Versicherungsschutz in der DLRG

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1 Kurzfassung Versicherungsschutz in der DLRG Bundesgeschäftsstelle Versicherungen Florian Nötzel Im Niedernfeld Bad Nenndorf Telefon: Automatischer Versicherungsschutz (d.h. ohne direkte Veranlassung der Gliederung; keine Wahlfreiheit) 1.1 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 12 Sozialgesetzbuch (SGB) VII (Siebtes Buch) Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen für alle DLRG-Mitglieder ab 10 Jahre bei der Ausübung satzungsgemäßer Aufgaben sowie die Ausbildungsveranstaltungen dazu; auch bei Unfällen auf den unmittelbaren Wegen zu und von versicherten Veranstaltungen. Absicherung von Sachschäden seit am eigenen Material, allerdings nur bei einem unmittelbaren Einsatz. Der Versicherungsschutz kann z.b. auch gegeben sein für: - Werbeveranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit; - Disco-Veranstaltungen - im Rahmen jugendpflegerischer Maßnahmen; - Umweltschutzaktionen am und im Wasser; - Weihnachts-/Jubiläumsfeiern - bei offiziellen Veranstaltungen für den offiziellen Teil; - Fahrten mit offizieller Einladung - auch ins Ausland; - Tauchen nur gemäß GUV-R2101 (10.7) - Tauchübungsfahrten ins Ausland - Voraussetzung: Nachweis eine für die Ausbildung zwingend notwendige Übung unter bestimmten Wasserbedingungen, die im Inland nicht gegeben sind; - Fußball-, Volleyballturniere, Fahrradralley s - als Einmalveranstaltung mit Einladung der Gliederung für DLRG- Mitglieder; - Versicherungsschutz auf den unmittelbaren Wegen zu einer versicherten Veranstaltung (Wegerisiko); - kein Versicherungsschutz: Training der Mitglieder für diese Disziplinen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist nicht gegeben für Teilnehmer an der Anfänger-Schwimmausbildung - unabhängig vom Alter. Kein Versicherungsschutz für Eltern (Nichtmitglieder), die beim Schwimmunterricht ihrer Kinder zusehen oder auch helfen. Fahrlässigkeit schließt den Versicherungsschutz nicht aus - kein Versicherungsschutz bei Vorsatz. Telefax: versicherungen@bgst.dlrg.de Internet: FN N:\10 Verwaltung\98 Versicherung\25 Allgemein\06 Allgemeine Versicherungsinfos\Kurzfassungaktuell.doc Die DLRG ist Spitzenverband im Deutschen Sportbund (dsb), Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), im Deutschen Spendenrat, in der International Life Saving Federation (ILS) und der ILS-Europe. Seite 1 von 9

2 Meldung: Eine Anmeldung der Mitglieder ist nicht erforderlich; der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes. Keine Kosten; beitragsfreie Zugehörigkeit. Voraus- - Ursächlicher Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und dem Unfallersetzung: eignis; - zeitlich begrenztes Ereignis setzt wesentliche Ursache des Unfalls voraus; - zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der eingetretenen Gesundheitsschädigung. Leistungen - Heilbehandlung von Gesundheitsschäden, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Verletztenrente; - bei Tod Sterbegeld, Witwen-/Witwer-Rente, Waisenrente - Berechnung individuell gemäß dem Vorjahresentgelt des Verunfallten; - Spätschäden (Lungenentzündung, innere Verletzungen usw.) nur bei ärztlicher Bestätigung des ursächlichen Zusammenhangs mit dem Unfallereignis. Schadenfall: Aufsuchen eines sogenannten Durchgangsarztes (Unfallarzt). Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unfallanzeige (Formblatt GUVV/UK) durch die zuständige Gliederung innerhalb von drei Tagen an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei schweren oder tödlichen Unfällen sofortige Meldung fernmündlich oder per Fax. 1.2 Unfallversicherungsschutz gemäß Gruppenunfallversicherungsvertrag Gerling-Konzern Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen: von DLRG-Mitgliedern bis 10 Jahre - bei der Anfänger-Schwimmausbildung; - bei jugendpflegerischen Maßnahmen, z.b. Bastelstunden, Zeltlager, Fahrten; - Versicherungsschutz weltweit; - von DLRG-Mitgliedern über 10 Jahre in der Anfänger-Schwimmausbildung. Die Anfänger-Schwimmausbildung auch die Ausbildung zum Junior-Retter gilt bis zum Deutschen Schwimmpass Gold; - von Nichtmitgliedern in der Anfänger-Schwimmausbildung; - von Teilnehmern an Breitensportaktivitäten. - Versicherungsschutz auf den unmittelbaren Wegen zu und von versicherten Veranstaltungen (Wegerisiko). Meldung: Mit dem Erfassungsbeleg zum Gruppenunfallversicherungsvertrag (Anlage zur Mitgliederstatistik) für das abgelaufene Jahr. Wünschenswert wäre jedoch die Meldung über das VHU-Mitgliederverwaltungsprogramm elektronisch an die jeweils höhere Gliederung. Damit besteht Versicherungsschutz für den gemeldeten Personenkreis auch im Folgejahr. 0,31 pro Person und Versicherungsjahr; Belastung mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer ,-- für den Todesfall; ,-- bei Invalidität; 1.500,-- Zusatzheilkosten; 2.500,-- Bergungskosten; 5,-- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. von 48 Stunden direkt fernmündlich (0221/ ) oder per Telefax (0221/ ) unterrichtet werden. 1.3 Haftpflichtversicherungsschutz für alle DLRG-Mitglieder, DLRG-Gliederungen sowie Motorboote R+V Allgemeine Versicherung AG Gegenstand: - Gesetzliche Haftpflicht bei der Verursachung eines Schadens gegenüber Dritten; - Persönliche gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes bei der Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben; - Haftung der Gliederungen bei DLRG-Veranstaltungen, bei Lehrgängen, Vorstandssitzungen, Ausbildung, Einsätzen, Wettkämpfen usw.; - Haftung der Gliederungen aus Grundbesitz; - Haftung der Gliederungen als Bauherr von Bauarbeiten (Neu-/Umbauten, Reparaturarbeiten usw.); Seite 2 von 9

3 Meldung: - Haftung der Gliederungen als Mieter/Pächter von Grundstücken, Gebäuden, Räumen; - Haftung aus der Haltung von Motorbooten DLRG eigene und der DLRG zur Verfügung gestellte ab Indienststellung. - Der Versicherungsschutz gilt weltweit - außer USA und Kanada. Für Mitglieder keine Meldung erforderlich; Erfassung der Boote über den Statistischen Jahresbericht per eines Jahres. Für DLRG-Mitglieder keine; Jahresprämie pro Boot z.zt. 49,--; Belastung mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer Ersatz der Entschädigung bis zu ,- pauschal für Personen- und Sachschäden, für den die DLRG oder das einzelne Mitglied in Anspruch genommen wird; - Absicherung von Schäden an unbeweglichen Gegenständen in gemieteten oder überlassenen Gebäuden/Räumen bis zu ,-; hierbei Inanspruchnahme einer Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers; - Gesetzliche Haftpflicht wegen des Abhandenkommens von Schlüsseln - auch Schlüsseln von Schließanlagen bis zu ,-; - Bauherren-Haftpflicht mit unbegrenzten Baukosten je Einzelobjekt; Versicherungsschutz für Schäden an privaten Gegenständen der Mitglieder, die sie z.b. zu Übungen mitbringen, da Ansprüche der Mitglieder gegeneinander gedeckt sind; - kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die die DLRG gemietet, gepachtet, geliehen oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind; Selbstbeteiligung je Schadenfall 150,--; sollte von der zuständigen Gliederung übernommen werden. (Formblatt R+V) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle. 2. Optionale Versicherungen (d.h. Rahmenverträge des Bundesverbandes, freiwilliger Abschluss durch die Gliederungen) 2.1 Unfallversicherungsschutz für Jedermann-Veranstaltungen Gerling-Konzern Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen der Teilnehmer (Mitglieder und Nichtmitglieder) an DLRG-Veranstaltungen: - Rettungsschwimmen für Jedermann/Volksschwimmen, Badeparty, 24-Stunden -Schwimmen, Spiele am und im Wasser, Schnuppertauchen, Triathlon, Sportabzeichenabnahme, usw. vom Betreten bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes (Schwimmbad). Keine Absicherung des Wegerisikos. Meldung: Bis 5 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung durch die Gliederung mit Angabe der voraussichtlichen Teilnehmerzahl. 