Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht

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1 Alain Robbe-Grillet Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung der französischen Insolvenzrechtsreform von 2005 Herbert Utz Verlag München

2 Rechtswissenschaften Herausgegeben von Dr. Thomas Küffner Dr. Küffner & Partner, Landshut, München Band 54 Zugl.: Diss., München, Univ., 2006 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben auch bei nur auszugsweiser Verwendung vorbehalten. Copyright Herbert Utz Verlag GmbH 2007 ISBN Printed in Germany Herbert Utz Verlag GmbH, München

3 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht... III Inhaltsverzeichnis... IV Abkürzungsverzeichnis...XV Einleitung... 1 Erster Teil: Historische und dogmatische Grundlagen des Insolvenzrechts... 5 Kapitel 1: Übersicht über die Entwicklung des Insolvenzrechts in Frankreich und in Deutschland... 6 Kapitel 2: Das französische und das deutsche Insolvenzsystem Zweiter Teil: Außergerichtliche Sanierungsinstrumente Kapitel 3: Die Conciliation französischen Rechts Dritter Teil: Gerichtliche Sanierungsinstrumente nach Eintritt der Insolvenz Kapitel 4: Die Eröffnung des Verfahrens Kapitel 5: Die Organe des Verfahrens Kapitel 6: Das Planverfahren Kapitel 7: Der Sanierungsplan Vierter Teil: Gerichtliche Sanierungsinstrumente vor Eintritt der Insolvenz Kapitel 8: Das Sauvegarde-Verfahren nach französischem Recht Zusammenfassung Literaturverzeichnis III

4 Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht...III Inhaltsverzeichnis... IV Abkürzungsverzeichnis...XV Einleitung... 1 Erster Teil: Historische und dogmatische Grundlagen des Insolvenzrechts... 5 Kapitel 1: Übersicht über die Entwicklung des Insolvenzrechts in Frankreich und in Deutschland... 6 A. Das römische und das norditalienische Recht... 7 I. Das römische Recht Personalexekution Realexekution: Venditio, Cessio und Distractio bonorum... 8 II. Das norditalienische Statutarrecht des Mittelalters B. Das Insolvenzrecht in Frankreich und in Deutschland bis zum 19. Jahrhundert I. Frankreich Frühe konkursrechtliche Verfahrensformen Erste Versuche einer einheitlichen Konkursregelung II. Deutschland Die mittelalterlichen Stadtrechte Das Konkursrecht der Neuzeit C. Das Insolvenzrecht in Frankreich und in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert I. Frankreich Die Konkursregelung im Code de commerce von IV

5 Inhaltsverzeichnis 2. Reformen der Konkursregelung des Code de commerce a) Die Reformen von 1838 und b) Die Reform von c) Die Reform von Das Insolvenzsystem nach der Reform von a) Die Neugestaltung von Konkurs- und Vergleichsverfahren aa) Der Anwendungsbereich von Konkursund Vergleichsverfahren bb) Funktionswandel des Insolvenzrechts cc) Rolle der Gläubiger b) Die Einführung eines vorsorglichen Vergleichsverfahrens II. Deutschland Die Konkursordnung von a) Entstehung und Grundlagen der Konkursordnung b) Verfahrensarten aa) Das Konkursverfahren bb) Das Zwangsvergleichsverfahren Insolvenzregelungen außerhalb der Konkursordnung a) Die Vergleichsordnung b) Die Gesamtvollstreckungsordnung D. Vergleichende Zusammenfassung I. Vergleichende Aspekte in der Insolvenzrechtsentwicklung Insolvenzrecht und Rechtsvergleichung Exkurs: Europäisches Insolvenzrecht a) Gescheiterte Versuche einer Harmonisierung des Insolvenzrechts b) Die Verordnung vom 29. Mai II. Die Funktion des Insolvenzrechts in der Rechtsgeschichte Die Sanktionierung des Schuldners Die Gesamtvollstreckung in das Vermögen Erste Ansätze eines Sanierungsrechts V

