Was bringt REACH für den Arbeitsschutz aus der Sicht einer mittelständischen Unternehmensgruppe?

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1 Was bringt REACH für den Arbeitsschutz aus der Sicht einer mittelständischen Unternehmensgruppe? Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG Deutsche Homöopathie-Union GmbH & Co. KG W. Spitzner Arzneimittelfabrik GmbH / Sicherheit + Umweltschutz LUBW / IHK Karlsruhe 19. Juni 2012

2 Zusammenstellung unserer betroffenen Akteure 1. Unternehmensgruppe SCHWABE 2. Projektstart REACH im Jahre Forschung und Entwicklung Produktion 4. Beschaffung von Rohstoffen und Packmitteln Lohnherstellung 2

3 Zusammenstellung unserer betroffenen Akteure 5. Marketing und Vertrieb 6. Sicherheit Gesundheitsschutz - Umweltschutz Betriebsärztlicher Dienst 7. Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (esdb) Betriebliche Gefährdungsbeurteilungen 3

4 1. Das Unternehmen Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG Mittelständisches, konzernunabhängiges Familienunternehmen Eines der ältesten pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland (Gründung 1866 in Leipzig) Forschender, weltweit führender Hersteller von Phytopharmaka ( pflanzliche Wirkstoffe) Eigene Extraktentwicklung und -herstellung Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln 4

5 Von der Pflanze zum fertigen Arzneimittel: Arzneipflanzenanbau Lagerung Vorbereitung zur Extraktion Extraktion der aktiven Auftragen des Inhaltsstoffe Schutzfilms Fertige Tablette 5

6 Einige Produkte: 6

7 2. Projektstart REACH durch Geschäftsführung im Jahre 2007 Darstellung der politischen Ziele und Prinzipien: "Verbesserter Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt" Verbraucherschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (?) Förderung von Prüfmethoden ohne Verwendung von Versuchstieren Bezüglich Wirbeltierversuche gemeinsame Nutzung von Versuchsdaten 7

8 2. Projektstart REACH durch Geschäftsführung im Jahre 2007 Darstellung der politischen Ziele und Prinzipien: REACH berührt nicht die Anwendung der Krebsrichtlinie (2004/37/EG) die Anwendung der Agenzienrichtlinie (98/24/EG) 8

9 Gefahrstoffrecht 5 Sicherheitsdatenblatt und sonst. Informationspflichten 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Substitutionsgebot umsetzen Freigabeverfahren für Stoffe und Gemische Gefahrstoffverzeichnisse ( Gefahrstoffkataster ) für einzelne Arbeitsbereiche führen Ermittlung und Beurteilung der Expositionen Gefährdungsbeurteilungen nach Technischer Regel Gefahrstoffe (TRGS) 400 ggf. Arbeitsplatzmessungen 9

10 Gefahrstoffrecht 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit cmr-stoffen 11 Besondere Schutzmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahren ( BetriebsSichV) 12 Tätigkeiten mit Explosiv-Stoffen und Peroxiden 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle 10

11 Gefahrstoffrecht 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen gem. TRGS 555 erstellen den Beschäftigten Zugang zu Sicherheitsdatenblättern (!) beschaffen Sicherheitsunterweisungen mindest. 1 x jährlich durch Vorgesetzten vor Ort durchführen lassen und dokumentieren 11

12 Chemikalienrecht (REACH) Registrierung von Stoffen Kommunikation in der Lieferkette a) Kunde b) Lieferant Verwendung von Stoffen (Lösemittel, Filterhilfsmitteln) und Gemischen (Reinigungsmittel) Verwendung von "Erzeugnissen" (Packmittel) 12

13 3. Forschung und Entwicklung Produktion Sensibilisierung und Verantwortungsbewusstsein durch Veröffentlichungen gesteigert Sorge um dauerhaft gesicherte Bezugsfähigkeit von Reagenzien und sonstigen "Forschungssubstanzen" zu akzeptablen Preisen und ohne regulatorische Hürden: Wer kümmert sich um die Registrierung? 13

14 3. Forschung und Entwicklung Produktion Müssen unsere Produkte registriert werden? Qualitative und vor allem quantitative Veränderungen der Sicherheitsdatenblätter von Lieferanten werden zur Kenntnis genommen. 14

