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1 Anlage 1 (zu 12) Zusammenstellung für das Jahr 2008 Gemäß 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung LV.m. 64 der Kommunalverfassung hat 2) durch Beschluß vom. - und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde 3) - den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr festgestellt: 1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust EUR.._ ~~.~:~9.~!g~... ~~.~:~~~!g~... ~!g~ ~!g~ 1.2 im Vermögensplan die Einnahmen die Ausgaben... :t.~:~9.~!g~... :t.~: ~9.~!g~ 2. Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf... ~!g~... ~!g~... ~!g~ Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am... erteilt 3). Ort, Datum, 19. og Or 1) Nichtzutreffendes streichen 11.I / I' Unterschrift des gesetzlichen Vertreters i,1 / 'ft) / 2) Beschließendes Organ 3) Nur wenn Genehmigung erforderlich Vordruck IM M-V

2 J" Verkehrsverbund \ Warnow Gn1bH Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2008 Zu den wichtigsten Aufgaben der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW GmbH) gehört die Koordinierung des Leistungsangebotes im Öffentlichen Personen-nahverkehr (ÖPNV) in der Region "Mittleres Mecklenburg. Dazu gehören die Ausgestaltung des Liniennetzes und des Verkehrsangebotes sowie insbesondere die Abstimmung der Fahrpläne der beteiligten Unternehmen, um den Fahrgästen einen leichten und sicheren Übergang zwischen den Verkehrsmitteln zu ermöglichen. Mit einem einheitlichen Tarif und Fahrschein soll dem Fahrgast eine freie Verkehrsmittelwahl ermöglicht werden, ohne die einzelnen Unternehmens-bedingungen kennen und beachten zu müssen. Das gemeinsame Verbundmarketing soll die Attraktivität eines funktionierenden, leistungsstarken ÖPNV herausstellen und verstärken. Partner im Verkehrsverbund sind folgende Unternehmen: er Straßenbahn AG (RSAG) OB Regio AG Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow mbh (OVG) Regionalverkehr Küste GmbH (RvK) Weiße Flotte GmbH antaris Seetouristik und Wassersport GmbH Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH (MBB) Ostseelandverkehr GmbH (Ola) Von den beteiligten Verkehrsunternehmen wenden mit Ausnahme der MBB alle den Verbundtarif an. Die MBB erkennt nur Wochen- und Monatskarten des VVW an. Für alle anderen Tarifangebote der MBB gilt ihr Haustarif, begründet durch den besonderen Charakter der Bahn. Das Verbundgebiet erstreckt sich auf die Hansestadt und die Landkreise Bad Doberan und GÜstrow. Darüber hinaus hat die VVW GmbH die Aufgabe, die Fahrgeldeinnahmen der beteiligten Unternehmen zu poolen und nach einem vertraglich festgelegten Einnahmeaufteilungsverhältnis (EA V) die entsprechenden Anteile den Unternehmen zuzuscheiden. Das Einnahmeaufteilungsverhältnis wird den tatsächlichen Leistungsparametern entsprechend angepasst. Dies erfolgt mittels Verkehrserhebung und Befragung zur Nutzung der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Die zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben und zum Betrieb der VVW GmbH notwendigen Kosten sind zu ermitteln und entsprechend einem Kostenaufteilungsverhältnis (KA V) auf die Unternehmen umzulegen. Über die Ausschöpfung aller möglichen Ressourcen (Fördermittel, Zuwendungen) bei Bund, Land, Kreisen und Kommunen sind die Belastungen der beteiligten Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Zur Lösung der Verbundaufgaben wurden für 2008 ff. folgende Projekte bzw. zentrale Maßnahmen mit den Gesellschaftern abgestimmt und eingeordnet: Verbundmarketing/-fahrplan - Herstellung eines gemeinsamen Verbundfahrplans, begleitendes Marketing zu Verkehrs- und Tarifangeboten

