Wir möchten darauf hinweisen, dass Pflegeleistungen auch als Privatleistung erbracht werden, wenn keine anerkannte Pflegestufe vorliegt.

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2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen die Leistungen, die APOCARE im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege/Behandlungspflege (Krankenversicherung) und Häuslichen Pflege (Pflegeversicherung), sofern Sie dies wünschen und bei der Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung vorliegt, für Sie erbringen kann, zusammengetragen. Wir möchten darauf hinweisen, dass Pflegeleistungen auch als Privatleistung erbracht werden, wenn keine anerkannte Pflegestufe vorliegt. Darüber hinaus haben wir attraktive Zusatzleistungen für Sie zusammengestellt. In diesem Zusammenhang möchten wir auf unsere APOCARE- Servicepauschale hinweisen. Diese Servicepauschale Quartalsmäßiges Einlesen der Chipkarte in der Arztpraxis Bestellung der Medikamente Bestellung der Inkontinenzmaterialien Abholen der Rezepte/Verordnungen aus der Arztpraxis Einlösen der Rezepte in der jeweiligen Apotheke Lieferung der Medikamente nach Hause Pflege ist kompliziert und leider teilweise bürokratisch. Wir begleiten und unterstützen Sie auch beim Antrag auf Leistungen aus allen Sozialgesetzbüchern, bei einem Einstufungsbesuch durch Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), Nachbereitung des MDK-Gutachtens (ggf. Hilfe beim Widerspruch). APO CARE setzt sich dafür ein, dass Sie Ihr Recht auf Leistungen bekommen. APOCARE berät Sie umfassend rund um das Thema Pflege und Alltagshilfen. Kommen Sie einfach vorbei. Gerne können wir auch einen Termin bei Ihnen

3 zuhause vereinbaren. Wir machen Ihnen ein Angebot, welches ganz genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten ist. Wussten Sie, dass Ihnen als pflegender Angehöriger ohne viel Papierkram Urlaub von der Pflege (sog. Verhinderungspflege) zusteht und dies den Pflegegeldanspruch nicht mindern muss? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Dücker (Geschäftsleitung) Seite 3 von 37

4 Einfach die Seitenzahl anklicken und schon landen Sie an der gewünschten Stelle! Inhaltsverzeichnis APOCARE Niedersachsen:... 7 Leistungskomplex 1: Erstbesuch... 7 Leistungskomplex 2: Folgebesuch... 8 Leistungskomplex 3: Kleine Pflege Grundpflege... 8 Leistungskomplex 4: Große Pflege I Grundpflege Leistungskomplex 5: Große Pflege II Grundpflege Leistungskomplex 6: Kämmen und Rasieren Grundpflege Leistungskomplex 7: Hilfen beim An- bzw. Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/- strumpfhose ab Klasse II Grundpflege Leistungskomplex 8: Hilfen bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes im Zusammenhang mit der Körperpflege Grundpflege Leistungskomplex 9: Hilfen bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes Grundpflege Leistungskomplex 10: Spezielle Lagerung bei Immobilität im Zusammenhang mit der Körperpflege Grundpflege Leistungskomplex 11: Spezielle Lagerung bei Immobilität Grundpflege Leistungskomplex 12: Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Grundpflege Leistungskomplex 13: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Grundpflege...16 Leistungskomplex 14: Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost Grundpflege Leistungskomplex 15: Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen im Zusammenhang mit der Körperpflege Grundpflege Leistungskomplex 16: Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen Grundpflege Leistungskomplex 17: Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Grundpflege Leistungskomplex 18: Begleitung bei Aktivitäten Grundpflege Leistungskomplex 19: Hauswirtschaftliche Versorgung Leistungskomplex 20: Pflegeeinsatz gem. 37 Abs. 3SGB XI Grundpflege nach Zeit Betreuungsleistungen nach Zeit Leistungskomplex 21: Wegepauschalen Stundenweise Verhinderungspflege/ Urlaubspflege Betreuung bei anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz nach 45b SGB XI APOCARE Sachsen-Anhalt Leistungskomplex 1: Kleine Morgen- oder Abendtoilette Leistungskomplex 2: kleine Morgen- oder Abendtoilette Leistungskomplex 3: Große Morgen- oder Abendtoilette Leistungskomplex 4: Große Morgen- oder Abendtoilette Leistungskomplex 5: Haare waschen im Bett Leistungskomplex 6: Lagern/Betten Leistungskomplex 7: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Leistungskomplex 8: Sondenkost bei implantierter Magensonde ( PEG ) Leistungskomplex 9: Darm- und Blasenentleerung Seite 4 von 37

5 Leistungskomplex 10: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung...37 Leistungskomplex 11: Begleitung bei Aktivitäten Leistungskomplex 12: Beheizen der Wohnung Leistungskomplex 13: Reinigung des genutzten Wohnraumes Leistungskomplex 14: Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Leistungskomplex 15: Wechseln der Bettwäsche Leistungskomplex 16: Kleiner Einkauf Leistungskomplex 17: Großer Einkauf Leistungskomplex 18: Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) Leistungskomplex 19: Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Leistungskomplex 20: Erstbesuch Leistungskomplex 21: Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld Leistungskomplex 22: Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI Stundenweise Verhinderungspflege/ Urlaubspflege Betreuung bei anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz nach 45b SGB XI Zusatzleistungen APOCARE häusliche Pflege APO CARE -Servicepauschale Rund um die Pflegestufe Formulare und Co Rund um Ihre Medikamente Guten Morgen Anruf Sicherheitsbesuch Pflege-Plus-Paket pflegerischer Rufeinsatz Schlüsselhotel Wonnebad Zeit für Gespräche Frühjahrsputz Festzeit Brötchen zum Frühstück Rund um die Wohnung (Hilfen im Haushalt) Medizinische Behandlungspflege Pflegeleistungen Gültig ab Seite 5 von 37

