LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN ( Auszug )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN ( Auszug )"

Transkript

1 G 5240/1 LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2008 ( Auszug ) Das Präsidium des Landgerichts Mainz hat die Verteilung der richterlichen Geschäfte für das Geschäftsjahr 2008 durch B E S C H L U S S wie folgt geregelt: Zuständigkeit und Besetzung der Spruchkörper: 1. Zivilkammer (Kennzahl: 111) a) Besondere Sachgebiete: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten des ersten Rechtszuges aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (einschließlich der Gebührenansprüche nach Maßgabe von 34 ZPO), bürgerliche Rechtstreitigkeiten des ersten Rechtszuges über Ansprüche aus Veröffentlichung durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film- und Fernsehen; b) erstinstanzliche Streitigkeiten nach der Turnusregelung und Maßgabe der Verteilerzahl

2 2 Vorsitzende: stellv. Vors.: Beisitzer: Vorsitzender Richter am Landgericht Berg Richter am Landgericht Bolender Richter am Landgericht Leube 2. Zivilkammer (Kennzahl: 112) a) Besondere Sachgebiete: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten des ersten Rechtszuges über Ansprüche aus Heilbehandlung, die im Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom über deutsche Auslandsschulden vom BGBl. S den Landgerichten zugewiesenen Entscheidungen; b) erstinstanzliche Streitigkeiten nach der Turnusregelung und Maßgabe der Verteilerzahl. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Eckert (* Bl. 17) stellv. Vors.: Richter am Landgericht Stöcklein Beisitzer: Richterin am Landgericht Gast Richterin am Landgericht Dr. Baum (* Bl. 17) ( vom 2. Juli 2008 bis 25. Juli 2008 )

3 3 3. Zivilkammer (Kennzahl: 113) a) Erstinstanzliche Streitigkeiten nach der Turnusregelung und Maßgabe der Verteilerzahl; b) Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Mainz soweit nicht die Zuständigkeit der 12. Zivilkammer gegeben ist; c) Tätigkeit des Vorsitzenden gemäß den Gesetzen zur Ausführung von zwischenstaatlichen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; d) Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte in Kostenfestsetzungsverfahren der streitigen Gerichtsbarkeit nach den 103 bis 107 ZPO sowie nach 19 BRAGO; e) Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte nach 16 Abs. 2 ZSEG / 4 Abs. 3 JVEG; f) Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte in Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz; g) Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte in sonstigen Zwangsvollstreckungssachen (erstinstanzliche M-Sachen); h) Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Mainz soweit nicht die Zuständigkeit der 12. Zivilkammer gegeben ist, und zwar aa) gegen Beschlüsse des Amtsgerichts als Prozessgericht über Prozesskostenhilfe und gegen Beschlüsse des Amtsgerichts über Prozesskos-

4 4 tenhilfe im Zusammenhang mit den unter hh) genannten Entscheidungen, bb) gegen Kostenentscheidungen in Zivilprozesssachen, 91a, 93, 269, 494a Abs. 2 ZPO, cc) gegen Beschlüsse, die den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid als unzulässig verwerfen, 341 Abs. 2 Satz 2, 700 Abs. 1 ZPO (in der bis zum geltenden Fassung), sowie gegen den Erlass eines Versäumnisurteils ablehnende Beschlüsse, dd) gegen Beschlüsse über die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes o- der einer einstweiligen Verfügung, ee) gegen Entscheidungen über die Einstellung der Zwangsvollstreckung in den Fällen der 719 Abs. 1, 707, 769 Abs. 1, 771 Abs. 3 ZPO, ff) gegen Beschlüsse über die Festsetzung oder Ablehnung einer Räumungsfrist, 721, 794a, 765a ZPO, gg) gegen Streitwertbeschlüsse ( 25 Abs. 2 GKG a.f./ 68 GKG n.f.), hh) gegen die nach den 887 bis 890 ZPO erlassenen Entscheidungen, ii) gegen Entscheidungen nach 5 GKG a.f./ 66 GKG n.f.; i) Verfahren nach 15 BNotO; j) Notarkostensachen ( 156 KostO).

5 5 Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Blaschke stellv. Vors.: Richter am Landgericht Schick Beisitzer: Richterin am Landgericht Wilhelm (*Bl. 17) Beisitzer: Richterin am Landgericht Stauder (* Bl. 17) Beisitzer: Richter am Landgericht Dr. Weidemann (* Bl. 17) 4. Zivilkammer (Kennzahl: 114) a) Besondere Sachgebiete: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten des ersten Rechtszuges, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen; b) erstinstanzliche Streitigkeiten nach der Turnusregelung und Maßgabe der Verteilerzahl. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Schuhmann stellv. Vors.: Richterin am Landgericht Plauth-Herr (* Bl. 17) Beisitzerin: Richterin am Landgericht Schenkelberg 5. Zivilkammer (Kennzahl: 115) a) Besondere Sachgebiete:

6 6 bürgerliche Rechtsstreitigkeiten des ersten Rechtszuges aus Bank- und Finanzgeschäften nach dem hierfür geltenden Unterturnus und Maßgabe der insoweit vergebenen Verteilerzahl, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten des ersten Rechtszuges aus den Bereichen der Kommunikations-/ Informationstechnologie; b) erstinstanzliche Streitigkeiten nach der Turnusregelung und nach Maßgabe der Verteilerzahl; Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Schäfer stellv. Vors.: Richterin am Landgericht Zanner (* Bl. 17) Beisitzerin: Richterin Rutzki 6. Zivilkammer (Kennzahl: 123) a) Besondere Sachgebiete: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten des ersten Rechtszuges aus Bank- und Finanzgeschäften nach dem hierfür geltenden Unterturnus und Maßgabe der insoweit vergebenen Verteilerzahl, Entschädigungssachen; b) erstinstanzliche Streitigkeiten nach der Turnusregelung und nach Maßgabe der Verteilerzahl; c) Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Alzey, Bingen und Worms, soweit nicht die Zuständigkeit der 12. Zivilkammer gegeben ist;

