Moderne Vertragsgestaltung vs. BGB. Leistungsstörungen und SLAs in Outsourcing Agreements. Dr. Peter Bräutigam

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Moderne Vertragsgestaltung vs. BGB. Leistungsstörungen und SLAs in Outsourcing Agreements. Dr. Peter Bräutigam"

Transkript

1 DGRI Fachausschusssitzung Vertragsrecht am in München Moderne Vertragsgestaltung vs. BGB Leistungsstörungen und SLAs in Outsourcing Agreements Dr. Peter Bräutigam

2 Outsourcing - Leistungsstörung vs. Leistungssteuerung Inhalt: Leistungsstörungen Die Domäne der Juristen auf Basis des BGB Leistungssteuerung Die Sicht der Praxis Fazit Versöhnlicher Abschluss 2

3 Leistungsspektrum von Outsourcing Projekten Überblick* Transition/ Transformation Querschnittsleistungen Technik und Service General Services User Help Desk Betriebssteuerung/ Betriebsmanagement Desktop Services Netzwerke (Access) Server (Server Management/ Hosting) Software (Systemsoftware und Applikationen, ASP, Customizing, Programmierung * Dieser Überblick enthält beispielhaft typisierte Leistungen 3

4 Der Rahmenvertrag - Das juristische Chamäleon Outbound Inbound R A H M E N V E R T R A G SHARE-DEAL ASSET-DEAL ÜS Hardware ÜS Software ÜS Personal ÜS Verträge LS UHD (SLA) LS Service Management (SLA) LS Network (SLA) etc. L S T R A N S I T I O N ( S L A ) Transition/ Transformation 4

5 IT-Outsourcing als komplexer Managementvertrag; Bewältigung der Komplexität durch Vertragsdesign Outsourcing-Vertrag als Typenkombinationsvertrag Outsourcing als Dauerschuldverhältniss/ komplexer Langzeitvertrag- Managementvertrag Rahmenvertrag und LS/ SLA Modularer Vertragsaufbau Normenhierarchie 1. LS/ SLA (nebst Anlagen) 2. Rahmenvertrag 3. AGB (soweit noch vorhanden) 4. Gesetzliche Regelungen Standard- oder Individualvereinbarung - 5

6 Juristische Leistungsqualifikation als Schlüssel zum "richtigen" Regime der Leistungsstörungen Ausgangsbasis zur Entwicklung eigener rechtlicher Lösungen Maßstab für die Rechtmäßigkeit besonderer Vereinbarungen Rückfall auf das Gesetz als Lückenfüller 6

7 Versuche der Qualifikation nach den Vertragstypen des BGB ein juristischer Offenbarungseid? Hosting: - Mietvertrag (BGH NJW-RR 1993,178; differenzierend: Heymann CR 2000, 23, 24) - Werkvertrag (differenzierend: Redeker, IT-Recht, 4.Aufl., Rn. 788) - Mietvertrag mit dienstvertraglichen Elementen (OLG Hamm NJW 1989,2629) 7

8 Versuche der Qualifikation nach den Vertragstypen des BGB ein juristischer Offenbarungseid? Webhosting: - Werkvertrag (BGH Urteil vom III ZR 79/09: Werkvertrag, soweit Vertragszweck seinen Schwerpunkt in der Gewährleistung der Abrufbarkeit der Website des Kunden im Internet findet; ebenso OLG Düsseldorf MMR 2003, 474; Redeker, IT-Recht, 4.Aufl., Rn. 980) - Mietvertrag (AG Charlottenburg MMR 2002,258; OLG Köln MMR 2003,191, Arg.: Offenbar Verweis auf Rechtsprechung des BGH zum Hosting, s.o.) 8

9 Versuche der Qualifikation nach den Vertragstypen des BGB ein juristischer Offenbarungseid? Application Service Providing (ASP) - Mietvertrag (BGH Urteil vom III ZR 79/09; ebenso BGH NJW 2007,2394, Arg.: Im Vordergrund des Vertrages steht entgeltliche Gebrauchsüberlassung fremder Software an eine Vielzahl von Kunden) - Dienstvertrag (Redeker IT-Recht, 4.Aufl., Rn.987ff.) 9

10 Versuche der Qualifikation nach den Vertragstypen des BGB ein juristischer Offenbarungseid? Access - Provider - Vertrag: - Dienstvertrag (BGH Urteil vom III ZR 79/09, Arg: geschuldet ist nur die Bereithaltung des Anschlusses und das sachgerechte Bemühen um die Herstellung der Verbindung in das Internet; ebenso BGH NJW 2005,2076) - Werkvertrag (Redeker, IT-Recht, 4.Aufl., Rn. 968, Arg.: der Kunde will mehr als bloße Dienste er will einen Netzzugang als Erfolg) 10

11 Versuche der Qualifikation nach den Vertragstypen des BGB ein juristischer Offenbarungseid? Software Programmierung: - Werkvertrag (Möglicherweise BGH Urteil vom III ZR 79/09: Regelmäßig Werkvertrag, aber durch Verweis auf Werklieferungsvertrag nicht vollständig klar; für Werkvertrag auch Palandt/Sprau, v. 631, Rn.22; vgl. auch: BGH NJW-RR 2004, 782; BGH NJW 1990,3008) - Werklieferungsvertrag (BGH NJW 2009,2877 und BGH Urteil vom X ZR 82/07: Urteile lassen unter Umständen den Schluss zu, dass ein Vertrag über die Programmierung von Software ein Werklieferungsvertrag ist, soweit die Planungsleistung nicht den Schwerpunkt des Vertrages bildet) 11

12 Versuche der Qualifikation nach den Vertragstypen des BGB ein juristischer Offenbarungseid? Customizing: - Werkvertrag (OLG München CR 2010,137; OLG Hamm NJW-RR 2000,1224; OLG Düsseldorf CR 1993, 361; OLG Köln CR 1992, 153) - Werklieferungsvertrag (differenzierend: Schneider, Handbuch des EDV-Rechts, 4.Aufl., Teil H Rz. 3b = S.1333) Transition/Transformation: Werk- oder Dienstvertrag 12

