Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in(IHK)

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1 Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in(IHK) Informationsmaterial zu Lehrgang und Prüfung Veranstaltungsorte und Termine Infoveranstaltung Lehrgangsdauer IHK-Bildungszentrum Bamberg , 17:30 Uhr bis Dez 2013 IHK-Bildungszentrum Hof , 18:00 Uhr bis Nov 2013

2 Beschreibung Die zunehmende Integration betrieblicher Funktionsbereiche und die Vernetzung spezifischer Aufgaben des technischen Bereichs in den betriebswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang lässt den Schnittstellen zwischen den Bereichen eine immer größere Bedeutung zukommen. Die "klassischen" Weiterbildungsprüfungen zu Fachkaufleuten oder Fachwirten im kaufmännischen bzw. zu Industriemeistern im technischen Bereich genügen diesen Anforderungen nur unvollkommen. Zwar verfügt auch der Industriemeister über Grundkenntnisse betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und ein Industriefachwirt kennt beispielsweise die Produktionsweise oder den Materialfluss seines Unternehmens, häufig fehlen jedoch nötige tiefere Kenntnisse über den anderen Bereich. Der "Technische Fachwirt" soll eine Brücke schlagen und stellt das Bindeglied her zwischen den bislang sauber getrennten kaufmännischen und technischen Weiterbildungsprüfungen. Die Prüfung zum "Technischen Fachwirt" wendet sich in gleicher Weise an Bewerber aus kaufmännischen wie technischen Berufen mit entsprechend einschlägiger Berufspraxis und einer persönlichen Eignung für den jeweils anderen Bereich. Als erfahrener Praktiker verfügt der "Technische Fachwirt" über eine mehrjährige Berufserfahrung, sei es im technischen oder kaufmännischen Bereich. Durch eine umfassende berufliche Weiterbildung hat er sein Wissen systematisch erweitert und vertieft. Der "Technische Fachwirt" mit technischer Grundausbildung und Praxis ist in der Lage, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Aspekte seines Betriebes in Zusammenhang mit dem ihm bekannten produzierenden Bereich zu sehen, komplexe Betriebsabläufe zu erkennen und in der Praxis daher besser zu koordinieren. Der kaufmännisch orientierte "Technische Fachwirt" hingegen erkennt durch sein fundiertes kaufmännisches Grundlagenwissen die Bedeutung der Produktionsabläufe im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang und weiß bei seiner Tätigkeit die technischen Aspekte zu berücksichtigen. Je nach Art, Größe und Organisation der Betriebe sind die Tätigkeiten der Technischen Fachwirte/Fachwirtinnen unterschiedlich gewichtet. In der Regel haben sie die Aufgabe, Angebote und Kostenvoranschläge zu erstellen, Aufträge entgegenzunehmen und die Arbeiten zu planen. Sie organisieren und überwachen die Arbeits- und Betriebsabläufe auf den einzelnen Produktionsstufen, das heißt sie koordinieren einzelne Arbeitsschritte, überwachen die Einhaltung von Terminen und kontrollieren die Qualität geleisteter Arbeiten. Seite 2 von 12

3 Technische Fachwirte/Fachwirtinnen wirken bei Disposition und Einkauf von Material und Maschinen mit. Dabei behalten sie immer die neuesten technologischen Entwicklungen im Auge. Sie führen Kalkulationen durch, stellen Rechnungen, überwachen Zahlungseingänge und Zahlungen und erstellen Betriebsabrechnungen. Auch die Bereiche Kundenberatung, Werbung und Vertrieb bieten verantwortungsvolle Tätigkeitsfelder für Technische Fachwirte/Fachwirtinnen, ebenso wie die Überwachung der sicherheitstechnischen Voraussetzungen an den Mitarbeiterarbeitsplätzen im Betrieb. Inhalte Prinzipiell verlangt der Lehrgang von den Teilnehmern die Motivation und die Fähigkeit, sich mit betrieblichem Neuland zu beschäftigen. Vor allem den Kaufleuten kann die Einarbeitung in die technischen Themen Probleme bereiten. Insbesondere der Umgang mit dem Tabellenbuch und das Lesen von Technischen Zeichnungen erfordern ein grundsätzliches Verständnis für technische Einrichtungen und Vorgänge. Der Lehrgang gliedert sich wie folgt: I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 230 UStd. 1. Volks- und Betriebswirtschaft 2. Rechnungswesen 3. Recht und Steuern 4. Unternehmensführung II. Technische Qualifikationen 250 UStd. 1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie 3. Fertigungs- und Betriebstechnik III. Handlungsspezifische Qualifikationen 360 UStd. 1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik 2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle 3. Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz 4. Führung und Zusammenarbeit Seite 3 von 12