7 7 d) Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Alzey, Bingen und Worms, soweit nicht die Zuständigkeit der 12. Zivilkammer gegeben ist, und zwar aa) gegen Beschlüsse der Amtsgerichte als Prozessgerichte über Prozesskostenhilfe und gegen Beschlüsse der Amtsgerichte über Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit den unter hh) genannten Entscheidungen, bb) gegen Kostenentscheidungen in Zivilprozesssachen, 91 a, 93, 269, 494a Abs. 2 ZPO, cc) gegen Beschlüsse, die den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid als unzulässig verwerfen, 341 Abs. 2 Satz 2, 700 Abs. 1 ZPO (in der bis zum geltenden Fassung), sowie gegen den Erlass eines Versäumnisurteils ablehnende Beschlüsse, dd) gegen Beschlüsse über die Ablehnung des Erlasses eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, ee) gegen Entscheidungen über die Einstellung der Zwangsvollstreckung in den Fällen der 719 Abs. 1, 707, 769 Abs. 1 und 771 Abs. 3 ZPO, ff) gegen Beschlüsse über die Festsetzung oder Ablehnung einer Räumungsfrist, 721, 794 a, 765 a ZPO, gg) gegen Streitwertbeschlüsse ( 25 Abs. 2 GKG a.f./ 68 GKG n.f.), hh) gegen die nach den 887 bis 890 ZPO erlassenen Entscheidungen, ii) gegen Entscheidungen nach 5 GKG a.f./ 66 GKG n.f.

8 8 Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am Landgericht Kabey-Molkenboer stellv. Vors.: Richterin am Landgericht Sander (* Bl. 17) Beisitzerin: Richterin am Landgericht Reinhardt (* Bl. 17) 8. Zivilkammer (Kennzahl: 118) a) Beschwerden der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, soweit sie nicht der 3., 6., oder 12. Zivilkammer zugeteilt sind; b) Anträge auf richterliche Vertragshilfe (Gesetz über die richterliche Vertragshilfe - Vertragshilfegesetz - vom BGBl. I S. 198), soweit eine Zivilkammer in erster Instanz zuständig und nicht die Zuständigkeit der Kammer Handelssachen begründet ist ( 95 GVG, 18 des Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe); c) Entscheidungen nach 45 Abs.3 ZPO; d) Anträge und Anregungen nach 2 ZVG; e) Entscheidungen nach 36 ZPO. Vorsitzender: Präsident des Landgerichts Kestel stellv. Vors.: Richter am Landgericht Bergmann (* Bl. 17) Beisitzer: Richterin am Landgericht Karl (* Bl. 17) Beisitzer: Richterin am Landgericht Dr. Baum (* Bl. 17)

9 9 9. Zivilkammer (Kennzahl: 120) a) Besondere Sachgebiete: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten des ersten Rechtszuges über Vergütungsansprüche aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen und nach die HOAI maßgeblich ist; R-Sachen, die bis zum 30. Juni 1977 zur Zuständigkeit des Landgerichts Mainz gehörten; Entscheidungen nach 87 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen i.v.m. der LVO vom GVBl. S. 267, soweit nicht die Sachen an die Kammer für Handelssachen gebracht oder an diese verwiesen werden; Schadensersatzansprüche aus förmlichen Vergabeverfahren; b) erstinstanzliche Streitigkeiten nach der Turnusregelung und Maßgabe der Verteilerzahl. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Friedrich stellv. Vors.: Richter am Landgericht Steinhauer Beisitzer: Richterin am Landgericht Wilhelm (* Bl. 17) 10. Zivilkammer (3. Kammer für Handelssachen) (Kennzahl: 226) Angelegenheiten des ersten Rechtszuges, die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen gehören oder vor ihr anhängig

10 10 oder an sie verwiesen werden, einschließlich der hiermit zusammenhängenden Kostensachen, soweit der Name der beklagten Partei mit A, F, H, L und M sowie O bis U beginnt. Vorsitzender: Vizepräsident des Landgerichts Dr. Binz ehrenamtl. Handelsrichter: Knödler Dr. Römheld Müller Helfferich Merzbach Kistenpfennig, Sven 11. Zivilkammer (1. Kammer für Handelssachen) (Kennzahl: 210) Angelegenheiten des ersten Rechtszuges, die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen gehören oder vor ihr anhängig oder an sie verwiesen werden, einschließlich der hiermit zusammenhängenden Kostensachen, soweit der Name der beklagten Partei mit B, C und G beginnt. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Endell (*Bl. 17) ehrenamtl. Handelsrichter: Dr. Vierling Schüller Dr. Hartmann Leber Rall Schmidt 12. Zivilkammer (2. Kammer für Handelssachen) (Kennzahl: 222) a) Angelegenheiten des ersten Rechtszuges, die nach den gesetzlichen Vorschriften zur Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen gehören oder vor ihr anhängig oder an sie verwiesen sind, einschließlich der hiermit zusam-

11 11 menhängenden Kostensachen, soweit der Name der beklagten Partei mit D, E, I bis K und N sowie V bis Z beginnt; b) Beschwerden in Handelssachen; c) Entscheidungen gemäß 143 Abs. 1 FGG; d) Berufungen in Handelssachen; e) Kartellsachen; f) Wertpapierbereinigungssachen; g) Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Umwandlungsgesetz mit Ausnahme der Verfahren nach 10 Abs. 1 Umwandlungsgesetz; h) Anträge auf richterliche Vertragshilfe, soweit die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen begründet ist ( 18 des Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe Vertragshilfegesetz - vom (BGBl. I S. 198; 95 GVG). Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Endell (*Bl. 17) ehrenamtl. Handelsrichter: Schmitz Schreiber Minthe Beyer Kistenpfennig, Friedrich Steinbronn 1. Strafkammer (zugleich Schwurgericht) a) Die in 74 Abs. 2 GVG bezeichneten Strafsachen (Schwurgerichtssachen);

12 12 b) von den Strafsachen, die nicht zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder der Jugendkammer (3. Strafkammer) gehören und die auch sonst nicht nach Sachgebieten einer bestimmten Kammer zugeteilt sind: Anträge und Anklagen, in denen der Familienname des Beschuldigten mit A bis H und M bis Z beginnt; c) Auffangzuständigkeit gemäß Abschnitt D.9.; d) Beschwerden in Verkehrsstrafsachen (Abschnitt D.3.) sowie in den unter a) und b) genannten Strafsachen, soweit nicht die besondere Zuständigkeit einer anderen Strafkammer begründet ist; e) Verfahren, die Anträge oder Einwendungen nach 161a Abs. 3 und 4, 163a Abs. 3 StPO zum Gegenstand haben; f) Verfahren, die Anträge oder Einwendungen nach 16 ZSEG / 4 Abs. 3 JVEG zum Gegenstand haben, soweit nicht ein Hauptverfahren bei einer anderen Strafkammer anhängig ist oder war; g) Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, soweit das Landgericht Mainz gemäß 140 a GVG örtlich zuständig ist und diese Verfahren die unter a) und b) bezeichneten Strafsachen betreffen; h) Entscheidungen gemäß 14, 15, 19 StPO; i) Entscheidungen gemäß 27 Abs. 4 StPO; j) Entscheidungen nach dem Untersuchungsausschussgesetz - UAG - vom GVBl. S. 261, soweit diese dem Landgericht Mainz zugewiesen sind.

