Öffnung der WfbM für weitere Personengruppen, Kooperationen Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer
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- Hennie Zimmermann
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1 Öffnung der WfbM für weitere Personengruppen, Kooperationen Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer 14. April 2016 Dagmar Stock hegmann metter Wirtschaftsprüfer Steuerberater hegmann metter Partnerschaft mbb Steuerberatungsgesellschaft
2 Öffnung der WfbM und Kooperationen Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin hegmann metter Partnerschaft mbb Steuerberatungsgesellschaft Ronda Bürohaus Calwer Str Böblingen Tel / Mobil 0175 / Unser Angebot 2 Die gemeinnützige Körperschaft aus steuerlicher Sicht Ideeller Bereich Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft Erbschaften Fundraising Spenden Zuschüsse Beratungsstellen Mitgliederbetreuung Öffentlichkeitsarbeit Vermögensverwaltung Vermietung/ Verpachtung von Grundstücken Kapitalanlage Stpfl. wgb. Personalgestellung Geschäftsbesorgung Café, Kiosk Telefonüberlassung Umsatzsteuerfrei oder 7%/19% Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wgb) Zweckbetriebe AO u.a. Heime Krankenhaus WfbM/ Intproj Wohlfahrtspfl Bildung und Forschung Kultur Umsatzsteuerfrei 7% selten 19% Umsatzsteuer 19% oder 7% Ertragsteuer 3
3 Öffnung der WfbM für weitere Personengruppen - was ist zu beachten? Voraussetzung: Tätigkeit ist eine gemeinnützige Tätigkeit Fällt die Leistung, die die WfbM erbringt unter die sozialrechtliche Definition der WfbM? Ist sie von der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich anerkannt? Falls nein: Ist die neue Leistung in der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag verankert? 4 Definition der WfbM nach 68 Nr. 3 a AO 68 Nr. 3 a AO Nach SGB III förderungswürdige WfbM ( 136 SGB IX) Anerkennung d. Bundesagentur f. Arbeit 142 SGB IX Arbeitsplätze f. Menschen, die wg. Behinderung nicht auf d. ersten Arbeitsmarkt tätig sein können BA bestimmt den Umfang der WfbM, Arbeitsbereiche im Werkstättenverzeichnis aktualisieren, Finverw. soll dem folgen 136 SGB IX WfbM ist Einrichtung zur Teilhabe u. Eingliederung behinderter Menschen am Arbeitsleben Wegen Art, Schwere der Behinderung, nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf 1. Arbeitsmarkt beschäftigt Angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung und Leistungs- u Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickeln u Persönlichkeit entwickeln Übergang auf 1. Arbeitsmarkt fördern Möglichst breites Angebot Berufsbild. u. Arbeitsplätzen, ausgelagerte Arbeitsplätze 5
4 Öffnung der WfbM für weitere Personengruppen 68 Nr. 3 a AO Nach SGB III förderungswürdige WfbM ( 136 SGB IX) Anerkennung d. Bundesagentur f. Arbeit 142 SGB IX Arbeitsplätze f. Menschen, die wg. Behinderung nicht auf d. ersten Arbeitsmarkt tätig sein können Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Zuordnung zu Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich oder Förderbereich entscheidet über Vorsteuerabzug Zweckbetrieb? Als Teil der WfbM 68 Nr. 3 a AO Alternativ 68 Nr. 4 AO Fürsorge f. blinde Menschen o. Menschen mit Behinderung Oder 66 AO Wohlfahrtspflege 6 Öffnung der WfbM für weitere Personengruppen - was ist zu beachten? Voraussetzung: Tätigkeit ist eine gemeinnützige Tätigkeit Fällt die Leistung, die die WfbM erbringt unter die sozialrechtliche Definition der WfbM? Ist sie von der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich anerkannt? Falls nein: Ist die neue Leistung in der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag verankert? Falls nicht muss Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag angepasst werden, da sonst kein steuerbegünstigter Zweckbetrieb vorliegen kann, vorherige Abstimmung mit Finanzamt sinnvoll 7
