DER SWISS SOLVENCY TEST: EIN VORBILD FÜR SOLVENCY II?

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1 DER SWISS SOLVENCY TEST: EIN VORBILD FÜR SOLVENCY II? MARTIN ELING WORKING PAPERS ON RISK MANAGEMENT AND INSURANCE NO. 38 EDITED BY HATO SCHMEISER CHAIR FOR RISK MANAGEMENT AND INSURANCE MARCH 2007

2 DER SWISS SOLVENCY TEST: EIN VORBILD FÜR SOLVENCY II? Martin Eling 0 JEL Klassifikation: G22, G28, K20 ZUSAMMENFASSUNG In diesem Beitrag wird mit dem Swiss Solvency Test (SST) ein mögliches Referenzmodell für die Ausgestaltung von Solvency II vorgestellt. Der SST wurde vom schweizerischen Bundesamt für Privatversicherungen entwickelt und zu Beginn des Jahres 2006 für grosse Lebens- und Schadenversicherer eingeführt. Wir möchten zeigen, dass der SST ein sehr flexibles und leistungsstarkes Regulierungsinstrument darstellt, welches eine Vorbildfunktion für die auf EU-Ebene laufenden Diskussionen haben kann. Dazu ordnen wir den SST in das internationale Aufsichtssystem ein, erläutern seine Konzeption sowie die Ermittlung des Zielkapitals. Abschliessend werden erste Erfahrungen in der Umsetzung des SST dargestellt. 1. Einleitung Nachdem in den vergangenen Jahren im Zuge von Basel II die Bankenaufsicht grundlegend reformiert wurde, befindet sich derzeit auch die Aufsicht über Versicherungsunternehmen in vielen europäischen Ländern im Umbruch. Auf Ebene der Europäischen Union wird derzeit unter dem Stichwort Solvency II eine fundamentale Neuordnung der Versicherungsaufsicht vorgenommen. Dabei sollen insbesondere die Solvabilitätsregeln, also die Vorschriften für die Eigenkapitalunterlegung von Versicherungsunternehmen, neu gestaltet werden. Ausgehend von den aktuellen Solvabilitätsregeln, die sich nur unzureichend an den tatsächlichen Risiken der Versicherer orientieren, findet eine Entwicklung hin zu einer risikobasierten Eigenkapitalunterlegung statt. Viele grosse Volkswirtschaften haben in den vergangenen 15 Jahren neue Aufsichtsregeln für Versicherungsunternehmen eingeführt, die im Kern eine Neuorientierung der Mindesteigenkapitalausstattung an den Risiken des Versicherers vorsahen. Kanada und die USA zählten 1992 bzw zu den ersten Ländern, die so genannte "Risk Based Capital Standards" eingeführt haben. Japan folgte 1996 mit dem "Solvency Margin Dr. Martin Eling (martin.eling@unisg.ch), Universität St. Gallen, Institut für Versicherungswirtschaft, Kirchlistrasse 2, CH St. Gallen.

