- Das neue Ersatzbaustoffrecht - Aktueller Sachstand: April 2011
|
|
- Albert Sachs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einsatz von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material - Das neue Ersatzbaustoffrecht - Aktueller Sachstand: April 2011
2 Inhalt Historie 2. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung Ausblick
3 Abfallaufkommen Ca. 350 Mio. t Gesamtabfallmenge Ca. 200 Mio. t mineralische Abfälle davon: - ca. 100 Mio. t Boden und Steine - ca. 73 Mio. t Bauabfall - ca. 15 Mio. t Aschen und Schlacken aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsprozessen - ca. 7 Mio. t Hochofenschlacke - ca. 6 Mio. t Stahlwerksschlacke
4 Historie : Technische Regeln der LAGA M /99: Bundesbodenschutzgesetz und Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung : Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): Maßstäbe des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei Abfallverwertung und Produkteinsatz (GAP) von : Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) in : Überarbeitung LAGA M20 in 2003 und /2005: Bundesverwaltungsgerichtsurteil (Tongrubenurteil)
5 Historie - 11/2007: 1. Arbeitsentwurf einer Ersatzbaustoffverordnung und Änderung der Bundesbodenschutzverordnung vom November /2010: 2. Arbeitsentwurf (inoffiziell) einer ErsatzbaustoffV - 08/2010: Verabschiedung einer "abgespeckten" Grundwasserverordnung : Veröffentlichung einer Mantelverordnung (Stand ) bestehend aus Änderungen zur Grundwasserverordnung (Artikel 1) 2. Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung (Artikel 2) Novelle Bundesbodenschutzverordnung (Artikel 3)
6 Derzeitige rechtliche Ausgangslage Gesetzesvorschriften Grundwasserschutz 5 Abs. 1 Nr. 1, 48 Abs. 1 WHG keine nachteiligen Veränderungen (keine konkreten Parameter und Grenzwerte) Abfallrecht, 5 Abs.3 KrW-/AbfG schadlos = keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf ordnungsgemäß = Einhaltung der Anforderungen des Boden- und Grundwasserschutzes
7 Derzeitige rechtliche Ausgangslage - Bodenschutzrecht, 7 BBodSchG i.v.m. 9 BBodSchV Vorsorgepflicht gegen das Entstehen von schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgewerte für 7 Metalle und 3 organische Stoffe keine Vorsorgewerte für Grundwasserschutz, nur Prüfwerte für 17 anorganische und 10 organischen Parameter (aber Bezug zu 4 BBodSchG Gefahrenabwehr) Alle Rechtsbereiche sind parallel einzuhalten
8 Grundwasserverordnung Grundwasserverordnung vom August 2010 wird überarbeitet - Verschärfung der Schwellenwerte (Beurteilung GWK) und Festlegung von Prüfwerten (Schadstoffeinträge in das GW mit 22 anorganischen und 25 organischen Parametern) - Verrechtlichung des GFS-Konzeptes -Problem GFS GFS ist die Grenze zwischen einer geringfügigen Veränderung der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers und einer schädlichen Verunreinigung entscheidend: - ökotoxische Wirkungen und - humantoxische Wirkungen (Orientierung TrinkwV)
9 Grundwasserverordnung -Festlegung des Ortes der Beurteilung: beim unmittelbaren Eintritt der Stoffe in das Grundwasser (Verordnungstext) die grundwassergefüllte Zone unmittelbar unterhalb der ungesättigten (Sicker-) Zone oder der Zutrittsbereich der Stoffe in das Grundwasser (Begründungstext) Diese Festlegungen stellen die Grundlage des Gesamtkonzeptes der Mantelverordnung dar! Fazit Sickerwasser muss bei Eintritt ins Grundwasser mindestens Trinkwasserqualität, z.t. sogar besser, haben.
10 Artikel 2: ErsatzbaustoffV Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (ErsatzbaustoffV) Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche verbindliche Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz Verzicht auf Genehmigungen und behördliche Prüfungen Gleiches Recht für alle, unabhängig von Abfalleigenschaft Mehr Vertrauen und gleiche Wettbewerbsbedingungen durch flächendeckende Güteüberwachung
11 ErsatzbaustoffV Grundsätzliche Anforderungen: Verordnung soll Bodenschutzvorsorge und vorsorgendem Gewässerschutz und der Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft dienen. Durch Stützung auf das neue WHG ( 23 i.v.m. 48) wird bundesweite Regelung der Genehmigungsfreistellung erreicht. Nur geeignete Ersatzbaustoffe dürfen eingebaut werden, sonst unzulässige Scheinverwertung von Abfällen.
