Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflicht- Versicherung (Hund)

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1 Antrag auf Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflicht- Versicherung (Hund) Bahnhofstraße Westerstede Telefon (04488) Telefax (04488) seit 1923 AMMERL ÄNDER VERSICHERUNG VERSICHERUNG AUF GEGENSEITIGKEIT VVaG

2 Antrag neu Ersatz Antragsteller Herr Frau Name Versicherungsschein-Nr. Makler/Vermittler-Nr. Untervermittler/Aktenzeichen Vorname Geburtsdatum.. Straße und Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon Staatsangehörigkeit deutsch Sonstige Mitversicherte Person.. Herr Frau Name Vorname Geburtsdatum Beginn/Zahlung.. Beginn: Uhr *Vertragsdauer: 1 Jahr Zahlweise: jährlich 1/2jährlich 1/4jährlich monatlich *Der Vertrag verlängert sich stillschweigend weiter von Jahr zu Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Monatliche Zahlung nur bei Abbuchungsverfahren möglich. Mindestrate bei Lastschrift 20, Euro. Ratenzuschläge: monatlich 6% 1/4jährlich 5% 1/2jährlich 3% Versicherungsumfang A. Privathaftpflicht-Versicherung 7,5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 1,0 Million Euro für Mietsachschäden Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 6,0 Millionen Euro für Mietsachschäden 15,0 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Euro für Mietsachschäden Tariftabelle Jahresbeitrag ohne Versicherungssteuer Privat Economic Privat Exclusiv Privat Excellent ohne SB mit SB (150,-) ohne SB mit SB (150,-) ohne SB mit SB (150,-) Single (ohne Kind) 7,5 Millionen 34,- 26,- 42,- 35,- 50,- 42,- 39,- 31,- 40,- 55,- 15,0 Millionen 46,- 39,- 54,- 62,- 54,- Paar 7,5 Millionen 41,- 31,- 51,- 45,- 65,- 55,- Jahresbeitrag netto 15,0 Millionen 55,- 37,- 61,- 70,- 50,- 58,- 72,- 80,- 60,- 68,- Aktiv50plus-Nachlass Familie / Single mit Kind Zuschlag Zahlweise 7,5 Millionen 46,- 34,- 65,- 56,- 89,- 74,- 53,- 43,- 75,- 62,- 95,- 80,- Versicherungssteuer 19 % 15,0 Millionen 62,- 52,- 86,- 71,- 105,- 90,- Jahresbeitrag brutto Haft_Antr_07_15_3 Aktiv50plus-Nachlass (Neukunden ab dem 50. Lebensjahr) Paar-Tarif (Economic, Exclusiv und Excellent) 15 % Familien-Tarif (Economic) 20 % Familien-Tarif (Exclusiv) 30 % Familien-Tarif (Excellent) 35 % Beitrag gemäß Zahlweise

3 Vorversicherung/Vorschäden (Gefahrenumstände gemäß 19 VVG) Versicherungsnehmer (Privathaftpflicht-Versicherung) Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren Versicherer Versicherungsnummer gekündigt vom eine Vorversicherung für Sie? Sind in den letzten 5 Jahren gegen Sie oder mitversicherte Personen Haftpflichtansprüche erhoben worden? Anzahl Schadenhöhe Schadenart Schadenjahr Versicherer/Versicherungsnummer Vorversicherung/Vorschäden (Gefahrenumstände gemäß 19 VVG) Mitversicherte Person (Lebensgefährte) (Privathaftpflicht-Versicherung) Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung für den mitversicherten Lebensgefährten? Versicherer Versicherungsnummer gekündigt vom Sind in den letzten 5 Jahren gegen den mitversicherten Lebensgefährten Haftpflichtansprüche erhoben worden? Anzahl Schadenhöhe Schadenart Schadenjahr Versicherer/Versicherungsnummer Versicherungsumfang B. Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (Hund) Economic: 5,0 Millionen Euro oder Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, ohne Mietsachschäden Comfort: 5,0 Millionen Euro oder Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; 1,0 Million Euro für Mietsachschäden Tariftabelle Jahresbeitrag je Hund ohne Versicherungssteuer 5,0 Millionen Tierhalter Economic ohne Mietsachschäden Tierhalter Comfort mit Mietsachschäden ohne SB mit SB (150,-) ohne SB mit SB (150,-) 48,- 39,- 50,- 40,- Jahresbeitrag netto 54,- 45,- 56,- Aktiv50plus-Nachlass in Höhe von 15 % (Neukunden ab dem 50. Lebensjahr) 46,- Zuschlag Listenhund/e Zuständige Behörde / Gemeinde (bei Pflichtversicherung) Aktiv50plus-Nachlass 1. Hund Name: Rasse: Chip-Nr.: Zuschlag Zahlweise Listenhund* ja nein 2. Hund Name: Chip-Nr.: