mfu-wien-ausbildung zum Privatpiloten die Pilotenschule Informationen über PPL-Ausbildung Oktober 2011 motorflugunion wien

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1 mfu-wien-ausbildung zum Privatpiloten Informationen über PPL-Ausbildung Oktober 2011 Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 1

2 Sehr geehrte Damen und Herren! Da Sie sich für eine Flugausbildung bei der mfu-wien interessieren, möchten wir Sie gerne über folgende Themen informieren: 1. mfu wien (GmbH und Verein) Allgemeine Luftfahrtinformationen Flugausbildung bei der mfu-wien Theoretische Ausbildung Theorie Kurs Theorie Vorprüfung Sprechfunkprüfung Theoretische Privatpilotenprüfung Praktische-Ausbildung Flugausbildung Zwischenprüfungen Praktische PPL-Prüfung Preise Rechte eines Privatpiloten Erhaltung meines Privatpilotenscheines Berechtigungserweiterung Begriffserklärung (JAR-FCL 1.001) Anfahrtsplan Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 2

3 1. mfu wien (Verein und GmbH) Verein ZVR-Zahl: Die mfu-wien wurde 1966 als gemeinnütziger, unpolitischer Verein gegründet und bildet seit dieser Zeit auch Piloten aus. MFU Flugbetrieb GmbH Im Jahre 1992 wurde die 100%-ige Tochter MFU Flugbetrieb GmbH errichtet Die mfu-wien ist mit über 40 Jahren Erfahrung, mehr als 400 Mitgliedern und 10 Flugzeugen unterschiedlichster Klassen der größte Motorflugverein in Österreich. Durch diese Tradition und Breite hat sich eine außerordentliche Kompetenz im Bereich der Fliegerei entwickelt. Wir können auf qualifiziertes Ausbildungspersonal, wie auch auf technischen Hintergrund zurückgreifen. Vereins-Leistungen: Unterhaltung des Vereinsbüros Bereitstellung von entsprechenden Flugzeugen inkl. Reservierungssystem Flugausbildung Weiterbildung von Piloten Eigentümer der Tankstelle am Flugplatz Vöslau Kostenlose Leistung am Flugplatz Vöslau: - Benutzung des Flugvorbereitungsraumes - Internetzugang mit Navigationssoftware - Kostenlose Wetter- und Flugberatung - Flugplatzunterlagen für alle Flugplätze in Europa Da die Ausbildung auch im Rahmen des Vereines erfolgt ist eine Vereinsmitgliedschaft unbedingt erforderlich. Diese erlangt man, indem man eine Beitrittserklärung stellt, dann erfolgt die vorläufige Aufnahme und Sie können alle Vereinsleistungen, inklusive Versicherungsschutz, in Anspruch nehmen. Mit der Vergabe Ihrer Mitgliedsnummer erhalten Sie auch Zugang zu unserem elektronischen Reservierungssystem. Kosten für Mitgliedschaft: Die Kosten der Vereinsmitgliedschaft decken die Vereinsleistungen ab und sind wie folgt: jährlicher Mitgliedsbeitrag 320,- Einschreibgebühr, einmalig 100,- Kaution (während Mitgliedschaft) 300,- (bei Zahlung mit Einziehungsauftrag) 500,- (bei Zahlung mit Zahlschein) mfu-wien Büro: Das mfu-büro am Flugplatz Vöslau ist für Vereinsfragen und Abrechungsfragen zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag-Freitag: 09:00-14:00 Uhr Sonn- u. Feiertage: außerplanmäßig (bei Schönwetter) Die Flugzeugpapiere befinden sich im Pilotenraum der mfu-wien. Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 3

