JAHRESBERICHT DER SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

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1 JAHRESBERICHT DER SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG 2014 PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 1

2 Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle G e s c h ä f t s s t e l l e: Bahnhofstraße (Treffpunkt PARITÄT) L ü b b e c k e Telefon: / Telefax: / Beratungszeiten: (jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung) Lübbecke: Bahnhofstraße 27 (Treffpunkt Parität) (Montag bis Freitag) Minden: Hermannstraße 4 (Montag bis Freitag) Bad Oeynhausen: Tannenbergstraße 23 (OEYN-Haus) (Mittwoch und Donnerstag) Espelkamp: Schweidnitzer Weg 19 (Montag bis Freitag) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Jan Fischer (Schuldnerberater Lübbecke und Espelkamp) Ruth Hagenhoff-Lang (Schuldnerberaterin Minden) Heidrun Hofmann (Schuldnerberaterin Minden und Lübbecke) Detlev Schewe (Schuldnerberater Lübbecke und Bad Oeynhausen) Peter Sentker (Schuldnerberater Espelkamp) Sabrina Griese Jutta Bockholdt (Sachbearbeiterinnen) PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 2

3 I n h a l t Seite 1. Personalsituation Vorwort Statistischer Teil 6 a. Fallzahlen 6 b. Weitere statistische Daten 6 c. Beratung von ehemals Selbständigen 10 d. Statistische Daten zur Insolvenzberatung Erfahrungen mit der Änderung der Insolvenzordnung 4. Bundesweite Aktionswoche der Schuldnerberatung Überschuldungsstatistik Nachwort 18 PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 3

4 Personalsituation Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung 2014 Die Schuldnerberatungsstelle der PariSozial ggmbh arbeitete im Berichtsjahr 2014 mit einem Team von fünf Beratungskräften und einer Verwaltungskraft in Teilzeit. Jan Fischer ist Diplom-Sozialarbeiter mit Zertifikatsfortbildungen in Schuldnerberatung und Insolvenzberatung. Herr Fischer ist seit dem in der Schuldnerberatung tätig. Er ist für den Altkreis Lübbecke zuständig; Herr Fischer ist in Lübbecke von montags bis freitags anzutreffen. Ruth Hagenhoff-Lang ist Diplom-Sozialarbeiterin mit Zertifikatsfortbildungen in Schuldnerberatung, Insolvenzberatung und Systemischer Familientherapie. Frau Hagenhoff-Lang ist seit dem in der Schuldnerberatung tätig. Sie ist für den Altkreis Minden zuständig; in Minden ist Frau Hagenhoff-Lang in der Hermannstraße an drei Tagen anzutreffen. Heidrun Hofmann ist Diplom-Sozialarbeiterin mit Zertifikatsfortbildungen in Schuldnerberatung und Insolvenzberatung. Frau Hofmann ist seit dem in der Schuldnerberatung tätig. Sie ist für die Altkreise Minden und Lübbecke zuständig; Frau Hofmann ist an drei Tagen in Lübbecke und an zwei Tagen in Minden in der Hermannstraße anzutreffen. Detlev Schewe ist Diplom-Sozialpädagoge mit Zertifikatsfortbildungen in Schuldnerberatung und Insolvenzberatung sowie einer Zertifikatsfortbildung Betriebswirtschaft für soziale Arbeit. Herr Schewe ist seit dem in der Schuldnerberatung tätig. Er ist für den Altkreis Lübbecke und für Bad Oeynhausen zuständig; in Bad Oeynhausen im Oeyn-Haus ist Herr Schewe zweimal wöchentlich anzutreffen. Peter Sentker ist Diplom-Sozialpädagoge mit Zertifikatsfortbildung in Schuldnerberatung und Insolvenzberatung. Herr Sentker ist seit dem in der Schuldnerberatung tätig. Er ist für Espelkamp zuständig und im Büro am Schweidnitzer Weg an vier Tagen anzutreffen. Die Stelle der Mitarbeiterin für Verwaltungstätigkeiten, die bislang durch Sabrina Griese, Bürokauffrau, besetzt war, wurde nach ihrem Ausscheiden im April aufgrund Elternzeit ab September 2014 durch Jutta Bockholdt, Industriekauffrau befristet besetzt. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 4

