Referat für Stadtplanung und Bauordnung Lokalbaukommission Untere Naturschutzbehörde Untere Denkmalschutzbehörde PLAN HAIV/53 V

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1 Telefon Telefax Referat für Stadtplanung und Bauordnung Lokalbaukommission Untere Naturschutzbehörde Untere Denkmalschutzbehörde PLAN HAIV/53 V Neubildung des Naturschutzbeirates bei der Landeshauptstadt Vorschlag der Beiratsmitglieder und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Amtszeit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist. Aufgrund des Art. 41 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vom , (BayRS U) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 593), der Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom (GVBl. S. 250) und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom (LUMBl.S. 68) wurde bei der Landeshauptstadt, Untere Naturschutzbehörde, ein Naturschutzbeirat gebildet. Ihm gehören derzeit an: Mitglieder Herr Rüdiger Haase, Freising Landespfleger, selbständig Herr Dr. Wolfgang Lippert, Gröbenzell Vormals Hauptkonservator Botanische Staatssammlung Herr Josef F. Schmidtler, Fachmann f. Amphibien- und Reptilienschutz Stellvertreterinnen/Stellvertreter Frau Ruth Birnstiel-Plagge, Selbständige Landschaftsarchitektin Herr Dr. Peter Jürging, Erding Landespfleger, ehemals 1. Vorsitzender des Vereins zum Schutz der Bergwelt e.v. Frau Anneliese Noé, Mitglied d. Ornithologischen Gesellschaft Bayern

2 Seite 2 Herr Georg Angermeir, Landwirt Herr Werner Becker,, Umweltberater Oberschleißheim Herr Dr. Wolfgang Hohenadl, Forstdirektor, Leiter des Forstamtes Herr Dr. Harald Förther, Pullach Institut f. System. Botanik der Univ. Von den bisherigen Mitgliedern steht Herr Schmidtler aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Von den bisherigen Stellvertretern scheiden Frau Noé, Herr Dr. Jürging und Herr Dr. Hohenadl ebenfalls aus persönlichen Gründen aus. Die anderen Stellvertreterinnen und Stellvertreter haben sich bereit erklärt, im Falle einer erneuten Berufung weiterhin im Naturschutzbeirat tätig zu sein. 1. Aufgaben und Stellung des Naturschutzbeirates Der aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern und fünf Stellvertreterinnen und Stellvertretern bestehende Beirat ist ein unabhängiges Gremium, das nicht Teil der Unteren Naturschutzbehörde und nicht in die Verwaltung eingegliedert ist. Er berät die Untere Naturschutzbehörde wissenschaftlich und fachlich. Er hat ferner die Aufgabe, das allgemeine Verständnis für den Naturschutzgedanken zu fördern. Die Untere Naturschutzbehörde hat dem Beirat Rechtsverordnungen sowie Gestattungen und Einzelanordnungen in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung vor Erlass zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Ferner ist er bei der Erklärung eines gesetzlich vorgeschriebenen Einvernehmens zu Maßnahmen anderer Behörden (Rechtsverordnungen oder Gestattungen) von grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen. Der Naturschutzbeirat hat im Rahmen seines Mitwirkungsrechtes Einsichtsrecht in die entscheidungserheblichen Unterlagen und das Recht zur Teilnahme an Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen. Will die Naturschutzbehörde abweichend von einem Beschluss des Naturschutzbeirates entscheiden, hat sie die Zustimmung der Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde einzuholen (Art. 41 Abs. 2 BayNatSchG). Darüber hinaus kann die Naturschutzbehörde den Beirat in allen sonstigen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung einschalten. Der Beirat besitzt auch ein entsprechendes Initiativrecht. Die Beiratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen, die aus einem Fahrtkostenersatz und einem pauschalen Auslagenersatz für zusätzliche Aufwendungen (Tagegeld in Höhe von 3,-- ) bestehen ( 12 Abs. 3 VO über die Naturschutzbeiräte, 3,4 Abs.1 bis 3 des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter). Die Beiräte haben nach 6 Abs.5 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte das Recht, sich unter Beachtung der Grundsätze dieser Verordnung eine eigene Geschäftsordnung zu geben. 2. Zusammensetzung des Naturschutzbeirates: Seiner Funktion entsprechend setzt sich der Naturschutzbeirat aus sachverständigen