Versicherungssteuer 19 % Rasse: Listenhund* ja nein Jahresbeitrag brutto 3. Hund Name: Chip-Nr.: Rasse: Listenhund* ja nein *Listenhund gemäß Anlage 250 % Zuschlag Beitrag gemäß Zahlweise Vorversicherung/Vorschäden (Gefahrenumstände gemäß 19 VVG) Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (Hund) Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine Versicherer Versicherungsnummer gekündigt vom Tierhalterhaftpflicht-Versicherung auf Ihren Namen oder für den zu versichernden Hund? Sind in den letzten 5 Jahren gegen Sie oder mitversicherte Personen Haftpflichtansprüche als Hundehalter oder -hüter erhoben worden oder hat der zu versichernde Hund in den letzten 5 Jahren einen Schaden verursacht? ja Bemerkungen:

4 SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer der Ammerländer Versicherung: DE56ZZZ Ich ermächtige die Ammerländer Versicherung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Ammerländer Versicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Geldinstitut IBAN BIC Name und Anschrift des Kontoinhabers (nur eintragen, wenn Versicherungsnehmer nicht der Kontoinhaber ist) Herr Frau Name Vorname Straße PLZ, Wohnort Kontoinhaber Ort und Datum Unterschrift des Kontoinhabers Bemerkungen: Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Satzung sowie die Vertragsinformationen gemäß 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ammerländer Versicherung, Bahnhofstraße 8, Westerstede. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: / , per an: info@ammerlaender-versicherung.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten, hierauf verzichten wir jedoch. Die Erstattung zurück zu zahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spä-testens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einen Monat. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass die Ammerländer Versicherung im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderung) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Ammerländer Versicherung meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führt und an die für mich zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ich ermächtige die Ammerländer Versicherung bei allen Vorversicherern des im Antrag nachgefragten Zeitraums alle risikorelevanten Daten, insbesondere Anzahl und Höhe der Vorschäden nachzuprüfen. Diese Einwilligung gilt in Verbindung mit dem Merkblatt zur Datenverarbeitung, das Sie mit dem Versicherungsschein übersandt bekommen. Besonderer Service Um unseren Online-Service nutzen zu können, bitten wir Sie um folgende Einverständniserklärung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Informationen über allgemeine Änderungen/neue Produkte per zugeschickt werden. Ich habe die Mitteilung über die Belehrung gemäß 19 Abs. 5 VVG gelesen und rechtzeitig vor Antragstellung die Satzung, die Verbraucherinformation einschließlich der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz und die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen erhalten. Unterschriften Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers

5 WICHTIGE MITTEILUNG Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwirkenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise Allgemein Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag einschließlich der Widerrufsbelehrung, den Risikobeschreibungen, dem Versicherungsschein und den gesetzlichen Bestimmungen, der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Satzung, den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen. Die Verbraucherinformationen bestehen aus dem Produktinformationsblatt, der Information gemäß 1 ff. VVG-InfoV, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung sowie den Hinweisen nach 28 Abs. 4 VVG und 19 Abs. 5 VVG. Auf das Versicherungsverhältnis findet das deutsche Recht Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach 17, 21, 29 ZPO und 215 VVG. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsleistungen Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, Bonn, Tel / , Fax / Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für Sie als weiterer Service die Möglichkeit gegeben, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin Tel: +49 (0) 1804 / (24 Cent/Anruf) Fax: +49 (0) 1804 / beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: Geltungsbereich: Deutschland, keine Übernahme ausländischer Risiken. Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft beginnt mit Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet mit dessen Ablauf. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. A. Privathaftpflichtversicherung (AHB 2012) Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2012) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen und Leistungser- weiterungen die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung als Privatperson. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Tarifvarianten: Als Single versicherbar sind Einzelpersonenhaushalte ohne Kinder. Als Familie versicherbar sind Zwei- und Mehrpersonenhaushalte, keine Wohngemeinschaften. Als Paar versicherbar sind Zweipersonenhaushalte, bestehend aus dem Versicherungsnehmer sowie 1. dem Ehegatten oder 2. dem nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers oder 3. die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Person einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte), sofern diese bei ihm behördlich gemeldet ist, keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt und im Antrag mit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum aufgeführt wurde. Tarife: Privat Economic Gute, solide Grundabsicherung Privat Exclusiv Umfangreiche Leistungserweiterungen über eine Grundabsicherung hinaus. Privat Excellent Qualitativ hochwertiges Premiumprodukt mit vielen zusätzlichen Leistungseinschlüssen für höchste Ansprüche. Sicherheitsvorschriften (Gewässerschäden) Versichert werden können nur ordnungsgemäß installierte und den jeweiligen Bestimmungen, z. B. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) entsprechende Tanks. Danach müssen z. B. folgende Schutzvorrichtungen vorhanden sein: Überfüllsicherung, doppelwandige Anlage, Leckanzeige, Auffangwanne. Tanks, die bereits 20 oder mehr Jahre alt sind, können nur dann versichert werden, wenn bereits eine Vorversicherung bestanden hat. Eine entsprechende Risikoprüfung behalten wir uns vor.

6 Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise Risiken, welche nicht gezeichnet werden Antragsteller mit 3 oder mehr Vorschäden in den letzten fünf Jahren. Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (z. B. Insolvenz). Direktionsanfrage Antragsteller mit 2 Vorschäden in den letzten fünf Jahren Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt oder Anträge, die abgelehnt wurden. Aktiv50plus-Nachlass: Neukunden, die im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns das 50. Lebensjahr vollenden, erhalten auf Wunsch folgende Nachlässe: Paar-Tarif (Economic, Exclusiv und Excellent) 15 % Familien-Tarif (Economic) 20 % Familien-Tarif (Exclusiv) 30 % Familien-Tarif (Excellent) 35 % Die Nachlässe sind unabhängig von der gewählten Deckungssumme. Leistungseinschlüsse Privat-Haftpflichtversicherung Stand 07/2015 7,5 Mio. EURO für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 1 Mio. EURO für Mietsachschäden 10 Mio. EURO für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 6 Mio. EURO für Mietsachschäden 15 Mio. EURO für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EURO für Mietsachschäden mitversicherte Personen Ehegatte / Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Personen (Lebensgefährte) volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung sowie anschließendem Studium volljährige behinderte, psychisch erkrankte oder pflegebedürftige Kinder Eltern und Großeltern des VN, auch wenn diese in einem Pflegeheim leben Personenschäden der Versicherten untereinander sind nicht ausgeschlossen vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen (z. B. Aupair, Austauschschüler) Hausangestellte des Versicherungsnehmers Personen, die den versicherten Personen in Notfällen helfen Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern Auslandsschäden Auslandsaufenthalt (Korrespondenzanschrift im Inland, Abbuchung vom deutschen Konto) in Europa vorübergehende Auslandsaufenthalte in außereuropäischen Ländern mitversicherte Tätigkeiten Tätigkeit als Tageseltern (unentgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl Tätigkeit als Tageseltern (entgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl Tätigkeit als Babysitter Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 6.000,- EURO Jahresumsatz * Teilnahme an einem Betriebspraktikum oder fachpraktischen Unterricht, z. B. Laborarbeiten einer Fach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität bis Deckungssumme (max. 10 Mio. EURO) Ehrenamtliche Tätigkeiten Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Tätigkeit als vormundschaftlich bestellter Betreuer / Vormund Fahrzeuge / Sportgeräte Besitz und Gebrauch von Fahrrädern Elektrofahrräder Motorgetriebene Krankenfahrstühle ohne Höchstgeschwindigkeit Motorgetriebene Golfwagen bis 30 km/h Motorgetriebene Kinderfahrzeuge bis 20 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Aufsitzrasenmäher) bis 20 km/h sonstige Kraftfahrzeuge bis 6 km/h auf nicht öffentlichen Wegen verkehrende Kfz ohne Höchstgeschwindigkeit Economic Exclusiv Excellent bis 1 Jahr bis 1 Jahr 6 km/h 6 km/h 6 km/h bis 3 Jahre max. 8 Kinder 20 km/h 20 km/h bis 5 Jahre Leistungseinschlüsse Privat-Haftpflichtversicherung Stand 07/2015 gelegentlicher Gebrauch fremder Windsurfbretter und Segelboote eigene Windsurfbretter eigene Segelboote bis 15 qm Kitesurf-Boards und -Drachen ohne Begrenzung der Flughöhe eigene oder fremde Motorboote ohne Führerscheinpflicht gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote mit Führerscheinpflicht Ferngelenkte Land- und Wasser- Modellfahrzeuge Flugmodelle ohne Motoren auch soweit versicherungspflichtig- bis 20 kg Tiere Hüten fremder Hunde und Pferde nicht gewerbsmäßig Reiter fremder Pferde und Benutzung fremder Pferdefuhrwerke Halter oder Hüter von Behindertenbegleithunden (z. B. Blindenhund) Halter oder Hüter von Signalhunden (für Gehörlose) in der Wohnung gehaltene wilde Tiere (z. B. Schlangen oder Spinnen) Immobilien Besitz von Wohnungen oder eines Einfamilienhauses in Europa Besitz eines Zweifamilienhauses, sofern mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird Besitz eines Mehrfamilienhauses, sofern mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird Regressverzicht gegenüber Familienangehörigen als Miteigentümer Besitz eines Wochenend-/Ferienhauses bzw. einer Wochenend- / Ferienwohnung oder fest installierten Wohnwagens in Europa Zum Haus gehörende Gemeinschaftsanlagen (z. B. Garagenhöfe, Spielplätze) Photovoltaikanlagen (inkl. Einspeisung), Garagen, Gärten, Pools, Teiche, Schrebergärten Besitz unbebauter, nicht genutzter Grundstücke Vermietung eines Wochenend- oder Ferienhauses bzw. einer Wochenend- / Ferienwohnung Vermietung von Eigentumswohnungen Vermietung einzelner Räume zu Wohnzwecken Vermietung von Ferienzimmern Vermietung von Garagen Verpachtung nicht gewerblich genutzter, unbebauter Grundstücke bis qm Bauherrenhaftpflicht Bauen in eigener Regie bis ,- EURO unter Einschluss der Bauhelfer Mitversichert sind Erdrutschungen sowie der Gebrauch von Kränen etc. Gewässerschaden Gewässerschäden aus Kleingebinden bis 100 l/ kg einzeln bzw l/ kg gesamt Heizöltanks in Kellern und oberirdische Heizöltanks bis Fassungsvermögen Flüssiggastanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens Privat genutzte Abwassergrube Kosten aus privatrechtlichem sowie aus öffentlich-rechtlichem Grund Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz bis ,- EURO (SB 1.000,- EURO) Mietsachschäden Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen (je nach Deckungsvariante) gemietete oder geliehene bewegliche Sachen (SB 200,- EURO) Inventar in Hotels und