5 1. Vorwort Die Zahl der im Jahr 2014 beratenen Personen ist mit nahezu exakt auf dem Stand des Vorjahres geblieben. Erneut konnten jedoch nicht alle Terminanfragen erfüllt werden. Die Zahl der Ratsuchenden, die zumindest eine Kurzberatung in den offenen Sprechstunden wahrgenommen haben, hat sich daher erneut erhöht. Im September 2014 ist die Beratungsstelle in Minden in neue Räumlichkeiten in der Hermannstraße 4 umgezogen, die wir uns weiterhin mit der Fachstelle WOHIN teilen; Erreichbarkeit und räumliche Ausstattung sind dadurch erheblich besser geworden. In 2014 haben wir die Terminvergabepraxis für Erstgespräche geändert. Diese wurden bisher nur bei Anruf am 1. Montag eines Monates vergeben. Wer keinen Termin bekam, konnte es erst im nächsten Monat erneut versuchen. Wir vergeben nun die Termine für Erstgespräche fortlaufend, die Wartezeit auf einen Termin beträgt für Ratsuchende, die nicht im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB-XII sind derzeit bis zu zwei Monate. Auch dadurch ist die Nachfrage in den offenen Sprechstunden erneut gestiegen, da in vielen Fällen ein dringender Beratungs- und Handlungsbedarf besteht, weiterhin insbesondere bei Kontopfändungen und Energieschulden. Wie bereits im letzten Jahresbericht ausgeführt, ist die Zahl der Ratsuchenden, die direkt auf Zuweisung der Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler des Amtes proarbeit in die Beratung kommen, weiterhin zurück gegangen. Bei den Leistungsbeziehern handelt es sich häufig um Selbstmelder, die erst nach dem Erstgespräch die Zuweisung von proarbeit einholen. Der Umfang der Beratung für diesen Personenkreis ist dennoch weiter zurück gegangen. Bei den Nicht-Leistungsbeziehern (Erwerbstätige, ALG I-Bezieher, Rentner) ist die Nachfrage hingegen unverändert hoch und konnte erneut nicht in vollem Umfang erfüllt werden, obwohl wir im Jahr 2014 für diesen Personenkreis ca. 100 Beratungsstunden mehr geleistet haben, als seitens des Kreises Minden-Lübbecke finanziert werden Das Thema der Aktionswoche der Schuldnerberatung im Juni 2014 ( Und dann war s plötzlich dunkel und kalt ) betraf die zunehmende Energiearmut und zunehmende Energiesperren. Über die Aktionswoche und das Thema berichten wir in Kapitel 3 des Jahresberichtes. Die Änderung der Insolvenzordnung, über die wir ebenfalls bereits im letzten Jahresbericht informiert hatten, ist zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Im Alltag sind kaum nennenswerte Veränderungen spürbar, auch die im Gesetz verankerten Verschärfungen ( Stärkung der Gläubigerrechte ) machen sich bislang kaum bemerkbar. Näheres zu den Reformen im Teil 4. des Jahresberichtes. Seit 2006 gibt es eine Überschuldungsstatistik, geführt und ausgewertet vom Statistischen Bundesamt; die Teilnahme daran ist (bislang noch) freiwillig, die Aussagekraft daher begrenzt. Ab 2015 sollten alle Schuldnerberatungsstellen in NRW, die eine Landesförderung erhalten, verpflichtet werden, sich an dieser Statistik zu beteiligen. Dagegen wurde deutliche Kritik und Widerstand laut; zum Thema Basisstatistik mehr im Teil 5 des Jahresberichtes. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 5

6 2. Statistischer Teil Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung 2014 a. Fallzahlen (per ) Die Gesamtzahl der Beratungsfälle ist unverändert hoch (1.408 in 2014). Die Verteilung zwischen Neu- und Altfällen ergibt folgendes Bild: Neu Fälle (Kontakt in 2014) = 734 Alt Fälle (Kontakt vor 2014) = 674 gesamt 1408 Im Einzelnen ergab sich folgende Fallstruktur: Telefonberatungen, Offene Sprechstunde 487 Einmalige Beratungen 190 Beratungsfälle mit geringem Aufwand * 181 Beratungsfälle mit mittlerem Aufwand* 341 Beratungsfälle mit hohem Aufwand* 132 Beratungsfälle mit sehr hohem Aufwand* 77 Gesamtzahl: 1408 *Differenzierung nach Beratungskontakten und Verwaltungsaufwand bzw. Drittpersonenkontakt In der offenen Sprechstunde gab es an allen vier Standorten insgesamt 855 Beratungskontakte, das ist eine deutliche Steigerung um 7%, gegenüber 2012 sogar um 41 %. b. Weitere Statistische Daten Grundlage der nachfolgenden Angaben ist die statistische Auswertung von 886 Beratungsfälle (Altersstruktur, Haushaltsstruktur, Einkommensstruktur) bzw. von 809 aktenkundigen Beratungsfälle (Schuldenhöhe, Gläubigeranzahl, Ergebnisse der Beratungen). Diese Zahl spiegelt daher nicht die Struktur der Ratsuchenden insgesamt wieder. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 6

7 Altersstruktur Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung bis 60 Jahre; 18% älter als 60 Jahre; 7% unter 20 Jahre; 2% 20 bis 30 Jahre; 19% 31 bis 40 Jahre; 26% 41 bis 50 Jahre; 28% Ratsuchende in Prozent Der Anteil der Ratsuchenden zwischen 41 und 50 Jahren bildet nach wie vor den größten Anteil. Haushaltsstruktur 23% 43% alleinstehend alleinerziehend 14% verheiratet / eheähnl. Lebensgemeinschaft verheiratet / eheähnl. Lebensgemeinsch. mit Kindern 20% Ratsuchende in Prozent Der Anteil der Verheirateten/eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit Kindern nimmt wieder leicht ab, die Gruppe der Alleinstehenden nimmt zu. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 7