3 Kampagne zur Bewerbung des SchülerTickets Fortsetzung des Projektes Zentralisierung Fahrplan - elektronische Fahrplanauskunft Gestaltung der Fahrplanauskunft (barrierefreies Reisen) er Verkehrsforum Vereinheitlichung der Datenkommunikation der Verbundunternehmen Die durch diese abgestimmten Projekte (außer SchülerTicket) entstehenden Kosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrskoooperationen im ÖPNV im Land MV (VkoopRL) gefördert. Die Komplimentärfinanzierung wird durch die Gesellschafter getragen. Die in 2001 getroffene Vereinbarung zwischen dem Land MV, der Hansestadt und der VVW GmbH zur die Bereitstellung von Mitteln für den Ausgleich der Durchtarifierungsund Harmonisierungsverluste infolge der Anwendung des Verbundtarifes ist in einer neuen Vereinbarung, gültig ab , fortgeschrieben worden. Die Vereinbarung ist mittelfristig bis 2009 gültig. Ab 2006 haben sich auch die beiden Landkreise am Ausgleich der entstehenden Verluste beteiligt. Der Bedarf an Ausgleichszahlungen wird den tariflichen und verkehrlichen Bedingungen angepasst. Von der Hansestadt werden die Mittel für Leistungen in der Stadt, vom Land MV für die Leistungen in der Region (Landkreise) und in der Hansestadt und von den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow Mittel für Leistungen in der Region bereitgestellt. Da das Land MV künftig die Ausgleichsmittel für die Region nicht mehr in der notwendigen Höhe bereitstellen kann, werden die Landkreise einen Anteil übernehmen. Diese Ausgleichszahlungen werden anhand eines Aufteilungsschlüssels von der VVW GmbH an die beteiligten Verkehrsunternehmen durchgereicht. Die Hansestadt hat für 2008 Mittel in Höhe von TEUR eingestellt. Der Gesamtausgleichsbedarf des Landes wird auf TEUR begrenzt. Die Landkreise beteiligen sich zu je 75 TEUR. Die Aufwendungen für die Geschäftsstelle, die sich aus dem reinen Sachaufwand zum Betrieb der WW GmbH, den Personalkosten (keine tarifliche Bindung) und den Abschreibungen ergeben, werden durch die Gesellschafter getragen. Die Aufwendungen der Gesellschafter in Höhe von 581 T werden gegenüber dem Vorjahr merklich reduziert. Die WW GmbH verfügt über keine nicht zwingend notwendigen Geschäftsbereiche. Ein nicht betriebsnotwendiges Vermögen existiert nicht. Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass alle Kosten, die nicht durch Dritte gedeckt werden, durch die Gesellschafter zu tragen sind. Alle kostenrelevanten Entscheidungen müssen in einem Gesellschafterbeschluss abgestimmt und genehmigt sein. Der Wirtschaftsplan 2008 für die VVW GmbH ist mit Gesellschafterbeschluss am bestätigt worden. Entsprechend dem bestätigten Wirtschaftsplan wird die Liquidität gegeben sein., // Gesch" s/ührer - ql/#~disch I IJ L 2

4 Anlage 3 (zu 12) Erfolgsplan für das Jahr 2008 Bezeichnung Plan 2008 (Planjahr) 2) Plan Ist (laufendes Jahr) 2) (Vorj.d.lfd.Jahres) 3) 1. Umsatzerlöse 4) 581,8 659,8 563,4 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 314,0 415,3 352,6 davon Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil. 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 5) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Aufwand Geschäftsstelle 460,3 488,3 462,6 Aufwand Abo 200,5 181,8 192,0 8. Aufwand Projekte/Maßnahmen 235,0 405,0 261,5 9. Erträge aus Beteiligungen 10. davon aus verbundenen Unternehmen 7) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon aus verbundenen Unternehmen 7) Zwischensumme: 0,0 0,0-0,1 Vordruck IM M-V