6 Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht Kapitel 2: Das französische und das deutsche Insolvenzsystem A. Die Frage der Sanierung im Mittelpunkt der Insolvenzrechtsreform B. Quellen des Insolvenzrechts I. Frankreich Bis 31. Dezember 2005 geltende Insolvenzregelung a) Die Gesetze von 1984, 1985 und b) Weitere Gesetzesänderungen Seit 1. Januar 2006 geltende Insolvenzregelung II. Vergleichende Betrachtungen a) Die Insolvenzordnung b) Insolvenzrechtliche Nebengesetze c) Änderungen des neugeregelten deutschen Insolvenzrechts C. Verfahrensstruktur und -ziele I. Frankreich Rechtslage vor der Reform von Rechtslage nach der Reform von II. Vergleichende Betrachtungen Die Verfahrenseinheit in Deutschland Ziele des Insolvenzverfahrens Zweiter Teil: Außergerichtliche Sanierungsinstrumente Kapitel 3: Die Conciliation französischen Rechts A. Grundcharakteristika und Eröffnungsgründe I. Die Conciliation nach französischem Recht Insolvenzvorbeugung Insolvenzbewältigung II. Die drohende Zahlungsunfähigkeit nach 18 InsO Zweck der drohenden Zahlungsunfähigkeit Tatbestandsmerkmale der drohenden Zahlungsunfähigkeit VI

7 Inhaltsverzeichnis B. Die Eröffnung des Verfahrens I. Der Eröffnungsantrag Französische Regelung Vergleichende Betrachtungen II. Die Entscheidung des Gerichts Französische Regelung a) Die Informationsmöglichkeiten des Gerichtspräsidenten b) Der Eröffnungsbeschluss Vergleichende Betrachtungen C. Das weitere Verfahren I. Französische Regelung Die Ausarbeitung des Vergleichs a) Der Konziliator b) Das Vollstreckungs- und Verfügungsverbot Der Vergleich a) Inhalt des Vergleichs b) Wirkung des Vergleichs aa) Bestätigung und gerichtliche Anerkennung des Vergleichs.. 91 bb) Gerichtliche Zahlungsfristen nach den Artt ff. C. civ Folgen der Nichterfüllung des Vergleichs a) Die Aufhebung des Vergleichs b) Die Eröffnung eines Anschlussinsolvenzverfahrens II. Vergleichende Betrachtungen Der Insolvenzplan nach den 217 ff. InsO Die Eigenverwaltung nach den 270 ff. InsO D. Die außergerichtliche Sanierung in der Praxis I. Frankreich II. Vergleichende Betrachtungen VII

8 Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht Dritter Teil: Gerichtliche Sanierungsinstrumente nach Eintritt der Insolvenz Kapitel 4: Die Eröffnung des Verfahrens A. Materiell-rechtliche Eröffnungsvoraussetzungen I. Der Schuldner Französische Regelung a) Kaufleute b) Juristische Personen des Privatrechts aa) Gesellschaften bb) Weitere Vereinigungen c) Handwerker, Landwirte d) Selbstständige natürliche Personen e) Sonderfälle aa) Nicht mehr tätige natürliche Personen bb) Sog. Verfahrenserweiterung cc) Mitglieder/Gesellschafter des Insolvenzschuldners Vergleichende Betrachtungen a) Natürliche Personen b) Verbände c) Nachlass, Gesamtgut d) Öffentlich-rechtliche juristische Personen II. Die Eröffnungsgründe Zahlungsunfähigkeit a) Französische Regelung aa) Legaldefinition und Abgrenzung bb) Fällige Verbindlichkeiten cc) Verfügbares Vermögen dd) Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit b) Vergleichende Betrachtungen Weitere Eröffnungsgründe a) Französische Regelung b) Vergleichende Betrachtungen aa) Drohende Zahlungsunfähigkeit bb) Überschuldung VIII