8 Einkommensstruktur Grundsicherung; 3% Kein eigenes Einkommen; 2% Sonstiges Einkommen; 4% Rente; 10% Erwerbseinkommen; 39% Arbeitslosengeld II; 37% Arbeitslosengeld I; 5% Der Anteil der Ratsuchenden, die Arbeitslosengeld II beziehen, bleibt auf dem Niveau des Vorjahres. Von den Ratsuchenden mit Erwerbseinkommen (39% = 345) erhielten 82 Ratsuchende (das sind 23,8% der erwerbstätigen Ratsuchenden) aufstockende Arbeitslosengeld-II-Leistungen. Von den Ratsuchenden mit Rente (10% = 89) erhielten 18 Ratsuchende aufstockende Grundsicherungsleistungen. Die Arbeitslosenquote sank zwar bundesweit in 2014 auf einen Niedrigstand von 6,7 Prozent; trotzdem stieg die Anzahl der Langzeitarbeitslosen, die 1 Jahr und länger arbeitslos gemeldet waren, um 2%. Für diese Personen, deren Anteil inzwischen bei einem guten Drittel aller Arbeitslosen liegt (Bundesagentur für Arbeit, 2014), besteht ein höheres Überschuldungsrisiko. Auffallend ist der anhaltend hohe Anteil von Personen, die, obwohl sie Arbeitseinkommen erzielen, auf ALG-II-Leistungen angewiesen sind das waren knapp 30 % aller ALG-II-Bezieher im Jahr 2013 (Bundesagentur für Arbeit, 2014). Prekäre und unstete Arbeitsverhältnisse müssen daher zukünftig stärker in den Blick genommen werden, da auch hier ein höheres Überschuldungsrisiko besteht. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 8

9 Schuldenhöhe Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung % 18% 16% 17% 9% 8% bis 5 T 6-15 T T T mehr als 50 T mehr als 100 T Ratsuchende in Prozent Gläubigeranzahl 40% 30% 13% 12% 6% 1-5 Gläubiger 6-10 Gläubiger Gläubiger Gläubiger mehr als 20 Gläubiger Ratsuchende in Prozent Die Ergebnisse bei Schuldenhöhe und Gläubigeranzahl sind nahezu identisch. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 9

10 Ergebnisse der Beratungen Der Schwerpunkt in der Arbeit der Schuldnerberatung liegt nach wie vor in der psychosozialen Beratung und der Entwicklung einer Entschuldungsperspektive. Die Anzahl der ausgestellten P-Konto-Bescheinigungen war im Berichtszeitraum erstmalig rückgängig. Entwicklung Schuldenperspektive Psychosoziale Stabilisierung P-Konto Stundungen Keine Einigung mit den Gläubigern Ratenzahlungsvereinbarungen Verhinderung von Vollstreckungsmaßnahmen Verhinderung von Energiesperren Vergleichsvereinbarungen Sicherung der Wohnung 26 Erlasse/Niederschlagungen 0 Aufhebung von Verträgen 15 Umschuldungen 0 c) Beratung von ehemals Selbständigen 99 Ratsuchende waren ehemals selbständig, das ist ein Rückgang von 13 Ratsuchende auf den Stand von Davon stellten 19 (2013= 22, 2012 = 32) Ratsuchende einen Antrag zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens für ehemals Selbständige. 11 Ratsuchende waren noch selbständig. Diese werden in Ausnahmefällen und nur, wenn eine persönliche Notlage besteht, beraten. In den meisten Fällen steht das Unternehmen kurz vor der Insolvenz. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 10

