Antrag auf Baulast-Übernahme

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1 Stand vom Antrag auf Baulast-Übernahme An Landratsamt Mittelsachsen Außenstelle Döbeln Kreisentwicklung und Bauen Bauaufsicht und Denkmalschutz/Baulasten Frau Müller-Kowalewski Straße des Friedens Döbeln Posteingang Zentrale Postanschrift Frauensteiner Straße Freiberg AZ-Baulast: Wird von der Bauaufsichtsbehörde vergeben Bauantrag AZ: ist eingereicht wird in Kürze eingereicht Antragsteller/Eigentümer begünstigtes/e Flurstück/e Vertreter Baulasteninhalt Zutreffendes bitte ankreuzen Geh- und Fahrrecht ( 4 Abs. 1 SächsBO) Abstandsflächen Brandabstände ( 6 Abs. 1 und 2 SächsBO i.v. m 30 Abs. 2 Nr. 1 und 32. Abs. 2 SächsBO) Stellplatzbaulast ( 49 Abs. 1 SächsBO) Vereinigungsbaulast ( 4 Abs. 2 SächsBO) Was soll bei der Vereinigungsbaulast mit gesichert werden? Geh- und Fahrrecht ( 4 Abs. 1 SächsBO) Abstandsflächen, Abstände ( 6 Abs. 1 und 2 SächsBO i.v. m 30 Abs. 2 Nr. 1 und 32. Abs. 2 SächsBO) Stellplatzbaulast ( 49 Abs. 1 SächsBO) Kompensationsmaßnahmen ( 15 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Genaue Bezeichnung Sonstiges Genaue Bezeichnung Seite 1 von 3

2 Belastetes/e Grundstück/e (Flurstück/e) (Bei Vereinigungsbaulast alle Flurstücke die vereinigt werden sollen eintragen) Flurstücks-Nr. Stadt/Gemeinde Gemarkung Begünstigtes/e Grundstück/e/ (Flurstück/e) Bei Vereinigungsbaulast alle Flurstücke die vereinigt werden sollen eintragen) Flurstücks-Nr.: Stadt/Gemeinde Gemarkung Zutreffendes bitte ankreuzen In Zwangsversteigerung (belastetes Flurstück) ja nein 1. Baulastübernehmer Eigentümer des/der zu belastenden Flurstückes/e, lt. Grundbuch 2. Baulastübernehmer Eigentümer des/der zu belastenden Flurstückes/e, lt. Grundbuch (Bei weiteren Baulastübernehmern Extrablatt beifügen) *Käufer (Kaufvertrag Kopie beifügen) ja nein Bei Ja bitte ausfüllen Seite 2 von 3

3 *Auflassungsvormerkung/Rückauflassungsvormerkung/Vormerkung etc. (lt. Grundbucheintragung) ja nein Bei Ja bitte ausfüllen * Angaben zu Käufer, Auflassungsvormerkung etc. beziehen sich nur auf das/die zu belastende/n Flurstück/e Übernahme Kosten für Baulasteintragung (in der Regel ist das der Antragsteller) Gebührenfreiheit gemäß 4 Abs. 1 SächsVwKG Unterschrift Kostenübernehmer Datum Unterschrift Antragsteller Datum Unterschrift Baulastübernehmer (1) Datum Unterschrift Baulastübernehmer (2) (Bei weiteren Baulastübernehmern Extrablatt beifügen) Die einzureichenden Unterlagen sind dem entsprechenden Merkblatt zu entnehmen. Das Hinweisblatt ist zu beachten. Seite 3 von 3