0,09 pro Teilnehmer, z.zt. erfolgt keine Belastung an die Gliederungen. Gestaffelte Summen im Todesfall; ,-- bei Invalidität; 600,-- Zusatz- Heilkosten. von 48 Stunden direkt fernmündlich unterrichtet werden (Frau Stollwerk 0221/ ). 2.2 Zusatz-Unfallversicherungsschutz für Vorstandsmitglieder, Sachbearbeiter, Referenten, und Wachdienstleistende Gerling-Konzern Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Einschluss des unmittelbaren Wegerisikos von und zu versicherten Veranstaltungen. Leistungen werden zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung erbracht. Seite 3 von 9

4 Meldung: Formloses Schreiben der Gliederungen an die Bundesgeschäftsstelle mit Namen bzw. Funktion der zu versichernden Personen; Gültigkeit der Anmeldung bis auf Widerruf. 2,63 pro Person und Versicherungsjahr. Belastung mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer ,-- für den Todesfall ,-- bei Invalidität 1.500,-- Zusatz-Heilkosten 2.500,-- Bergungskosten 10,-- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld von 48 Stunden direkt fernmündlich (0221/ ) oder per Telefax (0221/ ) unterrichtet werden. 2.3 Zusatz-Unfallversicherungsschutz für Taucher Gerling-Konzern Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen: - bei der Rettung von Menschenleben; bei der Teilnahme an DLRG-Veranstaltungen; - bei der Teilnahme an Wettkämpfen anderer Organisationen; Leistungen werden zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung erbracht. - Mitversichert ist das private Tauchen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Meldung: Formblatt an die Bundesgeschäftsstelle mit Namen und Anschrift der zu versichernden Personen; Gültigkeit der Anmeldung bis auf Widerruf. 11,90 pro Person und Versicherungsjahr 5,95 Halbjahresprämie. Belastung mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer ,-- für den Todesfall bei Ledigen ,-- für den Todesfall bei Verheirateten mit bis zu 2 unterhaltsberechtigten Kindern, ,-- für den Todesfall bei Verheirateten mit 3 und mehr unterhaltsberechtigten Kindern, ,-- bei Invalidität mit Progression*. *Verdreifachung der Versicherungssumme (= ,--) bei einem nach 8 II (2) AUB festgestellten Invaliditätsgrad von 76 % und mehr, ,-- Bergungskosten, ,-- Zusatzheilkosten (einschließlich ambulante und stationäre Deko-Behandlungskosten), 10,-- Krankenhaustagegeld. von 48 Stunden direkt fernmündlich (0221/ ) oder per Telefax (0221/ ) unterrichtet werden. 2.4 Kraftfahrtversicherung für DLRG eigene Fahrzeuge Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.g. (LVM Versicherungen) Gegenstand: Rahmenvertrag mit dem LVM zum äußerst günstigen Tarif 703 für Sonderkraftfahrzeuge zur Absicherung von DLRG eigenen Kraftfahrzeugen - gesetzliche Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung - Fahrzeugvoll- bzw. Fahrzeugteilversicherung Voraussetzung: Eintragung im Fahrzeugbrief Sonderkraftfahrzeug für den Zivilschutz durch den zuständigen TÜV. Meldung: Auf Anforderung der Gliederung Zusendung der Versicherungsbestätigung mit dem Antrag auf Kraftfahrtversicherung durch die Bundesgeschäftsstelle. Jahresprämie gemäß dem jeweils gültigen Tarif des LVM - aktuelle Tarife 2007: 180,-- zur Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung. Vollkasko-Versicherung einschließlich Teilkasko ohne Selbstbeteiligung Seite 4 von 9

