Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 19:30 Uhr 23:05 Uhr Stimmberechtigte Stadtverordnete: 33 davon anwesend: 29 Stadtverordnetenvorsteher L. Schumacher begrüßt die Anwesenden, eröffnet um Uhr die Sitzung. Einwendungen gegen Ladung und Tagesordnung wurden nicht erhoben. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. 1. Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Stadt Steinau an der Straße Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Bedarfs- und Entwicklungsplan in den Ausschüssen ausgiebig zu behandeln und zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen. Die Abstimmung darüber, den Bedarfs- und Entwicklungsplan in den neuen Gremien weiter zu behandeln, ergibt: -25 Stimmen dafür- -keine Stimme dagegen- -1Stimmenthaltung- Stadtbrandinspektor D. Berthold stellt den Bedarfs- und Entwicklungsplan im Entwurf vor. 2. Bericht des Magistrats Bürgermeister Uffeln berichtet über: - Gewerbesteueraufkommen - Haushaltsvollzug Ausnahme zur Friedhofssatzung - Stadtsanierung - kommunaler Finanzausgleich - Befreiungen zum Bebauungsplan - Bauleitplanung Sachsen II u. Rhönblick - Uerzeller Wasser, Steinaubach - Stadtentwicklung - Bedarfs- und Entwicklungsplan - Beschaffung von Rollcontainer für Feuerwehren - Flüchtlingswesen befristete Einstellung - Geoportal Osthessen

2 - Bauvoranfragen, Grundstücke - Stundung, Erlass und Niederschlagung von Forderungen - zukünftige Aufgabenerledigung/ Planungen (beispielsweise Abschluss 2014 Kulturleitbild) - Kulturleitbild - Asylwesen - Gewerbeführer - SteinauTV - Bürgersprechstunden - Vernetzung/ Vermarktung der Brüder-Grimm-Stadt - Kindergärten - Stand zur Abweichungen des Regionalplanes Am Berg - Rechtsstreit Fa. Seipel - Rechtsstreit Sanierung Brüder-Grimm-Straße - Gebührenrechtliche Auseinandersetzung - Übernachtungen - Vereinsforum - Auslage Windkraftplanung Jossgrund - ICE Trasse - Madonna Sarrod - Erholungsort Ulmbach - Zulassungsstelle Bergwinkel 3. Widmung und Benennung einer Straße im Stadtteil Ulmbach Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des nachfolgenden Beschlussvorschlags der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung: Die Straße im Stadtteil Ulmbach zwischen der Steinauer Straße (L3195) und der Waldstraße mit der Flurbezeichnung Ulmbach, Flur 4, Flurstück 570/2 und 570/3 wird mit der Straßenbezeichnung Ligusterweg benannt. Gemäß 4 Absatz 1 in Verbindung mit 3 Absatz 1 Nr. 3) des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom (GVBl. S. 166), zuletzt geändert am (GVBl. S. 254) wird der Ligusterweg als Gemeindestraße, die überwiegend dem Verkehr innerhalb des Stadtteils Ulmbach zu dienen bestimmt ist, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Abstimmung hierüber ergibt: -29 Stimmen dafür (einstimmig)- -keine Stimmen dagegen- -keine Stimmenthaltung- 4. Bauleitplanung der Stadt Steinau an der Straße hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Verlängerter Rhönblick im Stadtteil Seidenroth Der Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung empfiehlt einstimmig die Annahme mit folgendem Beschlussvorschlag: Die Vorlage vom bekanntgegeben. Nach Beratung wird beschlossen I. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 2 (1) BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes Verlängerter Rhönblick in Steinau an der Straße / Stadtteil