5 Anlage 3 (zu 12) Bezeichnung Plan 2008 (Planjahr) 2) Plan Ist (laufendes Jahr) 2) (Vorj.d.lfd.Jahres) 3) Übertrag: 0,0 0,0-0,1 11. Sonstige Zinsen oder ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen 7) 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen 7) 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen aus verbundenen Unternehmen 7) ( 277 Abs. 3 S. 2 HGB) 16. Aufwendungen aus Verlustübernahme aus verbundenen Unternehmen 7) ( 277 Abs. 3 S. 2 HGB) 17. Außerordentliche Erträge (nicht Verlustausgleich, s.u. unter nachrichtlich) 18. Außerordentliche Aufwendungen (nicht Gewinnabführung, s.u. unter nachrichtlich) Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0,1 21. Sonstige Steuern 22. Jahresgewinn / Jahresverlust 0,0 0,0 0,0 Nachrichtlich: Behandlung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts a) Zur Tilgung des Verlustvortrages b) Zur Einstellung in Rücklagen c) Zur Abführung an den Haushalt der Gem. / an Gesell. d) Auf neue Rechnung vorzutragen a) Zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) Aus dem Haushalt der Kommune / durch Gesellschafter auszugleichen c) Auf neue Rechnung vorzutragen Für Unternehmen in Privatrechtsform: Bei Gewinnabführung an bzw. Verlustausgleich durch mehrere Gesellschafter: Gesellschafter Ges.-Anteile Betrag Gesellschafter Ges.- Anteile Betrag ) Nichtzutreffendes streichen 2) Aufgerundet auf volle Hundert DM/EUR 3) Rechnungsergebnis in DM/EUR - nicht gerundet - 4) Einschließlich Auflösung passivierter Ertragszuschüsse 5) Materiallieferungen und Fremdleistungen sind unmittelbar zu aktivieren, soweit nicht abschreibungsrechtliche Gründe entgegenstehen 6) Einschließlich aktivierter Beiträge 7) Die Begriffsbstimmung des 15 AktG findet sinngemäß Anwendung Vordruck IM M-V

6 Anlage 4 (zu 12) Erfolgsübersichtsplan für das Jahr 1. a) b) Umlage der Zurechnung (+) Spalten 3 und 4 Abgabe (-) 12. Leistungsausgleich Zurechnung (+) a) b) Aufwendungen nach Bereichen nach Aufwandsarten Materialaufwand Bezug von Fremden Bezug von Betriebszweigen Löhne und Gehälter 3) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung Aufwendungen für Altersvorsorge Abschreibungen 4) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern (soweit nicht in Zeile 19) 5 Konzessions- und Wegentgelte Andere betriebliche Aufwendungen 6) Summe 1-9 der Aufwandbereiche Abgabe (-) Aufwendungen 1-12 Betriebserträge nach GuV-Rechnung 7) aus Lieferungen an andere Betriebszw. Betriebserträge insgesamt Betriebsergebnis (+=Übersch./ -=Fehlbetr.) Finanzerträge 8) Außerordentliches Ergebnis (einschl. der Veränderung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil) 9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10) 1 Betrag insgesamt 20. Unternehmensergebnis 0,00 (+= Gewinn, -=Verlust) 11) 2008 für Verwaltung und Vertrieb Verkehrsverbund Warnow GmbH Sonstige allgem. und gemeinsame Betriebsabteilungen (Name des Eigenbetriebs / des Unternehmens - entfällt bei Zweckverband) (Alle Angaben in TDM/TEUR) Betriebszweig Betriebszweig Betriebszweig Betriebszweig Betriebszweig Hilfsbetriebe 2) Aktivierte Eigenleistungen ) 2) 3) 4) 5) 6) Nichtzutreffendes streichen Gesonderter Nachweis, soweit aus organisatorischen Gründen erforderlich Die Löhne und Gehälter können aus organisatorischen Gründen zusammen ausgewiesen werden. Aktivierte Beiträge sind in der letzten Spalte auszuweisen. Posten 7 und 12 des Erfolgsplans Posten 21 des Erfolgsplans Posten 8 des Erfolgsplans abzüglich der Konzessions- und Wegeentgelte (Zeile 8) und der Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklagenanteil (Zeile 18) 7) 8) 9) 10) 11) Posten 1 bis 4 des Erfolgsplans abzüglich der Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil (Zeile 18) Posten 9,10,11 und 15 des Erfolgsplans abzüglich Posten 16 des Erfolgsplans Posten 19 des Erfolgsplans zuzüglich der Auflösungen von und abzüglich der Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil aus Posten 4 bzw. 8 des Erfolgsplans Posten des Erfolgsplans Übereinstimmung mit Posten 22 des Erfolgsplans Vordruck IM M-V

