Allgemeine Geschäftsbedingungen für den paybox Voucher

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den paybox Voucher Präambel Die paybox Bank AG (in der Folge paybox Bank) tauscht nach diesen Bedingungen Buchgeld in E-Geld im Sinne des E-Geldgesetzes Der Benutzer kann damit bargeldgleich bei Vertragsunternehmen der paybox Bank Waren und Dienstleistungen erwerben. Der Einsatz der paybox Voucher ist (derzeit) nur bei im Inland tätigen Vertragsunternehmen möglich. 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Benutzer eines paybox Vouchers bzw. des Dritten, der einen paybox Voucher für einen Benutzer erwirbt, und der paybox Bank AG (in der Folge paybox Bank ). Mit dem Kauf beziehungsweise der Nutzung eines paybox Vouchers erklären sich sowohl der Benutzer als auch der Dritte, der einen Voucher für einen Benutzer erwirbt, mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 2. Begriffsbestimmungen paybox Voucher: paybox Voucher bezeichnet das von der paybox Bank ausgegebene elektronische Euro-Zahlungsmittel, das mit der MSISDN verknüpft ist und auf den Systemen der paybox Bank verwaltet wird. Mittels eines paybox Vouchers kann der Benutzer eines Mobiltelefons bargeldlos zahlen. Benutzer: paybox Voucher-Benutzer ist die Person, die über das mobile Endgerät bzw. die betreffende SIM-Karte verfügungsberechtigt ist. Vertragsunternehmen: paybox Voucher-Vertragsunternehmen bezeichnet alle Unternehmen, mit denen die paybox Bank einen Vertrag über die Akzeptanz des paybox Vouchers Zahlungsmittel für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen im m-commerce abgeschlossen haben. EU-Kreditinstitut: EU-Kreditinstitut bezeichnet ein Kreditinstitut, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. 3. Erwerb des paybox Vouchers 3.1 Eintausch von Buchgeld Der Benutzer kann den Erwerb eines paybox Vouchers über das Internet mittels einer von der paybox Bank akzeptierten Zahlungsvariante wie der Kreditkarte oder durch Abbuchung vom 1

2 Girokonto des Benutzers (EPS Online Banking) bzw. durch Überweisung auf ein Konto der paybox Bank anbieten. Der Benutzer bietet durch Überweisung eines -Betrags in der von der paybox Bank jeweils akzeptierten Stückelung an, jeweils einen paybox Voucher in der Höhe des Betrags zu erwerben. Im Falle des Kaufs eines Vouchers durch Abbuchung vom Girokonto muss die Überweisung von einem Konto aus erfolgen, das der Benutzer bei einem österreichischen oder einem EU-Kreditinstitut auf eigene Rechnung führt und über das dieser einzeln zeichnungsberechtigt ist. Die paybox Bank kann ein Angebot dadurch annehmen, dass sie dem Benutzer die Anlage eines Vouchers unter Bekanntgabe des Betrags, der dem Benutzer zur Verfügung steht, per SMS bestätigt. Für diesen Fall erhält der Benutzer den eingetauschten Betrag in der Höhe des Nennwerts als elektronisches Geld in Form des paybox Vouchers gutgeschrieben. Der paybox Voucher hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Dieses Vertragsverhältnis begründet kein Giroverhältnis. Dem Benutzer steht daher keine Verzinsung des eingetauschten Betrags zu. Ein Benutzer kann beliebig viele paybox Voucher pro SIM-Karte tauschen. Das einer MSISDN zur Verfügung stehende Gesamtguthaben ist jedoch mit 250,-- und der Jahresumsatz pro MSISDN mit 2.500,-- beschränkt. 3.2 Erwerb durch einen Dritten Der Erwerb eines paybox Vouchers durch Dritte für einen Benutzer ist ausschließlich für einen volljährigen bzw. voll geschäftsfähigen Benutzer zulässig. Dritte können in diesem Fall für Benutzer den Erwerb eines paybox Vouchers dadurch vorschlagen, dass sie die Mobiltelefonnummer des gewünschten Benutzers bei dem Eintauschvorgang, der den Regeln des Punkts 3.1 folgt, bekannt geben. Die paybox Bank AG kann dieses Angebot dadurch annehmen, dass sie die bekannt gegebene Mobiltelefonnummer der MSISDN der jeweiligen SIM-Karte zuordnet und dem Benutzer die Anlage des paybox Vouchers unter Bekanntgabe des Betrags, der dem Benutzer zur Verfügung steht, per SMS bestätigt. Im Falle des Eintausches durch Abbuchung vom Girokonto muss die Überweisung seitens des Dritten von einem Konto aus erfolgen, das der Dritte bei einem österreichischen oder EU- Kreditinstitut auf eigene Rechnung führt und über das er einzelzeichnungsberechtigt ist. 4. Nutzung des paybox Vouchers 4.1 Zahlungsvorgang Die Zahlung mittels paybox Voucher erfolgt durch Guthabensübertragung vom paybox Voucher des Benutzers an das Vertragsunternehmen. Vor Durchführung des Zahlungsvorgangs muss die Zahlung durch den Benutzer bestätigt werden. Mit der Bestätigung weist der Benutzer die paybox Bank unwiderruflich an, den jeweiligen Betrag zulasten seines aktuell verfügbaren paybox Voucher-Guthabens an das entsprechende Vertragsunternehmen zu bezahlen. Abweichend von 42 ZaDiG gelten jene Ausführungsfristen, die die paybox Bank mit ihren Vertragsunternehmen vertraglich vereinbart hat. Abweichend von 31 ZaDiG teilt die paybox 2

