Meine Rechte. Vinzenz-Heim Aachen

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1 Vinzenz-Heim Aachen Meine Rechte Vinzenz-Heim Aachen

2 Die hier beschriebenen Rechte wurden am 28. Juni 2012 unterzeichnet. Für das Vinzenz-Heim / Beiräte: Für die Einrichtungsleitung:

3 Am haben Vertreter der Beiräte der Bewohner des Vinzenz- Heims im Rahmen des Workshops Unser gutes Recht die Rechte zusammengestellt. Die hier aufgeschriebenen Rechte orientieren sich unmittelbar an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Sie stimmen außerdem überein mit dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW und den Ziele und Wege der Arbeit im Vinzenz-Heim Aachen. Einzelne Textpassagen in leichter Sprache sind übernommen aus oder beziehen sich auf: (Deutsches Institut für Menschenrechte e.v.). Hier findet man die Rechte von Menschen mit Behinderung auch in leichter Sprache. Der Titel Meine Rechte hat nicht den Anspruch auf Endgültigkeit. Vielleicht hat jemand eine bessere Idee! Daher ist von der Qualitätsmanagementbeauftragten ein Aufruf an alle LeistungsnehmerInnen und MitarbeiterInnen des Vinzenz-Heims ergangen, Ideen und Vor-schläge zu machen. Die können 2013 von der Arbeitsgruppe aufgenommen werden. Alle oben genannten Gesetzestexte sind unter H:\Qualitätsmanagement\QM Handbuch\Externe Dokumente\Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Richtlinien zu finden. Die UN-Konvention ist hier auch in leichter Sprache gespeichert.

4 01 Die Würde der Menschen mit Behinderung, die im Vinzenz-Heim leben, wird geachtet. Alle werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass niemand bevormundet wird. Alle Mitarbeitenden begegnen den Leistungsnehmern mit Respekt. Behindert sein soll nicht besonders herausgestellt werden. Alle Menschen werden gleich behandelt und jeder ist gleich viel wert. Alle haben die gleichen Rechte. Kein Mensch darf Nachteile haben, nur weil er behindert ist. Die Mitarbeitenden achten im Alltag darauf. 02 Das Recht auf Selbstbestimmung wird anerkannt und unterstützt. Dazu gehört das Recht auf persönliche Weiterentwicklung nach eigenen Vorstellungen. Wer im Vinzenz-Heim lebt, hat das Recht, selber zu entscheiden, wie viel Selbstbestimmung in Anspruch genommen wird. Fehler machen ist erlaubt. Jeder Mensch hat das Recht auf mehrere Chancen. Wenn etwas nicht klappt, bekommt man Hilfe und Beratung. Menschen, die im Vinzenz-Heim leben, werden als Einzelpersonen wahrgenommen. Jeder Mensch ist besonders. Andere Meinungen, Vorstellungen und Werte werden akzeptiert. Keiner wird deswegen diskriminiert.

5 03 Gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe in der Gemeinschaft sind wesentliche Ziele des Vinzenz-Heims, weil jeder Mensch das Recht hat, dabei zu sein. Jeder Mensch darf andere Menschen treffen. Niemand wird ausgeschlossen, weil er behindert ist. Dafür steht das Vinzenz-Heim. Freizeitangebote und Urlaubsreisen werden gemeinsam geplant, durchgeführt und bewertet. Die Menschen, die im Vinzenz- Heim leben, möchten ihre Freizeit gestalten, wie sie wollen. Sie erhalten Hilfe und Unterstützung beim Abbau von Hindernissen (im Haus und außerhalb). Die Dienstplanung berücksichtigt soweit wie möglich, wenn individuelle Begleitung gewünscht oder erforderlich ist. Das wird gemeinsam abgesprochen. Wenn sich Menschen mit Behinderungen gesellschaftlich oder politisch engagieren wollen und Hilfe dabei benötigen, erhalten sie diese.

6 04 Menschen mit Behinderung, die im Vinzenz-Heim leben, haben die gleichen Rechte in Bezug auf Sexualität, Ehe, Familie und Partnerschaft wie Menschen ohne Behinderung. Sie erhalten durch die Mitarbeitenden eine individuelle, angemessene Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Rechte. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass sie begleitet oder beraten werden, wenn Angehörige eine andere Meinung zu diesen Themen haben als sie selber. 05 Die Menschen mit Behinderungen, die im Vinzenz-Heim leben, haben das Recht, gut zu wohnen. Dazu gehört zum Beispiel gutes, gesundes Essen und Getränke, gute Kleidung und ein warmes Zimmer. Sie erhalten durch die Mitarbeitenden Begleitung und Hilfe, wenn sie ihre Wohnsituation ändern möchten (z.b. Paarwohnen im stationären Bereich, Umzug in eine andere Wohnform) oder auch ihr Zimmer neu gestalten möchten.