12 ErsatzbaustoffV Die Verordnung gilt für: Verwendung zu technischen Zwecken (z.b. Straßen- und Wegebau, Tiefbau, Ober- und Unterbau von Industrie und Gewerbeflächen, Leitungsgräben, Lärmschutzwalle etc.) 14 verschiedene Materialien: Hochofenstückschlacke (HOS), Hüttensand (HS), Stahlwerks-schlacke (SWS), Edelstahlschlacke (EDS), Gießerei- und Kupolofenschlacke (GKOS), Kupferhüttenmaterial (COM), Gießereirestsand (GRS), Schmelzkammergranulat aus der Schmelzfeuerung von Steinkohle (SKG), Steinkohlenkessel-asche (SKA), Steinkohlenflugasche (SFA), Braunkohlenflug-asche (BFA), Hausmüllverbrennungsasche (HMVA), Recyc-lingbaustoff (RC), Bodenmaterial (BM) und Gleisschotter (GS)
13 ErsatzbaustoffV Die Verordnung gilt für: den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen, die mit oder ohne Bindemittel in technischen Bauwerken eingebaut werden Erzeuger und Besitzer von mineralischen Ersatzbaustoffen Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung von mineralischen Ersatzbaustoffen Träger von Baumaßnahmen mit mineralischen Ersatzbaustoffen
14 ErsatzbaustoffV Begriffsbestimmungen: Vielzahl von Begriffen neu definiert: 14 Ersatzbaustoffe Einbau, Einsatz, Einbauweisen, Materialwerte, technisches Bauwerk und mobile und stationäre Anlage leider aber kein direkter Bezug zur AVV! -
15 ErsatzbaustoffV Anforderungen an den Einbau: 4 Spezielle Anforderungen - Festlegung von Materialwerten (ehem. Zuordnungswerte) - Festlegung von Einbauklassen und Einsatzmöglichkeiten (nicht abschließend) 29 Einbauklassen mit je 27 Einbauweisen nach Material, Bauweisen, Standorten
16 ErsatzbaustoffV Einbauweise am Beispiel RC1:
17 ErsatzbaustoffV Materialwerte Grundlagen für Berechnung der zulässigen Eluate: Ziel: Einhaltung der GFS bzw. der Bezugsmaßstäbe für 200 Jahre generalisierter Ansatz, d.h. allgemeingültige Annahmen Rückhalte- und Abbauprozesse in der Bodenpassage sind stoffspezifisch berücksichtigt Differenzierung nach Bodenarten Sand und Lehm/Schluff 1 Meter Transportstrecke für Rückhalte-/Abbauprozesse Nutzung der Filterkapazität nur zu 50 % (Erhalt der Filterfunktion des Bodens) Ausnahmeregelung für Sulfat und PAK bei RC bis 2020
18 ErsatzbaustoffV Überarbeitung unter Auswertung der aktuellen Datenlage und dann wird alles mal 1,5 genommen (Verhältnismäßigkeitsfaktor gemäß Konvention)! Bei einigen Parametern wird nicht der GFS-Wert zur Anwendung gebracht, da bei einigen auch natürlich vorkommenden Elementen Sickerwässer von unbelasteten Böden die GFS-Werte nicht einhalten werden können. Bei Vanadium, Zink, Nickel, Kupfer, Chrom und Blei werden höhere Werte als Bezugsmaßstab verwendet.
19 ErsatzbaustoffV Analytik: Bisher: DEVS4-Verfahren (Schüttelverfahren W/F 10:1) Jetzt: Säuleneluatsverfahren (W/F 2:1) DIN für EBV neue Materialwerte, kein Vergleich zu bisheriger Praxis für RC-Baustoffe 3-jährige Diskussion: Problemparameter für RC- Baustoffe Vanadium und Sulfat 3 verschiedene Analyseverfahren bei der Verwendung von Bodenmaterial - Verfüllung (Säule und Schüttel) W/F 2:1 - EBV (z.b. techn. Bauwerke) nur Säule - Deponie (Verwertung oder Beseitigung) DEV-S4
20 Aktuelle Materialwerte für RC-Baustoffe Der Parameterumfang für Recyclingbaustoffe ist gegenüber dem 1. Arbeitsentwurf um den PAK-Gehalt im Feststoff und den Phenolindex ergänzt worden. Wertevergleich 1. und 2. Arbeitsentwurf ErsatzbaustoffV für RC-Baustoffe
21 Güteüberwachung/Dokumentation Verpflichtende Güteüberwachung für den Einsatz von Ersatzbaustoffen Die Güteüberwachung besteht aus: - dem Eignungsnachweis (einmalig) - der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) - alle vier Produktionswochen / mindestens alle angefangenen t - der Fremdüberwachung (FÜ) - alle 13 Produktionswochen mindestens jedoch alle t - der erweiterten Fremdüberwachung (EFÜ) alle 2 Jahre Für Mitglieder einer Güteüberwachungsgemeinschaft gilt ein reduzierter Turnus von WPK (8PW/ t) und FÜ (26PW/ t) - umfangreiche Untersuchungs-, Informations- und Dokumentationspflichten
22 Problemfelder Keine Harmonisierung mit dem Deponierecht-Doppelanalytik Keine Regelungen für Böden mit mehr als 10% Fremdbestandteilen Keine Regelungen für unaufbereiteten Bauschutt Keine einheitlichen Regelungen für die Bewertung mineralischer Abfälle auf der Baustelle Keine Anforderungen für pechhaltigen Straßenaufbruch Keine Regelungen für die Bewertung von Gemischen Praktischer abfallrechtlicher Vollzug in Gefahr Verweis auf eine Vielzahl von Regelwerken des Straßenbaus (FGSV-Regelwerke)
23 Übergangsregelungen Keine dauernde Zweiteilung zwischen Neu- und Altanlagen Verordnung soll grundsätzlich auch für laufende Einbaumaßnahmen und Betriebe gelten Übergangszeit maximal 1 Jahr! danach alle gleich!
