zum Bildungsratsbeschluss Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich. Vorbereitung der Vernehmlassung im Frühling 2016

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1 Kanton Zürich Bildungsdirektion 14. November 2015 Anhang zum Bildungsratsbeschluss Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich. Vorbereitung der Vernehmlassung im Frühling 2016 Im Folgenden sind zusätzliche Ergebnisse der Arbeiten in den Teilprojekten festgehalten, die ebenfalls als Grundlage dienen für die Ausgestaltung des Lehrplans 21 Kanton Zürich und für die Vorbereitung der Vernehmlassung vom Frühling Teilprojekt Lehrplaninhalte Zyklen des Lehrplans 21 Stufen im VolksschulgesetzU Gemäss 4 des Volksschulgesetzes besteht die Volksschule aus der Kindergartenstufe, der Primarstufe und der Sekundarstufe. Der Lehrplan 21 ist in drei Zyklen gegliedert (1. Zyklus: Kindergarten und 1./2. Klasse; 2. Zyklus: 3. bis 6. Klasse; 3. Zyklus: 7. bis 9. Klasse). Am 27. April 2015 entschied der Bildungsrat, dass die Kindergartenstufe beibehalten wird und ihre Ziele im Lehrplan mit Orientierungspunkten gekennzeichnet werden. Gemäss 6 des Volksschulgesetzes dauert die Primarstufe sechs Jahre. Nach drei Jahren, also am Ende der 3. Klasse, wechseln in der Regel die Lehrperson und die Zusammensetzung der Klasse ( 6a). Im Lehrplan 21 sind auf Ende des 1. Zyklus (2. Klasse) Grundansprüche und auf Mitte des 2. Zyklus (4. Klasse) Orientierungspunkte festgelegt worden. Das zur Diskussion stehende Verschieben des Starts des Englischunterrichts von der 2. auf die 3. Klasse wird den Zyklusübergang stärken. Ausgehend vom Lehrplan 21 soll deshalb im Kanton Zürich längerfristig die Orientierung an den Zyklen und die Aufteilung der Primarstufe in drei Zweijahresstufen diskutiert werden. Von dieser Zielrichtung ausgehend wird der Kanton für die Übergabe von Klassen am Ende der 3. Klasse keine detaillierte Regelung ausarbeiten. Bei Bedarf kann dies auf Gemeindeebene geschehen. Auf Kantonsebene soll eine Broschüre mit Empfehlungen für die Übergabe von Klassen auf allen Stufen und in allen Organisationsformen ausgearbeitet werden.

2 2/19 Zu 2.1.a) Fachbereiche und Module Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) Mit der Einführung des Fachs Religion und Kultur konnte der Begegnung und der Auseinandersetzung mit den Religionen einen Platz im Lehrplan und im Unterricht der Zürcher Volksschule gesichert werden. Daran soll bei der Einführung des Lehrplans 21 angeknüpft werden. Dabei soll das Fach Religion und Kultur erweitert und mit der Fachperspektive Ethik ergänzt werden. Um die Weiterentwicklung des Fachs Religion und Kultur auch im Namen sichtbar zu machen, soll das Fach neu Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) heissen (und nicht Ethik, Religionen, Gemeinschaft wie im Lehrplan 21). Die Grundlagen für den Unterricht von RKE sind im Lehrplan 21 klar verankert (Primarstufe: NMG.11 und NMG.12 und Sekundarstufe I: ERG 1-4). Mit der Aufnahme der Ethik in das Fach Religion und Kultur wird das Anliegen, sich mit ethischen Fragen auch in anderen Fachbereichen auseinander zu setzen, gestärkt. Der Vorschlag, das Fach Religion und Kultur durch die Fachperspektive Ethik zu erweitern, wurde der Kontaktgruppe Religionen zur Stellungnahme vorgelegt. Sie ist im Grundsatz mit der Weiterentwicklung einverstanden, macht aber darauf aufmerksam, dass genügend Ressourcen zur Verfügung stehen müssen (Lektionen, Lehrmittel Ethik, Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen). Das Volksschulamt wird die für den Fachbereich Religionen, Kulturen, Ethik notwendigen Anpassungen im Lehrplan 21 vornehmen. Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) Im Kanton Zürich soll der Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) gemäss Lehrplan 21 eingerichtet werden. Ein entsprechendes Lehrmittel soll zur Verfügung gestellt und die Ausbildung der Lehrpersonen entsprechend angepasst werden. Für Hauswirtschaftslehrpersonen ist eine Weiterbildung anzubieten, in der sie sich vertieft mit Wirtschafts- und Arbeitsthemen auseinandersetzen können. Der Fachbereich kann aufgeteilt auf zwei Lehrpersonen unterrichtet werden (Hauswirtschaft / Wirtschaft und Arbeit), solange keine entsprechend ausgebildeten Lehrpersonen zur Verfügung stehen. Berufliche Orientierung Heute übernehmen in der Regel die Klassenlehrpersonen die Berufswahlvorbereitung. Sie sind entsprechend ausgebildet. Bei der Einführung des Lehrplans 21 wird daran festgehalten. Neu soll für die Berufliche Orientierung in der 8. Klasse eine Lektion pro Woche zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit (Zusammenarbeitsvereinbarung) der Schulen mit den zuständigen Berufsinformationszentren (BIZ) wird im gewohnten Rahmen weitergeführt.

