Hände weg vom Flächentarifvertrag

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1 An die -ver.di Landesbezirksleitungen -Tarifkoordinatoren -ver.di Bezirksgeschäftsstellen Betr.: Tarifpolitisch relevanten Positionen von CDU/CSU und FDP zur Bundestagswahl Hände weg vom Flächentarifvertrag Liebe Kolleginnen und Kollegen, anbei erhaltet Ihr eine Erläuterung der Positionen von CDU/CSU und FDP zum Flächentarifvertrag. Die genannten Parteien planen nach der Bundestagswahl weitgehende und gravierende Änderungen des Tarifvertragsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes. Ziel ist die rechtliche und faktische Schwächung der Tarifautonomie im Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Für unsere Tarifarbeit hätten diese Änderungen gravierende Konsequenzen. Letztlich könnte dadurch auch langfristig die Existenz der Gewerkschaften erheblich beeinträchtigt werden. Die Erläuterung haben wir ergänzt um statistisches Material des WSI zur Tarifbindung, bzw. zur Bedeutung der Flächentarifverträge. Wir möchten Euch bitten, im Vorfeld der Bundestagswahlen diese Positionen intensiv in den Gremien zu diskutieren und sie entsprechend bekannt zu machen. In Veranstaltungen zur Bundestagswahl und Anschreiben sollten die örtlichen Vertreter der Parteien bzw. die Bundestagskandidaten von CDU/CSU und FDP damit konfrontiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Ausarbeitung eignet sich auch zur Vorbereitung von Betriebs- bzw. Personalversammlungen, als Grundlage für Presseerklärungen und für Foliensätze. Weiterhin findet Ihr die Erläuterung auch im Intra-Net unter Tarifpolitik bzw. Tarifpolitische Grundsatzabteilung zum runterladen (ist sinnvoll, da die Grafiken farbig sind). Mit solidarischen Grüssen Berlin, 6.August 2002 Gerold Haag Tarifpolitische Grundsatzabteilung ver.di

2 Hände weg vom Flächentarifvertrag! Zu den tarifpolitischen Positionen von CDU/CSU und FDP Position 1: Der Flächentarifvertrag CDU/CSU: Eine Reform ist notwendig um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der Spielraum für betriebliche Bündnisse für Arbeit soll erweitert werden. Die Tarifparteien erhalten ein begründetes Einspruchsrecht (Quelle: Regierungsprogramm 2002). FDP: Flächentarifverträge vernichten Arbeitsplätze, sie haben deshalb ausgedient. Künftig haben sich die Tarifparteien auf Rahmenbedingungen zu beschränken. Innerhalb des Rahmens wird über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit im Betrieb entschieden (Quelle: Bürgerprogramm 2002). Ver.di stellt fest: In den alten Bundesländern sichern Flächentarifverträge direkt oder indirekt die Arbeitsbedingungen von 78 % der Beschäftigten. In den neuen Bundesländern sind es immerhin 68% der Beschäftigten, die direkt oder indirekt in den Genuss tariflicher Leistungen kommen. Von den insgesamt 36,6 Millionen Erwerbstätigen in der Bundesrepublik im Jahr 2000 wurden rund 27,9 Millionen direkt oder indirekt von Flächen- bzw. Branchentarifverträgen erfasst (Quelle: Hans Böckler Stiftung Grunddaten 2000).

3 2 Die Flächen- bzw. Branchentarifverträge sind damit nach wie vor das überragende und prägende soziale Sicherungssystem in unserem Land. Die FDP will dieses System gänzlich beseitigen. Die CDU/CSU will es erheblich zu Lasten der Beschäftigten einschränken!

4 3 Bei der betriebsbezogenen Betrachtung zeigt sich, dass in den alten Ländern 65% direkt oder indirekt von Flächentarifverträgen erfasst werden, in den neuen Ländern sind dies immerhin 54%.

5 4 Eine hohe indirekte und direkte Tarifbindung findet sich bei den Beschäftigten nicht nur in Großbetrieben wieder, sondern auch in Klein- und Mittelbetrieben. So werden noch 58% der Beschäftigten in Kleinstbetrieben der alten Bundesländer direkt oder indirekt von Flächen- bzw. Branchentarifverträgen erfasst. In den neuen Ländern liegt der Prozentsatz höher, allerdings überwiegt dabei die indirekte Orientierung am jeweiligen Tarifvertrag. Im Ergebnis bestätigen die Daten, die prägende und hohe Normwirkung für die Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen in Deutschland. Eine Einschränkung oder Abschaffung der Flächentarifverträge und die damit verbundene Auflösung sozialer Absicherung hätte unabsehbare, negative Folgen für die Beschäftigten und damit für die gesamte Republik!

6 Position 2: Der Tarifvorrang 5 FDP: Der Tarifvorrang, der bisher abweichende betriebliche Vereinbarungen untersagt ist zu ändern. Betriebliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretung sollen möglich sein, wenn 75 % der Mitarbeiter zugestimmt haben (Quelle: Bürgerprogramm 2002). CDU/CSU: Wir brauchen eine tarifrechtliche Flankierung zur Erweiterung des Spielraums für betriebliche Bündnisse. Wir werden Einstellungshindernisse durch ein besseres Betriebsverfassungsgesetz beseitigen (Quelle: Regierungsprogramm 2002). Das Betriebsversfassungsgesetz sieht in 77 (3) bisher vor: Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. ver.di stellt fest: Wer den Flächentarifvertrag beseitigen oder einschränken will, der muss den 77 (3) BetrVG verändern oder ihn ganz streichen. Sowohl FDP, wie auch CDU/CSU wollen dies. Damit beseitigen sie einen Eckpfeiler der Tarifautonomie. Der Tarifvorrang des Betriebsverfassungsgesetzes ist eine wesentliche Voraussetzung für die Normsetzung von Tarifverträgen.