5 Aufgabe nicht in Satzung/Gesellschaftsvertrag? FG Berlin Urteil vom Unterstütz. verein e.v. Betrieb Ferienanlage Mehrheitl. Beteiligung 56% Gäste m Behind. WfbM ggmbh Gartenpflege d. WfbM Beschäftigte Erhaltung u. Verbesserung d. sozialen beruflichen u. gesellschaftlichen Eingliederung von Menschen m. Behind. FG Berlin-Brandenburg: Ferienanlage keine WfbM Betriebsstätte Kein Zweckbetrieb 65 AO, weil Unterstützung der Menschen m. Behinderung nicht nur durch eine Ferienanlage erreicht werden kann 8 Öffnung der WfbM für weitere Personengruppen Satzung oder Gesellschaftsvertrag definieren steuerbegünstigten Bereich Teilhabe am Arbeitsleben (grundsätzlich Aufgabe der WfbM); Zuordnung zum Zweckbetrieb WfbM jedoch nur, wenn diese Leistungen von Bundesagentur für Arbeit als Bestandteil der WfbM definiert werden Wenn Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit nicht erbracht werden kann, stellt sich Frage nach Zuordnung zu einem Zweckbetrieb und die Frage nach der Berechtigung zum Vorsteuerabzug Leistungen im steuerbegünstigten Zweckbetrieb möglich, wenn die hilfsbedürftigen Leistungsempfänger und die Leistungen im Satzungs-/ Unternehmenszweck definiert sind und der Definition in der Abgabenordnung entsprechen Vorsteuerabzug nur möglich, wenn Umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze erwirtschaftet werden 9
6 Allgemeines zur Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe / steuerbefreiter Zweckbetriebe wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb (ZB) Stpfl. WGb alle anderen 68 AO Katalog- Zweckbetriebe Altenheime, Pflegeheime Mahlzeitendienste WfbM Integrationsprojekte Bildungs- und Forschungseinrichtungen Fürsorge f Menschen m. Behinderung usw. 67 Krankenhäuser mind. 40% Belegungstage Entgelte max. Krankenhausentgeltgesetz oder Bundespflegesatzverordnung 67a AO Sportliche Veranstaltungen 66 AO Wohlfahrtspflege Nicht des Erwerbs wegen Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen mindestens 2/3 Leistungen an Hilfsbedürftige i. S. d. 53 AO 65 AO Allgemeiner ZB Satzungsmäßige Zwecke nur durch diesen Geschäftsbetrieb erreichbar nicht in größerem Umfang als unvermeidbar in Wettbewerb treten 10 Was bleibt wenn Tätigkeit kein Katalog zweckbetrieb? Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Zweckbetrieb nach 66 AO Ein Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege ist gegeben, wenn Planmäßig zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübt wird (BFH Urteil vom ) er in besonderem Maß den nach der AO hilfsbedürftigen Menschen dient hilfsbedürftig sind Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, oder deren Bezüge nicht höher als das 4-fache (5-fache beim Haushaltsvorstand) sind (Nachweis erforderlich) dies ist dann der Fall, wenn diesen Menschen mindestens 2/3 der Leistungen zugute kommen Als Leistungen des Integrationsunternehmens werden z.b. die erzielten Umsätze betrachtet, die üblicherweise nicht an hilfsbedürftige Menschen erbracht werden.???? 11
7 Neue Anforderungen an Zweckbetriebe der Wohlfahrtspflege! BFH Urteil Landkreis 100% Dienstleist.vertr. Rettungsdienst Öffentlich rechtlicher Aufgabenträger f. bodengebundenen Rettungsdienst Rettungsdienst ggmbh Hilfsbed. Mensch Rettungswachen, Notfallrettung, betreuungspflichtige Krankentransporte BFH: Eigengesellschaft einer juristischen Person des ö.r. kann gemeinnützig sein, wenn sie Pflichtaufgaben des Gesellschafters übernimmt Voraussetzungen: marktübliches Entgelt einschl. Gewinnaufschlag Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist Zweckbetrieb (Wohlfahrtspflege) Unmittelbarkeit setzt kein unmittelbares Vertragsverhältnis zu Hilfsbedürftigen voraus Unmittelbarkeit erfordert jedoch faktische unmittelbare Hilfeleistungen Zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen (keine Gewinnerzielungsabsicht, maßgebend Finanzierungsbedarf des Zweckbetriebes) 12 Anbindung der WfbM an berufliches Bildungssystem 68 Nr. 3 a AO Nach SGB III förderungswürdige WfbM ( 136 SGB IX) Anerkennung d. Bundesagentur f. Arbeit 142 SGB IX Arbeitsplätze f. Menschen, die wg. Behinderung nicht auf d. ersten Arbeitsmarkt tätig sein können Eingangsverfahren, Berufsbildungs- u Arbeitsbereich Berufsbildungsbereich Berufsbildungsbereich ist dem Zweckbetrieb WfbM zugeordnet Vorsteuerabzug möglich Darunter fallen nur Maßnahmen für WfbM Beschäftigte! Zweckbetrieb? Als Teil der WfbM 68 Nr. 3 a AO Alternativ 68 Nr. 8 AO andere Einrichtungen, die selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen 13