3 Seite 3 Personen auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur zusammen ( 3 Abs. 2 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte). Gemäß 3 Abs. 3 sollen als Mitglieder vertreten sein: - Fachleute aus den für Fragen der Ökologie bedeutsamen Grundlagendisziplinen wie beispielsweise des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde, der Geologie, der Hydrologie, der Meteorologie oder der Geographie, sowie aus dem Agrar- und Forstbereich. - sachverständige Vertreter von Verbänden, die sich satzungsgemäß überwiegend dem Naturschutz, der Landschaftspflege und den Aufgaben der Erholung in der freien Natur widmen. - sonstige Sachverständige, die mit den Aufgaben des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur befasst sind. Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin bestellt. Er/Sie soll nach Möglichkeit der gleichen in 3 Abs. 3 genannten Gruppe angehören wie das Beiratsmitglied ( 4 Abs. 4 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte). Durch Wohnsitz oder Arbeitsplatz bzw. gute Ortskundigkeit im Gebiet s ist eine engere, persönliche Beziehung der Beiräte zur Stadt gesichert. 3. Vorschlag der neu zu berufenden Naturschutzbeiratsmitglieder: Die Vorschläge sollen sich insbesondere auf eigene Vorschläge sowie auf gesonderte Nennungen von auf Kreisebene tätigen Verbänden stützen, die sich überwiegend dem Naturschutz und der Landespflege und den Aufgaben der Erholung in der freien Natur widmen (vgl. 3 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung über die Naturschutzbeiräte). Die in Betracht kommenden Verbände und Vereine sowie Träger öffentlicher Belange wurden deshalb vom Planungsreferat, Untere Naturschutzbehörde, am angeschrieben und um Vorschläge gebeten. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.v. schlägt erneut Frau Birnstiel-Plagge vor. Der Bayerische Bauernverband für die Kreisverbände und Ebersberg und das Landwirtschaftsamt Ebersberg/ schlägt weiterhin Herrn Angermeir vor und der Bund Naturschutz in Bayern e.v. Herrn Werner Becker. Alle bisherigen Beiräte, Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die im Falle einer erneuten Berufung weiter tätig sein wollen, werden auch von der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen. Folgende weitere Personen haben sich auf Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde und / oder sonstiger beteiligter Stellen zur Mitarbeit bereit erklärt: Nr.Name, Beruf, Fachrichtung 1. Dipl. Ing. Irene Burkhardt, selbständige Landschaftsarchitektin 2. Hans-Jürgen Gruber,, Vorsitzender des Landesverbandes für Amphibien- und Vorschlag durch Untere Naturschutzbehörde und HA II Grünordnung Josef F. Schmidtler

4 Seite 4 Reptilienschutz e.v. 3. Dr. Sebastian Hanfland, Fischereibiologe 4. Ullrich Heckes, 5. Dr. Hubert Freiherr von Hirsch, Planegg Land- und Forstwirt, Patentanwalt 6. Martin Karlstetter, Marklkofen Landschaftsarchitekt 7. Dr. Gisbert Kuhn,, Vegetationskundler 8. Gernot Lutz, Dipl. Ing. Landespflege beim Bayerischen Landesamt für Umweltschutz 9. Rudolf Nützel, Röhrmoos Diplom-Forstwirt, Forstsachverständiger, Geschäftsführer des Bundes Naturschutz Kreisgruppe Fischereiverband Oberbayern e.v. Untere Naturschutzbehörde und HA II Grünordnung Bayerischer Waldbesitzerverband e.v. Dipl. Ing. Rüdiger Haase Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Agrarökologie Bayerisches Landesamt für Umweltschutz Forstamt 10. Otto Preithner, Umweltreferent der Ortsgruppe -Ramersdorf der Naturfreunde e.v. 11. Kurt Schiemenz, Feldkirchen b. Gewässerkundler beim Tiergesundheitsdienst Bayern e.v. 12. Dirk Schmechel, Diplom-Forstwirt, stellvertretender Leiter des Forstamtes 13. Dr. med. Bernd Wollny, Humanmediziner Naturfreunde e.v. Forstamt und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesjagdverband Bayern e.v. Die Berufung hat nach 1 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom durch die untere Naturschutzbehörde zu erfolgen. Die Berufung ist der Regierung von Oberbayern als der nächsthöheren Naturschutzbehörde zwei Wochen vor der Bekanntgabe anzuzeigen. 4. Auswahlkriterien für die Zusammensetzung des neu zu bildenden