11 d. Statistische Daten zur Insolvenzberatung In der vorliegenden Jahresstatistik sind auch die Zahlen zu den InsO- Beratungsfällen enthalten. Als InsO-Beratung haben wir diejenigen Fälle ausgewertet, in denen die beiden Hauptziele der Insolvenzordnung im Sinne des 1 InsO angestrebt waren: eine Schuldenbereinigung unter Einbeziehung aller Gläubiger auf der Grundlage eines Planes (gemeinschaftliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger) und Befreiung von den Restschulden. Die folgenden Zahlen beschreiben Umfang und Wirkung unserer Tätigkeit in diesem Bereich: 186 Fälle in denen ein außergerichtlicher Einigungsversuch begonnen oder durchgeführt wurde (mit überwiegend hohem Aufwand) (2013 = 184 Fälle) 10 Fälle wurden in 2014 mit einer außergerichtlichen Einigung abgeschlossen in 151 Fällen konnte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden in 25 Fällen haben die Ratsuchenden das Verfahren abgebrochen (2013 = 16 Abbrüche in 122 dieser Fälle wurde in 2014 ein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt. Das bedeutet erstmals und einen erheblichen Rückgang (2013 = 155 Anträge) in 3 Fällen erfolgte ein gerichtlicher Vergleich (Schuldenbereinigungsplan) In den Fällen, in denen ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich geschlossen werden konnte, unterstützen wir die Ratsuchenden in der Umsetzung der getroffenen Zahlungsvereinbarungen. In den noch nicht abgeschlossenen Fällen wird die Beratung und Bearbeitung im Jahr 2015 fortgesetzt. Im Jahr 2014 wurden 12 Informationsveranstaltungen zum Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durchgeführt (abwechselnd an den vier Standorten Bad Oeynhausen, Lübbecke, Minden und Espelkamp). Es nahmen insgesamt 182 Ratsuchende an den Informationsveranstaltungen teil. Die Nachfrage nach Verbraucherinsolvenzberatung ist seit der Einführung im Jahr 1999 gleichbleibend stark geblieben. Im letzten Jahr konnte erstmals ein leichter Rückgang an Interessenten verzeichnet werden. Es bestehen nach wie vor Wartezeiten, bis mit der Bearbeitung begonnen werden kann. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 11

12 3. Erfahrungen mit der Änderung der Insolvenzordnung Die zweite Insolvenzrechtsreform ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen haben wir im letzten Jahresbericht bereits dargestellt. In der Alltagspraxis merken wir kaum Auswirkungen der Reformen, bis auf ein leicht geändertes Antragsformular und höhere Kosten für das Insolvenzverfahren scheint alles beim Alten geblieben zu sein, so zumindest die Erfahrungen in unserer Beratungsstelle, die sich mit der von Kolleginnen und Kollegen aus anderen Beratungsstellen sowie Aussagen des Insolvenzgerichtes Bielefeld und Insolvenzverwaltern decken. Letztlich ist es allerdings für eine abschließende Beurteilung noch zu früh, da nach dem 1. Juli 2014 eröffnete Verfahren noch nicht abgeschlossen sein können. Im Einzelnen: Während nach geltendem Recht bislang die Zeit von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung (RSB) einheitlich 6 Jahre betrug, kann diese nach neuem Recht auf Antrags der Schuldnerin oder des Schuldners verkürzt werden. So kann die RSB bereits nach 5 Jahren erteilt werden, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums Zahlungen in die Insolvenzmasse geleistet hat, die zumindest die gesamten Verfahrenskosten (im Regelfall ca ) decken. Dieses erscheint vielen Betroffenen wünschenswert und wäre, auch bei nicht pfändbarem Einkommen, mit monatlichen Zahlungen von 30,- möglich. Ein Vorteil der Kostendeckung ist neben der vorzeitigen RSB- Erteilung auch, dass die gestundeten Verfahrenskosten nicht, wie im Regelfall, noch vier Jahre nach RSB-Erteilung bestehen bleiben und die Rückzahlungsfähigkeit, analog zur Prozesskostenhilfe, überprüft wird. Nach 3 Jahren könnte zukünftig die RSB erteilt werden, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums Zahlungen in die Insolvenzmasse geleistet hat, die 35 % der angemeldeten Forderungen und die gesamten Verfahrenskosten decken. Diese Regelung, die im Vorfeld in den Medien als wesentliche Neuerung dargestellt wurde, dürfte für nahezu keinen der Ratsuchenden in unserer Beratungsstelle erfüllbar sein. Das kaum beachtete Problem dabei ist der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters. Dieser beträgt im Insolvenzverfahren 40 % der freien Masse zzgl. Auslagen und MWSt. und steigt somit mit dem Wert der Insolvenzmasse. Nach unserer Berechnung müssten beispielsweise bei ,- Schulden die Zahlungen an die Gläubiger 7.000,- betragen, die Vergütung des Verwalters und Kosten des Verfahrens steigen dadurch jedoch auf ca ,-, so dass monatlich 300,- in die Insolvenzmasse fließen müssten; die zu erfüllende Quote betrüge somit 54 %, von einigen Fachleuten wird sie gar auf 60 % geschätzt. Den allerwenigsten Schuldnerinnen und Schuldnern dürfte es möglich sein, derart hohe Beträge aufzubringen; wenn eine solche Befriedigungsquote möglich sein könnte, dürfte es in aller Regel auch möglich sein, bereits im Vorfeld des Insolvenzverfahrens eine Regelung mit den Gläubigern zu treffen dieses ist uns mit Verweis auf die 35%-Quote in zwei Fällen in 2014 auch bereits gelungen. Verschärfungen auf dem Weg zur Restschuldbefreiung, als Stärkung der Gläubigerrechte bezeichnet, bestehen in der Ausweitung bevorrechtigter Forderungen, die auf Antrag des Gläubigers von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Waren dies nach altem Recht lediglich Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sowie Geldstrafen und -bußen können jetzt auch Ansprüche aus PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 12

