im EEG und im EEWärmeG Bioerdgas in kommunalen Liegenschaften
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- Hedwig Annika Krüger
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1 Rechtliche Rahmenbedingungen für BioErdgas im EEG und im EEWärmeG Bioerdgas in kommunalen Liegenschaften Eine Veranstaltung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Meixner hessenenergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbh Mainzer Straße Wiesbaden Tel: 0611/ Fax: 0611/
2 Ziel Bundesregierung: 6 Mrd. Nm³/Jahr in 2020 Anlagen im Bau und in der Planung (Inbetriebnahme 2010 bis 2012): ca. 65 Anlagen mit ca. 400 Mio. Nm³/Jahr Großteil des BioErdgas wird in KWK eingesetzt nur geringe Mengen finden Absatz im Kraftstoff- und Wärmemarkt Anrechnung als Erfüllung des EEWärmeG beim Neubau nur im Falle der KWK-Nutzung => die heute in Betrieb befindlichen Anlagen haben Probleme beim Absatz des BioErdgas
3 EEG-Vergütung für Strom aus BioErgdas 27 Biomasse Abs. (2) EEG: Aus einem Gasnetz entnommenes Gas gilt als Biomasse, soweit die Menge des entnommenen Gases im Wärmeäquivalent am Ende eines Kalenderjahres der Menge von Gas aus Biomasse entspricht, das an anderer Stelle im Geltungsbereich des Gesetzes in das Gasnetz eingespeist worden ist. Bei Gasäquivalentnutzung richtet sich der Beginn des Vergütungszeitraums g nach dem Zeitpunkt der Inbetrieb- nahme des BHKW, (das hier die Biogasanlage i.s.d. EEG darstellt).
4 Voraussetzungen für den Anspruch auf EEG Vergütung für Strom aus BioErdgas Anspruch auf die Stromvergütung g bei Bioerdgas nach dem EEG 2009 nur, wenn der Strom in Kraft-Wärme- Kopplung in Anlagen bis 5 MW elektrisch erzeugt wird Ausgeglichene Bilanz von Einspeisung und Entnahme im Kalenderjahr muss gesichert werden ( Ansparen für das Folgejahr möglich, nicht jedoch Nachkauf im Folgejahr) Voraussetzung ist die Erzeugung des eingespeisten BioErdgases aus Stoffen gemäß der Biomasseverordnung (siehe 64 Abs. 1 EEG) bzw. sonstige vom EEG zugelassene Biomasse - jedoch nicht Klär- und Deponiegas Höhe der Vergütung richtet sich nach der elektr. Leistung der belieferten BHKW-Einheiten sowie nach der Herkunft der Input-Substrate plus einem speziellen Techn.-Bonus
5 Bonusgestaltung für Strom aus BioErgdas Voraussetzungen für den Technologie-Bonus bei Gas-Aufbereitung Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität nach Anforderung des Gasnetzes Begrenzung der Methanemissionen bei Aufbereitung auf 0,5 % Maximaler Stromverbrauch bei Aufbereitung 0,5 kwh pro Nm³ Rohbiogas Prozesswärme für Aufbereitung aus erneuerb. Energie oder Abwärme Max. Kapazität der Aufbereitungsanlage 700 Nm³ Biogas pro h Sonstige Boni Anwendung finden der Nawaro- und der Landschaftspflege-Bonus (der Nawaro-Bonus a o entfällt t endgültig g bei einmaligem Verstoß) Keine Anwendung finden der Gülle- und der Immissionsschutz-Bonus Je nach Herkunft des BioErdgases und elektrischer Leistung der BHKW ergeben sich sehr unterschiedliche Vergütungen.
