SACHSEN. Frage 2: Wann traten die hier ermittelten Richtwerte für die Bruttokaltmiete in Kraft?

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1 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden Durchwahl Telefon Telefax IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /427 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5083 Thema: Angemessenheil der Kosten der Unterkunft (KdU) nach Sozialgesetzbuch II in den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten Dresden, ;:zjuni2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann lag den Landkreisen/den kreisfreien Städten die letzte KdU Angemessenheitsermittlung ("schlüssiges Konzept") vor und wann erfolgte Vorliegens eines sog. Frage 2: Wann traten die hier ermittelten Richtwerte für die Bruttokaltmiete in Kraft? Frage 3: Wann lag den Landkreisen/kreisfreien Städten die letzte Indexanpassung der KdU-Angemessenheitsermittlung vor? Frage 4: Wann traten ermittelten Richtwerte für die Bruttokaltmieten nach der Indexanpassung in Kraft? Frage 5: Auf welche Art und Weise bzw. durch wen erfolgte die KdU Angemessenheitsermittlung /die Indexanpassung in den Landkreisen/den kreisfreien Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium filr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße Dresden

2 STAATSM INISTER IUM FÜR SOZ1ALES UND VEHBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Angaben sind der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. Die Übersicht ist nach den Angaben der Jobcenter erstellt worden. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2

3 ~- Anlage zu Drs.-Nr. 6/5083 Landkreis/ Frage 1: Frage 2: Frage 3; Frage 4: Frage 5: Landkreis Bautzen Der Landkreis hat ein Die Richtlinie des Landkreises Der Landkreis arbeitet siehe Antwort zu Frage 3 Der Landkreis selbst hat die "Schlüssiges Konzept" zur Bautzen zu den Leistungen für momentan an der Neufassung Angemessenheitsermittlung Ermittlung der angemessenen Unterkunft und Heizung nach seines Konzepts. Diese vorgenommen. Kosten der Unterkunft nach den den Sozialgesetzbüchern II und berücksichtigt dabei u. a. die Neben den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und XII (Unterkunfts- und Heiz- Entwicklung des örtlichen Vorschriften wurden dabei für SGB XII mit Stand kostenrichtlinie) mit den darin Wohnungsmarkts sowie die der die Bestimmung angemessener erarbeitet. Dieses ist aktuell enthaltenen Richtwerten trat Sozialgerichtsbarkeit. Unterkunftskosten die sich gültig und Grundlage der zum in Kraft. Die ln diesem Zusammenhang insbesondere aus der Richtwerte für die neue KdU-Richtlinie wird zum wurden im Zeitraum vom Rechtsprechung des BSG Bruttokaltmieten in der in Kraft treten bis ergebenden Vorgaben dazugehörenden Richtlinie des Angebots- und Bestandsmieten beachtet. Landkreises Bautzen erhoben. Aus diesen werden wurden die aktuellen KdU- die aktualisierten Richtwerte Für die Bestimmung der Werte für die neue KdU-Richt- für die Bruttokaltmieten Angemessenheit erfolgten Iinie ermittelt. ermittelt. durch das Jobcenter eigene Erhebungen von Bestands- und Derzeit liegen keine gericht- Angebotsmieten. Dabei wurden Iichen Entscheidungen vor, die folgende Rahmenbedingungen das Konzept als nicht schlüssig erachten. zu Grunde gelegt: die Datenerhebung erfolgte über einen festgeschriebenen Zeitraum im gesamten Zuständigkeitsbereich des Landkreises, die Art und Weise der Datenerhebung wurde im Vorfeld festgelegt, die erhobenen Daten sind repräsentativ und anerkannte Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

4 Landkreis/ Frage 1: Frage Z: Frage 3: Frage 4: Frage 5: Kreisfreie Stadt Wann lag den Landkreisen/den Wann traten die hier Wann lag den land- Wann traten ermittelten Auf welche Art und Weise bzw. vor und wann erfolgte lung vor? Landkreisen/ den kreisfreien mathematisch-statistische Grundsätze der Datenauswertung wurden eingehalten. Ausgewertet wurden Daten, die von ansässigen Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern auf entsprechende Nachfrage von diesen zur Verfügung gestellt wurden, die dem Jobcenter vorliegenden Bestandsdaten zu Mietwohnungsverhältnissen, dem Jobcenter bekannte Angebotsmieten sowie auf den lokalen Wohnungsmarkt bezogene Mietwohnungsangeboteaus öffentlich zugänglichen Quellen (Presse, Internet). Ermittelt wurden die angemessenen Kosten der Unterkunft mit Hilfe der Produkttheorie. Die angemessenen Unterkunftskosten wurden wie folgt ermittelt: 1. Festlegung von Vergleichsräumen nach Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