13 13 Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Lorenz stellv. Vors.: Richter am Landgericht Poetsch (* Bl. 17) Beisitzer: Richterin am Landgericht Krause (* Bl. 17) Richterin am Landgericht Werner (* Bl. 17) 2. Strafkammer a) Berufungen gegen Urteile der Schöffengerichte und des Strafrichters mit Ausnahme der Verkehrsstrafsachen und Privatklagesachen, soweit der Familienname des Angeklagten mit M bis Z beginnt; b) Auffangzuständigkeit gemäß Abschnitt D.9.; c) Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, soweit die Hauptverhandlung nach der jetzt geltenden Einteilung vor der 2. Strafkammer stattzufinden hätte. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Eckert (* Bl. 17) 3. Strafkammer (gr. Strafkammer und Jugendkammer) a) Strafsachen einschließlich der Beschwerdesachen, die nach dem Gesetz der Jugendkammer zugewiesen sind; b) erstinstanzliche Strafsachen sowie Beschwerdesachen nach dem Betäubungsmittelgesetz, soweit nicht die besondere Zuständigkeit einer anderen Strafkammer begründet ist;

14 14 c) Auffangzuständigkeit für die von einem übergeordneten Gericht nach Mainz verwiesenen Jugendsachen sowie gemäß Abschnitt D.9.; d) Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, soweit das Landgericht Mainz gemäß 140 a GVG örtlich zuständig ist und diese Verfahren die unter a) und b) bezeichneten Strafsachen betreffen; e) die Entscheidungen nach 77 Abs. 3 Satz 2 GVG darüber, ob ein Schöffe von der Schöffenliste zu streichen ist, sowie über die von einem Schöffen vorgebrachten Ablehnungsgründe. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Koch (* Bl. 17) stellv. Vors.: Richter am Landgericht Wilhelmi (* Bl. 17) Beisitzer: Richter am Landgericht Dapper Richter am Amtsgericht Dr. Weidemann (* Bl. 17) 5. Strafkammer (gr. Strafkammer) a) von den Strafsachen und Beschwerdesachen, die nicht zur Zuständigkeit des Schwurgerichts (1. Strafkammer) oder der Jugendkammer gehören und die auch sonst nicht nach Sachgebieten einer bestimmten Kammer zugeteilt sind, Anträge und Anklagen, in denen der Familienname des Beschuldigten mit I bis L beginnt; b) erstinstanzliche Strafsachen und Beschwerdesachen in Strafverfahren gegen Angehörige von Heilberufen und sonstige im medizinischen Bereich (einschließlich Laborleistungen und anderer medizinischer Untersuchungen) tätige Personen wegen Abrechnungsdelikten, soweit nicht die besonderer Zuständigkeit einer anderen Strafkammer begründet ist;

15 15 c) Auffangzuständigkeit gemäß Abschnitt D.9.; Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Koch (* Bl. 17) stellv. Vors.: Richter am Landgericht Wilhelmi (* Bl. 17) Beisitzer: Richter am Amtsgericht Dr. Weidemann (* Bl. 17) 6. Strafkammer a) Berufungen gegen Urteile der Schöffengerichte und des Strafrichters - mit Ausnahme der Verkehrsstrafsachen und Privatklagesachen -, in denen der Familienname des Angeklagten mit A bis L beginnt; b) Auffangzuständigkeit gemäß Abschnitt D.9.; c) Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, soweit die Hauptverhandlung nach der jetzt geltenden Einteilung vor der 6. Strafkammer stattzufinden hätte. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Nebe (* Bl. 17) 7. Strafkammer a) Berufungen in Verkehrsstrafsachen; b) Berufungen und Beschwerden in Privatklagesachen; c) Auffangzuständigkeit gemäß Abschnitt D.9.;

16 16 d) Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, soweit die Hauptverhandlung nach der jetzt geltenden Einteilung vor der 7. Strafkammer stattzufinden hätte. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Nebe (* Bl. 17) stellv. Vors.: Richter am Landgericht Poetsch (* Bl. 17) Beisitzerin: Richterin am Landgericht Krause (* Bl. 17) 8. Strafkammer (Strafvollstreckungskammer) a) Verfahren nach den 462 a und 463 StPO, soweit sich nicht aus der Strafprozessordnung etwas anderes ergibt; b) Entscheidungen nach den 50 Abs. 5, 109, 138 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz; c) Entscheidungen nach den 50, 58 Abs. 3 und 71 Abs. 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Mertig stellv. Vors.: Richter am Landgericht Poetsch (* Bl. 17) Beisitzer: Richter am Amtsgericht Dr. Weidemann (* Bl. 17) Richterin am Landgericht Werner (* Bl. 17) Richter am Landgericht Wilhelmi (* Bl. 17) Soweit in Berufungsverfahren die Hinzuziehung eines zweiten Richters erforderlich ist ( 29 Abs. 2, 76 Abs. 3 GVG), gilt folgende Regelung: Als zweiter Richter ist der dienstjüngste Beisitzer folgender Strafkammern berufen:

17 17 für die 2. Strafkammer ein Beisitzer der 3. Strafkammer, für die 6. Strafkammer ein Beisitzer der 1. Strafkammer, für die 7. Strafkammer ein Beisitzer der 5. Strafkammer. Im Übrigen gilt die Regelung unter Abschnitt B. 2., wobei aus der Vertreterkammer jeweils der dienstjüngste Beisitzer berufen ist. Bei Überschneidungen der Tätigkeiten der Vorsitzenden und Beisitzer geht die Tätigkeit in den Kammern mit der niedrigeren Ordnungszahl vor. Die Tätigkeit in einer Strafkammer hat Vorrang vor der Tätigkeit in einer Zivilkammer. Dies gilt auch, soweit einem Vorsitzenden die Leitung mehrerer Kammern übertragen ist. (*): jeweils mit einem Teil der Arbeitskraft Mainz, den PRÄSIDIUM DES LANDGERICHTS

RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2018 FÜR DAS LANDGERICHT MEMMINGEN

RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2018 FÜR DAS LANDGERICHT MEMMINGEN Stand: 01.01.2018 RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2018 FÜR DAS LANDGERICHT MEMMINGEN I. Zahl der Spruchkörper: Bei dem Landgericht Memmingen bestehen 4 Zivilkammern, 2 Kammern für Handelssachen,

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt)

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Zivilsachen Neben der allgemeinen Zuständigkeit gibt es zahlreiche Spezialzuständigkeiten der Zivilkammern. Die nicht unter die nachfolgend

Mehr

RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2019 FÜR DAS LANDGERICHT MEMMINGEN

RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2019 FÜR DAS LANDGERICHT MEMMINGEN RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2019 FÜR DAS LANDGERICHT MEMMINGEN I. Zahl der Spruchkörper: Bei dem Landgericht Memmingen bestehen 4 Zivilkammern, 2 Kammern für Handelssachen, 5 Strafkammern (einschließlich

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt)

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Zivilsachen Neben der allgemeinen Zuständigkeit gibt es zahlreiche Spezialzuständigkeiten der Zivilkammern. Die nicht unter die nachfolgend

Mehr

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 ( Stand 01.01.2016 ) I. Zuständigkeit der Zivilkammern: Es bearbeiten: 1. die 1. Zivilkammer a) alle

Mehr

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2017

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2017 - G 5210 a 39/16 - Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2017 A. Bestimmungen des Ministeriums der Justiz Aufgrund des 18 des Gerichtsorganisationsgesetzes

Mehr

3204 LG Duisburg B e s c h l u s s

3204 LG Duisburg B e s c h l u s s 1 3204 LG Duisburg 4075 B e s c h l u s s A. 2 B. Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Duisburg wird zu IV. 4. mit Wirkung ab 17.11.2016, zu IV. 9 mit Wirkung ab 01.12.2016, im Übrigen mit Wirkung

Mehr

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2016

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2016 G 5240/1 LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2016 Teil I. Das Ministerium der Justiz hat die Zahl der Kammern bei dem Landgericht Mainz durch Organisationsverfügung (3200 1 4) wie folgt festgesetzt:

Mehr

B E S C H L U S S. Das Präsidium des Landgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. Mittwoch, 20. Dezember 2017

B E S C H L U S S. Das Präsidium des Landgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. Mittwoch, 20. Dezember 2017 G 5380 a 2/18 B E S C H L U S S Das Präsidium des Landgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom Mittwoch, 20. Dezember 2017 an der teilgenommen haben: Präsidentin des Landgerichts Müller-Rospert,

Mehr

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Teil I.

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Teil I. - G 5240/1 - LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2018 Teil I. Das Ministerium der Justiz hat die Zahl der Kammern bei dem Landgericht Mainz wie folgt festgesetzt: acht Zivilkammern, drei Kammern

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Landgericht Waldshut-Tiengen 9. Dezember 2014 Präsidium E 320 a Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Das Präsidium beschließt folgende Geschäftsverteilung für das Jahr 2015: Anhängige Verfahren Grundsätzlich

Mehr

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Teil I.

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Teil I. - G 5240/1 - LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2019 Teil I. Das Ministerium der Justiz hat die Zahl der Kammern bei dem Landgericht Mainz wie folgt festgesetzt: acht Zivilkammern, drei Kammern

Mehr

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Teil I.

LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN Teil I. - G 5240/1 - LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2017 Teil I. Das Ministerium der Justiz hat die Zahl der Kammern bei dem Landgericht Mainz wie folgt festgesetzt: acht Zivilkammern, drei Kammern

Mehr

Landgericht Zwickau Geschäftszeichen: E 323 a 18/10

Landgericht Zwickau Geschäftszeichen: E 323 a 18/10 Landgericht Zwickau Geschäftszeichen: E 323 a 18/10 L a n d g e r i c h t Z w i c k a u Umlaufbeschluss des Präsidiums vom 20. Dezember 2010 über die richterliche Geschäftsverteilung 2011 - gültig ab 1.

Mehr

320 LG E Richterliche Geschäftsverteilung für das Landgericht Marburg Geschäftsjahr gültig ab dem 1. Januar 2019

320 LG E Richterliche Geschäftsverteilung für das Landgericht Marburg Geschäftsjahr gültig ab dem 1. Januar 2019 320 LG E 1226 Richterliche Geschäftsverteilung für das Landgericht Marburg Geschäftsjahr 2019 gültig ab dem 1. Januar 2019 2 1. Zivilkammer 1. Zivilsachen des ersten Rechtszuges, in denen über Streitigkeiten

Mehr

Landgericht Neubrandenburg. Geschäftsverteilungsplan. für den. richterlichen Dienst

Landgericht Neubrandenburg. Geschäftsverteilungsplan. für den. richterlichen Dienst Landgericht Neubrandenburg Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst 2014 Stand: 10.10.2014 1 A. Zuständigkeit der Kammern Vorbemerkung: Soweit dieser Geschäftsverteilungsplan keine besondere

Mehr

Landgericht Neubrandenburg. Geschäftsverteilungsplan. für den. richterlichen Dienst

Landgericht Neubrandenburg. Geschäftsverteilungsplan. für den. richterlichen Dienst Landgericht Neubrandenburg Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst 2016 A. Zuständigkeit der Kammern Vorbemerkung: Soweit dieser Geschäftsverteilungsplan keine besondere Regelung enthält,

Mehr

Az. E Bd. 28. Landgericht Hanau. Richterliche Geschäftsverteilung. in der Fassung ab 01. Oktober 2017

Az. E Bd. 28. Landgericht Hanau. Richterliche Geschäftsverteilung. in der Fassung ab 01. Oktober 2017 Az. E 320.4 2 Bd. 28 Landgericht Hanau Richterliche Geschäftsverteilung 2017 in der Fassung ab 01. Oktober 2017 Für alle Kammern verbleibt es bezüglich der bis zum 2. Mai 2017 eingegangenen Sachen bei

