Fragen und Antworten zum Förderprogramm Energie für Verbraucher des Landkreises Harburg
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- Max Geier
- vor 7 Jahren
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1 Fragen und Antworten zum Förderprogramm Energie für Verbraucher des Landkreises Harburg Wer kann Förderungen beantragen? Natürliche Personen können als Mieter oder Eigentümer von Wohnungen bzw. Wohngebäuden Anträge stellen, aber keine juristischen Personen (z.b. Gesellschaften). Die Anträge dürfen sich ausschließlich auf rein privat genutzte Wohnungen/Gebäude beziehen. Geschäftsräume und -gebäude sind ausgeschlossen. Eigentümer dürfen für höchstens zwei vermietete Räume/Wohnungen/Gebäude Förderung beantragen. Wofür kann ich beim Landkreis Harburg Förderungen beantragen? Das Förderprogramm Energie für Verbraucher des Landkreises Harburg bietet Mietern und Eigentümern unterschiedliche Förderbereiche: - Energieberatung - Kühl-/Gefriergeräte - Heizungsoptimierung. Bietet Ihre Kommune eventuell auch Förderprogramme an? Sie sollten dort einmal nachfragen, es könnte sich lohnen! Kann ich mehrere Fördermaßnahmen beantragen? Sie können auch zwei oder mehrere Maßnahmen beantragen. Im gewissen Sinne ist dies sogar beabsichtigt, da aus dem Ergebnis von Beratungen auch Folgerungen (z.b. Erwerb einer hocheffizienten Kühl-/Gefrierkombination) gezogen werden sollten. Bedenken Sie jedoch, dass Sie - als Mieter jede Maßnahme nur einmal je Haushalt beantragen dürfen; - als Eigentümer jede Maßnahme nur einmal je Wohnung/Gebäude beantragen dürfen. Welche Unterlagen muss ich einreichen? Für jeden Fördertatbestand müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden. Auf dem Antragsformular sind diese aufgelistet, die Entsorgung eines Kühl-/Gefriergeräts kann die Fachfirma sogar unmittelbar darauf bestätigen. In welchem Zeitraum gilt die Förderung? Sowohl die Maßnahme (z.b. Kauf eines hocheffizienten Kühlgeräts) als auch der Eingang Ihres vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen beim Landkreis Harburg müssen in dem Zeitraum vom bis liegen. Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Förderung? Einen Anspruch darauf haben Sie nur dann, wenn Sie allen Verpflichtungen nachgekommen sind (z.b. Einreichung eines Antrags mit allen Angaben und Unterlagen) und zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Antrags noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Deshalb: Der frühe Vogel fängt den Wurm! Wann und wie wird der Förderbetrag ausgezahlt? Ihr Antrag und die Unterlagen werden schnellstmöglich geprüft, der Zuschuss danach zeitnah auf Ihr in Deutschland geführtes Girokonto überwiesen. Barauszahlungen sind leider nicht möglich! Seite 1 von 6
2 Gibt es unterschiedliche Energieberatungen? Ja. Die verschiedenen Formen der Energieberatung unterscheiden sich insbesondere durch ihren Umfang. Dem entsprechend unterschiedlich sind auch der Aufwand sowie die Kosten und die Förderhöhe. Für Mieter gibt es - Energiespar-Beratung Dabei werden Energieverbrauch und Strom genau unter die Lupe genommen. Sie wird durch die Verbraucherzentrale in kommunalen Beratungsstellen durchgeführt und ist für Sie als Verbraucher kostenfrei. - Basis-Check Hierbei werden Heizenergieverbrauch sowie richtiges Heizen und Lüften bearbeitet. Diese Beratung wird durch die Verbraucherzentrale bei Ihnen zuhause durchgeführt und ist für Sie kostenfrei. - Gezielte Vor-Ort-Beratung (FMO - Fallmanagement vor Ort) Sie beinhaltet u.a. Energiesparen im Haushalt, Ursachen hoher Strom- und Heizkosten, Einsatz regenerativer Energien, Heizungs- und Regelungstechnik, Wärmedämmung. Diese Beratung wird gewählt, falls die Energiespar-Beratung nicht ausreicht. Sie wird durch die Verbraucherzentrale bei Ihnen zuhause durchgeführt und kostet Sie nichts. Diese Beratung ist mit dem Basis-Check nicht