4 2. Allgemeine Luftfahrtinformationen Wir wollen Ihnen auch einige allgemeine Informationen über die Fliegerei geben. Die gesamte Flugausbildung darf nur nach behördlich genehmigten Ausbildungsplänen und Vorschriften erfolgen. Jedes Ausbildungsunternehmen muss eine entsprechende Bewilligung haben und wird auch laufend von der Behörde (Austro Control GmbH) überwacht. Da sich die Fliegerei neben Österreich vor allem im internationalen Bereich abspielt, wurde im Jahre 1944 die ICAO (International Civil Aviation Organisation), eine Unterorganisation der UNO gegründet und Österreich ist Mitglied in dieser Organisation. Da Österreich Mitglied der EU ist, wurde am die Europäischen Fluglizenzen nach den JAR-FCL Bestimmungen (Joint Aviation Regulation - Flight Crew Licensing) eingeführt. Damit erhalten Sie eine Lizenz, die in allen JAA-Mitgliedsstaaten (und wahrscheinlich in Kürze in USA, Kanada und Australien) formlos anerkannt wird. Für die weiteren Ausführungen ist die Einteilung der Piloten sehr wichtig: Berufspiloten dürfen gewerblich und entgeltlich fliegen Privatpiloten dürfen nichtgewerblich und nichtentgeltlich fliegen Privatpiloten Die Flugausbildung beginnt mit dem Privatpilotenschein und kann dann bei Bedarf auf Berufspilotenschein 'aufgestockt' werden. Sie dürfen ausschließlich nichtgewerblich und nichtentgeltlich fliegen. Da durch verminderte flugspezifische und flugmedizinische Anforderungen in der Ausbildung und bei den Prüfungen. Erheblich geringere Kosten bei Lizenzverlängerung. Berufspiloten Dagegen dürfen Berufspiloten gewerblich und nichtgewerblich, entgeltlich und nichtentgeltlich fliegen. Dadurch erhöhte flugspezifische und flugmedizinische Anforderungen in der Ausbildung und bei den Prüfungen. Größerer Aufwand und Mehrkosten bei Lizenzverlängerungen. Bei JAR-FCL Lizenzen werden getrennte Lizenzen notwendig: 1. Privatpilotenlizenz 2. Klassen- oder Musterberechtigung 3. Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis 4. Personalausweis (Lichtbild) wird durch eine positiv abgelegte PPL - Prüfung erworben, 3. wird durch den Fliegerarzt ausgestellt (erstmalig und bei jeder Berechtigungsverlängerung), 4. muss jeder Pilot selbst beistellen. Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 4

5 3. Flugausbildung bei der mfu-wien Wie bereits eingangs erwähnt, bildet die mfu-wien seit Jahren Piloten aus. Oft haben Linienpiloten, die heute bei der AUA, Niki, Air Berlin und sonstigen Fluggesellschaften fliegen, ihre Ausbildung bei der mfu-wien begonnen. Grau ist alle Theorie; Fliegen soll Spaß machen! Wir orientieren uns an den neuesten Erkenntnissen der Wissensvermittlung und führen Sie nahezu spielerisch an den heiklen Klippen der komplexen Materie vorbei zum Prüfungserfolg. Ihr positiver Prüfungsabschluss ist schließlich unsere beste Referenz. Deshalb sind die wichtigsten Grundsätze der Ausbildung: In allen Belangen steht die Sicherheit an erster Stelle, professionelle Ausbildung erfolgt nach neustem Stand, mfu-wien ist ein Dienstleistungsbetrieb. Unsere mfu-wien Fluglehrer sind erfahrene Piloten mit vielen Stunden praktischer Flugerfahrung, die sie teilweise auch im Linienbetrieb bei in- und ausländischen Fluggesellschaften erworben haben. Ihre Kompetenz beweisen sie aber auch in der Fähigkeit, komplexes Wissen an Sie einfach und verständlich weiterzugeben. Um die entsprechenden Lizenzen zu erlangen ist eine zweiteilige Ausbildung mit den entsprechenden Prüfungen notwendig. 1. Theoretische Ausbildung 1.1 Theorie-Kurs 1.2 Theorie-Vorprüfung 1.3 Sprechfunkprüfung 1.4 Theoretische PPL-Prüfung 2. Praktische Ausbildung 2.1 Flugausbildung 2.2 Zwischenprüfungen 2.3 Praktische PPL-Prüfung 1. Theoretische Ausbildung Diese erfolgt in unserem FTC (Flight-Trainings-Center) am Flugplatz Vöslau/Kottingbrunn, das mit modernsten Unterrichtsmitteln ausgestattet ist. Die Kurse finden jeweils zu den genannten Zeiten statt. 1.1 Theorie Kurs Absolvierung eines Ausbildungskurses mit 30 Modulen in den Gegenständen (lt. Lehrplan): 1. Luftfahrtrecht 2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 3. Flugleistung und Flugplanung 4. Menschliches Leistungsvermögen 5. Meteorologie 6. Navigation 7. Flugbetriebliche Verfahren und Flugsicherheit 8. Aerodynamik 9. Funksprechen Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 5