Mehr

Landgericht Neubrandenburg. Geschäftsverteilungsplan. für den. richterlichen Dienst

Landgericht Neubrandenburg. Geschäftsverteilungsplan. für den. richterlichen Dienst Landgericht Neubrandenburg Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst 2018 Stand: 01.01.2018 A. Zuständigkeit der Kammern Vorbemerkung: Soweit dieser Geschäftsverteilungsplan keine besondere

Mehr

Geschäftsverteilung des Landgerichts Kaiserslautern für das Jahr konsolidierte Fassung, Stand

Geschäftsverteilung des Landgerichts Kaiserslautern für das Jahr konsolidierte Fassung, Stand Geschäftsverteilung des Landgerichts Kaiserslautern für das Jahr 2017 - konsolidierte Fassung, Stand 29.08.2017 - I. Zuständigkeit und Besetzung der Spruchkörper in Zivilsachen 1. Die 1. Zivilkammer (Kennzahl

Mehr

13. Änderung. Vorbemerkung. Die Elternzeit von Richter am Landgericht Lazarz endet mit Ablauf des

13. Änderung. Vorbemerkung. Die Elternzeit von Richter am Landgericht Lazarz endet mit Ablauf des - 320 E Esn LG 1 1. 13. Änderung Vorbemerkung Die Elternzeit von Richter am Landgericht Lazarz endet mit Ablauf des 29.06.2018. Richter Görden scheidet mit Ablauf des 30.06.2018 auf eigenen Wunsch aus

Mehr

Landgericht Mönchengladbach

Landgericht Mönchengladbach Landgericht Mönchengladbach Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter für das Geschäftsjahr 2019 2 3204 E - 616 Inhaltsverzeichnis A. Verteilung der Geschäfte Seite 04 I. Zivilkammern Seite

Mehr

Beschluss über die Geschäftsverteilung

Beschluss über die Geschäftsverteilung Beschluss über die Geschäftsverteilung der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Neunkirchen für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Allgemeine Bestimmungen Soweit sich die Verteilung

Mehr

Zuständigkeiten des Landgerichts Stuttgart

Zuständigkeiten des Landgerichts Stuttgart Zuständigkeiten des Landgerichts Stuttgart Hinweis: Bei der folgenden Darstellung handelt es sich um eine Kurzfassung des Geschäftsverteilungsplans, die speziell für die Veröffentlichung im Internet erstellt

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung. des Landgerichts Bochum. für das Jahr 2018

Richterliche Geschäftsverteilung. des Landgerichts Bochum. für das Jahr 2018 Richterliche Geschäftsverteilung des Landgerichts Bochum für das Jahr 2018 Stand: 01.01.2018 1 I N H A L T S Ü B E R S I C H T A. ALLGEMEINES... 5 I. GLIEDERUNG DES LANDGERICHTS BOCHUM... 5 II. GRUNDSÄTZLICHE

Mehr

Landgericht Baden-Baden Baden-Baden, Präsidium - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n Stand:

Landgericht Baden-Baden Baden-Baden, Präsidium - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n Stand: Landgericht Baden-Baden Baden-Baden, 02.05.2017 - Präsidium - E 320 G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2 0 1 7 Stand: 02.05.2017 I. Dienstaufsicht und Verwaltung Präsident des Landgerichts:

Mehr

Beschluss. zur richterlichen Geschäftsverteilung für den Zeitraum ab dem

Beschluss. zur richterlichen Geschäftsverteilung für den Zeitraum ab dem Beschluss zur richterlichen Geschäftsverteilung für den Zeitraum ab dem 01.01.2019 I. Allgemeines 1. In Zivil- und Familiensachen erfolgt die Verteilung der Geschäfte nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens

Mehr

Landgericht Stendal Stendal, den 19. März Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II

Landgericht Stendal Stendal, den 19. März Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II Landgericht Stendal Stendal, den 19. März 2018 - Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II 1. Änderung des Beschlusses über die richterliche Geschäftsverteilung im Geschäftsjahr 2018 Der Beschluss über die richterliche

Mehr

32 a (AG. Ro.) - 1/60-3. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN

32 a (AG. Ro.) - 1/60-3. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 32 a (AG. Ro.) - 1/60-3 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2016 ab 01.07.2016 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom 27.06.2016 Mitwirkende: Präsident des Landgerichts

Mehr

I. G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G

I. G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G I. G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G A. Z i v i l k a m m e r n Die Zivilkammern des Landgerichts Duisburg sind für die Bearbeitung zivilrechtlicher Rechtsstreitigkeiten wie folgt zuständig: 1. Zivilkammer

Mehr

LANDGERICHT MOSBACH. Geschäftsverteilungsplan für das Landgericht Mosbach

LANDGERICHT MOSBACH. Geschäftsverteilungsplan für das Landgericht Mosbach LANDGERICHT MOSBACH Geschäftsverteilungsplan 2013 für das Landgericht Mosbach - 2 - Landgericht Mosbach 74821 Mosbach 20.12.2012 Präsidium Geschäftsverteilungsplan 2013 (Beschluss des Präsidiums vom 20.12.2012)

Mehr

Landgericht Baden-Baden Baden-Baden, Präsidium - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n Stand:

Landgericht Baden-Baden Baden-Baden, Präsidium - G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n Stand: Landgericht Baden-Baden Baden-Baden, 09.09.2015 - Präsidium - E 320 G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2 0 1 5 Stand: 09.09.2015 I. Dienstaufsicht und Verwaltung Präsident des Landgerichts:

Mehr

32 a (AG. Ro.) - 1/61-1. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN

32 a (AG. Ro.) - 1/61-1. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 32 a (AG. Ro.) - 1/61-1 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2017 ab 01.01.2017 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom 12.12.2016 Mitwirkende: Präsident des Landgerichts

Mehr

Geschäftsverteilung der Richter. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab wie folgt geregelt:

Geschäftsverteilung der Richter. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab wie folgt geregelt: 320 Ea- IV -2016/3 Geschäftsverteilung der Richter Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab 01.01.2017 wie folgt geregelt: Es übernehmen: I. Direktor des Amtsgerichts