24 Artikel 3 Novelle zur Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung wesentliche Veränderungen: 2 Ziffer 5a Ort der Beurteilung für den Wirkungspfad Boden-GW ist der Übergangsbereich von der wasserungesättigten zur wassergesättigten Zone 9 Abs. 4 Festlegung, dass Art. 2 (EBV) Spezialregelung für Bodenschutz ist
25 Artikel 3 Novelle zur Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung wesentliche Veränderungen: 12 allgemeine Anforderungen an Auf-/ Einbringung von Material auf/in Boden 12a zusätzliche Anforderungen bei Material auf/in durchwurzelbare Bodenschicht (keine wesentlichen Veränderungen) 12b zusätzliche Anforderungen bei Material außerhalb/ unterhalb durchwurzelbarer Bodenschicht (Verfüllung) Verfüllung von ehemaligen Abgrabungsflächen wird einheitlich geregelt!
26 Materialanforderungen gem. 12b BBodSchV Unterscheidung zwischen Bodenmaterial und sonstigen Stoffen (Gemische(ohne Def.) Klärschlamm, Bioabfall, Ersatzbaustoffe und Baggergut) Verfüllungen von Abgrabungen nicht nur mit BM sondern auch mit anderen Materialien zulässig, unterschiedliche Anforderungen z.b. best. bauphysikalische Eigenschaften (Verdichtung, Tragfähigkeit, Volumenausgleich) Mächtigkeit von mehr als 3 m bedarf der Genehmigung der Behörde -
27 Materialanforderungen gem. 12b BBodSchV TOC-Wert von 1 Masseprozent (vorher 0,5 Masseprozent) Bodenmaterial, bis max. 6 Masse% TOC zulässig, wenn der von Bakterien assimilierbare organisch gebundene Kohlenstoff (AOC) 1 % nicht überschritten wird. und Doppelte Vorsorgewerte (Feststoffwerte gemäß Anhang 2 Nr. 4) und wenn Bodenmaterial dies einhält, keine Eluatuntersuchung erforderlich Eluatwerte (anorganische Parameter gemäß Tabelle Anhang 2) oder Eluatwerte (organische Parameter gemäß Tabelle Anhang 2) -
28 Analytik Bisher: Bodensättigungsextrakt (BSE) Jetzt: Säuleneluatsverfahren (W/F 2:1) DIN oder Schüttelverfahren (W/F 2:1) DIN Wahlmöglichkeit des Anwenders!
29 Materialqualität: Vorsorgewerte (Feststoffwerte für Metalle und Organik) Metalle: 16 anstatt 9 bei den 9 "alten" Parametern keine wesentlichen Verschärfungen 7 neue (keine Einschätzung möglich) Organik: 3 Stoffe und Werte wie bisher
30 Vorsorgewerte für Metalle - neu - (in mg/kg Trockenmasse, Feinboden, Königswasseraufschluss)
31 Vorsorgewerte für organische Stoffe (in mg/kg Trockenmasse, Feinboden) - bei Verfüllung doppelte - Böden Polychlorierte Biphenyle (PCB 6 ) Benzo(a)pyren polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK 16 ) Humusgehalt < 8 % 0,05 0,3 3 Humusgehalt > 8 % 0, LAGA 2004 (Z0*) 0,1 0,6 3 + LHKW + BTEX + KW Quelle: BKS/BRB, Duisburg
32 Materialqualität: Prüfwerte (Eluat, organische und anorganische Stoffe) 44 organische Stoffe anstatt 1 21 anorganische Stoffe anstatt 11 Einschätzung und Auswirkung der neuen Parameter nicht möglich und abschätzbar (neues Analyseverfahren)
33 Prüfwerte für organische Stoffe in Eluaten und Perkolaten zur Beurteilung von Materialien und des Sickerwassers am Ort der Beurteilung - neu - Verfüllung bisher LAGA 1997 (Z 1.1) und LAGA 11/2004 (Z 0*) nur Phenolindex 10 bzw. 20 µg/l Achtung: neues Analyse- Verfahren, keine Einschätzung möglich Quelle: BKS/BRB, Duisburg
34 Methodenspezifische Prüfwerte für anorganische Stoffe in Eluaten und Perkolaten zur Beurteilung von Materialien neu Achtung: keine Vergleichbarkeit, da verschiedene Analyseverfahren Quelle: BKS/BRB, Duisburg
35 Ausblick I BMU : Veröffentlichung der Mantelverordnung : Abgabe Stellungnahmen der Länder und Verbände Mitte 04/11: Referentenentwurf Mitte 06/11: Anhörung zum Referentenentwurf Ende 2011: Notifizierung der EU-Kommission Ende 2012: Inkrafttreten der Mantelverordnung
36 Ausblick II aktuell Bearbeitung der Stellungnahmen (ca Seiten) 18. Mai 2011: Bund/Länder Gespräch Herbst 2011: Weiterer Arbeitsentwurf Initiative in Norddeutschland durch die EG Nord Positionspapier wurde erarbeitet / Vorstellung im Juni 2011 Verabschiedung vielleicht noch in dieser Legislaturperiode
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Einladung zum Dialog: Entsorgergemeinschaften Nord Eiffestr Hamburg Dipl.-Ing. Thomas Prenzer, Tel.: 040 / Fax: 040 / tprenzer@egnord.de Homepage:
Stoffstrommanagement - Bau- und Abbruchabfälle - Mainz Dr. Axel Kopp Bundesumweltministerium Bonn
Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken - ErsatzbaustoffV - Stoffstrommanagement - Bau- und Abbruchabfälle - Mainz - 04.10.2010 - Dr. Axel Kopp Bundesumweltministerium
MehrDie Verrechtlichung der GFS-Werte RAe Heinemann & Partner Essen Dr. Axel Kopp Bundesumweltministerium Bonn
Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken - ErsatzbaustoffV - Die Verrechtlichung der GFS-Werte RAe Heinemann & Partner Essen - 30.06.2011 - Dr. Axel Kopp
MehrDie Ersatzbaustoffverordnung: Anforderungen aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Dr. Christel Wies MKUNLV Nordrhein-Westfalen
Die Ersatzbaustoffverordnung: Anforderungen aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Christel Wies MKUNLV Nordrhein-Westfalen Themen: Einführung Regelungen in Nordrhein-Westfalen Entwurf der Mantelverordnung
MehrErsatzbaustoffverordnung und 12a BBodSchV (neu)
Ersatzbaustoffverordnung und 12a BBodSchV (neu) ErsatzbaustoffVO (I) ordnungsgemäße, schadlose Verwertung mineralischer Abfälle Anforderungen an Einsatz industrieller Nebenprodukten und Recyclingbaustoffe
MehrGeringfügigkeitsschwellenwerte (GFS)
Baustoff-Recycling Tag 06.10.2011 Chancen der Ersatzbaustoffverordnung (Entwurf) und Risiken der Bundes- Bodenschutzverordnung (Entwurf) Dipl.-Geogr. Christa Szenkler bmk Steinbruchbetriebe GmbH & Co.
MehrAnforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle aus Sicht der
Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle aus Sicht der Entsorgungswirtschaft Dipl.-Ing. Lys Birgit Zorn Buhck Umweltberatung GmbH Folie 1 Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft 100
MehrStand der Mantelverordnung. Recycling-Technik
Stand der Mantelverordnung Recycling-Technik Messe Dortmund - 10. Mai 2017 Dr. rer. nat. Axel Kopp Bundesumweltministerium - Referat WR II 5 - Inhalte der MantelV - Einführung einer neuen ErsatzbaustoffV
MehrSchlacken und andere mineralische Abfälle,
Horst Fehrenbach KBwS ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung ggmbh, Heidelberg Schlacken und andere mineralische Abfälle, wann wassergefährdend, wann nicht Informationsveranstaltung des BMU,
MehrMantelverordnung aktueller Stand
Mantelverordnung aktueller Stand Michael Heugel Referat WR III 3 Recht des Bodenschutzes und der Ressourceneffizienz; Bergrecht 20.10.2017 1 Überblick über die MantelV Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Annahme
MehrAnforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Überlegungen zu einer Bundesverordnung
Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Überlegungen zu einer Bundesverordnung Referent: Dr. Willi Nonte, LUWG, Ref. 52, Sonderabfallwirtschaft Übersicht 2 Der Weg hin zu einer
MehrAnforderungen an die Verwertung von Bauabfällen
, Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen 8. Abfalltagung des LANU 6..2006 Dr. Hans-Dietrich Zerbe Schleswig- Holstein LANU 20-62006 Gesamtaufkommen SH der Bau- und Abbruchabfälle 2004 Abfallarten
Mehr14. Niedersächsisches Bodenschutzforum. Recycling von mineralischen Abfällen Stand der Diskussion
Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbh (NGS) Recycling von mineralischen Abfällen Stand der Diskussion MR Dr.-Ing. 1 Verwertung von mineralischen Abfällen Rechtliche Grundlagen
MehrBodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga
- Rechtliche Rahmenbedingungen Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga Gliederung Begriffsbestimmungen Gesetzliche Grundlagen Materielle Anforderungen Sonstige Zulassungen Praxisumsetzung Literatur
MehrDas Eckpunktepapier der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall als Grundlage für die neue Verwertungsverordnung
Das Eckpunktepapier der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall als Grundlage für die neue Verwertungsverordnung Dr. Hans-Dietrich Zerbe S-H Flintbek Rostock, 26.09.2006 Dr. H.-D. Zerbe 1 Übersicht Einführung
MehrAktuelles zur Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Aktuelles zur Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Andreas Bieber 1) & Jens Utermann 2) 1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Robert-Schuman-Platz
Mehr16. Niedersächsisches Bodenschutzforum. Mantelverordnung und Ersatzbaustoffe aus Sicht eines Landes
Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbh (NGS) Mantelverordnung und Ersatzbaustoffe aus Sicht eines Landes MR Dr.-Ing. 1 Problemstellung Verwertung von mineralischen Abfällen
MehrWas geht und was nicht... In Bezug auf die Verwertung von Baggergut
Die LAGA-M 20: Was geht und was nicht.... In Bezug auf die Verwertung von Baggergut Rostock 24.09.2014 Rica Weisz 8. Rostocker Baggergutseminar Ministerium für Wirtschaft Bau und Tourismus MV Referat Abfallwirtschaft
MehrDie Auswirkungen der Mantelverordnung auf Verfüllmaßnahmen
Die Auswirkungen der Mantelverordnung auf Verfüllmaßnahmen Vortrag beim BEW-Seminar Die Mantelverordnung im Spannungsfeld zwischen Kreislaufwirtschaft, Boden- und Grundwasserschutz 26. Juni 2013 Zum Einstieg
MehrEntsorgung mineralischer Abfälle
Entsorgung mineralischer Abfälle Rechtliche Situation Vortrag am 15.01.2013 Rechtliche Entwicklung und Situation Einleitung Abfallrechtliche Grundsätze, Erzeuger- und Produktverantwortung Erste fachliche
MehrAnforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft
Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Vortrag von Dr.-Ing. H.-U. Bertram, Umweltministerium Niedersachsen Obmann der LAGA-AG Mineralische Abfälle beim Sprechtag des
MehrGeplante Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Sekundärrohstoffen und von Bodenmaterial. Karl Biedermann Rüdiger Wagner