3 Bank dem Benutzer nach Ausführung eines Zahlungsvorgangs per SMS eine Referenznummer mit, die diesem die Identifizierung des entsprechenden Zahlungsvorgangs ermöglicht. Sollte eine Zahlung vom Vertragsunternehmen nach Abschluss des Zahlungsvorgangs zurückgeleitet werden, wird die paybox Bank dem Benutzer das abgebuchte Guthaben in Form eines neuen paybox Voucher gutschreiben. 4.2 Benutzung mehrerer paybox Voucher Der Benutzer kann einen paybox Voucher bis zur vollständigen Ausschöpfung des Anfangswerts beliebig oft für Zahlungen verwenden. Sollte der Rest- oder Gesamtwert der bei einer Zahlung verwendeten paybox Voucher nicht die gesamte zu leistende Zahlung decken, wird der Zahlungsvorgang ohne Belastung des paybox Voucher abgebrochen. Der Benutzer erhält sodann von der paybox Bank eine Benachrichtigung per SMS, dass das auf dem/den paybox Voucher(n) vorhandene Guthaben zur Durchführung des Zahlungsvorgangs nicht ausreicht. In diesem Fall muss der Benutzer auf eine andere Zahlungsart ausweichen oder entsprechende weitere paybox Voucher erwerben. 4.3 Beschränkungen des paybox Vouchers Der paybox Voucher ist nicht übertragbar und nicht wiederaufladbar. 4.4 Kontoabfrage Über die Zahl seiner paybox Voucher und den Stand des -Gegenwerts jedes paybox Vouchers kann sich der Benutzer jederzeit mittels SMS an die Nummer der paybox Bank informieren. 5. Pflichten des Benutzers Der Benutzer hat bei der Nutzung des paybox Vouchers die Bedingungen für deren Ausgabe und Nutzung, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind, einzuhalten. Er ist verpflichtet, den paybox Voucher, die SIM-Karte und sein Mobiltelefon sorgfältig zu verwahren und alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies beinhaltet die Verpflichtung, das Mobiltelefon, in dem die mit dem paybox Bank Voucher verknüpfte SIM-Karte verwendet wird, durch einen PIN- Code zu sichern. Sorglose Verwahrung liegt insbesondere dann vor, wenn a) ein Dritter ohne erheblichen Aufwand unbefugt an den paybox Voucher, die SIM-Karte oder das Mobiltelefon des Benutzers gelangen kann, b) der paybox Voucher für andere Zwecke als den Zahlungsverkehr verwendet wird, c) der paybox Voucher, die SIM-Karte oder das Mobiltelefon des Benutzers in einem Kraftfahrzeug, Boot oder Luftfahrzeug sowie in Räumlichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zugang verschaffen können, verwahrt werden, oder 3

