Gebäudemodernisierung mit Konzept

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1 Wegleitung zur Förderungsmassnahme Gebäudemodernisierung mit Konzept 1. Einleitung In dieser Wegleitung erhalten Sie Informationen, wie Sie Förderungsbeiträge zur Massnahme «Gebäudemodernisierung mit Konzept» beantragen können. Wenn Sie das Beitragsgesuch vollständig und korrekt ausfüllen, wird dieses ohne Verzögerung und ohne zusätzlichen Aufwand bearbeitet. Die Wegleitung enthält Erläuterungen zur Massnahmenbeschreibung M13, wie sie die Regierung erlassen hat (vergleiche Amtsblatt Nr. 49: Ausgabe vom 5. Dezember 2016, Seite 3460). Bei Unklarheiten und Fragen wenden Sie sich bitte an die. Telefonnummer und -Adresse finden Sie in der Fusszeile. 2. Ablauf Beantragen Sie den Förderungsbeitrag online unter Senden Sie das Unterschriftenformular mit den erforderlichen Beilagen an die Energieagentur St.Gallen GmbH. Das Gesuch muss vor Ausführung des Vorhabens schriftlich eingereicht werden. Auf eigenes Risiko können Sie anschliessend mit der Umsetzung beginnen, ohne den Entscheid der Beitragsberechtigung abzuwarten. Nach erfolgreicher Prüfung des Beitragsgesuchs erhalten Sie von der Energieagentur St.Gallen GmbH per Post eine Beitragszusicherung (Verfügung). Die Gültigkeit der Beitragszusicherung ist auf zwei Jahre befristet. Massgebend ist das Datum der Verfügung über die Beitragszusicherung. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Beitragszusage automatisch und es kann kein Beitrag mehr ausbezahlt werden. Auf begründeten und vor Fristablauf schriftlich eingereichten Antrag kann die Energieagentur St.Gallen GmbH eine einmalige Fristverlängerung gewähren. Falls absehbar ist, dass sich die Umsetzung verzögert, setzen Sie sich bitte unbedingt vor Fristablauf mit der Energieagentur St.Gallen GmbH in Verbindung. Nach Abschluss des Vorhabens senden Sie das Formular «Meldung Projektabschluss» mit den erforderlichen Beilagen an die. Das Formular erhalten Sie zusammen mit der Beitragszusicherung. Nach der erfolgreichen Abschlusskontrolle wird Ihr Förderungsbeitrag ausbezahlt. 1/6, Vadianstrasse 6, 9000 St.Gallen, Telefon , Fax ,

2 3. Allgemeine Voraussetzungen Die allgemeinen Voraussetzungen sind in der Verordnung über Förderungsbeiträge nach dem Energiegesetz (sgs ) festgelegt. Die Auslegung erfolgt nach dem jeweils aktuellen «harmonisierten Fördermodell der Kantone» (HFM). Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Gebäude muss sich im Kanton St.Gallen befinden. Wird vor Einreichung des Beitragsgesuchs mit der Ausführung des Vorhabens begonnen, wird kein Förderungsbeitrag gewährt. Die Gesuchsteller akzeptieren eine umfassende Einsichtnahme in sämtliche mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Dokumente während oder nach Abschluss der Arbeiten. 4. Besondere Voraussetzungen Beitragsberechtigt sind beheizte Bauten, sofern die Baubewilligung zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung älter als zehn Jahre ist. Gebäudemodernisierungskonzepte werden durch Akteure des Markts erstellt, die von der Energieagentur St.Gallen anerkannt sind (Link Beraterliste). Die Berater auf dieser Liste haben vor Erstellung des Konzeptes eine eintägige Schulung besucht. Die Berater nehmen jährlich mindestens einmal an einem Erfahrungsaustausch teil. Umsetzungsbeitrag: Das Förderungsprogramm leistet je Gebäude einen zusätzlichen Beitrag an die Umsetzung einer Massnahme aus dem kantonalen Förderungsprogramm nach Auszahlungsverfügung des Förderungsbeitrags an die Erstellung eines Gebäudemodernisierungskonzepts. Gebäudemodernisierungskonzepte haben folgenden Mindestumfang: - Der energetische Zustand des Gebäudes, insbesondere der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik, wird vor Ort beurteilt. - Darauf aufbauend wird ein für Laien verständlicher Bericht mit den unter Punkt 5 aufgeführten Inhalten erstellt. Der Bericht wird mit der Gebäudeeigentümerschaft vor Ort besprochen. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung des vollständigen Berichts, zusammen mit der von Gebäudeeigentümerschaft und Energieberatungsperson unterschriebenen Beilage «Gebäudemodernisierungskonzept: Beilage zum Bericht» und der Rechnung für die Gebäudemodernisierung mit Konzept. Als Gebäude gilt ein freistehendes Objekt. Sind allerdings mehrere in den Grundzügen identische Mehrfamilienhäuser desselben Eigentümers betroffen, wird nur ein Konzept gefördert. Dasselbe gilt für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eingängen. Der zusätzliche Beitrag an die Umsetzung einer Massnahme aus dem kantonalen Förderprogramm (s. Kapitel 8. Beitragssätze und Bemessungsgrundlagen) wird je Gebäude ausgerichtet. Bei einem Anschluss an ein Wärme- oder Anergienetz wird der Beitrag an die Umsetzung der Massnahme an den Gebäudeeigentümer ausgerichtet. 2/6