Geplante Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Sekundärrohstoffen und von Bodenmaterial Karl Biedermann Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn Inhalt Stoffströme Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrAktuelle Entwicklungen im Abfallrecht
Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht Elke Radtke BDG -1- Ersatzbaustoffverordnung -2- Die Ersatzbaustoffverordnung aktueller Stand (I) Aktueller Entwurf der Mantelverordnung vom 31.10.2012 MantelV Änderungsverordnung
Mehr18. Niedersächsisches Bodenschutzforum. Mantelverordnung
Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbh (NGS) Mantelverordnung Statement aus Sicht des Niedersächsischen Umweltministeriums MR Dr.-Ing. 1 Mantelverordnung Mindestanforderungen
MehrNovellierung der Bodenschutzund Altlastenverordnung
Novellierung der Bodenschutzund Altlastenverordnung Andreas Bieber Bundesumweltministerium Referat Boden und Altlasten 1 Gliederung Gründe Inhalt /Änderungen/ Procedere und Ausblick 2 u. a. Gründe Entschließung
MehrEinsatz von HMV-Schlacke in NRW
Einsatz von HMV-Schlacke in NRW Astrid Lange Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 15. Workshop Produkte aus der thermischen Abfallverwertung
MehrKabinettsbeschluss der Mantel-V
Kabinettsbeschluss der Mantel-V in der Fassung vom 03.05.2017 Statement aus Sicht der Entsorgungswirtschaft Lys Birgit Zorn (Dipl.-Ing. agr.) Buhck Umweltberatung GmbH Südring 38, 21465 Wentorf Tel.: 040-72
MehrRecycling von Ersatzbaustoffen. EBV ja oder nein?
Recycling von Ersatzbaustoffen EBV ja oder nein? 5. BVSE Mineraliktag 2018 7. Februar 2018 Dr. Michael Siemann Leiter des Referates WR II 5 Produktionsabfälle, gefährliche Abfälle, Deponierung 3 Fragen
MehrAnforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und von Bodenmaterial
Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und von Bodenmaterial Karl Biedermann / Rüdiger Wagner Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn e-mail: karl.biedermann@bmu.bund.de
Mehr5. Entsorgergemeinschaftstag 07. Februar 2017, München IHK Akademie
5. Entsorgergemeinschaftstag 07. Februar 2017, München IHK Akademie Mantelverordnung - Referentenentwurf 2016 (inoffiziell) Stefan Schmidmeyer, GF Baustoff Recycling Bayern e.v. München Stefan Schmidmeyer
MehrNeue Wege im Grundwasserschutz
Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung
MehrAnforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle
Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Übergangsempfehlungen zur Anpassung der LAGA M 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen Technische
MehrDie Entsorgungssituation von Böden und mineralischen Bauabfällen in Nordhessen
Die Entsorgungssituation von Böden und mineralischen Bauabfällen in Nordhessen Dirk Röth Kassel, 14. November GaLaBau-Forum Tagung Siedlungsabfallwirtschaft Nordhessen 14. November Magdeburg 1 Rechtliche
MehrKonzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen*
Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen* Stand: 29.05.2008, redaktionell geändert am 08.07.2008 * Unter Abgrabungen werden in diesem
MehrRahmenbedingungen für den Bodenschutz und die Altlastensanierung, insbesondere Mantelverordnung
Rahmenbedingungen für den Bodenschutz und die Altlastensanierung, insbesondere Mantelverordnung Michael Heugel Referat WR I 7 Recht des Bodenschutzes und nachsorgender Bodenschutz; Bergrecht International
MehrDie Einführung der GFS-Werte in die BBodSchV
As Cd Co Cu Cr Hg Mo Ni Ni Pb Sb Tl Tl Die Einführung der -Werte in die BBodSchV Se V Zn Ableitung und Bedeutung methodenspezifischer Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden- Grundwasser Jens Utermann jens.utermann@uba.de
MehrDie Mantelverordnung aus Sicht der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings
Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de Die Mantelverordnung aus Sicht der Altlastensanierung und
MehrRahmenbedingungen der Entsorgung mineralischer Bauabfälle im Land Brandenburg
Rahmenbedingungen der Entsorgung mineralischer Bauabfälle im Land Brandenburg Brandenburgischer Baustoff-Recyclingtag 5. Juni 2012 Wigbert Kreutzberg Rechtliche Rahmenbedingungen Einhaltung der Anforderungen
MehrRÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN
RÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN TR-Boden / Deponieverordnung Klarheit bei Verwertung / Entsorgung? Vortrag 06.02.2014 in Duisburg TR Boden / Deponieverordnung Klarheit bei Verwertung / Entsorgung?