3 Standard" und Australien 2001 mit dem "General Insurance Reform Act". Großbritannien führte das Konzept der so genannten "Enhanced Capital Requirement" und "Individual Capital Assessment" in 2004 ein. Die Niederlande implementierten das "Financial Assessment Framework" in Ein erster Schritt zur Reform der in der Europäischen Union seit dem Jahr 1973 (für Nichtlebenversicherungsunternehmen) bzw (für Lebensversicherungsunternehmen) gültigen Solvabilitätsregeln wurde dabei zu Beginn des Jahres 2004 unter dem Titel Solvency I vorgenommen. Solvency I enthält allerdings nur kleinere Veränderungen gegenüber den bis dato gültigen Solvabilitätsregelungen. Ziel des Solvency-II-Projekts ist nun die Entwicklung risikobasierter Solvabilitätsstandards, die in allen EU- Ländern einheitlich anwendbar sind. 1 Im Rahmen von Solvency II sind jedoch noch viele wichtige Fragen ungeklärt, die im politischen Einigungsprozess der kommenden Jahre beantwortet werden müssen. Dazu gehört insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Standardformel, nach der Versicherer ihr Zielkapital ableiten. Auch die Anforderungen an interne Risikosteuerungsmodelle, welche Versicherer nach Akkreditierung durch die Aufsichtsbehörde zur Berechnung des Zielkapitals nutzen dürfen, der aufsichtsrechtliche Überprüfungsprozess und die Offenlegungsvorschriften sind derzeit noch weitgehend offen. In diesem Beitrag wird mit dem Swiss Solvency Test (SST) ein Aufsichtssystem vorgestellt, welches in der konkreten Ausgestaltung bereits deutlich weiter fortgeschritten ist als Solvency II und eine Vorbildfunktion für die auf EU-Ebene laufenden Diskussionen einnehmen könnte. Der SST wird seit Mai 2003 vom schweizerischen Bundesamt für Privatversicherungen entwickelt und wurde zu Beginn des Jahres 2006 für grosse Lebens- und Schadenversicherer eingeführt. Erste Erfahrungen der schweizerischen Versicherungswirtschaft in der Umsetzung des SST sind sehr positiv. Grundsätzlich herrscht in der Branche Einigkeit darüber, dass durch den SST ein sehr flexibles und leistungsstarkes Regulierungsinstrument geschaffen wurde, welches eine Vorbildfunktion für Solvency II haben kann Vgl. Hartung/Helten (2004), S Vgl. Schmeiser et. al. (2006), S

4 Der vorliegende Beitrag ist wie folgt strukturiert: In Abschnitt 2 wird der SST zunächst in die internationale Aufsicht über Versicherungsunternehmen eingeordnet. In Abschnitt 3 wird auf die Konzeption des SST eingegangen, insbesondere auf die modulare Einteilung in Markt-, Kredit- und Versicherungsrisiken. In Abschnitt 4 wird die Ermittlung des Zielkapitals dargestellt. Der Beitrag schliesst in Abschnitt 5 mit einer Zusammenfassung und einem kurzen Ausblick. 2. Einordnung des SST In diesem Abschnitt wird das Konzept des SST in die internationale Aufsicht über Versicherungsunternehmen eingeordnet. Weltweit sind eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Aufsichtssysteme implementiert, die von der Vorgabe ethischer Richtlinien bis hin zu sehr komplexen Simulationsmodellen reichen. Tabelle 1 gibt einen Ü- berblick über die verschiedenen Ansätze. Es wird eine Einteilung in vier Gruppen vorgenommen. 3 Der SST kann dabei in die vierte Gruppe (Kombination von statischen Faktormodellen und dynamischen Cash-Flow-basierten Modellen) eingeordnet werden. Modell Bezeichnung vorgeschlagen von bzw. im eingeführt in Jahr Kein Modell Fair Insurance Code, 2001, Neuseeland Insurance Companies Act 1994 nicht Solvency I EU 2004 risikobasiert Insurance Reform Act Australien 1973 General Insurance Reform Act Australien 2001 Risk Based Capital Standards USA 1994 statische Solvency Margin Standard Japan 1996 Faktorenmodelle National Association of Insurance risikobasiert Financial Analysis Solvency Tools 1994 Commissioners (NAIC) Capital Adequacy Ratio A.M. Best 1994 GDV-Modell Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 2005 Dynamische szenario- Stress Testing BaFin 2002 Cash-Flowbasierte basiert Financial Assessment Framework Niederlanden 2006 prinzipien- Cash Flow Modell Cummins/Grace/Phillips 1999 Modelle basiert Cash Flow Modell Schmeiser 2004 Kombination von statischen Faktormodellen und Individual Capital Assessment Enhanced Capital Requirement, Grossbritannien 2004 dynamischen Cash-Flowbasierten Modellen Swiss Solvency Test Schweiz 2006 Tabelle 1: Einordnung des SST 4

