Aktuelles aus dem Bundestag

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1 9. Juli 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Monaten, zuletzt in breiter Plenardebatte am 3. Juli, haben wir intensiv darüber diskutiert, wie unsere Gesellschaft mit Alter, Krankheit, Sterben und Tod umgeht, und ob und wie der Staat eingreifen soll, wenn sich Menschen mit Hilfe anderer das Leben nehmen. Vier inzwischen vorliegende Gesetzentwürfe wollen die Sterbebegleitung auf die ein oder andere Weise regeln; ein weiterer Gesetzentwurf will die gegenwärtige Rechtssituation nicht anfassen. Letzteres halte ich für ungeeignet, da die Ärzte so weiterhin in einer unklaren Lage belassen würden. Seite 1 Unser Leitsatz ist, Sterbende sollten an der Hand und nicht durch die Hand eines Mitmenschen sterben, sagt CDU-MdB Michael Brand, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Der Antrag, den er gemeinsam mit weiteren Abgeordneten formuliert hat, legt den Fokus auf das Verbot geschäftsmäßiger, also auf Wiederholung angelegter Sterbehilfe. Die Gruppe um Michael Brand will die derzeitige Rechtslage weitestgehend beibehalten, Suizidhilfe grundsätzlich straffrei lassen. Geschäftsmäßigen Sterbehelfern, Einzelpersonen wie Organisationen, hingegen sollen mit einem neuen Straftatbestand, der einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren vorsieht, belegt werden. Beihilfe zum Suizid soll demnach kein Dienstleistungsangebot, kein Teil der gesundheitlichen Versorgung sein und auf diese Weise Normalität werden, einen Gewöhnungseffekt schaffen. Angehörige und Nahestehende behalten laut dem Antrag ihren Status wie bisher: Suizidbeihilfe bliebe für diese demnach weiterhin erlaubt. Außerdem setzt der Antrag auf eine deutliche Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung. Unser Ansatz ist ein Weg der Mitte, so Michael Brand. Sein Ansatz wird mittlerweile von rund 210 Abgeordneten unterstützt: Wir wollen helfen und wir wollen schützen, sagen sie. Außerdem sei darauf zu achten, dass es keine falschen Kompromisse gebe. Damit zielen sie auf die Entwicklung in Nachbarländern wie Belgien, den Niederlanden oder der Schweiz. Hier habe sich gezeigt, wie schnell zunächst getroffene enge Kriterien aufgeweicht werden können: Wir wissen mittlerweile auch bei Sterbehilfe: Angebot schafft Nachfrage. Die Selbstbestimmung von unheilbar kranken Patienten stärken und mehr In Zwönitz diskutierte Marco Wanderwitz gemeinsam mit MdL Alexander Krauß vorvergangene Woche beim Evangelischen Arbeitskreis (EAK) zur Thematik. Rechtssicherheit für Ärzte schaffen, möchten Abgeordnete um CDU-MdB Peter Hintze. Den Ärzten soll ausdrücklich erlaubt werden, sterbenskranken oder schwer leidenden Patienten beim Suizid zu helfen. Zuvor müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein - wie eine ärztliche Beratung, die medizinische Feststellung, dass die Erkrankung unumkehrbar und ein naher Tod wahrscheinlich ist, sowie die Bestätigung des Todeswunsches und der Einwilligungsfähigkeit durch einen zweiten Arzt. Der ärztlich assistierte Suizid soll ausschließlich im Zivilrecht geregelt werden. Für Sterbehilfe-Vereine bestünde kein Bedarf, wenn sich Betroffene an Ärzte wenden können, die keine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen, so die Intention. Seit 150 Jahren, seit dem Deutschen Kaiserreich, ist die Hilfe zum Suizid straffrei, sagt Peter Hintze. Dieser Grundsatz müsse auch im demokratischen Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts weiter gelten. Maßstab für den Bundestagsvizepräsidenten sind dabei zwei wichtige Punkte: Der Mensch muss selbst entscheiden dürfen, ob er die Qual seines Todeskampfes noch ertragen kann. Und: Der Arzt soll das Recht auf eine Gewissensentscheidung haben. Ärzte verdienten unser Vertrauen und keine neuen Strafvorschriften, die sie verunsichern, so Peter Hintze. Allerdings sollen auch hier bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So muss medizinisch festgestellt werden,