MehrTabelle II : Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei unspezifischem Verdacht ( durch PAK ergänzt)
Tabelle II. 1.2-1: Mindestuntersuchungsprogramm für Boden bei unspezifischem Verdacht ( durch PAK ergänzt) Parameter Boden ohne Boden mit mineralischen Fremdbestandteile Fremdbestandteilen (bis 10 Vol.-%)
Mehrbeiliegend übersende ich Ihnen den Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einsatz
Antragsteller: Datum: Ansprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen
MehrAbfallwirtschaftliche Bewertung im Straßenbau
Brandenburgische Technische Richtlinien für RecyclingBaustoffe im Straßenbau (BTR RCStB) 2014 Abfallwirtschaftliche Bewertung im Straßenbau Prof. Dr. Rüdiger SchultzSternberg Landesamt für Umwelt, Gesundheit
MehrAktuelles aus dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Jochen Stark AQS-Jahrestagung 2010/2011 31. März 2011 Aktuelle Themen Verordnung des UVM über Sachverständige und Untersuchungsstellen
MehrDie Ersatzbaustoff-VO (EBV) RA Reinhard Fischer, GF BRB Duisburg Veranstaltung am in Kassel
Die Ersatzbaustoff-VO (EBV) RA Reinhard Fischer, GF BRB Duisburg Veranstaltung am 3.2.2010 in Kassel Gliederung zur Ersatzbaustoff-VO (EBV) A. Struktur der neuen gesetzlichen Regelung (VO) B. Wesentliche
MehrFachgespräch Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fachgespräch Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen 28. April 2010
MehrRecycling Verfüllung Deponie 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung 2015
Recycling Verfüllung Deponie 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung 2015 Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer w w w. b a u s t o f f r e c y c l i n g - b a y e r n. d e Stefan Schmidmeyer Baustoff Recycling
MehrErläuterung zum Rundschreiben vom , Az
Erläuterung zum Rundschreiben vom 13.01.2003, Az. 1075-89702-30 Die im o.a. Rundschreiben angeführten Regelungsinhalte sind zwischenzeitlich durch folgende Rundschreiben bzw. Arbeitshilfen ersetzt. Der
MehrStand des Verfahrens zur Mantelverordnung
Stand des Verfahrens zur Mantelverordnung Michael Heugel Referat WR III 3 Recht des Bodenschutzes und der Ressourceneffizienz; Bergrecht 04.11.2016 1 Ziel des Planspiels Ziel des Planspiels war die Überprüfung
MehrTeil A: Kreislaufwirtschaft Bau, Bodenschutz und Abfallarten
Teil A: Kreislaufwirtschaft Bau, Bodenschutz und Abfallarten I. Kreislaufwirtschaft Bau Welche Ziele hat die Kreislaufwirtschaft Bau? Für alle Bauabfälle gilt der umweltpolitische Grundsatz Vermeidung
MehrBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Postfach 12 06 29 53048 Bonn Per Email: WAI3@bmu.bund.de WAII5@bmu.bund.de WAIII2@bmu.bund.de WAIII3@bmu.bund.de Bonn und München, den 17.03.2011
MehrErste Einschätzungen zur Mantel-V. aus Sicht der Entsorgungswirtschaft
Erste Einschätzungen zur Mantel-V in der Fassung des Referentenentwurfes vom 06.02.2017 aus Sicht der Entsorgungswirtschaft Lys Birgit Zorn (Dipl.-Ing. agr.) Buhck Umweltberatung GmbH Südring 38, 21465
Mehr(2) Diese Verordnung gilt nicht für
Mantelverordnung Arbeitsentwurf 2012 (Art. 2) Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung ErsatzbaustoffV) Abschnitt
MehrAnwendung der Geringfügigkeitsschwellen im vor- und nachsorgenden Bodenschutz
Für Mensch & Umwelt Kolloqium 30 Jahre Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen Anwendung der Geringfügigkeitsschwellen im vor- und nachsorgenden Bodenschutz Jens Utermann 1 & Andreas Zeddel 2 1 Umweltbundesamt
MehrStellungnahme des Ingenieurtechnischen Verbandes Altlasten e.v. (ITVA) zum
Stellungnahme des Ingenieurtechnischen Verbandes Altlasten e.v. (ITVA) zum Arbeitsentwurf für eine Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung
MehrAnforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle
Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle Übergangsempfehlungen zur Anpassung des LAGA M 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen Technische
MehrAnsprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1.
