Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz

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1 Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz 1

2 DEFINITION Abhängig Beschäftigte sollen vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation geschützt werden. 2

3 1) Regelung der Arbeitszeit 2) Menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen 3) Schutz von besonders schutzbedürftigen Menschen (Leistungsgewandelte,usw.) 4) Psyche des Menschen (Stress, Mobbing, Sucht ) 3

4 Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz Arbeitsorganisation Eingeschränkte Handlungsspielräume Über- und Unterforderung Widersprüchliche Aufträge Mangelhafte Kommunikation (Feedback) Schlechter Führungsstil Unplanmäßige Aufgabenstellung 4

5 Wichtige Einflussgrößen im Betrieb und Arbeit Handlungsspielräume Qualifikation Entwicklungsmöglichkeiten Soziale Rückendeckung Führung Zusammenarbeit Mitsprache 5

6 Sinnhaftigkeit der Arbeit und Qualität Inhaltliche Anforderungen Arbeitsmenge Störungen 6

7 Arbeitszeit Arbeitsumfeld Berufliche Perspektive Kompetenz 7

8 Wichtige Gesetze im sozialen Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz 8

9 Rechtsvorschriften 2Abs.1ArbSchG: Zentrales Ziel menschengerechte Gestaltung der Arbeit bei Arbeitsschutzmaßnahmen. Das gilt für Ergonomie, Pflege der sozialen Beziehungen, Integration schutzbedürftiger Menschen und Verantwortung für eine gesunde Psyche 3Abs.1ArbSchG: hier werden Organisation, betriebliche Führungsstrukturen und Mitwirkungspflichten 4 ArbSchG weist auf die Allgemeinen Grundsätze hin und einigen Prinzipien des Sozialen Arbeitsschutzes. 5Abs.3ArbSchG Beurteilung von Arbeitsbedingungen in den Zusammenhang Qualifikation von Mitarbeitern, Arbeitsabläufe und Arbeitsstätten 9

10 Nutzen und Argumente für den Sozialen Arbeitsschutz Zufriedenheit der Mitarbeiter/in Größere Produktivität Geringerer Krankenstand Qualitative und quantitative Verbesserung der Arbeit Höhere Personalverfügbarkeit 10

11 Strukturelle Ebene Mögliche Maßnahmen Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung Einrichtung von Sprechstunden für Vertrauenspersonen (betrieblicher Gesundheitsberater) 11

12 Ebene der Führungskräfte Weiterbildung zur gesunden Mitarbeiterführung Eigenes Vorbild (Work-Life-Balance) Klare Zuständigkeiten 12

13 Ebene der Mitarbeiter Stressmanagement Schulung der Qualifikation und Gesundheitskompetenz 13

14 Gefährdungsbeurteilung Wie geht das? Was muss ich beachten? Wer führt durch? Wer hilft? Wann? 14

15 Rechtsquellen Grundgesetz Artikel 2 EU-Recht89/391/EWG: Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 5 Arbeitsschutzgesetz 3 Betriebssicherheitsverordnung 7 Gefahrstoffverordnung 5 Biostoffverordnung 3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 500: Schutzmaßnahmen 15

16 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften Grundsätzlich: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz und damit für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung trägt der Dienstherr/Arbeitgeber ( 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert ( 13 Abs. 2 ArbSchG). 16

17 Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Bei Neu- oder Umbau von Betriebsanlagen und Einrichtungen Bei Beschaffung oder Umrüstung technischer Arbeitsmittel (z. B. Werkzeuge, Maschinen) Bei Einführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen Bei Einführung /wesentlichen Änderungen von Arbeitsverfahren und -abläufen 17

18 Bei Änderungen der Mitarbeiterstruktur Bei Arbeitsunfällen / Beinahe-Unfällen Bei Verdacht auf Berufskrankheiten oder auf arbeitsbedingte Verursachung von Erkrankungen Bei Änderung der Vorschriften 18

19 Strukturieren der Tätigkeit Fortschreiben Ermitteln der Gefährdungen Überprüfen der Maßnahmen Beurteilen der Gefährdungen Umsetzen der Maßnahmen Festlegungen von Zielen und Maßnahmen Dokumentieren 19

20 Gefährdungsbeurteilung Direkte (vorausschauende) Bestandsaufnahme Arbeitsplatzbegehung Befragung Beobachtung Messung 20

21 indirekte (rückblickend) Unfalluntersuchung BK-Ermittlung Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen Untersuchung einzelner Arbeitsplätze Unfallschwerpunktermittlung 21

22 Schutzmaßnahmen in 3 Kategorien TOP technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Schutzmaßnahmen und personenbezogene (individuelle) Schutzmaßnahme Auch in dieser Rangfolge sind die Maßnahmen umzusetzen 22

23 Abnehmende Reichweite Zunehmende Schwierigkeit der Realisierung 1. Vermeiden/Beseitigen der Gefahrenquelle 2. Ausschließen/Beseitigen des Wirksamwerdens der Gefahrenquelle, z.b. durch Abschirmen, Absperren(räumliche Trennung) 3. Verhindern/Verringern des Wirksamwerdens der Gefahrenquelle; Menschen von Gefahrenquelle fernhalten durch organisatorische Maßnahmen (räumlich/zeitliche Trennung) 4. Verhindern/Verringern der Einwirkung der Gefahrenquelle durch persönliche Schutzausrüstung 5. Verringern der Wirkung der Gefahrenquelle durch Verhalten des Einzelnen (Sicherheitsgerechtes Verhalten) 23

24 Gefährdungs- und Belastungsfaktoren - mechanische Gefährdungen - elektrische Gefährdungen - Gefahrstoffe - biologische Arbeitsstoffe - Brand- und Explosionsgefährdungen - thermische Gefährdungen 24

25 - Gefährdungen durch spezielle physikalische Eigenschaften - Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen - physische Belastung/Arbeitsschwere - psychische Faktoren - sonstige Gefährdungen 25

26 Nutzen der Gefährdungsbeurteilung In erster Linie positiv für das Unternehmen Erfüllung gesetzlicher Pflichten gerichtsfeste Organisation Vermeidung von Unfälle Risikominimierung Vermeidung von Berufskrankheiten Ergebnisse als Grundlage der Betriebsanweisungen, Inhalte für die jährlichen Unterweisungen 26

27 VIELEN DANK! 27

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