Preissystem für die Nutzung von Strom Preisblatt ab
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- Sofie Lichtenberg
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1 system für die Nutzung von Strom In unseren Netznutzungspreisen sind enthalten: Die Netzinfrastruktur, das heißt die Bereitstellung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren und weiteren Betriebsmitteln des Verteilnetzes. Die Kosten für das vorgelagerte Netz, das heißt die Kosten die die e.wa riss Netze GmbH an den vorgelagerten Netzbetreiber EnBW Regional AG entrichtet. Die Systemdienstleistungen, das heißt Dienstleistungen, die zur Verteilung des Stromes notwendig sind und die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Stromversorger bestimmen. Die elektrischen Verluste, das heißt die beim Transport von Strom entstehenden Verluste bis zur des Kunden. Entgelte für dezentrale Einspeisung, das heißt die den Betreibern dezentraler Versorgungsanlagen vergüteten Entgelte. Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte, bestandteile zugerechnet: Konzessionsabgabe: Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. In der Regel handelt es sich dabei um die in der Konzessionsabgabenverordnung aufgeführten Höchstsätze. Netzgutschrift für Einspeiser: Die e.wa riss Netze GmbH zahlt an dezentrale Einspeiser ein Entgelt gemäß 18 StromNEV. EEG-Einspeiser und Einspeiser, die ein Entgelt nach 4 Abs. 3 Satz 1 KWK-G vereinbart haben, erhalten keine Vergütung. Dezentrale Einspeiser ohne Lastgangmessung erhalten nur ein Entgelt für die eingespeiste Arbeit, jedoch kein Entgelt für die eingespeiste Leistung. Mehr-/Mindermengen gemäß 13 Abs. 3 StromNZV für SLP- und TLP-n gemäß den en der EnBW Regional AG. Aufschlag gemäß KWK-Gesetz. Umlage nach 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV Umlage nach 17f EnWG Offshore Haftungsumlage Alle e sind, soweit nicht anders angegeben, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV werden die Netzentgelte für den kommunalen Eigenverbrauch der Gemeinde um 10 % reduziert. Höhe der Konzessionsabgaben im Netzgebiet (gemäß 2 KAV) Bei der Entnahme von Tarifkunden Gemeinden bis Einwohner Gemeinden bis Einwohner 1,32 Ct/kWh 1,59 Ct/kWh Bei der Entnahme von Tarifkunden in der Schwachlastzeit 0,61 Ct/kWh Bei der Entnahme von Sondervertragskunden ¹) ²) 0,11 Ct/kWh ¹) Letztverbraucher mit Entnahme auf dem Niederspannungsnetz, die nicht in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres eine Leistung von 30 kw überschreiten und deren Jahresverbrauch nicht mindestens kwh beträgt, gelten im Sinne der KAV nicht als Sondervertragskunden. ²) Liegt der durchschnittliche Bezugspreis je Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben, jedoch ohne Umsatzsteuer bei Letztverbrauchern unter dem Grenzpreis, ist keine Konzessionsabgabe zu entrichten. Maßgeblich sind vom statistischen Bundesamt jeweils für das vorletzte Kalenderjahr veröffentlichten Durchschnittserlöse ohne Umsatzsteuer. blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Stand 12/2015
2 blatt bei Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer T von mindestens h/a Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung Jahrespreise Leistungspreis pro Jahr ( /kw) Arbeitspreis Ct/kWh Mittelspannungsnetz 76,63 0,34 Umspannung zur Niederspannung 74,80 0,57 Niederspannungsnetz 66,87 0,95 Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV. Hinzu kommen die Entgelte für Abrechnung und die Konzessionsabgabe. Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung erhoben sofern die e.wa riss Netze diese Leistungen erbringt. Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung Monatspreissystem Leistungspreis pro Monat ( /kw) Arbeitspreis Ct/kWh Mittelspannungsnetz 12,77 0,34 Umspannung zur Niederspannung 12,47 0,57 Niederspannungsnetz 11,15 0,95 Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV. Hinzu kommen die Entgelte für Abrechnung und die Konzessionsabgabe. Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung erhoben sofern die e.wa riss Netze diese Leistungen erbringt. Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der von der Zählung Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformationsverluste um 1,3 %. Blindstrom Entgelt fällt an, wenn Blindarbeit >50% der gelieferten Wirkarbeit in einem Abrechnungszeitraum 0,92 (Ct/kVarh) blatt bei Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer T von weniger als h/a blatt ab Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung Jahrespreise Leistungspreis pro Jahr ( /kw) Arbeitspreis Ct/kWh Mittelspannungsnetz 10,64 2,98 Umspannung zur Niederspannung 12,44 3,06 Niederspannungsnetz 15,02 3,03 Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV. Hinzu kommen die Entgelte für Abrechnung und die Konzessionsabgabe. Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung erhoben sofern die e.wa riss Netze diese Leistungen erbringt. Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der von der Zählung Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformationsverluste um 1,3 %. Blindstrom Entgelt fällt an, wenn Blindarbeit >50% der gelieferten Wirkarbeit in einem Abrechnungszeitraum 0,92 (Ct/kVarh) blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 2 von 11