3 Nicht förderberechtigt sind Gebäude, welche bereits durch die Förderungsmassnahme «Machbarkeitsstudien» abgedeckt sind. Die stellt Musterberichte und Berichtsvorlagen zur Verfügung. 5. Inhalt des Berichts Der Bericht ist mit dem Berechnungsinstrument zu erstellen, das sich im Downloadbereich der Website der Energieagentur St.Gallen befindet. Der Bericht enthält mindestens folgende Themen: Titelblatt mit Foto und Situationsplan Gebäude Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung (Massnahmenliste mit Investitionskosten, Energiekosteneinsparung, CO 2- und Energieeinsparung und Vergleich Baustandards und zu 2000-Watt-Gesellschaft) Ausgangslage (Gebäudeform, -ausrichtung, -lage und Anbausituation, Behaglichkeit) IST-Zustand - Effizienz Gebäudehülle mit Berechnung Heizwärmebedarf nach SIA-Norm 380/1:2009 «Thermische Energie im Hochbau» (Einteilung nach GEAK-Effizienzklasse A-G) - Grobbeurteilung Bausubstanz - Gebäudetechnik: Wärmeerzeugung für Heizen und Warmwasser mit Speichergrössen und - dämmungen - Durchschnittlicher klimakorrigierter Wärme- und Strombedarf (je Mittel über 3 Jahre) - Prioritäten und Anliegen Bauherrschaft an eine Gebäudemodernisierung - Ergänzende Überlegungen und Einschränkungen zu Ersatzneubau anstelle Gebäudemodernisierung, Möglichkeiten Aufstockung oder Anbauten, gestalterische Hinweise, Materialempfeh lung, allfällige eigentümerverbindliche Vorgaben betreffend Schutzobjekte (z.b. Denkmalpflege und Ortsbildschutz), Bauten ausserhalb Bauzonen. Massnahmen - Gebäudehülle: Wärmedämm-Massnahmen und deren Wirkung - Wärmeerzeugung: Abklärung möglicher Heizsysteme, Dimensionierung neue Wärmeerzeugungsanlage, bei Empfehlung Wärmepumpe: Berechnung Jahresarbeitszahl (JAZ), Kostenvergleich bei mehreren infrage kommenden Systemen - Katalog mit priorisierten Massnahmen für zwei mögliche Vorgehensweisen und entsprechendem Mehrjahres-Umsetzungsplan, einschliesslich Effizienzbewertung der Massnahmen und Kosteneinsparung durch Energiereduktion, Vergleich und Einsparung zwischen IST- und SOLL- Zustand betreffend Wärme und «Strom für Wärme» sowie CO 2-Einsparung jeweils bezogen auf die Nutzungsdauer der Massnahme (für beide Vorgehensweisen) - Verweis auf Möglichkeiten der Betriebsoptimierung. Eignung und Ertrag Solarenergie - Ausrichtung Dach, Fassade, optische Beurteilung Dachkonstruktion und Dachziegel - Abschätzung nutzbare Fläche - Berechnung Ertrag durch Solarthermie und Photovoltaik - Nachweis passive Solarnutzung. Kostenschätzung - Kostenschätzung der Massnahmen - Planungsaufwand für Wärmedämm-Massnahmen, Gebäudetechnik-Massnahmen (wenn 3/6