Mehr

DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN

DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN (auszugsweiser) Beschluss über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Köthen im Geschäftsjahr 2016 (Stand: 01.01.2016) Das Präsidium des Amtsgerichts

Mehr

Ab dem 1. Februar 2018: A. Zuständigkeitsbegrenzung I. Zivilkammern 1. Zivilkammer: Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz

Ab dem 1. Februar 2018: A. Zuständigkeitsbegrenzung I. Zivilkammern 1. Zivilkammer: Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz 320 b LG 55-3 Beschluss 1. Anlass Versetzung der Richterin Dr. Bose an das Amtsgericht Stade zum 1. Februar 2018 verbunden mit einer Rückabordnung an das Landgericht Stade mit 0,20 AKA Ende der Reduzierung

Mehr

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES LANDGERICHTS DUISBURG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 INHALTSVERZEICHNIS

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES LANDGERICHTS DUISBURG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 INHALTSVERZEICHNIS GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES LANDGERICHTS DUISBURG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 INHALTSVERZEICHNIS I. Geschäftsverteilung Seite A. Zivilkammern 3-8 B. Kammern für Handelssachen 9 C. Strafkammern 10-15 D.

Mehr

Ab dem 02. Juli 2018: A. Zuständigkeitsbegrenzung. I. Zivilkammern. 1. Zivilkammer: Allgemeine Zuständigkeit

Ab dem 02. Juli 2018: A. Zuständigkeitsbegrenzung. I. Zivilkammern. 1. Zivilkammer: Allgemeine Zuständigkeit 320b Lg 55-13 Beschluss 1. Anlass Ernennung des Richters Lamer zum Richter am Landgericht zum 01. Juli 2018 Ernennung des Staatsanwalts Oesterling zum Richter am Landgericht zum 01. Juli 2018 Dienstantritt

Mehr

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2018

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2018 - G 5210 a 31/17 - Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2018 1. Teil: Bestimmungen des Ministeriums der Justiz Aufgrund des 18 des Gerichtsorganisationsgesetzes

Mehr

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2018

Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2018 - G 5210 a 31/17 - Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2018 1. Teil: Bestimmungen des Ministeriums der Justiz Aufgrund des 18 des Gerichtsorganisationsgesetzes

Mehr

I. Mit Wirkung vom übernimmt Richter am Amtsgericht Stiewe zusätzlich die folgenden Geschäfte:

I. Mit Wirkung vom übernimmt Richter am Amtsgericht Stiewe zusätzlich die folgenden Geschäfte: 3204 E-1212 A. Im Hinblick darauf, dass Richter am Amtsgericht Dr. Dechant und Richterin am Amtsgericht Hottenbacher zur Dienstleistung nicht zur Verfügung stehen, wird die Verteilung der richterlichen

Mehr

Landgericht Zwickau Geschäftszeichen: E 323a 7/17. Geschäftsverteilung gemäß 21e Abs. 1 GVG

Landgericht Zwickau Geschäftszeichen: E 323a 7/17. Geschäftsverteilung gemäß 21e Abs. 1 GVG Landgericht Zwickau Geschäftszeichen: E 323a 7/17 L a n d g e r i c h t Z w i c k a u Beschluss des Präsidiums vom 11.12.2017 über die richterliche Geschäftsverteilung 2018 - gültig ab 01.01.2018 - Geschäftsverteilung

Mehr

Amtsgericht Kehl. Geschäftsverteilungsplan. für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: )

Amtsgericht Kehl. Geschäftsverteilungsplan. für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: ) Amtsgericht Kehl Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: 01.01.2017) Kehl, 16.12.2016 - 2 - Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Kehl, bestehend aus: 1. Präsident des Landgerichts

Mehr

3204 E 788. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

3204 E 788. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 3204 E 788 Landgericht Krefeld Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2013 2 A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern I. Zivilkammern 1. Zivilkammer: a) die nicht besonders aufgeführten

Mehr

Amtsgericht Einbeck Das Präsidium

Amtsgericht Einbeck Das Präsidium Amtsgericht Einbeck Das Präsidium Beschluss Die richterlichen Dienstgeschäfte werden beim Amtsgericht Einbeck ab dem 01.08.2017 wie folgt geregelt: Dezernat I (Direktor des Amtsgerichts Döhrel) 1. Bis

Mehr

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES LANDGERICHTS DUISBURG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 INHALTSVERZEICHNIS

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES LANDGERICHTS DUISBURG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 INHALTSVERZEICHNIS 1 GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES LANDGERICHTS DUISBURG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 INHALTSVERZEICHNIS I. Geschäftsverteilung Seite A. Zivilkammern 3-8 B. Kammern für Handelssachen 9 C. Strafkammern 10-15

Mehr

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) G5243/1a Beschluss Das Präsidium nimmt zur Kenntnis, Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird daher mit Wirkung vom 26.11.2018 wie folgt geregelt:

Mehr

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) G5243/1a Beschluss Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird mit Wirkung vom 01.01.2019 wie folgt geregelt: (der vollständige Beschluss ist auf

Mehr

Landgericht Mönchengladbach

Landgericht Mönchengladbach Landgericht Mönchengladbach Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter für das Geschäftsjahr 2018 2 3204 E - 612 Inhaltsverzeichnis A. Verteilung der Geschäfte Seite 04 I. Zivilkammern Seite

Mehr

Ab dem 01. März 2019: A. Zuständigkeitsbegrenzung I. Zivilkammern. 1. Zivilkammer: Allgemeine Zuständigkeit

Ab dem 01. März 2019: A. Zuständigkeitsbegrenzung I. Zivilkammern. 1. Zivilkammer: Allgemeine Zuständigkeit 320b Lg 56-4 Beschluss 1. Anlass Ernennung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Dr. Krüger zum Direktor des Amtsgerichts und Versetzung an das Amtsgericht Stade am 01.03.2019 Ende der Wiedereingliederung

Mehr

R i c h t e r l i c h e. G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g. für das Landgericht Marburg. Geschäftsjahr 2018

R i c h t e r l i c h e. G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g. für das Landgericht Marburg. Geschäftsjahr 2018 320 E LG Ma 1182 R i c h t e r l i c h e G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g für das Landgericht Marburg Geschäftsjahr 2018 gültig ab dem 01. Januar 2018 2 1. Zivilkammer 1. Zivilsachen des ersten Rechtszuges,