4 Unterrichtsgestaltung Der Unterricht wird zumeist als Lehrvortrag oder Lehrgespräch gestaltet. Es wird empfohlen, Arbeitsgemeinschaften zu bilden, um den Unterrichtsstoff zu vertiefen. Lernmittel Zum Teil erhalten die Teilnehmer auf Bestellung speziell für den Technischen Fachwirt konzipierte Lehrgangsmanuskripte. Weitere Lernmittel werden bei Unterrichtsbeginn bekannt gegeben oder von den Fachdozenten empfohlen. Unterrichtsplanung Bamberg Zeitliche Gliederung Teil I 12. September März 2012 Teil II 19. März Februar 2013 Teil III 27.Februar Dezember 2013 Unterricht Montag und Mittwoch, 18:00 Uhr 21:15 Uhr Freitag, 16:00 Uhr 20:45 Uhr * * ca. 1 Termin im Monat Hof Zeitliche Gliederung Teil I 13. September März 2012 Teil II März Februar 2013 Teil III März November 2013 Seite 4 von 12

5 Unterricht Teil I Teil II und III Dienstag, 18:00 Uhr 21:15 Uhr Freitag, 16:00 Uhr 21:46 Uhr Samstag, 08:00 Uhr 12:45 Uhr * * ca. 1 bis 2 Samstage im Monat Montag, 18:00 Uhr 21:15 Uhr Mittwoch, 18:00 Uhr 21:15 Uhr Samstag, 08:00 Uhr 12:45 Uhr * * 1 mal im Monat Änderungen vorbehalten! Veranstalter ihk-lernen.gmbh in den folgenden Bildungszentren: IHK-Bildungszentrum Bamberg Ohmstr Bamberg IHK-Bildungszentrum Hof Moritz-Steinhäuser-Weg Hof Anmeldung Bitte beachten Sie, dass es aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich ist, sich gleichzeitig sowohl für den Lehrgang als auch für die Prüfung anzumelden. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Anmeldeformulare und fügen Sie die jeweils notwendigen Unterlagen (nur Kopien) bei. Die vollständigen Anmeldeunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die ihk-lernen.gmbh, Friedrich-von- Schiller Str. 2a, Bayreuth. Für die Anmeldung zur Prüfung muss ein Passbild, ein Lebenslauf, die Kopie des Facharbeiterbriefes und die Bestätigung der beruflichen Tätigkeit nach der Lehre durch den Arbeitgeber beigefügt werden. Seite 5 von 12

6 Wir bitten um Verständnis, dass nur verbindliche Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden und nur Teilnehmer, die eine Zulassung zur Prüfung erhalten, in den Lehrgang aufgenommen werden können. Kosten Lehrgangsentgelt: 3.900,00 (Stand Bildungskatalog 2011) Lernmittel: ca. 300,00 Das Lehrgangsentgelt ist in vierteljährlichen Raten fällig; die Zahlungen erfolgen jeweils nach Erhalt der Rechnungen. Die Kosten für Lernmittel werden gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Förderung Alle die an Lehrgängen teilnehmen, die mit einer Prüfung nach Berufsbildungsgesetz abschließen, können Weiterbildungs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragen. Beachten Sie das beigefügte Informationsblatt. Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie in Ausnahmefällen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Informieren Sie sich dazu bitte rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn. Außerdem können alle Fort- und Weiterbildungskosten Werbungskosten sein und bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Seite 6 von 12