4 Stand Landkreis Mittelsachsen Landratsamt Hinweisblatt zum Antrag auf Baulastübernahme gemäß 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Antragstellung 1. Der Antrag auf Baulastübernahme ist komplett ausgefüllt und von allen Beteiligten (Baulastübernehmer; Antragsteller/Baulastbegünstigte, Kostenschuldner) unterschrieben 1-fach einzureichen. o Die Unterschrift auf dem Antrag muss nicht beglaubigt werden. 2. Reicht der Platz für die Eintragungen auf dem Vordruck nicht aus, ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen. 3. Die erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblätter) sind mit dem Antrag in der erforderlichen Anzahl einzureichen. o Der Antrag sowie die Merkblätter sind unter der Internet-Adresse erhältlich. o Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der auszufertigenden Baulast-Übernahmeerklärungen. In der Regel 5 x Ausfertigungen 1 x Baulastübernehmer (1 x für jeden im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der zu belastenden Grundstücke, für jede weitere berechtigte Person (z.b. Auflassungsvormerkung etc.) 1 x Baulastbegünstigter 1 x Gemeinde-/Stadtverwaltung 1 x Bauakte 1 x Baulastenverzeichnis o Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass nach erfolgter Prüfung des Antrages, weitere Nachforderungen notwendig werden können. 4. Bei juristischen Personen sind folgende Nachweise der Vertretungsberechtigung erforderlich und mit dem Antrag einzureichen: GmbH, GmbH & Co.KG, Aktiengesellschaft etc. - Handelsregister Genossenschaft - Genossenschaftsvertrag/ Genossenschaftsregister GbR - Gesellschaftsvertrag Vereine - Vereinsregister Erbengemeinschaft - Erbschein Name, Wohnanschrift und der/des Unterschriftsberechtigten welche/r die Baulastübernahme unterzeichnen wird Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bearbeitung des Antrages auf Baulast und die daraus folgende Eintragung ins Baulastenverzeichnis nur erfolgen kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. ******************************************************************************************************************** Seite 1 von 3

5 Stand Entstehung einer Baulast 1. Durch Erklärung des Grundstückseigentümers des zu belastenden Grundstückes können öffentlichrechtliche Verpflichtungen übernommen werden, die ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen des Grundstückseigentümers verlangen. 2. Die Übernahme einer Baulast ist eine freiwillige Verpflichtungserklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie können als Eigenbaulast auf dem eigenen Grundstück oder als Fremdbaulast auf dem Nachbargrundstück liegen und ein oder mehrere Grundstücke betreffen. 3. Die Verpflichtungserklärung bedarf der Schriftform. Die Baulast-Übernahmeerklärung mit dem entsprechenden Verpflichtungstext, den erforderlichen Grundstücksangaben und den baurechtlichen Anforderungen wird, nach Vorlage des Antrages und den erforderlichen Unterlagen und deren eingehender Prüfung, durch den Mitarbeiter des Ref. Bauaufsicht und Bauordnung Baulasten erstellt. 4. Die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung muss vor der Bauaufsichtsbehörde (Frau Müller- Kowalewski, Zimmer 202, Tel.: 03731/ oder einem anderen Mitarbeiter/in der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen), unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses, geleistet oder von einem Notar beglaubigt werden. 5. Inhaber von Auflassungsvormerkungen, Rückauflassungsvormerkungen, Vormerkungen oder ähnlichen, sind bei der Übernahme der Baulast ebenfalls und gleichrangig zu beteiligen, d.h. sie müssen der Baulastübernahme in gleicher Form wie die Grundstückseigentümer zustimmen. Das gleich gilt bei Erbschaft alle Erben auf der Grundlage/Vorlage des Erbscheines bei Erbbaurecht alle Erbbauberechtigten 6. Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Hinweis Gemäß des Sächsischen Kostenverzeichnisses sind Baulasteintragungen gebührenpflichtig. Die Gebühren für Eintragung von Baulasten erfolgt gemäß lfd. Nr. 17 Tarifstelle (SächsKVZ). ************************************************************************************************* Hinweis auf notwenige Genehmigungen zur Baulasteintragung Befindet sich das zu belastende Flurstück in einem Sanierungsgebiet ist die Genehmigung der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemäß 144 Abs. 2 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuholen und dem Antrag beizufügen. Soll eine Kompensationsmaßnahme mittels Baulast gesichert werden, so wird die Zustimmung durch die Bauaufsichtsbehörde vom Ref. Naturschutz eingeholt. Eine Vorabstimmung der mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Ref. Naturschutz ist notwendig. ******************************************************************************************************************** Seite 2 von 3