5 In der ersten Gruppe gibt es keine explizite Kapitalanforderung und demnach auch kein Modell für die Eigenkapitalunterlegung. Solch ein System findet sich in Neuseeland, wo von den Versicherern lediglich verlangt wird, dass sie den so genannten "Fair Insurance Code" unterzeichnen. Nach diesem Code müssen Versicherer bestimmte ethische Grundsätze einhalten und sich von einer Ratingagentur, wie zum Beispiel Standard & Poor s, A.M. Best oder Fitch, bewerten lassen. 4 In der zweiten Gruppe werden statische Faktorenmodelle eingesetzt. Hier kann eine Unterscheidung zwischen risikobasierten und nicht risikobasierten Modellen vorgenommen werden. Die derzeitig in der Europäischen Union gültigen Solvency I-Regelungen sind nicht risikobasiert, da sie sich im Allgemeinen am Geschäftsvolumen und nicht an der Risikostruktur des Versicherers orientieren. Ein Beispiel für ein risikobasiertes System findet sich in Australien, wo die Aufsichtspraxis bis zum Jahr 2000 dem Solvency I-Regelwerk sehr ähnelte. 5 Mit der Einführung des "General Insurance Reform Act" im Jahr 2001 hat Australien allerdings ein System von "Risk-Based Capital Standards" eingeführt. Die Erfahrungen Australiens können damit wertvolle Hinweise für die europäischen Aufsichtsbehörden geben. Zur Gruppe der risikobasierten Aufsichtssysteme gehören auch die US-amerikanischen Risk Based Capital-Standards, die japanischen Solvency Margin Standards und verschiedene Vorschläge von privaten (A.M. Best s Capital Adequacy Ratio) und öffentlichen Institutionen (GDV-Model, das Financial Analysis Solvency Tool der National Association of Insurance Commissioners (NAIC)). In der dritten Gruppe werden dynamische Cash-Flow basierte Modelle eingesetzt. Diese lassen sich in szenario- und prinzipienbasierte Ansätze unterteilen. Szenariobasierte Ansätze analysieren die Auswirkungen bestimmter Negativereignisse, zum Beispiel eines Crashs am Aktienmarkt oder einer Naturkatastrophe auf die Solvenz des Versicherungsunternehmens. Ein Beispiel ist der Stress-Test, den die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2002 durchgeführt hat. Prinzi Vgl. zur folgenden Einteilung Eling/Schmeiser/Schmit (2007). Vgl. Insurance Council of New Zealand (2007). Vgl. Australian Prudential Regulation Authority (1999). 5

6 pienbasierte Ansätze verwenden dagegen bestimmte Annahmen über die zukünftige Umweltentwicklung, um die Finanzkraft des Versicherers im Zeitablauf zu simulieren. Die Modellvorschläge von Cummins/Grace/Phillips (1999) und Schmeiser (2004) gehören zu dieser Gruppe. In der vierten Gruppe werden statische Faktorenmodelle und dynamische Cash-Flowbasierte Modelle miteinander kombiniert. Ein Beispiel sind die britischen Individual Capital Assessments (ICA), die aus Szenariotests und aus internen Modellen abgeleitet werden. Darüber hinaus sind die britischen Versicherer aber auch verpflichtet, so genannte Enhanced Capital Requirements (ECR) zu berechnen, die auf ein standardisiertes Faktorenmodell aufbauen. Ein weiteres Beispiel ist der SST. Im Rahmen des SST werden Markt-, Kredit- und versicherungstechnische Risiken über Standardmodelle oder interne Risikosteuerungsmodelle berechnet, während seltene Ereignisse und durch Standardmodelle nicht abgedeckte Risiken mit Hilfe von Szenarioansätzen quantifiziert werden. Der Aufbau des SST wird in den folgenden Abschnitten detailliert erläutert. 3. Konzeption des SST Der SST wurde vom schweizerischen Bundesamt für Privatversicherungen in Zusammenarbeit mit Vertretern der Versicherungswirtschaft und der Versicherungswissenschaft entwickelt. Dabei ist die Kompatibilität des schweizerischen Aufsichtsrechts mit dem Solvency-II-Regelwerk beabsichtigt. 6 Durch die schnelle Umsetzung der neuen Aufsichtsregeln im Zuge der Reform des schweizerischen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) nimmt die Schweiz in Europa allerdings eine Vorreiterrolle ein. Nach Ausarbeitung technischer Details wurde im Sommer 2004 ein erster SST-Testlauf durchgeführt. Ausgehend von den Ergebnissen dieses Tests wurden weitere Anpassungen am SST vorgenommen. Der zweite Testlauf folgte im Jahre 2005 mit 45 Versicherungsgesellschaften. Dieser diente insbesondere dazu, Modellannahmen zu überprüfen und die Anwendbarkeit des Modells für kleine und mittelgrosse Unterneh- 6 Vgl. Bundesamt für Privatversicherungen (2004), S. 7. 6