7 06 Die Menschen mit Behinderungen, die im Vinzenz-Heim leben, haben das Recht, einen eigenen privaten Raum zu haben. Das nennt man Privatsphäre. Alle, die im Vinzenz-Heim arbeiten oder leben, klopfen an die Zimmertüren an und warten die Antwort ab. Die Mitarbeitenden denken auch daran, wenn jemand nicht sprechen kann und melden sich trotzdem an. Denn Mitarbeiter achten besonders auf die Umsetzung im Alltag. Gerade in der Pflege wird auf die Privatsphäre geachtet (z.b. auf dem Weg zwischen Zimmer und Pflegebad). Wenn man in einem Doppelzimmer wohnt, gelten die gleichen Regeln. Dann kann man besonders vereinbaren, was für einen Privatsphäre bedeutet.

8 07 Die Menschen, die im Vinzenz-Heim leben, erhalten von allen Mitarbeitenden Schutz vor Gefahren für Leib und Seele. Genauso wie Menschen ohne Behinderungen ist für sie Freiheit und Sicherheit besonders wichtig. Nur ein Gericht darf entscheiden, ob jemand eingesperrt werden darf. Und immer gilt: Derjenige muss trotzdem gut behandelt werden. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht körperlich verletzt werden. Sie dürfen nicht geschlagen werden. Menschen mit Behinderungen dürfen auch nicht an der Seele verletzt werden. Sie dürfen nicht schlecht behandelt oder beschimpft werden. Die Mitarbeitenden müssen sie stets vor Gewalt und Misshandlung schützen. 08 Eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung, Begleitung und Betreuung ist wichtig, damit es den Menschen, die im Vinzenz-Heim leben, so gut geht wie möglich. Kein Mensch darf weniger Medikamente oder Hilfsmittel bekommen als andere Menschen, auch wenn sie viel Geld kosten. Alle haben das Recht auf freie Arztwahl. Dabei kann man sich von den Mitarbeitenden beraten und helfen lassen. Die Mitarbeitenden achten darauf, dass jeder die Versorgung bekommt, die notwendig ist. Dabei werden die Bedürfnisse, die Fähigkeiten und die Förderung des Einzelnen beachtet.

9 09 Die finanzielle Versorgung der Menschen, die im Vinzenz-Heim leben, ist gut geregelt (Bewohnergeld: Lohn, Barbetrag und sonstige Zuwendungen). Mit ihrem Eigentum wird verantwortlich umgegangen. Mitarbeiter befolgen dabei Regeln. Der alltägliche Umgang mit privatem Geld ist pro Bewohner geregelt. Das wird immer schriftlich vereinbart. Das eigene Geld ist wie vereinbart verfügbar. Der korrekte Umgang mit Geld darf kein Hindernis sein. Das heißt zum Beispiel: Man darf nicht an Freizeitunternehmungen gehindert werden, nur weil der Besitzer und der Mitarbeitende nicht an das Geld kommen. Dafür muss es gute, individuelle Regelungen geben.

10 10 Die Menschen, die im Vinzenz-Heim leben, bekommen individuelle Unterstützung und Beratung zu schulischen Angeboten, zu ihren Arbeitsstellen und beruflichen Möglichkeiten. Die Mitarbeitenden helfen, in dem sie die Menschen mit Behinderung informieren und mit Partnern zusammenarbeiten. Die Partner können zum Beispiel die Werkstätten, Arbeitsagenturen oder Schulen sein.

11 Impressum Herausgeber: Josefs-Gesellschaft ggmbh Vinzenz-Heim Aachen Erstellt durch: Vertreter der Bewohnerbeiräte mit ihren Assistenten unter Moderation und Verschriftlichung der STQM im Workshop Unser gutes Recht Gestaltung und Konzeption: Maya Hässig, siebenzwoplus, Köln Realisation: Columbine Stuhlmann, crossmedia-design, Aachen Foto: Tom Kästner Druck: Berufsbildungswerk im Josefsheim, Bigge Aachen

12 Das Vinzenz-Heim ist eine Einrichtung der Josefs-Gesellschaft ggmbh (JG-Gruppe). Vinzenz-Heim Kalverbenden 91, Aachen Tel , Fax

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