6 Bei anerkannter Pflegestufe rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse und in Bezug auf Ihre Pflegestufe oder dem Anspruch auf Verhinderungspflege ab. APOCARE Niedersachsen: Leistungskomplex 1: Erstbesuch Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Die Anamnese erfolgt hier im Sinne eines Aufnahmestatus und dient der Ermittlung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung familiärer, sozialer, biographischer, pflegerischer und medizinischer Aspekte sowie Besonderheiten wie z.b. Betreuungsgesetz. Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich daraus ergebenden Kosten Information über weitere Hilfen/Pflegehilfsmittel Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages / Abschluss des Pflegevertrages Pflegeplanung Die Pflegeplanung erstreckt sich auf die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen. Sie umfasst: das Erkennen von Problemen und Ressourcen das Festlegen der Pflegeziele das Planen der Maßnahmen das Anlegen der Dokumentation Leistungskomplex 2: Folgebesuch Erhebung des geänderten Pflegebedarfs Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich daraus ergebenden Kosten Information über weitere Hilfen/Pflegehilfsmittel Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages / Abschluss des Pflegevertrages Pflegeplanung Die Pflegeplanung erstreckt sich auf die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen. Sie umfasst: Seite 6 von 37

7 das Erkennen von Problemen und Ressourcen das Festlegen der Pflegeziele das Planen der Maßnahmen das Anlegen der Dokumentation Leistungskomplex 3: Kleine Pflege Grundpflege An-/Auskleiden die Auswahl der Kleidung das An- und Auskleiden das An- und Ablegen von Körperersatzstücken Teilwaschen das Waschen und die anschließende Hautpflege von Teilbereichen des Körpers, z.b. Gesicht, Oberkörper oder Genitalbereich/Gesäß ggf. einfaches Schneiden und Feilen der Finger- und Fußnägel der Gang zur Toilette und ggf. die Begleitung zur Waschgelegenheit ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung. Mund-/Zahnpflege die Lippenpflege Zahnprothesenversorgung die Mundhygiene Der Leistungskomplex 3 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den Leistungskomplexen 4 und 5, sowie 16 gewählt werden. Der Leistungskomplex kann grundsätzlich 2x täglich durch den Pflegebedürftigen gewählt werden. Pflegebedürftige, die zum Aufsuchen und Verlassen des Bettes Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können dafür den Leistungskomplex 8 wählen. Die Fingernägel und Fußnägel werden beim Teilwaschen ggf. gereinigt, geschnitten oder gefeilt. Alle weiteren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nagelpflege sind dem Bereich der Maniküre bzw. Pediküre zuzuordnen. Das Schneiden der Fußnägel im Rahmen der medizinischen Fußpflege bei Diabetes ist keine Leistung der Grundpflege. Seite 7 von 37

8 Leistungskomplex 4: Große Pflege I Grundpflege An-/Auskleiden die Auswahl der Kleidung das An- und Auskleiden das An- und Ablegen von Körperersatzstücken Waschen (Ganzkörperwaschung) / Duschen das Waschen bzw. das Duschen und die anschließende Hautpflege des ganzen Körpers, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken oder Genitalbereich/ Gesäß, Beine und Füße ggf. Waschen und Trocknen der Haare ggf. einfaches Schneiden und Feilen der Finger- und Fußnägel der Gang zur Toilette und ggf. die Begleitung zur Waschgelegenheit ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung. Mund-/Zahnpflege die Lippenpflege Zahnprothesenversorgung die Mundhygiene Der Leistungskomplex 4 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den Leistungskomplexen 3 und 5, sowie 16 gewählt werden. Der Leistungskomplex kann grundsätzlich 2x täglich durch den Pflegebedürftigen gewählt werden. Pflegebedürftige, die zum Aufsuchen und Verlassen des Bettes Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können dafür den Leistungskomplex 8 wählen. Die Fingernägel und Fußnägel werden beim Teilwaschen ggf. gereinigt, geschnitten oder gefeilt. Alle weiteren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nagelpflege sind dem Bereich der Maniküre bzw. Pediküre zuzuordnen. Das Schneiden der Fußnägel im Rahmen der medizinischen Fußpflege bei Diabetes ist keine Leistung der Grundpflege. Seite 8 von 37

9 Leistungskomplex 5: Große Pflege II Grundpflege An-/Auskleiden die Auswahl der Kleidung das An- und Auskleiden das An- und Ablegen von Körperersatzstücken Ganzkörperwaschung im Vollbad das Waschen im Vollbad und die anschließende Hautpflege des ganzen Körpers, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken oder Genitalbereich/ Gesäß, Beine und Füße ggf. Waschen und Trocknen der Haare ggf. einfaches Schneiden und Feilen der Finger- und Fußnägel der Gang zur Toilette und ggf. die Begleitung zur Waschgelegenheit ggf. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung. Mund-/Zahnpflege die Lippenpflege Zahnprothesenversorgung die Mundhygiene Der Leistungskomplex 5 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den Leistungskomplexen 3 und 4, sowie 16 gewählt werden. Der Leistungskomplex kann grundsätzlich 2x täglich durch den Pflegebedürftigen gewählt werden. Pflegebedürftige, die zum Aufsuchen und Verlassen des Bettes Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können dafür den Leistungskomplex 8 wählen. Die Fingernägel und Fußnägel werden beim Teilwaschen ggf. gereinigt, geschnitten oder gefeilt. Alle weiteren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nagelpflege sind dem Bereich der Maniküre bzw. Pediküre zuzuordnen. Das Schneiden der Fußnägel im Rahmen der medizinischen Fußpflege bei Diabetes ist keine Leistung der Grundpflege. Seite 9 von 37