13 Versuche der Qualifikation nach den Vertragstypen des BGB ein juristischer Offenbarungseid? Support/Wartung/Softwarepflege: - Werkvertrag (BGH Urteil vom III ZR 79/09: Werkvertrag, soweit Vertrag auf Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Beseitigung von Störungen gerichtet ist) - Dienstvertrag (BGH Urteil vom III ZR 79/09 ebenso von Baum CR 2002, 707: Dienstvertrag, soweit es an einer Erfolgsausrichtung fehlt und die laufende Serviceleistung als solche geschuldet ist) - Nebenpflicht des Mietvertrages (Heymann CR 2000,25 bei einem Client Server Vertrag) 13

14 Erkenntnisse Leistungskonglomerate, Leistungselemente, Leistungsverschränkungen Versuch des Auffindens des prägenden, oder besser: im konkreten Fall juristisch relevanten Leistungselements Folge: Exakte Analyse der gesamten Vertragsinhalte unabdingbar, also Prüfung der Leistungsscheine, der SLA, der Anlagen der RACI - Matrix etc. Der Dauerschuldcharakter ist nicht zu unterschätzen 14

15 Der Einfluss der Leistungsqualität auf die juristische Qualität nützliche "Placebos" Leistungen oder nur Leistungselemente Service-Level-Agreements (SLA) 15

16 Nützliche "Placebos" Service "as is" State of the Art (bekannte Variationen hierzu: in der Praxis bewährter Stand der Technik, aktueller Stand der Technik, aktuellster Stand der Technik ) Industriestandard Best Practice "höchste Qualität" mittlere Art und Güte ( 243 I BGB) 16

17 Nützliche "Placebos" und ihre Interpretation Das Gefüge des konkreten Outsourcing als Interpretationshilfe (Leistungsscheine, konkrete Benchmarking-Regeln, Subunternehmerklausel) Mikrokosmos des Unternehmens als Interpretationshilfe Makrokosmos (Konkurrenz, Offshoring) als Interpretationshilfe (national, europäisch, international) 17

18 Leistungen oder nur Leistungselemente RACI Matrix Verantwortungsabgrenzungen Schnittstellendefinitionen/Leistungsübergabepunkte Prozesse Zum Teil werden in der juristischen Literatur Leistungen als Nebenpflichten eingeordnet. (vgl. Heymann, CR 2000, 23, 25 hinsichtlich der Einweisung der Nutzerkunden und der Behebung von Fehlern im Rahmen eines Client-Server-Vertrages) als geronnene Leistungsverschränkung (juristisch: Mitwirkungs- oder eigenständige Leistungs-Pflichten?) 18

19 SLA: Requalifizierung der Leistung oder qualifizierte Leistung? Verfügbarkeitsklausel Dienstvertrag mit Qualifizierung (99% - Verfügbarkeitszusage, Bezugszeitraum nicht vergessen!!) oder Requalifizierung als Werkvertrag mit 99%- Erfolgszusage oder Requalifizierung als Mietvertrag mit 99%- Bereithaltungspflicht Time to Repair/ Meantime to Repair Werkvertrag mit qualifizierter Nacherfüllung oder Requalifizierung eines Dienstvertrags als Werkvertrag 19

20 SLA/Beispiele : Requalifizierung der Leistung oder qualifizierte Leistung Verpflichtung auf Maximal-/ Minimalwerte: Pick-Up-Time: Jeder Anruf im User-Helpdesk muss innerhalb von 20 Sekunden entgegengenommen werden Verpflichtung auf Durchschnittsgrößen: Mean-Time to Repare: Durchschnittlich muss im Monat eine Reparatur oder eine Störungsbehinderung innerhalb von 12 Stunden erfolgen. Verpflichtung auf statistische Größen: IMAC: Pro Monat hat in 95 % der Fälle ein Umzug des Desktops eines Mitarbeiters der Stufe XY innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Punktuelle Betrachtung tritt hinter Verlaufsbetrachtung im Dauerschuldverhältnis zurück 20

21 Reframing: Es geht nicht um Leistungsstörung, sondern um Leistungssteuerung! - Die Sicht der Praxis 21

22 Leistungssteuerung Leistungssteuerung durch: SLA-Gestaltung SLA-Management Monitoring Dokumentation Reporting Sanktionspyramide Ansteigende Vertragsstrafen/ pauschalisierter Schadenersatz Eskalationsmeetings (Governance!) außerordentliche Kündigung Differenzierung der Wertigkeit von Servicelevel (PI, KPI, KKPI) 22

23 Leistungssteuerung In der Praxis fein justierte Sanktionsmechanismen bei SLA- Verletzungen Summum jus summa injuria: In der Praxis wird die Differenzierung bei Pönalenmodellen mitunter sogar übertrieben. Misstrauen bei (unverständlichen) Formeln durchaus angebracht. Gängige Modelle z.b. Abstrakte Einteilung nach Verletzungskategorien und entsprechend ansteigende Maluszahlungen z.b.: SLA erfüllt SLA gering verletzt EUR 5.000,00 SLA verletzt EUR ,00 SLA deutlich verletzt EUR ,00 23

24 SLA Leistungssteuerung Komplexe SLA-Sanktionierung unter Berücksichtigung der Gewichtung und entsprechend ansteigende Maluszahlungen, z.b.: Performance Rechenzentrum Performance Netze Performance Entstörung Performance IMAC Performance Helpdesk SLA-Wert 98 % 95 % 90 % 95 % 95 % Gewichtung 10 % 10 % 20 % 30 % 30 % Gesamt SLA-Soll Gewichtung Soll-SLA 9,8 % 9,5 % 18 % 28,5 % 28,5 % 94,3 % Ist-Werte pro Monat 95 % 90 % 85 % 96 % 92 % Gesamt SLA-Ist Gewichtung Ist-SLA 9,5 % 9 % 17 % 28,8 % 27,6 % 91,9 % Malus pro 0,1 % der Abweichung (EUR 1.000,00) Hier: EUR ,00 24

