Monschau, den GV-Anwärter/in. Klausur II/ Kostenrecht - Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG
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- Maximilian Hartmann
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1 Monschau, den GV-Anwärter/in Klasse Klausur II/ Kostenrecht - Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 3 Stunden Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG Fall 1: Am erhält der zuständige Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bonn den Auftrag zur Vollstreckung gegen den Schuldner wegen der sich aus der anliegenden Forderungsaufstellung ergebenden Forderung. Der Titel aus dem Verfahren 18 C 200/99 war bereits zugestellt. Die Vollstreckung vor Ort (10 KM) verläuft in Anwesenheit der Ehefrau des Schuldners fruchtlos. Der Gläubiger ist zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt. Der abwesende Schuldner erhält eine Abschrift des 3seitigen Vollstreckungsprotokolls. 1. Berechnen Sie die Kosten der durchgeführten Vollstreckung. 2. Wegen welcher Forderung vollstreckt der Gerichtsvollzieher. Alle vorgenommenen Vollstreckungshandlungen erfolgten durch denselben Gerichtsvollzieher. Fall 2: Dem zuständigen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Siegburg liegen am gleichzeitig zwei Kombi-Aufträge unterschiedlicher Gläubiger gegen Mutter und Tochter als Gesamtschuldner aus einem Urteil des Amtsgerichts Siegburg gegen den Ehemann aus einem Vollstreckungsbescheid des zentralen Mahngerichts Hagen vor. Die Titel waren bereits zugestellt. Für den Fall der Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung ist ebenfalls bereits Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls beantragt und der Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragt. Die Schuldner wohnen gemeinsam in einer Wohnung (5 KM). Nachdem der Gerichtsvollzieher am vor Ort erscheint, verläuft die Vollstreckung fruchtlos. Die Ehefrau und die Tochter geben sofort die eidesstattliche Versicherung ab. Der Ehemann widerspricht der Sofortabnahme und wird an Ort und Stelle persönlich zum in das Büro des Gerichtsvollziehers geladen. Zu diesem Termin erscheint der Schuldner nicht und der Gerichtsvollzieher gibt die Akten zum Erlass eines Haftbefehls an das Vollstreckungsgericht. Am geht der Haftbefehl bei dem Gerichtsvollzieher ein, der den Schuldner auch in seiner Wohnung verhaftet. Der Schuldner gibt daraufhin die eidesstattliche Versicherung ab. Berechnen Sie die Kosten der vorliegenden Aufträge. Gehen Sie davon aus, daß der Gerichtsvollzieher jeweils zum frühest möglichen Zeitpunkt seine Kosten erhebt. Fall 3:
2 Am erhält der zuständige Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bonn den Auftrag zur Zustellung und Vollstreckung aus einem Titel des Amtsgerichts Bonn. Der Gerichtsvollzieher begibt sich bereits am an Ort und Stelle (15 KM), stellt den Titel persönlich zu und fordert den Schuldner zu Zahlung auf. Der Schuldner erklärt nicht zahlen zu können, widerspricht jeder Vollstreckung, bietet jedoch gleichzeitig glaubhaft eine Ratenzahlung an und ist auch bereit sofort eine erste Rate zu zahlen. Der Gerichtsvollzieher stimmt der Ratenzahlungsvereinbarung zu ( 806b ZPO) und bestimmt den jeweiligen ersten Werktag eines Monats zum Zahlungstermin. Der Gerichtsvollzieher holt die Raten selbst ab. Das Ratenzahlungsverfahren ist in der Frist des 806b S. 2 ZPO abgeschlossen. 1. Erläutern Sie, wie die Gerichtsvollzieherkosten in diesem Fall erhoben werden. 