10 Leistungskomplex 6: Kämmen und Rasieren Grundpflege Kämmen einschließlich des Herrichtens der Tagesfrisur (z.b. Flechtrasur) Rasieren Nass- oder Trockenrasur einschließlich der damit verbundenen Hautpflege Das Kämmen ist entsprechend dem individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen durchzuführen. Das Einlegen einer Dauerwelle, das Schneiden oder Färben der Haare ist nicht Bestandteil dieser Verrichtung. Sie gehören in den Eigenverantwortungsbereich des Pflegebedürftigen. Vom Pflegedienst ist allerdings bei Bedarf im Rahmen dieses Leistungskomplexes der Kontakt zum Friseur herzustellen. Der pflegerische Aufwand für die Rasur und das Kämmen bei Männern wird gleichgesetzt mit dem Herrichten der Tagesfrisur bei Frauen. Dieser Leistungskomplex ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar. Leistungskomplex 7: Hilfen beim An- bzw. Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/- strumpfhose ab Klasse II Grundpflege An- bzw. Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhose Dieser Leistungskomplex ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar. Dieser Leistungskomplex ist auch bei der Versorgung beider Beine nur einmal abrechnungsfähig. Das An- und Ausziehen ist getrennt abrechenbar. Leistungskomplex 8: Hilfen bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes im Zusammenhang mit der Körperpflege Grundpflege Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes / Rollstuhles o.ä. Machen und Richten des Bettes Seite 10 von 37

11 ggf. Teilwechseln der Bettwäsche Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen Dieser Leistungskomplex ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar. Bei den Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen steht hauptsächlich die Bequemlichkeit bzw. Entlastung und Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen im Vordergrund. Leistungskomplex 9: Hilfen bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes Grundpflege Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes / Rollstuhles o.ä. Machen und Richten des Bettes ggf. Teilwechseln der Bettwäsche Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen Der Leistungskomplex 9 kann allein oder in Zusammenhang mit den Leistungskomplexen und 19 gewählt werden. Der Leistungskomplex 9 kann nicht im Zusammenhang mit den Leistungskomplexen 3-6 sowie 8,10 und 11 gewählt werden. Bei den Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen steht hauptsächlich die Bequemlichkeit bzw. Entlastung und Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen im Vordergrund. Leistungskomplex 10: Spezielle Lagerung bei Immobilität im Zusammenhang mit der Körperpflege Grundpflege Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und/oder situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes ggf. Teilwechseln der Bettwäsche und Bett machen/ richten Dieser Leistungskomplex ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar. Seite 11 von 37

12 Liegt keine Immobilität vor, sind Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen im Sinne der aktivierenden Pflege im Rahmen der einzelnen Verrichtungen zu erbringen und damit nicht gesondert wählbar. Leistungskomplex 11: Spezielle Lagerung bei Immobilität Grundpflege Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und/oder situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes ggf. Teilwechseln der Bettwäsche und Bett machen/ richten Der Leistungskomplex 11 kann allein oder in Zusammenhang mit den Leistungskomplexen und 19 gewählt werden. Liegt keine Immobilität vor, sind Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen im Sinne der aktivierenden Pflege im Rahmen der einzelnen Verrichtungen zu erbringen und damit nicht gesondert wählbar. Leistungskomplex 12: Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Grundpflege Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Nahrungsaufnahme ermöglichen Hilfen beim Essen und Trinken/sonstige Mahlzeit Einschließlich der Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme und zurück, oder Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Unter sonstiger Mahlzeit sind kleine Zwischenmahlzeiten zu verstehen, wie z.b. das Essen eines Apfels, eines Brotes oder Joghurts. Hygiene um Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern / Wechseln von verschmutzten Kleidungsstücken. Der Leistungskomplex 12 kann in einem Einsatz nicht neben dem Leistungskomplex 13 vom Pflegebedürftigen gewählt werden. Seite 12 von 37

13 Der Leistungskomplex 12 kann nicht gesondert wählbar, wenn im Zusammenhang mit der Zubereitung einer Zwischenmahlzeit (LK 19: Hauswirtschaftliche Versorgung) das Portionieren bzw. Kleinschneiden der Nahrung erforderlich wird und der Pflegebedürftige keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt. Leistungskomplex 13: Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Grundpflege Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Nahrungsaufnahme ermöglichen Hilfen beim Essen und Trinken/sonstige Mahlzeit Einschließlich der Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme und zurück, oder Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Beratung bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme. Hygiene um Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern / Wechseln von verschmutzten Kleidungsstücken. Der Leistungskomplex 13 kann in einem Einsatz nicht neben dem Leistungskomplex 12 vom Pflegebedürftigen gewählt werden. Der Leistungskomplex 13 kann nur gewählt werden, wenn der Pflegebedürftige seine Nahrung und Flüssigkeit nicht ohne Hilfe zu sich nehmen kann. Dieser Leistungskomplex 13 kann nicht gesondert wählbar, wenn im Zusammenhang mit der Zubereitung einer Zwischenmahlzeit (LK 19: Hauswirtschaftliche Versorgung) ausschließlich das mundgerechte Zubereiten der Nahrung (z.b. Fleisch klein schneiden) erforderlich wird und der Pflegebedürftige ansonsten keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt. Der Leistungskomplex 13 kann grundsätzlich bis zu 3X täglich vom Pflegebedürftigen gewählt werden. Seite 13 von 37

