1. GEBÜSCHE, HECKEN, GEHÖLZE

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1 Staatliches Bauamt Rosenheim Planfeststellung Seite 1 von 6 Anhang 2 Beschreibung der Biotop- und Realnutzungstypen Am 06. August 2012 fand im Untersuchungsgebiet (=UG) eine Struktur- und Nutzungskartierung im Maßstab 1:1.000 statt. In Anlehnung an die Kartierungsanleitung zur Fortführung der Biotopkartierung Bayern, Stand: März 2012/Mai 2012, wurden die Biotoptypen und die Realnutzung erfasst. Die Ergebnisse sind im Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan sowie im Baumbestandsplan dargestellt. Nachfolgend werden die unterschiedenen Biotop- und Realnutzungstypen beschrieben. Anmerkungen: B : Biotop im Sinne der Kartierungsanleitung zur Biotopkartierung Bayern 2012 : Geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG bzw. Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG EU: Biotop entspricht ganz oder in Teilen einem oder mehreren Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) 1. GEBÜSCHE, HECKEN, GEHÖLZE a) WN Gewässer-Begleitgehölz B Der Biotoptyp umfasst lineare, bis ca. 10 m breite, i. d. R. geschlossene, naturnahe Gehölzsäume an Stillgewässern und an Gräben, für die die Kriterien für den 30-Biotoptyp Auwald (WA) nicht erfüllt sind. Im UG wurden die Gehölzsäume am Warngauer Dorfbach als WN erfasst. Sie erfüllen nicht die Kriterien von Auwaldbeständen, da sie auf 1,5 bis 2,0 m hohen Steilböschungen wachsen und wohl keiner eigentlichen Auedynamik mit regelmäßigen Überschwemmungen und Ablagerung von Gewässersedimenten unterliegen. Dem entsprechend ist die Vegetationszusammensetzung: Aue-Arten wie Esche, Zitter-Pappel und Grau- Erle mischen sich mit mesophileren Arten wie Sand-Birke, Berg-Ahorn, Linde, Hainbuche, Eberesche, Feld-Ahorn, Vogel-Kirsche, Rotem Hartriegel, Liguster, Roter Heckenkirsche und Brombeere. Die Krautschicht fehlt oftmals aufgrund der Dichte der Bestände und des steilen Untergrunds ganz. Nässezeiger wie Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Rohrglanzgras (Phalaris a- rundinacea) und Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) treten nur vereinzelt im Umfeld des als feuchte Hochstaudenflur (GH) kartierten offenen Uferabschnittes auf. b) UA Allee / Baumgruppe, schutzwürdig B UA bezeichnet Baumgruppen, -reihen oder Alleen mit Beteiligung erhaltenswerter Groß- und Altbäume (Stammdurchmesser (STD) in Brusthöhe ab 50 cm), landschaftsbildprägend und/oder strukturreich (Höhlenbäume, Totholz), vorwiegend standortheimische Arten. Im UG besteht entlang der MB 19 eine Reihe aus Linden, Spitz- und Berg-Ahornen unterschiedlichen Alters und Vitalität. Als UA wurden diejenigen kartiert, die einen Stammdurchmesser von 35 bis zu 85 cm aufweisen und einigermaßen vital sind. Als nicht schutzwürdig wurde eine Winter-Linde neben der Bushaltestelle bewertet, die stark geschnitten ist und Krankheitsbefall zeigt. Weiterhin als UA bezeichnet wurden eine Sommer-Linde und eine

2 Staatliches Bauamt Rosenheim Planfeststellung Seite 2 von 6 Esche, beidseits der Straße am nördlichen Ortseingang (STD 75 und 85 cm) sowie eine Ahornreihe am Riedweg, bei der nur einige Exemplare den erforderlichen Stammdurchmesser knapp erreichen. Besonders hoch zu bewerten ist eine Reihe aus einem Berg-Ahorn und drei Sommer-Linden am Angerweg, mit Stammdicken von über einem Meter, die Lebensräume des europäisch geschützten Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita, FFH-RL, Anhang IV) darstellen. Sie haben auch hohes Habitatpotenzial für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse aufgrund ihres Strukturreichtums. Am äußersten Nordrand des UG stehen in einem Gehöft drei weitere, sehr alte Linden. c) UB - Sonstige Gehölze, nicht schutzwürdig Unter dem Typ UB zusammengefasst wurden alle Bäume und Gehölzgruppen jüngeren Alters und/oder aus nicht standortheimischen Arten sowie radikal sanierte oder verkahlende Bäume, wie die o.g. Linde an der Bushaltestelle. Mit UB wurde beispielweise auch die in jüngerer Zeit gepflanzen Linden auf dem Grundstück der Schreinerei Rommel bezeichnet. d) UE - Einzelbaum, schutzwürdig B Unter diesem Biotoptyp werden mächtige Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser (Brusthöhendurchmesser) von in der Regel über 75 cm erfasst. Es werden alle Laubbaumarten berücksichtigt, auch Kopfbäume, einzeln stehende Obstbäume und nicht einheimische Gehölzarten, nicht jedoch Nadelbäume. Stark geschädigte, radikal sanierte oder verkahlende Bäume werden nicht erfasst. Die Ausbildung des Unterwuchses und der Versiegelungsgrad des Bodens spielen als Erfassungskriterium keine Rolle. Im Ort Oberwarngau auf dem Grundstück Fl.Nr. 33 (Taubenbergstraße 4) steht eine große Esche. Weiterhin befindet sich eine alte Linde an einem Feldweg im Südwestteil des UG. e) UH Hecke / Gebüsch, nicht schutzwürdig Als UH werden Hecken und Gebüsche erfasst, die nicht biotopwürdig sind aufgrund - ihrer nicht standortheimischen bzw. exotischen Artenzusammensetzung, - von Beeinträchtigungen wie Beweidung oder Ablagerungen und/oder - ihrer mangelnden Heckenstruktur (z.b. jüngere Hecken noch ohne Vegetationsschluss, Pflanzreihen noch erkennbar). Nicht schutzwürdig ist z.b. eine jüngere Haselhecke am Kaiserblick die hauptsächlich aus dieser einen Art besteht und die Pflanzreihen noch erkennen lässt. Auch Laubholzhecken im Siedlungsbereich wurden meist als UH klassifiziert, da Ziergehölze maßgeblich beteiligt sind. f) UJ - Junge Gehölzpflanzung Maximal fünf Jahre alte Heckenneupflanzungen an einem Grasweg im Südosten des UG. g) UN - Nadelgehölze Frei wachsende oder geschnittene Hecken und Gehölzgruppen aus nicht schutzwürdigen Nadelgehölzen.