3 blatt für Reservenetzkapazität für Kunden mit Eigenerzeugung Kunden mit Eigenerzeugung können für den Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlagen eine Netzreservekapazität bestellen. Die Abrechnung der Inanspruchnahme von Netzreservekapazität erfolgt entsprechend der im Kommentarband zur Umsetzung der Verbändervereinbarung (VVII+) getroffenen Festlegungen. Einzelheiten werden mit Abschluss des Netznutzungsvertrags geregelt. Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität* h/a ( /kwa) h/a ( /kwa) h/a ( /kwa) Mittelspannungsnetz 26,59 31,91 37,23 Umspannung zur Niederspannung 31,11 37,33 43,55 Niederspannungsnetz 37,56 45,07 52,58 * Bei Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität über 200 h/a bzw. 400 h/a erfolgt die Abrechnung über den Gesamtzeitraum gemäß der sich neu ergebenden stufe. Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt nach dem normalen blatt berechnet. In den Entgelten für Netzreservekapazität ist auch das Netzentgelt (ohne Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV) für die Arbeit während der Inanspruchnahmezeit enthalten. Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der von der Zählung Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformationsverluste um 1,3 %. Blindstrom Entgelt fällt an, wenn Blindarbeit >50% der gelieferten Wirkarbeit in einem Abrechnungszeitraum 0,92 (Ct/kVarh) blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 3 von 11
4 blatt für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung - Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile Netznutzungsentgelt Art Arbeitspreis netto (Ct/kWh) Kunde im Niederspanungsnetz ohne Lastgangzählung 4,98 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen 2,49 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.b. Elektro-Wärmepumpen) Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV. Hinzu kommen die Entgelte für Abrechnung und die Konzessionsabgabe. Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung erhoben sofern die e.wa riss Netze diese Leistungen erbringt. 2,49 blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 4 von 11
5 blatt für Messung, Messstellenbetrieb, Ablesung und Abrechnung Netznutzungsentgelt für Kunden mit Leistungsmessung mit Lastgangmessung Mittelspannungsnetz Lastgangzählung ¹) Messung je Übergabe einer Spannungsebene Niederspannungsnetz Lastgangzählung ¹) Messung je Übergabe einer Spannungsebene Messung Jahrespreis Abrechnung Jahrespreis Messstellenbetrieb Jahrespreis 125,00 154,08 385,44 125,00 154,08 245,28 GSM-Modem ,00 Abschlag MS-Wandlersatz ,16 Abschlag NS-Wandlersatz ,00 Netznutzungsentgelt Messung für Kunden ohne Leistungsmessung ohne Leistungsmessung jährliche Ablesung halbjährliche Ablesung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung Niederspannungsnetz ) 2,50 5,00 10,00 30,00 Eintarif-, Zweitarif- und Basiszähler² Netznutzungsentgelt Abrechnung für Kunden ohne Leistungsmessung ohne Lastgangmessung jährliche Abrechnung halbjährliche Abrechnung Vierteljährliche Abrechnung monatliche Abrechnung Niederspannungsnetz ) 12,84 25,68 51,36 154,08 Eintarif-, Zweitarif- und Basiszähler² Pauschalanlage 4,65 9,30 18,60 55,80 Netznutzungsentgelt Messstellenbetrieb für Kunden ohne Leistungsmessung ohne Lastgangmessung Messstellenbetrieb Jahrespreis Niederspannungsnetz Eintarifzähler ² ) 7,80 Niederspannungsnetz Zweitarifzähler ² ) 12,00 Basiszähler (nach 21b Abs. 3a/3b EnWG ² ) 41,79 I-Wandler *) 18,00 Tarifschaltuhr 9,60 für Impulsweitergabe pro Kunde bis 4 Kontakte *) I-Wandler = Wandlersatz Ein Wandlersatz besteht in der Niederspannung aus Stromwandlern und in der Mittelspannung aus Spannungs- und Stromwandlern. 55,00 Im Leistungsumfang sind enthalten: ¹) Lastgangzähler mit Messwandlern, Messdatenerfassung auf 1/4h-Basis, Fernübertragung der Messdaten über kundeneigenen Telefon-Festnetzanschluss, Datenaufbereitung, tägliche Datenbereitstellung an 1. Adresse per ; Abrechnung der Netznutzung je Spannungsebene ²) Zähldatenerfassung und -aufbereitung, jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 5 von 11