14 Leistungskomplex 14: Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost Grundpflege Verabreichung der Sondennahrung über Magensonde Katheter Jenuostomie (z.b. Witzel Fistel) PEG mittels Schwerkraft oder Pumpe Sondennahrung auf Körpertemperatur erwärmen Pflegebedürftigen ggf. in halbsitzende Position bringen Überprüfung der Lage der Sonde Spülen der Sonde nach Applikation ggf. Reinigung des verwendeten Mehrfachsystems Die Entscheidung für das Legen einer Sonde und die Art der Sondenernährung liegt beim Arzt. Die Durchführungsverantwortung der Pflegekraft liegt in der sorgfältigen Verabreichung der Sondenkost. Die Verabreichung der Sondenkost ist keine Medikation, sondern Ernährung. Bei der Verabreichung von Sondennahrung handelt es sich um eine grundpflegerische Leistung. Eine künstliche Ernährung über einen längeren Zeitraum erfolgt häufig über eine Perkutane-endoskopische-Gastrostomie-Sonde (PEG-Sonde), wenn der Pflegebedürftige nicht essen kann aufgrund von Störungen um Kau- und Schlucktrakt, z.b. nach Schlaganfall oder bei Bewusstseinsstörungen. Leistungskomplex 15: Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen im Zusammenhang mit der Körperpflege Grundpflege Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen Reinigung des Harnröhrenkatheters (Reinigung des Katheters und Harnröhrenöffnung, ggf. Abklemmen in zeitlich festgelegten Intervallen) Wechseln des Katheter-, Urostoma- und Anus-praeter-Beutels Inkontinenzversorgung Kontinenztraining der Blase des Darms Hilfe bei Erbrechen Seite 14 von 37

15 Dieser Leistungskomplex ist nur mit den Leistungskomplexen 3-5 wählbar. Leistungskomplex 16: Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen Grundpflege An- und Auskleiden, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken Begleitung zu und von der Toilette Hilfen/ Unterstützung bei Ausscheidungen Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung Hilfen/ Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen. Reinigung des Harnröhrenkatheters (Reinigung des Katheters und Harnröhrenöffnung, ggf. Abklemmen in zeitlich festgelegten Intervallen) Wechseln des Katheter-, Urostoma- und Anus-praeter-Beutels Inkontinenzversorgung Kontinenztraining der Blase des Darms Hilfe bei Erbrechen Entsorgung der Ausscheidungen Teilwaschen Der Leistungskomplex 16 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den Leistungskomplexen 3-5 sowie 15 gewählt werden. Benötigt der Pflegebedürftige Hilfen bei Ausscheidungen, die nicht im Zusammenhang mit der Körperpflege (Leistungskomplexen 3-5) erbracht werden, wählt er diesen Leistungskomplex. Leistungskomplex 17: Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Grundpflege An-/Auskleiden Seite 15 von 37

16 Im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Auswahl der Kleidung ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung ggf. Treppensteigen Der Leistungskomplex 17 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den Leistungskomplex 18 gewählt werden. Der Leistungskomplex 17 ist z.b. vor dem Transfer der/des Pflegebedürftigen zu/von einem stationären Aufenthalt oder im Zusammenhang mit dem Besuch einer Tagespflege wählbar. Leistungskomplex 18: Begleitung bei Aktivitäten Grundpflege An-/Auskleiden Im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung Auswahl der Kleidung ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung ggf. Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten Bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge und kulturellen Veranstaltungen) Der Leistungskomplex 18 kann bei einem Einsatz nicht in Verbindung mit den Leistungskomplex 17gewählt werden. Es ist zu gewährleisten, dass der Pflegebedürftige unter ständiger Betreuung der Begleitperson steht. Dies gilt auch für evtl. Wartezeiten in Arztpraxen oder Behörden. Reine Fahrdienste können nicht gewählt werden. Leistungskomplex 19: Hauswirtschaftliche Versorgung Aufräumen und Reinigung der Wohnung Trennung und Entsorgung des Abfalls Seite 16 von 37

17 Spülen Aufräumen Reinigung des Bades / der Toilette / der Küche / des Wohn- und Schlafbereichs Staubsaugen / Nassreinigung Staubwischen Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten kalte Mahlzeiten warme Mahlzeiten warme Mahlzeiten kochen Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit Zwischenmahlzeit vorbereiten bzw. bereitstellen Mundgerechte Zubereitung Anrichten Tisch decken Aufräumen Spülen, Trocknen und Einräumen Reinigung des Arbeitsbereichs Einkaufen Erstellen eines Einkaufs- / Speiseplanes Das Einkaufen von o Lebensmitteln o Sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung / Vorratsschrank Besorgungen in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen (Apotheke, Post, Reinigung) Pflege der Wäsche und Kleidung Wechseln der Wäsche Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes Waschen der Wäsche Aufhängen der Wäsche ggf. Ausbessern Bügeln Einräumen Beheizen der Wohnung Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände Seite 17 von 37

18 Heizen der installierten Öfen mit Holz, Kohle und Öl (nicht Zentralheizung) Der Zeitumfang für die Inanspruchnahme des Leistungskomplexes wird durch den Pflegebedürftigen bestimmt. Bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen handelt es sich um Leistungen, die den unmittelbaren Lebensbereich des Pflegebedürftigen betreffen. Nicht wählbar sind daher z.b. Gartenpflege, Pflege der Balkonpflanzen, Treppenhausreinigung, Haustierversorgung, Entsorgung von Sperrmüll. Leistungskomplex 20: Pflegeeinsatz gem. 37 Abs. 3SGB XI Beratung Hilfestellung Mitteilung an die Pflegekasse (Formular nach 37 Abs. 3, Satz 6, SGB XI) Die Pflegeeinsätze dienen der Entlastung der pflegenden Familienangehörigen oder sonstiger Pflegepersonen und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation und des häuslichen Umfeldes des Pflegebedürftigen soll ihm selbst und den Angehörigen durch eine professionelle Pflegekraft Hilfestellung zur Erleichterung der Pflege gegeben werden. Darüber hinaus soll über zusätzliche Hilfen, die sowohl der Pflegebedürftige als auch die Pflegeperson in Anspruch nehmen kann, informiert werden. Die Beratung kann sich dabei u.a. auf die Notwendigkeit medizinischer Reha-Maßnahmen, den Einsatz von Pflegehilfsmitteln, eine Anpassung des Wohnraums, die Inanspruchnahme von Tages- und/oder Nachpflege sowie Kurzzeitpflege, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegekursen (Angehörigenberatung, Selbsthilfegruppen), den möglichen Wechsel der Pflegestufe, pflegeerleichternde Techniken erstrecken. Der Pflegedienst übermittelt der Pflegekasse mit Einverständnis des Pflegebedürftigen die bei dem Einsatz gewonnenen Erkenntnisse und verwendet Seite 18 von 37