kombinierbar! Für Eigentümer gibt es - Energiespar-Beratung Dabei werden Energieverbrauch und Strom genau unter die Lupe genommen. Sie wird durch die Verbraucherzentrale in kommunalen Beratungsstellen durchgeführt und ist für Sie als Verbraucher kostenfrei. - Energie-Check (Gebäude) Beim Energie-Check wird der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ermittelt. Das gleiche gilt für den Stromverbrauch. Die Verbraucherzentrale führt ihn im betroffenen Gebäude durch, er kostet Sie nichts. - Technik-Check Durch eine(n) Beraterin der Verbraucherzentrale werden über einen Zeitraum von 24 Stunden Messungen an der Heizungsanlage (Brennwerttechnik) durchgeführt. Er ist für Sie als Verbraucher kostenfrei. Ab 2013 wird der Heizungscheck durch einen Solarcheck erweitert. - Gezielte Vor-Ort-Beratung (FMO - Fallmanagement vor Ort) Sie beinhaltet u.a. Energiesparen im Haushalt, Ursachen hoher Strom- und Heizkosten, Einsatz regenerativer Energien, Heizungs- und Regelungstechnik, Wärmedämmung. Diese Beratung wird nur gewählt, falls die Energiespar-Beratung nicht ausreicht. Sie wird durch die Verbraucherzentrale vor Ort geführt und kostet Sie nichts. Diese Beratung ist mit dem Energie-Check nicht kombinierbar! - Sanierungsberatung Sie umfasst unter anderem Vor-Ort-Besichtigung zur Datenaufnahme, Schwachstellenanalyse der energetisch relevanten Bauteile wie Dach, Außenwände, Grundfläche, Fenster und Anlagentechnik sowie Verbesserungsvorschläge zur Energieeinsparung und ein Überblick zu Fördermöglichkeiten und weitergehende Informationen, Auswertungsberichte mit Ausblick auf die Energiesparmöglichkeiten hinsichtlich der CO2-Emissionen. Die Sanierungsberatung wird durch eine/n besonders qualifizierte/n Gebäude- Energieberater/in im betroffenen Gebäude durchgeführt. Durch den Zuschuss des Landkreises Harburg in Höhe von 150,00 verbleiben für Sie, abhängig von den individuellen Umständen, Kosten ab ca. 150,00. Seite 2 von 6
3 Wo finde ich die Verbraucherzentralen? Für die Beratungen durch die Verbraucherzentrale benötigen Sie eine vorherige Terminvereinbarung. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie in der Anlage zur Liste. Und wo finde ich Energieberater/innen?? Sie können natürlich in den gelben Seiten suchen oder auf nachbarschaftlichen Rat vertrauen. Selbstverständlich ist auch der Schornsteinfeger Ihres Vertrauens ein guter Ansprechpartner. Empfehlenswert ist aber auch das Internet mit seinen vielfältigen Informationen, vor allem die Verbraucherzentrale Telefon: (0,14 /Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: Warum sind die Beratungen durch die Verbraucherzentrale nicht im Antragsformular enthalten? Dies ist nicht erforderlich, denn die Verbraucherzentralen rechnen direkt mit der Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises Harburg ab. So haben Sie noch weniger Aufwand! Wird jedes neue Kühl-/Gefriergerät gefördert? Der Landkreis Harburg fördert mit einem Zuschuss von pauschal 75,00 nur den Kauf eines hocheffizienten Kühl-/Gefriergeräts. Dies bedeutet, dass das Gerät die aktuell gültige höchste Effizienzklasse aufweisen muss. Bei Kühl-/Gefriergeräten liegt die Hocheffizienz momentan bei Geräten mit dem Label A+++. Ich will mir einen hocheffizienten Kühlschrank und eine gesonderte hocheffiziente Gefriertruhe kaufen. Werden beide Geräte gefördert? Nein. Es wird je Haushalt nur ein Gerät gefördert, entweder ein Kühlgerät, ein Gefriergerät oder ein kombiniertes Gerät. Ich könnte eine gebrauchte hocheffiziente Kühl-/Gefrierkombination kaufen. Bekomme ich auch dafür eine Förderung? Nein, prinzipiell wird nur die Anschaffung von Neugeräten unterstützt. Ich bin Mieter. Mein Vermieter will aber keinen neuen hocheffizienten Kühlschrank in die gemietete Einbauküche einbauen. Darf ich das selber tun? Da das Altgerät fachgerecht entsorgt werden muss, müsste das neue Gerät im Falle Ihres Auszugs aus der Wohnung dort verbleiben. Sie würden also die Mietsache Einbauküche nachhaltig verändern. Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter vorher dahingehend einigen, können auch Sie den Förderbetrag beantragen und erhalten. Bei dem Förderbetrag und der Stromersparnis kann sich diese Anschaffung trotzdem durchaus lohnen! Seite 3 von 6