Ferienwohnungen Schäden an sonstigen geliehenen Sachen, auch an elektrischen medizinischen Geräten keine Begrenzung der Miet- oder Leihdauer bei elektrischen medizinischen Geräten Abwässer- und Allmählichkeitsschäden Mitversicherung von Vermögensschäden Schlüsselverlust (SB 100,- EURO) fremde private Wohnungsschlüssel Economic Exclusiv Excellent fremde 5 kg im Inland im Inland max. 1 max.8 Betten max. 1 max. 2 Wohneinheiten ,- 25 l / 100 l / kg 1 Mio. / 6 Mio. oder 10 Mio. fremde 10 kg bis qm max. 2 max. 2 max. 3 Wohneinheiten , Liter 1 Mio. / 6 Mio. oder 10 Mio. bis qm max. 3 max. 3 max. 4 Wohneinheiten , Liter 1 Mio. / 6 Mio. oder 10 Mio. bis bis (bis zur Versicherungssumme

7 Vertragsgrundlagen und wichtige Hinweise Leistungseinschlüsse Privat-Haftpflichtversicherung Stand 07/2015 fremde berufliche Schlüssel Schlüsselverlust der zentralen Schließanlage Ausfalldeckung für Personenund Sachschäden Mindestgrenze der Schadenersatzforderung: Voraussetzung: Vor einem Gericht eines Mitgliedstaates der EU, Norwegens oder der Schweiz muss ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil erstritten worden sein. Ausfalldeckung gilt im Rahmen der Vorsorgeversicherung auch für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind. Fortsetzung der Versicherung nach Tod des Versicherungsnehmers Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern und Arbeitskollegen (SB 100,- EURO) Leistung bei fehlender Haftung Personenschäden durch deliktunfähige Personen (z. B. Kinder unter 7 Jahren) Sach- und Vermögensschäden durch deliktunfähige Personen Gefälligkeitshandlungen / Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung Sonstiges Kautionszahlung bis ,- EURO Bedingungsverbesserungen für die Zukunft Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen Einhaltung der Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse keine Leistungsbeschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung Vorsorgeversicherung (3 Mio. für Personenund Sachschäden, ,- EURO für Vermögensschäden) *Verkauf auf Flohmärkten und Basaren, Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung und Schmuck, Erteilen von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie von Fitnesskursen und Mitwirkung von Karnevalsveranstaltungen, Natur- und Waldführungen. Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. B. Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Hund) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter nach Maßgabe der dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (AHB 2012) sowie der Besonderen Versicherungsbedingungen, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Versicherungsschutz besteht nur für die Hunde, die im Antrag angegeben werden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Tarife Tierhalter Economic: Ausreichende Grundabsicherung, die ein hohes Maß an Sicherheit vor Haftpflichtansprüchen bietet, die sich aus dem Halten von Hunden ergeben können. Tierhalter Comfort: Alle Hunderassen können versichert werden. Economic Exclusiv Excellent ,- (bis zur Versicherungssumme Hochwertiger Versicherungsschutz mit Einschluss Mietsachschäden. Bei nachfolgenden Hunden, s. g. Listenhunden (sowie Kreuzungen aus oder mit diesen Hunderassen) erfolgt ein Beitragszuschlag in Höhe von 250 %. Alano American Bulldog (American) Pittbull Terrier American Staffordshire Terrier Bandog Bullmastiff Bullterrier Cane Corso / Cane Corso Italiano Dobermann Dogo Argentino Dogue de Bordeaux Fila Brasileiro Kangal Kaukasischer Owtscharka Mastiff Mastin Espanol Mastino Neapolitano Perro de Presa Canario (Dogo Canario) Perro de Presa Mallorquin Rottweiler Staffordshire Bullterrier Tosa Inu Es wurden die Bezeichnungen der Dachverbände Fédération Cynologique Internationale (FCI), American Kennel Club (AKC), United Kennel Club (UKC) und / oder der Real Sociedad Canina de España (RSCE) sowie die Rassebezeichnungen der einzelnen Bundesländer zugrunde gelegt. Risiken, welche nicht gezeichnet werden Antragsteller mit einem oder