2 dass die Erkrankung des Patienten unumkehrbar und der daraus resultierende Tod wahrscheinlich ist. Behauptungen, dass Menschen so zu einem assistierten Suizid verleitet werden könnten, erteilt Peter Hintze eine Absage: Die Menschen wollen selbstbestimmt leben. Das ist der Kern der Menschenwürde. Eine Gruppe um CDU- MdB Patrick Sensburg fordert ein umfassendes Sterbehilfeverbot. Nur mit einem Verbot könne man grundsätzlich Klarheit schaffen, so die Argumentation. Auch andere europäische Länder wie beispielsweise Österreich, Italien, Finnland oder Spanien haben vergleichbare Regelungen. Es sei keine humanitäre Tat, einem Menschen dabei zu helfen, sich umzubringen, mahnt Patrick Sensburg. Humanitär sei es nur in einer schweren Lebenslage dem Menschen zur Seite zu stehen. Gerade in der letzten Lebensphase, die oft mit Schmerzen und Leid einhergehe, müsse man diese Phase gemeinsam durchleiden. Damit sieht auch dieser Antrag in der Stärkung der Palliativmedizin den folgerichtigen Ansatz. Da nach der gegenwärtigen deutschen Rechtslage die Beihilfe zum Suizid straflos ist, sieht der Antrag zudem vor, einen neuen Straftatbestand einzuführen. Die Teilnahme an einer Selbsttötung soll dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bereits der Versuch soll strafbar sein; Ausnahmen für Ärzte oder nahe Angehörige sind nicht vorgesehen. Dahinter steht die Sorge, dass lebenserhaltende Therapien und Tod sonst zu gleichwertigen Alternativen würden und ein Patient sich rechtfertigen müsse, wenn er sich für lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden würde. Die in die andere Richtung weitestgehende Regelung hat eine Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) erarbeitet. Sie plädieren für die ausdrückliche Erlaubnis von Sterbehilfe-Vereinen. Damit soll die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich straflos bleiben, sofern sie von einer erwachsenen, frei verantwortlich handelnden Person nach Beratung gewünscht wird. Auch dürften entsprechende Vereine nicht mit einer Gewinnabsicht handeln. Sollte dies doch der Fall sein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Damit soll vor allem die derzeit bestehende rechtliche Unsicherheit für Ärzte beseitigt werden. Hilfe zur Selbsttötung wird in dem Gesetzentwurf ausdrücklich als eine mögliche Aufgabe des Arztes definiert, die nicht untersagt werden darf. Organisationen und Ärzte, die Sterbehilfe leisten, sollen nach dem Entwurf zu Beratungsgesprächen und zu einer schriftlichen Dokumentation verpflichtet werden. Ich für meinen Teil bin noch nicht abschließend festgelegt. Die beiden letztgenannten Anträge halte ich jedoch beide für zu weitgehend in die jeweilige Richtung. Wir haben im Herbst eine schwierige Entscheidung zu treffen, für die ich mich über jede Rückmeldung freue. Mit besten Grüßen und einem herzlichen Glückauf! Ihr Inhalt dieser Ausgabe: >>> steuerliche Entlastung für Familien - Abbau der Kalten Progression kommt voran >>> Dr. Norbert Röttgen in Wechselburg zu Gast >>> Mindestlohnumsetzung immer noch zu bürokratisch >>> erster bundesweiter Tag der Städtebauförderung >>> aus Denkmalschutzsonderprogramm 2015 des Bundes für Oberlungwitzer Kirche >>> Verkehrsinvestitionen steigen bis 2018 auf Rekordniveau >>> Politik macht Hausaufgaben bei Asyl >>> Griechenland - immer wieder Griechenland >>> Digitaler Binnenmarkt kann Breitbandausbau und Startups in Deutschland stärken >>> erste Digitale Bürgersprechstunde >>> Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stärken >>> Einladung zu den Tagen der Begegnung 2015 >>> großer Verbesserungsbedarf beim Insolvenzrecht Seite 2

