Förderprogramme für Kommunen im Saarland
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- Marie Schreiber
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1 Förderprogramme für Kommunen im Saarland Klaus-Dieter Uhrhan Leiter des Referates D/8 - Förderung des Klimaschutzes und der Erneuerbaren Energien im MWAEV d. Saarlandes 0681 / k.uhrhan@wirtschaft.saarland.de Stuttgart,
2 ZEP Kommunal (Förderperiode ) Zuwendungsempfänger: Zuwendungen können gewährt werden an kommunale Gebietskörperschaften des Saarlandes, deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften, sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. EFRE Fördervolumen ~ca. 18 Mio. aus dem Seite 2
3 Fördertatbestände Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand Thermische Solarkollektoranlagen Holzfeuerungsanlagen Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien Hocheffiziente Straßenbeleuchtung Nahwärmenetze für kommunale Immobilien Seite 3
4 Wärmedämmmaßnahmen Künftig zwei Verfahren: - Tabellenwert (links) - Nachweis, dass EnEV- Anforderung (WG) um 10 % übertroffen wird Achtung: höhere Bagatellgrenze ( Förderung, Invest.) Seite 4
5 Solarkollektoren 10 m² Bruttofläche bei Flach- und Luftkollektoren 8 m² Bruttofläche bei Vakuumröhrenkollektoren Anforderungen: Solarkeymark-Zertifikat, Jährlicher Mindest-Ertrag (525 kwh/m²) Pufferspeicher (30 l/m²) Funktionskontrolle (Wärmemengenzähler) Seite 5
6 Holzfeuerungsanlagen Automatisch beschickte Anlagen mit einer Nennwärmeleistung zwischen 100 kw und 2,5 MW Anforderungen: Emissionswerte (Nox / CO / Staub) Nachweis der installierten Nennwärmeleistung durch Wärmebedarfsberechnung Seite 6
7 Entwicklungs-, Pilot- und Demovorhaben Modellvorhaben der kombinierten Kraft-Wärme-(Kälte-)erzeugung zur Energieeinsparung und zur rationellen Energienutzung (z.b. hocheffiziente Wärmerückgewinnungs- oder Kälte- und Klimaanlagen, gasbetriebene Wärmepumpen, ), zur energetischen Nutzung von Biomasse und erneuerbaren Energien (z.b. Holzvergaser, Stirling, ) Seite 7
8 Energiekonzepte und Machbarkeitsstudien Energiekonzepte für einzelne Siedlungsgebiete oder Gebäudekomplexe sowie Machbarkeitsstudien für Energiesparmaßnahmen und dezentrale Energienutzungsanlagen (Bagatellgrenze ) auch in Verbindung mit der Städtebauförderung im MfIS Seite 8
9 Hocheffiziente Straßenbeleuchtung Gefördert werden im öffentl. Außenbereich die Ausgaben für Beschaffung und Einbau von effizienten Lampen und Leuchten mit hoher Lichtausbeute Nur Austausch von bestehenden Anlagen Nur Austausch von Leuchtmitteln und/oder Leuchtkörpern Einsparung mind. 30% gegenüber IST-Zustand 25 % - Förderung max Seite 9
10 ZEP Kommunal Seit dem 28. Mai 2015 ist die Richtlinie in Kraft Antragsformulare im Internet unterm dem Energieportal Es besteht für dringende Maßnahmen die Möglichkeit eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu erteilen! Seite 10
11 Seite 11
12 Förderung von elektrischen Energiespeichersystemen (EnS) Gegenstand dieser Förderung ist die Installation von stationären elektrischen Speichersystemen auf Basis von Lithium-Ionen, Vanadium-Redox-Fluss oder höherwertiger Technologie mit einer Brutto-Speicherkapazität (Nennkapazität) von 3 bis 30 Kilowattstunden, die über intelligente Steuersysteme einen Autarkiegrad im Jahresmittel von mindestens 50 % erwarten lassen Fördervolumen ~1,5 Mio. Seite 12
13 Förderung von elektrischen Energiespeichersystemen (EnS) Förderung von 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Bagatellgrenze liegt bei 500 Maximale Förderhöhe bei pro Vorhaben KfW unterstützt auch den Einbau von Speichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen (PV), die nach dem installiert wurden, durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Gemäß dem Sparsamkeitgebot der Landeshaushaltsordnung werden diese in Abzug gebracht! Seite 13
14 Förderung von elektrischen Energiespeichersystemen (EnS) Bonus60 nur als Zusatz zur Grundförderung Bei einem erreichten Autarkiegrad im Jahresmittel von 60 % beträgt die Bonuszahlung Bonus60 in Ergänzung zur Grundförderung bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine Gesamtförderung von bis zu 45 % (Grundförderung 35 % + Bonusförderung 10 %) erreicht werden kann. Seite 14
15 Förderung von elektrischen Energiespeichersystemen (EnS) Bonus68 nur als Zusatz zur Grundförderung Bei einem erreichten Autarkiegrad im Jahresmittel von 68 % beträgt die Bonuszahlung Bonus68 in Ergänzung zur Grundförderung bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine Gesamtförderung von bis zu 55 % (Grundförderung 35 % + Bonusförderung 20 %) erreicht werden kann. Seite 15
16 Seite 16
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18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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