7 men zu evaluieren. Die SST-Regelungen werden nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren im Jahr 2008 für alle Versicherungsunternehmen verbindlich in Kraft treten. Grosse Lebens- und Schadenversicherungsgesellschaften sind allerdings zur Anwendung des SST bereits seit dem Jahr 2006 verpflichtet. 7 Der SST ist modular aufgebaut. Dazu erfolgt eine Aufteilung der Risiken in verschiedene Risikoklassen. Abbildung 1 verdeutlicht den modularen Aufbau des SST. Standardmodelle oder interne Modelle Marktrisiken Versicherungsrisiken Kreditrisiken Szenarien Szenario 1: Finanzmarkt-Crash Szenario 2: Naturkatastrophe Aggregationsmethode Zielkapital SST-Bericht Abbildung 1: Konzeption des SST (Quelle: Bundesamt für Privatversicherungen (2004), S. 10) Kern des SST sind stochastische Standardmodelle für Markt-, Kredit- und Versicherungsrisiken. 8 Zusätzlich werden Szenarios zur Berücksichtigung von seltenen Ereignissen und von durch Standardmodelle nicht abgedeckte Risiken analysiert. Zur Ermittlung des Zielkapitals werden die Resultate der Standardmodelle und der Szenarios zusammengeführt. Zusätzlich wird ein ausführlicher Bericht erstellt, in dem die Risikopositionen des Versicherers und die SST-Berechnungen zusammengefasst werden. 7 8 Vgl. Keller (2006), S. 3. Anzumerken ist, dass insbesondere grosse Versicherer zur Entwicklung interner Risikosteuerungsmodelle angehalten werden. Vgl. dazu Keller/Luder/Schnieper (2006), S

8 3.1. Marktrisiken Das Marktrisikomodell, dass auch als Assetmodell bezeichnet wird, stellt einen der drei konzeptionellen Kernbestandteile des SST-Standardmodells dar. In diesem Modell werden Finanzmarktrisiken quantifiziert, die sich durch Änderungen der Risikofaktoren Zinsen, Aktienkurse, Währungskurse und Immobilienpreise auf die Aktiva und Passiva eines Versicherers ergeben. Das Marktrisikomodell wurde in Anlehnung an das Risk Metrics Modell von J.P. Morgan entwickelt. Dieses Modell ist derzeit der gebräuchlichste Ansatz zur Ermittlung des Value at Risk und ist insbesondere in der Risikomessung von Banken sehr verbreitet. 9 Sowohl die Assets als auch die Liabilities werden in Abhängigkeit der Risikofaktoren modelliert, so dass das Modell eine integrierte Sichtweise im Sinne eines modernen Asset Liability Managements einnimmt. Das Modell beruht auf einem Varianz-Kovarianz-Ansatz und berechnet die Standardabweichung der Wertschwankungen aus Finanzmarktrisiken, die sich über einen Zeithorizont von einem Jahr ergeben können. Es wird angenommen, dass die Risikofaktoren multivariat normalverteilt sind und dass sich die Wertänderungen der Aktiva und Passiva proportional zu den Änderungen der Risikofaktoren verhalten. 10 Die Risikofaktoren werden auf der Grundlage historischer Daten geschätzt. Dazu werden monatliche Zeitreihen bestimmter Indizes über einen zehnjährigen Zeitraum betrachtet. Bei dieser Vorgehensweise besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Risiken der Investments und die Interdependenzen mit anderen Risikoquellen falsch eingeschätzt werden, denn sämtliche Risikofaktoren werden aus Durchschnittswerten der Vergangenheit geschätzt. Die Schätzungen auf Basis historischer Daten müssen jedoch nicht zwangsläufig einen Bezug zur zukünftigen Entwicklung der Risikofaktoren aufweisen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr positiv zu beurteilen, dass im SST das analytische Marktrisikomodell um Szenarioanalysen ergänzt wird Vgl. im Folgenden auch Schmeiser et. al. (2006), S Vgl. Bundesamt für Privatversicherungen (2005), S. 2. 8