7 Prüfung Die Prüfung wird nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Technischer Fachwirt / Geprüfte Technische Fachwirtin" vom und der Fortbildungsprüfungsordnung (FPO) durchgeführt. Sie wird mit den bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben an den bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt. Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Wirtschaftsbezogene Qualifikationen oder Technische Qualifikationen wird zugelassen, wer 1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen oder 3. eine mindesten vierjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen wird zugelassen, wer Folgendes nachweist: 1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben. Seite 7 von 12

8 Gliederung der Prüfungen I. Schriftliche Prüfungen 1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung 2. Technische Qualifikationen - Naturwissenschaftliche und technische Qualifikationen - Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie - Fertigungs- und Betriebstechnik 3. Handlungsspezifische Qualifikationen - Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik - Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle - Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz - Führung und Zusammenarbeit Der Prüfungsteil 3 kann erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile 1 und 2 abgelegt werden. Der Beginn der Prüfung soll spätestens zwei Jahre nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile 1 und 2 erfolgen. II. Mündliche Prüfung Im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen wird zusätzlich noch eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation abgelegt. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Prüfungsleistungen durchgeführt. Prüfungsgebühr Prüfungsgebühr: 360,00 (Änderungen möglich) Seite 8 von 12

9 Bundeseinheitliche Prüfungstermine Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 15. März 2012 Technische Qualifikationen 25. Februar 2013 Handlungsspezifische Qualifikationen 10. Dezember 2013 Allgemeine Hinweise zur Prüfung Für die Durchführung einer Prüfung ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Für die Prüfungen gilt ein Anmeldeschluss von 3 Monaten vor dem Prüfungstermin. Die Rechnungsstellung der Prüfungsgebühr muss aus rechtlichen Bestimmungen immer an den Teilnehmer selbst erfolgen. Die Begleichung der Prüfungsgebühr ist Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung. Nach erfolgter Zulassung zur Prüfung können Prüfungsbewerber nur durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von 2 Monaten vor der Prüfung ist die Hälfte der Prüfungsgebühr höchstens aber 127,00 zu entrichten. Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte hierüber dürfen nicht erteilt werden. Die Ergebnisse werden schriftlich mitgeteilt. Seite 9 von 12

10 Auskünfte und Anmeldung Fragen zum Lehrgang: Ansprechpartner technische Weiterbildung Petra Meister Tel.: Fax: Lehrgangs-Veranstalter ihk-lernen.gmbh Friedrich-von-Schiller Str. 2a Bayreuth Fragen zur Prüfung: Ansprechpartner Leiter Prüfungswesen Tel.: Fax: Andrea Orlet Tel.: Fax: Prüfungs-Veranstalter Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Bereich Weiterbildung Prüfungswesen Bahnhofstr Bayreuth Seite 10 von 12

11 Weiterbildungs-BaföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Günstige Darlehen und Zuschüsse für Weiterbildungsteilnehmer Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) das sogenannte "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Industriemeisterlehrgängen oder anderen, auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen wie z. B. Fachwirte und Fachkaufleute sowie Technische Betriebswirte und Betriebswirte. Die Teilnahme ist förderfähig, wenn sie in Teilzeitform mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst, innerhalb von 48 Kalendermonaten abschließt und in der Regel innerhalb von sechs Monaten an mindestens 150 Unterrichtsstunden stattfindet, in Vollzeitform mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst, innerhalb von 36 Kalendermonaten abschließt und in der Regel in jeder Woche an fünf Werktagen Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über den Teilerlass von Darlehen hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Das AFBG ermöglicht es Ihnen, die gesamte Qualifizierung vom Staat vorfinanzieren zu lassen und etwa die Hälfte der Kosten als Zuschuss zu erhalten. Rechenbeispiele über die Höhe der Förderung in verschiedenen Lehrgängen finden Sie auf der unten angegebenen Internetseite. Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von aktuell 30,5 % und im Übrigen aus einem zinsgünstigem Bankdarlehen, das bis zu zwei Jahren nach Ende der Weiterbildung zins- und tilgungsfrei ist. Absolventen von Weiterbildungen, die die Prüfung bestehen, erhalten nochmals einen Zuschuss von 25% auf die verbleibende Darlehenssumme. Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbständig macht, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen weitere Teile des Darlehens erlassen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt für Alleinstehende in Höhe von 675, Verheiratete eine Förderung von 890, der einen Zuschuss von 229 und den Rest als Darlehen beinhaltet. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag (einkommens- und vermögensabhängig) um 210, wovon 110 als Zuschuss geleistet werden. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 monatlich pro Kind. In Bayern sind die Anträge an das Landratsamt oder bei kreisfreien Städten an die Stadtverwaltung (Amt für Ausbildungsförderung) zu richten. Örtlich zuständig ist das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung, in dessen Bezirk Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Teilnehmer aus anderen Bundesländern können die zuständige Stelle bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer erfahren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter Seite 11 von 12