3 3/19 Zu 2.1.b) Anpassungen und Ergänzungen zu kantonalen Rahmenbedingungen im Lehrplan 21 Kanton Zürich Im Einzelnen sieht das Volksschulamt folgende Anpassungen und Ergänzungen vor: - Die Zyklen des Lehrplans und die Stufen gemäss Volksschulgesetz ( 4) werden aufeinander bezogen. Es wird dargelegt, welches die Stufenziele gemäss 21 des Volksschulgesetzes sind. Zudem wird ein Hinweis bzw. eine Empfehlung aufgenommen, wie Stufenübergänge mit Absprachen zu begleiten sind. Auch wird darauf hingewiesen, dass der Eintritt in den Kindergarten gemäss 3 des Volksschulgesetzes allein aufgrund des Alters erfolgt. - Die Angaben zu den Orientierungspunkten werden angepasst, da der Lehrplan 21 Kanton Zürich auch Orientierungspunkte für den Kindergarten enthalten wird. - Die Lektionentafel wird eingefügt. - Regelungen zum Stundenplaneintrag sind ausgehend von den heutigen Regelungen im Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich zu prüfen (z. B. könnte für die ersten Schuljahre weiterhin ein Gesamtbereich U für Unterricht vorgesehen oder erlaubt werden). Hinweise zur Unterrichtsorganisation werden ergänzt (grössere Unterrichtsblöcke, Projektunterricht, geschlechtergetrennter Unterricht). Das Frei- und Wahlfachsystem auf der Sekundarstufe I wird beschrieben. Regelungen zum Schwimmunterricht werden im Lehrplan Bewegung und Sport ergänzt. - Ausgehend von den Ausführungen im heutigen Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich werden die sonderpädagogischen Massnahmen dargestellt. - Die Regelungen zur Unterrichtsprache müssen ausgehend von 24 des Volksschulgesetzes ergänzt werden. Es werden Ergänzungen zu Deutsch als Zweitsprache (DaZ) hinzugefügt. - Regelungen zu den Hausaufgaben werden ausgehend von den heutigen Regelungen im Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich eingefügt.