3 steuerliche Entlastung für Familien - Abbau der Kalten Progression kommt voran Die unionsgeführte Koalition hat zur Halbzeit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Mitte Juni mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ein weiteres wichtiges Vorhaben umgesetzt. Der konsequent eingeschlagene haushaltspolitische Konsolidierungskurs der letzten Jahre war richtig, denn wir können nun die erarbeiteten Spielräume nutzen, um Bürgerinnen und Bürger - hier insbesondere Familien - um mehr als 5 Milliarden zu entlasten. Mit dem Gesetz stellen wir die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sicher. In konkreten Zahlen: Der steuerliche Grundfreibetrag wird für das laufende Jahr 2015 von auf und 2016 dann auf angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von auf und für 2016 nochmals auf erhöht. Das monatlich gezahlte Kindergeld erhöhen wir rückwirkend ab Januar 2015 um 4 und ab 2016 um weitere 2 je Kind. Wir heben ebenfalls im kommenden Jahr den monatlichen Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 auf dann 160 an. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab der jährliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 auf dann Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je weitere 240. Zudem gehen wir das Thema der sogenannten Kalten Progression an. Zum Abbau der Wirkungen für die Jahre 2014 und 2015 werden die Tarifeckwerte um 1,5 Prozent verschoben. Damit setzt die Steuerprogression später ein. Der Anfang 2015 vorgelegte Steuerprogressionsbericht zeigt Wirkung. Auch in Zukunft werden wir den Steuerprogressionsbericht zum Anlass nehmen, den Handlungsbedarf zur Kompensation der Kalten Progression zu prüfen und möglichst schnell umzusetzen. Hierzu nehmen wir eine Formulierung in den Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages auf, in der er den Bericht über die Wirkung der Kalten Progression jeweils beraten und zugleich mit konkreten Handlungsvorschlägen erörtern wird. Zudem haben wir auch bei den rückwirkenden Regelungen einen guten Kompromiss zwischen Entlastungswirkung und Bürokratieaufwand gefunden. So kommt es zum einen zu keiner Änderung von SGB II-Leistungen oder von Unterhaltsleistungen durch die nachträgliche Auszahlung von Kindergeld. Ebenso werden Arbeitgeber entlastet, indem die Änderungen einzelner Lohnabrechnungen infolge der rückwirkenden Anhebung z.b. des Grundfreibetrages unterbleiben und die Nachberechnung allein im Dezember 2015 ermöglicht wird. Dr. Norbert Röttgen in Wechselburg zu Gast Im Benediktinerkloster Wechselburg fand am 6. Mai der jährliche Konvent der sächsischen Konsuln statt; dieses Jahr auf Einladung von Martin Bergmann Senior, Honorarkonsul der Republik Slowenien. Auf Einladung von Marco Wanderwitz war auch Bundesminister a.d. Dr. Norbert Röttgen MdB zur abendlichen Diskussion gekommen. Unter den Gästen weilte u.a. auch die sächsische Kultusministerin Brunhild Kurth. Als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages informierte Norbert Röttgen über die aktuellen Herausforderungen der deutschen Außenpolitik. Dabei betonte Röttgen unsere Verantwortung in der Welt als Leitland Euro- Seite 3

4 pas und wirtschaftsstarkes Land. Herausforderungen gibt es viele. So nannte er den Konflikt mit Russland um die Ukraine und den zunehmenden Verfall der Staatlichkeit im Irak, in Syrien und Libyen. Doch nicht nur außerhalb Europas gibt es Probleme. Gerade die Debatten um Griechenland, eine Rückkehr zur vorrangig nationalen Interessenvertretung und ein zunehmender vielfältiger Mangel an Solidarität stellt die Europäische Union vor große Herausforderungen. Von Deutschland hängt sehr viel ab, wir haben eine hohe Verantwortung, vor allem ist die Erwartungshaltung der anderen an uns in jeder Hinsicht sehr hoch, so Norbert Röttgen. Die folgende Debatte war äußerst angeregt. Mindestlohnumsetzung immer noch zu bürokratisch Auf stetiges Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat SPD-Bundesarbeitsministerin Nahles bei ihrer Mindestlohnverordnung erstmals nachjustiert und die Dokumentationspflicht gelockert. Die neue Regelung legt fest: Wenn jemand länger als zwölf Monate ein Bruttolohn von über Euro erzielt, entfällt künftig die Aufzeichnungspflicht. Die Unionsfraktion beharrt dennoch, weiterhin auf ihrer Forderung, wegen der