Gymnasium Pfarrkirchen Grundwissen Sozialkunde 10
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- Petra Kalb
- vor 7 Jahren
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1 Grundlagen unserer Verfassungsordnung 1 10/1 Politik Grundgesetz (GG) Art. 1 GG Art. 20 GG Art. 79 Abs. 3 GG Menschenwürde Menschenrechte Grundrechte: Menschen-/Bürgerrechte Kunst der Staatsverwaltung" Staatliches Handeln in verschiedenen Bereichen (z. B. Innen- und Außenpolitik, Sozialpolitik, Finanzpolitik, Familienpolitik) regelt Beziehungen zwischen Staat und Bürgern Verfassung der Bundesrepublik Deutschland trat am in Kraft bis zur Wiedervereinigung als Provisorium gedacht regelt den Aufbau, die Aufgaben und das Zusammenspiel der Staatsorgane enthält/garantiert die Grundrechte Garantiert den Schutz der Menschenwürde Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Enthält die vier Verfassungsgrundsätze; die BRD ist demnach eine/ein: à Demokratie à Bundesstaat à Rechtsstaat à Sozialstaat Art. 20a GG: Umweltpostulat Ewigkeitsklausel : sichert den Bestand von Art. 1 GG und Art. 20 GG (= unveränderlicher Verfassungskern) Ist das Recht eines jeden Menschen, als Person respektiert und behandelt zu werden. wird in Artikel 1 GG jedem Menschen unantastbar zugesprochen (à Ewigkeitsklausel ) ist wegen der menschlichen Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Selbstbestimmung zu respektieren Staat ist gehindert, erniedrigende, menschenverachtende Maßnahmen durchzuführen und muss solche Angriffe Dritter verhindern Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zukommen, z. B. das Recht auf Meinungsfreiheit. In der Verfassung garantierte Rechte, die jedem Menschen (Menschenrechte, z. B. Glaubensfreiheit) oder nur jedem deutschen Staatsbürger (Bürgerrechte, z.b. Versammlungsfreiheit) gewährt werden. Bundesstaat/Föderalismus Politische Ordnung, in der Gliedstaaten (in der BRD die 16 Bundesländer) in einen Gesamtstaat eingegliedert sind. Die Souveränität der Bundesländer zeigt sich in deren eigener Verfassung (z. B. Bayerische Landesverfassung) Exekutive (Länderregierungen) Legislative (v.a. Landtage) Judikative (Gerichte der Länder) Kompetenzzuweisungen, z. B. Bildungs- und Kulturpolitik Der Föderalismus bewirkt eine vertikale Gewaltenteilung ist garantiert in Art. 20 Abs. 1 GG 1/5
2 Grundlagen unserer Verfassungsordnung 2 10/1 Rechtsstaat Sozialstaat Gewaltenteilung (horizontal) Exekutive Alle staatlichen Handlungen sind an Recht und Gesetz gebunden (Schutz des Bürgers vor dem Staat), für jeden Bürger gelten die gleichen Gesetze (Schutz des Bürgers vor dem Bürger). Staat, der gemäß einer Verfassung verpflichtet ist, das von der Volksvertretung gesetzte Recht zu verwirklichen Grundelemente: Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit, Gewaltenteilung Sinn: Beseitigung jeglicher Willkür, Freiheitssicherung, Gewährleistung der Anteilnahme am polit. Leben Das staatliche Handeln versucht soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Aufgabenstellung, die sich für moderne Staaten aus der Sozialen Frage des 19. Jh. ergab Aufgabenbereiche: Gesundheitswesen, Wahrung einer menschenwürdigen Umwelt, Existenzsicherung, Humanisierung der Arbeitswelt, Altersvorsorge, Ausgleich sozialer Gegensätze nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit, Förderung der Chancengleichheit (Bildungswesen!) Die von der Aufklärung (Locke/Montesquieu) übernommene Vorstellung von der Teilung staatlicher Gewalt in Exekutive, Legislative und Judikative gegenseitige Kontrolle der einzelnen Gewalten Verhinderung von Machtkonzentration/-missbrauch Bundesrepublik: Gewaltenverschränkung ausführende Gewalt" (Bundesebene: Bundesregierung, Bundespräsident) Legislative gesetzgebende Gewalt" (Bundesebene: Bundestag, Bundesrat) Judikative richtende Gewalt" (Bundesebene: Bundesverfassungsgericht) 2/5
3 Mitwirkungsmöglichkeiten in der demokratischen Gesellschaft 1 10/2 Volkssouveränität Demokratie Wahlen Wahlrecht/ Wahlgrundsätze Wahlsysteme Prinzip: Alle Gewalt geht vom Volke aus alle staatlichen Entscheidungsträger verdanken ihre Machtstellung letztlich dem Volk (à direkte / indirekte Demokratie, à Wahlen) staatliche Amtsinhaber sind dem Volk verantwortlich und müssen sich an geltende Gesetze halten griech. Volksherrschaft : politische Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Freiheit und Gleichheit aller Bürger mit dem Recht zu wählen; Elemente: Volkssouveränität, Rechtstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Konstitutionalismus, Pluralismus direkte D. = Teilnahme des Volkes an polit. Beschlüssen indirekte / repräsentative D. = Wahl von Vertretern / Abgeordneten, die anstelle der Wähler Beschlüsse fassen Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten: Volksentscheid / Bürgerentscheid, Bürgerversammlung, Demonstrationen, Petitionen Funktionen der Wahl: Legitimation der