(Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
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- Jutta Fuhrmann
- vor 7 Jahren
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1 Stephan Burgmann I Josef Eickholt I Ludwig Jungwirth I Martin Strehl (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung Lkw
2 Inhalt Inhalt Vorwort 4 1 Aktuelle Verkehrsvorschriften Neue Verkehrsregeln Aktuelle Fragen und Verkehrsregeln 15 2 Sozialvorschriften Die EG-Sozialvorschriften Die Kontrollgeräte Arbeitszeitgesetz 51 3 Vorschriften für den Güterverkehr Gewerblicher Güterkraftverkehr Der Frachtvertrag das Frachtrecht Besondere Güter 68 4 Wissens-Check 77 3
3 Aktuelle Verkehrsvorschriften 1.2 Aktuelle Fragen und Verkehrsregeln Aktuelle Zweifelsfragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen, sollen geklärt werden Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Die Überschreitung von zulässigen Geschwindigkeiten ist gerade mit schweren Fahrzeugen gefährlich, die Unfallfolgen sind oft viel schlimmer als bei Unfällen von Pkw. Die Straßenverkehrsordnung schreibt deshalb bestimmte Höchstgeschwindigkeiten vor, die unter keinen Umständen überschritten werden dürfen. Füllen Sie die Tabelle aus! Lkw Geschwindigkeit auf Autobahn Kraftfahrstraße mit baulicher Trennung außerorts Kraftfahrstraße ohne bauliche Trennung außerorts (2 Fahrstreifen je Richtung) Normale Straße außerorts < 3,5 t zgm > 3,5 t 7,5 t zgm > 3,5 t 7,5 t zgm mit Anhänger > 7,5 t zgm 15
4 (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr Verlängerung der Tageslenkzeit Zweimal pro Woche sind 10 Stunden erlaubt! 4,5 h 45 min 4,5 h 45 min 1 h Zweimal pro Woche sind 10 Stunden Tageslenkzeit erlaubt. Damit dabei kein Lenkzeitblock von mehr als 4,5 Stunden entsteht, ist eine zusätzliche Fahrtunterbrechung von 45 Minuten erforderlich. In der VO (EG) 561/2006 wurde erstmals eine maximale wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden festgeschrieben. Prüfen Sie, ob die Fahrtunterbrechungen richtig liegen, ob die Dauer der Lenkabschnitte in Ordnung ist und ob die Fahrtunterbrechungen korrekt aufgeteilt wurden. Nutzen Sie Ihre Aufzeichnungen und prüfen mit ihrer Hilfe die beiden Beispiele. 26
5 (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr Entscheiden Sie, bis wann der Ausgleich erfolgt sein muss. Anhängen möglich? Ja Nein 1. Wo 6 Tagesruhezeiten 24 h WRZ 21 h 2. Wo 6 Tagesruhezeiten 45 h WRZ 3. Wo 6 Tagesruhezeiten 45 h WRZ 4. Wo 6 Tagesruhezeiten 45 h WRZ 5. Wo 6 Tagesruhezeiten 45 h WRZ Begründung: Die verkürzte Zeit muss dabei im Block nachgeholt werden. Empfehlenswert für die tägliche Praxis ist ein zeitnahes Anhängen, möglichst an die folgende Wochenruhezeit. Es besteht sonst leicht die Gefahr, dass der Überblick verloren geht. Sinnvoll sind handschriftliche Notizen, die Ihnen helfen, verkürzte Wochenruhezeiten nach zu halten. 34
6 Sozialvorschriften 2.2 Die Kontrollgeräte Sie sollen die wichtigsten Unterschiede zwischen dem analogen und dem digitalen Kontrollgerät kennen und den digitalen Tacho bedienen können Kontrollgeräte in der Güterbeförderung > 3,5 t zgm Es ergeben sich unterschiedliche Mitführpflichten für das analoge und das digitale Kontrollgerät. Kreuzen Sie bitte an! A) Analoges Kontrollgerät B) Ausschließlich digitales Kontrollgerät Führerschein A) B) Fahrerkarte (falls vorhanden) A) B) Handschriftliche Aufzeichnungen oder Ausdrucke, falls diese erforderlich waren A) B) Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage oder sonstige Tätigkeit A) B) Schaublätter A) B) Ersatzschaublätter A) B) Sozialversicherungsausweis A) B) Ggf. Kontrollbescheinigung nach Art. 19 VO (EG) 561/2006 A) B) Personalausweis/Pass A) B) 39
7 Sozialvorschriften 2.3 Arbeitszeitgesetz Sie sollen die Regelungen im Arbeitszeitgesetz und ihren Zusammenhang mit der VO (EG) 561/2006 kennen Mit der Ergänzung des 21a in das Arbeitszeitgesetz gab es im Transportgewerbe viel Verwirrung. Bis zu diesem Zeitpunkt war die tägliche Arbeitszeit für Kraftfahrer nicht gesondert geregelt, sondern entsprach den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, was zu erheblichen Problemen im Arbeitszeitablauf eines Kraftfahrers führte. Diese Ergänzung stellt die Umsetzung einer europäischen Richtlinie dar, die ausschließlich für Arbeitnehmer galt, die von den Vorschriften der VO (EG) 561/2006 und dem AETR erfasst werden. Welche Tätigkeiten gehören zur Arbeitszeit? Tragen Sie die vier richtigen Lösungen ein! Lenkzeit Ladearbeiten Bereitschaft Umbrücken Fahrtunterbrechung Fahrzeugvorbereitung Arbeitszeit:
8 Vorschriften für den Güterverkehr 3.2 Der Frachtvertrag das Frachtrecht Sie sollen Ihre Rechten und Pflichten als Frachtführer kennen Pflichten und Rechte des Absenders aus dem Frachtvertrag nach HGB Informationspflicht: Der Absender hat den Frachtführer über alle den Beförderungsvertrag betreffenden relevanten Daten zu informieren. Beispiele: Art und Menge der Güter, gewünschter Fahrzeugtyp, besondere Ausrüstung/Ausstattung, Liefertermine, Bereitstellung der Fahrzeuge. Verpackung, Ladung: Güter müssen so verpackt sein, dass sie ohne Beschädigung befördert werden können; sie sind, wenn erforderlich, auch entsprechend zu kennzeichnen. Wurden keine besonderen Absprachen getroffen oder ergibt sich aus der Verkehrssitte nichts anderes, so ist für das Verladen, Stauen und Befestigen (beförderungssichere Verladung) der Absender verantwortlich. Für die betriebssichere Verladung (Ladungssicherung) ist der Frachtführer verantwortlich. Begleitpapiere: Dem Frachtführer sind alle erforderlichen Begleitpapiere und Urkunden zu übergeben, die für den Transport erforderlich sind. Für das Ladungspapier im innerdeutschen Verkehr bestehen keine Formvorschriften; nach GüKG muss es enthalten: Beladeort, Entladeort, befördertes Gut und Anschrift des Auftraggebers. Nach HGB kann aber ein deutlich umfangreicherer Frachtbrief gefordert werden. Der Frachtführer kann die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen; im internationalen Verkehr ist der CMR-Frachtbrief Pflicht. Bezahlung: Grundsätzlich ist die vereinbarte Fracht bei Ablieferung des Gutes zu bezahlen, wobei der Frachtführer auch Anspruch auf Ersatz von Auf- 63
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