Antragsteller: Datum: Ansprechpartner: Telefon: Rhein-Erft-Kreis Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen
MehrAnforderungen an den Bodenschutz bei Baumaßnahmen. Anforderungen an den Bodenschutz bei Baumaßnahmen aus behördlicher Sicht
Fortbildungsveranstaltung der BWK-Bezirksgruppe Bezirksgruppe Düsseldorf: D Bodenmanagement bei Baumaßnahmen Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung Anforderungen an den Bodenschutz bei Baumaßnahmen
Mehrahu_forum Nachsorge von Deponien und Altlasten Strategie des Landes NRW zum Boden- und Grundwasserschutz
ahu_forum 2013 - Nachsorge von Deponien und Altlasten Aachen, 16.05.2013 Strategie des Landes NRW zum Boden- und Grundwasserschutz Anita Lerho, MKULNV, NRW Gliederung 1. Einführung 2. Mantelverordnung
MehrFeste Gemische sind "allgemein wassergefährdende" Stoffe
Feste Gemische sind "allgemein wassergefährdende" Stoffe Informationsveranstaltung des BMU, des UBA und der KBwS, Berlin 10./11.10.2013 "Einstufung wassergefährdender Stoffe Neuerungen durch die Bundesverordnung
MehrGüteüberwachung von RC-Baustoffen
Fachgespräch RC-Baustoffe Landau, 05.03.2013 Güteüberwachung von RC-Baustoffen Dr.-Ing. Franz Sybertz Technische Universität Kaiserslautern - Materialprüfamt - Materialprüfamt Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße
MehrRahmenbedingungen für die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle
Rahmenbedingungen für die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle 21. Mai 2014 Forum Nachhaltige Entsorgung mineralischer Abfälle RA Dr. Harald Freise, Bauindustrieverband Niedersachsen- Bremen
Mehr1. Begriffsbestimmungen. 1.1 Abgrabungen
Anlage 1: Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu den Anforderungen an die bodenähnliche
MehrVerfüllung von Abgrabungen
LABO in Zusammenarbeit mit LAGA und LAWA, unter Mitwirkung des LAB Verfüllung von Abgrabungen Bericht an die 29. ACK zu TOP 32 / 33 der 27. ACK sowie zu TOP 30 der 28. ACK Verfüllung von Tagebauen (Abgrabungen)
MehrRunder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin. Laboranalytik und Bewertung aus Sicht der Länder Brandenburg und Berlin
Laboranalytik und Bewertung aus Sicht der Länder Brandenburg und Berlin Dipl.-Ing. Ulf Berger, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin Prof. Dr. Rüdiger Schultz-Sternberg,
MehrEntsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau
Kreisverkehrswirtschaft Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen Veranstaltung der SBB mbh am 9.6.2010 Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Spezielle Regelungen im Land Brandenburg
MehrQualitätsgeprüfte Recyclingbaustoffe
Qualitätsgeprüfte Recyclingbaustoffe Handlungsempfehlung für Sachsen-Anhalt Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt 2. November 2017, IHK Halle-Dessau Dr. rer. nat. Gerald
MehrFachgespräche Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen - Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen
Fachgespräche Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen - Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen Holger Strömmer Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz - Referat
MehrLeitfaden zu Herstellung und Einsatz von güteüberwachten RC-Baustoffen
Leitfaden zu Herstellung und Einsatz von güteüberwachten RC-Baustoffen Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt 2. November 2017, IHK Halle-Dessau Dr. Claudia Hauffe-Kloss
MehrUmweltverträglichkeit von Baustoffen aus industriellen Prozessen sowie Recycling-Baustoffen
Umweltverträglichkeit von Baustoffen aus industriellen Prozessen sowie Recycling-Baustoffen Klaus Mesters und Erhan Özdemir 1. Industrielle Nebenprodukte und Recycling-Baustoffe...798 2. Aktuelle Anforderungen
MehrAntrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für die Verwertung und den Einbau von RC-Material
Name, Vorname (Grundstückseigentümer = Antragsteller) Straße Untere Abfallwirtschaftsbehörde Brückstraße 45 44135 Dortmund PLZ/Ort Tel. Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für
MehrAnwendung von Wertelisten bei Bodenverfüllungen und Sanierungen
Landesverband Hessen/ Rheinland-Pfalz/ Saarland BWK-Landestagung 2018 Anwendung von Wertelisten bei BWK-Landestagung 2018 Bodenverfüllungen und Sanierungen Anwendung von Wertelisten bei Bodenverfüllungen
MehrVUP-Stellungnahme (zur mündlichen Anhörung am 02. März 2017) Wesentliche Kritikpunkte und Änderungsvorschläge
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung
Mehr- Anlage 1 - Arten von Straßenaufbruch zur Entsorgung
- Anlage 1 - Arten von Straßenaufbruch zur Entsorgung 1. Ungebundener Straßenaufbruch Ungebundener Straßenaufbruch ist ein aus Oberbauschichten ohne Bindemittel (DIN 18315) stammendes Gemisch aus natürlichen
MehrDas Absenken von Umweltstandards zugunsten einer höheren Recyclingquote und niedrigerer Baukosten ist nicht akzeptabel!
Stellungnahme zum Referentenentwurf Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der
MehrIngenieurbüro Abbruch- u. Entsorgungs-Konzepte
Inhaber: Ingenieurbüro Abbruch- u. Entsorgungs-Konzepte Dipl.-Ing. Jürgen Wischnewsky Sachverständiger für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle Hufenkampweg 9 46514 Schermbeck Tel. 0 28 53 60 40 150 Fax.
MehrVeranlassung. Allgemeine Hinweise zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 20
Vorbemerkung zur Veröffentlichung des PDF-Dokumentes der LAGA-Mitteilung 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln (5. erweiterte Auflage, Stand: 06.11.2003,
MehrHygiene-Institut des Ruhrgebiets
Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Direktor: Prof. Dr. rer. nat. L. Dunemann Hygiene-Institut, UMWELT - Postfach 10 12 55 45812 Gelsenkirchen Euroquarz GmbH Herrn Jarecki Kirchhellener Allee 53 46282 Dorsten
MehrHeinz-Ulrich Bertram. Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen. Vortrag beim Sprechtag Baggergut der HTG. Bremen, 20.
Heinz-Ulrich Bertram Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen Vortrag beim Sprechtag Baggergut der HTG Bremen, 20. Mai 2003 Inhalt 1 Einführung 2 Die Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft
MehrVerwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet
Wasserbehörde - Wasserbehörde / II D 1 - Stand: Juli 2017 Hinweisblatt für Antragsteller Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet 1.