13 rückständigem Unterhalt, den der Schuldner pflichtwidrig nicht gewährt hat, sowie Steuerschulden, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, als sog. ausgenommene Forderungen zum Insolvenzverfahren angemeldet werden. Hier wurde befürchtet, dass insbesondere die Jugendämter, die bei Pfändungen wegen rückständigen Unterhaltes nahezu regelmäßig geltend machen, dass sich der Unterhaltsschuldner seiner Unterhaltsverpflichtung regelmäßig pflichtwidrig entzogen hat, ihre Forderungen sehr häufig als ausgenommene Forderungen anmelden würden. In der Praxis hat sich dieses bislang (noch) nicht bewahrheitet. Dennoch ist festzustellen, dass die öffentlich-rechtlichen Gläubiger, die durch Änderungen und Ausnahmen Sonderrechte (zurück) erhalten, die ursprünglich durch die Insolvenzrechtsreform genommen wurden. Hier dürften mehr fiskalische als insolvenzrechtliche Gründe eine Rolle spielen. Das neue Insolvenzplanverfahren auch für die Verbraucherinsolvenz, nach dem auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern möglich sein soll, spielt in der Praxis noch überhaupt keine Rolle. Auch die Verschärfung der Versagungsgründe ( 290 InsO) macht sich in der Praxis noch nicht bemerkbar, und wird auch im Vorfeld des Insolvenzverfahrens, etwa in der Korrespondenz mit Gläubigern, nicht geltend gemacht. Da allerdings der Gläubigerantrag bis zum Schlusstermin möglich ist kann hierzu noch keine abschließende Einschätzung gegeben werden (siehe 1. Absatz). Ein weiteres Thema, das die Schuldnerberatung im Vorfeld der InsO-Reform erheblich beschäftigt hat, sind die Anfechtungsmöglichkeiten für Rechtshandlungen der Schuldnerin oder des Schuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach dem Anfechtungsrecht können z.b. Zahlungen an einzelne Gläubiger bis zu vier Jahren, in besonderen Fällen sogar bis zu 10 Jahren rückwirkend angefochten (bei Benachteiligungsabsicht, wenn der andere Teil davon Kenntnis hatte) und die Auskehrung der Beträge an die Insolvenzmasse gefordert werden. In der Verbraucherinsolvenz a. F. bedurfte es dafür eines Beschlusses der Gläubigerversammlung, die jedoch regelmäßig nicht einberufen wurde. Nach der InsO-Reform hat der bisherige Treuhänder auch im Verbraucherinsolvenzverfahren den Status des Insolvenzverwalters und ist dadurch zur eigenständigen Anfechtung befugt. Es war befürchtet worden, dass die Insolvenzverwalter davon reichlich Gebrauch machen würden, um die Insolvenzmasse (und damit auch ihre Vergütung) zu mehren. Von einigen Praktikern und Kommentatoren wurden regelrechte Horrorszenarien entworfen (etwa die Anfechtung von Zahlungen auf Geldstrafen, die damit in vollem Umfang wieder fällig würden oder auf Unterhaltsrückstände, wodurch der empfangende Teil ggf. selbst in die Überschuldung geraten könnte). Auch hier gibt es diesbezüglich noch keine Erfahrungen. In einem auf diese Problematik anzuwendenden Urteil hat der BGH jedenfalls eine Anfechtung von Zahlungen verneint, sofern diese aus nicht pfändbarem Einkommen und von einem Pfändungsschutzkonto erfolgt wären. Wir werden die Entwicklung selbstverständlich beobachten und ggf. wieder darüber berichten. Weitere Änderungen der Insolvenzordnung werden von verschiedenen Seiten angestrebt. Aus Sicht der Schuldnerberatung ist vor allem die Verkürzung der Laufzeit des Verfahrens und Erteilung der RSB (auf drei Jahre) auch ohne Erfüllungsquote und diesbezüglich die Vereinheitlichung der in den Mitgliedsländern der EU bestehenden Regelungen anzustreben. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 13