4 empfohlen auch für Lüftung) und Minergie-Nachweis - Richtpreise Gebäudehülle und Wärmeerzeugung - Kostenschätzung Lüftungsanlage. Finanzierung - Finanzierungsmöglichkeiten - Hinweis auf Förderprogramme - Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern Nächste Schritte - Hinweise zur Umsetzung - Zusatznutzen durch Sanierung gemäss Musterbericht Für Dienstleistungsbauten und Schulen - Anzahl Arbeitsplätze und deren mittlere Benutzungszeit bzw. Anzahl Klassenzimmer, Spezialräume, Lehrerzimmer, Werkstatt - Nutzungstypische Verbraucher - Berechnung des Strombedarfs für Beleuchtung und Lüftung/Klimatisierung gemäss SIA-Norm 380/4:2006 Elektrische Energie im Hochbau Beilagen - Fotos aller Gebäudeansichten, der Gebäudetechnik und typischer Verbraucher - Berechnung des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1:2009 für IST-Zustand und je energetisch modernisiertes Bauteil oder je Massnahme (nach Durchführung aller Massnahmen) - Bauteilquerschnitte mit U-Werten IST und SANIERT, z.b. aus Bauteilekatalog - Planausschnitte (Grundrisse, Ansichten); wenn vorhanden - Grundlage Investitionskosten (Basis Richtpreise) - Schema Gebäudetechnik, allenfalls Lichtplanung - weitere Berechnungen wie WP esti inkl. Jahresarbeitszahl bei Empfehlung Wärmepumpe - allfällig weiterführende Dokumente 4/6

5 6. Erläuterung von Begriffen Gebäudezustand: Der Ausgangs-Zustand (IST-Zustand) des Gebäudes wird nach SIA-Norm 380/1:2009 berechnet. Die Etappen des erneuerten Zustands des Gebäudes werden je energetisch modernisiertes Bauteil oder je Massnahme nach SIA-Norm 380/1:2009 und für die Vergleichbarkeit mit dem Ausgangs-Zustand ohne Auf-, Aus- oder Anbauten berechnet. Empfehlungen: Die Empfehlungen im Bericht Gebäudemodernisierung mit Konzept sind produkteneutral. So wird beispielsweise auf die Nennung von firmenspezifischen Wärmedämmprodukten bzw. Wärmeerzeugungsanlagen verzichtet. Die empfohlenen Massnahmen zur Gebäudemodernisierung werden mit Angaben zu Dämmstärken bzw. Heizleistungen mit den erforderlichen Qualitäten konkretisiert. 7. Benötigte Unterlagen Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: Unterschriftenformular Kopie der Offerte für die Gebäudemodernisierung mit Konzept 8. Beitragssätze und Bemessungsgrundlagen Ein- und Zweifamilienhäuser: a) Fr. 4'500.-, höchstens aber die tatsächlichen Kosten b) Fr. 2'500.- nach Umsetzung von mindestens einer Massnahme aus dem kantonalen Förderungsprogramm mit einem Förderungsbeitrag von mindestens Fr. 2'500.- innerhalb von zwei Jahren nach Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten: a) Fr. 5'500.-, höchstens aber die tatsächlichen Kosten b) Fr. 3'500.- nach Umsetzung von mindestens einer Massnahme aus dem kantonalen Förderungsprogramm mit einem Förderungsbeitrag von mindestens Fr. 3'500.- innerhalb von zwei Jahren nach Dienstleistungsbauten und Schulen: a) Fr. 8'000.-, höchstens aber die tatsächlichen Kosten b) Fr. 5'000.- nach Umsetzung von mindestens einer Massnahme aus dem kantonalen Förderungsprogramm mit einem Förderungsbeitrag von mindestens Fr. 5'000.- innerhalb von zwei Jahren nach Wohnbauten mit bis zu einem Drittel nicht zu Wohnzwecken genutzter beheizter Fläche: Im Bericht müssen der Energiebedarf und das Energiesparpotenzial der Fremdnutzung gesondert und detailliert beurteilt werden. a) Fr. 8'000.-, höchstens aber die tatsächlichen Kosten b) Fr. 5'000.- nach Umsetzung von mindestens einer Massnahme aus dem kantonalen Förderungsprogramm mit einem Förderungsbeitrag von mindestens Fr. 5'000.- innerhalb von zwei Jahren nach Nichtwohnbauten: Im Bericht müssen der Energiebedarf und das Energiesparpotenzial der Fremdnutzung gesondert und detailliert beurteilt werden. a) Fr. 8'000.-, höchstens aber die tatsächlichen Kosten 5/6

6 b) Fr. 5'000.- nach Umsetzung von mindestens einer Massnahme aus dem kantonalen Förderungsprogramm mit einem Förderungsbeitrag von mindestens Fr. 5'000.- innerhalb von zwei Jahren nach 6/6

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