MehrWorkshop: Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt aus der Sicht der Planungsunternehmen
INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR BAUSTOFFE UND BAUTECHNIK BISCHOF mbh Königsborner Str. 19 39175 Heyrothsberge Workshop: Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt aus der Sicht der Planungsunternehmen
MehrDie Situation der Beseitigung und Verwertung von Erdaushub und Bauschutt in Hessen. Informationsveranstaltung und Erfahrungsaustauch
Die Situation der Beseitigung und Verwertung von Erdaushub und Bauschutt in Hessen Informationsveranstaltung und Erfahrungsaustauch Ministerialrat Norbert Hahn Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
MehrBodenaushub ,7 % Bauschutt und Straßenaufbruch 80 88,7 %
Nachhaltigkeitsstrategie Kreislaufwirtschaft Ziel ist die stärkere Substitution endlicher durch nachwachsende Rohstoffe, die weiter zunehmende Sekundärrohstoffnutzung durch verbessertes Recycling sowie
MehrUmweltrelevante Anforderungen an den Einbau
Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Informationsveranstaltung Ressourceneffizienz im Straßenbau Aktualisierung der Brandenburgischen Technischen
MehrZurück ins Mittelalter - Umweltministerium reformiert Bauwirtschaft Dr.-Ing. Berthold Schäfer, Deutscher Beton- und Bautechnik Verein E.V.
1) Einleitung Bauprozesse sind Eingriffe in die Umwelt. Regelmäßig sind bei Bauvorhaben Böden auszuheben und Baustoffe einzubringen. Daraus ergeben sich Schnittstellen zwischen dem Bau- und dem Umweltrecht.
MehrElutionsverfahren bei der Sickerwasserprognose - neue Entwicklungen -
HLUG-Fachgespräch Ermittlung von Schadstofffrachten im Sicker- und Grundwasser Elutionsverfahren bei der Sickerwasserprognose - neue Entwicklungen - 20. April 2009 Schwer- und Halbmetalle Der Bodensättigungsextrakt
MehrKorrigierte Fassung mit Stand vom
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Korrigierte Fassung mit Stand vom 01.12.2014 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
MehrMemorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V.
Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V. Zu Problemen der Verwertung mineralischer Abfälle im Freistaat Sachsen Verfasser: RA Dipl.-Ing. (FH) Gert-Dietrich Reuter, Geschäftsführer
MehrMichael Wolf: Anwendung von Wertelisten bei Bodenverfüllungen und Sanierungen
Michael Wolf: Anwendung von Wertelisten bei Bodenverfüllungen und Sanierungen 1. Einleitung Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt mit seinen vielen Ausnahmen und Sonderregelungen als eines
MehrEntsorgung mineralischer Abfälle in Sachsen Aktuelle Entwicklungen. Vortrag am
Entsorgung mineralischer Abfälle in Sachsen Aktuelle Entwicklungen Vortrag am 15.01.2014 Rechtliche Entwicklung und Situation Bundesebene Mantelverordnung/Ersatzbaustoffverordnung Landesebene TR Boden
MehrZuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III
Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III Bei der Zuordnung von Abfällen und von Deponieersatzbaustoffen zu Deponien oder Deponieabschnitten der Klasse 0, I, II oder III sind die Zuordnungswerte
MehrReferentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
WR III 3 73103-1/0 14.12.2016 Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz-
MehrForum Bauen Aufbereitung und Einsatz von Mischabbruchgranulat
Forum Bauen Aufbereitung und Einsatz von Mischabbruchgranulat Vergleich gesetzl. Grundlagen im Bereich der RC- Baustoffe: D-A-CH Energie- und Ressourcen-Management GmbH Stefan Rubli 22. November 2017 Inhalte
MehrHeinz-Ulrich Bertram. Fachliche Grundlagen für die Überarbeitung der LAGA-Mitteilung 20
Heinz-Ulrich Bertram Fachliche Grundlagen für die Überarbeitung der LAGA-Mitteilung 20 Inhalt 1 Einführung 2 Die Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Anforderungen an die stoffliche
Mehr1. Tag: Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten. Erfahrungsaustausch der Auditoren 11. /12.
1. Tag: 11.05.2017 Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten Inhalt Kurzvortrag Abfallrecht 1. Europäisches Recht - Grundlagen EU - Kreislaufwirtschaftspaket Anforderung an die Kreislaufwirtschaft
MehrGeltende Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen ungefährliche Abfälle im Straßenbau in Berlin
Geltende Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen ungefährliche Abfälle im Straßenbau in Berlin Schichten im klassifizierten Straßenbau gebundene Schichten Ł Bauweise mit Asphalt als
MehrGüteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau
Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A 3-32-40/45 - und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
MehrAktuelle Qualitäten von Recycling- Baustoffen in Baden-Württemberg
Aktuelle Qualitäten von Recycling- Baustoffen in Baden-Württemberg Ergebnisse der Untersuchungskampagne 7/8 n- und eluate im Vergleich DR. CARSTEN SCHÄFER LUBW - LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND
MehrDer Ansatz der Verfügbarkeit aus der Sicht der Praxis
Der Ansatz der Verfügbarkeit aus der Sicht der Praxis Betrachtungen aus der Sicht einer unteren Umwelt- (Boden)schutzbehörde Bezirksamt Neukölln von Berlin Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt Umweltamt
Mehr... Publikationen des Umweltbundesamtes. Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle Anhang 1 bis Anhang 6
Publikationen des Umweltbundesamtes... Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle Anhang 1 bis Anhang 6 Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 204
Mehr