Regierenden, Kontrolle, Konkurrenz, Repräsentation / Integration Kennzeichen demokratischer Wahlen: Wahlvorschlag, Kandidatenkonkurrenz, Chancengleichheit, Wahlfreiheit, Wahlrecht, Entscheidung auf Zeit a) aktives vs. passives Wahlrecht b) Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim (vgl. Art. 38 Abs. 1 GG). Mehrheitswahl: Personenwahl ( Erststimme ). Der Kandidat in einem Wahlkreis mit der absoluten bzw. relativen Mehrheit gewinnt den Wahlkreis und erhält einen Parlamentssitz (= Direktmandat). Verhältniswahl: Parteien-Listenwahl ( Zweitstimme ). Parteiliste mit Kandidaten steht zur Wahl. Gesamtzahl der in allen Wahlkreisen abgegebenen Stimmen entscheidet über den prozentualen Sitzanteil im Parlament. Arten von Mehrheiten Eine relative Mehrheit hat, wer mehr Stimmen hat als jeder andere. Eine einfache Mehrheit hat, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen hat. Eine absolute Mehrheit hat, wer mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen hat. Besonderheiten des deutschen Wahlsystems Personalisiertes Verhältniswahlrecht : Verhältniswahl mit Elementen der Mehrheitswahl Überhangmandate: Sie entstehen, wenn für eine Partei in einem Land mit den Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag gewählt werden, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen dort zustehen würden. Fünf-Prozent-Klausel: Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen (oder mind. drei Direktmandate) erhalten, um ins Parlament einziehen zu dürfen. 3/5
4 Mitwirkungsmöglichkeiten in der demokratischen Gesellschaft 2 10/2 Abgeordnete Parteien Fraktionen Koalition Opposition Interessengruppen Medien Widerstandsrecht Mitglieder eines Parlaments freies Mandat" = A. sind an Weisungen / Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden, da sie als Vertreter des ganzen Volkes gelten und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (vgl. Art. 38 Abs. 1 Satz 2). Immunität = Schutz vor Strafverfolgung Politische Gruppen, die über einen längeren Zeitraum Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Sie sind bereit, in Parlamenten und Regierungen Verantwortung zu übernehmen (vgl. Art. 21 GG). Die Abgeordneten einer Partei im Parlament bilden eine Fraktion. Zusammenschluss von mindestens zwei Parteien, die eine Regierung bilden. Parteien (und Personen), die in einem Parlament vertreten, aber nicht an der Regierung beteiligt sind. Funktionen: Kontrolle, Kritik, Mitwirkung bei Gesetzgebung, Stellen von sachlichen/personellen Alternativen, Information der Bevölkerung Vereinigungen, die sich zum Zweck der Vertretung gemeinsamer politischer, wirtschaftlicher oder sozialer Interessen eine feste Organisation geben. Funktionen: Artikulation, Aggregation, Selektion, Integration, Partizipation Problem: Lobbyismus sogenannte 4. Gewalt" (politische) Funktionen: Information, Mitwirkung an Meinungsbildung, Kritik und Kontrolle,Themensetzung Rechtfertigung der Verteidigung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung (vgl. Art. 20 Abs. 4 GG) 4/5
5 Grundwissen Geschichte 10 Grundzüge der politischen Ordnung in Deutschland 10/3 Die fünf ständigen Verfassungsorgane auf Bundesebene Bundestag Bundesrat Bundesregierung / Kabinett Bundespräsident Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident Bundesverfassungsgericht à zu unterscheiden von den nicht ständigen Verfassungsorganen, z. B. der Bundesversammlung à Sitz sämtlicher Organe in Berlin, bis auf BVerfG: Karlsruhe Name des deutschen Parlaments, der Versammlung der vom Volk gewählten Abgeordneten (= Legislative) Element eines parlamentarisches Regierungssystems vier Hauptfunktionen: Gesetzgebung, Wahl, Kontrolle, Artikulation/Kommunikation Vertretung der Bundesländer im Bund (Teil der Legislative) besteht aus Regierungsvertretern der Länder (Anzahl je nach Einwohnerzahl des Bundeslandes, Bayern: 6 Vertreter) Vertreter sind an Weisungen ihrer Landesregierungen gebunden (imperatives Mandat) Personen und Gruppen, die aufgrund einer Parlamentsmehrheit die Regierungsfunktion ausüben (= Exekutive). besteht aus Bundeskanzler ( Chef der Regierung) und den Bundesministern Bundeskanzler wird vom Bundestag mit sog. Kanzlermehrheit gewählt Kanzlerprinzip: Kanzler bestimmt Richtlinien und trägt Verantwortung (sog. Richtlinienkompetenz ) Ressortprinzip: Innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort selbstständig und in eigener Verantwortung Kollegialprinzip: Entscheidungen werden vom Kabinett kollegial, auch per Mehrheitsentschluss gefällt Staatsoberhaupt der BRD (Teil der Exekutive) wird von der Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt hauptsächlich repräsentative Funktion Bundesverfassungsgericht höchstes Gericht der BRD und Hüter der Verfassung" (= Judikative) entscheidet z. B. über Verbot verfassungswidriger Parteien Sitz in Karlsruhe 5/5
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