5 150,-- Selbstbeteiligung = 290,-- 300,-- Selbstbeteiligung = 180,-- 500,-- Selbstbeteiligung = 170,-- Der Tarif 703 kennt keine Rabattierung; im Schadenfall erfolgt aber auch keine Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Die Original-Versicherungsscheine sowie die Beitragsrechnungen werden den Gliederungen durch den LVM direkt zugesandt. Neu: ab 2007 können auch Fahrzeuge zu günstigen Konditionen versichert werden, die keine Sonderzulassung besitzen, aber als DLRG-Fahrzeug erkennbar sind. Die Voraussetzungen und Konditionen sind in der Info zum LVM- Rahmenvertrag zu finden. Gesetzliche Haftpflicht: Ersatz der Entschädigung, für die die DLRG als Halter in Anspruch genommen wird gegenüber Dritten für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden. Teilkasko-Versicherung: Zerstörung, Verlust des Fahrzeuges durch Brand/und oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Darüber hinaus in der Vollkasko-Versicherung: Schäden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Fahrrisiko), böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. In der Fahrzeugversicherung sind u.a. mitversichert DLRG spezifische Spezialeinbauten bis zu einem Betrag von ,-- (außer Funkgeräte, Autotelefon). Hierfür sowie für die beweglichen Teile besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Transportversicherung für Fahrzeuge und Anhänger der DLRG bis zu einem Betrag von ,-- / ,--. Unterlagen können bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Schadenfall: Vollständige Ausfüllung der Kraftfahrt- bzw. Kasko-Schadenanzeige (Formblatt LVM), durch Gliederung, Stempel, Unterschrift und Zusendung direkt an den Versicherer. 2.5 Erweiterte Sporthaftpflicht-Versicherung - Versicherung aus dem PKW-Einsatz für Vorstandsmitglieder, Sachbearbeiter, Referenten und Einsatzgruppen Gerling-Konzern Gegenstand: Absicherung von Unfalleigenschäden an privaten PKW der Mitglieder bei Fahrten zu und von Veranstaltungen; - Voraussetzung: Zeitlich und örtlich festgelegte Termine und Teilnahme mehrerer Personen, z.b. Tagungen, Lehrgänge (Nachweis durch Einladung oder Protokoll). - Fahrten zu Wettkämpfen, Ausbildung, Einsätzen nach Plan (Nachweis durch Dienstplan). - Als mitgliedseigene Fahrzeuge gelten auch solche, die Eigentum der mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen, auf die Firma des Mitglieds zugelassen, dem Mitglied von seinem Arbeitgeber für eigene Rechnung und Gefahr überlassen sind. - Verlangt wird die Inanspruchnahme einer bestehenden privaten Vollkasko-Versicherung; dafür volle Erstattung der privat vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung (z.b. 332,--) durch Verzicht der 150,-- Selbstbeteiligung durch den Gerling-Konzern. Kein Versicherungsschutz bei Besorgungsfahrten. Meldung: Seit neues Anmeldeformular mit Liste 1 und Liste 2 an die Bundesgeschäftsstelle mit den erforderlichen Angaben: Umfang der Versicherung; zu versichernde Funktionen/Personen, pauschal zu versichernde Helfer. - Gültigkeit der Anmeldung bis auf Widerruf. Versicherter Personenkreis: Vorstandsmitglieder, Stellvertreter, Sachbearbeiter, Referenten, Einsatzgruppen sowie Personen ohne bestimmtes Amt, aber mit Aufgabengebiet. Prämie ohne Rückstufungsversicherung: 11,15 pro Funktion/Person und Versicherungsjahr, 5,58 Stellvertretende Vorstandsmitglieder Seite 5 von 9

6 Prämie einschließlich Prämienrückstufungsversicherung: 18,26 / 9,13; Pauschalversicherung für Helfer gestaffelt: Ortsgruppen 51,57 / 90,26, Bezirke 103,15 / 154,72, Landesverbände 154,72 / 232,08, Belastung zu Beginn eines Versicherungsjahres mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer Bei Unfall mit Eigenschaden Erstattung der Reparaturkosten; bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert, abzüglich evtl. Restwert. Jeweils bis zu ,--. Selbstbeteiligung 150,-- je Schadenfall; entfällt bei der Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung. Ausgleich Prämienrückstufungsverlust sowohl in der Fahrzeughaftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung für 3 Jahre bis zu 1.500,--. (Formblatt Gerling) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle; Beifügung Einladung/Einsatzplan und Kopie der letzten Beitragsrechnung des privaten Autoversicherers). 