8 Bildungsangebote in der WfbM für Nicht- Werkstattbeschäftigte Wenn Bildung oder Fortbildung in der Satzung/im Gesellschaftsvertrag verankert ist, kann Zweckbetrieb nach 68 Nr. 8 AO vorliegen, soweit Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchgeführt werden Kooperationen bedürfen der sorgfältigen Planung um ungewollte Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vermeiden Satzung oder Gesellschaftsvertrag prüfen und ggfs. anpassen 14 Kooperationen gemeinnützigkeitsrechtliche Fallstricke Kooperationen bedürfen der sorgfältigen Planung um ungewollte Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vermeiden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann nicht gemeinnützig sein Bei operativen Tätigkeiten hohes Risiko, dass die GbR-Beteiligung dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet wird Anwendungserlass zur Abgabenordnung sieht zwar Doppelprüfung vor, Finanzverwaltung geht jedoch restriktiv vor (AEAO zu 64 Abs. 1 Rz. 3: Ob eine an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteiligte steuerbegünstigte Körperschaft gewerbliche Einkünfte bezieht, wird im gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid der Personengesellschaft bindend festgestellt (BFH-Urteil vom , I R 113/84, BStBl 1989 II S. 134). Ob ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb ( 65 bis 68) vorliegt, ist dagegen bei der Körperschaftsteuerveranlagung der steuerbegünstigten Körperschaft zu entscheiden.) 15
9 Kooperationen gemeinnützigkeitsrechtliche Fallstricke Kooperationen können auch auf schuldrechtlicher Basis erfolgen Zweiseitiger Vertrag mit genau definierten Rechten und Pflichten (und Entgelten!) Zuordnung von Leistungen und Entgelten zum Zweckbetrieb möglich wenn: Eigenverantwortliche Übernahme der Aufgabe Leistung zu den nach der Satzung bestimmten steuerbegünstigten Tätigkeiten gehört Unmittelbare Betätigung an Menschen, die zum in der Satzung definierten Personenkreis gehören, Unmittelbare Vertragsbeziehung nicht mehr erforderlich 16 Kooperation auf schuldrechtlicher Basis BFH Stiftung C 90% NachtdienstgGmbH 10% Stiftung S Beauftragung Nachtdienste Eine steuerbefreite Körperschaft, die eine andere steuerbefreite Körperschaft bei der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke unterstützt, kann einen Zweckbetrieb unterhalten, wenn sie hierdurch zugleich eigene satzungsmäßige Ziele verfolgt. Es lag kein Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege ( 66 AO) vor, weil die Leistungen der ggmbh nicht unmittelbar den hilfsbedürftigen Jugendlichen zugute kamen. Mit Urteil vom hat der BFH seine Rechtsprechung insoweit geändert! Voraussetzungen eines Zweckbetriebs nach 65 AO waren vom Finanzgericht zu prüfen. 17
10 Kooperationen gemeinnützigkeitsrechtliche Fallstricke Kooperationen können auch auf schuldrechtlicher Basis erfolgen Virtuelle Werkstatt WfbM betreut WfbM Beschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen in Kooperationsbetrieben Darauf achten, dass keine Personalgestellung angenommen werden kann! Für WfbM Beschäftigte kann keine Personalgestellung vorliegen, weil keine Arbeitnehmer überlassen werden, WfbM Beschäftigte sind aufgrund des Werkstatt Vertrages in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt Festangestellte Mitarbeiter müssen eine definierte Aufgabe übernehmen, Weisungsbefugnis und Personalverantwortung müssen bei WfbM Träger verbleiben. Organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers so gering wie möglich