5 Landkreis/ Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: FrageS: einheitlichen und objektiven Kriterien 2. Erhebung der für den jeweiligen Vergleichsraum vorliegenden Daten, gestaffelt nach angemessenen Wohnungsgrößen/Wohnflächen 3. Mathematische Ableitung der angemessenen Unterkunftskosten aus den vorhandenen Datensätzen je Vergleichsraum und Wohnungsgrößenstaffelung Erzgebirgskreis Der Landkreis beauftragte 2013 Die "Richtlinie zur Eine Indexanpassung erfolgt Entfällt, da keine Laut der KdU-Rili ERZ sind die einen externen Berater, auf der Angemessenheit der nicht. Indexanpassung erfolgte. Angemessenheitswerte Grundlage eines schlüssigen Aufwendungen für die mindestens alle 2 Jahre zu Konzeptes, mithilfe einer Unterkunft und Heizung nach überprüfen. Dazu steht ein (mit eigenen repräsentativen 22 SGB II und 35 SGB XII vom dem zu Frage 1 genannten Datenerhebung und einer nach (KdU-Rili ERZ)" trat Gutachten übergebenes) wissenschaftlichen Methoden am in Kraft. Berechnungstool zur Vererfolgten Datenauswertung ein fügung, mit dem bereits die für Gutachten zur Ermittlung der die Erstellung des schlüssigen Angemessenheitsgrenzen im Konzepts erhobenen Daten Sinne der angemessenen verarbeitet wurden. Die Bruttokaltmieten nach 22 Verarbeitung der Primärdaten SGB II, 35 SGB XII zu erstellen. (für die Erhebung eigens er- Die Ergebnisse lagen im Januar hobene Daten wie Vermieter vor. datenoder Angebots-mieten) Ein SG-Gerichtsbescheid vom und der Sekundärdaten (Daten 9. Februar AS aus den Sozial-fachverfahren Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

6 Landkreis/ Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: Frage 5: 1919/15 befand die Richtlinie SGB II und SGB XII) basiert auf als schlüssig. Es wurden keine denselben wissenschaftlichen Rechtsmittel eingelegt. Ansätzen und Methoden. Für die Fortschreibung ist das Jobcenter ERZ federführend. Landkreis Görlitz Zusammenfassende Antwort: Zusammenfassende Antwort: Die Ermittlung der Der Landkreis hat ein schlüssiges Konzept erarbeitet. Die auf dieser Es wird nicht auf den Index abgestellt, vielmehr werden die Daten Angemessenheitswerte erfolgte Grundlage erarbeitete Verwaltungsvorschrift trat zum laufend erfasst; eine Auswertung und Überprüfung der unter Berücksichtigung der vom in Kraft. festgelegten Werte erfolgt in Anlehnung an den für die Satzung Bundessozialgericht vorgeschriebenen Zeitraum nach Ablauf von 2 Jahren. aufgestellten Anforderungen an ein schlüssiges Konzept. Hierzu wurden die entsprechenden Daten durch den Landkreis selbst erhoben und ausgewertet. Landkreis Leipzig Im Landkreis wurden zum Die aktuellen Werte traten zum Eine Indexanpassung erfolgt Entfällt wegen Antwort zu 3. Entfällt wegen Antwort zu die Richtwerte für die in Kraft. derzeit nicht. Unterkunft und Heizung nach den Vorgaben des BSG zum schlüssigen Konzept (Urteil vom ) ermittelt und in Kraft gesetzt. Die Fortschreibung im Wege der vollständig neuen Datenerhebung erfolgt nach dem Konzept im Zwei-Jahres- Rhythmus in Anlehnung an 22c Abs. 2 SGB II alle zwei Jahre, zum und zuletzt zum Das Vorgehen des zkt wurde vom Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