6 Kursablauf Entsprechend diesen Erfordernissen wurde ein Kursplan erstellt, den Sie beiliegend oder auf unserer Homepage ( --> Ausbildung) finden. Alle mfu-wien Ausbildungskurse sind in modular aufgebaut. Die Summe der Kursmodule stellt die Behandlung des gesamten Wissensstoffes in allen Gegenständen sicher. Theorie Ausbildungsunterlagen Für den Ausbildungskurs stehen Ihnen unsere Lernunterlagen, die Sie am Beginn des Kurses erhalten, zur Verfügung. Diese decken den kompletten Lernumfang ab und behandeln alle Prüfungsfragen, die Sie bei der Privatpilotenprüfung gestellt erhalten Theorie Vorprüfung Wenn Sie den Wissensstand für eine theoretische PPL - Prüfung erreicht haben, so erledigen Sie bei der mfuwien eine Vorprüfung. Aus den Prüfungsunterlagen werden ca. 100 Fragen gestellt, die alle 8 Teilgebiete umfassen. Mit positivem Ergebnis (75% pro Teilgebiet) können Sie sich anschließend zur theoretischen Prüfung bei der ACG anmelden Sprechfunkprüfung Nach dem Kursmodul 'Flugfunk' können Sie zu einer Funksprechprüfung bei der Österr. Fernmeldebehörde antreten. Nach positiver Ablegung dieser Prüfung erhalten Sie das Funksprechzeugnis. Zu empfehlen ist entweder das EFZ (Eingeschränktes Flugfunk Zeugnis) oder das AFZ (Allgemeine Flugfunk Zeugnis). Wenn Sie einmal beabsichtigen eine Instrumentenfluglizenz zu erwerben, so ist ein AFZ dafür Voraussetzung. Sie können aber auch, sofern Sie ein EFZ besitzen eine Aufstockung auf ein AFZ machen Theoretische Privatpilotenprüfung Die Theorie-Prüfung wird bei der ACG (1030 Wien, Schnirchgasse 11) abgehalten und die Fragen werden aus allen 8 Gegenständen ausgewählt. Die theoretische Prüfung erfolgt im 'Multiple-Choice-Verfahren'. Die Prüfungsfragen werden aus dem veröffentlichten Prüfungsfragenkatalog (ca Fragen) ausgewählt. Es werden folgende Fragen gestellt: 60 Fragen aus Navigation 30 Fragen aus Luftfahrtrecht Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse Flugleistung und Flugplanung Meteorologie Flugbetriebliche Verfahren Aerodynamik 20 Fragen aus Menschliches Leistungsvermögen Insgesamt werden also ca. 260 Fragen gestellt. Zeitrahmen: Es stehen ca. 6 Std. für die Theorieprüfung zur Verfügung. Beurteilung: Je Fach 75 % positiv Eine bestandene Gesamtprüfung gilt 24 Monate zum Erwerb eines PPL's. Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 6