3 Staatliches Bauamt Rosenheim Planfeststellung Seite 3 von 6 Darunter fallen v.a. Thuja- und Fichten Schnitthecken sowie einzelne Fichten und fremdländische Nadelbäume im Siedlungsbereich. 2. FLIESSGEWÄSSER a) FD Mäßig ausgebautes Fließgewässer Es handelt sich um Fließgewässer, die nicht mehr den Kriterien der Biotop-Kartieranleitung für die Biotoptypen FF, LR 3260 oder LR 3270 entsprechen. Es handelt sich um den Abschnitt des Warngauer Dorfbaches westlich der B 318. Er verläuft geradlinig und ohne nennenswerte Varianz der Gewässerbettbreite oder Tiefe. Das Ufer ist unbefestigt, die Sohle ist von einer Schicht steinigen Sohlsubstrats bedeckt, das jedoch z.t. nicht natürlich aussieht (Bruchstücke rechteckiger Steine). Er fließt ca. 1,5 bis 2,0 m eingetieft zwischen regelmäßigen, sehr steilen Böschungen die von Gewässerbegleitgehölzen bewachsen sind (siehe 1 a) WN). b) FV Verbautes Fließgewässer, strukturarm Östlich der B 318 sind Ufer und Sohle des Dorfbaches durch Beton - Muldensteine verbaut. Ansonsten sind die Uferböschungen und Gehölzbestände ähnlich ausgeprägt, wie oben beschrieben. 3. FEUCHTGEBIETE a) GH Feuchte / nasse Hochstaudenflur B EU Diese Hochstaudenfluren wachsen primär auf feuchten bis nassen Standorten an Bächen, Gräben und Flussufern, sekundär als Sukzessionsstadien von Nasswiesen oder als Ersatzgesellschaft von Röhricht etc. nach Wasserstandsabsenkungen. Sie sind geprägt durch die Dominanz von nässe- und feuchtezeigenden Hochstauden (Anteil > 50%). Oft sind sie durchsetzt mit nitrophytischen Hochstauden oder Neophyten, die sogar aspektbildend sein dürfen, solange die wertgebenden Arten des 30-Schlüssels in ausreichender Zahl vorhanden sind. Im UG findet sich an einer offenen Uferstelle am Warngauer Dorfbach ein derartiger Bestand, der von Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) und Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) dominiert wird. Beigemischt ist Indisches Springkraut (Impatiens glandulifera) und Hohe Brennnessel (Urtica dioica).