7 Landkreis/ Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: Frage 5: KdU-Angemessenheitsermitt- Bruttokaltmiete in Kraft? letzte Indexanpassung der Bruttokaltmieten nat:h der Angemessenheitsermittlung/ Jung ("schlüssiges Konzept") KdU-Angemessenheitsermitt- Indexanpassung in Kraft? die Indexanpassung in den Vorliegens eines sog.,schlüssigen Konzeptes"? Sozialgericht Leipzig bisher in mehreren erstinstanzliehen Urteilen bestätigt. Derzeit sind gegen einzelne dieser erstinstanzliehen Entscheidungen verschiedene Berufungsverfahren beim LSG Sachsen anhängig. Landkreis Meißen Die Festlegung der Die Geltung der in der Eine Indexanpassung erfolgte Dieaufgrund der Der Bericht der Angemessenheitsgrenzen auf genannten Kreistagsitzung aufgrund des schriftlichen Indexfortschreibung neuen Indexfortschreibung wurde von der Grundlage eines beschlossenen Berichts vom Angemessenheitswerte waren derselben juristischen Person "schlüssigen Konzeptes" Angemessenheitsgrenzen rückwirkend zum zu erstellt, die bereits zuvor das erfolgte in der Kreistagsitzung wurde auf den 1. August 2012 Grunde zu legen und damit 2 schriftliche Konzept erstellt vom auf der Basis bestimmt. Jahre nach Ablauf der hatte {Analyse und Konzepte einer Datenerhebung im 2. Datenerhebung. Beratungsgesellschaft für Halbjahr 2011 (vorwiegend Wohnen, Immobilien, September 2011). Die Stadtentwicklung mbh endgültige schriftliche Fassung Hamburg). des schriftlichen Konzepts Die Angemessenheitswerte wurde im Oktober 2012 erstellt. wurden im Zusammenhang mit dem schriftlichen Konzept aus Von mehreren Kammern des dem Jahr 2012 auf Basis der Sozialgerichts Dresden wurde Entwicklung der die Einhaltung der an ein LebenshaI tu ngskosten schlüssiges Konzept zu fortgeschrieben stellenden höchstrichterlichen {lndexfortschreibung). Maßstab Anforderungen bislang war die Veränderung des verneint; eine Entscheidung des Verbraucherpreisindexes für sächsischen Sachsen aus dem Jahr Landessozialgerichts ist Während im September 2011 insoweit noch nicht ergangen. bei den Wohnungsmieten Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

8 Landkreis/ Frage 1: Frage Z: Frage 3: Frage 4: Frage 5: 1 lung (,,schlüssiges Konzept") KdU-Angemessenheitsermitt- Indexanpassung in Kraft? die Indexanpassung in den Vorliegens eines sog.,schlüssigen Konzeptes"? Mehrere Verfahren in diesem (ohne Nebenkosten) der Faktor Zusammenhang sind dort 100,4 betrug, belief sich dieser anhängig. dann im September 2013 auf 101,2, was einer Veränderung um 0,8% entspricht; bei den Wohnungsnebenkosten ergaben sich höhere Veränderungen bei einer Verbraucherpreisindex- Änderung von 102,4 auf 103,8, was einer Veränderung von 1,37% entspricht. Landkreis Der Abschlussbericht zur letzten Die im Ergebnis der Der Abschlussbericht zur Index- Die fortgeschriebenen Werte Sowohl die Mietwerterhebung Mittelsachen KdU-Angemessenheitsermitt- Mietwerterhebung 2012 Fortschreibung der traten am in Kraft als auch die lndexfortlung lag im November 2012 vor. festgelegten Richtwerte traten Mietwerterhebung 2012, die im schreibungsind durch ein Es gibt eine Reihe von Urteilen am in Kraft. Jahr 2014 stattfand, lag am externes Sachverständigendes Sozialgerichts Chemnitz in vor. unternehmen zustande AS-Verfahren nach dem SGB II, gekommen; im konkreten Fall die die Schlüssigkeit des die Analyse und Konzepte Konzepts bestätigen, das der Beratungsgesellschaft KdU-Richtlinie des Landkreises Hamburg. zugrunde liegt. Landkreis Die Datenerhebung für das Die ermittelten Richtwerte Die Indexanpassung erfolgte Die ermittelten Richtwerte der Für die Nordsachsen schlüssige Konzept erfolgte (Bruttokaltmiete) traten am mit Stand Juli 2014 und lag dem Indexanpassung Angemessenheitsprüfung/ erstmalig in der Zeit von Januar in Kraft. Landkreis am vor. (Bruttokaltmiete) traten am Indexanpassung wurde jeweils 2012 bis Juni 2012 mit dem in Kraft. eine Fachfirma beauftragt: die Stichtag Eine Analyse & Konzepte gerichtliche Bestätigung er- Beratungsgesellschaft für folgte mit Urteil vom Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbh. Landkreis Dem Landkreis lag die letzte Die ermittelten Richtwerte für Die letzte Indexanpassung der Die ermittelten Richtwerte für Die Angemessenheits- Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