4 d) der paybox Voucher, die SIM-Karte oder das Mobiltelefon des Benutzers an Dritte aus welchem Grund auch immer (ausgenommen zum Zweck der Zahlung an ein Vertragsunternehmen) weitergeben werden. Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung des paybox Vouchers, der SIM-Karte oder seines Mobiltelefons mit dem der paybox Voucher verknüpft ist, hat der Benutzer die paybox Bank unverzüglich nach Kenntniserlangung zu verständigen, um die Sperre zu veranlassen. Bei Abhandenkommen des paybox Vouchers (z.b. Verlust oder Diebstahl) muss der Benutzer darüber hinaus eine Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde erstatten und diese auf Verlangen der paybox Bank im Original oder in Kopie übergeben. 6. Sperre des paybox Vouchers Die Sperre eines paybox Vouchers kann vom Benutzer jederzeit telefonisch unter (in Österreich) bzw (aus dem Ausland) beauftragt werden. Nach erfolgter Meldung wird das paybox Voucher-Guthaben unverzüglich gesperrt. Die paybox Bank ist berechtigt, den paybox Voucher ohne Mitwirkung des Benutzers zu sperren, wenn a) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des paybox Vouchers oder der Systeme, die mit ihm in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen; b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des paybox Vouchers besteht. Bei einer Sperre wird das verbleibende Restguthaben innerhalb von 5 Werktagen auf einen neuen paybox Voucher gutgeschrieben. 7. Haftung des Benutzers Bis zum Wirksamwerden einer Sperrmeldung bei der paybox Bank haftet der Benutzer unter Berücksichtigung eines allfälligen Mitverschuldens der paybox Bank für missbräuchliche Verfügungen mit dem Voucher durch Dritte bei leicht fahrlässiger Verletzung seiner Sorgfaltspflichten bis zu einem Höchstbetrag von 150,--, bei grob fahrlässiger Verletzung seiner Sorgfaltspflichten höchstens bis zur Höhe des tatsächlich verursachten Schadens. Bei vorsätzlicher Verletzung seiner Sorgfaltspflichten bzw. bei betrügerischer Absicht haftet der Benutzer für den gesamten entstandenen Schaden. Ab Eingang der Verständigung bei der paybox Bank haftet der Benutzer nicht mehr für den Ersatz von Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung des paybox Vouchers. Dies gilt nicht, wenn der Benutzer in betrügerischer Absicht am Zustandekommen der missbräuchlichen Zahlungsvorgänge mitgewirkt hat. In diesem Fall haftet der Benutzer auch für Transaktionen, die nach seiner Sperrmeldung getätigt wurden. 4

5 8. Haftung der paybox Bank Wurde ein Zahlungsauftrag zu Lasten des paybox Vouchers ohne Autorisierung durch den Benutzer durchgeführt, so wird die paybox Bank den Voucher unverzüglich wieder auf den Guthabenstand bringen, auf dem er sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Im Falle einer aufgrund eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs erfolgten Belastung kann der Benutzer nur dann eine Berichtigung durch die paybox Bank erwirken, wenn er die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung des paybox Vouchers, hiervon unterrichtet. Die paybox Bank ist nicht für Handlungen und Unterlassungen von Vertragsunternehmen verantwortlich, zu denen der Benutzer in Vorbereitung und/oder zum Abschluss eines Geschäfts Kontakt aufnimmt. Die paybox Bank haftet nicht dafür, dass Vertragsunternehmen paybox Voucher stets akzeptieren oder stets technisch so ausgestattet sind, dass eine Zahlung mittels paybox Voucher auch jederzeit möglich ist, es sei denn eine Nichtakzeptanz oder eine Störung wurde durch ein Fehlverhalten der paybox Bank verursacht. Zudem haftet die paybox Bank nicht für den Untergang oder den Verbrauch des paybox Vouchers durch Dritte, denen der Benutzer Zugang zu seinem Mobiltelefon verschafft. Die paybox Bank haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte andere Schäden. Bei von der paybox Bank leicht fahrlässig verursachten Schäden wird die Haftung für reine Vermögensschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 9. Grundgeschäft, Akzeptanz des paybox Vouchers Ansprüche aus dem Geschäft, das der Benutzer mit dem paybox Voucher bezahlt, sind ausschließlich zwischen dem Benutzer und dem jeweiligen Vertragsunternehmen abzuwickeln. Im Falle von Leistungsstörungen in der Vertragsbeziehung zwischen Vertragsunternehmen und Benutzer stehen letzterem keine Ansprüche gegen die paybox Bank zu. Der Benutzer hat keinen Anspruch darauf, dass - ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Mindestzahl an Vertragsunternehmern die paybox Voucher akzeptiert, - ein Vertragsunternehmer sein Sortiment unverändert fortführt sowie - die paybox Voucher zum Erwerb/Bezug bestimmter Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Tritt der Benutzer vom Vertrag mit dem Vertragsunternehmen zurück, so kann er die sich daraus ergebenden (Rückabwicklungs- und allfälligen sonstigen) Ansprüche nur gegen das Vertragsunternehmen geltend machen. Die Anweisung an die paybox Bank, die Zahlung an das 5