25 Leistungssteuerung Kündigung als ultima ratio Streng zu unterscheiden ist die Regelung der Beendigung des gesamten Vertrages von der eines einzigen Leistungsscheines. Um Rechtsklarheit für beide Parteien herzustellen, sollten die SLA-Verstöße, die zur Kündigung des gesamten Vertragswerks führen, gemeinschaftlich näher kontrolliert werden, etwa wenn innerhalb eines definierten Zeitraums (zu konkretisieren) ein Service Level in einem gewissen Maße (zu konkretisieren) mit einer gewissen Häufigkeit (zu konkretisieren) verletzt wird, innerhalb eines definierten Zeitraums mehrere Service Level kumulativ in einem gewissen Maße (zu konkretisieren) mit einer gewissen Häufigkeit (zu konkretisieren) verletzt werden, innerhalb eines gewissen Zeitraums ein festzulegender Prozentsatz des maximalen Malusbetrages überschritten wird. 25

26 Leistungssteuerung Leistungssteuerung ferner durch: End-to-End-SLA Neutralisierung von SLA-Verletzungen (cross default) Aggregierung von SLA-Verletzungen Aufholbarkeit von SLA-Verletzungen (z.b. Erreichen des Cut-Over-Zeitpunktes trotz Nichteinhaltung vorangehender Milestones) Bonus-Malus-Systeme 26

27 Fazit Der jurstische Leistungsstörungsansatz nach dem BGB bleibt weit hinter dem Wunsch der Praxis nach effektiver dosierter Leistungssteuerung zurück! 27

28 Versöhnlicher Abschluss Erkenntnisse der Rechtssoziologie zum komplexen Langzeitvertrag: Im komplexen Langzeitvertrag (dazu grundlegend Nicklisch, JZ 1984, S. 757 ff.) erhöhte Informations-, Hinweis- und Vertragsförderungspflichten Für das Outsourcing insbesondere erhöhte Förderungspflichten bei den (komplizierten) Management-Prozessen Exakte rechtliche Aufarbeitung gerade der Anlagen, die gemeinhin als nichtjuristische Dokumente eingeordnet werden (Leistungsscheine, SLA` s, Pönalenmodelle, Sanktionsberechnungsmodalitäten, RACI-Matrix, etc.) 28

29 Versöhnlicher Abschluss Rechtssoziologisch kommt es bei komplexen Langzeitverträgen solange die Parteien an einer Durchführung des Vertrages festhalten während der Betriebsphase nicht zu (schieds-) gerichtlichen Auseinandersetzungen; dies ergibt sich erst bei oder wegen (außerordentlicher) Kündigung Deshalb: Außerordentliche Kündigungsgründe (gegebenenfalls flankiert durch Sonderkündigungsmöglichkeiten gegen Kompensation) mit großer Genauigkeit regeln, Gleiches gilt für das Exit-Management 29

30 Versöhnlicher Abschluss Auch wenn der Leistungsstörungsansatz dem Parteiinteresse nicht gerecht wird, Rückfallposition vorsehen: Jeweiliges Leistungsstörungsregime für die gestörte Leistung einschließlich sämtlicher Rechtsfolgen ausdrücklich regeln Verhältnis SLA Vertragsstrafe/ pauschalisierter Schadensersatz zur allgemeinen Leistungsstörung exakt regeln ( 340 Abs. 1, 341 Abs. 3 BGB!): Frage des Verhältnisses zur Leistungserbringung und zum Leistungsstörungsrecht (insbesondere inwieweit Letzteres noch gelten soll) Pflicht zur Weitererbringung der Leistung, insbesondere für die Zukunft Frage der Anrechenbarkeit (Automatische) Verrechnungsklauseln Letztlich ist sicherzustellen, dass die unpassenden Regelungen des BGB nicht den zu dokumentierenden Parteiwillen konterkarieren 30

31 Dr. Peter Bräutigam Rechtsanwalt Dr. Peter Bräutigam ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner in der Anwaltskanzlei NOERR LLP in München. Dort leitet er die firmeninterne standortübergreifende Practice Group IT mit 20 Kolleginnen und Kollegen. Sein Beratungsspektrum umfasst alle Fragestellungen des IT-Rechts mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Gestaltung von Softwareerstellungs- und Wartungsverträgen, Rahmenund Projektverträgen sowie Outsourcing-Verträgen und Service Level Agreements, die er verhandelt und deren praktische Umsetzung er einschließlich der Begleitung von Change Request-Verfahren und der Bewältigung auftretender Konflikte begleitet. Neben seiner langjährigen praktischen Tätigkeit publiziert und referiert er regelmäßig zu aktuellen Fragen des IT-Vertragsrechts. Er ist nicht nur Herausgeber des Handbuchs IT- Outsourcing, das im Mai 2009 in 2. Auflage erschienen ist*, Mitherausgeber des Praxishandbuchs Online-Handel (erschienen 2003) und Mitautor des Sachbuches Verhandeln nach Drehbuch (erschienen 2006), sondern auch Mitglied des Redaktionsbeirats bei der Zeitschrift Computer und Recht (CR) und Lehrbeauftragter an der Universität Passau für IT-Verträge sowie Vertragsgestaltung und -verhandlung. Neben seinem Engagement in verschiedenen Vereinigungen (u.a. Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik [DGRI], International Technology Law Association [ITechLaw], wo er zum Board of Directors gehört) gehört Dr. Peter Bräutigam dem geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im deutschen Anwaltverein [DAVIT] an. Kontakt: NOERR LLP Brienner Straße München Tel. 089/ Fax: 089/ * Digitales Leseprobe aus dem Handbuch IT-Outsourcing erhältlich über: Erich Schmidt Verlag ( Ansprechpartner: Frau Fehlberg via 31

32 Wer wir sind Über 450 Berufsträger in zwölf Büros in den wichtigsten Wirtschaftszentren in Deutschland, Mittel- und Osteuropa sowie ein Representative Office in New York Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gewährleistet internationale und multidisziplinäre Beratung 80% Rechtsanwälte, 20% Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 32