3 Seidenroth. Mit dem Bebauungsplan soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) bauleitplanerisch festgesetzt werden. II. Der Räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 3,4,5 und 6 der Flur 5 (siehe beigefügte Plankarte Anlage 1) III. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und das Beteiligungsverfahren ist einzuleiten. (Die Plankarte Anlage 1 ist am Ende der Niederschrift enthalten.) Stadtverordnete A. Schultheis stellt den Änderungsantrag im Beschlussvorschlag zur Ziff. I Satz 2 die Bezeichnung Allgemeines Wohngebiet (WA) zu streichen und stattdessen Mischgebiet einzutragen. Die Abstimmung über den Änderungsantrag ergibt: Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag ergibt: -14 Stimmen dafür- -14 Stimmen dagegen- -1 Stimmenthaltung- -24 Stimmen dafür- -keine Stimme dagegen- -5 Stimmenthaltungen- 5. Bauleitplanung der Stadt Steinau an der Straße, Kernstadt Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Sachsen II" hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB - Umweltprüfung gemäß 2 (4) BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach 3 und 4 BauGB 6. Bauleitplanung der Stadt Steinau an der Straße, Kernstadt hier: a) Aufstellungsbeschluss zur 3.Änderung des Bebauungsplanes Sachsen II b) Verfahrensdurchführung gemäß 3 und 4 BauGB Bürgermeister Uffeln erläutert die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag: Die Vorlage vom wird bekannt gegeben. Nach Beratung wird beschlossen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 2 (1) BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Steinau an der Straße im Bereich Sachsen II am Nordostrand der Kernstadt Steinau. 2. Ziel der Änderung ist die Bereitstellung der planungsrechtlichen Grundlage für die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) und eines Mischgebietes (MI) analog den Festsetzungen des Bebauungsplanes Sachsen II 3. Änderung 3. Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung um fasst di Fläche der bislang rechtswirksamen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (festgestellt durch Beschluss vom ) 4. Nach 2 (4) BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung zur Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Gemäß dem Abschichtungsgebot des 2 (4) S.5 BauGB wird der Umweltbericht zum Bebauungsplan auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes herangezogen. 5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen

4 6. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen der 3 und 4 BauGB Der Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Beschlussvorschlags. Stadtverordneter T. Betz stellt folgenden Antrag zu TOP 6 Ziff. VI anzufügen. Die CDU-Fraktion beantragt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans analog des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom ohne die Flächen nördlich der Wegeparzelle Flurstück 68/8 festgesetzt wird. Die Sitzung wird von Uhr bis Uhr unterbrochen. Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag ergibt: -27 Stimmen dafür- -keine Stimme dagegen- -2 Stimmenthaltungen- Der Beschlussvorschlag zu TOP 6 lautet wie folgt: Den Stadtverordneten wird die Vorlage vom bekanntgegeben. Nach Beratung wird beschlossen I. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß 2 (1) BauGB die Aufstellung eines 3. Änderungsplanes zum Bebauungsplan Sachsen II Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sachsen II 3. Änderung umfasst mit einer Gesamtfläche von rund 4,4 ha die Flurstücke 44/9, 44/8, 44/7, 44/4, 41/2, 42/14 teilweise, 40/4 teilweise, 40/5, 39/8 teilweise, 39/9 teilweise, 39/10, 39/11, 38/3, 38/4, 39/5, 68/9 teilweise, 37/3 teilweise, 69/4 teilweise, 49, 50, 51 in der Flur 20 der Gemarkung Steinau. Der Geltungsbereich ist der nachstehenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. II. Zielsetzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) sowie teilbereichsweise die Festsetzung von Mischgebietsflächen (MI) auf der gesamten Fläche zwischen dem rechtskräftigen Bebauungsplan Sachsen I (Sondergebiet Einzelhandel) im Süden und der in Richtung Osten verlängerten Nordstraße (Flurstück 65/5) im Norden. Der Bebauungsplan Sachsen II 3. Änderung ersetzt mit seiner Rechtskraft vollständig den Bebauungsplan Sachsen II III. Die Durchführung des Bauleitverfahrens erfolgt gemäß 3 und 4 BauGB. Nach 2 (4) BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. IV. Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Steinau im Südlichen Teilbereich Mischbauflächen sowie ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel ausweist, ist (unter Beachtung des Entwicklungsgebotes des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan nach 8 (2) BauGB) der Flächennutzungsplan im betreffenden Teilbereich im Parallelverfahren zu ändern. V. Der vorliegende Aufstellungsbeschluss ist nach 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. (Anlage 1 ist am Ende der Niederschrift enthalten) Der Beschlussvorschlag zu TOP 6 wird mehrheitlich vom Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung zur Beschlussfassung empfohlen.

