LeGes. Merkblatt für Autorinnen und Autoren
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- Eugen Wolf
- vor 7 Jahren
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1 LeGes Merkblatt für Autorinnen und Autoren
2 Merkblatt für Autorinnen und Autoren Das Wichtigste kurz zusammengefasst Der Beitrag sollte so weit als möglich unformatiert eingereicht werden (Ziff. 5). Zu wissenschaftlichen Beiträgen und Werkstattberichten gehört eine knappe Zusammenfassung, die als Lead vor dem Beitrag erscheint. Das Lead wird ausserdem von der Redaktion übersetzt und am Ende des Beitrags abgedruckt (Ziff. 8). Bitte die Zeichenzahl einhalten (Ziff. 6). Falls der Richtwert überschritten werden muss, frühzeitig melden. LeGes-Beiträge haben Endnoten, keine Fussnoten. Die Anzahl der Endnoten sollte so klein wie möglich gehalten werden. Bitte keine Endnoten für reine Verweise auf Literatur oder Erlasse verwenden; solche Verweise sollten in Klammern in den Text integriert werden (Ziff. 8). Wird der Beitrag Grafiken beinhalten, sollten diese so schnell wie möglich, also schon vor Abgabe des Beitrags, bei der Schriftleitung eingereicht werden (Ziff. 5). Bitte am Ende des Beitrags nebst dem Namen Angaben zur beruflichen Position, zur Institution und eine -Adresse aufführen (Ziff. 8). Bitte 3 5 Stichwörter mitliefern, nach denen im elektronischen LeGes-Register nach dem Beitrag gesucht werden kann (Ziff. 9). Kontakt: Schriftleitung LeGes Schweizerische Bundeskanzlei, Zentrale Sprachdienste, Sektion Deutsch, Schriftleitung LeGes, Gurtengasse 4, 3003 Bern, , info@bk.admin.ch 1. Ausrichtung von LeGes, Sprachen LeGes publiziert Beiträge zu den Themen Rechtsetzung, Rechtssprache, mehrsprachige Gesetzgebung und Evaluation staatlicher Massnahmen und berücksichtigt dabei die staatlichen Ebenen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Beiträge können auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sowie in begründeten Fällen auf Englisch verfasst sein. 2. Beiträge LeGes publiziert sowohl Beiträge, um die die Redaktion Autorinnen und Autoren angegangen hat, als auch Beiträge, die der Redaktion oder der Schriftleitung spontan angeboten werden. Über die Aufnahme von Beiträgen entscheidet die Redaktion.
3 3. Betreuung der Beiträge Inhaltlich: Jeder Beitrag wird von einem oder mehreren Mitgliedern der Redaktion betreut und inhaltlich geprüft. Die Redaktionsmitglieder können einen Beitrag zur Überarbeitung zurückweisen, wenn die formalen und die quantitativen Vorgaben (Ziff. 6 und 8) in erheblichem Mass nicht eingehalten wurden, oder ihn der Redaktion zur Ablehnung empfehlen, wenn sein Inhalt nicht der Abmachung entspricht. Redaktionell: Die Schriftleitung prüft den Beitrag redaktionell. Bei grösseren redaktionellen Eingriffen nimmt sie Rücksprache mit den Autorinnen und Autoren. Nach der redaktionellen Überarbeitung erhält die Autorin oder der Autor den gelayouteten Beitrag für das Gut zum Druck. Die Schriftleitung kann zu umfangreiche Gut-zum-Druck-Korrekturen, die über die Bereinigung von Fehlern hinausgehen, zurückweisen. 4. Autorenhonorar, Copyright LeGes zahlt keine Autorenhonorare. Das Copyright bleibt bei den Autorinnen und Autoren. Wer in die Veröffentlichung eines Beitrags in LeGes einwilligt, willigt auch in die Veröffentlichung des Beitrags im Informationsportal von Swisslex ( und auf der Homepage von LeGes ( ein. 5. Einreichung und Formate Die Beiträge sind im WORD-Format per einzureichen. Bei andern Formaten, namentlich etwa bei Bilddateien, ist die Schriftleitung zu kontaktieren. Die Textdatei sollte so weit als möglich unformatiert sein, keine Silbentrennung, keine Einrückungen und keine Kopf- und Fusszeilen enthalten. Erkennbar sein sollten Zwischentitel, Beispiele u. Ä. Die Beiträge werden dann drucktechnisch nach dem Gestaltungskonzept von LeGes eingerichtet. 