5 Seite 5 Naturschutzbeirates und Vorschlag Bei der Auswahl wurden wie auch bei den bisherigen Bestellungen wieder folgende Kriterien zugrunde gelegt: -Bisherige Tätigkeit im Naturschutzbeirat, um eine Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten -Fachliche Qualifikation für Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege -Besetzung auch durch sonstige Sachverständige -Erreichung eines breiten Spektrums von Fachleuten der Grundlagendisziplinen der Ökologie -Besetzung auch durch sachverständige Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, die sich überwiegend dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen -Ortskundigkeit in der Landeshauptstadt -Persönliches Engagement. Wie die vorstehende Aufstellung zeigt, haben sich relativ viele, fachlich qualifizierte und engagierte Personen aus verschiedenen Fach- und Interessengebieten bereit erklärt, im neu zu bestellenden Naturschutzbeirat mitzuarbeiten. Bei den Überlegungen hinsichtlich eines Auswahlvorschlages wurde insbesondere berücksichtigt, dass -der bisherige Naturschutzbeirat bereits über ein breites Spektrum an Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen verfügt. -die derzeitigen Beiräte es stets gut verstanden haben, die untere Naturschutzbehörde auch in speziellen Fachfragen umfassend zu beraten. -sie ihre Belange engagiert vertreten sowie darüber hinaus gegenüber allgemeinen Naturschutzfragen aufgeschlossen sind und der Unteren Naturschutzbehörde hier wertvolle Impulse gegeben haben. -eine in gewissem Umfang durchaus wünschenswerte Fluktuation gewährleistet ist, da ein Mitglied sowie drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter ihre Tätigkeit auf eigenen Wunsch beenden. Das Planungsreferat schlägt deshalb vor, die sechs bisherigen Mitglieder, die sich zu einer weiteren Mitarbeit bereit erklärt haben, unverändert in ihrer bisherigen Funktion als Mitglied oder Stellvertreterin bzw. Stellvertreter erneut zu berufen. Als Ersatz für das ausscheidende Mitglied Herrn Schmidtler schlägt die Untere Naturschutzbehörde Herrn Ullrich Heckes vor. Herr Heckes ist beim Büro Ökokart und bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Grünplanung durch zahlreiche Projekte bekannt. Er hat besondere Kenntnisse in Bezug auf Lebensraumansprüche und Schutz von Amphibien. Für den ausscheidenden Herrn Dr. Jürging wird als neuer Stellvertreter seitens der Unteren Naturschutzbehörde Herr Kurt Schiemenz vorgeschlagen. Herr Schiemenz hat Biologie und Chemie für das Lehramt studiert und ist seit 1978 als Gewässerkundler beim Tiergesundheitsdienst Bayern e.v. Fachabteilung Fischgesundheitsdienst tätig. Er arbeitet seit frühester Jugend ehrenamtlich im Naturschutz. Herr Schiemenz wurde von den Naturfreunden Deutschland Bezirk e.v. vorgeschlagen.

6 Seite 6 Für die ausscheidende Frau Noé wird als neuer Stellvertreter Herr Dr. Gisbert Kuhn vorgeschlagen. Herr Dr. Kuhn ist und als Vegetationskundler bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Agrarökologie tätig. Er ist dort zuständig für Fragen des Naturschutzes. Für den ausscheidenden Herrn Dr. Hohenadl wird als neuer Stellvertreter Herr Dirk Schmechel vorgeschlagen. Herr Schmechel ist Diplom-Forstwirt und stellvertretender Amtsleiter am Forstamt. Er hat Erfahrung in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie planerische Kenntnisse. Herr Schmechel wurde vom Forstamt sowie von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Bayern e.v. vorgeschlagen. Dem künftigen Naturschutzbeirat würden dann folgende Personen angehören: Mitglieder Herr Rüdiger Haase, Freising Landespfleger, selbständig Herr Dr. Wolfgang Lippert, Gröbenzell Vormals Hauptkonservator Botanische Staatssammlung Herr Ullrich Heckes,, Büro Ökokart Herr Georg Angermeir, Landwirt Herr Werner Becker,, Umweltberater Oberschleißheim Stellvertreterinnen/Stellvertreter Frau Ruth Birnstiel-Plagge, Selbständige Landschaftsarchitektin Herr Kurt Schiemenz, Feldkirchen b. Gewässerkundler beim Tiergesundheitsdienst Bayern e.v. Herr Dr. Gisbert Kuhn,, Vegetationskundler Herr Dirk Schmechel, Diplom-Forstwirt, stellvertretender Leiter des Forstamtes Herr Dr. Harald Förther, Pullach Institut f. System. Botanik der Univ. Aus der Übersicht geht hervor, dass im Naturschutzbeirat die Bereiche Landschaftsplanung, Biologie (spezielle faunistische bzw. vegetationskundliche Schwerpunkte) sowie Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gewässerkunde vertreten sind. Darüber hinaus sind einige Naturschutzbeiräte selbst Mitglied in anerkannten Naturschutzverbänden. Das Planungsreferat wird das Interesse und die Bereitschaft der nicht berücksichtigten Kandidatinnen und Kandidaten vormerken und im Falle einer in der kommenden Amtszeit möglicherweise erforderlichen einzelnen Neubestellung darauf zurückkommen. Beteiligung der Bezirksausschüsse:

7 Seite 7 Die Satzung der Bezirksausschüsse sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung der Bezirksausschüsse vor. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Podiuk, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

8 Seite 8 II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: Das Planungsreferat wird beauftragt, die unter Ziffer 4 empfohlenen Fachleute in den Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt zu berufen. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Thalgott Stadtbaurätin

9 Seite 9 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V 1 an das Direktorium HA II/V 3 an das Direktorium HA II/R (5x) an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Planungsreferat SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 1. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 2. An das Baureferat - Hauptabteilung Gartenbau 3. An das Planungsreferat HA I 4. An das Planungsreferat HA II 5. An das Planungsreferat HA III 6. An das Planungsreferat HA IV 7. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 8. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA IV/53 V zum Vollzug des Beschlusses. Am... Planungsreferat SG 3 I.A.

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