halten 18 Personalgestellung und Umsatzsteuerpflicht BFH Urteil vom Hilfe für Drogenabhängige e.v. Abordnung Mitarbeiterin Erstattung Personalkosten Landschaftsverband KdöR Mitarbeiterin soll inhaltlich und fachlich ein Projekt zur Beratung und Aufklärung von Jugendlichen zum Thema Drogenmissbrauch koordinieren. Sie hatte zuvor ein Drogenberatungsprogramm für e.v. mitentwickelt. Der e.v. bleibt Arbeitgeber, L erhielt jedoch Weisungsrecht. Der Einsatz der Mitarbeiterin durfte nur im Rahmen der Projektkoordination eingesetzt werden. FG Münster: Umsatzsteuerfreie Personalgestellung, weil eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung nach Art. 132 Abs.1 Buchst. g MwStSysRL vorliegt BFH: Entgeltliche Personalgestellungen stellen als solche keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen dar und sind somit keine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen 19
11 Das Umsatzsteuersystem (1) Unternehmer (2) im Inland (3) gegen Entgelt (4) im Rahmen seines Unternehmens Alle Kriterien erfüllt fehlt ein Kriterium steuerbar nicht steuerbar steuerpflichtig steuerfrei Regelsteuersatz ermäßigter Steuersatz mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) ohne Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 8 ff UStG) 4 Nr. UStG 15b Arbeitsmarktleistungen 16 best. Heime, ambulante Pflege, Betreuung in WfbM 18 Leistungen im Rahmen der sozialen Sicherheit 21/22 best. Bildungsleist. 25 Leistungen Jugendhilfe mit Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 1-7 UStG) Im Wesentlichen Exportleistungen 20 System der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug - 15 UStG Leistungsbezug für... ideellen Bereich bzw. steuerfreie Leistungen ideellen Bereich und unternehmerischen Bereich = = Ausschluss vom Vorsteuerabzug ohne Zuordnung Ausschluss vom Vorsteuerabzug steuerpflichtige Leistungen = in voller Höhe Vorsteuerabzug steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen = anteiliger Vorsteuerabzug 21
12 Umsatzsteuerpflicht bei Werkstattleistungen Umsatzbesteuerung von Tätigkeiten der WfbM Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Zweckbetriebe Stpfl. wgb Wohn- o. Pflegeheime Werkstattleistungen Tagesförderung (Kostensätze) Werkstatt/ Produktionserlöse Verkaufsstellen/Läden Einzelhandel wenn WfbM oder selbst hergestellte Produkte/Zukauf andere WfbM Weiterverkauf zugekaufter unveränderter Ware durch angestellte Mitarbeitende Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 12/ 16 UStG) ermäßigter Steuersatz bei Dienstleistungen teilweise 19% 12 UStG (19%) 22 Umsatzsteuerfreiheit bei Unterrichtsleistungen (Supervisionsleistungen) BFH Urteil vom , V R 3/13 Auftrag über Supervisionen Auftraggeber Caritas/ Diakonie Diplom-Sozialpädagogin Diplom-Organisationsberaterin BFH: Keine Umsatzsteuerbefreiung nach nationalem UStG ( 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb Prüfung jur. Person d.ö.r.) Mitarbeiter d. Auftraggeber Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs.1 Buchst. j (Privatlehrer) denkbar, wenn Unterweisungen in Schulen/Hochschulen um Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler/Studierenden zu entwickeln im Rahmen einer Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit und Privatlehrereigenschaft - Nichtbestehen Vergütungsanspruch im Verhinderungsfall oder bei Kursausfall) - Unterricht für eine oder mehrere Personen, Lehrplan nicht zwingend, Rechtsbeziehung zu einer anderen Person 23