6. Rubriken und Umfang LeGes publiziert unter folgenden Rubriken: Wissenschaftliche Beiträge Wissenschaftliche Beiträge diskutieren ein wissenschaftliches Thema, geben einen Einblick in die dazu publizierten Theorien und die verschiedenen Diskussionsstandpunkte. Umfang: Zeichen (inkl. Leerschläge) Werkstattberichte Werkstattberichte beschreiben die Abläufe, Ziele und Ergebnisse von Projekten aus der Praxis. Umfang: Zeichen (inkl. Leerschläge) Kritiken / Unter der Lupe Diese Rubrik bietet die Möglichkeit, die eigene Meinung zu einem bestimmten Thema zu äussern oder einen bestimmten Sachverhalt aus der Praxis kurz darzustellen. Umfang: Zeichen (inkl. Leerschläge) Rezensionen Umfang: Zeichen (inkl. Leerschläge); Kurzrezension: max.1800 Zeichen (inkl. Leerschläge) In der Zeichenzahl sind Titel, Lead, Inhaltsübersicht, Literaturverzeichnis, Endnoten und allfällige Tabellen oder Anhänge mitzuberechnen. Sollte der Beitrag vom angegebenen Richtwert abweichen, ist die Schriftleitung zu informieren. 7. Termine LeGes erscheint dreimal jährlich: Ende April, Mitte September und um Weihnachten. Das betreuende Redaktionsmitglied vereinbart mit der Autorin, dem Autor den Abgabetermin für den Beitrag (in der Regel Anfang Januar, Anfang Mai und Mitte August).
4 8. Aufbau der Beiträge Die wissenschaftlichen Beiträge und die Werkstattberichte bestehen aus einem Titel, einem Lead, einer Inhaltsübersicht, dem Text, dem Literaturverzeichnis, den Endnoten (Anmerkungen), evtl. Anhängen, einem Résumé (entspricht dem Lead in eine andere LeGes-Sprache übersetzt) sowie Angaben zur Autorin oder zum Autor. Titel Der Titel des Beitrags sollte möglichst kurz sein. Die Redaktion behält sich vor, bei Bedarf den Titel zu ändern. Lead Das Lead wird vom Autor oder von der Autorin formuliert. Es umfasst Zeichen und ist in der gleichen Sprache gehalten wie der Beitrag. In diesem Textabschnitt werden die wichtigsten Punkte des Beitrags zusammengefasst. Das Lead wird von von der Redaktion in eine andere LeGes-Sprache übersetzt und als «Résumé» am Ende des Beitrags publiziert. Gliederung Der Text sollte in sinnvolle Einheiten gegliedert werden. Nach Möglichkeit sollten nicht mehr als drei Gliederungsebenen verwendet werden. Diese sind mit Dezimalen (1, 1.1, 1.1.1; ohne Punkt nach der letzten Ziffer) zu nummerieren. Die Überschriften sollten kurz, aber ansprechend sein. Die Redaktion behält sich vor, Zwischentitel zu ergänzen und zu ändern. Verweise innerhalb des Beitrags Für Vor- oder Rückverweise sind die entsprechenden Kapitelziffern (z. B. Ziff. 2.2) anzugeben, keine Seitenangaben! Zitate und Zitierweise Kürzere Zitate sind in gewinkelten Anführungs- und Schlusszeichen () in den Textfluss zu integrieren. Längere Zitate (ab 4 Zeilen) kommen ohne Anführungszeichen in einen eigenen Absatz. In LeGes wird nach dem sogenannten «Autor- Jahr-System» zitiert. Beispiele: (Kuffner 2000), (Widmer/Kälin 2000, 257), wie das Herbig (1992, 93) vorschlägt (vgl. dazu auch die Schreibweisungen der Bundeskanzlei, Rz. 761; s. hinten Ziff. 10)