5 Die Abstimmung über den ergänzten Antrag zu TOP 6 ergibt: -14 Stimmen dafür- -13 Stimmen dagegen- -2 Stimmenthaltungen- Der Bürgermeister gibt zu Protokoll, dass er diesem Beschluss gem. 63 HGO widerspricht. 7. Abschluss der Stadtsanierung in Steinau an der Straße: Bürgermeister Uffeln zieht den Tagesordnungspunkt zurück. 8. Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Februar 2016 hier: Aufstellen einer Straßenlaterne an der Bushaltestelle Mooshecke Stadtverordnete A. Schultheis erläutert folgenden Antrag: Der Magistrat wird beauftragt, die Aufstellung einer Straßenlaterne an der Bushaltestelle Tropfsteinhöhle/ Mooshecke in Auftrag zu geben. Der Antrag wird zurückgezogen. 9. Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Februar 2016 hier: Kostenloser Kindergartenbus Stadtverordneter A. Lifka erläutert folgenden Antrag: Der Magistrat wird beauftragt in allen Stadtteilen ohne eigenen Kindergarten einen kostenlosen Kindergartenbus einzurichten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Buskinder die Kernzeiten in vollem Umfang nutzen können. Dazu soll in den jeweiligen Stadtteilen der Bedarf abgefragt werden bei Eltern mit Kindern im Kindergarten und auch bei Eltern, deren Kinder im Jahr 2016 noch in den Kindergarten kommen. Die Kostenermittlung ist im HFA vorzustellen. Stadtverordnete S. Senzel beantragt, den Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Ausschuss für Soziales, Familie, Tourismus, Sport und Kultur zu verweisen. Die Abstimmung über den Antrag von Frau Stadtverordnete Senzel ergibt: -29 Stimmen dafür (einstimmig)- -keine Stimmen dagegen- -keine Stimmenthaltung- 10. Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Februar 2016 hier: Parksituation Ringstraße (Höhe Zahnarzt Merz) Stadtverordneter F. Amend erläutert folgenden Antrag:

6 Der Magistrat wird beauftragt, die Parksituation in der Ringstraße in Höhe der Zahnarztpraxis Merz zu verbessern. Stadtverordnete S. Senzel stellt folgenden Änderungsantrag: Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Ringstraße, Brüder-Grimm-Straße und Bahnhofstraße im Rahmen der nächsten Verkehrsschau in Hinblick auf mögliche Veränderungen zu thematisieren. Im Änderungsantrag werden die Worte Der Magistrat wird beauftragt, zu ändern in Der Bürgermeister wird beauftragt Sowohl Herr Amend als auch Frau Senzel ziehen ihre Anträge zurück. 11. Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Februar 2016 hier: Vergrößerung des Pendlerparkplatzes an der A 66 / L 3195 Stadtverordneter M. Schöppner erläutert folgenden Antrag der CDU-Fraktion: Der Magistrat wird beauftragt, die Vergrößerung des Parkplatzes parallel zur L3195 Richtung Ulmbach auf Höhe der Autobahnauffahrt Frankfurt in Auftrag zu geben. Ebenso die Errichtung von zwei Solar-Straßenlaternen. Stadtverordnete S. Senzel stellt folgenden Änderungsantrag: Der Magistrat wird beauftragt, den Bedarf bezüglich eines Park & Ride Parkplatzes zu prüfen und nach geeigneten Plätzen hierfür zu suchen sowie die entsprechenden Kosten zu ermitteln. Auch sind diesbezüglich nochmals Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG zwecks Erwerb von Flächen zu führen. Über das Ergebnis ist im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten. Die Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion ergibt: -26 Stimmen dafür- -1 Stimme dagegen- -2 Stimmenthaltungen- 12. Anfrage der CDU-Fraktion vom 15. Februar 2016 hier: Windkraft Bürgermeister Uffeln beantwortet die Anfrage mündlich. Die Antworten zu 1 und 2 werden lt. Bürgermeister zu gegebener Zeit konkret beantwortet. 13. Anfrage der CDU-Fraktion vom 15. Februar 2016 hier: Sachstandsbericht für im Geschäftsgang befindliche Anträge Bürgermeister Uffeln beantwortet die Anfrage mündlich. Die Sitzung wird um Uhr geschlossen. gez. Schumacher (Stadtverordnetenvorsteher) gez. Drechsler (Schriftführer)

7 Die Übereinstimmung vorstehender Abschrift mit der Niederschrift im Beschlussbuch der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit bestätigt. Steinau an der Straße, den Der Magistrat der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße Im Auftrag Drechsler

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