7 2. Praktische-Ausbildung mind. 45 Flugstunden Diese erfolgt vor Allem am Flugplatz Vöslau ( Voraussetzungen für die praktische Ausbildung Für die Flugausbildung sind folgende Voraussetzungen notwendig: Ausbildungsflugzeuge Beitritt zur mfu-wien Flugschülerausweis Medical Klasse 2 oder 1 Die Grundschulung kann auf folgenden Flugzeugmustern erfolgen: Cessna C152 Diamond KATANA DV20 Diamond Star DA40 Cessna C172 (auch mit G1000) Dabei ist zu beachten, dass die Ausbildung bei der mfu-wien hauptsächlich mit der Katana durchgeführt wird. Diese Flugzeuge sind neuester Bauart und besitzen einen leisen Motor. Deshalb kann mit der Katana auch am Wochenende und an Feiertagen in der Platzrunde geschult werden, auch die Landegebühren sind günstiger als bei Cessna-Flugzeugen. Die Cessna 152 ist eine sehr ausgereifte Schulmaschine, die aber lauter als eine Katana ist und deshalb Einschränkungen unterliegt (keine Schulplatzrunden: Sa 12:30 bis 14:30, So und Feiertag ganztägig). Wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung auch die Nacht-Sichtflug-Berechtigung erwerben, werden diese Übungen auf der Cessna 152 geflogen. Des weiteren können auch Cessna 172 und Diamond Star DV 40 für die Grundausbildung eingesetzt werden. Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 7

8 Fluglehrer Ihren Fluglehrer können Sie sich selbst auswählen. Dieser steht Ihnen selbstverständlich für alle Ihre Fragen bezüglich Ausbildung zur Verfügung. Flugausbildungsunterlagen Für die Praxis-Ausbildung stehen unsere schriftlichen Unterlagen (Handbuch und Übungsblätter) zur Verfügung, die Sie am Beginn Ihrer Ausbildung erhalten und eine einheitliche Praxis-Ausbildung gewährleisten. Darin werden alle Flugübungen genau und anschaulich beschrieben. 2.1 Flugausbildung Die Flugausbildung findet unter Aufsicht von Fluglehrern nach einem Lehrplan und vorgegebenen Flugübungen statt. Die Flugausbildung gliedert sich in 6 bzw. 7 Phasen (mit Nachtflugqualifikation): Mit Lehrer Alleinflüge Flugübungen 7 Std. Platzrundenflüge 9 Std. Alleinflüge im Übungsbereich 3 Std. Instrumentenflugübungsgerät (BITD) 5 Std. Navigation 8 Std Allein-Überlandflüge 7 Std. (Nachtflüge) 4 Std 2 Std. 33 Std 12 Std. = 45 Std. Flugzeit 2.2 Zwischenprüfungen Jeder Teil der Flugausbildung wird mit einer Zwischenprüfung, die jeweils mit einem Fluglehrer absolviert wird, abgeschlossen. Diese Zwischenprüfungen orientieren sich an der praktischen PPL-Prüfung. Wenn alle 4 Zwischenprüfungen positiv erledigt wurden, so können Sie das komplette Prüfungsprogramm fliegen. 2.3 Praktische PPL-Prüfung Nach Erlangung der 4. Zwischenprüfung haben Sie die praktische Prüfungsreife erlangt und dies wird Ihnen von der mfu-wien bestätigt. Damit können Sie sich bei einem Flugprüfer Ihrer Wahl zu einer Praktischen PPL- Prüfung anmelden. Das zu fliegende Programm ist in einem Formular festgelegt. Nach positiv erledigter praktischer Prüfung erhalten Sie Ihren PRIVATPILOTENSCHEIN Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 8