Mehr

Landgericht Stendal Stendal, den 20. Dezember Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II

Landgericht Stendal Stendal, den 20. Dezember Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II 1 Landgericht Stendal Stendal, den 20. Dezember 2018 - Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II 1. Änderung des Beschlusses über die richterliche Geschäftsverteilung im Geschäftsjahr 2019 Der Beschluss über

Mehr

3204 E 789. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

3204 E 789. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 3204 E 789 Landgericht Krefeld Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2014 2 A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern I. Zivilkammern 1. Zivilkammer: a) die nicht besonders aufgeführten

Mehr

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g 320 a LG Limburg - 19 G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g für das Landgericht Limburg a. d. Lahn Geschäftsjahr 2018 Stand 01.01.2018 Allgemeines: I. Diese Geschäftsverteilung gilt, soweit nichts anderes

Mehr

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)

Beschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) G5243/1a Beschluss Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird mit Wirkung vom 01.01.2018 wie folgt geregelt: (der vollständige Beschluss ist auf

Mehr

Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2015

Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2015 Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2015 2. Nachtrag A. Mit Wirkung vom 1. April 2015 werden - Richterin am Landgericht Haase zur hauptamtlichen Leiterin von Arbeitsgemeinschaften

Mehr

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g für das Landgericht Konstanz für das Geschäftsjahr 2017 (aktualisierte Fassung ab

G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g für das Landgericht Konstanz für das Geschäftsjahr 2017 (aktualisierte Fassung ab LANDGERICHT KONSTANZ Konstanz, den 20.09.2017 Das Präsidium E 320 L Ko - I G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g für das Landgericht Konstanz für das Geschäftsjahr 2017 (aktualisierte Fassung ab 01.10.2017)

Mehr

Beschluss 320 E 1. Amtsgericht Geldern. Das Präsidium

Beschluss 320 E 1. Amtsgericht Geldern. Das Präsidium 320 E 1 Amtsgericht Geldern Das Präsidium Beschluss Im Hinblick auf die bevorstehende Pensionierung der Richterin am Amtsgericht Eichholz wird die richterliche Geschäftsverteilung mit Wirkung ab 01.04.2014

Mehr

Landgericht Neuruppin. Geschäftsverteilungsplan 2008 für den richterlichen Dienst (Stand 01. Januar 2008)

Landgericht Neuruppin. Geschäftsverteilungsplan 2008 für den richterlichen Dienst (Stand 01. Januar 2008) Landgericht Neuruppin Geschäftsverteilungsplan 2008 für den richterlichen Dienst (Stand 01. Januar 2008) 2 320 LG Neuruppin 2008 Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte des Landgerichts

Mehr

Amtsgericht Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken G 5394 I/1 4/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.11.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Trier für das Jahr 2019 Stand:

Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Trier für das Jahr 2019 Stand: Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Trier für das Jahr 2019 Stand: 01.01.2019 1 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen und Erklärungen... 4 I. Anzahl der Kammern... 4 II. Erklärung des Präsidenten...

Mehr

BESCHLUSS. Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig.

BESCHLUSS. Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig. BESCHLUSS Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig. Die richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Korbach werden für die

Mehr

I. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Amtsgericht Lünen wird für das Jahr 2018 wie folgt geregelt:

I. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Amtsgericht Lünen wird für das Jahr 2018 wie folgt geregelt: 3204 E 1. 11 Bd. 2 Beschluss I. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Amtsgericht Lünen wird für das Jahr 2018 wie folgt geregelt: Dezernat 1: Direktor des Amtsgerichts Dr. Nowatius a) die Aufgaben

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. ab 1.4. und

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. ab 1.4. und Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal ab 1.4. und 15.4.2009 2 A. I. Vorprüfung der Gesuche über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland Entscheidungen

Mehr

Geschäftsverteilung. für die Richter 1) des Landgerichts Kempten (Allgäu) für das Jahr Landgericht Kempten (Allgäu) E 32 a Bl.

Geschäftsverteilung. für die Richter 1) des Landgerichts Kempten (Allgäu) für das Jahr Landgericht Kempten (Allgäu) E 32 a Bl. Landgericht Kempten (Allgäu) E 32 a Bl. Geschäftsverteilung für die Richter 1) des Landgerichts Kempten (Allgäu) für das Jahr 2016 nach dem Beschluss des Präsidiums vom 11.12.2015 gem. 21 e GVG mit Wirkung

Mehr

Amtsgericht Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken G 5394 I/1 3/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.08.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung

Richterliche Geschäftsverteilung Richterliche Geschäftsverteilung des Landgerichts Landshut für das Geschäftsjahr 2017 2 A. Bei dem Landgericht Landshut sind eingerichtet: 8 Zivilkammern, 2 Kammern für Handelssachen, 1 Kammer für Baulandsachen,

Mehr

Jahresgeschäftsverteilung

Jahresgeschäftsverteilung 320 Eb Jahresgeschäftsverteilung Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht ldstein werden ab 01.01.2019 wie folgt verteilt: A. Allgemeine Bestimmungen für Zivilsachen 1) Bei Klagen und sonstigen

Mehr

8. Beschluss zur Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung für 2016

8. Beschluss zur Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung für 2016 Landgericht Göttingen, den 27. Juli 2016 Das Präsidium - 3204 E LG - 8. Beschluss zur Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung für 2016 I. pp. II. Aus diesen Anlässen wird die Verteilung der richterlichen

Mehr

3204 E 793. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

3204 E 793. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 3204 E 793 Landgericht Krefeld Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2016 2 A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern I. Zivilkammern 1. Zivilkammer: a) die nicht besonders aufgeführten

Mehr

aa) die Geschäfte des Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts in den Fällen des 354 Absatz 2 StPO

aa) die Geschäfte des Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts in den Fällen des 354 Absatz 2 StPO 3204 E - 1128 Aufgrund des Ausscheidens von Richterin Dr. Steinbeck und Richter Dr. Ernst und des Dienstantritts von Richterin Täumer zum 01.03.2018 wird die richterliche Geschäftsverteilung wie folgt