15 4. Beschaffung von Rohstoffen und Packmitteln Lohnherstellung Erhöhte Vorsicht bei der Auswahl von (Nicht-EU)- Bezugsquellen Fallen auch Packmittel unter REACH? Sensibilisierung bezüglich der stofflichen Problematik von Polymeren, z.b. durch Weichmacher gesteigerte Substitutionsbemühungen bei Bestandteilen, deren Grundsubstanzen in die Kandidatenliste aufgenommen wurden Überprüfung und Ergänzungen der Vereinbarungen mit Lohnherstellern 15

16 5. Marketing und Vertrieb Qualitäts- (und leider auch Umfangs-) Steigerungen der eigenen Sicherheitsdatenblätter (überwiegend Gemische) Gebührenpolitik der ECHA 16

17 6. Sicherheit Gesundheitsschutz Umweltschutz Betriebsärztlicher Dienst Durch erweitertes Sicherheitsdatenblatt (mit Expositionsszenarien) erleichterte Gefährdungsbeurteilungen und Ableitung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen Durch Kommunikation von REACH auch wenn unsere Unternehmen nicht registrieren müssen wird der Stellenwert des betrieblichen Gefahrstoffmanagements mit Freigabeverfahren von "Materialien" (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse wie z.b. Packmittel) Substitutionsbemühungen etc. gesteigert. 17

18 6. Sicherheit Gesundheitsschutz Umweltschutz Betriebsärztlicher Dienst Hinweise (Art. 32 REACHV) auf zu erwartende Beschränkungen oder mögliche Zulassungspflichten lösen Überprüfungen von Gefährdungsbeurteilungen aus. Informationen gem. Art. 33 REACHV zu "besonders Besorgnis erregenden Stoffen" (Art. 57) in Erzeugnissen (Gehalt > 0,1 %), z.b. in Packmitteln Information unseres Einkaufs. ebenso Nutzung der Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren (Art. 59) 18

19 7. Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (esdb) - Betriebliche Gefährdungsbeurteilungen Durch REACH vom Lieferanten erhältliche Informationen (z.b. Derived No Effect Levels - DNELs) erleichtern bzw. verbessern Gefährdungsbeurteilungen ( 6 GefStoffV) Einhaltung des Luftgrenzwertes Expositionsermittlung am Arbeitsplatz Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen ( 7 GefStoffV, TRGS 402) 19

20 7. Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (esdb) Betriebliche Gefährdungsbeurteilungen Bei Umsetzen der Risikomanagementmaßnahmen (RMM) Einhaltung der Derived No Effect Levels (DNELs - inhalativ, dermal oder oral) keine weiteren Schutzmaßnahmen, jedoch Wirksamkeitskontrolle erforderlich ( 7 GefStoffV, TRGS 402) Umfangreichere, aktuell ermittelte explosionsschutztechnische Stoffdaten zur Einschätzung von Brand- und Explosionsgefahren Explosionsschutzdokumentation (BetriebsSichV) 20

21 7. Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (esdb) - Betriebliche Gefährdungsbeurteilungen Durch im erweiterten Sicherheitsdatenblatt (esdb) aufgeführte Risikomanagementmaßnahmen (RMM) erleichterter Einstieg zur Beachtung des technischen Regelwerks ( 7 GefStoffV) Angaben zur Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel und Implementierung geeigneter Wartungsverfahren Expositionsbegrenzung (Dauer und Ausmaß) Hilfestellungen zu geeigneten Arbeitsmethoden 21

22 7. Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (esdb) - Betriebliche Gefährdungsbeurteilungen Sensibilisierung aller Betroffenen bei Aufnahme in die Kandidatenliste für Zulassungsverfahren, auch bei Erzeugnissen Für cmr-stoffe erforderlich besondere Schutzmaßnahmen ( 10 GefStoffV) Erneute Substitutions"bemühungen" Derived Minimal Effect Levels (DMELs korrespondieren mit Akzeptanzkonz. nach BekGS 910 und TRGS 400) wegen fehlender Rechtsverbindlichkeit weniger hilfreich für uns als DNELs Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) 22

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23

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