7 6 Wenn künftig Tarifverträge durch betriebliche Vereinbarungen jederzeit unterlaufen werden dürfen, verkommen Tarifverhandlungen zum Kaspertheater und der Tarifvertrag zum Witzblatt. Betriebs- und Personalräte werden dann darauf angewiesen sein, was der Markt bzw. der Konkurrenzdruck oder der Arbeitgeber ihnen gerade noch zubilligt, ihrer Erpressbarkeit wird Tor und Tür geöffnet. Zu den Plänen den Tarifvorrang einzuschränken stellte der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichtes Prof. Dr. Th. Dieterich fest: Betriebsvereinbarungen über materielle Arbeitsbedingungen sollen unbeschränkt möglich sein und auch zum Nachteil der Arbeitnehmer vom Tarifvertrag abweichen können. Tarifverträge würden zur schwächsten Rechtsquelle unserer Rechtsordnung und die Betriebsräte zu direkten Konkurrenten der Gewerkschaften,... (Th. Dieterich: Betriebliche Bündnisse für Arbeit in der rechtspolitischen Diskussion) Es stehen beim der Änderung des Tarifvorrangs also nicht nur die soziale Sicherung durch die Tarifverträge auf dem Spiel, sondern ebenso die Zukunft der Gewerkschaften und ihr Verhältnis zur betrieblichen Interessensvertretung. Deshalb sagen wir: Hände weg vom Tarifvorrang! 3. Position: Das Günstigkeitsprinzip CDU/CSU: Neben Lohn und Arbeitszeit müssen auch die Beschäftigungsaussichten in den Günstigkeitsvergleich einbezogen werden (Quelle: Regierungsprogramm 2002).

8 FDP: 7 Das Günstigkeitsprinzip muss dahin gehend geändert werden, dass künftig auch ein geringerer Lohn oder eine längere Arbeitszeit für den Erhalt des Arbeitsplatzes günstiger sein kann, wenn hierdurch der Arbeitsplatz gesichert wird und dem 75% der abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens zugestimmt haben (Quelle: Bürgerprogramm 2002). Das Tarifvertragsgesetz bestimmt bisher in 4 (3) dazu: Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Ver.di stellt fest: Diese Regelung schützt alle Beschäftigten vor untertariflichen Arbeitsbedingungen, wenn ein Tarifvertrag gilt. D.h. auch einzelvertraglich und durch Betriebsvereinbarung darf nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abgewichen werden. Ein Günstigkeitsvergleich ist nur zwischen spezifischen Regelungen zulässig, z.b. Vergleich v. kürzerer oder längerer Arbeitszeit, bzw. von geringerer oder höherer Bezahlung. CDU/CSU und FDP wollen dies ändern. Untertarifliche Arbeitsbedingungen, also z.b. eine schlechtere Bezahlung und eine längere Arbeitszeit sollen künftig dann zulässig vereinbart werden können, wenn dadurch ein Arbeitsplatz erhalten oder wenn ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitslosen abgeschlossen wird. Der Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. der Abschluss eines Arbeitsvertrages soll also günstiger sein als die Einhaltung vereinbarter tariflicher Leistungen.

9 Prof. Dr. Thomas Dieterich dazu: 8 Arbeitsvertragliche Verschlechterungen sollen grundsätzlich zulässig sein, wenn dies der Erhaltung von Arbeitsplätzen dient. Eine solche Regelung würde die Schutzwirkung von Tarifverträgen praktisch aufheben. Das Schutzbedürfnis, dem die zwingende Tarifwirkung dient, ergibt sich nämlich aus der arbeitsvertraglichen Verhandlungsschwäche der Arbeitnehmer, die existenziell auf Arbeitsmöglichkeiten angewiesen und dadurch erpressbar sind. (Th. Dieterich: Betriebliche Bündnisse für Arbeit in der rechtspolitischen Diskussion) Durch die geplante Änderung des Tarifvorrangs werden die Betriebsräte erpressbar in bezug auf betriebliche Vereinbarungen, die den Tarifvertrag verschlechtern. Mit der Änderung des Günstigkeitsprinzips werden Beschäftigte und Arbeitsuchende erpressbar in bezug auf den Verzicht von tariflichen Rechten, wenn dadurch der Arbeitsplätze gesichert oder ein Arbeitsverträge begründet werden sollen. Letztlich bedeutet dies, dass künftig schon die Androhung von Personalabbau den Arbeitgeber dazu berechtigen soll die Beschäftigten per arbeitsvertraglicher Vereinbarung in untertarifliche Arbeitsbedingungen zu zwingen. Für Arbeitsuchende ergibt sich die Konsequenz, dass sie nur dann künftig mit einer Beschäftigung rechnen können, wenn sie bereit sind zu untertariflichen Bedingungen zu arbeiten. Der Tarifverträge wären damit in der Praxis nahezu wirkungslos, sie könnten jederzeit durch betriebliche oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen unterlaufen werden. Damit sind faktisch zwei wesentliche Eckpfeiler der Tarifautonomie beseitigt. Die Koalitionsfreiheit und das Recht der Tarifparteien Tarifverträge abzuschließen, ständen damit nur noch auf dem Papier. Tarifpolitische Grundsatzabteilung ver.di

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