6 Vertragsunternehmen durchzuführen, wird von einem Vertragsrücktritt des Benutzers nicht berührt. 10. Kündigung Dem Benutzer steht das Recht zu, den Voucher-Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist während der Vertragslaufzeit zu kündigen. Der Benutzer kann eine Kündigung per Post oder Fax an die paybox Bank zusenden. Im Falle einer Kündigung wird der paybox Voucher am nächsten Werktag von der paybox Bank gesperrt. Dem Benutzer steht kein Recht auf Erstattung von Beträgen zu, die bis zur Wirksamkeit der Sperre bereits für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet wurden. Bei Kündigung durch den Benutzer vor Vertragsablauf (zwei Jahre) wird die paybox Bank alle ungenutzten Guthabensbeträge gemäß Punkt 11 dieser AGB unter Abzug der vereinbarten Gebühren rücktauschen. Die paybox Bank kann das Produkt paybox Voucher ohne Angabe von Gründen einstellen. Die geplante Einstellung wird dem Benutzer mindestens zwei Monate vor der tatsächlichen Einstellung per SMS bekannt gegeben. Der Benutzer hat das Recht, das Guthaben auf seinem paybox Voucher bis zum mitgeteilten Einstellungstermin entweder zu verbrauchen oder gemäß Punkt 11 dieser AGB rückzutauschen. Macht er von dieser Möglichkeit bis zum mitgeteilten Einstellungstermin keinen Gebrauch, so gilt dies als Verzicht auf den Rücktausch des Guthabens auf dem paybox Voucher. Der Benutzer wird gleichzeitig mit der Bekanntgabe der geplanten Einstellung per SMS explizit auf die Bedeutung seines Verhaltens und die Verzichtsfolgen hingewiesen. 11. Rücktauschrecht Der Benutzer hat das Recht, die nicht verbrauchten Beträge auf dem paybox Voucher jederzeit in Buchgeld rückzutauschen. Der unbare Rücktausch erfolgt nach Verständigung der paybox Bank ausschließlich durch Überweisung des jeweiligen (Rest-) Betrags des paybox Voucher auf das Girokonto bzw. Kreditkartenkonto, von dem aus die Einzahlung im Sinne des Punkts 3. bewirkt wurde. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, kann die paybox Bank den Benutzer gegebenenfalls auffordern, weitere Informationen zu übermitteln, bevor der Rücktausch vorgenommen wird. Für die Vornahme eines Rücktauschs wird ein Rücktauschentgelt gemäß Punkt 12 dieser AGB berechnet, sofern der Benutzer den Rücktausch vor Vertragsablauf oder nach mehr als einem Jahr nach Beendigung des Vertrags verlangt. Einem Dritten, der im Sinne Punkt 3.3 dieser AGB für einen anderen Benutzer einen paybox Voucher erwirbt, steht ein solches Rücktauschrecht oder ein anderer Rückzahlungsanspruch gegen die paybox Bank nicht zu. 12. Entgelte der paybox Bank Der paybox Bank steht für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe des paybox Bank Vouchers folgendes Entgelt zu: 6