33 Über Noerr Erfahren Exzellente Full Service-Beratung für mittelständische Unternehmen, Konzerne, Finanzinstitute, vermögende Privatpersonen und die öffentliche Hand Spezialisiert Führende Experten in vielen Rechtsgebieten und spezialisierte Branchenteams gewährleisten maßgeschneiderten und lösungsorientierten Mandantenservice; praxisnah und wissenschaftlich fundiert Multidisziplinär Mehr als 450 Experten unserer überwiegend organisch gewachsenen Kanzlei stehen für Kontinuität und integrierte Beratung in Recht, Steuern und Financial Advisory Services International 13 eigene Büros in Deutschland, Mittel- und Osteuropa Best Friends in London und New York Exklusives Mitglied von Lex Mundi ( Nörr s hallmark remains its impressive wealth of specialist fields, in which it frequently plays a role at the upper end of the market in question. JUVE German Commercial Law Firms,

34 Appetite for ideas, eye for opportunity, willingness to take action * Germany: The Best Law Firm 2009 The International Legal Alliance Commercial Law Firm of the Year - Eastern Europe ACQ Global Awards 2009 Large Full Service Law Firm of the Year - Germany ACQ Country Awards 2009 Professional (B-to-B Focus) Service Deal of the Year The M&A Advisor 2009 Law Firm of the Year: Competition and Eastern Germany JUVE Awards 2009 Top Ranked Firm Chambers & Partners 2009 Restructuring Deal of the Year IFLR European Award 2008 Most Innovative Law Firm Germany FT Innovative Lawyers Awards 2008 Client Choice Award International Law Office 2007 Adding real value to their client s business over and above the other players in the market." * FT Innovative Lawyers Awards

35 Was uns unterscheidet Persönliche Betreuung der Mandanten Qualitativ hochwertige Beratung durch Spezialisten pragmatisch umgesetzt Full Service Beratung in allen wirtschaftlich relevanten Rechtsfragen Internationale Kompetenz: Sechs eigene Büros in Mittel- und Osteuropa Langjährige Best Friends Beziehungen zu renommierten Kanzleien in Westeuropa und den Vereinigten Staaten Einziges deutsches Mitglied von Lex Mundi Konsequente und erfolgreiche Politik der Eigenständigkeit 35

36 Was andere über uns sagen Kanzlei des Jahres JUVE 2009: Kartellrecht, Osteuropa 2008: Vergaberecht 2007:Nachfolge, Vermögen, Stiftungen 2006:Öffentliches Wirtschaftsrecht (PPP und Public Affairs) Sport 2005:Produkthaftung und sicherheit Vertriebssysteme 2004:Film, Rundfunk und Entertainment 2003:Informationstechnologie Vertriebssysteme 2003:Management-Team des Jahres 2002:Lebensmittelrecht 36

37 Standorte Berlin Noerr LLP Charlottenstraße Berlin Deutschland T +49-(0) Bratislava Noerr s.r.o. AC Diplomat Palisády 29/A Bratislava Slowakische Republik T +421-(0) Budapest Kanzlei Noerr & Partner Fı utca Budapest Ungarn T +36-(06) Bukarest S.P.R.L. Menzer & Bachmann - Noerr Str. General Constantin Budişteanu nr. 28 C, Sector Bukarest Rumänien T +40-(0) Dresden Noerr LLP Paul-Schwarze-Straße Dresden Deutschland T +49-(0) Düsseldorf Noerr LLP Victoriaplatz Düsseldorf Deutschland T +49-(0) Kiew Noerr TOV Vul. Khreschatyk, 7/ Kiew Ukraine T Moskau Noerr OOO 1-ya Brestskaya ul Moskau Russische Föderation T München Noerr LLP Brienner Straße München Deutschland T +49-(0) New York Noerr LLP Representative Office 885 Third Avenue, Suite 2406 New York, NY USA T Prag Noerr v.o.s. Na Poříčí 1079/3a Prag 1 Tschechische Republik T Warschau Noerr Sp. z o.o. Spiering Sp. k. Al. Armii Ludowej Warschau Polen T +48-(0) Frankfurt am Main Noerr LLP Börsenstraße Frankfurt am Main Deutschland T +49-(0) info@noerr.com 37

Internationaler Vertrieb - internationale Haftung?

Internationaler Vertrieb - internationale Haftung? Vortrag auf der Suppliers Convention - Industrial Supply Internationaler Vertrieb - internationale Haftung? Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt, Partner Drei Säulen des Produktrechts behördliches Produktsicherheitsrecht

Mehr

Produkthaftung im grenzüberschreitenden Warenvertrieb

Produkthaftung im grenzüberschreitenden Warenvertrieb DGVR und IHR: 3. Symposium über aktuelle Fragen des Vertriebsrechts und Internationalen Handelsrechts Produkthaftung im grenzüberschreitenden Warenvertrieb Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt, Partner

Mehr

Dr. Thomas Mundry, Rechtsanwalt

Dr. Thomas Mundry, Rechtsanwalt Seminar des Komitees für Rechtsfragen AHK Russland: Strukturierung von Joint Ventures Dr. Thomas Mundry, Rechtsanwalt Russische Joint-Venture-Gesellschaft + Gesellschaftstyp OOO ZAO + Nachteile Schwierigkeiten

Mehr

Produkthaftung und Produktsicherheit: Die Rechte von Nutzern und Verbrauchern

Produkthaftung und Produktsicherheit: Die Rechte von Nutzern und Verbrauchern Produkthaftung und Produktsicherheit: Die Rechte von Nutzern und Verbrauchern 22. Dresdner Arbeitsschutz-Kolloqium Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner Drei Säulen des Produktrechts behördliches

Mehr

12. Februar 2014 OPTIONEN DES KREDITHANDELS KREDIT- UND INFRASTRUKTURFONDS

12. Februar 2014 OPTIONEN DES KREDITHANDELS KREDIT- UND INFRASTRUKTURFONDS 12. Februar 2014 OPTIONEN DES KREDITHANDELS KREDIT- UND INFRASTRUKTURFONDS STEUERLICHE ASPEKTE Dr. Matthias Geurts Besteuerungsregime Übersicht 2 Steuerliche Definition von Investmentfonds 3 Steuerliche

Mehr

THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP

THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP WEGE... DIE WIR KONSEQUENT WEITERGEGANGEN SIND Die Noerr Real Estate Investment Group hat im Jahr 2012 beraten: 5 der 10 größten deutschen (Thomas Daily) rund 60 Prozent

Mehr

Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -

Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER

Mehr

Fahrassistenzsysteme - Produkthaftungsfragen aus juristischer Sicht. Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner

Fahrassistenzsysteme - Produkthaftungsfragen aus juristischer Sicht. Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner Fahrassistenzsysteme - Produkthaftungsfragen aus juristischer Sicht Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner Drei Säulen des Produktrechts behördliches Produktsicherheitsrecht (z.b. GPSG) (Maßstab

Mehr

Jetzt einsteigen: www.noerr.com/karriere FÜR DEN BAUCH.