Vermeidung von zu viel Bürokratie, die Gehaltsschwelle bei der Aufzeichnungspflicht generell so Seite 4 abzusenken, dass nur die vom Mindestlohn betroffene Personengruppe erfasst wird. Von der Dokumentationspflicht zum Mindestlohn befreit sind der neuen Regelung zufolge jetzt auch mitarbeitende Familienangehörige. Eine gute Lockerung. Pensionen, Hotels oder Gaststätten sind oft solche Familienbetriebe. Für beschäftigungsintensive Unternehmen wie in der Hotelerie und Gastronomie sind die verminderten Aufzeichnungspflichten ein erstes gutes Zeichen im Hinblick auf eine praktikable Um- erster bundesweiter Tag der Städtebauförderung Am 9. Mai fand bundesweit erstmals der Tag der Städtebauförderung statt. Die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Kommunen soll vergangene und aktuelle Projekte in den Regionen in den Blickpunkt rücken und vor Augen führen. Marco Wanderwitz nutzte die Gelegenheit, um die große Bedeutung der Förderprogramme für die Region zu unterstreichen: Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie hat dazu beigetragen, dass unsere Städte und Gemeinden attraktiv und lebenswert sind. Allein die 38 Kommunen in meinem Wahlkreis haben seit 1991 rund 128 Millionen an Bundesmitteln abgerufen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Allein zwischen 2003 und 2014, also in den letzten elf Jahren, sind rund 60 Millionen in den Wahlkreis geflossen. Oelsnitz/ Erzg. hat mit mehr als 18 Millionen seit 1991 die meisten Bundesmittel abgerufen, gefolgt von Stollberg/Erzg. (15,4 Millionen ), Rochlitz (knapp 14 Millionen ), Limbach- Oberfrohna (rund 13 Millionen ) Penig (rund 11,3 Millionen ) und Lichtenstein (10,5 Millionen ). Die am häufigsten beanspruchten Programme setzung des Mindestlohngesetzes. Dem müssen weitere Schritte folgen. Gerade die mittelständisch geprägte deutsche Gastronomie ist darauf angewiesen, ihre personellen Ressourcen für die Gäste und nicht für die Bürokratie arbeiten zu lassen. Es gibt viele Unternehmen, die nicht von der Höhe des Mindestlohns betroffen sind, aber von den begleitenden Regelungen des Mindestlohns, wie der Auftraggeberhaftung für Subunternehmer. Diese führt in der Wirtschaft, vor allem bei mittelständischen Unternehmen, zu Verunsicherung. Diese Haftungsregelung legt derzeit fest, dass ein Unternehmen verschuldensunabhängig für Verstöße der von ihm beauftragten Subunternehmer haftet, wenn diese den Mindestlohn nicht an ihre Beschäftigten zahlen. Für jedes Unternehmen ein nur schwer kalkulierbares Risiko. Eine Klarstellung ist hier dringend notwendig. Die Haftung sollte auf den eigenen Vertragspartner beschränkt werden, denn nur hier kann der Auftraggeber Einfluss nehmen. sind Denkmalschutz Ost und Stadtumbau Ost, aus denen vor allem Aufwertung finanziert wurde. Angesicht des demographischen und wirtschaftlichen Strukturwandels gilt es nun die Weichen für die Zukunft neu zu stellen. Die Stadtumbauprogramme Ost und West laufen 2016 aus und werden in diesem Jahr evaluiert. Auf der einen Seite stehen wachsende

5 Städte wie beispielsweise München oder Berlin, bei uns in Sachsen Dresden und Leipzig. Auf der anderen Seite stehen Städte und Regionen, die stark vom Bevölkerungsrückgang geprägt sind. Dabei kommt es nicht mehr auf die Himmelsrichtung an. Gerade die Schrumpfung ist kein ostdeutsches Phänomen, sondern betrifft viele Städte und Gemeinden im Westen in gleicher Weise. Dem allen müssen wir gerecht werden. Marco Wanderwitz tritt dafür ein, die Programme Stadtumbau Ost und West ab 2017 durch ein bundesweit einheitliches, dafür flexibles und inhaltlich aufgewertetes Stadtanpassungsprogramm weiterzuentwickeln: Die Anforderungen unterscheiden sich von Region zu Region. Wir brauchen ein flexibles Programm, dass es den Kommunen ermöglicht, individuelle Lösungen zu finden. Die Städtebauförderung soll dabei auch künftig auf dem gegenwärtig hohen Niveau von 700 Millionen jährlich bundesweit fortgesetzt werden. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen jüngst im Antrag Starke Städte und Quartiere - Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortschreiben bereits verständigt. Was die inhaltliche Ausrichtung angeht, muss sich die Stadt- und Wohnraumentwicklung an die geänderten Bedürfnisse ihrer Bewohner anpassen. Dazu zählen Modernisierung und altersgerechter Umbau, energetische Sanierung sowie die Stärkung der sozialen Infrastruktur der Kommunen und das Thema Grün in der Stadt. Um das Wohnumfeld attraktiv zu halten und die Wirtschaftlichkeit zu sichern, müssen wir in manchen Regionen, auch in unserer Heimat, weiterhin auch Wohnraum zurückbauen aus Denkmalschutzsonderprogramm 2015 des Bundes für Oberlungwitzer Kirche Für die weitere denkmalgerechte Sanierung der St. Martin Kirche Oberlungwitz stellt der Bund zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Mittelfreigabe des Denkmalschutzsonderprogramm 2015, welches aus Mitteln der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) bei der Bundeskanzlerin finanziert wird, beschlossen. Der Fördertopf steht jährlich zur Restaurierung und Substanzerhaltung von Kulturdenkmälern von nationalem Rang in Deutschland zur Verfügung. Ich freue mich sehr, dass es auch dieses Jahr gelungen ist, ein Projekt aus meinem Wahlkreis einzubeziehen, freut sich Marco Wanderwitz, kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion: Eine weitere unserer schönen Kirchen. Dass diese Bundesmittel automatisch mit Mitteln des Freistaats in gleicher Höhe kofinanziert werden, so dass zur Verfügung stehen, ist dem Engagement der Landtagskollegen zu verdanken. Mit MdL Jan Hippold zieht es sich stets gut gemeinsam an einem Strang, zum Wohle der Heimat, so Marco Wanderwitz abschließend. Seite 5

6 Verkehrsinvestitionen steigen bis 2018 auf Rekordniveau Mit dem Etatentwurf 2016 setzt die Bundesregierung für Investitionen in Schienen, Straßen, Wasserstraßen und den Ausbau der Breitbandnetze ein klares Zeichen für die Modernisierung unserer Infrastruktur. Die Verkehrsinvestitionen steigen in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 auf ein Rekordniveau von 13,4 Milliarden jährlich. Das bereits beschlossene Zukunftsinvestitionsprogramm ermöglicht für die Jahre 2016 bis 2018 eine Verstärkung von 3,2 Milliarden, die zusätzlich zur Verfügung stehen. Somit stehen bis 2018 für die Investitionen in Bau und Erhalt von Bundesfernstraßen durchschnittlich 6,4 Milliarden jährlich zur Verfügung, die Mittel für Schienenwege belaufen sich bis 2018 auf rund 5,2 Milliarden pro Jahr. Für den Erhalt und Ausbau der Wasserstraßen sind es in diesem Zeitraum im Schnitt 1 Milliarde jährlich. Mit diesen Mitteln ist ein Investitionshochlauf möglich, der den Investitions- und Sanierungsstau der vergangenen Jahre weiter auflöst. Mit mehr als 1,5 Milliarden Fördermitteln des Bundes für den Breitbandausbau steht erstmals ein nennenswerter Betrag zur Bewältigung dieser Infrastrukturherausforderung zur Verfügung. Die mittelständische Wirtschaft und der ländliche Raum haben dabei Priorität. Politik macht Hausaufgaben bei Asyl Am 18. Juni haben sich Bundesregierung und Länder auf ein Maßnahmenbündel in Sachen Asyl geeinigt: Der Bund stockt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die Verfahren bearbeitet, auch 2016 nochmals personell auf. Somit sind je zusätzliche Stellen jährlich beschlossen. Die Zahl der Entscheidungen wird damit steigen, die Bearbeitungsdauer weiter sinken. Unter drei Monate ist das klare Ziel. Die Entscheidung zu 2016 ist vor allen Dingen auch Signal nach draußen, dass wir die Lage als ernst und als dauerhafte Herausforderung sehen. Die Länder haben sich gleichzeitig verpflichtet, die zuständigen Verwaltungsgerichte in die Lage zu versetzen, die Zeiträume der oft folgenden Gerichtsverfahren deutlich Auch am Dienstag dieser Woche war die Asylproblematik eines der Themen bei einer der regelmäßigen gemeinsamen Gesprächsrunden mit Landtagskollegen, Bürgermeistern und CDU-Orts- und Fraktionsvorsitzenden; hier