6 Einspeisevergütung bei Nutzung von Bioerdgas in BHKW gemäß EEG-2009 Die Degression nach 20 EEG 2009 beträgt 1 % p.a. Vergütungssätze Grundvergütung für Strom aus Biomasse aus einem BHKW bis einschließlich einer Anlagenleistung von 150 kw 11,67 11,55 11,44 bis einschließlich einer Anlagenleistung von 500 kw 9,18 9,09 9,00 bis einschließlich heiner Anlagenleistung l von kw 825 8, , ,09 NaWaRo Bonus bis 500 KW Anlagenleistung 7,00 6,93 6,86 über 500 KW Anlagenleistung 4,00 3,96 3,92 Technologie Bonus Aufbereitungsanlagen mit einer maximalen Kapazität bis 350 Normkubikmetern BioErdgas pro Stunde 2,00 1,98 1,96 bis 700 Normkubikmetern BioErdgas pro Stunde 1,00 0,99 0,98 Kraft Wärme Kopplungs Bonus 3,00 2,97 2,94 Einspeisevergütung maximal 23,67 23,43 23,20 nicht berücksichtigt wird der Gülle Bonus Immissions Bonus
7 Umstellung von erdgasbetriebenen Bestands-BHKW BHKW Eine Umwidmung von Erdgas-BHKW in BioErdgas-Anlagen ist grundsätzlich möglich - bei verkürzter Vergütungsdauer. Denn die 20 Jahre des EEG werden dann ab der erstmaligen Inbetriebnahme als Erdgas- BHKW gerechnet. Wenn bei erdgasbetriebenen KWK-Anlagen die Förderung gemäß KWKG ausläuft, lässt sich mit dem Ersatz von Erdgas durch Biomethan die Wirtschaftlichkeit ggf. stabilisieren / steigern. Entscheidend für die Attraktivität einer Umstellung auf den Bezug von Biomethan bei Inanspruchnahme der EEG-Vergütung ist vor allem der Preis für den alternativen Erdgasbezug und die Strombewertung sowie die Höhe der Vergütung nach dem EEG in Abhängigkeit von der Herkunft des BioErdgases. Der elektrische Wirkungsgrad der BHKW-Anlage ist für die Bewertung von entscheidender Bedeutung: Anlagen mit höherem elektrischem Wirkungsgrad können höhere BioErdgas-Grenzkosten tolerieren tolerieren.
8 BioErdgas-BHKW versus erdgasbetriebenes BHKW Erdgas-BHKW; Förderung nach KWK-G Biogas-BHKW; Einspeisung nach EEG Förderdauer bei mehr als 50 kw elektr. begrenzt auf Vbh oder 6 Betriebsjahre Für den selbst genutzten und eingespeisten Strom beträgt der KWKG-Zuschlag 5,1 ct/kwhel. l bis 50 kw und 2,1 ct/kwhel. ab 50 kw Strom wird vorrangig in der Liegenschaft selbst verbraucht und erhält den Zuschlag nach dem KWKG Überschüssiger Strom wird für die Dauer der Förderung nach dem KWKG beim Netzbetreiber eingespeist und i.d.r. gemäß dem EEX-Baseload- Preis vergütet - zuzüglich der KWKG-Zuschlag. Die Wirtschaftlichkeit wird durch die Spreizung zwischen Erdgas- und Strompreis bestimmt. Beide Preise sind volatil, steigende Bezugspreise sind wahrscheinlich. Förderdauer ab Inbetriebnahme der Anlage (BHKW) 20 Jahre fest bzw. bei Umwidmung auf verbleibende Zeit ab IBN Die Vergütung beträgt derzeit bis zu 23,67 ct/kwhel. l (Bei künftigem Zubau ist die jährliche Degression des EEG zu berücksichtigen.) Strom wird zu 100 Prozent eingespeist und nach dem EEG vergütet. Die Vergütungshöhe bleibt über die Dauer von 20 Jahren unverändert. Zukünftige Biogaskosten sind hauptsächlich abhängig von den Substratkosten, deutliche Preiserhöhungen sind nicht sehr wahrscheinlich, da häufig langfristige Lieferverträge mit festen Preisen oder mit moderater Anpassung abgeschlossen werden.
9 Referenten-Entwurf Novellierung EEG 2011 Vorgesehene Veränderungen mit Relevanz für BioErdgas Ausweitung g des Einspeisung /Entnahme-Regel auf Deponiegas, Klärgas, Biomethan oder Speichergas Höhere technische Anforderung an die Aufbereitungstechnik (Methanschlupf); hl generelles Abdeckung von Gärrestlagern Anhebung der Grundvergütung bei gleichzeitigem Wegfall des KWK-Bonus: 14,3 Cent je kwh bis 150 kw, 12,3 Cent je kwh bis 500 kw und 11,0 Cent je kwh bis 5 MW Erhöhung g der jährlichen Degression von 1 % auf 2% (nur für die Grundvergütung, nicht für Boni) Bonus-System für verschiedene Einsatzstoffe in zwei neu definierten Klassen (Unterscheidung von Landschaftpflegematerialien und Wirtschaftsdünger einerseits und Nawaro andererseits) Klasse I: Nawaro (6 Cent/kWh) Klasse II: Landschaftspflege Klasse I: Nawaro (6 Cent/kWh), Klasse II: Landschaftspflegematerialien und Wirtschaftdünger (8 Cent/kWh)
10 Referenten-Entwurf Novellierung EEG 2011 Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreide auf max. 60% des Gesamtenergieerzeugung g g Es wird anstelle des bisher bei Aufbereitung und Einspeisung in das Erdgasnetz gewährten Technologiebonus ein eigener Gas- aufbereitungsbonus b von 2 Cent/kWh bis 700 Nm³, 1 Cent/kWh bis Nm³ eingeführt. Aufweichung des Auschließlichkeitsprinzips durch Ermöglichung des gemeinsamen Einsatzes von Nawaro und Bioabfällen in einer Anlagen; anteilige Vergütung, wenn nicht überwiegend Bioabfälle zum Einsatz kommen Ergebnis: Auch wenn die zu erwartenden Änderungen für den Bereich der Bio- Erdgas-Nutzung noch keineswegs endgültig feststehen, kann man davon ausgehen, dass die hier geltenden Vergütungsregeln grundsätzlich fortbestehen werden - wenn auch ggfs. nicht in voller Höhe.