9 Inhaltsverzeichnis B. Formelle Eröffnungsvoraussetzungen I. Die Zuständigkeit des Gerichts Sachliche Zuständigkeit a) Französische Regelung b) Vergleichende Betrachtungen aa) Natur und Besetzung des Gerichts bb) Das Insolvenzgericht als spezialisiertes Gericht cc) Umfang der Zuständigkeiten des Insolvenzgerichts Örtliche Zuständigkeit a) Französische Regelung b) Vergleichende Betrachtungen II. Die Anrufung des Gerichts Der Eigenantrag des Schuldners a) Französische Regelung b) Vergleichende Betrachtungen Der Gläubigerantrag a) Französische Regelung b) Vergleichende Betrachtungen Sonstige Anrufungsmodalitäten a) Französische Regelung: Antrag des Staatsanwalts, Eröffnung von Amts wegen b) Vergleichende Betrachtungen III. Die gerichtliche Tätigkeit im Eröffnungsverfahren Die Prüfung des Eröffnungsantrags a) Französische Regelung b) Vergleichende Betrachtungen aa) Anhörungen bb) Sicherungsmaßnahmen cc) Feststellung ausreichender Masse Die Entscheidung des Gerichts Kapitel 5: Die Organe des Verfahrens A. Französische Regelung I. Gerichtliche Organe Das Gericht IX

10 Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht 2. Der beauftragte Richter Die Staatsanwaltschaft II. Der Verwalter III. Die Vertretungsorgane der Gläubiger Der Gläubigervertreter Weitere Vertretungsorgane der Gläubiger IV. Die Vertretungsorgane der Belegschaft B. Vergleichende Betrachtungen I. Grundsätzliche Kompetenzverteilung zwischen Gericht und Gläubigern II. Die Vertretungsorgane der Gläubiger Die Gläubigerversammlung Der Gläubigerausschuss Vergleich III. Der Insolvenzverwalter Kapitel 6: Das Planverfahren A. Die Erstellung des Plans I. Frankreich Die Planerstellung durch den Verwalter a) Erstellung eines Lageberichts b) Erstellung des Planentwurfs Die Planerstellung durch den Schuldner a) Bei Fehlen eines Verwalters b) Bei Vorhandensein eines Verwalters Insbesondere: die Regelung der Übertragungsangebote II. Vergleichende Betrachtungen Die Planerstellung durch den Verwalter Die Planerstellung durch den Schuldner Form des Planentwurfs X

11 Inhaltsverzeichnis B. Die Annahme des Plans I. Frankreich Die Zustimmung durch die Gläubiger a) Das einfache Befragungsverfahren b) Die Gläubigerausschüsse aa) Einsetzung bb) Zusammensetzung cc) Funktionsweise Die Mitwirkung weiterer Beteiligter Die Entscheidung des Gerichts a) Inhalt der Entscheidung b) Form, Wirkung und Anfechtung der Entscheidung II. Vergleichende Betrachtungen Die Zustimmung durch den Schuldner Die Zustimmung durch die Gläubiger Die Rolle des Insolvenzgerichts a) Die Vorprüfung durch das Gericht b) Die gerichtliche Bestätigung des Plans Die Mitwirkung weiterer Personen und Organe C. Das Unternehmen während des Planverfahrens I. Die respektiven Kompetenzen von Schuldner und Verwalter Frankreich Vergleichende Betrachtungen II. Die Erfüllung schwebender Rechtsgeschäfte Frankreich a) Das Wahlrecht des Verwalters b) Folgen der Ausübung des Wahlrechts des Verwalters Vergleichende Betrachtungen III. Miet- und Pachtverträge Frankreich Vergleichende Betrachtungen XI

12 Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht IV. Arbeitsverhältnisse Frankreich Vergleichende Betrachtungen D. Die Erfüllung des Plans I. Frankreich Die Überwachung der Planerfüllung Die Änderung des Plans Folgen der Nichterfüllung a) Die Aufhebung des Plans b) Anschlussinsolvenzverfahren aa) Bei Nichterfüllung eines Fortführungsplans bb) Bei Nichterfüllung eines Übertragungsplans c) Sonstige Folgen der Nichterfüllung II. Vergleichende Betrachtungen Kapitel 7: Der Sanierungsplan A. Grundcharakteristika des Plans I. Gesetzliche Planmodelle Frankreich a) Fortführungsplan b) Übertragungsplan c) Mischformen Vergleichende Betrachtungen II. Die Rechtsnatur des Plans Frankreich Vergleichende Betrachtungen III. Der Plan im Verhältnis zu außerplanmäßigen Sanierungsund Verwertungsinstrumenten Frankreich Vergleichende Betrachtungen XII