14 4. Bundesweite Aktionswoche der Schuldnerberatung : Und dann war s plötzlich dunkel und kalt Energieschulden Energiesperren Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat in der jährlichen Aktionswoche das Dauerthema der letzten Jahre in der Schuldnerberatung: Energieschulden Energiesperren aufgegriffen: Der Zugang zu Energie als soziales Recht. Die Versorgung von Haushalten mit Energie ist Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Im Rahmen der Daseinsfürsorge hat der Sozialstaat eine Grundversorgung mit Energie sicherzustellen. Haushaltsenergie wie Strom, Gas und Heizenergie gehören zum Existenzminimum eines Menschen. Die drastisch gestiegenen Kosten für Energie führen dazu, dass immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen ihre Strom- und Gasrechnung nicht mehr bezahlen können. Besonders hart treffen die Preissteigerungen Menschen, die Sozialleistungen beziehen sowie Geringverdiener, die gerade soviel Einkommen erwirtschaften, dass sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Aber auch Haushalte in prekären Beschäftigungen, die ergänzend Sozialleistungen beziehen, sind betroffen. Durch dieses Zusammenspiel aus steigenden Energiekosten und einem stagnierenden oder sogar rückläufigen Einkommensniveau kommt es immer häufiger zu auflaufenden Energieschulden. Die extremen Preissteigerungen in den letzten Jahren für Strom und Gas können mit dem bestehenden Einkommen nicht mehr gedeckt werden. Die Anfragen und der Beratungsbedarf zu Energieschulden haben in der Schuldnerberatung in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Energieschulden verschärfen die Überschuldungssituation von Haushalten insbesondere deswegen, weil mit Energieversorgern meistens keine kleinen bezahlbaren Raten vereinbart werden können und daher der Strom dann abgestellt wird. Die Forderungen der AG SBV : 1. Energiewende sozial gerecht gestalten Die Kosten für Energie dürfen für Haushalte mit niedrigem Einkommen nicht zu einer immer größeren Belastung werden. Die Politik muss entsprechende Rahmenbedingungen schafften, z.b. durch die Verpflichtung der Energieversorger zur Einführung von kostengünstigen Sockeltarifen oder Prepaid- Zählern oder die Einführung einer Strompreisaufsicht. 2. Gesetzliche Hürden um Energiesperren durch Energieversorger zu verhindern Die bis zu Energiesperren pro Jahr sind ein sozialpolitischer Skandal. Die Versorgung mit Energie muss ein Menschenrecht sein. Ein Leben ohne Energie ist in der heutigen Zeit nicht mehr zumutbar. Die Voraussetzungen für das Abstellen von Strom und Gas durch die Energieversorger sollten einer strengen gesetzlichen Kontrolle unterliegen. Eine rechtliche Verpflichtung der Energieversorger frühzeitig unabhängige Clearingstellen einzuschalten, die z.b. bei Schuldnerberatungsstellen angesiedelt sein könnten wäre hilfreich. Während des Clearing-Verfahrens darf es zu keiner Sperre PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 14

15 kommen. Vor Vollziehung der Energiesperre sollte die Prüfung milderer Mittel, wie z.b. Ratenzahlungen oder der Einsatz von Prepaid-Zählern verpflichtend sein. Die Ratenzahlungsvereinbarungen sollten bezahlbar sein, um eine erfolgreiche Regulierung zu gewährleisten. 3. Alle Sozialleistungen, die Energiekosten beinhalten (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Wohngeld) müssen entsprechend dem tatsächlichen Energiebedarf und den gestiegenen Energiepreisen angepasst werden. Der in den Regelleistungen des SGB II und SGB XII enthaltene Anteil für Strom und Gas ist zu niedrig und wurde nicht angepasst. Bei der Bemessung der Höhe des Wohngeldes müssen zusätzlich zur Kaltmiete auch die Energiekosten der Haushalte zugrunde gelegt werden. 4. Darlehen für Energieschulden durch Sozialleistungsträger Jobcenter sollten Energieschulden von SGB II und SGB XII Beziehern darlehensweise übernehmen. Ebenso sollte bei Haushalten, die in prekären Einkommensverhältnissen leben und keine Sozialleistungen beziehen, eine darlehensweise Übernahme von Energieschulden möglich sein. 5. Abwrackprämien für Energiefresser an einkommensarme Haushalte Haushalte mit niedrigem Einkommen sollten Zuschüsse und einmalige Leistungen zur Neuanschaffung oder auch zum Ersetzen von alten Energiefressern erhalten. 6. Energiesparberatung und Energieschuldnerberatung fördern Für Haushalte mit niedrigen Einkommen muss präventiv eine Energiesparberatung kostenlos angeboten werden. Es sei jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Problem nicht individualisiert werden sollte die massiv gestiegenen Energiekosten, die Nichtanpassung der Sozialleistungen, die meistens alten Geräte der Ratsuchenden sowie die mangelnde soziale Verantwortung der Energieversorger sind die Hauptgründe für das Entstehen von Energieschulden, nicht ein verschwenderisches Konsumverhalten der Ratsuchenden. Eine mit E.ON Westfalen Weser von bestehende erfolgreiche Kooperation unserer Schuldnerberatungsstelle, bei der Energieschulden durch kleine Ratenzahlungsvereinbarungen zurück geführt werden konnten und Energiesperren verhindert wurden, wurde von E.ON Westfalen Weser Ende 2013 leider aus Kostengründen beendet. Das zeigt, dass selbst ein geringes soziales Engagement bei den großen Energieversorgern nicht vorhanden ist. Die gleichen Erfahrungen machen wir auch mit RWE und Westfalica: entweder die Energieschulden werden sofort beglichen oder der Strom wird abgestellt bezahlbare (!) Ratenzahlungsvereinbarungen werden nicht angeboten. Bessere Erfahrungen vor Ort machen wir mit den Stadtwerken Minden und den Stadtwerken Lübbecke, hier sind bezahlbare Raten durch längere Ratenpläne möglich. Eine Kooperation im großen Stil ist das Modellprojekt NRW bekämpft Energiearmut. Die Verbraucherzentrale NRW konnte durch Förderung des NRW- Verbraucherschutzministeriums mit 1,5 Mio. EUR seit 2013 (bis Ende 2015) in acht Städten eine Kooperation mit regionalen Energieversorgern und Sozialleistungsträgern sowie Schuldnerberatungsstellen initiieren. Durch die Mitwirkung aller Beteiligten, einer Rechts- und Budgetberatung können Energieschulden durch bezahlbare PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 15