9 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die gewählten Benchmark-Indizes das Portfolio eines Versicherers gut repräsentieren, denn grundsätzlich kann die Portfoliostruktur des Versicherers von der Struktur eines Index abweichen. In diesem Zusammenhang ist jedoch positiv anzumerken, dass nicht alle Risikofaktoren von der Aufsicht vorgegeben werden, sondern viele Faktoren von den Unternehmen auf Basis ihres eigenen Portfolios ermittelt werden können. Hier zeigt sich in besonderem Masse der Vorteil der prinzipienbasierten gegenüber einer regelbasierten Aufsicht Kreditrisiken Als Standardmodell für Kreditrisiken wird der Basel-II-Ansatz herangezogen, wobei allerdings operationelle Risiken nicht betrachtet werden. Da operationelle Risiken schwierig zu quantifizieren sind, werden diese im SST vorerst nur qualitativ bewertet. Der Basel-II-Ansatz kann sehr einfach implementiert werden und bietet zudem den Vorteil, dass Möglichkeiten der Kreditrisikoarbitrage zwischen dem Banken- und dem Versicherungssektor wirksam begrenzt werden. Anhand des Basel-II-Ansatzes wird im SST ein Kreditrisikozuschlag kalkuliert, der zum Zielkapital für Versicherungs- und Marktrisiken addiert wird. 12 Als Risikomass wird der Value at Risk zum 99%-Quantil betrachtet Versicherungsrisiken Im Rahmen der Versicherungsrisiken erfolgt eine getrennte Modellierung für den Lebensversicherungs-, den Nichtlebenversicherungsbereich und den Krankenversicherungsbereich. Für Rückversicherer wurde kein Standardmodell entwickelt. Diese sollen zur Zielkapitalberechnung interne Risikosteuerungsmodelle heranziehen Im Rahmen einer regelbasierten Aufsicht werden eindeutige Vorschriften, zum Beispiel zur Gewichtung der Risikofaktoren, vorgegeben, während in einer prinzipienbasierten Aufsicht lediglich übergeordnete Richtlinien definiert werden, deren Erfüllung in der Verantwortung des Versicherers liegt. Vgl. Bundesamt für Privatversicherungen (2004), S

10 Im Bereich der Lebensversicherung erfolgt die Modellierung im Standardmodell durch die sieben Risikofaktoren Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität, Reaktivierungsrate, Stornoquote, Optionsausübung und Kosten. Wie im Marktrisikomodell wird bei den Änderungen der Risikofaktoren eine Normalverteilung angenommen. Der Versicherer kalkuliert die Sensitivität des risikotragenden Kapitals hinsichtlich der Risikofaktoren. Die Sensitivitäten werden dann aggregiert, wobei die Volatilitäten der Risikofaktoren und die Korrelation zwischen den Risikofaktoren berücksichtigt werden. Im Nichtlebenbereich werden die Versicherungsrisiken in drei Gruppen eingeteilt: Normalschäden, Grossschäden und Schäden aus früheren Schadenjahren (so genanntes Rückstellungsrisiko). 13 Normalschäden werden auf Basis einer Normalverteilung modelliert. Bei Grossschäden erfolgt eine getrennte Modellierung von Schadenanzahl und Schadenhöhe. Die Zahl der Schäden folgt einer Poissonverteilung. Für die Höhe der Schäden werden für jede Branche ein Verteilungstyp, zum Beispiel die Paretoverteilung, sowie bestimmte Parameter als Orientierung vorgegeben. Für Schäden aus früheren Schadenjahren (Rückstellungsrisiko) wird angenommen, dass sich das Rückstellungsergebnis durch eine geshiftete inverse lognormale Zufallsvariable ermitteln lässt, die durch einen Mittelwert Null und eine aggregierte Varianz definiert werden kann. 14 Im Standardmodell für die Krankenversicherung wird angenommen, dass das Versicherungsrisiko unabhängig vom Finanzrisiko ist. Das technische Ergebnis folgt einer Normalverteilung, was die Aggregation mit dem Resultat des Marktrisikomodells stark vereinfacht. Im Standardmodell werden drei Krankenversicherungsbranchen berücksichtigt: Pflegekosten und individuelle Taggeldversicherung, Kollektivtaggeldversicherung und Übrige. Für jede Branche werden Erwartungswert und Standardabweichung auf Basis historischer Verlustdaten ermittelt. Anschliessend werden die Ergebnisse unter Berücksichtigung der Korrelation zwischen den Branchen aggregiert Zusätzlich werden Katastrophenschäden anhand von Szenarien abgebildet. Vgl. dazu den folgenden Gliederungspunkt 3.4. Vgl. Bundesamt für Privatversicherungen (2004), S. 24, und Bundesamt für Privatversicherungen (2006), S Vgl. Bundesamt für Privatversicherungen (2004), S