6 Stand Allgemeines Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Die Baulast ersetzt nicht die zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung ( 2 Abs. 12 Sächsische Bauordnung SächsBO und 1018 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB)- (Geh- und Fahrrecht, Leitungsrecht). Im Gegensatz zur zivilrechtliche Sicherung (Eintragung einer Grunddienstbarkeit ins Grundbuch bzw. einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, 1018 f. und 1090 BGB) kann die öffentlich-rechtliche Baulast nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde aufgehoben werden, wo hingegen die eingetragene Grunddienstbarkeit mit dem Einverständnis der beteiligten Eigentümer leicht gelöscht werden kann, ohne dass die untere Bauaufsichtsbehörde eine Einwirkungsmöglichkeit besitzt. Bei Zwangsversteigerung gehen eingetragen Rechte im Grundbuch unter. Ein Widerspruchsrecht besteht generell nicht. Die Möglichkeit der Anfechtung einer Baulast besteht nur bis zur Eintragung ins Baulastenverzeichnis gemäß 119 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Mögliche Baulasteninhalte - Geh- und Fahrrechte - Abstandsflächen, Brandabstände - Stellplätze - Vereinigung von Grundstücken Weitere Anwendungsbereiche für eine Baulast können zum Beispiel sein - Sicherung von gemeinsamen Bauteilen (Brandwand) - Sicherung von Spielflächen auf anderen Grundstücken - Sicherung von Löschwasser - Sicherung von Feuerwehrstellflächen - Anerkennung von Festsetzungen eines zukünftigen Bebauungsplans - Bindung Betriebswohnung - Sicherung Generationsfolge - Sicherung Nutzungsfestschreibung - Rückbauverpflichtung - Sicherung von Kompensationsmaßnahmen (Naturschutz) Begriff: Grundstück Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken. Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters Seite 3 von 3

7 Merkblatt zur Vereinigungsbaulast Landkreis Mittelsachsen Landratsamt Bei einer Vereinigungsbaulast werden mindestens zwei Grundstücke zu einem Baugrundstück im baurechtlichen Sinne vereinigt. Grundbuchmäßig bleiben die mit Baulast vereinigten Grundstücke getrennt. Rechtsgrundlage 4 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Ein Gebäude auf mehreren Grundstücken ist nur zulässig, wenn rechtlich gesichert ist, dass dadurch keine Verhältnisse eintreten können, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen Einzureichende Unterlagen 1. Antrag auf Baulast o 1-fach einzureichen erhältlich beim Landratsamt Mittelsachsen ( Bürgerservice Bauaufsicht und Bauordnung - Formulare) Korrekte Angabe, was die Vereinigungsbaulast außer Sicherung der Überbauung der Flurstücke beinhalten soll (z.b. Abstandsflächen, Brandabstand, Wegerecht etc.) 2. Aktuelles Grundbuch bis Abt. II des zu belastenden Flurstückes o 1-fach einzureichen im Original nicht beglaubigt nicht älter als 2 Wochen, erhältlich beim zuständigen Grundbuchamt 3. Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) o 5-fach einzureichen nicht älter als ½ Jahr nicht größer als A 3 (eventuell Anschlusskarte mit einreichen) Betroffene Flurstücke müssen komplett dargestellt sein erhältlich beim zuständigen Vermessungsamt 4. Lageplan o 5-fach einzureichen nicht größer als A3 Darstellung (braun schraffiert) der Baulastfläche Darstellung und exakte Bemaßung der Abstandsflächen aller relevanten Gebäude Darstellung der noch mit der Baulast zu sichernden Flächen (Wegerecht, Leitungsrecht, Stellplätze etc.) Der Lageplan ist gemäß 9 DVOSächsBO zu erstellen. Die Anlage 1 zur DVO SächsBO ist zu beachten. Der Lageplan ist vom Entwurfsverfassers ( 68 Abs. 4 SächsBO) zu unterschreiben und mit Datum zu versehen. Auf dem Lageplan sind das Bauvorhaben, der Bauherr und der Maßstab anzugeben (schriftlich) Nach Prüfung des gestellten Antrages können weitere Unterlagen notwendig werden.

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