9 Landkreis/ Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: Frage 5: Sächsische KDU-Angemessenheits- die Bruttokaltmiete traten mit Kd U-Angemessen heits- die Bruttokaltmieten nach der ermittlung/die Indexanpassung Schweiz- ermittlung (" schlüssiges Beschluss des Kreistags vom ermittlung lag dem Landkreis Indexanpassung traten zum erfolgte durch die Analyse & Osterzgebirge Konzept") am vor in Form einer am vor in Kraft. Konzepte Beratungsgesellschaft Eine gerichtliche Bestätigung ist Verwaltungsvorschrift mit für Wohnen, Immobilien, bisher noch nicht erfolgt. Wirkung zum in Stadtentwicklung mbh. Kraft. Vogtlandkreis Das letzte Konzept zur Die Richtwerte zu Frage 1 Siehe Antwort zu Frage 1 Siehe Antwort zu Frage 2 Das schlüssige Konzept Ermittlung der Bedarfe für traten zum in Kraft. einschließlich der Mietwert- Unterkunft lag im Januar 2015 erhebung und lndexfortvor. Für die vier Wohnungs- schreibungwurde durch die markttypen des Landkreises Firma Analyse und Konzepte liegen gerichtliche Bestätigung- Beratungsgesellschaft für en zur Schlüssigkeit des Wohnen, Immobilien und Konzeptes für den Stadtentwicklung mbh Ham- Wohnungsmarkt I (Piauen) vom burg erstellt (LSG Sachsen) sowie Die Vorlagen erfolgten in den den Wohnungsmarkt 111 Jahren 2011-lnkrafttreten der (Reichenbach) vom Richtwerte zum , (SG Chemnitz) vor. Jedoch geht lokrafttreten der die 3. Kammer des SG Chemnitz Richtwerte zum und mit Gerichtsbescheiden vom lokrafttreten der für den Richtwerte zum Wohnungsmarkt 111 (Kiingenthal) von einer fehlenden Schlüssigkeit des Konzepts aus. ln diesen Fällen wurde am durch das Jobcenter ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt. Landkreis Zwickau Das aktuelle schlüssige Konzept Die ermittelten Richtwerte Die Indexanpassung der Die mittels Index Der Landkreis hat die Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

10 Landkreis/ Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: Frage 5: Kreisfreie St adt Wann lag den landkreisen/den Wann traten die hier Wann lag den Land- Wann traten ermittelten Auf welche Art und Weise bzw. KdU~Angemessenheitsermitt Bruttokaltmiete in Kraft? letzte Indexanpassung der Bruttokaltmieten nach der Angemessenheitsermittlungf lung ("schlüssiges Konzept") KdU-Angemessenheitsermitt Indexanpassung in Kraft? die Indexanpassung in den Vorliegens eines sog,.,schlüssigen Konzeptes"? zur Bestimmung der traten zum 01. Juli 2014 in ermittelten Richtwerte erfolgte fortgeschriebenen Richtwerte Mietwerterhebung selbst Angemessenheit von Kraft. im März treten am 01. Juli 2016 in Kraft. durchgeführt. Die Konzept- Unterkunftskosten nach dem erstellung, Datenauswertung SGB 11/SGB XII im Landkreis liegt und Indexfortschreibung wurde seit 2014 vor und wurde mit von einem beauftragten Urteil des Sozialgerichts Sachverständigen vor- Chemnitz vom 03. November genommen erstmals bestätigt. Stadt Chemnitz Mit der am in Kraft Die mit der KdU-Richtlinie vom Der Methodik des Chemnitzer Der Beschluss des Stadtrats Nr. Mit der Ermittlung der getretenen Unterkunfts- und festgesetzten Mietspiegels folgend, der am B-001/2016 ist am Angemessenheitsgrenzen für Heizkostenrichtlinie der Stadt Angemessenheitsgrenzen sind als qualifizierter in Kraft getreten, die seit dem Unterkunft und Heizung hat die Chemnitz- KdU-Richtlinie- am in Kraft Mietspiegel in Kraft getreten ist geltenden Stadt jeweils die Fa. Analyse (Beschluss des Stadtrats vom getreten. Die mit der ersten und nach seiner Überprüfung Angemessenheitsgrenzen und Konzepte Beratungs Nr. B-095/2012) Fortschreibung der KdU- für den Zeitraum Juni 2013 bis haben somit bis zur nächsten gesellschaft beauftragt. wurden die angemessenen Richtlinie vom Juni 2015 mit der nach 558d Überprüfung zum Aufwendungen für Unterkunft festgesetzten Abs. 2 BGB vorgegebenen Bestand. und Heizung nach dem SGB II Angemessenheitsgrenzen sind Indexvariante seit dem und SGB XII auf der Grundlage am in Kraft fort gilt, wurden die eines schlüssigen Konzepts getreten. KdU-Werte für Unterkunft und bestimmt. Heizung ebenfalls auf einer Indexbasis überprüft, die die Diese Richtlinie ist zum Mietpreisentwicklung für erstmals Chemnitz so genau wie möglich fortgeschrieben worden wiedergibt. Im Ergebnis dessen (Beschluss des Stadtrats vom hat der Stadtrat am Nr. B-059/2014). beschlossen (Beschluss Nr. B- 001/2016), die KdU-Richtlinie Das Sozialgericht Chemnitz hat nicht fortzuschreiben, weil zu mit seinem Urteil vom den bislang geltenden 2013 erstmals bestätigt, dass Angemessenheitsgrenzen noch die KdU-Richtlinie der Stadt auf ausreichend Wohnraum Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