4 Darf ich nicht meinen alten Kühlschrank im Keller weiter nutzen? Dann bekämen Sie keine Förderung, da der Förderzweck (Verminderung des Energieverbrauchs) nicht erreicht werden könnte. Es muss immer eine Neuanschaffung vorliegen und eine ordnungsgemäße fachgerechte Entsorgung eines Altgeräts. Wo kann ich meinen alten Kühlschrank ordnungsgemäß fachgerecht entsorgen? Viele Firmen, bei denen Sie ein Neugerät der höchsten Effizienzklasse kaufen, nehmen ihr Altgerät mit. Sie können aber ihr Altgerät auch selbst abgeben zur Entsorgung bei der Firma: Re-El GmbH Königsgrund Buchholz in der Nordheide Montag bis Freitag 07:30 bis 16:00 Uhr Telefon: info@re-el.net Internet-Adresse: Ihr starker Partner rund ums Elektro und Elektronikschrottrecycling. Denken Sie aber bitte unbedingt daran: Ohne Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung Ihres Altgeräts, können Sie keine Förderung erhalten! Wie kann ich meine Heizungsanlage optimieren? Zwei Maßnahmen der Heizungsoptimierung werden durch den Landkreis Harburg gefördert: - Kauf und Einbau einer Hocheffizienzpumpe in eine bestehende Heizungsanlage Die Hocheffizienzpumpe muss die Einstufung in die höchste Energieeffizienzklasse (Label A ) nachweisen. Die Hocheffizienzpumpen werden bei Heizungsfachbetrieben gekauft und durch diese eingebaut. Der von Ihnen zu tragende Eigenanteil liegt, unter Berücksichtigung der Förderungssumme in Höhe von 75,00, bei ca. 300,00, je nach den individuellen Umständen im betroffenen Gebäude. - Hydraulischer Abgleich des Heizsystems Insbesondere wenn - Räume ungleichmäßig warm werden oder - es in den Heizkörpern rauscht oder - das Gebäude nach dem Einbau der Heizung saniert wurde; sollte ein Hydraulischer Abgleich des Heizsystems erfolgen. Dies erfolgt durch einen besonders qualifizierten Fachbetrieb. Sie erhalten einen Zuschuss von 100,00, so dass der von Ihnen zu tragende Eigenanteil ab ca. 500,00 liegt, je nach den individuellen Umständen des Gebäudes. Seite 4 von 6
5 Anlage: Energieberatung durch die Verbraucherzentrale WICHTIG! Termine nur nach vorheriger Vereinbarung - Buchholz in der Nordheide Rathausplatz 1, Buchholz in der Nordheide (Frau Dipl.-Ing. Bender) (Frau Dipl.-Ing. Bender) (Empfang, Stadt Buchholz) jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat, bis Uhr - Hanstedt Rathausstraße 1, Hanstedt (Frau Dipl.-Ing. Bender) jeden 1. Donnerstag, bis Uhr - Jesteburg Niedersachsenplatz 5 (Altes Rathaus), Jesteburg (Frau Dagmar Wille - Terminvereinbarung) (Frau Dipl.-Ing. Bender, Energieberaterin) jeden 1. Dienstag im Monat, bis Uhr - Neu Wulmstorf Bahnhofstraße 39 Rathaus (Mehrzweckraum 1), Neu Wulmstorf (Frau Gastein - Terminvereinbarung) jeden 1. und 3. Montag im Monat, bis Uhr oder bis Uhr - Rosengarten Bremer Str. 42 Rathaus Nenndorf, Rosengarten (Frau Heesch) jeden 3. Donnerstag im Monat, bis Uhr Seite 5 von 6
6 noch Anlage: Energieberatung durch die Verbraucherzentrale - Seevetal-Hittfeld Rathaus - Kirchstraße 11, Seevetal-Hittfeld (Frau Utermöhlen) jeden 2. Dienstag im Monat, bis Uhr - Seevetal-Maschen Schulstr , Gemeindeamt (Raum 1), Seevetal-Maschen (Frau Utermöhlen) nach telefonischer Absprache - Stelle Unter den Linden 18 (EG links, Zimmer 8), Stelle nach telefonischer Absprache - Winsen (Luhe) Schloßplatz 1 (Stadtverwaltung), Winsen (Luhe) (Frau Dipl.-Ing. Arch. Atzenbeck) jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, bis sowie bis Uhr Seite 6 von 6
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