4 4/19 Orientierungspunkte im 1. Zyklus (Ende der Kindergartenstufe) Gemäss Volksschulgesetz 21 regelt der Lehrplan verbindlich die Stufenziele. Da der Kindergarten als Stufe definiert ist, werden für den Kindergarten Ziele festgelegt. Der Bildungsrat hat das Volkschulamt mit Beschluss vom 27. April 2015 beauftragt, Orientierungspunkte für das Ende der Kindergartenstufe (Mitte des 1. Zyklus) auszuarbeiten. Die Orientierungspunkte legen fest, welche Kompetenzstufen in der Kindergartenstufe verbindlich bearbeitet werden. Im Volksschulamt wurden Vorschläge für das Setzen der Orientierungspunkte ausgearbeitet. Die Orientierungspunkte wurden in den bestehenden Kompetenzaufbauten gesetzt, möglichst ohne Kompetenzstufen des Lehrplans um- oder neu zu formulieren. Die ausgearbeiteten Vorschläge wurden Vertreterinnen der Kindergarten- und der Unterstufe (LKV) und Fachpersonen der PH Zürich zur Begutachtung vorgelegt. Bei der Ausarbeitung wie auch bei der Begutachtung galt der heutige Lehrplan für die Kindergartenstufe des Kantons Zürich als Referenz. Die Arbeitsgruppe Lehrplaninhalte nahm die überarbeiteten Orientierungspunkte für den Kindergarten zustimmend zur Kenntnis. Die Orientierungspunkte konnten in allen Fachbereichen (ausser Gestalten) gesetzt werden. Im Fachbereich Gestalten wurde im ganzen Lehrplan 21 auf das Setzen von Orientierungspunkten verzichtet. Deshalb sollen auch im 1. Zyklus keine Orientierungspunkte gesetzt werden. In wenigen Ausnahmefällen - wenn es angebracht und sinnvoll war, einen Orientierungspunkt für den Kindergarten zu setzen, aber ein Teil der Stufenbeschreibung nicht für die Kindergartenstufe geeignet ist musste von der Vorgabe, die Formulierungen des Lehrplans 21 nicht anzupassen, abgewichen werden. In der Kommunikation zu den Orientierungspunkten für die Kindergartenstufe ist darauf hinzuweisen, dass die Orientierungspunkte Planungshilfen für die Lehrpersonen sind und sich auf den Unterricht und das Unterrichtsangebot beziehen. Sie beschreiben die Ziele und Inhalte des Unterrichts im Kindergarten, bestimmen aber nicht, was Schülerinnen und Schüler als Individuen erreichen sollen.

5 5/ Teilprojekt Rahmenbedingungen Zu 2.2.a) Gestaffelte Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich

6 6/19 Sonderpädagogische Instrumente Die Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen schlägt vor, eine Broschüre Umsetzung Lehrplan 21 Kanton Zürich für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf zu erarbeiten. Die Kommission Volksschule der D-EDK hat am 22. September 2015 beschlossen, bis Herbst 2016 auf interkantonaler Ebene eine Grundlage dazu auszuarbeiten. Dieses Grundlagendokument Lehrplan 21 und sonderpädagogische Massnahmen kann anschliessend von den Kantonen angepasst und ergänzt werden. Inhaltlich wird die Broschüre u.a. den Umgang mit den Grundansprüchen des Lehrplans 21 im sonderpädagogischen Bereich klären und die lehrplanbasierte Planung des Unterrichts und der Förderung aufzeigen. Der Lehrplan 21 gilt im Grundsatz für alle Schülerinnen und Schüler. Es gibt aber eine Gruppe von Kindern, die aufgrund ihrer Behinderung die erste Kompetenzstufe des Lehrplans 21 voraussichtlich nie erreichen werden. Zur Förderung und zum Unterricht dieser Kinder gibt der Lehrplan 21 nur sehr wenige Anhaltspunkte. Deshalb wird zurzeit ebenfalls im Auftrag der Kommission Volksschule der D-EDK geprüft, ob hier eine Ergänzung zum Lehrplan 21 zu erarbeiten ist. Der Kanton Zürich plant, den Erarbeitungsprozess einer solchen Ergänzung aktiv zu unterstützen und voranzutreiben. Daneben werden im Volksschulamt bis zur Einführung des Lehrplans 21 Kanton Zürich bestehende Instrumente und Broschüren im sonderpädagogischen Bereich angepasst (z.b. Schulisches Standortgespräch). 2.3 Teilprojekt Beurteilung Bezeichnungen der Fachbereiche im Zeugnis, überfachliche Kompetenzen und Absenzen Die Anpassung der Zeugnisse an die Begrifflichkeiten des Lehrplans 21 klärt nicht vollständig, welche Fach- und Teilbereiche im Zeugnis beurteilt werden. Es stellen sich beispielsweise folgende Fragen: Wird Religion und Kultur bzw. Religionen, Kulturen, Ethik als Teil von Natur, Mensch, Gesellschaft separat benotet? Auf der Sekundarstufe: Wird die Beurteilung in Haushaltskunde in den Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt integriert? Sind Geschichte und Geografie als Teil von Räume, Zeiten, Gesellschaften je mit einer Note zu beurteilen? Erhält der Bereich Grössen, Funktionen, Daten und Zufall neben Zahl und Variable sowie Form und Raum in der Mathematik eine eigene Note? Diese Fragen konnten in den Projektgremien nicht fundiert diskutiert werden. Dies gilt auch für die Anliegen, bei der Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens die methodischen Kompetenzen zu stärken und trennschärfere Beurteilungskriterien zu formulieren sowie Absenzen auf der Sekundarstufe neu in Lektionen statt in Halbtagen auszuweisen. Die offenen Punkte müssen in den Projektgremien erneut diskutiert werden. Entsprechende Entscheidungsgrundlagen sind dem Bildungsrat bis Dezember 2016 vorzulegen.