16 Ratenzahlungen zurückgeführt und Energiesperren verhindert werden. Durch eine anschließende Budgetberatung wird außerdem versucht Energieschulden in Zukunft vorzubeugen. Eine solche Kooperation auch von Schuldnerberatungsstellen mit örtlichen Energieversorgern und Sozialleistungsträgern ist wünschenswert, allerdings ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht zu leisten. Das Statistische Bundesamt hat anlässlich der Aktionswoche zum Thema Energieschulden Energiesperren ermittelt, dass Haushalte, die sich an eine Schuldnerberatungsstelle gewandt haben, im Jahr 2013 im Durchschnitt EUR Energieschulden hatten. Der Paritätische Gesamtverband hat in einer Studie vom erneut festgestellt, dass die Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig bemessen sind, um die enorm gestiegenen Stromkosten zu bezahlen. Die Unterdeckung beträgt je nach Haushaltgröße bis zu 300 EUR pro Jahr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes fordert, die Stromkosten nicht mehr im Regelsatz zu pauschalieren, sondern wie die Wohn- und Heizkosten in voller (angemessener) Höhe zu übernehmen. Die Strompreise sind seit 2005 explodiert und nicht nur Hartz-IV-Bezieher sondern auch Haushalte, die knapp über dem Regelsatz liegen, sind kaum noch in der Lage, diese Kosten zu zahlen. 5. Überschuldungsstatistik Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erhebt und veröffentlicht seit dem Jahr 2006 Daten zur Überschuldungssituation in Deutschland. Die Frage der Beteiligung an dieser Basisstatistik wird in den Schuldnerberatungsstellen sehr kontrovers diskutiert. Die Teilnahme an dieser statistischen Erhebung war für die Schuldnerberatungsstelle bisher freiwillig, der Grad der Beteiligung mit ca. 23,8 % der Beratungsstellen (238 von im Jahr 2012) bundesweit eher gering und somit auch die Aussagekraft der erhobenen Daten, die folglich hochgerechnet werden mussten. Alljährlich werden die Schuldnerberatungsstellen daher vom Statistischen Bundesamt zu stärkerer Beteiligung an der Bundesstatistik aufgefordert. Es gibt seitens vieler Beratungsstellen jedoch ernsthafte Bedenken gegen die Art und den Umfang der Datenerhebung; diese Bedenken werden auch von uns geteilt, weswegen wir uns ebenfalls bislang nicht an der Bundesstatistik beteiligen: Die zu erhebenden Daten sollen nicht kumuliert, sondern anonymisiert einzelfall-bezogen erfasst und übermittelt werden. Der Schutz der persönlichen Daten der Ratsuchenden dürfte nicht gewahrt zu sein, da es nach Art und Umfang der erhobenen Daten trotz Anonymisierung möglich sein dürfte, diese zu einer konkreten Person zurück zu verfolgen. Die Erhebung stellt einen erheblichen (unnötigen) Aufwand dar, eine Vollerhebung ist aus unserer Sicht für aussagekräftige Daten nicht notwendig. PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 16