2.6 Dienstreiserahmenvertrag zur tageweisen Vollkasko-Versicherung HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. Gegenstand: Absicherung von Eigenunfallschäden an privaten PKW von DLRG-Mitgliedern bei Fahrten im Auftrag für Zwecke und Aufgaben der DLRG. - Primärer Vertrag, d.h. keine Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko-Versicherung. - Der Versicherungsschutz ist auch gegeben bei Besorgungsfahrten sowie an geparkten Fahrzeugen. Voraus- - Der Halter/Eigentümer des Fahrzeuges muss DLRG-Mitglied sein, setzung: - der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegt unter ,19; - das Fahrzeug ist im Fahrzeugbrief als PKW eingetragen, d.h. keine Absicherung für: - Anhänger jeder Art, Klein-/Lastkraftwagen, Motor-(Kraft-)Räder, Traktoren usw. - DLRG eigene Kraftfahrzeuge. Meldung: Anmeldung rechtzeitig an die Bundesgeschäftsstelle., d.h. vor Beginn der jeweiligen Fahrt mit den Angaben: Vorname und Name des Fahrzeughalters, amtliches Kennzeichen, Vorname und Name des Fahrers, Fahrziel, Beginn und Ende (Datum) der Dienstfahrt. 3,50 pro PKW und Tag; Belastung vierteljährlich mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer Bei einem Unfall mit Eigenschaden - Erstattung der Reparaturkosten; bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert, abzüglich des evtl. Restwertes; - 325,-- Selbstbeteiligung je Schadenfall. (Formblatt HDI) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle; Beifügung Kopie der letzten Beitragsrechnung des privaten Autoversicherers. 2.7 Jugendversicherungswerk - Deutscher Ring Gegenstand: Kostenübernahme bei Krankheit; Absicherung von Personenschäden bei Unfällen; gesetzliche Haftpflicht bei Inanspruchnahme für Personen einer Reisegruppe. Abschluss der Reise-Krankenversicherung; Reise-Unfallversicherung und Reise-- Haftpflichtversicherung (Abschluss nur in dieser Dreierkombination möglich). Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Eine Reisegepäckversicherung ist zusätzlich möglich, ist aber u.e. auf Grund der vielen Ausschlussklauseln kaum empfehlenswert. Meldung: Abwicklung erfolgt direkt über Deutscher Ring; der Einzahlungsbeleg ist der Versicherungsnachweis. Die Anmeldung mit der Prämienberechnung/ Personenverzeichnis ist dem Deutscher Ring im Original zuzusenden. Anmeldehefte mit den Versicherungsbedingungen sind bei der Bundesgeschäftsstelle erhältlich. 0,32 pro Person und Tag. - Heilbehandlungskosten - in tariflicher Höhe - Rücktransportkosten eines Erkrankten - Mehrkosten in voller Höhe; - Rücktransport eines Verstorbenen bis zu ,--; Seite 6 von 9

7 Schadenfall: 3000,-- im Todesfall für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, 6.000,-- im Todesfall für Jugendliche über 14 Jahre und Ledige, ,-- für Verheiratete; ,-- bei Invalidität 1.5 Mio. Personen-/Sachschäden pauschal je Ereignis, höchstens 1 Mio. je geschädigte Person, 6.000,-- Vermögensschäden, 1.000,-- Mietsachschäden. Abwicklung erfolgt direkt über den Deutschen Ring. 2.8 Kasko-Versicherung für Wassersportfahrzeuge (Bootskasko) Gothaer Versicherungs-AG Gegenstand: Versichert sind: - das Fahrzeug (DLRG-Boot), die maschinelle und technische Einrichtung, - entsprechend der Beantragung das Zubehör, Inventar, persönliche Gegenstände. Meldung: Antrag auf Kasko-Versicherung von Wassersportfahrzeugen mit den erforderlichen Angaben des zu versichernden Bootes. Die Gothaer Versicherung erstellt jeweils Einzel-Policen. Die Zusendung des Versicherungsscheins sowie der Beitragsrechnungen erfolgt direkt an die Gliederungen. Gültigkeit der Verträge bis auf Widerruf. Prämienhöhe gemäß dem Wert des Bootes = Versicherungssumme; Gestaffelte Prämiensätze lt. Wahl der Selbstbeteiligung: Standarddeckung Versicherungssumme: Neuwert, Erstattung bei Totalschaden: Zeitwert - Selbstbeteiligung: 125,-- = 0,95 %, - Selbstbeteiligung: 250,-- = 0,79 %, - Selbstbeteiligung: 500,-- = 0,65 %; Topdeckung: Marktwert feste Taxe - Selbstbeteiligung: 1 % des Gesamtwertes (max. 250,--) = 1,25 %; - Selbstbeteiligung: 2 % des Gesamtwertes (max. 500,--) = 1,15 %; - eingeschränkte