19 hierzu das von den Spitzenverbänden der Pflegekassen zur Verfügung gestellte einheitliche Mitteilungsformular. Mit dem Leistungskomplex sind alle mit dem Einsatz verbundenen Aufwendungen einschließlich der Wegegebühren abgegolten. Grundpflege nach Zeit An-/Auskleiden die Auswahl der Kleidung das An- und Auskleiden das An- und Ablegen von Körperersatzstücken Körperpflege das Ganz- oder Teilwaschen bzw. das Duschen sowie das Waschen im Vollbad die anschließende Hautpflege ggf. Waschen und Trockner der Haare ggf. einfaches Schneiden der Finger- und Fußnägel Mund-/Zahnpflege die Lippenpflege Zahnprothesenversorgung die Mundhygiene Kämmen einschließlich des Herrichtens der Tagesfrisur (z.b. Flechtfrisur) Rasieren Nass- oder Trockenrasur einschließlich der damit verbundenen Hautpflege Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes/ des Rollstuhls/ der Sitzgelegenheit o.ä. Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und/oder situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen der Gang zur Toilette und die Begleitung zur Waschgelegenheit Seite 19 von 37

20 Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung Reinigung des Harnröhrenkatheters (Reinigung des Katheters und Harnröhrenöffnung, ggf. Abklemmen in zeitlich festgelegten Intervallen) Wechseln des Katheter-, Urostoma- und Anus-praeter-Beutels Inkontinenzversorgung Kontinenztraining der Blase des Darms Hilfe bei Erbrechen Entsorgung von Ausscheidungen Machen und Richten des Bettes (im Zusammenhang mit der Körperpflege) ggf. Teilwechseln der Bettwäsche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Mundgerechtes Zubereiten der vorbereiteten Nahrung Hilfen beim Essen und Trinken Darreichung der Nahrung sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr Beratung bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme Verabreichung der Sondennahrung über Magensonde/ Katheter Jejunostomie (z.b. Witzel Fistel)/ PEG mittels Schwerkraft oder Pumpe Sondennahrung auf Körpertemperatur erwärmen Überprüfung der Lage der Sonde Spülen der Sonde nach der Applikation ggf. Reinigung des verwendeten Mehrfachsystems Hilfe bei der Mobilität Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung ggf. Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich ist und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge und kulturellen Veranstaltungen) Einsatzmindestdauer: 15 Minuten Seite 20 von 37

21 Der Einsatz beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Wohnung/ des Hauses. Für Leistungen, die mit einer begleitenden Tätigkeit außerhalb der Häuslichkeit einhergehen, beginnt bzw. endet der Einsatz an dem vereinbarten Leistungsort. Die Dokumentationszeit der SGB XI-Leistung ist am Leistungsort abrechenbare Zeit. Der Zeitumfang für die Inanspruchnahme dieser Leistung wird zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen im Pflegevertrag vereinbart. Betreuungsleistungen nach Zeit Allgemeine Begleitung beim Spaziergang beim Einkauf bei Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen bei Veranstaltungen der Gemeinde Beschäftigung und Beaufsichtigung Vorlesen Spielen Unterhaltungen Biografiearbeit (Erinnerungsarbeit) Einsatzmindestdauer: 15 Minuten Betreuungsleistungen umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld und schließen insbesondere mit ein die Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen die Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nachtrhythmus. Die Inanspruchnahme dieser Leistung schmälert einen ggf. bestehenden Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI nicht. Der Anspruch auf häusliche Betreuung setzt voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall sichergestellt sind. Seite 21 von 37

22 Der Einsatz beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Wohnung/ des Hauses. Für Leistungen, die mit einer begleitenden Tätigkeit außerhalb der Häuslichkeit einhergehen, beginnt bzw. endet der Einsatz an dem vereinbarten Leistungsort. Die Dokumentationszeit der SGB XI-Leistung ist am Leistungsort abrechenbare Zeit. Die Betreuungsleistungen beinhalten nicht die Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung bzw. vollständige Übernahme der Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie der Hauswirtschaft. Der Zeitumfang für die Inanspruchnahme dieser Leistung wird zwischen dem Pflegedienst und dem Pflegebedürftigen im Pflegevertrag vereinbart. Leistungskomplex 21: Wegepauschalen Fahrt und Wegezeit bis zur Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. Rückfahrt und Wegezeit von der Wohnung des Pflegebedürftigen sowie Leistungserbringung zu ungünstigen Zeiten. Werden Leistungen der Häuslichen Krankenpflege nach SGB V und der Häuslichen Pflege nach SGB XI zusammen innerhalb eines Einsatzes erbracht, wird die Wegepauschale den Sozialversicherungsträgern hälftig berechnet. Folgende Wegepauschalen können abgerechnet werden. a) Wegepauschale Besuche zwischen 6:01 Uhr und 20:00 Uhr b) erhöhte (verdoppelte) Wegepauschale Besuch zwischen 20:01 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen c) halbe Wegepauschale Besuch zwischen 6:01 Uhr und 20:00 Uhr bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V d) halbe erhöhte Wegepauschale zwischen 20:01 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V Werden mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt durch denselben Pflegedienst in einem Einsatz gepflegt, wird die entsprechende Wegepauschale für jeden Pflegebedürftigen hälftig berechnet. In Wohnanlagen für Senioren (z.b. Seniorenresidenzen, Wohnstifte, Seite 22 von 37