7 Vordruck IM M-V Anlage 4 (zu 12)

8 Anlage 5 (zu 12) Vermögensplan für das Jahr 2008 Teil A: Finanzierungsmittel (Einnahmen) (Alle Angaben in TEUR) Plan Plan Ist Bezeichnung (Planjahr) (lfd. Jahr) (Vorjahr d. lfd.jahres) Erläuterungen 6) 1. Zuführungen zum Eigenkapital 2) 2. Zuführungen zu langfristigen Rücklagen und Kapitalzuschüsse 3. Jahresgewinn 2) 3) 4. Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil 2) 5. Beiträge und ähnliche Entgelte 4) 0,0 7,0 0,0 6. Veräußerung von Beteiligungen / Rückflüsse von Kapitalanlagen 7. Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen 2) 8. Kredite 9. Abschreibungen 11,1 11,0 11,9 10. Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 11. Rückflüsse aus gewährten Krediten 12. Sonstige Einnahmen 5) 13,4 Finanzierungsmittel insgesamt 11,1 31,4 11,9 1) Nichtzutreffendes streichen 2) Zuführungen von anderen Dritten (Gemeinde, Zuschüsse u.ä.), nicht 4) Ertragszuschüsse und Baukostenzuschüsse i. S. d. 20 Abs. 3 S. 1 und S. 3 5) Sonstige Einnahmen sind grundsätzlich zu erläutern (ggf. auf Beiblatt) eigene Zuführungen 6) z.b. Verweis auf Position in anderen Bestandteilen des Wirtschaftsplans, 3) Kapitalzuschüsse i. S. d. 20 Abs. 3 S. 5 Erläuterungen ggf. auf gesondertem Blatt Vordruck IM M-V

9 Vordruck IM M-V Anlage 5 (zu 12)

10 Anlage 6 (zu 12) Vermögensplan für das Jahr 2008 Teil B: Finanzierungsbedarf (Ausgaben) (Alle Angaben in TEUR) 1. Bezeichnung Rückzahlung von Eigenkapital Planansatz Ergebnis der Jahresrechnung Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen Ausgaben Ausgaben (Planjahr) (Planjahr) (laufendes Jahr) (Vorjahr d.l.j.) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gesamtausbedarf bisher bereitgestellt Erläuterung 2) 2. Auflösung von Rücklagen 3. Jahresverlust Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil Auflösung von langfristigen Rückstellungen Investitionen 3) 6.1 Ausstattung Gst 5,2 6,4 11,3 6.2 Projekte 0,0 25,0 0, Tilgung von Krediten Gewährung von Krediten Sonstige Ausgaben 4) 10. Finanzierungsbedarf insgesamt 5,2 31,4 11,3 5) 1) Nichtzutreffendes streichen 4) Sonstige Ausgaben sind grundsätzlich zu erläutern - ggf. auf gesondertem Blatt; vgl. hierzu Ausführungs- 2) z.b. Verweis auf andere Bestandteile des Plans, insbesondere lfd. Nr. der Investitionsplanung bestimmungen 3) getrennt nach Betriebszweigen und Investitionsmaßnahmen - ggf. auf gesondertem Blatt 5) Summe soll mit der Summe des Teil A des Vermögensplans (Finanzierungsmittel) übereinstimmen. Vordruck IM M-V