in Niederdorf u.a. mit den Bürgermeistern Hans-Ludwig Richter, Roland Lippmann, Carsten Michaelis und Stephan Weinrich sowie Rico Anton MdL. zu verkürzen. Die Durchschnittsdauer der Verfahren soll hier zwei Wochen betragen. Des Weiteren bekennen sich die Länder dazu, zügiger rückzuführen. Die Bundespolizei wird dabei unterstützen. Gemeinsames Ziel ist, schneller zwischen Schutzbedürftigen mit Bleibeperspektive und denen, die wieder gehen müssen, unterscheiden zu können. In der Folge, auch dazu bekennen sich Bund und Länder, soll die Integration derer, die bleiben dürfen, besser und schneller gehen. U.a. dadurch, dass Deutschkurse und berufsbezogene Sprachförderungen ausgebaut werden und die Anerkennung von Berufsabschlüssen vorangetrieben wird. Nicht zuletzt zieht die Bundesregierung zusätzlich zur für 2015 gewährten pauschalen Finanzhilfe des Bundes für Länder und Kommunen die für 2016 vorgesehene in 2015 vor. Ab 2016 wird sich der Bund dann dauerhaft dynamisch an den Kosten beteiligen. Die Länder haben zudem nun nach der wenige Wochen vorab noch erfolgten Ablehnung dieses Ansinnens im Bundesrat eine nochmalige Überprüfung der Einstufung des Kosovo, von Montenegro und Albanien als sichere Drittländer zugesagt. Hoffen wir, dass bei den grünen Landespolitikern in Regierungsverantwortung die Vernunft nun siegt. Im Bundestag haben wir am 2. Juli unter wüsten Be- Seite 6

7 schimpfungen der grünen und dunkelroten Opposition ebenfalls ein wirksames Gesetz verabschiedet, das die Trennung zwischen Asylberechtigten und denen, die sich rein aus wirtschaftlichen Gründen auf den Weg machen, stärker vornimmt. Rund 50 Prozent der Antragsteller kommen heute vom Balkan, ohne dort verfolgt zu sein. In den ersten fünf Monaten des Jahres kamen aus dem Kosovo mehr Asylantragsteller als aus Syrien und Eritrea zusammen. Deshalb ist es richtig, dass jetzt auch die Verhängung von Einreiseverboten gegenüber Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern möglich wird. Zudem erleichtern wir die Aufenthaltsbeendigung durch die Länder in der Praxis durch die neuen bzw. neu geschärften Instrumente des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft. Verstärkte Abschiebungen führen so auch dazu, dass mehr Menschen freiwillig ausreisen. Wer es auf die Abschiebung ankommen lässt, wird künftig ebenfalls mit einem Wiedereinreiseverbot belegt. Zudem setzen wir bei denen an, die ihre Identität verschleiern. Wer in Deutschland Schutz beantragt, von dem ist es nicht zu viel verlangt, seinen Namen zu sagen und woher er kommt. Künftig ist es daher möglich, Handys gegen den Willen auszulesen, um entsprechende Informationen zu bekommen. Schutzbedürftige werden andererseits deutlich besser gestellt. Das gilt z.b. für Erleichterungen im Familiennachzug. Zudem wird gesetzlich geregelt, dass junge Menschen, die eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren, einen Duldungsstatus erhalten. Wir möchten eine stärkere Unterscheidung zwischen wirklichen Flüchtlingen und Menschen, die nur für ein besseres Leben ausziehen. Nur wenn uns diese notwendige Differenzierung gelingt, wird die Aufnahmebereitschaft in der deutschen Bevölkerung langfristig erhalten bleiben. Für legale Zuwanderung Qualifizierter ist Deutschland übrigens schon heute offen. Beim Asyl hingegen geht es nur um die Schutzbedürftigkeit, nicht um Nützlichkeitsgesichtspunkte. Griechenland - immer wieder Griechenland Portugal, Irland und Spanien beweisen es. Die gemeinsamen europäischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Staatsschuldenkrise sind erfolgreich. Diese Länder haben umfangreiche Reformen durchgeführt, mit eigenen Anstrengungen ihre Wirtschaft wieder angekurbelt. Auch Griechenland war auf gutem Weg - bis Januar 2015 als die linkspopulistische Syriza die Wahl gewann und mit Rechtspopulisten die Regierung bildete. Diese neue griechische Regierung hatte von Anfang an andere Pläne. Sie wollen zur Erfüllung ihrer unrealistischen