23 Seniorenwohngemeinschaften) werden pflegebedürftige Bewohner häufig durch Pflegedienste betreut, deren Sitz der Wohneinrichtung räumlich unmittelbar zugeordnet ist. Soweit diese Pflegedienste Leistungen in der Wohneinrichtung erbringen, kann anstelle der Wegepauschale für jeden Pflegebedürftigen nur das vereinbarte Wegegeld abgerechnet werden. Von externen Pflegediensten, die zeitlich zusammenhängend mehr als zwei Pflegebedürftige nacheinander in den genannten Einrichtungen pflegen, kann für jeden Pflegebedürftigen nur das vereinbarte Wegegeld abgerechnet werden. Diese Leistungen können als Einzelleistung, in Kombination untereinander aber auch mit anderen Leistungen unseres Leistungsspektrums kombiniert werden auch, wenn Sie keine Pflegestufe haben. Stundenweise Verhinderungspflege/ Urlaubspflege Keine Leistungsbeschreibung: nach Absprache können vielfältige Leistungen erbracht werden, z.b.: Betreuung Beaufsichtigung Begleitung des Pflegebedürftigen bei Abwesenheit der Pflegeperson Spielen Vorlesen Hilfe im Haushalt o.ä. Stundenweise Verhinderungspflege nach 39 SGB XI kann nur bei anerkannter Pflegestufe über die Pflegekasse abgerechnet werden. Betreuung bei anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz nach 45b SGB XI Betreuung/ Beaufsichtigung/ Begleitung des Pflegebedürftigen Spazierengehen Vorlesen Spiele spielen Gemeinsame Aktivitäten Beaufsichtigung bei Abwesenheit der Angehörigen spezielle und individuelle Beschäftigungsangebote für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.b. Demenz) Seite 23 von 37

24 weiteres nach individueller Absprache Voraussetzung für zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI ist eine nachgewiesen eingeschränkte Alltagskompetenz nach 45a SGB XI. Wussten Sie, dass Demenzkranken zusätzliches Geld bzw. ein höherer Leistungsanspruch zusteht? Nach oben Seite 24 von 37

25 APOCARE Sachsen-Anhalt Leistungskomplex 1: Kleine Morgen- oder Abendtoilette Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen des Bettes und/oder Begleitung zum Bad, Waschbecken o.ä., Waschgelegenheit, Bett An-/Auskleiden Teilwaschen (eine Körperregion z.b. Gesicht oder Rücken oder Beine oder Genitalbereich) ggf. Mund- und Zahnpflege ggf. Kämmen Leistungskomplex 2: kleine Morgen- oder Abendtoilette An-/Auskleiden Teilwaschen (eine Körperregion z.b. Gesicht oder Rücken oder Beine oder Genitalbereich) Rasieren ggf. Mund- und Zahnpflege ggf. Kämmen Leistungskomplex 3: Große Morgen- oder Abendtoilette Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes und/oder Begleitung zum Bad, Waschbecken o.ä., Waschgelegenheit, Bett vollständiges An-/Auskleiden Waschen/ ggf. Duschen oder Baden ggf. Rasieren ggf. Mund- und Zahnpflege ggf. Kämmen ggf. Eincremen Leistungskomplex 4: Große Morgen- oder Abendtoilette Seite 25 von 37

26 vollständiges An-/Auskleiden Waschen/ ggf. Duschen oder Baden ggf. Rasieren ggf. Mund- und Zahnpflege ggf. Kämmen ggf. Eincremen Leistungskomplex 5: Haare waschen im Bett Waschen und Trocknen der Haare Kämmen Herrichten der Tagesfrisur (keine Dauerwellen kein Schneiden und Färben o.ä.) Das Haarewaschen kann nur 1 x wöchentlich und nicht im Zusammenhang mit Leistungskomplex 3 und Leistungskomplex 4 gewählt werden. Der Leistungskomplex kann nur in Verbindung mit Leistungskomplexen 2 und 6 gewählt werden. Der Leistungskomplex kann nicht als Einzelleistung abgerufen werden. Leistungskomplex 6: Lagern/Betten Betten machen/richten Lagern/Mobilisierung in Verbindung mit der Lagerung (als prophylaktische Maßnahme zur Dekubitusprophylaxe). Diese Leistung bezieht sich nicht nur auf die Lagerung im Bett, sondern kann auch im Rollstuhl, Sessel (situationsgerechtes Sitzen) o.ä. stattfinden. Leistungskomplex 7: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Seite 26 von 37

27 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hilfen beim Essen und Trinken (Anreichen) Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrung (z.b. Hände/ Gesicht waschen) Leistungskomplex 8: Sondenkost bei implantierter Magensonde ( PEG ) Aufbereitung der Sondennahrung Verabreichung der Sondenkost/ Durchflusskontrolle Leistungskomplex 9: Darm- und Blasenentleerung Hilfe beim An- und Auskleiden Hilfe/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (z.b. Inkontinenzmaterialien oder Entleerung des Toilettenstuhls oder Begleitung zur Toilette/ Toilettenstuhl) Teilwaschen (Intimbereich) bei Notwendigkeit Der Leistungskomplex kann nur in Verbindung mit Leistungskomplexen 1 bis 4 oder Leistungskomplex 6 gewählt werden Leistungskomplex 10: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich der Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken Hilfe/ Unterstützung beim Treppensteigen Leistungskomplex 11: Begleitung bei Aktivitäten Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen). Hier ist lediglich die Dienstleitung als solches gemeint, nicht die Kosten für den möglich Transport (z.b. mit Bahn, Bus, Taxi, o.ä.) Seite 27 von 37