13 Umsatzsteuerfreiheit bei Unterrichtsleistungen (Keramik- und Töpferkurse) EuGH Urteil14. Juni 2007 Werner Haderer Auftrag Schularbeitshilfe (VHS) Leitung Keramik- u Töpferkurse Auftraggeber Land Berlin z.t. gg. Entgelt Kursteilnehmer EuGH: H. Haderer keine eine einer Einrichtung öffentlichen Rechts vergleichbare Einrichtung, deshalb keine UST Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs.1 Buchst. i Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs.1 Buchst. j (Privatlehrer) denkbar, wenn Unterweisungen in Schulen/Hochschulen um Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler/Studierenden zu entwickeln im Rahmen einer Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit (nicht nur zu Freizeitzwecken) und Privatlehrereigenschaft - Nichtbestehen Vergütungsanspruch im Verhinderungsfall oder bei Kursausfall) - Unterricht für eine oder mehrere Personen, Lehrplan nicht zwingend, Rechtsbeziehung zu einer anderen Person 24 Umsatzsteuerfreiheit bei Unterrichtsleistungen (Brandschutzmaßnahmen) EuGH Urteil 28. Januar 2010 Ingenieurbüro Eulitz GbR Thomas Eulitz Fachliche u. organis. Leitung Vorlesungen, Prüfungen Auftraggeber EIPOS e.v. Kursteilnehmer, Ingenieur- oder Architekturstudium oder mind. 2 jährige Berufstätigkeit, auf Antrag Anerkennung als Sachverständiger f. Brandschutz durch IHK EuGH: H. Eulitz kein Privatlehrer, weil Gesellschafter einer GbR, die Leistungen an dritte Einrichtung erbringt, die Lehrveranstaltungen anbietet, deshalb keine UST Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs.1 Buchst. j UST Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs.1 Buchst. j denkbar, wenn Unterrichtseinheiten, die sich auf in Schul- und Hochschulunterricht beziehen, vorliegen um Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler/Studierenden zu entwickeln im Rahmen einer Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit (nicht nur zu Freizeitzwecken) Und Zielsetzung der Einrichtung mit der Zielsetzung von Einrichtungen des 25 öffentlichen Rechts vergleichbar ist
14 Förderung von Kooperationen Bildungsangebote in der WfbM für Nicht- Werkstattbeschäftigte Grundlage: Mehrwertsteuer Systemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG), eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedsstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen. Wenn Bildung oder Fortbildung in der Satzung/im Gesellschaftsvertrag verankert ist, kann Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 22 UStG in Anspruch genommen werden, soweit Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchgeführt werden und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Kooperationen bedürfen der sorgfältigen Planung um ungewollte Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vermeiden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nicht gemeinnützig sein, und erhält deshalb die Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 22 UStG nicht. Denkbar ist auch Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 18 UStG, wenn die Leistungen nachweisbar ausschließlich und unmittelbar hilfsbedürftigen Menschen (nach den Vorgaben 53 AO) dienen. 26 Umsatzsteuerpflicht bei Werkstattleistungen Umsatzbesteuerung von Tätigkeiten der WfbM Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Zweckbetriebe Stpfl. wgb Wohn- o. Pflegeheime Werkstattleistungen Tagesförderung (Kostensätze) Bildungsleistungen Werkstatt/ Produktionserlöse Verkaufsstellen/Läden Einzelhandel wenn WfbM oder selbst hergestellte Produkte/Zukauf andere WfbM Weiterverkauf zugekaufter unveränderter Ware durch angestellte Mitarbeitende Umsatzsteuerfrei ohne Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 12/ 16 UStG) ermäßigter Steuersatz bei Dienstleistungen teilweise 19% 12 UStG (19%) 27
15 Förderung von Kooperationen Infrastruktur der WfbM für andere nutzbar machen Überlassung von Räumen Überlassung Betriebsvorrichtungen Grundsatz: Umsatzsteuerfrei nach 4 Nr. 12 UStG Ausnahme: Option nach 9 UStG Umsatzsteuerpflichtig 19% Vorsteuern aus Herstellungskosten und Laufenden Betriebskosten nicht abzugsfähig Voraussetzung für Option Unternehmerischer Mieter nutzt Mietflächen ausschließlich für Umsätze, die Vorsteuerabzug nicht ausschließen Vorsteuerabzug möglich 28 Werkstätten:Messe 2016 Öffnung der WfbM für weitere Personengruppen, Kooperationen Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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