4 Staatliches Bauamt Rosenheim Planfeststellung Seite 4 von 6 4. GÄRTEN, SIEDLUNGSBEZOGENE GRÜNFLÄCHEN a) UG Garten, siedlungsbezogene Grünfläche Als UG kartiert wurden die Privatgärten im Außenbereich sowie in Ortslage, die gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Warngau nicht als Bauflächen (Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet) sondern als Grünfläche ausgewiesen sind. Meist handelt es sich um Konglomerate aus Rasen, Gehölzen, Stauden- und Gemüsebeeten u.ä., auch kleinere Anteile befestigter Flächen (z.b. Terrasse, Laube) können enthalten sein. b) UW Rasen im Straßenbegleitgrün Die Straßenbegleitgrünflächen an der Kreuzung B 318 MB 19 sowie z.t. an anderen Straßen in Ortslage werden häufig gemäht, so dass rasenartige Bestände entstehen. 5. GRAS- UND STAUDENFLUREN; NICHT SCHUTZWÜRDIG a) OE - Neophytenbestand Westlich des Durchlasses unter der B 318 wächst am Ufer des Dorfbaches ein Bestand des Indischen Springkrautes (Impatiens glandulifera). Beigemischt sind Nährstoffzeiger wie große Brennessel (Urtica dioica) und Weißes Labkraut (Galium album) sowie in geringer Anzahl Arten der feuchten Hochstaudenfluren. b) OG - Nährstoffreicher Altgrasbestand, Grasflur, Grünlandbrache Der Nutzungstyp OG beschreibt Altgrasfluren auf mehr oder weniger nährstoffreichen, frischen Standorten, Feuchtezeiger fehlen weitgehend. Es dominieren die Grasartigen, Kräuter können den Bestand in wechselnder Artenzusammensetzung und Deckung begleiten. Diese Bestände kommen im UG hauptsächlich an Straßenrändern vor. Typische Gräser sind Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Schwingel- und Rispen-Arten (Festuca und Poa), Quecke (Elymus repens) sowie auch das Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos). Typische Stauden sind Weißes Labkraut (Galium album), Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Gew. Löwenzahn (Taraxacum officinale) und Rainfarn (Tanacetum vulgare), im oberen Böschungsbereich und Bankett auch Gänsefingerkraut (Potentilla anserina) und Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata) und Schafgarbe (Achillea millefolium).

5 Staatliches Bauamt Rosenheim Planfeststellung Seite 5 von 6 c) OF Hochstaudenbestand mit Feuchte- / Nässezeigern, nicht schutzwürdig Dieser Nutzungstyp kommt an der westlichen Straßenböschung der B 318, im Bereich der Einmündung Kaiserblick sowie auch weiter nördlich am Straßenrand vor. Dort mischen sich zu den o.g. Arten der nährstoffreichen Altgrasbestände Feuchtezeiger wie das Echte Mädesüß (Filipendula ulmaria), der Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) und das Behaarte Weidenröschen (Epilobium hirsutum). Der Anteil dieser Arten ist jedoch nicht hoch genug, um eine Einstufung als schutzwürdige feuchte Hochstaudenflur (GH, vgl. 3. a)) zu rechtfertigen. 6. (WIRTSCHAFTS-) GRÜNLAND a) GD / GV - Durchschnittliches Wirtschaftsgrünland, Mähweiden Über 60 % der Fläche des UG wird von Mähweiden eingenommen, die zeitweise beweidet und zeitweise gemäht werden. Die Bezeichnung GV für Viehweide und GD für Mähwiese im LBKP (Unterlage 19.2) bezieht sich hierbei auf die zum Zeitpunkt der Kartierung aktuelle Nutzung. Die Vegetationszusammensetzung unterscheidet sich hierbei kaum. Die Wiesen befinden sich auf gut mit Nährstoffen und Wasser versorgten Standorten und stellen sich als hochwüchsige und grasreiche Bestände dar. Die Beweidung erfolgt intensiv. Im Mahdzeitraum werden die Wiesen gedüngt und drei- und mehrschürig geschnitten. Meist kommen folgende Gräser vor: Lieschgras (Phleum pratense), Weidelgras (Lolium perenne), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Knaulgras (Dactylis glomerata), Schwingel- und Rispen-Arten (Festuca und Poa), Weiche Trespe (Bromus mollis), Goldhafer (Trisetum flavescens), Kammgras (Cynosurus cristatus) und Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis). Der Krautanteil ist unterschiedlich mit Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Wiesen- Platterbse (Lathyrus pratensis), Rot-Klee (Trifolium pratense), Weißes Labkraut (Galium album), Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Schafgarbe (Achillea millefolium) sowie verstärkt Rosettenpflanzen wie Gew. Löwenzahn (Taraxacum officinale), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata) und Gänseblümchen (Bellis perennis) und Verdichtungszeiger wie Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens) und Weiß-Klee (Trifolium repens). 7. ACKERLAND UND SONDERKULTUREN a) A - Acker, intensiv Alle ackerbaulich intensiv genutzten Flächen, im UG ein Schlag südwestlich der Kreuzung B318 MB19.

6 Staatliches Bauamt Rosenheim Planfeststellung Seite 6 von 6 8. VEGETATIONSARME FLÄCHEN a) UL - Lagerflächen, Mieten Dominierendes und gemeinsames Merkmal ist hier die entsprechende Nutzung, meist vegetationsfreie oder zumindest vegetationsarme Flächen, genutzt zur Lagerung bzw. Entsorgung von organischen oder anorganischen Stoffen, Materialien oder Geräten. 9. BEBAUUNG a) HA - Straße / Weg asphaltiert b) HG - Grünweg, Weg unbefestigt Durchgewachsene befestigte Wege und unbefestigte Wege mit Grasflur sowie unbefestigte, vegetationsarme Wege auf anstehendem Boden. c) HS Schotterweg, wassergebunden Alle Flächen und Wege, deren Oberfläche mit Kieswalzdecke, Mineralbeton o.ä. befestigt und verdichtet wurde. d) HR Rasengittersteine Mit Rasengittersteinen befestigte Wege.

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