7 7/19 Grundsätze im Bereich der Beurteilung Auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Teilprojekt sind im Folgenden Grundsätze angeführt, die unabhängig vom Zeugnis festgelegt werden können: 1. Die Einschätzung des Lernstandes und die Setzung von Noten sind professionelle Ermessensentscheide der Lehrpersonen, die sich u. a. auf Beobachtungen im Unterricht und Lernkontrollen stützen. Zur Unterstützung der Leistungseinschätzung stehen wissenschaftlich abgestützte Instrumente zur Standortbestimmung und Förderung zur Verfügung, die auf den Lehrplan 21 abgestimmt werden (Stellwerk in der 8. und 9. Klasse, Lingualevel für die Primar- und Sekundarstufe). Stellwerk wird ab Schuljahr 2017/18 abgestimmt auf den Lehrplan 21 eingesetzt werden können (noch mit Ausnahme von Natur und Technik). Voraussichtlich ab Schuljahr 2017/18 verfügbar ist das Instrument Lernlupe für die 3. bis 6. Klasse. Grundsatz: Die Entwicklung weiterer wissenschaftlich abgestützter Instrumente zur Standortbestimmung und Förderung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. 2. Schullaufbahnentscheide beruhen auf einer Gesamtbeurteilung. Diese berücksichtigt neben den kognitiven Fähigkeiten das Arbeits- und Lernverhalten, das Sozialverhalten sowie die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Grundsatz: Auch mit dem Lehrplan 21 erfolgen Schullaufbahnentscheide auf der Grundlage einer Gesamtbeurteilung. Die jeweils Ende Zyklus zu erreichenden Grundansprüche sind in der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen. 3. Beurteilungsinstrumente in Lehrmitteln, wie Aufgabensammlungen, Lernkontrollen, Beurteilungsraster und kriterienorientierte Beobachtungsbögen, bieten den Lehrpersonen direkte und unterrichtsnahe Unterstützung in der Beurteilungspraxis. Sie sind nicht systematisch auf allen Schulstufen und in allen Fachbereichen verankert und auf den Lehrplan 21 abgestimmt. Um dies längerfristig sicherzustellen, ist den Beurteilungsinstrumenten bei der Lehrmittelentwicklung oder -beschaffung ein höheres Gewicht beizumessen. Grundsatz: In den Anforderungskatalog für zu entwickelnde oder zu beschaffende Lehrmittel ist gemäss BRB 35/2012 folgendes Kriterium aufzunehmen: Das Lehrmittel beinhaltet Materialien, die eine breit abgestützte, förderorientierte Beurteilung ermöglichen und sich auf den Lehrplan beziehen, insbesondere auf die Grundansprüche. 4. Ausschlaggebend für die Entwicklung einer möglichst transparenten und lernförderlichen Beurteilungspraxis in den Schulen sind die Kompetenzen der Lehrpersonen im Bereich der Beurteilung sowie eine vom Schulteam getragene Beurteilungskultur mit gemeinsamen Verfahren und klaren Kriterien.