11 Gasnetznutzung für BioErdgas Gemäß GasNZV 2010 muss der Netzbetreiber den Anschluss und die Durchleitung des aufbereiteten BioErdgases an die Entnahmepunkte ermöglichen). Dafür sind Netznutzungsentgelte zu entrichten. Die Kosten für diese Netznutzung ergeben sich als Summe für Netz- einspeisung, Netzausspeisung und dem Entgelt für den Bilanzausgleich (0,1 Cent/kWh Ho). Die Kosten für die Netzeinspeisung und Netzausspeisung werden von den Netzbetreibern unter Aufsicht der Regulierungsbehörde festgelegt und veröffentlicht und setzen sich üblicherweise aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis zusammen. Der Anlagenbetreiber / BioErdgasanbieter hat gegenüber dem Gasnetzbetreiber nach der GasNZV Anspruch auf die Erstattung vermie- dener Netznutzungsentgelte in Höhe von (0,7 Cent/kWh Ho).
12 41e GasNZV Erweiterter Bilanzausgleich Saldierung der ein- und ausgespeisten Mengen am Ende des Kalen- derjahres (entscheidend d ist hierbei i nicht das Volumen sondern das Wärmeäquivalent unabhängig von der Gasqualität am Einspeise- bzw. Entnahmepunkt) Bilanzierungszeitraum von 12 Monate; Flexibilität von 25%; kumulierte Ein- und Ausspeisungen werden täglich fortlaufend saldiert; Saldo darf zu keinem Zeitpunkt außerhalb einer Toleranz von +/- 25% der eingespeisten Jahresmenge liegen Biogasbilanzkreise => Erweiterter Bilanzausgleich (Flexibilitätsrahmen in Höhe von 25%; voraussichtlich nur auf den Einspeisepunkt bezogen) Möglichkeit der Übertragung positiver Endsalden auf das Folgejahr
13 Regelungsbereich g des EEWärmeG Anfang Mai 2011 ist eine novellierte Fassung des EEWärmeG von 2008 in Kraft getreten. Das novellierte EEWärmeG deckt nunmehr neben neu errichteten Gebäuden mit mehr als 50 m² auch Bestandsgebäude der öffentlichen Hand ab (Vorbildfunktion öff. Gebäude gem. EU-Richtlinie). Das neu gefasste EEWärmeG definiert jetzt auch Pflichten zur Nutzung von Erneuerbaren für die Wärme- und Kältebereitstellung in öffentlichen Bestandsgebäude, die innerhalb von nicht mehr als zwei Kalenderjahren grundlegend renoviert werden. (Austausch der Heizungsanlage/Umstellung des Energieträgers und mindestens 20% der Gebäudehülle renoviert) Folglich gelten nun Nutzungspflichten des EEWärmeG grundsätzlich für alle neu errichteten kommunalen Gebäude (mit mehr als 50 m² Nutzfläche),die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, sowie für alle kommunalen Bestandsgebäude im Falle einer grundlegenden Renovierung.