Jetzt einsteigen: www.noerr.com/karriere FÜR DEN BAUCH. Jetzt einsteigen: www.noerr.com/karriere FÜR DEN BAUCH. FÜR DEN BAUCH. Gut zu spüren, dass Noerr mit einer Kultur aus Offenheit, Respekt und Vertrauen individuelle Kompetenzen und unternehmerisches Handeln

Mehr

NAVIGATION.RECHT Rechtsanwälte Steuerberater

NAVIGATION.RECHT Rechtsanwälte Steuerberater NAVIGATION.RECHT Rechtsanwälte Steuerberater ausgezeichnet im Medienrecht NAVIGATION.RECHT sind Rechtsanwälte, die sich aus führenden Wirtschaftskanzleien zusammengeschlossen haben, um einem qualitativ

Mehr

Workshop. Die Wolken lichten sich. Cloud Computing"-Lösungen rechtssicher realisieren

Workshop. Die Wolken lichten sich. Cloud Computing-Lösungen rechtssicher realisieren mit:, Dr. Undine von Diemar, LL.M. (Michigan), Worum es geht Cloud Computing" ist als ein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell für die Nutzung von IT- Infrastruktur über das Internet in aller Munde: Virtuelle,

Mehr

Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied.

Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied. Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. Beratung im individuellen Arbeitsrecht, insbesondere: > Gestaltung von Arbeits-, Vorstandsund Geschäftsführerverträgen > Abmahnung und Kündigung >

Mehr

Rechtsberatung durch Ingenieure

Rechtsberatung durch Ingenieure 33. ordentliche Sitzung des Fachausschusses Baubetrieb und Bauwirtschaft des Fachbereichstages Ingenieurwesen Hochschule Bochum 07. bis 09.04.2010, Bochum Rechtsberatung durch Ingenieure Rechtsanwalt Jörn

Mehr

Peter Huppertz, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Tel +49(0)211-5 18 82-197 peter.huppertz@hlfp.

Peter Huppertz, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Tel +49(0)211-5 18 82-197 peter.huppertz@hlfp. 1 Peter Huppertz, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Tel +49(0)211-5 18 82-197 peter.huppertz@hlfp.de Tätigkeitsgebiete IT-Recht, insbesondere juristische Steuerung von

Mehr

ANWALTSPROFIL. Alexander Herbert berät neben mittelständischen Unternehmen auch Gründer und Start-Ups.

ANWALTSPROFIL. Alexander Herbert berät neben mittelständischen Unternehmen auch Gründer und Start-Ups. Alexander Herbert ist Rechtsanwalt und Partner am Standort der Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater AG Zürich den er geschäftsführend seit 2006 leitet sowie am Standort von Buse Heberer Fromm

Mehr

THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP

THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP WEGE ... FINDEN NEUE ZIELE Die Noerr Real Estate Investment Group berät Mit rund 60 Anwälten, davon 30 Partnern, interdisziplinär in allen für die Immobilienwirtschaft

Mehr

TODESFÄLLE AUF SPIELPLÄTZEN UND DEREN JURISTISCHE FOLGEN. Bewegungsplan-Plenum 2014. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner

TODESFÄLLE AUF SPIELPLÄTZEN UND DEREN JURISTISCHE FOLGEN. Bewegungsplan-Plenum 2014. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner TODESFÄLLE AUF SPIELPLÄTZEN UND DEREN JURISTISCHE FOLGEN Bewegungsplan-Plenum 2014 RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner Drei Säulen des Produktrechts behördliches Produktsicherheitsrecht (Maßstab ist 1:1-Einhaltung

Mehr

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was

Mehr

Arbeitsrecht. Wirtschaftsrecht. Stevens und Kollegen Anwaltskooperation

Arbeitsrecht. Wirtschaftsrecht. Stevens und Kollegen Anwaltskooperation Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht Profil Konzentration auf elementare Schwerpunkte Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Deshalb wird unser Leitbild von Qualität und Verantwortung geprägt. Mit Sachverstand,

Mehr

Miet- und Immobilienrecht. HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT

Miet- und Immobilienrecht. HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Miet- und Immobilienrecht HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Kompetenz Integrität Transparenz Kontinuität Effizienz Willkommen Unsere Tätigkeit

Mehr

OST-WEST-FORUM 2015 IN REGENSBURG

OST-WEST-FORUM 2015 IN REGENSBURG 28. Oktober 2015 OST-WEST-FORUM 2015 IN REGENSBURG Gabriel Popa, Rechtsanwalt (RO) Associated Partner Über Rumänien Facts & Figures Kennzahlen Hauptstadt: Bukarest Fläche: 238.391 km² Einwohner: 19,942,642

Mehr

Über den Wolken? Ausgewählte rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze des Cloud Computing

Über den Wolken? Ausgewählte rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze des Cloud Computing Über den Wolken? Ausgewählte rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze des Cloud Computing Jan Pohle, Rechtsanwalt, Düsseldorf NRW IKT Cluster: Executive Briefing Cloud Computing Köln 16. Juni 2009 Cloud

Mehr

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München Verträge gestalten - gewusst wie RA Wilfried Reiners, MBA Kanzlei Seit 20 Jahren Spezialkanzlei im IT Umfeld Agenda 1. Warum haben Verträgen

Mehr

IT-Recht. GSK. Der Unterschied.