8 8/19 Grundsatz: Weiterbildungen zur Beurteilung im Rahmen der Lehrplaneinführung sind nach Möglichkeit im ganzen Schulteam zu realisieren. Unterstützungsmaterialien im Bereich Beurteilung Um die Lehrpersonen und Schulen im Rahmen der Einführung des Lehrplans 21 bei der Weiterentwicklung und Verbesserung der Beurteilungspraxis zu unterstützen, werden Materialien erstellt. Der Stand der Arbeiten ist dem Bildungsrat im Herbst 2016 zur Kenntnis zu bringen. Für die bestehende Broschüre Beurteilung und Schullaufbahnentscheide des Volksschulamts ist ein geeignetes Nachfolgeprodukt zu erarbeiten, das auf den Lehrplan 21 abgestimmt ist, die Lehrpersonen bei der Erstellung der Zeugnisse und bei Schullaufbahnentscheiden unterstützt sowie die wichtigsten Informationen für Behörden und Eltern bietet. Zudem ist zu prüfen, welche Materialien entwickelt werden sollen, um die Lehrpersonen und Schulen in der kompetenzorientierten Beurteilung im Unterricht zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe des Teilprojekts Beurteilung schlägt die Entwicklung eines Instruments Kompetenzbericht vor [Arbeitstitel], das anhand einer grafischen Darstellung auf einer Zeitachse den Kompetenzstand in allen Fachbereichen und untergeordneten Kompetenzbereichen des Lehrplans 21 von der 1. bis zur 9. Klasse regelmässig veranschaulicht. Die vorliegende Skizze wurde in den Projektgremien teilweise ablehnend beurteilt. Zweck, Gestaltung und Praktikabilität des Instruments konnten jedoch noch nicht vertieft diskutiert werden. Das Volksschulamt wird beauftragt, die Skizze zu überarbeiten, ein Grobkonzept für die Erarbeitung eines entsprechenden Instruments zu erstellen und den Projektgremien zur Diskussion vorzulegen. Als Grundlage für die verbindlichen Elterngespräche im Kindergarten wird ein Formular erarbeitet, das eine grobe Einschätzung des Lernstandes ermöglicht. Es berücksichtigt die Entwicklungsbereiche und Orientierungspunkte Kindergarten gemäss Lehrplan 21 Kanton Zürich. Die Geschäftsstelle der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) wurde von der Kommission Volksschule der D-EDK am 22. September 2015 beauftragt, einen Beurteilungsbogen für überfachliche Kompetenzen sowie Hilfsmittel zur Dokumentation der Beurteilungsanlässe in allen Fachbereichen des Lehrplans 21 im Verlauf eines Schuljahres zu erarbeiten. Sobald diese Unterstützungsmaterialien vorliegen, ist zu prüfen, ob und mit welchen Anpassungen sie für den Kanton Zürich übernommen werden können.

9 9/ Teilprojekt Lehrmittel Konsolidierte Beurteilung der Lehrmittelsituation Bereits im Bildungsratsbeschluss vom 27. April 2015 wurde festgehalten, dass sich das Lehrmittelangebot im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 günstig entwickelt. Dies vor allem, weil der Kanton Zürich einen eigenen produzierenden Lehrmittelverlag hat. Seit dem Projektabschluss Lehrmittelpolitik im Kanton Zürich (BRB 35/2012) haben der Lehrmittelverlag Zürich und das Volksschulamt die Lehrmittelschaffung auf den Lehrplan 21 ausgerichtet, soweit dieser zugänglich und bekannt war. Die Arbeitsgruppe Lehrmittel hat eine konsolidierte Beurteilung des Lehrmittelangebots vorgenommen (siehe Seite 10 ff.). Diese zeigt den Zeitpunkt der Einführung der Lehrmittel auf jeder Schulstufe und die Entwicklungen in den Deutschschweizer Lehrmittelverlagen auf. Zudem wird die Situation bzw. der Stand beurteilt (Situation ist günstig = grün; Massnahmen sind eingeleitet = gelb, Situation ist kritisch = rot). Ausserdem wurde eine erste Schätzung der Kostenfolgen (gebundene Kosten) für die Gemeinden aufgezeigt. Mit der Grobkostenschätzung steht den Schulpflegen eine Orientierungshilfe für die Budgetierung in den kommenden Jahren zur Verfügung. In der konsolidierten Beurteilung bestätigt sich, dass die obligatorischen Lehrmittel in Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch, Natur und Technik sowie Religion und Kultur entweder bereits weitgehend den Vorgaben des Lehrplans 21 entsprechen oder sie werden derzeit vom Lehrmittelverlag Zürich erarbeitet. Im nicht-obligatorischen Bereich besteht in Medien und Informatik sowie in Wirtschaft, Arbeit, Haushalt ein ausgewiesener Handlungsbedarf. In den übrigen Fachbereichen wurden entweder Massnahmen eingeleitet oder es stehen den Schulen bereits geeignete Lehrmittel zur Verfügung. Die konsolidierte Beurteilung des Lehrmittelangebots wird nach der Vernehmlassung im Herbst 2016 aktualisiert.