11 Vordruck IM M-V Anlage 6 (zu 12)

12 Vorlage 8 (zu 12) Finanzplan für das Jahr 2008 Teil A: Entwicklung der Erfolgslage (Alle Angaben in TEUR) Plan Plan Plan Plan Plan Bezeichnung (lfd. Jahr) (Planjahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) 1. Umsatzerlöse 2) 659,8 581,8 609,6 615,6 615,6 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 415,3 314,0 324,6 325,7 325,7 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Aufwand Gst 488,3 460,3 477,3 482,4 482,4 Aufwand Abo 181,8 200,5 201,1 202,2 202,2 Projekte/Maßnahmen 405,0 235,0 255,8 256,7 256,7 9. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen 5) 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon aus verbundenen Unternehmen 5) Zwischensumme 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Vordruck IM M-V

13 Vorlage 8 (zu 12) Plan Plan Plan Plan Plan Bezeichnung (lfd. Jahr) (Planjahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Übertrag 11. Sonstige Zinsen oder ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen 5) 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen 5) 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Erträge aus Gewinngemein-schaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen aus verbundenen Unternehmen 5) ( 277 Abs.3 S. 2 HGB) 16. Aufwendungen aus Verlustübernahme aus verbundenen Unternehmen 5) ( 277 Abs.3 S. 2 HGB) 17. Außerordentliche Erträge (nicht Verlustausgleich) 18. Außerordentliche Aufwendungen (nicht Gewinnabführung) 19. Außerordentliches Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 21. Sonstige Steuern 22. Jahresgewinn / Jahresverlust 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1) Nichtzutreffendes streichen 2) Einschließlich Auflösung passivierter Ertragszuschüsse 3) Materiallieferungen und Fremdleistungen sind unmittelbar zu aktivieren, soweit nicht abschreibungsrechtliche Gründe entgegenstehen 4) 5) Einschließlich aktivierter Beiträge Die Begriffsbstimmung des 15 AktG findet sinngemäß Anwendung Vordruck IM M-V

14 Anlage 9 (zu 12) Gemeinde/Landkreis/Zweckverband Finanzplan für das Jahr 2008 Teil B: Finanzierungsmittel (Einnahmen) und Finanzierungsbedarf (Ausgaben) Investitionen 6) (Alle Beträge in TEUR) Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr (lfd. Jahr) (Planjahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Bezeichnung Zuführungen zum Eigenkapital Zuführungen zu langfristigen Rücklagen und Kapitalzuschüsse 2 ) Jahresgewinn Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil 5. Beiträge und ähnliche Entgelte 3) 7,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6. Veräußerung von Beteiligungen / Rückflüsse von Kapitalanlagen 7. Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen Kredite Abschreibungen 11,0 11,1 9,2 9,3 9,3 10. Anlagenabgänge 11. Rückflüsse aus gewährten Krediten 12. Sonstige Einnahmen 4) * 13,4 0,0 10,5 3,4 3,4 13. Finanzierungsmittel insgesamt 5) 31,4 11,1 19,7 12,7 12,7 Rückzahlung von Eigenkapital Auflösung von Rücklagen Jahresverlust Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil Auflösung von langfristigen Rückstellungen 19.1 Ausstattung Gst 6,4 5,2 14,7 7,7 7, Projekte 25,0 0,0 5,0 5,0 5, Tilgung von Krediten 21. Gewährung von Krediten 22. Sonstige Ausgaben 4) 23. Finanzierungsbedarf insgesamt 5) 31,4 5,2 19,7 12,7 12,7 * Zuwendungen Gesellschafter 1) Nichtzutreffendes streichen 2) Kapitalzuschüsse i.s.d. 20 Abs. 3 S.5 3) Ertragszuschüsse und Baukostenzuschüsse i.s.d. 20 Abs. 3 S.1 und S.3 4) Sonstige Einnahmen und sonstige Ausgaben sind grundsätzlich zu erläutern (ggf. auf Beiblatt) 5) Summe der Finanzierungsmittel soll mit der Summe des Finanzierungsbedarfs übereinstimmen. 6) getrennt nach Betriebszweigen und Investitionsmaßnahmen - ggf. auf gesondertem Blatt Vordruck IM M-V