11 3.4. Szenarien Zur Berücksichtigung von seltenen Ereignissen und von durch Standardmodelle nicht abgedeckte Risiken werden im SST versicherungsspezifische Szenarien analysiert. Dabei erfolgt eine Unterscheidung in qualitative und quantitative Szenarien. Qualitative Szenarien werden ausgewertet, aber nicht in die Berechnung des Zielkapitals einbezogen. Quantitative Szenarien werden dagegen mit den Ergebnissen der Standardmodelle zusammengeführt. Zu den Szenarien zählen unter anderem Naturkatastrophen, beispielsweise die Explosion eines Chemiewerks oder ein Hagelsturm, aber auch kapitalmarktspezifische Szenarien, wie etwa die Zusammenbrüche der Aktienmärkte in den Jahren 1987 und Weitere Szenarien umfassen den Ausfall eines Rückversicherers, einen Anstieg der Invaliditätsraten oder eine zunehmende Langlebigkeit in der Gesellschaft. Für all diese Szenarien werden die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und die Auswirkungen auf die Solvenz des Versicherungsunternehmens analysiert. Jeder Versicherer muss dabei die für ihn relevanten Szenarien benennen. 4. Ermittlung des Zielkapitals Der SST greift auf Verfahren zurück, die zum grössten Teil bereits heute von den Versicherern eingesetzt werden. Um sich der tatsächlichen Risikosituation der Unternehmen anzunähern, wird eine marktnahe, ökonomische Bewertung für Aktiva und Passiva durchgeführt. Analog zu Solvency II verfolgt das schweizerische Aufsichtsrecht hinsichtlich der Kapitalanforderungen einen Zwei-Stufen-Ansatz. Die erste Stufe bildet die so genannte Minimalsolvenz, die sich analog zum geplanten Vorgehen in der EU an den Solvency-I-Regeln orientiert. Die zweite Stufe bildet ein marktnahes Zielkapital. Bei Unterschreitung des Zielkapitals werden regulatorische Massnahmen in Abhängigkeit vom Ausmass der Unterschreitung vorgenommen. Das SST-Zielkapital besteht aus zwei Komponenten: Einem Risikokapital, welches notwendig ist, um während eines Jahres die Schwankungen im Geschäftsverlauf mit 11

12 einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit überleben zu können, und einem Mindestbetrag zum Schutz der Versicherten vor den Folgen einer Insolvenz. 16 Abbildung 2 verdeutlicht die Ermittlung des Zielkapitals im SST. Assets Liabilities A Marktnaher Wert der Liabilities Zielkapital L Barwert der Liabilities (Best-Estimate) Mindestbetrag Risikotragendes Kapitel RTK=A-L Abbildung 2: Ermittlung des Zielkapitals (Bundesamt für Privatversicherungen (2004), S. 16) Das Risikokapital ergibt sich als Expected Shortfall (auf einem Sicherheitsniveau von 99%) der Veränderung des so genannten risikotragenden Kapitals innerhalb eines Jahres. Das risikotragende Kapital ist definiert als die Differenz zwischen dem marktnahen Wert der Assets und der bestmöglichen Schätzung (Best Estimate) der Liabilities. Die Regulierungsbehörde schreibt dabei keine Methode für die marktnahe Bewertung von Liabilities vor, jedoch müssen alle in einem Versicherungsportfolio eingebetteten Optionen und Garantien (z. B. Mindestverzinsungsgarantien) bewertet werden. Zulässig sind unterschiedliche Ansätze der Barwertermittlung, wie beispielsweise die risikoneutrale Bewertung. Der Mindestbetrag ist die Summe der zukünftigen Kapitalkosten für Risikokapital, welches im Fall eines Run-offs für die geordnete Abwicklung aller Versicherungsverpflichtungen notwendig ist. Der Mindestbetrag ergibt sich als diskontierter Wert der 16 Vgl. zur Berechnung des Zielkapitals Bundesamt für Privatversicherungen (2004), S. 9-17, und Luder (2005). 12