12 Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der ihk-lernen.gmbh 1. Anmeldung, Vertragsschluss Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Lehrgängen/Seminaren) erfolgt schriftlich auf einem gesonderten Anmeldeformular. Sofern die ihklernen.gmbh nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für die Veranstaltung insgesamt erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges und nur bis zum Anmeldeschluss berücksichtigt. Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfungen behält sich die IHK ein Auswahlverfahren vor. Mit Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande. 2. Fälligkeit, Verzug, Zahlung: Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) sofort mit Rechnungsstellung fällig. Erstrecken sich Veranstaltungen über mehrere Abschnitte oder Semester (6 Monate), können Teilzahlungen vereinbart werden. Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer und Bezeichnung der Veranstaltung zu erfolgen. Lehrmittel, Verpflegung und Testentgelte werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich zugesagt ist. 3. Rücktritt Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zum 10. Werktag vor Beginn eines Seminars bzw. länger als 4 Wochen vor Beginn eines Lehrgangs, hat der Teilnehmer eine Kostenpauschale von 25,00 zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt später, ist die ihk-lernen.gmbh berechtigt, 50 % des Veranstaltungsentgeltes als Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ihk-lernen.gmbh. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der ihk-lernen.gmbh Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die der Kostenpauschale entstanden sind. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der ihk-lernen.gmbh einen Ersatzteilnehmer stellt. Die ihk-lernen.gmbh wird diese Zustimmung nur verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen. 4. Kündigung Erstrecken sich Veranstaltungen über mehrere Abschnitte oder Semester, kann der Teilnehmer nur aus wichtigen Gründen kündigen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel eine räumliche Veränderung des Arbeitsplatzes oder des Wohnsitzes, die eine weitere Teilnahme an den Veranstaltungen unzumutbar machen, oder eine schwere, unerwartete und dauerhafte Erkrankung. Die Kündigung entbindet grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Zahlung der noch ausstehenden Teilzahlungen. Es sei denn der Teilnehmer weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung bei der ihk-lernen.gmbh. Die ihk-lernen.gmbh kann aus wichtigen Gründen wie zum Beispiel nachhaltiger Störung der Veranstaltungen oder Urheberrechtsverletzungen durch den Teilnehmer fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Zurückerstattung des Entgeltes besteht nicht. Noch ausstehende Teilzahlungen werden hierbei mit der Erklärung der Kündigung durch die ihk-lernen.gmbh sofort fällig. Weiter gehende Schadensersatzansprüche der ihk-lernen.gmbh werden hierdurch nicht berührt. 5. Absage von Veranstaltungen Die ihk-lernen.gmbh hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die ihklernen.gmbh nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 6. Dozenten- /Trainerwechsel Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung und die berechtigten Interessen der Teilnehmer nicht wesentlich oder unzumutbar beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten/Trainer oder Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. 7. Haftung Die ihk-lernen.gmbh haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der ihk-lernen.gmbh oder Ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 8. Urheberrecht Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und / oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für die Leistung der ihk-lernen.gmbh ist Bayreuth, sofern nicht anders angegeben. Gerichtsstand ist Bayreuth, sofern der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. 10. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 11. Unwirksame Klauseln Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. 12. Datenschutzerklärung Der Unterzeichner ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten auch dazu gespeichert und verarbeitet werden dürfen, um ihn auch zukünftig über Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren. FTZABG118 Stand: Seite 12 von 12

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