15 Anlage 10 (zu 12) Finanzplan für das Jahr 2008 Teil C: Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken Bezeichnung Einnahmen: (Alle Beträge in TEUR) Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr (lfd. Jahr.) (Planjahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) 1. Zuweisungen der Gemeinde a) zur Eigenkapitalaufstockung b) zum Verlustausgleich * 2.000, , ,0 - - c) Investitionszuschüsse 2. Darlehen der Gemeinde Ausgaben: 1. Ablieferungen an die Gemeinde a) von Gewinnen b) von Konzessionsabgaben c) von Verwaltungskostenbeiträgen d) bei Eigenkapitalentnahmen 2. Tilgung von Darlehen der Gemeinde * für Ausgleich der Durchtarifierungsund Harmonisierungsverluste des VVW vgl. Vereinbarung LMV, HRO, LKr'e, VVW gültig ab ) Nichtzutreffendes streichen Vordruck IM M-V

16 Anlage 11 (zu 12) Investitionsprogramm zum Finanzplan für das Jahr 2) 2008 Lfd.Nr. der Finanzplanung Teil B Nr.19: Voraussichtlicher Beginn und Ende der Maßnahme: Genaue Bezeichnung der Maßnahme: Geschäftsstelle (Alle Angaben in TEUR) Gesamtkosten verteilen sich auf Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Gesamt (Planjahr) (Folgejahr) (2. Folgejahr) (3.Folgejahr) (4. Folgejahr) 1. Gesamtkosten 5,2 14,7 7,7 7,7 7,7 davon a) Baumaßnahmen b) Erwerb von Grundstücken c) Erwerb von beweglichen und immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens d) Sonstige Kosten 2. Finanzierung der 5,2 14,7 7,7 7,7 7,7 Gesamtkosten a) Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen von... 3) Bewilligungsbescheid vom... b) c) Beiträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (Eigenmittel) d) sonstige zweckgebundene Einnahmen (auch Kredite) e) Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen im Planjahr 3. Folgekosten (p.a.): davon Personalkosten: 1) Nichtzutreffendes streichen 2) Vgl. VVEigVO: Nach Art und Umfang unbedeutende Maßnahmen können unberücksichtigt bleiben; gleichartige Maßnahmen können zusammengefasst werden. 3) Zuschußgebende Stelle Vordruck IM M-V

17 Anlage 7 (zu 12) Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fälligen Leistungen 2) Verpflichtungsermächtigungen Fälligkeit der Ausgaben aus Verpflichtungen der jeweiligen Vorjahre 1. Vorvorjahr Vorjahr Lfd. Jahr Planjahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr ggf. weitere Jahre Betrag Folgejahre Jahr (2. Vorvorjahr) Jahr (1. Vorvorjahr) Jahr (Vorjahr) Jahr (laufendes Jahr) Jahr (Planjahr) Summe: Nachrichtlich im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen im Jahr der Fälligkeit der Ausgaben (Alle Beträge in TEUR) ) Nichtzutreffendes streichen 2) Für Unternehmen in Privatrechtsform: Übersicht über ausgelöste Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen, die erst in Folgejahren kassenwirksam werden. Vordruck IM M-V

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