28 Leistungskomplex 12: Beheizen der Wohnung Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials Heizen Leistungskomplex 13: Reinigung des genutzten Wohnraumes Reinigung des allgemein üblichen Wohnbereiches Trennung und Entsorgung des Abfalls Als üblicher Wohnbereich im Sinne des Leistungskomplexes 13 ist nur der vom Pflegebedürftigen genutzte und im Zusammenhang mit der Pflege stehende Wohnraum zu Grunde zu legen. Der Leistungskomplex 13 ist entweder einmal wöchentlich oder als Einzeleinsatz je Tag anrechenbar. Der Leistungskomplex kann nur in Verbindung mit Leistungskomplexen 1 bis 4 oder 6 oder 9 gewählt werden. Leistungskomplex 14: Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Wechseln der Wäsche Pflege der Wäsche und Kleidung (z. B. auch Bügeln, Ausbessern) Einräumen der Wäsche Die Leistung bezieht sich ausschließlich auf die Wäsche/ Kleidung des Pflegebedürftigen. Die Leistung kann zu Lasten der Pflegekassen 1x wöchentlich erbracht werden. Leistungskomplex 15: Wechseln der Bettwäsche Seite 28 von 37

29 Hilfestellung beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes vollständiger Ab- und Beziehen des Bettes des Pflegebedürftigen Der Leistungskomplex 15 ist in der Regel 1x wöchentlich zu Lasten der Pflegekassen abrechenbar. Mehrleistungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Pflegekasse. Leistungskomplex 16: Kleiner Einkauf Kurzzeitige zu erledigende Besorgungen, z.b. Rezept in der Apotheke einlösen oder Rezept aus der Arztpraxis holen oder Brötchen/ Zeitung mitbringen. Hier ist lediglich die Dienstleistung als solche gemeint, nicht die Kosten für die eingekauften Waren. Leistungskomplex 17: Großer Einkauf 1. den Einkauf von Lebensmitteln Sonstigen notwendigen Bedarfsartikeln der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z.b. Gesichtscreme, Putzmittel) 2. Unterbringung der eingekauften Waren in der Wohnung/ Vorratsschrank. Der Leistungskomplex 17 ist in Zusammenhang mit Leistungskomplex 16 nicht abrechenbar. Hier ist lediglich die Dienstleistung als solche gemeint, nicht die Kosten für die eingekauften Waren. Leistungskomplex 18: Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern) Kochen: gemeint ist ein normales Gericht für den Pflegebedürftigen kein 5- Gänge-Menü ; keine Berücksichtigung von Sonderkostformen Spülen Reinigen des Arbeitsbereiches Seite 29 von 37

30 Leistungskomplex 19: Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Zubereitung für den Pflegebedürftigen (umgangssprachlich: Schnitte schmieren, Kaffee/ Tee kochen, ggf. Gemüse/ Obst zubereiten) Spülen nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz Reinigen des Arbeitsbereiches nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz Dieser Leistungskomplex kann nur in Verbindung mit den Leistungskomplexen 1-4 oder Leistungskomplex 6 oder Leistungskomplex 7 erbracht werden. Leistungskomplex 20: Erstbesuch Anamnese Pflegeplanung Dokumentation Hilfestellung Beratung über Inhalt der Leistungskomplexe Beratung über Inhalt des Pflegevertrages Beratung zu Risikofaktoren Leistungskomplex 21: Beratungseinsätze bei Bezug von Pflegegeld Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3 SGB XI Pflegeberatungsbesuch für die Pflegekassen bei Pflegepersonen mit Pflegestufe 1-3 oder anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz. Abfrage der aktuellen Pflegesituation, ggf. Beratung zur Erleichterung der Pflegesituation (Tipps und Tricks) Abfrage genutzter Hilfsmittel, ggf. Beratung zum Einsatz der vorhandenen Hilfsmittel bzw. Empfehlung weiterer Hilfsmittel Versand des Nachweises an die zuständige Pflegekasse Leistungskomplex 22: Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI beinhaltet unter anderem: Begleitung Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck Seite 30 von 37

31 der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen. Beschäftigung Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nachtrhythmus Beistand Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht Stundenweise Verhinderungspflege/ Urlaubspflege Keine Leistungsbeschreibung: nach Absprache können vielfältige Leistungen erbracht werden, z.b.: Betreuung Beaufsichtigung Begleitung des Pflegebedürftigen bei Abwesenheit der Pflegeperson Spielen Vorlesen Hilfe im Haushalt o.ä. Stundenweise Verhinderungspflege nach 39 SGB XI kann nur bei anerkannter Pflegestufe über die Pflegekasse abgerechnet werden. Betreuung bei anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz nach 45b SGB XI Betreuung/ Beaufsichtigung/ Begleitung des Pflegebedürftigen Spazierengehen Vorlesen Spiele spielen Gemeinsame Aktivitäten Beaufsichtigung bei Abwesenheit der Angehörigen spezielle und individuelle Beschäftigungsangebote für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.b. Demenz) weiteres nach individueller Absprache Seite 31 von 37

32 Voraussetzung für zusätzliche Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI ist eine nachgewiesen eingeschränkte Alltagskompetenz nach 45a SGB XI. Wussten Sie, dass Demenzkranken zusätzliches Geld bzw. ein höherer Leistungsanspruch zusteht? Nach oben Zusatzleistungen APOCARE häusliche Pflege APO CARE -Servicepauschale beinhaltet unter anderem: quartalsmäßige Einlesen der Chipkarte bei Ihrem Hausarzt Bestellen und Abholen von Verordnungen, Rezepten, Überweisungen etc. von Ihrem Hausarzt Einlösen der Rezepte in der Apotheke / beim Sanitätshaus Liefern der Medikamente Inkasso der gesetzlichen Zuzahlung Rund um die Pflegestufe beinhaltet unter anderem: Besorgung der nötigen Anträge bei der zuständigen Pflegekasse Erstes kurzes (ca. 30min) Informationsgespräch zur Pflegeversicherung Hilfe beim Ausfüllen der Anträge und Versandt an die zuständige Krankenkasse Vorgespräch zur MDK Begutachtung incl. IST - Aufnahme des Pflegezustandes, Erstellung der Pflegeanamnese Begleitung durch die MDK Begutachtung Abschlussgespräch, ggf. Hilfe bei Widerspruchsformulierung Formulare und Co beinhaltet unter anderem: Seite 32 von 37