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18 18/ Teilprojekt Weiterbildung und Unterstützung Zielsetzungen der Weiterbildung für Schulleitungen: Die obligatorische Weiterbildung für Schulleitungen verfolgt folgende Zielsetzungen: Die Schulleitung verfügt über Grundkenntnisse zum kompetenzorientierten Unterricht, zum Lehrplan 21 und hat einen Überblick über vorhandene kompetenzorientierte Lehrmittel. ist in der Lage, die Einführung des Lehrplans 21 und die Etablierung des kompetenzorientierten Unterrichts mit den Lehrpersonen zu planen, vorzubereiten, die Umsetzung zu initiieren und im Schulprogramm zu verankern. verfügt über die Grundlagen, um in der Schule eine gemeinsame, kompetenzorientierte Beurteilungspraxis einzuführen. kann anhand der vom Volksschulamt zur Verfügung gestellten Unterstützungsmaterialien die Grundlagen für ein schulhausbezogenes Einführungskonzept zusammenstellen sowie den Weiterbildungsbedarf der Lehrpersonen erheben. ist in der Lage abzuschätzen, welche Implikationen die Einführung des Lehrplans 21 für die räumliche Organisation und ICT-Infrastruktur in ihrer Schule hat. kann in ihrer Rolle als Schulleitung Eltern, Behörden sowie Lehrpersonen adressatengerecht über die Vorbereitung und die Einführung des Lehrplans 21 in ihrer Schule informieren. Die Weiterbildung für Schulleitungen an 3 Halbtagen ist modular aufgebaut, wobei die Möglichkeit besteht, das Angebot situativ anzupassen. Zielsetzungen der Weiterbildung für Lehrpersonen Die Angebote orientieren sich an den Themenfeldern Lehrplan 21 (Grundlagen), Kompetenzorientierung im Unterricht, Beurteilung, Zeugnis sowie Sonderpädagogik. Sie berücksichtigen alle Fachbereiche und Zyklen des Lehrplans und stehen allen interessierten Lehrpersonen offen (inkl. Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen sowie weiteres schulisches Fachpersonal). Es ist anzustreben, dass einzelne Angebote als schulinterne Weiterbildungen durchgeführt werden, insbesondere zum Thema Beurteilung. Die Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen verfolgen folgende Zielsetzungen: Die Lehrpersonen verfügen über genügend Wissen und Können, ihren Unterricht mit dem Lehrplan 21 und den obligatorischen Lehrmitteln zu planen und durchzuführen. haben ausreichende fachdidaktische Kenntnisse, um im ersten Jahr der Einführung auf der Primarstufe in mindestens zwei und auf der Sekundarstufe in mindestens einem Fachbereich kompetenzorientiert unterrichten zu können.

19 19/19 und Schulteams schaffen Lehr- und Lernsettings, die den Kompetenzaufbau der Schülerinnen und Schüler gemäss Lehrplan 21 fördern, so dass sie in der Regel bis zum Ende der jeweiligen Zyklen mindestens die Grundansprüche des Lehrplans in allen Fachbereichen erreichen. verfügen über genügend Wissen und Können, Schülerinnen und Schüler angemessen formativ, summativ und prognostisch zu beurteilen. Die Angebotsformate reichen von Beratungen und Unterstützungsleistungen über Onlineangebote, Kurse und Module bis hin zu Vertiefungsmöglichkeiten in Zertifikatslehrgängen.

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