13 Inhaltsverzeichnis B. Auswirkungen des Plans auf die Rechtsstellung der Beteiligten und anderer Personen I. Der Schuldner und ihm nahestehende Personen Restschuldbefreiung a) Frankreich b) Vergleichende Betrachtungen Gesellschaftsrechtliche und betriebliche Maßnahmen a) Frankreich aa) Satzungsänderungen bb) Veräußerungsverbot von Unternehmensteilen cc) Aufhebung des Scheckverbots dd) Exkurs Kreditverträge b) Vergleichende Betrachtungen Die Stellung der Geschäftsführer a) Frankreich aa) Eingriffe in die gesellschaftsrechtliche Stellung der Geschäftsführer bb) Exkurs Nicht planspezifische Sanktionsverfahren gegen die Geschäftsführer b) Vergleichende Betrachtungen Die Stellung von Bürgen des Insolvenzschuldners a) Frankreich b) Vergleichende Betrachtungen II. Die Gläubiger Die Insolvenzgläubiger a) Frankreich aa) Fortführungsplan bb) Übertragungsplan b) Vergleichende Betrachtungen Besicherte und bevorrechtigte Gläubiger a) Frankreich b) Vergleichende Betrachtungen Die Arbeitnehmer a) Frankreich aa) Die Kündigung von Arbeitsverträgen bb) Die Tilgung der Arbeitnehmeransprüche XIII

14 Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht b) Vergleichende Betrachtungen Die Aussonderungsberechtigten a) Frankreich b) Vergleichende Betrachtungen Die Massegläubiger a) Frankreich aa) Begriff der Masseforderungen bb) Rangfolge der Befriedigung cc) Geltendmachen der Masseforderungen b) Vergleichende Betrachtungen III. Vertragspartner des Schuldners (übertragende Sanierung) Vierter Teil: Gerichtliche Sanierungsinstrumente vor Eintritt der Insolvenz Kapitel 8: Das Sauvegarde-Verfahren nach französischem Recht A. Zielsetzung und Eröffnungsvoraussetzungen I. Zielsetzung der Sauvegarde II. Eröffnungsvoraussetzungen B. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung I. Gemeinsame Regelungen II. Abweichende Regelungen Die Verwaltung des Unternehmens Arbeitsverhältnisse Der Plan Sonstige Regelungen C. Vergleichende Betrachtungen Zusammenfassung Literaturverzeichnis a) In französischer Sprache b) In deutscher Sprache XIV

15 Einleitung Einleitung Spätestens seit der ersten Ölkrise zu Beginn der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts und der sich daran anschließenden wirtschaftlichen Rezession hat man sich in Europa sowie in den meisten westlich geprägten Industrienationen verstärkt mit der Frage der Rettung von in die Krise geratenen Unternehmen befasst. Das Insolvenzrecht, das traditionsgemäß die Verwertung des Vermögens eines Schuldners und die anteilsmäßige Verteilung des Erlöses an die Gläubiger zum Gegenstand hatte, war in den meisten Rechtsordnungen des 20. Jahrhunderts noch vorwiegend als Gesamtvollstrekkungsrecht konzipiert. Haftungsverwirklichende Aspekte standen dabei im Vordergrund und neben einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung diente das Insolvenzrecht klassisch auch der Bestrafung des Schuldners, der sich etwas zuschulden hatte kommen lassen, sowie der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts der wirtschaftlichen Ordnung, aus der die leistungsschwachen Marktteilnehmer ausscheiden. Der mit der Wirtschaftskrise verbundene Anstieg der Unternehmensinsolvenzen, der damit einhergehende steigende volkswirtschaftliche Schaden sowie das in vielen europäischen Nationen erstmals seit Vorkriegszeiten wieder auftretende Phänomen der Massenarbeitslosigkeit führten jedoch zunehmend zu Überlegungen, ob auf insolvenzrechtlicher Ebene nicht auch Instrumente zum Erhalt von Unternehmen geschaffen werden könnten. Vor diesem Hintergrund erfolgten in den vergangenen Jahrzehnten in so gut wie allen europäischen Ländern bisweilen tiefgreifende Insolvenzrechtsreformen, darunter auch in Deutschland, wo das zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Konkurs- und Vergleichsrecht durch die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 abgelöst wurde. Allein seit deren Inkrafttreten am 1. Januar 1999 wurden die nationalen Insolvenzregelungen zahlreicher anderer europäischer Länder geändert, im Allgemeinen mit dem Ziel einer Optimierung bestehender bzw. der Schaffung neuer Sanierungsinstrumente. Als jüngste Beispiele dieser Bemühungen seien erwähnt: das italienische Gesetz vom 8. Juni 1999 bezüglich des sog. Sonderverwaltungsverfahrens, das auf die Sanierung von Unternehmen von nationaler Bedeutung abzielt; das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene schwedische Gesetz vom 4. Juni 2003, das insbesondere die Verbesserung der langfristigen Sanierungsfähigkeit von Unternehmen zum Gegenstand hat; oder das spanische Gesetz vom 9. Juli 2003, das zum 1. September 2004 eine umfassende verfahrensrechtliche Neugestaltung bewirkt hat, und schließlich die gegenwärtige 1