11 ~ Landkreis/ Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: Frage 5: Kreisfreie Stadt Wann lag den landkreisen/den Wann traten die hier Wann lag den Land- Wann traten ermittelten Auf welche Art und Weise bzw. KdU-Angemessenheitsermitt- Bruttokaltmiete in Kraft? letzte Indexanpassung der Bruttokaltmieten nach der Angemessenheitsermittlungf vor und wann erfolgte lungvor? landkreisen/den kreisfreien einem schlüssigen Konzept verfügbar ist. beruht. Seit dem hat die Rechtsprechung- auch hinsichtlich der ersten Fortschreibung der KdU- Richtlinie- durchgängig das Vorliegen eines schlüssigen Konzepts bejaht. Landeshauptstadt Die letzte Ermittlung der Die Richtwerte wurden in der Eine Indexanpassung der siehe Frage 3 Die Landeshauptstadt Dresden angemessenen Richtwerte für Dienstanweisung für die Angemessenheitsrichtwerte beauftragte das Institut die Kosten der Unterkunft für Erbringung der Leistungen für erfolgte nicht. Wohnungen und Umwelt aus Leistungsbezieher im SGB II und Unterkunft und Heizung vom 1. Darmstadt mit der Ermittlung SGB XII erfolgte für die Dezember 2014 bekannt- der Angemessenheitsgrenzen. Landeshauptstadt im Jahr gegeben. Diese Angemessen- Die Werte lagen am heitsrichtwerte gelten vom 28. November 2014 vor. 1. Januar 2015 bis Das Bundessozialgericht hat im 31. Dezember November 2014 die von der Landeshauptstadt angewendete Methode für die Ermittlung der Werte für den Zeitraum 2010 bis 2012 bestätigt. Das SozialgerichtDresdenhat im September 2015 die nach Hinweisen eines gerichtlich bestellten Gutachters angepasste Methode für die Konzepte 2010 bis 2012 und 2013 bis 2014 bestätigt. Die Berufung ist anhängig. Stadt Leipzig Die letzte Ermittlung Die ermittelten Richtwerte Die Stadt nimmt keine siehe Antwort zu Frage 3 Die Ermittlung angemessener - Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

12 Landkreis/ Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: Frage 5: angemessener Aufwendungen traten am in Kraft. Fortschreibung der Aufwendungen für die KdU für die KdU erfolgte am angemessenen Aufwendungen wurde auf Grundlage der Daten Das Schlüssige für die KdU per Indexanpassung vorgenommen, die für den Konzept der Stadt wurde vor. Die Richtwerte werden alle Mietspiegel der Stadt 2014 bislang nur in Verfahren des zwei Jahren auf Grundlage der durch die kommunale einstweiligen Rechtsschutzes jeweils aktuellen Statistikstelle erhoben wurden. durch das Sozialgericht Leipzig Mietspiegelerhebung neu Im Anschluss wurde überprüft, bestätigt. Die erste ermittelt. ob zu den so ermittelten entsprechende Beschluss erging Werten für die Grundmiete eine am ausreichende Anzahl an Wohnungsangeboten verfügbar ist. Die Ermittlung angemessener Betriebs- und Heizkosten erfolgte durch eine eigene Auswertung der mittleren Betriebs- und Heizkosten des lokalen Gebäudebestandes. Quelle: Abfrage bei den Sozialdezernaten der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte; Stand: Mai

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