Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Uelzen GmbH Gültig ab

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1 Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Uelzen GmbH Gültig ab Die Stadtwerke Uelzen GmbH betreibt ein Stromverteilungsnetz und stellt dieses auf Grundlage und im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07. Juli 2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Verbindung mit der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zur Verfügung. Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die E.ON Avacon Netz GmbH und die SVO Netz GmbH. 1. Entnahmestellen mit Leistungsmessung 1.1 Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer < h/a (netto) Leistungspreis EUR/kWa Mittelspannung (MS) 15,86 3,53 Mittelspannung mit niederspannungsseitiger 16,34 3,64 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 16,32 4,86 Niederspannung (NS) 24,63 4,56 Jahresbenutzungsdauer >= h/a (netto) Leistungspreis EUR/kWa Mittelspannung 82,25 0,87 Mittelspannung mit niederspannungsseitiger 84,72 0,9 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 127,54 0,41 Niederspannung (NS) 95,48 1, Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem (netto) Leistungspreis EUR/kW u. Monat Mittelspannung 13,71 0,87 Mittelspannung mit niederspannungsseitiger 14,12 0,9 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 21,26 0,41 Niederspannung (NS) 15,91 1,72 Im Entgelt ist die Nutzung des Netzes einschließlich der vorgelagerten Übertragungs- und Verteilungsnetze Dritter, die Systemdienstleistungen und die beim Energietransport entstehenden Verluste enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. der Entgelte für, Messstellenbetrieb und, Konzessionsabgabe, Mehrkosten aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) und Umsatzsteuer (zzt. 19 %).

2 Preisstand Seite 2 von 6 2. Entgelte für, Messstellenbetrieb und Entnahme und Einspeisung mit Lastgangzählung Messstellenbetrieb Mittelspannung 252,00 504,00 210,00 Niederspannung 252,00 252,00 210,00 Mehrkosten für GSM-Modem 240,00 Die Preise gelten je Messstelle und beinhalten folgenden Leistungsumfang: Messgeräte Strom- und Spannungswandler Festnetz-Modem zur Fernauslesung eine tägliche Bereitstellung der Messdaten der Netznutzung Wartung und Störungsbeseitigung der Messeinrichtung Nicht enthalten ist die Bereitstellung und Vorhaltung eines Telefonanschlusses. Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer (zzt. 19 %).

3 Preisstand Seite 3 von 6 3. Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (Standardlastprofil) Grundpreis Entnahme ohne Leistungsmessung 15,00 5,39 Grundpreis Kommunaler Verbrauch ohne Leistungsmessung 13,50 4,85 Entnahme durch Elektrospeicherheizungen oder sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.b. Wärmepumpen) Grundpreis 0,00 2,25 In den Grund- und en ist die Nutzung des Netzes einschließlich der vorgelagerten Übertragungs- und Verteilungsnetze Dritter, die Systemdienstleistungen und die beim Energietransport entstehenden Verluste enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. der Entgelte für, Messstellenbetrieb und, Konzessionsabgabe, Mehrkosten aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz) und Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Bei Entnahmestellen mit einer Jahresenergieentnahme von mehr als kwh kann die Stadtwerke Uelzen GmbH den Einbau einer Lastgangzählung fordern.

4 Preisstand Seite 4 von 6 4. Entgelte für, Messstellenbetrieb und Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangzählung Preise für je Zähler (netto) Jährliche Halbjährliche Vorgangsart Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 3,96 7,92 15,48 47,52 Zweitarifzähler 6,48 12,96 25,92 77,76 Preise für Messstellenbetrieb je Zähler (netto) Bei allen Vorgangsarten Eintarifzähler 6,84 Zweitarifzähler 12,60 Preise für je Zähler (netto) Jährliche Halbjährliche Vorgangsart Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 12,00 15,60 22,80 51,60 Zweitarifzähler 12,00 15,60 22,80 51,60 Bei Entnahmestellen mit einer Jahresenergieentnahme/-einspeisung von mehr als kwh kann die Stadtwerke Uelzen GmbH den Einbau einer Lastgangzählung fordern. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer (zzt. 19 %).