16 Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht Reform des niederländischen Insolvenzrechts. Jüngst hat sich auch Frankreich durch ein Gesetz vom 26. Juli 2005 mit einer neuen Insolvenzregelung ausgestattet, die mit Wirkung zum 1. Januar 2006 das Insolvenzrecht teilweise tiefgreifend geändert hat. Den Insolvenzregelungen dieser (und anderer) Staaten ist gemein, dass jede für sich Alternativlösungen zu den klassischen konkursrechtlichen Zerschlagungsverfahren vorsieht, um das Unternehmen entweder unter dem alten Rechtsträger fortzuführen oder an einen Dritten zu übertragen. Die Besonderheit dabei ist, dass die Schuldenlast auf das»neue Unternehmen«bzw. dessen Rechtsträger d.h. je nach Art der Sanierung auf den bisherigen Rechtsträger oder den Übernehmer grundsätzlich nicht übergeht, sondern im Rahmen des Insolvenzverfahrens getilgt wird. Dies geschieht, indem die bei Verfahrenseröffnung bestehenden Forderungen gegen den Insolvenzschuldner ganz oder teilweise erlassen und/oder gestundet werden. Das Mittel hierzu ist regelmäßig ein Plan, der in seiner Eigenschaft als Schuldentilgungsplan insoweit an diverse Institute (Vergleiche, Concordate) europäischer Konkursregelungen der Vergangenheit anknüpft. Das moderne Insolvenzrecht ermöglicht jedoch in aller Regel, dass über diesen Tilgungsaspekt hinaus auch weitere Sanierungsmaßnahmen im Plan oder im Verlauf des Planverfahrens getroffen werden können. Zu denken ist dabei etwa an sanierungsbegleitende Personalmaßnahmen sowie an Änderungen der bestehenden vertraglichen oder gesellschaftsrechtlichen Struktur des Schuldners. Die Insolvenzregelungen spiegeln diesbezüglich unterschiedliche Plangestaltungsmöglichkeiten wider, die von der wirtschafts- und sozialpolitischen Schwerpunktlegung des Gesetzgebers, von der Rechtstradition des jeweiligen Landes und nicht zuletzt von der Kreativität der Gesetzesverfasser abhängig sind. Mindestens ebenso unterschiedlich präsentiert sich im internationalen Vergleich die verfahrensrechtliche Gestaltung des jeweiligen Sanierungsinstrumentariums. Während in einigen Staaten wie z.b. Deutschland auf ein einheitliches Insolvenzverfahren gesetzt wird, im Rahmen dessen mittels eines Insolvenzplans Alternativen zur Unternehmenszerschlagung vereinbart werden können, halten andere Rechtsordnungen einen mehr oder minder umfangreichen Katalog verschiedener Verfahrensformen zur Rettung des Unternehmens und/oder dessen Rechtsträger bereit. Darunter finden sich z.t. Verfahrensformen, die vor dem Eintritt der eigentlichen Insolvenz greifen und die somit deren Abwendung dienen, sowie andere, die erst nach Eintritt der Insolvenz und anstelle der Verfahren mit liquidativer Ausrichtung zum Tragen kommen. Größere Unterschiede lassen sich auch bei der Verteilung der 2

