B S H B O S C H U N D S I E M E N S H A U S G E R Ä T E G M B H. Logistikvereinbarung

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1 B S B O S C U N D S I E M E N S A U S G E R Ä T E G M B Logistikvereinbarung 1. Einführung 1.1 Allgemeiner Zweck Diese Logistikvereinbarung dient dem Zweck, grundsätzliche Regeln und definierte Rahmenbedingungen für ein partnerschaftliches Zusammenwirken der in der Supply Chain Beteiligten zu etablieren. Sie dient als Grundlage für die operative Abwicklung der logistischen Vorgänge zwischen den beteiligten Parteien. Diese Logistikvereinbarung wird um die Anlage Lieferantenspezifische Parameter ergänzt, in der fabrikspezifische Regelungen zu Logistikanforderungen getroffen werden. Darüber hinaus sind materialspezifische Regelungen möglich, die mit dem jeweiligen Disponenten abgestimmt werden müssen. Der BS-Rahmenvertrag bleibt von den in dieser Logistikvereinbarung getroffenen Regelungen unberührt. 1.2 Generelle Verpflichtung des Lieferanten Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, die Versorgung sicher zu stellen und die Produkte: - in der abgerufenen Menge, - zum eingeteilten bzw. vereinbarten Termin, - am richtigen Ort gemäß Lieferplaneinteilung, - mit dem vereinbarten Anlieferprozess, - in den vereinbarten Ladungsträgern, - mit der vereinbarten Packdichte, - in der vereinbarten Palettierung und - in Übereinstimmung mit der vereinbarten Qualität zu liefern. Der Lieferant ist voll verantwortlich für die Planung seiner erforderlichen Fertigungskapazitäten und die Beschaffung der benötigten Teile und Materialien gemäß SAP-Lieferplanvereinbarung. Der Lieferant stimmt sich mit seinen Vorlieferanten ab, von denen er Teile und Materialien bezieht. Bestände werden so gesteuert, dass der Lieferant zu jeder Zeit lieferfähig ist und die Wünsche der BS voll befriedigen kann auf Basis der SAP-Lieferplanvereinbarung und Lieferplaneinteilungen. 2. Ablauf bei Änderungen bzw. Einführung von Neuteilen Änderungen des Anlieferprozesses, des Behälters und der Wechsel von Serien- zu Ersatzteilen werden mit dem Lieferanten abgestimmt. Bei Neuteilen werden dem Lieferanten Parameter wie Behälter, Behälterfüllmenge und Verpackungsvorschrift mitgeteilt. 3. Planung, Information und Kommunikation Im Folgenden werden allgemeine Festlegungen zur Planung, Information und Kommunikation zwischen der BS und dem Lieferanten getroffen. Die Details werden in der Anlage Lieferantenspezifische Parameter ausführlich geregelt. Dem Lieferanten werden SAP-Lieferplanvereinbarung und Lieferplaneinteilungen per EDI oder Lieferantenportal zur Verfügung gestellt. Der Lieferant verpflichtet sich, die Daten und Logistikvereinbarung Seite 1/5