9 4. Preise Der behördlich vorgeschriebene Leistungsumfang (45 Stunden Flugzeit und ca. 150 Stunden Theorie-Ausbildungsstunden) ist ein Minimalerfordernis. In der Regel kommen bei der mfu-wien 92% der Flugschüler (statistisches Mittel der letzten 10 Jahre) mit diesem Umfang aus. Alle Preise wurden auf Basis der zu dieser Zeit veröffentlichten Preisliste (mfu-wien Homepage) berechnet. Wir behalten uns vor bei Änderungen der Preisbasis die Preise entsprechend anzupassen. Geschätzte Ausbildungskosten (ohne Nachtsichtflugqualifikation): Anmerkungen PPL-Theoriekurs: Euro PPL-Theoriekurs im mfu-wien Flight-Training- Center, PPL-Theorie-Skripten für alle Gegenstände (ca. 900 Seiten), Prüfungsvorbereitung, Vorprüfung, mfu-wien Flugtasche mit ICAO-Karte Österreich und Kursdreieck, Praxis (45 h Flugzeit) 40 h Diamond Katana DV Euro 40 h Cessna Euro als Alternative zur Katana 40 h Diamond Star DA Euro als Alternative zur Katana 40 h Cessna Euro als Alternative zur Katana 40 h Cessna 172 (mit G1000) Euro als Alternative zur Katana 5 h Rollzeit 0.00 Euro ca. 100 Landungen LOAV (Katana) ca Euro Bitte beachten Sie: Für die Erlangung des PPL benötigen Sie 45 h Flugzeit (dies ist die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeuges aus seiner Parkposition zum Zwecke des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind). Zur Berechnung der zu bezahlenden Fluggebühren wird die Zeit vom Abheben des Flugzeugs bis zur Landung herangezogen (minutengenaue Abrechnung). Auf Grund von Erfahrungswerten kann davon ausgegangen werden, dass sich eine Differenz von ca. minus 10% zur Flugzeit ergibt (d. h. 45 h Flugzeit = ca. 41 h zu bezahlende Flugstunden) Alle Preise wurden auf Basis der zu dieser Zeit veröffentlichten Preisliste (mfu-wien Homepage) berechnet. Wir behalten uns vor bei Änderungen der Preisbasis die Preise entsprechend anzupassen. Zusätzlich benötigen Sie noch einen Navigationsrechner für die Lösung von Navigationsaufgaben. Dies kann ein elektronischer oder ein manueller sein. Diese Anschaffung ist in allen Preisen nicht enthalten und kann über die mfu-wien erfolgen. Kosten, die nicht in dieser Aufstellung enthalten sind: Darunter fallen Kosten bei verschiedensten Behörden oder Organisationen. Zum Beispiel: für die fliegerische Erstuntersuchung, Strafregisterauszug, Ausstellung des Flugschülerausweises, Prüfungs- und Ausstellungsgebühren. Auch der Fluglehrer ist in den Kosten nicht enthalten, da die Fluglehrer selbständig sind. Im Allgemeinen werden 36 Euro pro Stunde berechnet! Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 9