6 blatt für Zuschläge auf Grund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK-G) Die Übertragungsnetzbetreiber gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Gesetzesnovelle zum KWKG bis Ende des Jahres 2015 verabschiedet wird und das neue Gesetz ab umgesetzt werden kann. Daher sind für den Wälzungsprozess die folgenden Aufschläge in Ansatz zu bringen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr je Abnahmestelle 0,445 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht - (Endverbrauchskategorie B) 0,445 Ct/kWh 0,040 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes - (Endverbrauchskategorie C) e sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zzgl. Umsatzsteuer. 0,445 Ct/kWh 0,030 Ct/kWh Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 9 Abs. 7 KWKG blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 6 von 11
7 blatt für Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zur Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Letztverbrauch <= kwh/a je 0,378 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch, <= kwh/a und Letztverbrauch, der über kwh/a und hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,378 Ct/kWh 0,050 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch, <= kwh/a und Letztverbrauch, der über kwh/a und hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes - (Endverbrauchskategorie C) e sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zzgl. Umsatzsteuer. 0,378 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 19 Abs. 2 StromNEV in Verbindung mit 9 Abs. 7 KWKG. Die Systematik zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben zu 19 Abs.2 StromNEV wurde mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 7 von 11
8 blatt für Aufschläge aufgrund 17f des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG-Novelle) (Offshore-Haftungsumlage) Gemäß 17f Abs. 5 EnWG wurde festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden. Die Übertragungsnetzbetreiber teilen diese Kosten untereinander über einen horizontalen Belastungsausgleich gemäß 9 Abs. 3 KWKG auf. Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Letztverbrauch <= kwh/a je 0,040 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= kwh/ar und Letztverbrauch, der über kwh/a und hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,040 Ct/kWh 0,027 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= kwh/a und Letztverbrauch, der über kwh/a und hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C) e sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zzgl. Umsatzsteuer. 0,040 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 8 von 11
9 blatt für Aufschläge aufgrund 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Umlage für abschaltbare Lasten) Die Umlage für abschaltbare Lasten wurde ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 ausgelaufen ist und für den Zeitraum ab momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten. blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 9 von 11
10 Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengenpreise werden monatsweise ermittelt und gelten jeweils ab dem 06. Werktag eines Monats bis zum 05. Werktag des darauffolgenden Monats. Die aktuellen Entgelte finden Sie auf der Internetseite unter dem Verzeichnis Veröffentlichungspflichten im Unterverzeichnis Netzentgelte. blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 10 von 11
11 blatt für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten Für jeden Einsatz eines Beauftragten der e.wa riss Netze GmbH Entgelte in (netto) Entgelte in (brutto) Unterbrechung der Anschlussnutzung 36,00 42,84 Wiederherstellung der Anschlussnutzung innerhalb der regulären Arbeitszeit 36,00 42,84 Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der regulären Arbeitszeit nach Aufwand Vorgenannte Entgelte sind ausschließlich in der Netzebene Niederspannung gültig. Netzsperrungen wie z.b. Dachständersperrungen sowie Sperrungen in anderen Netzebenen werden individuell abgewickelt und nach Aufwand in Rechnung gestellt. Über eine individuelle Abwicklung der Unterbrechung informiert die e.wa riss Netze GmbH vorab den beauftragten Lieferanten. blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 11 von 11
Preissystem für die Nutzung von Strom Preisblatt ab
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