Unternehmenssteuerreform die Abgeltungssteuer
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- Eleonora Nele Egger
- vor 8 Jahren
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1 Unternehmenssteuerreform die Abgeltungssteuer Eine von Steinbrück und Koch geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe legte am ein Eckpunktepapier vor, welches als Basis für die weitere Gesetzgebung gelten sollte. Am wurde ein Referentenentwurf zum "Unternehmenssteuerreformgesetz 2008" veröffentlicht. Sechs Jahre nach der letzten grundlegenden Änderung der Besteuerung (Wechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren) soll schon wieder ein grundlegender Systemwechsel erfolgen. Nach langen Diskussionen, viel Kritik und zweimaligem Verschieben wurde es Mitte März dann regierungsamtlich: Die Verabschiedung hat Anfang Juli stattgefunden, die Reform soll nun zum in Kraft treten, teilweise aber auch erst zum , so etwa die Abgeltungssteuer, auf die ich hier näher eingehen will: Was ist ihr Inhalt? Für private Kapitalerträge ( 20 EStG) wird ab dem eine Abgeltungssteuer von 25 % eingeführt, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer. Auf Zinsen, 100 % der Dividenden und bei privaten Veräußerungsgeschäften, die jetzt als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen sind, wird sie fällig. Ebenso auf Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten. Das Halbeinkünfteverfahren, nach dem bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, wird gleichzeitig abgeschafft. Führt die pauschale Besteuerung der Kapitaleinkünfte für den Steuerpflichtigen zu einer höheren Steuerbelastung, so kann er die Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung angeben, so dass dann die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgt. Zur Abführung der Kirchensteuer ist gegenüber der Bank zu erklären, welcher Konfession der Steuerpflichtige angehört. Nicht unter die Abgeltungssteuer fallen Zinsen und Einnahmen aus stillen Beteiligungen, wenn Gläubiger und Schuldner nahe stehende Personen sind oder ein Gesellschafter (oder eine ihm nahestehende Person) zumindest mit 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Der Steuersatz 1
2 ist grundsätzlich unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers der Kapitalerträge. Dies ist der wesentliche Unterschied zur derzeit in Deutschland erhobenen Kapitalertragssteuer bzw. Zinsabschlag. Diese Steuern werden zwar auch vom Kreditinstitut einbehalten, aber die Kapitalerträge unterliegen dennoch der individuellen Einkommensteuer des Empfängers, wobei die einbehaltene Steuer angerechnet wird. Bei der Abgeltungssteuer besteht allerdings auch Veranlagungswahlrecht, wodurch die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dadurch soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige mit geringen Erträgen überproportional hoch besteuert werden. Neu bei der Abgeltungssteuer ist auch die unbefristete Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Diese ersetzt die bisherige Regelung der 12- monatigen Spekulationsfrist. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab dem , das heisst, das alle bestehenden Wertpapiere, die bis zum gekauft wurden/ werden, der alten Regelung unterliegen und bei Veräußerung nach 12 Monaten abgeltungssteuerfrei sind. Was sind ihre Folgen? Dividenden werden zu 100 % vesteuert, nicht mehr nur noch zur Hälfte. Da die Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres nicht mehr gilt, sind auch Kursgewinne außerhalb der 12-monatigen Frist der Besteuerung zu unterwerfen. Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden derzeit nur zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden. Durch die Abgeltungssteuer werden hier künftig nur noch 12,5 % Steuern fällig. Ausschüttungen offener Immobilienfonds werden zukünftig mit 25 % belastet. Stammen die Ausschüttungen hingegen aus der Veräußerung von Immobilien, müssen diese wie bisher gar nicht versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Bei Aktienfonds fällt das Fondsprivileg weg. Nach dem konnten Manager unabhängig von Haltefristen für Privatanleger steuerfrei verkaufen. Bei thesaurierenden Fonds wirkt sich die künftige Steuerpflicht bei Verkauf schmerzhaft aus. Dachfonds kommen besser weg als "normale" Fonds. Der Austausch der Zielfonds stellt näm- 2