17 Einleitung Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Annahme des Plans feststellen: Während in vielen Rechtsordnungen die Abwicklung der Insolvenz in den Händen der Gläubiger liegt, die als unmittelbar Betroffene über die Art des Verfahrens (Zerschlagung oder Sanierung) entscheiden, liegt in anderen Ländern die Entscheidungsbefugnis gerade im Fall einer Sanierung bei anderen Verfahrensorganen, etwa dem Gericht oder gar bei der Exekutive. In der vorliegenden Untersuchung wird das Insolvenzplanverfahren nach der deutschen Insolvenzordnung dem französischen Insolvenzrecht und seinen verschiedenen Sanierungsverfahrensarten gegenübergestellt. Aufgrund der in beiden Ländern fortdauernden Aktualität der Thematik der Sanierung in der Insolvenz, ferner aufgrund des ähnlichken wirtschaftlichen und sozialpolitischen Umfelds, schließlich aufgrund der zunehmenden Internationalisierung des Wirtschaftslebens sowie des insolvenzlichen Rechtswesens, das insbesondere mit dem Inkrafttreten am 31. Mai 2002 der sog. europäischen Insolvenzverordnung eine besondere Konkretisierung erfahren hat, bietet sich dieser Vergleich an. Ausgangs- und Schwerpunkt des Vergleichs stellt dabei das französische Recht in der am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Fassung dar. * * * Die Arbeit ist in folgende vier Hauptteile gegliedert: Im ersten Teil werden die historischen Wurzeln des französischen und des deutschen Insolvenzrechts sowie die Rechtsentwicklung in beiden Ländern bis hin zu den jeweiligen jüngsten Insolvenzrechtsreformen dargestellt (Kapitel 1). Danach wird der Stellenwert der Sanierung als eigenständiges Verfahrensziel in den Insolvenzregelungen beider Länder sowie deren verfahrensrechtliche Struktur erläutert (Kapitel 2). Im zweiten Teil werden die außergerichtlichen Sanierungsverfahren untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem französischen Conciliation- Verfahren, das seit der Reform von 2005 nicht nur wie bisher zur Abwendung der Insolvenz, sondern bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit ggf. auch zur Insolvenzbewältigung dienen kann (Kapitel 3). Gerichtliche Sanierungsverfahren, die bei eingetretener Insolvenz zum Tragen kommen, werden im dritten Teil der Untersuchung erörtert. In Frankreich ist dies das Redressement judiciaire. Es werden zunächst die Eröffnungsmodalitäten des Insolvenzverfahrens nach französischem und nach deut- 3

18 Planmäßige Sanierung nach französischem und nach deutschem Insolvenzrecht schem Recht (Kapitel 4) sowie die Organe des Verfahrens verglichen (Kapitel 5). Danach wird der Ablauf des Sanierungs- bzw. Insolvenzplanverfahrens nach beiden Rechtsordnungen dargestellt, von der Erstellung eines Sanierungsplanentwurfs bis hin zur Einstellung des Verfahrens (Kapitel 6). Die inhaltliche Gestaltung des Sanierungsplans wird am Ende dieses Teils dargestellt, mit besonderem Blick auf die Auswirkungen des Plans auf die Rechtsstellung der Gläubiger und der anderen Beteiligten (Kapitel 7). Im vierten und letzten Teil dieser Arbeit wird das sog. Sauvegarde- Verfahren erörtert. Diese Verfahrensform, die in Frankreich mit der Reform von 2005 neueingeführt wurde, dient der Abwendung der Insolvenz vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Verfahrensrechtlich ist sie jedoch stark an das Redressement judiciaire angelehnt, mit dem sie sich einen Großteil der Regelung teilt (Kapitel 8). 4

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