5 Angaben zur Autorin oder zum Autor Bei den Beiträgen stehen die folgenden Angaben zur Autorin oder zum Autor: Name, Titel, Tätigkeit, Arbeitsort, - Adresse. Co-Autorenschaft Wenn ein Beitrag von mehreren Autorinnen und Autoren verfasst wird, sind die Namen und Angaben aller Autorinnen und Autoren aufzulisten. Die Angaben werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, ausser dies werde von den Autorinnen und Autoren ausdrücklich anders gewünscht. Endnoten LeGes-Beiträge haben Endnoten, nicht Fussnoten. Die Endnoten sollten sparsam verwendet werden. Also bitte keine Endnoten für Verweise auf Literatur und Gesetze. Diese gehören in Klammern in den Text (vgl. «Zitate und Zitierweise»). Endnoten sollten auch nicht für längere Exkurse verwendet werden. Diese sollten in den Text integriert oder weggelassen werden. Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis sollte die Titel aller Quellen umfassen, die im Text genannt werden. Zitierweise: Name, Vorname, Jahr, Titel, Ort, Seitenangabe: Hotz, Reinhold, 1983, Methodische Rechtsetzung, Zürich. Cancelleria federale svizzera, 2003, Direttive di tecnica legislativa (DTL), Berna. Beiträge aus Büchern: Drosdeck, Thomas, 1997, Der Rechtsfall als Konstrukt, in: Schmid, Jeannette / Drosdeck, Thomas / Koch, Detlef (Hrsg.), Der Rechtsfall ein richterliches Konstrukt, Baden-Baden, S Beiträge aus Zeitschriften (Name der Zeitschrift kursiv): Wyss, Martin, 2000, Normative Umsetzung internationaler Policy-Standards, LeGes, H. 1, S Résumé Für das Résumé übersetzt die Redaktion das von der Autorin oder dem Autor verfasste Lead in eine andere LeGes-Sprache.
6 9. Stichwörter Die Autorinnen und Autoren werden gebeten, für das elektronische LeGes-Register, in das ihr Beitrag nach der Publikation aufgenommen werden wird, 3 5 einschlägige Stichwörter mitzuliefern, mit deren Hilfe im Register nach dem Beitrag gesucht werden kann. Die Stichwörter sollten sich möglichst nicht mit dem Titel decken. 10. Rechtschreibung, Schreibweisungen Für die formale Gestaltung der Beiträge sind die folgenden Regelwerke verbindlich: Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung der Bundeskanzlei, 3. Aufl. 2008, ( > Themen > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung > Textredaktion allgemein) Schreibweisungen, Weisungen der Bundeskanzlei zur Schreibung und zu Formulierungen in den deutschsprachigen amtlichen Texten des Bundes, 2. Aufl. 2013, ( > Themen > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung > Textredaktion allgemein); die Schreibweisungen gelten nicht für das Zitieren von Literaturangaben (s. in diesem Merkblatt, Ziff. 8) 11. Sprachliche Gleichbehandlung Die Redaktion von LeGes achtet auf geschlechtergerecht formulierte Beiträge und behält sich vor, Beiträge in diese Richtung redaktionell zu überarbeiten. Vgl. auch: Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren ( > Themen > Sprachen > Hilfsmittel für Textredaktion und Übersetzung > Textredaktion allgemein) guide de formulation non sexiste ( > thèmes > langues > aides à la traduction et à la rédaction > rédaction en général) guida al pari trattamento linguistico di donna e uomo ( > temi > lingue > strumenti per la traduzione e redazione > documentazione per la redazione di testi ufficiali) Instructions de la Chancellerie fédérale sur la présentation des textes officiels en français du 7 septembre 1998, ( > thèmes > langues > aides à la traduction et à la rédaction > rédaction en général) Istruzioni della Cancelleria federale per la redazione dei testi ufficiali in italiano del 16 settembre 2003, ( > temi > lingue > strumenti per la traduzione e redazione > redazione di testi > documentazione per la redazione di testi ufficiali) English Style Guide ( > Guidelines for contractors > English > Contractor guides > Style Guides)
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