Wahlversprechen das Geld der anderen Europäer ohne Gegenleistung. In nur fünf Monaten hat diese griechische Regierung das Land nun an den Abgrund zurückgeführt. Das Referendum vom Sonntag war dabei nur ein weiterer Baustein. Die Banken haben in Griechenland nun seit mehr als einer Woche geschlossen, die Situation vor Ort wird immer dramatischer. Die Zukunft Europas steht dabei nun, nachdem wir die letzten Jahre erfolgreich nutzten, um Brandmauern einzuziehen, nicht mehr auf dem Spiel, das bekräftigte unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel: Ein guter Europäer ist nicht der, der eine Einigung um jeden Preis sucht. Wir haben es versucht, geduldig, und es wäre für die Griechen und Europa besser gemeinsam gegangen. Was bisher geschah: I. Akt 2010 wird das erste Hilfspaket für Griechenland verabschiedet. Die Staatsverschuldung ist nach Kassensturz mehr als doppelt so hoch wie bis dahin in den Büchern. Griechenland rutscht in die Rezession und verliert den Zugang zu den Kapitalmärkten. Notkredite aller Eurostaaten unter Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von rund 73 Milliarden sollen die Situation stabilisieren. Griechenland verpflichtet sich gleichzeitig zu umfänglichen Konsolidierungsmaßnahmen. Durch dieses Paket soll das Vertrauen in die griechische Wirtschaft und die Staatsfinanzen wiederhergestellt werden. II. Akt Das Haushaltsdefizit von 15,7 Prozent im Jahr 2009 halbiert sich Zwar gibt es Fortschritte in Griechenland, dennoch braucht das Land mehr Zeit. Mit der Eurozone und dem IWF wird erfolgreich über ein zweites Hilfspaket verhandelt. Diesmal werden auch private Gläubiger auf freiwilliger Basis beteiligt. III. Akt Im Februar 2014 gibt es in Griechenland erstmals seit 1984 wieder eine positive Leistungsbilanz. Das Land kann wieder wirt- Seite 7

8 schaftliches Wachstum erzielen. Griechenland ist auf dem Weg der Besserung. Lag das Wachstum Ende 2012 noch bei minus sieben Prozent, sind es 2014 plus 0,6 Prozent. Für 2015 soll die Wirtschaft um drei Prozent wachsen. Das zweite Hilfspaket wird (ohne frisches Geld) um zwei Monate bis Ende Februar 2015 verlängert. IV. Akt Im Dezember 2014 scheitert die Wahl eines neuen Staatspräsidenten im Parlament. Es kommt zu Neuwahlen. Das Linksaußenbündnis Syriza bildet am 25. Januar 2015 mit einer rechtspopulistischen Partei eine Koalition. Der neue Ministerpräsident Tsipras kündigt an, den Konsolidierungskurs nicht weiterzuführen. V. Akt Das zweite Hilfsprogramm wird (wieder ohne frisches Geld) um weitere vier Monate verlängert, im Gegenzug verpflichtet sich Athen bis Ende April eine Reformliste vorzulegen. Die nötigen Reformen vollzieht die griechische Regierung aber nicht. Die Verhandlungen in Brüssel bricht die griechische Seite ab und kündigt stattdessen auf den letzten Drücker ein Referendum an. Das Hilfsprogramm endet am 30. Juni 2015, die letzte Tranche in Milliardenhöhe bleibt unausbezahlt. Griechenland zahlt die fällige nächste Kreditrate an den IWF in Höhe von 1,6 Milliarden nicht. Digitaler Binnenmarkt kann Breitbandausbau und Startups in Deutschland stärken Wenn die Rahmenbedingungen richtig gesetzt sind, kann sich ein europäischer digitaler Binnenmarkt auch positiv auf den Breitbandausbau in Deutschland auswirken. Gut ist, dass die Europäische Kommission bereits jetzt die ländlichen Räume in den Blick nimmt. Die Vorstellung der EU- Strategie ist ein weiterer Schritt zur vollständigen Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes und damit zur europäischen Integration. Die Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung sollten schnellstmöglich abgeschlossen werden, aber nicht zu Lasten der Qualität. Es geht maßgeblich um die Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft mit Blick auf datengestützte Geschäftsmodelle oder Zukunftsprojekte wie das automatisierte Fahren. Der tatsächliche digitale Binnenmarkt braucht europäische Lösungen zum Vorteil von Verbrauchern und Unternehmen. Nur 15 Prozent der