IT-Recht. GSK. Der Unterschied. IT-Recht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. > Gestaltung von IT-Verträgen, insbesondere in Bezug auf Softwareentwicklung, Vertrieb, Lizenzierung und Pflege > Schutz und wirtschaftliche Verwertung

Mehr

einladung 5. UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK in sachsen-anhalt

einladung 5. UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK in sachsen-anhalt einladung 5. UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK in sachsen-anhalt Wir machen Sie fi t für den Tag! 10. März 2011, Maritim Hotel Magdeburg - Villa Bennewitz, 8:30 bis 10:00 Uhr alternativtermine: Jena 3. März 2011, Volkshaus

Mehr

Rechtliche Aspekte des Cloud Computing

Rechtliche Aspekte des Cloud Computing Rechtliche Aspekte des Cloud Computing Fabian Laucken Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Vertragsrecht I Einordnung von Clouddiensten

Mehr

Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management

Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management Your Partner in Change. Your Partner in Innovation. Summer Workshop Mehr Innovationskraft mit Change Management Praxisbeispiel: Innovation im Tagesgeschäft etablieren www.integratedconsulting.at 1 Ausgangslage,

Mehr

IT-Recht. GSK. Der Unterschied.

IT-Recht. GSK. Der Unterschied. IT-Recht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. > Gestaltung von IT-Verträgen, insbesondere in Bezug auf Softwareentwicklung, Vertrieb, Lizenzierung und Pflege > Schutz und wirtschaftliche Verwertung

Mehr

Service Level Agreements (SLA)

Service Level Agreements (SLA) Service Level Agreements (SLA) Rechtliche Aspekte Inhaltsübersicht Anwendungsbereich von SLAs Einordnung von SLAs Inhalt Rechtliche Qualifizierung Risiken Wichtige Punkte bei der Gestaltung Folgen der

Mehr

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht!

Interne Revision Ressourcen optimieren. Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Interne Revision Ressourcen optimieren Aufdecken, was dem Erfolg Ihres Unternehmens entgegensteht! Wertetreiber Interne Revision Internationalisierung und Wettbewerbsdruck zwingen Unternehmen dazu, ihre

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Düsseldorf, 13. August 2010 Neues zum Lastschriftverfahren. Dr. Stephan Kolmann, Rechtsanwalt Associated Partner, München

Düsseldorf, 13. August 2010 Neues zum Lastschriftverfahren. Dr. Stephan Kolmann, Rechtsanwalt Associated Partner, München Düsseldorf, 13. August 2010 Neues zum Lastschriftverfahren Dr. Stephan Kolmann, Rechtsanwalt Associated Partner, München I. Lastschrifteinzugsermächtigungsverfahren 1. Funktionsweise Lastschriftabkommen

Mehr

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und

Mehr

Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger

Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger Das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und sozialem Träger und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für MieterInnen / KlientInnen Jan Prielipp, Rechtsanwalt, Berlin 10. November 2015 Das Vertragsverhältnis

Mehr

Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Nicht alles. Aber besonders gut. Es gibt Rechtsanwälte, die können alles. Sagen sie zumindest. Und es gibt Rechtsanwälte,

Mehr

Verhandeln mit Mausklick: Das Berufsbild des IT-Anwalts im elektronischen Rechtsverkehr. 29.10.2008 Dr. Peter Bräutigam

Verhandeln mit Mausklick: Das Berufsbild des IT-Anwalts im elektronischen Rechtsverkehr. 29.10.2008 Dr. Peter Bräutigam Präsentationsbeginn Verhandeln mit Mausklick: Das Berufsbild des IT-Anwalts im elektronischen Rechtsverkehr 29.10.2008 Dr. Peter Bräutigam 3 Übersicht 1. Einsatz von IT in der Anwaltskanzlei 2. Einsatz

Mehr

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent!

Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand. Klar, verständlich, kompetent! Die Zivilrechtskanzlei in Neuwied für Privatmandantschaft und Mittelstand Klar, verständlich, kompetent! Unsere Kanzlei zählt zu den ältesten Neuwieds. Die Gründung erfolgte bereits in den 1940er Jahren.

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Wirtschaftlich denken Erfolgreich handeln

Wirtschaftlich denken Erfolgreich handeln Wirtschaftlich denken Erfolgreich handeln Ein Serviceversprechen für Mandanten Es gibt nie nur eine Lösung. Aber immer eine, die am besten passt. Erfolgreiche Unternehmer und Unternehmen vertrauen rechtlich

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

KWR - IHR PARTNER IM ARBEITSRECHT

KWR - IHR PARTNER IM ARBEITSRECHT KWR - IHR PARTNER IM ARBEITSRECHT KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH zählt zu den qualitativ führenden Rechtsanwaltskanzleien in Österreich. KWR - Gute Beratung, gutes Gefühl. Unser Schwerpunkt ist

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Bundeskoordinatorentag Berlin, 06.11.2014 Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Obergerichtliche Rechtsprechung zur Baustellenverordnung seit 2006

Mehr

Juristische Unternehmensbetreuung. HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT

Juristische Unternehmensbetreuung. HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Juristische Unternehmensbetreuung HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Kompetenz Integrität Transparenz Kontinuität Effizienz Willkommen Unsere

Mehr

RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT

RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTSANWALTSKANZLEI EULL & PARTNER Wir verfügen über langjährige Beratungserfahrung in allen Bereichen des Steuerrechts. Zu unseren zufriedenen Mandanten zählen Privatpersonen,

Mehr

PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden?

PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden? PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden? Daniel Hülsmeyer Vertragsverhältnisse Mängel und Verjährung Was sollte nun geprüft werden? Recht, Steuern,

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Kanzlei aus einem breit gefächerten Know-How-Pool bedienen. www.oezer.org

Kanzlei aus einem breit gefächerten Know-How-Pool bedienen. www.oezer.org Wir sind eine auf das Wirtschaftsrecht ausgerichtete Kanzlei, die Unternehmen mit internationalen Bezügen vertritt. Beratungen können unter anderem in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank-

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

ZUR REFORM DES RUSSISCHEN GESELLSCHAFTSRECHTS AB 1. SEPTEMBER 2014

ZUR REFORM DES RUSSISCHEN GESELLSCHAFTSRECHTS AB 1. SEPTEMBER 2014 20. Juni 2014 4. Wirtschaftspolitische Gespräche des Ostinstituts Wismar ZUR REFORM DES RUSSISCHEN GESELLSCHAFTSRECHTS AB 1. SEPTEMBER 2014 Dr. Thomas Mundry, Noerr Moskau Öffentliche Aktiengesellschaft

Mehr

Excellence Creating Smiles. DAS NOERR KINDERCAMP am Fuschlsee

Excellence Creating Smiles. DAS NOERR KINDERCAMP am Fuschlsee Excellence Creating Smiles DAS NOERR KINDERCAMP am Fuschlsee 1 EXCELLENCE CREATING SMILES 2 DAS NOERR KINDERCAMP Das Noerr KinderCamp ist ein Feriendorf aus acht bunt bemalten Wagen sowie einem Dusch-

Mehr

Dornbach Forum. Rechnungswesen, Steuern und Recht. 21. November 2013, Saarbrücken

Dornbach Forum. Rechnungswesen, Steuern und Recht. 21. November 2013, Saarbrücken Z U H Ö R E N E R K L Ä R E N F O K U S S I E R E N D E F I N I E R E N R E A L I S I E R E N... Dornbach Forum Rechnungswesen, Steuern und Recht 21. November 2013, Saarbrücken Einladung Dornbach Forum,

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin ll.m. Anwaltskanzlei Niklaus, Zürich - www.niclaw.ch. niclaw

Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin ll.m. Anwaltskanzlei Niklaus, Zürich - www.niclaw.ch. niclaw Blindflug im Wolkenmeer? Rechtliche Aspekte zum Cloud Computing Last Monday vom 27. Juni 2011 Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin ll.m. Anwaltskanzlei Niklaus, Zürich - www..ch Persönliches Cordula E. Niklaus,

Mehr

Produktsicherheitsrecht aus Sicht eines Industrieanwalts. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner

Produktsicherheitsrecht aus Sicht eines Industrieanwalts. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner Produktsicherheitsrecht aus Sicht eines Industrieanwalts RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner Drei Säulen des Produktrechts behördliches Produktsicherheitsrecht (Maßstab ist 1:1-Einhaltung des geschriebenen

Mehr

Wer wir sind. Qualität ist das Ergebnis gewissenhafter Arbeit. Denn nur die setzt sich durch. Unser Profil

Wer wir sind. Qualität ist das Ergebnis gewissenhafter Arbeit. Denn nur die setzt sich durch. Unser Profil Wer wir sind Unser Profil Die Geschichte der CORYX Software GmbH begann im Jahr 2001 im fränkischen Coburg. Ein kleines Team rund um Unternehmensgründer Uwe Schenk übernahm den Support für das Reuters

Mehr

_Beratung _Technologie _Outsourcing

_Beratung _Technologie _Outsourcing _Beratung _Technologie _Outsourcing Das Unternehmen Unternehmensdaten n gegründet 1999 als GmbH n seit 2002 Aktiengesellschaft n 2007 Zusammenschluss mit Canaletto Internet GmbH n mehr als 2000 Kunden

Mehr

Kanzleibroschüre. Unsere Expertise.

Kanzleibroschüre. Unsere Expertise. Kanzleibroschüre Unsere Expertise. INHALT Über uns... Rechtsgebiete... Leistungsportfolo... Wir beraten Unternehmen... Unser Team... Partnernetzwerk... Newsletter... Infothek-App... You Tube - Channel...

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Wenn Ihr Buchhalter Sie dringend sprechen möchte...

Wenn Ihr Buchhalter Sie dringend sprechen möchte... Wenn Ihr Buchhalter Sie dringend sprechen möchte... Vertrauenskultur als Keimzelle von Fraud-Risiken Einladung zur Veranstaltung am 24. September 2015 um 16:00 Uhr in Hamburg Wenn Ihr Buchhalter Sie dringend

Mehr

TGC arbeitet eng mit Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt, und insbesondere mit Anwaltsfirmen aus London, Dublin, Frankfurt und New York, zusammen.

TGC arbeitet eng mit Anwaltskanzleien auf der ganzen Welt, und insbesondere mit Anwaltsfirmen aus London, Dublin, Frankfurt und New York, zusammen. TGC Corporate Lawyers Corporate Lawyers TGC hat es sich zum übergeordneten Ziel gesetzt, ihre Mandanten mit praktischen juristischen Ratschlägen, die den Mandanten von TGC bei deren gewerblicher Tätigkeit

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Kind und Karriere: Bewusstseinsänderung bei Rödl & Partner 19.07.2006 WISO Nürnberg. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Kind und Karriere: Bewusstseinsänderung bei Rödl & Partner 19.07.2006 WISO Nürnberg. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Kind und Karriere: Bewusstseinsänderung bei Rödl & Partner 19.07.2006 WISO Nürnberg Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Inhalt!! - Unternehmen - Mitarbeiter - Internationalisierung Durch! : Eine

Mehr

Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II)

Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Webchance Frankfurt, den 14. Januar 2015 Frank Falker, LL.M., Schulte Riesenkampff, Frankfurt a. M. Webshop ohne Abmahnung (Teil

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Requirements Engineering

Requirements Engineering REQB Certified Professional for Requirements Engineering Requirements Engineering Zeigen Sie Ihre Kompetenz lassen Sie sich zertifizieren! www.reqb.org RE als Erfolgsfaktor Requirements Engineering ist

Mehr

IFAKTOR BUSINESSLÖSUNGEN FÜR DEN MITTELSTAND 1. Businesslösungen für den Mittelstand

IFAKTOR BUSINESSLÖSUNGEN FÜR DEN MITTELSTAND 1. Businesslösungen für den Mittelstand IFAKTOR BUSINESSLÖSUNGEN FÜR DEN MITTELSTAND 1 Businesslösungen für den Mittelstand IFAKTOR BUSINESSLÖSUNGEN FÜR DEN MITTELSTAND 2 produktunabhängig lösungsorientiert auf Augenhöhe mit Kunden und Partnern