5 Preisstand Seite 5 von 6 5. Netzreservekapazität - Jahresleistungspreissystem für Entnahmen mit Leistungsmessung Netzreservekapazität (netto) 0 h/a bis 200 h/a 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a EUR/kW und Jahr EUR/kW und Jahr EUR/kW und Jahr Mittelspannung 39,65 47,58 55,51 Umspannung MS/NS 40,79 48,95 57,11 Niederspannung 61,59 73,90 86,22 Die Preise verstehen sich zzgl. der Entgelte für, Messstellenbetrieb und, Konzessionsabgabe, Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Umsatzsteuer (zzt. 19 %). 6. Sonstiges 6.1 Preisstellung Alle Preise sind freibleibende Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (zzt. 19%). Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben soweit nicht anders ausgewiesen sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet. Die Stadtwerke Uelzen GmbH behält sich die Änderung der Preise vor. Die Preisänderungen gelten ab dem in der Bekanntmachung genannten Zeitpunkt. Bei einem anderen Leistungsumfang werden die Preise jeweils individuell vereinbart. 6.2 Kraft-Wärmekopplungsgesetz Werden Stromlieferungen durch Verordnungen oder Gesetze mit weiteren Abgaben belastet, richtet sich die Kostentragung nach den jeweiligen Anordnungen in den Gesetzen oder Verordnungen. Vorläufig gilt für diese Mehrbelastungen folgender mit unserem Übertragungsnetzbetreiber abgestimmter : Für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh Abnahmestellen > kwh/a von Kunden mit Stromkosten > 4% des Umsatzes für Mengen > kwh/a Nettopreis in 0,13* 0,05 0,025 *Die Preise beruhen auf den Veröffentlichungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für das Jahr Da diese Zahlen nur mittlere Erwartungen darstellen und demzufolge auch überschritten werden können, behält sich die Stadtwerke Uelzen GmbH ein Anpassungsrecht vor. Es gilt jeweils der durch den Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).- bundeseinheitlich ermittelte Wert.

6 Preisstand Seite 6 von Konzessionsabgabe Die nachfolgend genannten Abgaben sind die zulässigen Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Eurocent pro Kilowattstunde gemäß Konzessionsvertrag. Die Konzessionsabgabe für Kunden mit Lastgangzählung beträgt bei einem Verbrauch von mehr als kwh/a und zwei Monatshöchstleistungen über 30 kw 0,11 EUR- (netto). Werden die Grenzwerte nicht erreicht, gilt die Konzessionsabgabe entsprechend der nachstehenden Tabelle. Sofern die Unterschreitung des Grenzpreises für die Stadtwerke Uelzen GmbH nicht offenkundig ist, stellt sie die Konzessionsabgabe mit dem Netznutzungsentgelt in Rechnung. Der Netzkunde hat bei Unterschreitung des Grenzpreises der Stadtwerke Uelzen GmbH diese durch die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers nachzuweisen. Die Konzessionsabgabe für Kunden ergibt sich aus folgender Tabelle, in der die im Netzgebiet der Stadtwerke Uelzen GmbH vorkommenden Gemeindegrößen berücksichtigt sind: Nettopreis in Gemeinden bis Einwohner 1,59 Schwachlastregelung 0, Blindstrom Der Strombezug an der Entnahmestelle soll mit einem Leistungsfaktor cos phi zwischen 0,8 induktiv und 0,9 kapazitiv erfolgen. Wenn dieser Leistungsfaktor nicht eingehalten wird, ist vom Kunden in Abstimmung mit der Stadtwerke Uelzen GmbH eine geeignete Blindstromkompensation einzubauen. Wird an der Entnahmestelle durch gesonderte ein Blindstrombedarf von > 50 % der Wirkarbeit erfasst, wird die Stadtwerke Uelzen GmbH ein Entgelt von 1,00 EUR-ct/kvarh (netto) bzw. 1,19 EUR-ct/kvarh (brutto) berechnen. 6.5 Mehr- und Mindermengen Für die von Mehr- und Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet. Die zur Anwendung kommenden Preise finden Sie unter folgendem Link: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Mehr-/Mindermengenabrechnung

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