2 B S B O S C U N D S I E M E N S A U S G E R Ä T E G M B Informationen der Lieferpläne zur Kapazitätsplanung zu nutzen und ggf. auch kurzfristig auf Bedarfsänderungen (größer oder kleiner als geplant) der BS reagieren zu können. Eine offensichtlich falsche, fragliche oder ausbleibende Datenübermittlung ist vom Lieferanten umgehend dem verantwortlichen Disponenten zu melden. Der Lieferant ist verpflichtet, den jeweiligen Disponenten in der Fabrik sofort über Probleme zu informieren, die zu Versorgungsproblemen führen können und gleichzeitig alternative Liefermöglichkeiten aufzuzeigen. Insbesondere falls sich ein Kapazitätsengpass in der Fertigung des Lieferanten wegen Maschinenauslastung, Werkzeugproblemen, Problemen in der Materialbeschaffung oder sonstigen Problemen (z.b. Wartungs-/Instandhaltungsmaßnahmen) abzeichnet, ist unverzüglich bzw. vorab der jeweilige Disponent in der Fabrik zu informieren. Der Lieferant ist für eine ordnungsgemäße Belieferung verantwortlich. Um die hierfür notwendigen Informationen sachgerecht zu verarbeiten, sind die erforderlichen Mittel und systemunterstützte Prozesse durch den Lieferanten bereit zu stellen. Die BS verfolgt das Ziel die Geschäftsprozesse zwischen Lieferant und BS mittels EDI zu optimieren. Die Übermittlung der Geschäftsprozesse findet im täglichen Übermittlungszyklus statt. Dies gilt insbesondere für die maschinelle Übermittlung von Lieferplaneinteilungen an den Lieferanten, sowie für die Lieferavisierung mit einem vorausberechneten Wareneingangstermin durch den Lieferanten. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen stellt der Lieferant gemäß VDA Standard 4905 her. Die Verbindung zwischen dem IT-System des Lieferanten und dem System der Fabrik wird direkt beim Lieferanten hergestellt. Kosten, die durch diese Systemanbindung des Lieferanten entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Ausnahmsweise oder solange EDI noch nicht eingerichtet ist, können Lieferplaneinteilungen in einem terminlich begrenzten Zeitraum per Fax übermittelt werden. Die Lieferavisierung muss dann über das BS-Lieferantenportal erfolgen. Die Übermittlung von Lieferavisen mit einem vorausberechneten Wareneingangstermin erfolgt via EDI oder Lieferantenportal. Die hierfür erforderlichen Daten und Nachrichten stellt der Lieferant zur Verfügung. 4. Lieferung 4.1 Allgemeine Anforderungen Die Ladungssicherung ist nach den gültigen Vorschriften durchzuführen. Das Transportmittel ist getrennt nach Abladestellen zu beladen. Der Lieferschein wird bei der Anmeldung im Wareneingang übergeben, er darf nicht der Ware beigelegt sein. In der Regel bestellt die Fabrik alle benötigten Teile und Materialien zeitlich und mengenmäßig auf die geplante Fertigung abgestimmt. Eine tägliche Anlieferung ist üblich. Im Allgemeinen findet der Wareneingang während der normalen Arbeitszeiten der bestellenden Fabrik statt. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Vereinbarungen zwischen Fabrik und Lieferanten über bestimmte Liefertage und/oder Zeitfenster für die Anlieferung. Details werden in der Anlage Lieferantenspezifische Parameter geregelt. Logistikvereinbarung Seite 2/5

3 B S B O S C U N D S I E M E N S A U S G E R Ä T E G M B 4.2 andhabung von Abweichungen Vorablieferungen werden durch die Fabrik nicht angenommen und in der Regel zu Lasten und Risiko des Lieferanten zurückgeschickt. Der Lieferant ist zu Teil-, Vorab- oder zu Mehrlieferungen sowie zur Lieferung von anderen Produkten als in der Lieferplaneinteilung genannt, nur berechtigt, falls er vorher eine entsprechende schriftliche Zustimmung durch die Fabrik erhalten hat. Für zusätzliche von der Fabrik angeforderte logistische Leistungen (z.b. Sonderfahrten) berechnet der Lieferant die marktüblichen Preise, sonstige eventuelle Zusatzkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. 4.3 Leergutabwicklung Leergutabwicklung über BS direkt geführte Konten Zu- und Abgänge von Leergut werden durch die Fabrik geführt. Der Leergutkontensaldo wird für den verbuchten Ladungsträgertyp dem Spediteur ausgehändigt. Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen einzureichen. Ein gesonderter Leergutkontenabgleich kann vom Lieferanten (bei Direktlieferungen) einmal jährlich bei dem Disponenten angefordert werden. Der Leergutausgleich ist regelmäßig vom Lieferanten durchzuführen bzw. zu veranlassen Leergutabwicklung über den Gebietsspediteur Bei Anlieferung der Waren durch einen, von der BS bestimmten, Gebietsspediteur werden die Leergutbestände durch den Gebietsspediteur geführt Lieferschein Der Lieferschein (physisch und elektronisch) muss folgende Informationen enthalten: Lieferantenname und BS-Lieferantennummer Lieferscheinnummer Lieferdatum Materialspezifische Daten: o Bestell-/Lieferplannummer o Materialnummer (BS) o Menge Anzahl Paletten/Boxen/etc. Anlieferadresse 5. Ladungsträger, Verpackung und Kennzeichnung 5.1 Allgemeine Anforderungen Die Ladungsträger und die Verpackung der Teile und Materialien müssen den Anforderungen der Anliefer- und Verpackungsvorschriften der Fabrik entsprechen. Jede Materialnummer ist sortenrein in einem separaten Ladungsträger anzuliefern. Die Anzahl der Produkte in einem Ladungsträger soll auf die Losgröße in der Fertigung abgestimmt sein und wird in Abstimmung zwischen Lieferant und Fabrik festgelegt. Als Mindestbestellmenge wird ein Ladungsträger bzw. die kleinste Verpackungseinheit festgelegt. Gemischte Ladungsträger (z.b. Euro-Paletten mit mehreren Kartons mit verschiedenen Materialnummern) sind schriftlich mit dem Disponenten der Fabrik abzustimmen. Diese Misch-Ladungsträger sind gut sichtbar zu kennzeichnen. Logistikvereinbarung Seite 3/5