3 lich keinen Verkauf dar und rettet damit bei vor 2009 erworbenen Anteilen die Steuerfreiheit. Für Hedge Fonds entfällt das Privileg, an den Temrinbörsen spekulieren zu können ohne Steuern auszulösen. Allerdings sind auf der Fondsebene angefallene Gebühren und Schuldzinsen weiterhin verrechenbar. Bei Anleihen werden die Zinsen im Schnitt geringer besteuert als noch derzeit und Kursgewinne spielen bei Festverzinslichen oft keine Rolle. Hier lohnt es in Bonds mit hohen Kupons zu investieren. Die Zinsen bei den Rentenfonds werden generell geringer, zumindest aber nicht höher als momentan. Besonders attraktiv werden Fonds, die auf einen Mix aus Titeln mit besonders hohem Kupon setzen. Schlechter weg kommen Fonds, die auf Kursgewinne durch Kauf unter pari setzen. Für REITs gilt das Halbeinkünfteverfahren schon vor 2009 nicht mehr, weder für Dividenden, noch für realisierte Kurserträge. Die oft üppigen Ausschpttungen werden geringer besteuert. Das wiegt schwerer als der Wegfall der Spekulationsfrist. Fazit: Verlierer der Abgeltungssteuer sind Aktien, Aktienfonds, Hedge-Fonds, Zertifikate und Private Equity-Fonds. Gewinner sind Anleihen, insbesondere abgezinste Anleihen wie Zerobonds, Festgelder, Garantiezertifikate, Rentenfonds, offene Immobilienfonds, REITs und Kapitallebensversicherungen. Wer profitiert und wer eben nicht? Privaten Anlegern mit kleinen und mittleren Einkommen wird die Abgeltungssteuer vermutlich teuer zu stehen kommen. Anleger werden bei Dividendenzahlungen künftig noch stärker belastet. Denn derzeit werden die Zahlungen nur zur Hälfte besteuert. Der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens dürfte vor allem langfristig orientierte Anleger wie Belegschaftsaktionäre treffen. Für Steuerpflichtige mit einem Steuersatz von weniger als 25 % soll es für die Kapitalerträge zwar eine Sonderregelung geben, dennoch ist eine satte Mehrbelastung die Folge. Bei einer Dividende von Euro und einem Steuersatz von 15 % einschließlich Solidaritätszuschlag wären derzeit noch 79,10 Euro an den Fiskus zu zahlen, ab dem sind es dann 158,28 Euro! Für Personen mit einem hohen zu ver- 3
4 steuernden Einkommen (d.h. hohem Einkommensteuersatz) ist die Abgeltungssteuer jedoch günstiger, als der derzeitige Zinsabschlag. Großanleger können sich über eine Abgeltungssteuer von 25 % freuen, wenn sie vorher den Spitzensteuersatz von 42 % zahlen mussten. Und nicht zuletzt werden auch die Inhaber einer Kapitallebensversicherung profitieren und die Inhaber von Anteilen offener Immobilienfonds (s.o.). Was muss jeder tun? Diese Frage ist eigentlich am einfachsten zu beantworten. Und auch am leichtesten auszuführen. Denn getan werden muss zunächst erst einmal nichts. Ab 2009 ist es das Kreditinstitut, bei dem die Wertpapiere gehalten werden, das verpflichtet ist, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen. Die inländischen Schuldner/Zahlstellen sind verpflichtet, von bestimmten im Inland dem Gläubiger zufließenden Erträgen aus Kapitalanlagen einen Steuerabzug vorzunehmen und direkt an die Finanzverwaltung abzuführen. Damit ist die Einkommensteuer des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten. Um der Ausführung der Abgeltungssteuer ein Schnippchen zu schlagen, sollten einige aber doch aktiv werden: Damit auch Normalverdiener profitieren, die ihr Erspartes bisher in Aktien angelegt hatten, sollten diese ihre Depots umschichten. Und zwar weg von Aktien, hinein in die Zinspapiere. Denn die Klippe der Abgeltungssteuer kann durch Investitionen in Zinsprodukte wie Anleihen, Bundesschatzbriefe oder Festgeld umschifft werden. Und auch das klassische Zinspapier, das Sparbuch, wird wieder an Attraktivität gewinnen. Für Zertifikate gilt ein eingeschränkter Bestandsschutz. Dieser wurde unlängst beschlossen, um "Steuergestaltungen" zu umgehen. Für Zertifikate die nach dem 14. März 2007 erworben wurden und erst nach dem 30. Juni 2009 mit Gewinn verkauft werden, wird die neue Steuer fällig. Gleiches gilt natürlich auch für Zertifikate, die ab dem erworben werden. Auch die Entscheidung, welche Investitionen auf Kredit finanziert werden, sollte mit Blick auf die neuen Regeln gefällt werden. Werbungskosten, die bei der Geldanlage entstehen, werden nach der Reform generell nicht mehr berücksichtigt. Sowohl Schuldzinsen als auch Depot- und Beratungsgebühren sind ab 2009 mit dem 4
5 neuen Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgegolten. Was darüber hinaus anfällt, kann nicht abgesetzt werden. Fazit: Die Abgeltungssteuer hat nicht nur Nachteile. Immerhin stellt sie die gleichmäßige Besteuerung der Zinseinkünfte sicher, ohne dass der Staat die privaten Vermögenswerte ausspäht. Dabei findet der Steuerabzug direkt an der Quelle statt. An dieser Stelle muss jedoch auch auf die Schwierigeiten des Verfahrens hingewiesen werden. Noch ist die genaue Ausführung nämlich nicht abschließend ausgestaltet. Jetzt schon konstatiert werden kann, dass eine Vereinfachung der Besteuerung der Erträge aus Kapitalvermögen angesichts einer selbst für Fachleute kaum noch zu überblickenden Komplexität dringend erforderlich war. Was die Besteuerung der Anleger betrifft, sind die Reformsätze allerdings leicht verfehlt. Gerade Anleger mit niedrigem oder mittlerem Einkommen werden benachteiligt, zumindest führt die Steuer für sie aber nicht zu einer Vereinfachung. Und das langfristige Sparen (zumindest in Form von Aktien) für die Altersvorsorge wird überdies völlig unattraktiv. Bleibt zu hoffen, dass keine Kapitalflucht ins Ausland Folge des neuen Gesetzes sein wird! 5
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