14 Regelungen für BioErdgas im EEWärmeG Techn. Möglichkeiten zur Erfüllung der Nutzungspflicht ( 5) durch Solarthermische Anlagen Gasförmige Biomasse Flüssige Biomasse Feste Biomasse Geothermie und Umweltwärme (ggfs. mit Wärmepumpennutzung) Erfüllung der Nutzungspflicht durch Ersatzmaßnahmen ( 7) Abwärme mit Wärmepumpen (IV. 1.) aus Wärmerückgewinnung bei RLT-Anlagen (IV. 2.) und anderen Anlagen (IV. 3.) Kraft-Wärme-Kopplung (V.) Maßnahmen zur Energieeinsparung (EnEV minus 15 %) Nutzung Fern/Nahwärme (VII. 1.a) mit wesentl. Anteil Erneuerbarer, oder aus Abwärme (VII. 1.b), aus KWK-Anlagen (VII. 1.c) oder aus Kombinationen daraus
15 Anforderungen an die BioErdgasnutzung im EEWärmeG für kommunale Gebäuden Bei neu errichteten Gebäuden: Bei Nutzung von gasförmiger Biomasse für neu errichtete Gebäude im Geltungsbereich des EEWärmeG muss der Wärme/Kältebedarf des Gebäudes zu mind. 30 % durch biogenes Gas gedeckt werden und die Wärme muss aus einer KWK- Anlage bereitgestellt werden. Bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand: Für öff. Bestandsgebäude fordert das EEWärmeG einen Anteil des biogenen Gases an der Deckung des Wärme/Kältebedarfs von mind. 25 % und die Nutzung in einem Heizkessel, der der besten verfügbaren Technik entspricht (= Brennwertkes- sel), oder in einer KWK-Anlage. Neben Deponiegas, Klärgas u. Biogas lässt das EEWärmeG auch Biomethan zu: Unter der Voraussetzung, dass die technischen Anforderungen an die Gasaufbereitung aus dem EEG eingehalten werden und dass im Kalenderjahr eine ausgeglichene Mengenbilanz erreicht wird, gilt Biomethan als gasförmige Biomasse isd i.s.d. EEWärmeG (siehe Anlage, II. Biomasse, 1.c)
16 Ein Vorschlag zum Umgang mit dem EEWärmeG Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen." Johann Wolfgang von Goethe ( ) 1832)
17 Kommunale Objekte / Liegenschaften für den Einsatz von BioErdgas Kommunale Verwaltungsgebäude (Bestandsgebäude mit einer zu beheizenden Fläche ab m 2 ) Kleinere kommun. Liegenschaften mit Nahwärmeverbund Kliniken, Krankenhäuser Pflegeeinrichtungen und Altenheime Sport- und dfreizeitbäder, itbäd Therapieeinrichtungen i i ht größere Sporthallen und Zentren mit Wärmebedarf Kommunale Wohngebäude (größere MFH)
18 Konzepte für den Einsatz von BioErdgas in kommunalen Objekten Für Kommunen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das BioErdgas bei einem Händler zu kaufen, selbst in die BHKW-Anlage zur Nutzung zu investieren und sie zu betreiben. Der Einkauf beim Erzeuger wird wegen der relativ komplizierten Vertragsgestaltung g g der Netznutzung kaum in Frage kommen. Zudem braucht es eine verlässliche Zertifizierung des Gases zur Sicherung der Einspeisevergütung des EEG. Attraktiver könnte es für Kommunen sein, die Aufgabe der Beschaffung von Bio-Erdgas und ggfs. auch Investition und Betrieb des Gas-BHKW einem Contractor zu übertragen und nur (günstig) g) Wärme zu bezie- hen. Als Contractor kann und wird sich oft der Betreiber der BioErdgas- Erzeugung anbieten. Di N t Bi Ed i B tk l k Efüll d Die Nutzung von BioErdgas in Brennwertkesseln zwecks Erfüllung des EEWärmeG dürfte in Objekten, die sich für den Einsatz von BHKW eignen, wirtschaftlich weniger attraktiv sein und sollte unter Effizienzgesichtspunkten hinter eine möglichen Nutzung in KWK zurückstehen.
19 Fazit Die Nutzung von BioErdgas eröffnet die Chance, mittels Nutzung der vorhandenen Infrastruktur des Erdgasnetzes Energie aus Biomasse schon kurz- und mittelfristig in erheblichem Umfang in der Fläche und insbesondere auch im städtischen Umfeld unab- hängig von den Beschränkungen des Standorts der Biogaserzeugung zu nutzen. Mit der Aufbereitung zu BioErdgas und den Transport zu aufnah- mefähigen Wärmesenken wird die am Standort der Produktion oft schwierige Verwertung in KWK-Anlagen und damit die geforderte hocheffiziente Nutzung von Biomasse möglich. Die durch das EEG und das EEWärmeG definierten Rahmenbe- dingungen machen den Einsatz von BioErdgas in geeigneten kommunalen Liegenschaften zumindest auf längere Frist auch ökonomisch attraktiv. Diese Chancen sollten genutzt werden.
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