Verbraucher kaufen über europäische Grenzen hinweg online ein. Nur sieben Prozent kleiner und mittlerer Unternehmen in der EU verkaufen grenzüberschreitend. Das hier liegende wirtschaftliche Potential müssen wir im Interesse von Startups und kleinen und mittleren Unternehmen aus Deutschland nutzbar machen. Neben den Sprachbarrieren sind wahrscheinlich die 28 unterschiedlichen Rechtssysteme in der EU der größte Grund für die geringen grenzüberschreitenden digitalen Warenströme. Wir sind froh, dass sich Günter Oettinger als neuer zuständiger Kommissar in Brüssel dieses Themas aktiv annimmt. Wie in jedem Jahr veranstaltete die von Marco Wanderwitz geleitete Arbeitsgruppe Kultur und Medien am Tag der Verleihung des Deutschen Filmpreises den Filmempfang der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Iris Berben hielt als Präsidentin der Filmakademie die Hauptrede. Seite 8

9 Ausgabe 4/2014 erste Digitale Bürgersprechstunde Am 17. Juni war Marco Wanderwitz in der Digitalen Bürgersprechstunde zu Gast. Er beantwortete Fragen zu seinem Wahlkreis und seinen bundespolitischen Schwerpunktthemen Kultur und Medien sowie Recht und Verbraucherschutz. Die Digitale Bürgersprechstunden ist ein Projekt, das Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, mit Politikerinnen und Politikern in direkten Kontakt über das Internet zu treten. Dazu werden Bundestagsabgeordnete eingeladen, um mit ihnen ein Gespräch mittels eines Hangout On Air, einer Videochat-Software, zu veranstalten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sowohl vor, als auch während des Gesprächs schriftlich Fragen einreichen oder als Teilnehmer live ihre Fragen stellen. Organisiert wird die Digitale Bürgersprechstunde von dem politisch unabhängigen und gemeinnützigen Verein pol-di.net e.v.. Moderiert wird der 45-minütige Talk gemeinsam mit einem Redakteur eines im Wahlkreis des MdB beheimateten Mediums, also einer lokalen Zeitung, einem regionalen Radiosender oder einer geeigneten Online-Redaktion. Bei der Sammlung und Auswahl von Fragen und Gästen ist also stets auch der lokale Medienpartner beteiligt. In der Sprechstunde von Marco Wanderwitz war der heimische Medienpartner der Wochenspiegel Erzgebirge und der Wochenendspiegel. Unter folgendem Link ist die Digitale Bürgersprechstunde mit Marco Wanderwitz abrufbar: de/marco-wanderwitz-cdu Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stärken Seite 9 Marco Wanderwitz besuchte auch in diesem Jahr den Jahresempfang der Entscheidung, dem Magazin der Jungen Union. Unter ihrem neuen Vorsitzenden Paul Ziemiak griff die JU dieser Tage die Forderung der Jungen Gruppe aus der vergangenen Legislaturperiode für mehr Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungssystemen wieder auf. Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftebedarfs steht unser System der beruflichen Bildung vor großen Herausforderungen: Wir brauchen einen richtigen Qualifikationsmix, das heißt, eine funktionale Balance zwischen beruflich und akademisch Qualifizierten. Ein solcher Qualifikationsmix ist kein Selbstläufer. Nur durch die permanente Modernisierung und Weiterentwicklung können wir den Stellenwert unserer Berufsbildung erhalten. Für die weitere Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung wollen wir in Zukunft höhere Bildung nicht nur in Hochschulen stattfinden lassen, sondern auch auf beruflichen Bildungswegen ermöglichen. Daher soll die berufliche Aus- und Fortbildung durch hybride Qualifikationsmöglichkeiten auf unterschiedlichen Karrierestufen erweitert werden. Auf diese Weise wird es uns gelingen, die duale Aus- und Fortbildung als noch attraktivere Alternative zur Hochschulausbildung zu positionieren. Bereits heute bestehen in verschiedenen Branchen und Regionen Fachkräfteengpässe. In den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) fehlen Prognosen zufolge bis 2020 bis zu 1,4 Millionen Facharbeiter, aber nur rund

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