Die Sozialpartnerrichtlinie Berlin Betriebsversammlung Sozialverband VdK Regiestelle Weiterbildung
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1 Die Sozialpartnerrichtlinie Berlin Betriebsversammlung Sozialverband VdK Regiestelle Weiterbildung
2 Betriebliche Weiterbildung in Deutschland Teilnahme ist rückläufig und hängt von der (Vor-)Qualifikation bzw. dem beruflichen Status ab nur knapp ein Drittel der Beschäftigten sieht für sich gute Qualifizierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Qualifizierungs-, Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten erhalten insbesondere jüngere Beschäftigte unter 24 Jahren je größer der Betrieb, desto größer die Weiterbildungschancen überdurchschnittlich stark ausgeprägt ist das Verständnis für Weiterbildung bei den Vorgesetzten im Dienstleistungsbereich, besonders schwach im Ernährungs- und Gastgewerbe, in der Papierund Druckindustrie Seite 2 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
3 Förderung der beruflichen Weiterbildung Aufstiegsfortbildung durch das AFBG (Meister-Bafög) Bildungsprämie für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen von maximal Euro bei Alleinstehenden bzw Euro bei gemeinsam Veranlagten, Förderung maximal 500,00 Euro Diverse ESF-Programme des Bundes und der Länder Maßnahmen der Agenturen für Arbeit für Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit Bedrohter (z. B. Wegebau) Seite 3 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
4 1. Informationen zur Richtlinie Intention der Richtlinie Anstrengungen der Sozialpartner zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung unterstützen, Förderung gemeinsamer Maßnahmen der Sozialpartner, Regionale oder branchenbezogene Vereinbarungen mit Benennung konkreter Ziele, Handlungsschwerpunkte und Qualifikationsbedarfe, Vereinbarungen sind auch solche, die mit der Absicht abgeschlossen werden, gezielt im Rahmen dieses Programms aktiv zu werden Seite 4 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
5 1. Informationen zur Richtlinie Programmziel Verbesserung der Rahmenbedingungen betrieblicher Weiterbildung Stärkung der Beratungsstrukturen Ermittlung des betrieblichen Qualifizierungsbedarfs Transfer bewährter Instrumente Kooperation in der Weiterbildung Stärkung der Qualität und des Erfahrungsaustausches Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb Seite 5 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
6 1. Informationen zur Richtlinie Voraussetzung für die Förderung Bestehender Qualifizierungstarifvertrag Regionale oder branchenbezogene Vereinbarung der Sozialpartner Antragsberechtigt: A) Tarifvertragspartner zur Umsetzung von bestehenden Qualifizierungsverträgen oder Vereinbarungen B) Unternehmen, die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungsvertrages fallen C) Vereinbarungen können auch neu mit der Absicht geschlossen werden, gezielt im Rahmen des Programms aktiv zu werden Seite 6 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
7 1. Informationen zur Richtlinie Antragsverfahren laufende Abgabe der Interessenbekundungen an die Regiestelle Aufarbeitung für die Entscheidungsfindung der Steuerungsgruppe in einem Bewertungsraster Votierung der Interessenbekundung durch die Steuerungsgruppe quartalsweise für Anträge mit einem Fördervolumen über Interessenbekundungen mit einem Fördervolumen unter gehen von der Regiestelle direkt an das Bundesverwaltungsamt Rückmeldungen an Interessenten Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) Maximale Laufzeit von Projekten 3 Jahre (nur noch möglich wenn in 2011 beantragt wird) Seite 7 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
8 1. Informationen zur Richtlinie Steuerungsgruppe Festlegung von Auswahlkriterien Votierung für Projekte Vorgabe von Themen Quartalsweise Treffen Zusammensetzung 5 Mitglieder Ministerium 5 Mitglieder Gewerkschaften (IG Metall, Ver.di, IG BCE, IG BAU und DGB) 5 Mitglieder Arbeitgeberverbände Seite 8 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
9 1. Informationen zur Richtlinie Förderung: Vorhaben die nicht beihilferelevant sind max. 80 % Bei Vorhaben die beihilferelevant sind, differiert die Förderhöhe in Abhängigkeit der Unternehmensgröße und der Weiterbildungsart Unternehmensgröße Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen Bis 49 Beschäftigte 80 % 45 % 50 bis 249 Beschäftigte 70 % 35 % 250 und mehr Beschäftigte 60 % 25 % Seite 9 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
10 1. Informationen zur Richtlinie Nicht förderfähig sind: reine Forschungsvorhaben bundesweit angelegte Projekte Ausbildungsvorhaben auf Einzelpersonen bezogene Vorhaben Maßnahmen, die über andere Programme förderfähig sind (KUG, WeGebAU) Vorhaben, die bereits begonnen haben Vorhaben, die über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus gehen Pflichtaufgaben des Antragstellers Seite 10 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
11 2. Stand der Umsetzung 65 positiv votierte Projektvorhaben (Stand Anfang 2011) Sozialpartner sind auf sonstige Weise eingebunden: Antragsteller ist z. B. eine Einrichtung der Sozialpartner (Zentraler Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien) Ohne doppelte Anträge (neue und alte Bundesländer) Seite 11 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
12 2. Stand der Umsetzung kürzeste Laufzeit: längste Laufzeit: 3 Monate 36 Monate Seite 12 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
13 2. Stand der Umsetzung Niedrigstes Antragsvolumen: Höchstes Antragsvolumen: Durchschnittliches Antragsvolumen: Seite 13 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
14 2. Stand der Umsetzung Beantragte ESF-Fördersumme in unter bis bis bis bis bis bis bis über 2,1 Mio. niedrigste beantragte Fördersumme: höchste beantragte Fördersumme: durchschnittliche beantragte Fördersumme: Seite 14 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
15 2. Stand der Umsetzung öffentliche Dienstleistungen: Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse tätig sind und daher ganz überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (z. B. Verbraucherzentralen, Studentenwerke), ohne öffentliche Dienstleistungen, die direkt Branchen zugeordnet werden können (z. B. Gesundheit, Erziehung) Seite 15 Roman Jaich Regiestelle Weiterbildung
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