Kasko, Totalverlust ohne Selbstbeteiligung = 0,625 %, jeweils zuzüglich der gesetzlichen 19 % Versicherungssteuer. Bei Unfall mit Eigenschaden Ersatz der Reparaturkosten, bei Totalschaden/Totalverlust Zeit- bzw. Marktwert, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. (Formblatt Gothaer) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle. 2.9 Gebäude- Glas- und Inventarversicherung - Victoria Versicherung AG Gegenstand: Absicherung von Schäden an DLRG-Gebäuden, Glas, Inventar und DLRG-Material durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Glasbruch, Einbruchdiebstahl/Vandalismus. Meldung: Formlos an die Bundesgeschäftsstelle mit den erforderlichen Angaben; - Gültigkeit der Verträge bis auf Widerruf. Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Versicherungssumme. Es gelten unterschiedliche Prämiensätze sowohl in der Gebäude- als auch in der Inventarversicherung für massive Gebäude, Gebäude in Holzbauweise sowie Stahlcontainer. Die jeweils gültigen Prämiensätze sind bei der Bundesgeschäftsstelle zu erfragen. Dem Beitrag wird die jeweils gesetzliche Versicherungssteuer (seit = 19 % / Feuer 14 %) hinzugerechnet. Belastung mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer Entschädigung durch Instandsetzung, - Wiederbeschaffung zum Neuwert (elektronische Geräte ab 5 Jahre Zeitwert); - bis zu 5.112,92 für Gebäudebeschädigungen, Aufräumungskosten, Schlossänderungen (darüber hinausgehend 2,56 pro Tausend); - bis zu ,69 Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden. - Im Bereich Einbruchdiebstahl/Vandalismus gilt eine Selbstbeteiligung von 400,-- je Schadenfall vereinbart. Seite 7 von 9

8 (Formblatt BURO`S Assecuranzdienste) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle. Die Vorgaben der Versicherung müssen beachtet werden; z.b. ist bei Einbruchdiebstahl sowie bei Großfeuer die zuständige Polizeibehörde einzuschalten. Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Victoria Versicherung Elektronik-Versicherung Württembergische Versicherung AG Gegenstand: Absicherung von Schäden - an mobilen und stationären (Boot/Kfz eingebaut) Funkgeräten, Feststationen, Elektronische Geräte (z.b. Computer, -zubehör usw.) durch - Zerstörung, Diebstahl, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Fahrlässigkeit, Brand, Sengen, Glimmen, Schmoren, Kurzschluss, Über-/Unterspannung usw. Meldung: An die Bundesgeschäftsstelle mit dem erforderlichen Formblatt. - Gültigkeit der Verträge bis auf Widerruf. Prämie gemäß dem Wert der Geräte = Versicherungssumme; Prämiensätze: Bürotechnik + Informationstechnik + Kommunikationstechnik + Sicherungs- u. Meldetechnik 5,0 %o, stationäre Funktechnik 7,5 %o, bewegliche Funktechnik 10,0 %o, Bild- u. Tontechnik 12,0 %o, Medizintechnik 19,0 %o, zuzüglich der gesetzlichen 19 % Versicherungssteuer. Belastung mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer Bei Instandsetzung Erstattung der Reparaturkosten; - sofern bei Totalverlust/-schaden die Geräte älter als 5 Jahre oder bei einer Reparatur keine serienmäßig hergestellte Ersatzteile mehr zu beschaffen sind, erfolgt Zeitwertentschädigung. (Formblatt Württembergische Versicherung) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle Reiseausfall-(Insolvenz-)Versicherung R+V Versicherung Gegenstand: Entschädigung bei Nichtantritt der Reise infolge Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters, wenn dies dazu führt, dass Reiseleistungen, mangels Zahlung durch den Veranstalter und auf Grund fehlender sonstiger Verpflichtungen, ganz oder teilweise nicht erbracht werden - dies gemäß gesetzlicher Verpflichtung. Meldung: Anforderung bei der Bundesgeschäftsstelle für die erforderliche Anzahl der Sicherungsscheine; bei Zahlung des Reisepreises Aushändigung an die Teilnehmer. 