17 Die erhobenen Daten (z.b. Verschuldung aufgeteilt nach Gläubigergruppen, Ausbildungsstand der Ratsuchenden etc.) sind u. E. teilweise nicht relevant und zudem beliebig interpretierbar. Der Mehraufwand für die Beratungsstellen für die Datenerhebung wird nicht durch zusätzliche Personalmittel ausgeglichen. Für die Datenerhebung mussten bislang zusätzliche Updates der jeweils verwendeten Fach-Software angeschafft werden; dafür werden keine Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Da die Teilnahme an der Basisstatistik in Nordrhein-Westfalen eher gering ist versucht die Landesregierung, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf derzeit, die Schuldnerberatungsstellen zur Teilnahme zu verpflichten, zumindest diejenigen Beratungsstellen, die eine finanzielle Förderung für die Insolvenzberatung erhalten, wenn sie diese nicht gefährden wollen (in unserem Falle 1,5 Personalstellen). Dieses wurde uns anlässlich einer Informationsveranstaltung zur Bearbeitung der Basisstatistik in Detmold am mitgeteilt. Der jährliche Tätigkeitsbericht der Insolvenzbearbeitung, der bislang in kumulierter Form zu erstellen ist, sollte ab Berichtsjahr 2015 durch Erhebung und Übermittlung der Daten nach dem Schema der Basisstatistik erfolgen, die Schuldnerdaten müssten in jedem Fall an das Land NRW / die Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt werden. Vorraussetzung für die Übermittlung an die Basisstatistik jedoch wäre eine doppelte Zustimmung zur Datenübermittlung durch die Beratungsstelle und die / den Ratsuchende/n. Abgesehen von der nicht akzeptablen Form, wie diese Entscheidung durchgesetzt werden sollte, gibt es dazu eine Reihe von inhaltlichen Bedenken: Auch wenn die /der Ratsuchende die Zustimmung zur Datenübermittlung an die Basisstatistik nicht erteilt, müsste er der Übermittlung an die Bezirksregierung zustimmen. Wer damit nicht einverstanden ist, könnte folglich von uns nicht in der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens unterstützt werden. Was bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit den übermittelten Daten passiert bleibt unserem Einfluss entzogen. Die Aussagekraft der Daten ist fraglich, wenn eine Vollerhebung durchgeführt werden soll, jedoch nur die Daten der InsO-Fälle, nicht jedoch der Schuldnerberatungsfälle übermittelt würden und zudem nicht alle Daten für die Basisstatistik verwertet werden dürfen. Die Datenerfassungen für Bundes- und Landesstatistik waren zunächst nicht kompatibel, wurden zwischenzeitlich jedoch angeglichen. Einige Hersteller von Fach-Software für die Insolvenzbearbeitung (CAWIN, SoPart ) haben zugesagt, entsprechende Updates zu entwickeln, haben dies jedoch noch nicht ungesetzt. Der Hersteller des in unserer Beratungsstelle verwendeten InsO-Manager weigert sich aus Kostengründen, eine solche Lösung zu entwickeln. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat für diese Fälle eine eigene Excel-basierte Version für die Datenerfassung entwickelt, die kostenfrei verwendet werden kann. Mit diesem Produkt kann nur die Datenerfassung, nicht jedoch eine Bearbeitung der InsO-Fälle erfolgen. Wir müssten viele Daten somit doppelt erfassen. Wegen der hier beschriebenen und einiger anderer Unstimmigkeiten, des erheblichen Widerstandes aus den Beratungsstellen und der grundsätzlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten des Landes hat die Landesregierung die Verpflichtung PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 17

18 zur Teilnahme zunächst zurück genommen. Im Laufe dieses Jahres soll geklärt werden, wie eine akzeptable Lösung aussehen könnte. Wir dürfen gespannt sein 6. Nachwort Trotz der sog. Entspannung am Arbeitsmarkt wirkt sich diese Situation auf die Überschuldungssituation und die Beratungsnachfrage in der Schuldnerberatung kaum aus. Die verbesserte Arbeitslosenstatistik ist schließlich nur allzu häufig durch neue Arbeitsverhältnisse begründet, die kaum geeignet sind, die materielle Existenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern und schon längst nicht die Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, die Tilgung von Schulden oder die Vermeidung von Neuverschuldung zu ermöglichen. Sehr viele unserer Ratsuchenden sind in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt, fast jede neue Arbeitsaufnahme trägt diese Züge. Hier sind insbesondere zu nennen: - Befristete Arbeitsverhältnisse - Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung - Zeitarbeit - Niedriglohn. Vom Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) in Hamburg wurde unlängst die Liste der hauptsächlichen Überschuldungs-Ursachen um das Kriterium Einkommensarmut erweitert. Prekäre Beschäftigung und Überschuldung lautet daher in diesem Jahr das Thema der Aktionswoche der Schuldnerberatung im Juni 2015, an der wir uns mit eigenen Veranstaltungen beteiligen werden. Im nächsten Jahresbericht werden wir darüber berichten. Auf Grund der bereits geschilderten Situation, dass im Bereich der Beratung von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern von SGB II / SGB XII-Leistungen die vorgesehenen Kontingente mangels Zuweisung durch die Jobcenter nicht voll ausgeschöpft werden können, im Bereich der Beratung der sog. Präventivfälle die zur Verfügung stehenden Mittel jedoch immer weniger ausreichen, um die Beratungsnachfrage zu erfüllen, soll erneut ein Vorstoß beim Kreis Minden-Lübbecke unternommen werden, um die Mittel, die für die Schuldnerberatung zur Verfügung stehen, bedarfsgerechter zu verteilen. Weiterhin wird Thema für die Schuldner- und Insolvenzberatung auch im Jahr 2015 die Auswirkungen der Reform der Insolvenzordnung sein, ebenso die Änderung der Pfändungsfreigrenzen zum 01. Juli 2015 und die Entwicklungen beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Ebenso werden uns die Themen Energiearmut, Energieschulden und Energiesperre sicherlich auch langfristig in steigendem Maße beschäftigen. Wir danken für Ihr Interesse an unserer Arbeit und den aktuellen Neuerungen! Das Team der Schuldner- und Insolvenberatungsstelle PariSozial gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste mbh in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford 18

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