Mehr

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2008 LANDGERICHT POTSDAM

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2008 LANDGERICHT POTSDAM GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2008 LANDGERICHT POTSDAM Gültig ab 1. Januar 2008 Stand: 17. Dezember 2007 Änderungen im laufenden Geschäftsjahr: Inhaltsverzeichnis Seite Teil I Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung

Mehr

Amtsgericht Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken G 5394 I/1 1/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.02.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht

Mehr

Landgericht Stendal Stendal, den 9. November Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II

Landgericht Stendal Stendal, den 9. November Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II Landgericht Stendal Stendal, den 9. November 2018 - Das Präsidium - Gesch.-Z.: 3204 II 5. Änderung des Beschlusses über die richterliche Geschäftsverteilung im Geschäftsjahr 2018 Der Beschluss über die

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. November in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. November in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 25/09 BESCHLUSS vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GVG (a.f.) 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach

Mehr

Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018

Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018 Das Präsidium des J e v e r, den 07.12.2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018 I. Zuständigkeiten

Mehr

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. ab

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan. des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal. ab Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal ab 17.6.2009 2 A. I. Vorprüfung der Gesuche über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland Entscheidungen über Ablehnungsgesuche

Mehr

Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011

Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil RAG Hoffmann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung. des Landgerichts Hagen. für das Geschäftsjahr 2018

Richterliche Geschäftsverteilung. des Landgerichts Hagen. für das Geschäftsjahr 2018 1 Richterliche Geschäftsverteilung des Landgerichts Hagen für das Geschäftsjahr 2018 1 I n h a l t s ü b e r s i c h t A. Gliederung des Landgerichts Hagen... 4 B. Grundsätzliche Bestimmungen... 5 I. Allgemeine

Mehr

Beschluss. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. 28. Februar 2018

Beschluss. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. 28. Februar 2018 G 5384 a I - 1/2018 Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom an der teilgenommen haben 28. Februar 2018 Direktor des Amtsgerichts Richter am Amtsgericht

Mehr

Beschluss. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. 09. April 2018

Beschluss. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. 09. April 2018 G 5384 a I 3/2018 Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom an der teilgenommen haben 09. April 2018 Direktorin des Amtsgerichts Winstel Lintz Wagner Steinel

Mehr

Beschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E -

Beschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E - Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 7.04.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst wegen der Abordnung des Richters Braun an ein anderes Gericht für die richterliche

Mehr

Das Präsidium des Amtsgerichts Lebach

Das Präsidium des Amtsgerichts Lebach Das Präsidium des Amtsgerichts Lebach Gen. 32 b Lebach, den 19. Dezember 2017 B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Lebach ab dem 01. Januar 2018 Es werden vier

Mehr

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil Richterin Varelmann ab dem 01.05.2011 ihren Dienstleistungsauftrag

Mehr

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2008

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2008 Das Präsidium des Landgerichts Verden, 29. November 2007-3204 I LG Verden - GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2008 A. Für das Geschäftsjahr 2008 hat der Präsident des Landgerichts bestimmt, dass bei

Mehr

1. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts mit VRJs aus diesen Verfahren

1. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts mit VRJs aus diesen Verfahren Präsidium des Amtsgerichts Seesen 38723 Seesen Wilhelmsplatz 1 Postfach 1151, 38711 Seesen Tel.: (05381) 786-0 Durchwahl Verwaltungsgeschäftsstelle: Herr Illemann: (05381) 786-140 Frau Prust: (05381) 786-132

Mehr

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s

P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s G 5366 17/17 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Unter Hinweis auf 21 a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 und 21 e GVG werden die richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße für das

Mehr

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2011

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2011 - 1 Das Präsidium des Landgerichts Verden, 3. Dezember 2010-3204 I LG Verden - GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2011 A. Für das Geschäftsjahr 2011 hat der Präsident des Landgerichts bestimmt, dass

Mehr

Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts München für das Geschäftsjahr 2013

Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts München für das Geschäftsjahr 2013 Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts München für das Geschäftsjahr 2013 2 1. Vorsitz in den Kammern 1.1 Den Vorsitz führen in der Kammer 1: Vizepräsident Moeller Kammer 2: Vors. Richter am

Mehr

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2006

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2006 Das Präsidium des Landgerichts Verden, 12. Dezember 2005 3204 I LG Verden - GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN FÜR DAS JAHR 2006 A. Für das Geschäftsjahr 2006 hat der Präsident des Landgerichts bestimmt, dass bei

Mehr

Amtsgericht Albhausen

Amtsgericht Albhausen [Auszug] Amtsgericht Albhausen Geschäftsverteilungsplan - Gerichtsabteilungen - für das Geschäftsjahr 20XX Der Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Albhausen für das

Mehr

3204 E 797. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

3204 E 797. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 3204 E 797 Landgericht Krefeld Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018 - 2 - A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern I. Zivilkammern 1. Zivilkammer: a) die nicht besonders

Mehr

aa) die Geschäfte des Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts in den Fällen des 354 Absatz 2 StPO

aa) die Geschäfte des Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts in den Fällen des 354 Absatz 2 StPO 3204 E 1 1125 Aufgrund des Dienstantritts von Richter Wunderlich am 1.9.2017 und Richterin Dr. Steinbeck am 4.9.2017 wird die richterliche Geschäftsverteilung wie folgt geändert: A. Strafsachen II. Einzelrichterstrafsachen

Mehr

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012

Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012 Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012 Zum 15. Oktober 2012 kehrt Richter König aus Elternzeit und Urlaub zurück. Richterin Sperner ist durch den in Vollzeit tätigen Richter

Mehr

Amtsgericht Schleiden. Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr Teil I: Allgemeine Regelungen

Amtsgericht Schleiden. Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr Teil I: Allgemeine Regelungen Schleiden Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2018 Teil I: Allgemeine Regelungen A) Die Geschäftsverteilung, die nach Dezernaten erfolgt, gilt grundsätzlich für die ab Anfang des Geschäftsjahres

Mehr

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2019

Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2019 Amtsgericht Northeim Northeim, den 17.12.2018 Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2019 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2017

Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2017 Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2017 2. Nachtrag A. 1. Das Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzverordnung beginnt für a) Richterin Bellmann am 30. Januar 2017; b) Richterin

Mehr

Präsidiumsbeschluss. Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim

Präsidiumsbeschluss. Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim G 5362 17/17 Präsidiumsbeschluss Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim ab 01.01.2018 wird wie folgt geregelt ( 21

Mehr