13 zukünftigen Kosten für die Haltung der SST-Zielkapitalhöhe im Fall der Abwicklung des Versicherungsportfolios durch eine Drittpartei. Im Rahmen des ersten SST Testlaufs im Jahr 2004 wurden diese Kapitalkosten mit einem Spread von 6% über dem risikofreien Zinssatz angesetzt. Das Zielkapital des SST ergibt sich dann, indem das Risikokapital und der Mindestbetrag addiert werden. 5. Zusammenfassung Der SST ist im Rahmen der Feldtests und mit seiner Einführung im schweizerischen Versicherungsmarkt durchweg positiv aufgenommen worden. Die meisten kleineren und mittleren Gesellschaften erachten den SST als sehr nützlich, da sie dadurch einen vertieften Einblick in die eigene Risikosituation erhalten. Grosse Gesellschaften sehen im SST eine nützliche Messlatte zur Beurteilung der eigenen internen Risikosteuerungsmodelle. 17 Die Schweiz nimmt mit der Einführung des SST auf europäischer Ebene eine Vorreiterrolle ein. Mit dem Swiss Solvency Test wurde ein flexibles Regulierungssystem geschaffen, das eine Vorbildfunktion für ein zukünftiges Solvency-II-Regelwerk haben kann. Auch wenn noch Detailfragen zu klären sind, ist der SST in seiner konkreten Ausgestaltung deutlich weiter fortgeschritten als die Überlegungen zu Solvency II auf europäischer Ebene. Insofern stellt der SST eine Referenz für die zukünftige Ausgestaltung von Solvency II dar. 17 Vgl. Keller (2006), S

14 Literatur Australian Prudential Regulation Authority (1999), A New Statutory Solvency Standard for General Insurers, Policy Discussion Papers dp0005, Sydney. Bundesamt für Privatversicherungen (2004), Weissbuch des Schweizer Solvenztests, Bern. Bundesamt für Privatversicherungen (2005), Dokumentation SST Marktrisikomodell, Bern. Bundesamt für Privatversicherungen (2006), Technisches Dokument zum Swiss Solvency Test, Bern. Cummins, J. D./Grace, M./ Phillips, R. D. (1999), Regulatory Solvency Prediction in Property-Liability Insurance: Risk-Based Capital, Audit Ratios, and Cash Flow Simulation, Journal of Risk and Insurance, 66(3): Eling, M./Schmeiser, H./Schmit, J. T. (2007), The Solvency II Process: Overview and Critical Analysis, Risk Management & Insurance Review, 10(1): S Hartung, T./Elmar, H. (2004), Modernisierung versicherungswirtschaftlichereigenkapitalnormen durch Solvency II, Finanz Betrieb, 7. Jg., Heft 4, S Insurance Council of New Zealand (2007), Insurance Regulation, Keller, P. (2006), Swiss Solvency Test (SST) die Ergebnisse des 2. Feldtests 2005, Medienkonferenz des BPV vom , Bern, S. 3. Keller, P./Luder, T./Schnieper, R. (2006), SST Design and Implementation, NAIC Reinsurance Task Force, Washington. Luder, T. (2005), Swiss Solvency Test in Non-life Insurance, 36th International Astin Colloquium, Zurich. 14

15 Schweizerischer Versicherungsverband (2006), Zahlen und Fakten 2006, Zürich. Schmeiser, Hato (2004), New Risk-Based Capital Standards in the EU: A Proposal Based on Empirical Data, Risk Management & Insurance Review, Vol. 7, No. 1, S Schmeiser, H./Eling, M./Gatzert, N./Schuckmann, S./Toplek, D. (2006), Volkswirtschaftliche Implikationen aus dem Swiss Solvency Test, I.VW-HSG Schriftenreihe, Band 48, St. Gallen. 15

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