4 B S B O S C U N D S I E M E N S A U S G E R Ä T E G M B 5.2 andhabung von Abweichungen BS wird grundsätzlich keine Massenanlieferungen oder Lieferungen in Ladungsträgern, die nicht den Anliefer- und Verpackungsvorschriften der betroffenen Fabrik entsprechen, erlauben und annehmen. Waren dürfen in anderen als den geforderten Ladungsträgern nur mit vorheriger Zustimmung der Fabrik geliefert werden. 5.3 Detaillierte Anforderungen an Ladungsträger, Verpackung und Kennzeichnung Der Lieferant hat die richtige andhabung der Ladungsträger, der Verpackung und der Kennzeichnung im Rahmen der Belieferung der Fabriken entsprechend den fabrikspezifischen Anforderungen gemäß Anlage zum Rahmenvertrag sowie den darin genannten Zusätzen sicherzustellen. Verschiedene Layouts sind gestattet, erforderlich sind folgende Inhalte: Materialnummer (BS) Materialtext Menge pro Schachtel/Ladungsträger Lieferantenname Lieferscheinnummer Produktionsdatum Produktionslos Kennzeichnung der Ladungsträger: Bei Großladungsträgern muss jeder einzelne Kleinladungsträger (KLT) mit einem Etikett versehen sein. Das KLT- Etikett muss grundsätzlich an der Quer- oder Längsseite des Ladungsträgers angebracht werden; es darf nicht auf der Ober- oder Unterseite angebracht sein. Ein Großladungsträger muss zusätzlich mit einem Sammeletikett gekennzeichnet sein. Mehrwegladungsträger dürfen nur dann beklebt werden, wenn ohne ilfsmittel rückstandsfrei zu entfernende Etiketten verwendet werden. Eine Beschriftung an der dafür vorgesehen Befestigung am Ladungsträger (z.b. Einstecklasche) ist vorzuziehen. Bei Mehrfachverpackung sind erweiterte Regeln bzgl. der Etikettierung zu beachten. Fabrikspezifische Regelungen sind gegebenenfalls in der Anlage Lieferantenspezifische Parameter ergänzt. 6. Lieferantenbewertung Die systematische Lieferantenbewertung der BS erfasst regelmäßig die Leistungen von Lieferanten hinsichtlich ihrer Fähigkeit, Fertigungsmaterialien in der vereinbarten Qualität, zum richtigen Zeitpunkt und zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu liefern. Die jährliche Lieferantenbewertung umfasst die Module Produktqualität, Logistik, Preis und Technik. Sie wird materialgruppenspezifisch durchgeführt. Die Bewertung wird vom Qualitätsmanagement, der Logistik, dem Einkauf und der Entwicklung vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine laufende Bewertung der Lieferanten nach Liefertreue, d.h. der termin- und mengengenauen Anlieferung im Rahmen der Regelungen in der Anlage Logistikvereinbarung Seite 4/5

5 B S B O S C U N D S I E M E N S A U S G E R Ä T E G M B Lieferantenspezifische Parameter. Die Liefertreue wird maschinell auf Basis der systemseitig vorhandenen Daten gemessen. 7. Betriebsferien Lieferant at der Lieferant Betriebsferien, so ist auch während dieser Zeit die logistische Abwicklung sicherzustellen. Vorablieferungen werden nicht akzeptiert. Es ist zu gewährleisten, dass auf Lieferantenseite ein Ansprechpartner in der Logistik erreichbar ist...., den... München, den... LIEFERANT BS Bosch und Siemens ausgeräte Gmb Logistikvereinbarung Seite 5/5

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