0,55 pro Sicherungsschein; Belastung erfolgt vierteljährlich mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer Die Versicherungssumme entspricht dem vollen Reisepreis, soweit ihn der Versicherte (Teilnehmer) bezahlt hat. Schadenfall: Formlose Meldung an die Bundesgeschäftsstelle, die Weiteres veranlasst Spezial-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden tourvers Gegenstand: Absicherung der DLRG für die Inanspruchnahme von Dritten auf Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts bei eingetretenen Schadenereignissen, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte. Meldung: Mit dem Formblatt an die Bundesgeschäftsstelle rechtzeitig vor Reisebeginn mit den Angaben: Beginn und Ende der Reise, Reiseziel, Vorname/Name der Reiseteilnehmer. Kein nachträglicher Versicherungsschutz. 0,46 für Bus-/Bahnreisen, 0,61 für Flug-/Schiffsreisen - pro Teilnehmer und Reisedauer (einschl. Versicherungssteuer). Zur Prämienkalkulation ist hierbei die Angabe erforderlich: bestehende Bootshaftpflichtversicherung des Schiffseigners Ja / Nein. Belastung monatlich mit der EDV-Materialrechnung Artikel-Nummer ,21 für Personenschäden, ,88 für Sachschäden - max. das Doppelte der Summen pro Versicherungsjahr; bei Sachschäden 511,29 Selbst- Seite 8 von 9

9 beteiligung je Schadenfall. Schadenfall: Meldung an die Bundesgeschäftsstelle; diese muss gegenüber der tourvers den Nachweis der namentlichen Meldung und des rechtzeitigen Eingangs erbringen Haftpflichtversicherung für kurzfristige, über satzungsgemäße Aufgaben hinausgehende Veranstaltungen R+V Allgemeine Versicherung AG. Gegenstand: Gesetzliche Haftpflicht bei der Verursachung eines Schadens gegenüber Dritten bei kurzfristigen, über satzungsgemäße Aufgaben hinausgehende Veranstaltungen so genannte Veranstalterhaftpflicht. Eingeschlossen sind unbewegliche Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumlichkeiten. Meldung: Rechtzeitige Anmeldung (mindestes 14 Tage vorher) durch die Gliederungen an die Bundesgeschäftsstelle mit der Beifügung der Ausschreibung zur Veranstaltung zur Weiterleitung an die R+V zur Beurteilung des Risikos. 76,70 Einmalprämie Belastung mit der EDV-Materialrechnung, Artikel-Nummer ,- für Personen- und Sachschäden, ,- für Vermögensschäden (Formblatt R+V) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle Unfallversicherung für kurzfristige, einmalige Veranstaltungen Gerling-Konzern Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen für - Helfer - DLRG-Mitglieder oder Nichtmitglieder - bei ihrer Tätigkeit bei kurzfristigen DLRG-Veranstaltungen, z.b. Jubiläumsfeiern, Stadt-/Straßenfeste; Ausschnittdeckung - Teilnehmer bei der aktiven Teilnahme an DLRG-Sportveranstaltungen, z.b. Wasserball, Fußball, Handball, Volleyball usw. Volldeckung - Teilnehmer an DLRG-Veranstaltungen, einschließlich aller damit verbundenen Aktivitäten, z.b. Be- und Entladen von Material, Sammlungen, Ski-/ Rodelfreizeiten, Kanu-/Kajakfahrten, Reisen/Fahrten usw. ausgeschlossen sind Extremsportarten, z.b. Steilwandklettern, Wildwasserfahrten usw. Keine Absicherung des Wegerisikos. Meldung: Mindestens 5 Tage vor der Veranstaltung Einreichung der Namensliste der zu versichernden Personen an die Bundesgeschäftsstelle. Der entsprechende Versicherungsschein wird der zuständigen Gliederung vom Gerling-Konzern direkt zugesandt. Mit dem gleichzeitig beigefügten Überweisungsauftrag erfolgt die Direktzahlung an den Gerling-Konzern. 0,57 pro Tag/Teilnehmer (einschl. Versicherungssteuer) - Helfer; 1,13 pro Tag/Teilnehmer (einschl. Versicherungssteuer) - Ausschnittdeckung; 2,00 pro Tag/Teilnehmer (einschl. Versicherungssteuer) - Volldeckung ,-- für den Todesfall; ,-- bei Invalidität; 2.500,-- Bergungskosten; 5,-- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. von 48 Stunden direkt fernmündlich (0221/ ) oder per Telefax (0221/ ) unterrichtet werden. Hinweis: Für falsche Angaben wird keine Haftung übernommen. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Seite 9 von 9

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