33 Hilfe beim Ausfüllen von Formularen Versandt der Unterlagen ggf. Hilfe beim Widerspruch Besonderer Hinweis: Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Formulare rechtssicher ausgefüllt werden, wir bieten lediglich die Hilfe beim Ausfüllen an. Rund um Ihre Medikamente beinhaltet unter anderem: Bestellung der Medikamente bei Ihrem Hausarzt Abholen der Rezepte bei Ihrem Hausarzt Einlösen des Rezeptes in der Apotheke Lieferung der Medikamente zu Ihnen nach Haus mit der Dienstleistung verbundene Fahr-, Telefon- oder Faxkosten Diese Zusatzleistung umfasst nur die Dienstleistung als solches. Im Preis nicht inbegriffen sind die gesetzlichen Zuzahlungen (z.b. Rezeptgebühr, Aufzahlung, Praxisgebühr o.ä.). Guten Morgen Anruf beinhaltet unter anderem: täglicher Guten-Morgen-Anruf bei dem nach aktuellen Wünschen, Sorgen oder Nöten gefragt wird und ggf. an Medikamente oder Termine erinnert wird, soweit diese bekannt sind und von APO CARE verwaltet werden. Info an Angehörige, wenn auch nach dem dritten Anrufversuch niemand erreicht wurde mit der Dienstleistung verbundene Telefonkosten Anruf nur innerhalb von Deutschland täglich bis spätestens 10:00Uhr Sicherheitsbesuch beinhaltet unter anderem: Seite 33 von 37

34 täglicher einmaliger Sicherheitsbesuch mal nach dem Rechten schauen zu einem festgelegten Wunschzeitkorridor Info an Angehörige wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden die Zeitung mit bringen (mit rein bringen) mit der Dienstleistung verbundene Fahr-, Telefon- oder Faxkosten Pflege-Plus-Paket Rollläden öffnen/schließen Lüften Mülleimer leeren Postkasten leeren Blumen gießen Haustiere, die in der Wohnung leben, füttern mit der Dienstleistung verbundene Fahr-, Telefon- oder Faxkosten Nur in Verbindung mit weiteren Leistungen der Pflegekasse oder Krankenkasse, ansonsten zuzüglich Fahrtkostenpauschale je Einsatz. pflegerischer Rufeinsatz Liegt unter anderem vor, wenn über das Hausnotrufsystem ein Alarm ausgelöst wird und APO CARE von der Hausnotrufzentrale zum Patienten geschickt wird oder wenn Angehörige, Freunde, Nachbarn o.ä. APOCARE zu Hilfe bitten, weil ein pflegerischer Notfall vorliegt und geholfen werden muss. schnellstmögliches Aufsuchen des Patienten Hilfeleistungen (keine medizinische Hilfen/ keine Rettungsdienst) bspw. Erste Hilfe, Toilettengang, Grundpflege, wieder ins Bett helfen, ggf. Tasche für Krankenhausaufenthalt packen Hausarzt und Angehörige informieren und ggf. auf diese Warten ggf. Überleitbogen für das Krankenhaus ausfüllen und mitgeben mit der Dienstleistung verbundene Fahr-, Telefon- oder Faxkosten Schlüsselhotel beinhaltet unter anderem: anonymisierte Aufbewahrung der Schlüssel in einem verschlossenen Schrank Seite 34 von 37

35 Herausgabe (am Aufbewahrungsort) an im voraus autorisierte Personen bzw. Schlüsselinhaber gegen Übergabequittung Wonnebad beinhaltet unter anderem: Einlassen eines mollig warmen Vollbades mit vorhanden Badzusätzen Schaffen einer gemütlichen Atmosphäre (Kerzen, Duft, Klangerlebnis) Hilfestellung beim Transfer ins Badezimmer und beim An und Auskleiden Hilfestellung beim Aufsuchen und Verlassen der Badewanne Ermutigung zur Entspannungsphase Hilfe oder Übernahme der Köperpflege ggf. Eincremen, Richten der Frisur, Kämmen, Rasieren, ggf. Pflege der Fingernägel (normales schneiden evtl. Lackieren) Nacharbeiten im Bad (Wasser ablassen, Wanne ausspülen, Kerzen wegräumen, Handtücher aufhängen) Zeit für Gespräche Leistungen nach Absprache Frühjahrsputz beinhaltet unter anderem: Reinigung der Wohnung Fenster- und Haustür putzen Gardinenwaschen Festzeit Anbringen der vorhandenen Dekoration Besorgen von z.b. Weihnachtsgestecken / Weihnachtsbaum o.ä. Brötchen zum Frühstück Seite 35 von 37

36 Besorgen und Liefern von Brötchen zum Frühstück (für den zu Pflegenden und dessen Lebenspartner, die Auswahl des Bäcker erfolgt durch den Lieferanten) Diese Leistung ist NICHT einzeln zu Buchen! Diese Zusatzleistung umfasst nur die Dienstleistung als solches. Nicht in der Leistung enthalten sind die Kosten für die Brötchen, diese sind per Vorkasse zu entrichten. Rund um die Wohnung (Hilfen im Haushalt) Reinigung der Wohnung (Wischen, Staubsaugen, Fegen) oder einzelner Bereiche (kann individuell festgelegt werden) Staubwischen Fenster putzen ggf. große oder kleine Hauswoche ggf. Gehweg / Straße kehren kleinere Reparaturen (Bild aufhängen, Glühbirne wechseln o.ä.) Nach oben Seite 36 von 37

37 Medizinische Behandlungspflege sind Leistungen, die auf Anordnung eines Arztes erbracht und in der Regel von der Krankenkasse (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung), nach vorheriger Genehmigung bezahlt werden. Einige dieser Leistungen können auch als private Wunschleistungen (z.b. Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen) erbracht werden. Weitere Informationen zur medizinischen Behandlungspflege erhalten Sie unter folgendem Link: 19.pdf Nach oben Seite 37 von 37

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