7 Rücktauschentgelt in der Höhe von 5,--. Dieses wird direkt vom paybox Voucher- Guthaben des Benutzers abgezogen. Die oben angeführten Entgelte werden von der paybox Bank gemäß der Entwicklungen des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) angepasst. Im Fall, dass der VPI 2005 nicht mehr verlautbart wird, können die Entgelte in Entsprechung des an seine Stelle tretenden Index angeglichen werden. Die Anpassung der Entgelte erfolgt am eines jeden Kalenderjahrs. Die Anpassung wird in jenem Verhältnis vorgenommen, in dem sich der Jahresdurchschnitt des VPI 2005 für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem VPI 2005 für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung verändert hat. Wird keine Anpassung vorgenommen, gilt dies nicht als Verzicht der paybox Bank auf ihr Recht, eine entsprechende Erhöhung in den Folgejahren vorzunehmen. Die paybox Bank wird eine Änderung der Entgelte vor Wirksamkeit auf veröffentlichen. 13. Änderungen und Ergänzungen der AGB Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB, insbesondere der Entgelte, werden den Benutzern unter gleichzeitiger Bekanntgabe, wo die geänderten bzw. ergänzten AGB im Internet einzusehen sind, spätestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten durch Verständigung per SMS bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Benutzer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung und Veröffentlichung der Änderung schriftlich oder mittels oder SMS widerspricht. Die paybox Bank wird die Benutzer in der Änderungsmitteilung darauf hinweisen, dass ihr Stillschweigen nach Ablauf von zwei Monaten ab Erhalt der Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt und der Benutzer das Recht hat, den Voucher-Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderungen kostenlos und fristlos zu kündigen und den Rücktausch des Restguthabens zu verlangen. In diesem Fall wird dem Benutzer kein Rücktauschentgelt verrechnet. 14. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand Sollte der Benutzer mit dem paybox Voucher oder den Dienstleistungen der paybox Bank unzufrieden sein, kann sich der Benutzer jederzeit an die paybox Bank oder an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft wenden. Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien. Weitere Informationen dazu finden sich unter der Adresse Der Benutzer ist auch berechtigt, bei der Finanzmarktaufsicht eine Anzeige einzubringen und hat die Möglichkeit, seine Rechte vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Erfüllungsort für Benutzer als auch die paybox Bank sind die Geschäftsräume der paybox Bank in Wien. Es gilt österreichisches Recht (ohne dessen Kollisionsrecht, soweit es auf eine andere als die österreichische Rechtsordnung verweist). 7

8 Gerichtstand für Unternehmer ist das für den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht. Sollte der Benutzer Verbraucher im Sinne des 1 Abs. 1 KSchG sein, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel (örtlichen Zuständigkeitsbereich) sich entweder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt befindet. 8

9 Informationen nach dem Fernfinanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) Nachfolgend erhalten Sie Informationen gemäß Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG), sofern diese nicht bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den paybox Voucher enthalten sind. Die im FernFinG genannten Besonderheiten gelten, wenn Ihr Vertrag im Wege des Fernabsatzes isd Konsumentenschutzgesetzes abgeschlossen wird. Informationen über das Unternehmen: paybox Bank AG Berggasse 31, 1090 Wien Tel.: Fax: office@payboxbank.at Internet: FB-Nummer: FN d Firmenbuchgericht Wien Zuständige Aufsichtsbehörde: Die paybox Bank AG ist ein Kreditinstitut, das aufgrund der ihr von der österreichischen Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, erteilten Konzession zur Erbringung von Bankgeschäften, insbesondere Zahlungsdiensten und der Ausgabe elektronischen Geldes, berechtigt ist. Im Rahmen dieser Konzession gibt die paybox Bank den paybox Voucher aus. Beschreibung der Finanzdienstleistung: paybox Voucher bezeichnet das von der paybox Bank ausgegebene elektronische Euro- Zahlungsmittel, das mit der MSISDN verknüpft ist und auf den Systemen der paybox Bank verwaltet wird. Mittels eines paybox Vouchers kann der Benutzer eines Mobiltelefons bargeldlos zahlen. Kommunikation: Die Vertragsanbahnung, der Vertragsabschluss und jede weitere Kommunikation zwischen Ihnen und der paybox Bank erfolgt in deutscher Sprache. Sie können jederzeit während der Laufzeit des Voucher-Vertrags die Vorlage dieser Informationen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen. Informationen über den Fernabsatzvertrag: Sie haben gemäß 8 FernFinG das Recht vom Voucher-Vertrag binnen 14 Tagen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Vertragsrücktritt ist gegenüber der paybox Bank AG, Berggasse 31, 1090 Wien, ausdrücklich zu erklären. Wenn bereits innerhalb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrags gem. 8 Abs. 5 FernFinG begonnen wird, ist die paybox Bank berechtigt, für Leistungen, die vor Ablauf der Ihnen zustehenden Rücktrittsfrist bereits erbracht wurden, die Aufwandersätze und die vereinbarten Entgelte zu verrechnen. Sollten Sie von diesem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch machen, so wird der Vertrag auf zwei Jahre geschlossen und es gilt für den Fortbestand Punkt 10 der AGB für den paybox Voucher. 9

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