10 Als Mitglied der mfu-wien bekommen Sie einige Leistungen auf Lieferschein und bezahlen über Ihre monatliche Rechnung. Einige Leistungen sind sofort bei Erhalt der Leistung zu bezahlen. Leistung Flugstundenkosten (inklusive. Treibstoff) Betankung in Vöslau und in Wien-Schwechat Tankkosten außer in Vöslau und Wien-Schwechat Landegebühr in Vöslau und Wien-Schwechat Landegebühr außer Vöslau und Wien-Schwechat Fluglehrergebühr verrechnet über mfu-wien X X X direkt zu bezahlen X X X 5. Rechte eines Privatpiloten Was darf ein Privatpilot mit einer europäischen Lizenz? Der Inhaber einer PPL(A) ist berechtigt, als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk (SEP Single Engine Piston) im nichtgewerblichen Luftverkehr in allen Mitgliedsstaaten der ICAO (Internat. Zivilluftfahrt Organisation =Mitglieder der UN ) tätig zu sein, In allen JAA-Mitgliedsstaaten (EU-Mitgliedsstaaten und einige weitere europäischen Länder) ist dies ohne weitere Formalitäten (Anerkennung, Umschreibung, etc.) möglich. 6. Erhaltung meines Privatpilotenscheines Für die Erhaltung einer PPL-Lizenz stellt die Behörde folgende Forderungen: 1. Innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer (keine Flugstundenerfordernis), oder 2. Innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden Flugzeit als verantwortlicher steuernder Pilot; 12 Starts und zwölf Landungen; und 1 Stunde Übungsflug mit einem Fluglehrer mit vorgegebenem Programm. 3. Fliegerärztliche Nachuntersuchung (Medical Klasse 1 oder 2) Die erforderliche Flugzeit kann auch als 2. Pilot geflogen werden, wodurch sich eine Halbierung der Kosten ergibt. 7. Berechtigungserweiterung Nach dem Erwerb der Grundberechtigung können weitere Berechtigungen erworben werden Nacht-Sichtflugberechtigung (sofern sie nicht mit der Grundberechtigung erworben wurde) Klassen-/Musterberechtigungen Schleppflugberechtigung Kunstflugberechtigung Lehrberechtigung Instrumentenflugberechtigung Berufspilotenberechtigung Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 10

11 Informationen Wichtige mfu-wien- Informationen bekommen Sie auch aus dem Internet. Nachfolgend einige wichtige Adressen, die Ihnen behilflich sein können irma.mfu-wien.at Homepage der mfu Gültiges mfu-wien-merkblatt Gültiges Merkblatt der mfu-wien-versicherungen Anleitung für mfu-wien-reservierungssystem (IRMA) Reservierungssystem IRMA Begriffserklärung (JAR-FCL 1.001) Alleinflugzeit: Ausbildungszeit als verantwortlicher Pilot (Student Pilot-In- Command/SPIC): Ausbildungszeit mit Lehrberechtigtem: Befähigungsüberprüfungen: Berechtigung: Beruflich tätiger Pilot: Erneuerung (z.b. einer Berechtigung oder Genehmigung): Flugzeit: Flugzeuge mit einem Piloten (Singlepilot aeroplanes/spa): Die Flugzeit, in der sich ein Flugschüler allein an Bord eines Luftfahrzeuges befindet. Die Flugzeit, in der ein Flugschüler die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausübt und der Lehrberechtigte ihn nur beobachtet und den Flug nicht beeinflusst. Die Flugzeit oder Instrumentenbodenzeit, in der eine Person von einem dazu ermächtigten Lehrer ausgebildet wird. Nachweis der weiteren fliegerischen Befähigung für die Verlängerung oder Erneuerung von Berechtigungen einschließlich mündlicher Prüfungen, die der Prüfer für erforderlich hält. In eine Lizenz eingetragene besondere Bedingungen, Rechte oder Einschränkungen. Ein Pilot im Besitz einer Lizenz (CPL/ATPL), die eine fliegerische Tätigkeit im gewerblichen Luftverkehr zulässt. Das Verwaltungsverfahren zur Erneuerung einer abgelaufenen (ruhenden) Berechtigung oder Genehmigung für einen weiteren festgelegten Zeitraum unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Flugzeit bezeichnet die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeuges aus seiner Parkposition zum Zwecke des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind. Flugzeuge, für die nicht durch die Musterzulassung eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben ist. Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 11

12 ANHANG Die Anfahrt nach Vöslau: Von Wien kommend (A2-Südautobahn), nehmen Sie bitte die Ausfahrt Bad Vöslau. Bei der Ampel links abbiegen. Über die Brücke der Straße folgen. Im Kreisverkehr die 2. Ausfahrt nehmen. Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit mfu-wien Oktober 2011 Seite 12

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