2. Berechnen Sie die Kosten des Ratenzahlungsverfahrens. Dabei brauchen Kostenrechnungen mit identischem Inhalt und gleicher Höhe nur einmal erstellt zu werden. Fall 4: Der zuständige Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bonn erhält am einen Auftrag zur Vollstreckung wegen Mietrückständen, Räumung und der Kosten aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn gegen die Eheleute A + B. Der Titel war noch nicht zugestellt. Nach Eingang des Auftrags stellt der Gerichtsvollzieher den Titel noch am gleichen Tag mit der Post zu und erhebt einen Kostenvorschuss vom Gläubiger in Höhe von DM. Der Vorschuss geht am bei dem Gerichtsvollzieher ein. Er bestimmt Räumungstermin auf den Die vorgeschriebenen Benachrichtigungen werden vorgenommen. Die Räumung beginnt am Tag des Termins vor Ort (12 KM) um 08:00 Uhr und endet um 12:05. Der Gerichtsvollzieher verließ die Räumung für 30 Minuten zur Zustellung einer ihm in anderer Sache vom Gläubiger überbrachten einstweiligen Verfügung. Die Vollstreckung verläuft fruchtlos. Das Räumungsgut wird in die Pfandkammer gebracht. Dafür entstehen DM Kosten. Die Schuldner beantragen eine Abschrift des 3seitigen Protokolls. Berechnen Sie die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten. Für den Fall, daß Sie mehrere Kostenrechnungen erstellen, begründen Sie kurz warum Sie entsprechend verfahren. Fall 5: Die Staatsanwaltschaft Bonn erteilt dem zuständigen Gerichtsvollzieher einen Auftrag zur Vollstreckung wegen einer bislang nicht gezahlten Strafe von 50 Tagessätzen zu je DM. Der Gerichtsvollzieher sucht den Schuldner auf (15 Km), der erklärt, nicht zahlen zu können. Der Gerichtsvollzieher pfändet Heimwerkergeräte im Wert von ca DM. Im übrigen verläuft die Vollstreckung fruchtlos. Die Geräte verbleiben zunächst im Gewahrsam des Schuldners. Der Gerichtsvollzieher bestimmt ordnungsgemäß Versteigerungstermin. Am Tag vor der Versteigerung holt er die Geräte mit seinem eigenen PKW ab. Im Versteigerungstermin werden die Geräte mit einem Erlös von DM versteigert. Berechnen Sie die Kosten und stellen Sie eine gegebenenfalls vorzunehmende Entnahme aus dem Erlös dar.
3 Anlage zu Fall 1: Forderungsaufstellung Aus Vereinfachungsgründen sind alle Gerichtsvollzieherkosten, also auch solche, die vor dem angefallen sind, nach dem neuen Gerichtsvollzieherkostenrecht berechnet! Datum Tatbestand Ansatz Berichtigung Urteil (einschl. Kosten Zinsen) RA-Gebühr Zahlungsaufforderung I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO Begründung RA-Gebühr Weitere Zahlungsaufforderung I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO RA-Gebühr I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO GV-Kosten Fruchtlos 1. KV KV Handelsregisterauszug Firma erloschen RA-Gebühr I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO GV-Kosten 63 GVGA im Büro
4 Detektivkosten (Vermögensauskunft negativ) RA-Gebühr I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO GV-Kosten 63 GVGA im Büro RA-Gebühr EV-Antrag I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO GV-Kosten EV bereits abgegeben, Info Gl., Abgabe VG 2 KV Gerichtskosten EV RA-Gebühr Ratenzahlungsvergleich I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO _ RA-Gebühr I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO
5 GV-Kosten Schuldner unbekannt verzogen EMA-Anfrage Postanfrage Detektivkosten Anschrifternermittlung RA-Gebühr Anschriftenermittlung BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO Schreibauslagen für Urkunden aus gerichtlicher Nachlassakte wegen Erbschaft Schuldner RA-Gebühr I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO GV-Kosten Vollstreckung fruchtlos RA-Gebühr EV-Antrag nach Ablauf Sperrfrist I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO GV-Kosten Schuldner erschien im Büro nicht 1. KV KV KV KV
6 RA-Gebühr Pfändungs- und Verhafungstauftrag I BRAGO S. 2 BRAGO I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO GV-Kosten Verhaftung 1. KV KV Abnahme EV 1. KV KV KV Offene Zwangsvollstreckungs - kosten aus dem Verfahren 5 C 155/ RA-Gebühr Offenlegung/Gehaltsabtretung BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO RA-Gebühr I BRAGO S. 2 BRAGO II BRAGO Wieder einmal ein Geschenk Eures Kosten-Team s und des Euch liebenden Gesetzgebers!! Viel Erfolg!
Gerichtsvollzieherprüfung Frühjahr 2005
Gerichtsvollzieherprüfung Frühjahr 2005... Monschau., den 25.02.2005 (Kennziffer) Ausgabe:... Uhr Abgabe:... Uhr... Aufsichtsbeamter: Aufgaben aus dem Gebiet des Kosten- und Buchungswesen Zeit: Hilfsmittel:
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