mehreren Vorschäden in den letzten fünf Jahren Antragsteller ohne Vorversicherung Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (z. B. Insolvenz) Direktionsanfrage Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt oder Anträge, die abgelehnt wurden Aktiv50plus-Nachlass: Neukunden, die im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns das 50. Lebensjahr vollenden, erhalten auf Wunsch einen Nachlass in Höhe von 15 %. ab 1.000,- (SB 300,-) (SB 150,-) , ,- (bis zur Versicherungssumme (bis zur Versicherungssumme Leistungseinschlüsse in der Tierhalterhaftpflichtversicherung (Hund) Stand 07/ Mio. EURO für Personen-, Sachund Vermögensschäden 10 Mio. EURO für Personen-, Sachund Vermögensschäden mitversichert sind Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Hotelinventar) Auslandsaufenthalt weltweit bis 1 Jahr europaweit bis drei Jahre Fremdhütung Welpen kein Leinenzwang Forderungsausfalldeckung Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt Hundeschlittenfahrten/-rennen Therapeutische Zwecke Teilnahme an privaten Schauvorführungen und Turnieren Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern Flurschäden Blindenhund Vorsorgeversicherung Fortsetzung der Versicherung nach Tod des Versicherungsnehmers Künftige Bedingungsverbesserungen Economic AMMERLÄNDER VERSICHERUNG VVaG Bahnhofstraße 8, Westerstede Tel. (04488) , Fax (04488) Info@ammerlaender-versicherung.de Vorstand: Axel Eilers (Vorsitzender). Gerold Saathoff Aufsichtsratsvorsitzender: Helmut Oeltjendiers Registergericht Oldenburg HRB Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG bis zum vollendeten 6. Lebensmonat ab 1.500,- Comfort 1 Mio. EURO bis (SB 200,-) bis zum vollendeten 12. Lebensmonat Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. C. Sonstige Vereinbarungen und Hinweise Der Vermittler berät Sie bei Abschluss des Vertrages. Er ist zur Entgegennahme mündlicher Erklärungen und Angaben nicht bevollmächtigt, und zwar weder vor noch bei Vertragsabschluss. Sämtliche Erklärungen und Angaben sind daher schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch, wenn Erklärungen und Angaben dem Vermittler gegenüber, bereits bevor Sie diese Klausel gelesen haben, gesprächsweise geäußert wurden. Die selbständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vermittlern verboten und ohne rechtliche Wirkung für die Gesellschaft. Dem Antragsteller wird die Durchschrift des Versicherungsantrages nach Unterzeichnung sofort ausgehändigt. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von dem Versicherer bestätigt werden. Antragsaufnahme Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen also kurzfristiges Geschäft werden grundsätzlich nicht gezeichnet. Vertragsbeginn/-ablauf Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragsstellung. Die Vertragsdauer darf höchstens drei Jahre betragen. Beitragsangleichung Auf die Möglichkeit zur Beitragsanpassung aufgrund von Versicherungsbedingungen und Klauseln sowie bei Anhebung des Versicherungssteuersatzes wurde ich hingewiesen. Zahlweise Jährlich, 1/2jährlich, 1/4jährlich, monatlich. Unterjährige Zahlweise nur bei Abbuchungsverfahren möglich. Mindestrate bei Lastschrift 20,- Euro. Nebengebühren Abgesehen von den gesetzlichen Abgaben (z. B. Versicherungssteuer) berechnen wir: 1. Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro. Mahngebühren bei qualifizierter Mahnung mind. 5,00 Euro. 2. Gebühren bei Rücklastschriften entsprechend dem im Einzelfall von dem Bankinstitut belasteten Gebühren. Schlusserklärung Bitte prüfen Sie die Angabe und Erklärungen, die Sie oder der Vermittler für Sie in diesen Antrag oder in andere Schriftstücke geschrieben haben, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Antragsteller bestätigt, dass seine Erklärungen zu den Gefahrenumständen vollständig schriftlich niedergelegt wurden. Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrenumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen.

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