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Grenzen zulässiger Rechtsberatung. Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015

Grenzen zulässiger Rechtsberatung. Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015 Grenzen zulässiger Rechtsberatung Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015 Grenzen zulässiger Rechtsberatung Aktuelle Rechtsprechung BGH, Urteil vom 05.10.2006 I ZR 7/04 Rechtsberatung im

Mehr

UniCom EDV. Service Level Agreement (SLA) Master

UniCom EDV. Service Level Agreement (SLA) Master UniCom EDV Service Level Agreement (SLA) Master UniCom EDV Service & Entwicklung GmbH;Waltherstr. 51; 51069 Köln; Geschäftsführender Gesellschafter: Frank Hausmann Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn BLZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

IT-Recht. GSK. Der Unterschied.

IT-Recht. GSK. Der Unterschied. IT-Recht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. > Gestaltung von IT-Verträgen, insbesondere in Bezug auf Softwareentwicklung, Vertrieb, Lizenzierung und Pflege > Schutz und wirtschaftliche Verwertung

Mehr

Gewährleistung und SoftwaremieteVortrag im Rahmen der Veranstaltung IT-Recht - Grundlagen für Informatiker

Gewährleistung und SoftwaremieteVortrag im Rahmen der Veranstaltung IT-Recht - Grundlagen für Informatiker Gewährleistung und Softwaremiete Vortrag im Rahmen der Veranstaltung IT-Recht - Grundlagen für Informatiker Bernhard Dick 05.10.2009 Mietverträge Rechtliche Grundlage und Folgen Serviceverträge Wo finden

Mehr

Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied.

Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied. Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. Beratungen und Gestaltungen im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere: > Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften > Sozialplanverhandlungen

Mehr

All for One Steeb. Das SAP Haus. ALL FOR ONE STEEB DAS SAP HAUS

All for One Steeb. Das SAP Haus. ALL FOR ONE STEEB DAS SAP HAUS All for One Steeb. Das SAP Haus. ALL FOR ONE STEEB DAS SAP HAUS DAS SAP HAUS FÜHREND IM MITTELSTAND All for One Steeb ist die Nummer 1 unter den SAP-Partnern im deutschsprachigen Mittelstandsmarkt. 900

Mehr

Keine Scheidung ist einfach.

Keine Scheidung ist einfach. FLICK Scheidungen 02 Keine Scheidung ist einfach. Daher ist es wichtig, einen Fachmann als Ansprechpartner zu haben, der Sie in allen Belangen unterstützt. Kompetenz, persönliche Betreuung und gewissenhafte

Mehr

Die Zulàssigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfûgbarkeitsklausel. von Heiko Braun

Die Zulàssigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfûgbarkeitsklausel. von Heiko Braun Die Zulàssigkeit von Service Level Agreements - am Beispiel der Verfûgbarkeitsklausel von Heiko Braun Verlag C.H. Beck Munchen 2006 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkùrzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Haftungsrisiken für Hersteller und Betreiber von Maschinen

Haftungsrisiken für Hersteller und Betreiber von Maschinen Haftungsrisiken für Hersteller und Betreiber von Maschinen Kongress über betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 2010, Niedersachsen Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner Drei Säulen des Haftungsrechts

Mehr

MESSE- PROGRAMM. Halle H I Stand B.25 I CCH Hamburg

MESSE- PROGRAMM. Halle H I Stand B.25 I CCH Hamburg MESSE- PROGRAMM Halle H I Stand B.25 I CCH Hamburg Unsere Sponsoren Der Deutsche Verband für Coaching und Training e.v. ist der führende Berufsverband für professionelle Coachs und Trainer. 2 Der dvct

Mehr

Presseinformation 15.01.14 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Presseinformation 15.01.14 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Kultursponsoring Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle schenkt Kindern 100 Freikarten für einen Besuch im Jungen Theater Bonn 15.01.2014. Die Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle (EHM) aus Bonn Beuel hat

Mehr

Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis -

Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis - Vertragsrecht - Vertragsrecht allgemein, Bedeutung der AGB, Vertragstypen, Störungen im Vertragsverhältnis - Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

PIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG

PIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG Übersicht Wer ist? Was macht anders? Wir denken langfristig. Wir individualisieren. Wir sind unabhängig. Wir realisieren. Wir bieten Erfahrung. Für wen arbeitet? Pierau Planung ist eine Gesellschaft für

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

Von der Sozietät zur Partnerschaft Hinweise zur Umwandlung und zum Haftungsprivileg

Von der Sozietät zur Partnerschaft Hinweise zur Umwandlung und zum Haftungsprivileg Von der Sozietät zur Partnerschaft Hinweise zur Umwandlung und zum Haftungsprivileg von RA Heiko Graß Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht Stand 03-2013 Solange

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

Lizenzierung von Windows Server 2012

Lizenzierung von Windows Server 2012 Lizenzierung von Windows Server 2012 Das Lizenzmodell von Windows Server 2012 Datacenter und Standard besteht aus zwei Komponenten: Prozessorlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung

Mehr

6 gute Gründe für Ihr Vertrauen Eine Kanzlei stellt sich vor

6 gute Gründe für Ihr Vertrauen Eine Kanzlei stellt sich vor 6 gute Gründe für Ihr Vertrauen Eine Kanzlei stellt sich vor 1. Wer wir sind Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltssozietät mit Büros in Wesel und Bocholt und stehen Ihnen mit einem Team

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

operational services YoUr it partner

operational services YoUr it partner operational services YoUr it partner BERATUNG. SERVICES. LÖSUNGEN. MADE IN GERMANY beratung lösungen services » Wir implementieren und betreiben für unsere Kunden komplexe, hochkritische Anwendungen und

Mehr

Mehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT. Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher.

Mehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT. Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher. Mehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher. Nutzen Sie Ihren Wettbewerbsvorteil Die Geschäftsprozesse von heute sind zu wichtig,

Mehr