Inhalt. Vorwort Trennung Scheidung Hausrat Die gemeinsame Wohnung Zugewinnausgleich... 44

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2 Inhalt Vorwort Trennung Rechtliche Bedeutung Was heißt»getrennt leben«? Scheidung Voraussetzungen der Scheidung Der Scheidungsantrag vor Gericht Ausländische Ehepartner Das Scheidungsverfahren Härteklausel Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses Hausrat Was gehört zum Hausrat? Die Hausratsteilung während der Trennung Die Hausratsteilung nach der Scheidung Die gemeinsame Wohnung Trennung: Wer bleibt in der Wohnung? Wohnungsnutzung nach der Scheidung Zugewinnausgleich Güterstand Die Zugewinngemeinschaft

3 6 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r Versorgungsausgleich Worum geht es beim Versorgungsausgleich? Welche Ansprüche werden einbezogen? Aufteilung der Versorgungsansprüche Die Neuregelung seit dem 1. September Kein Versorgungsausgleich Vereinbarungen Das neue Unterhaltsrecht Kindesunterhalt Ehegattenunterhalt Scheidung und Steuerrecht Ehegattensplitting Trennungsjahr Steuerklasse und Unterhalt Mietfreies Wohnen als Unterhaltsleistung Scheidungskosten in der Steuererklärung Kosten des Umgangsrechts in der Steuererklärung Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung Sorgerecht Umgangsrecht Sorgerecht Umgangs- und Besuchsrecht Nach der Trennung: Worauf Sie achten müssen Ehename Versicherungen Finanzen Erbrecht Die Kosten des Scheidungsverfahrens Verfahrensablauf Die einvernehmliche Scheidung Scheidungsfolgenvereinbarung Die einzelnen Antragswege Verfahrensdauer

4 I n h a l t 7 Verfahrenskosten Anwaltskosten Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe Anwalt und Mediation Der Gang zum Anwalt Wenn Schwierigkeiten auftreten Wie findet man einen guten Anwalt? Die Mediation Das neue Verfahrensrecht in Familiensachen Die Gründe für das neue Verfahrensrecht Neue Gerichte Änderungen in Kindschaftssachen Anordnungen des Familiengerichts/Zwangsmaßnahmen Neue Rechtsmittel Eingetragene Lebenspartnerschaft Die Lebenspartnerschaft: gesetzliche Regelungen Der gemeinsame Name Güterrecht Erbrecht Sorgerecht Adoption Sozialrecht Arbeitsrecht Steuerrecht Aufhebung der Lebenspartnerschaft Weitergehende Informationen Register

5 Trennung Wenn die Ehe zerrüttet ist, zieht meist einer aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er kommt bei Freunden oder der Familie unter, auf Dauer sucht er sich eine eigene Wohnung. Dieser Schritt kann rechtlich sehr bedeutend sein, besonders dann, wenn nicht beide Ehegatten die Scheidung wollen. Unterschätzen Sie die Trennung daher nicht. Sie ist für die spätere Scheidung und die Scheidungsfolgen ein erster wichtiger Schritt und kann die Weichen für spätere richterliche Entscheidungen stellen, etwa wer die gemeinsame Ehewohnung zugewiesen bekommt. Rechtliche Bedeutung Der Gesetzgeber verlangt im Scheidungsverfahren, dass Ihre Ehe gescheitert sein muss, bevor Sie sich scheiden lassen können ( 1565 Abs. 1 BGB). Sie sollen sich den Schritt aus der Ehe gut überlegt haben, und Ihre Entscheidung sollte endgültig sein. Um das sicherzustellen, besteht die Maßgabe, dass Sie in der Regel mindestens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben ( 1565 Abs. 2 BGB). Die Trennung ist ein Indiz dafür, dass Ihre Beziehung im Alltag nicht mehr funktioniert, Ihr Beziehungsverhältnis tiefgreifend gestört ist. Erst nach diesem sogenannten Trennungsjahr können Sie sich in der Regel scheiden lassen. In Härtefällen wird die Frist verkürzt, allerdings kann sie auch länger sein. Das Trennungsjahr Nicht immer ist das Trennungsjahr allein für den Scheidungsantrag ausreichend. Nur wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der eine

6 12 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Ihre Ehe nach einem Jahr Trennung gescheitert ist. Stimmt einer von Ihnen der Scheidung nicht zu, wird das Scheitern erst nach drei Jahren des Getrenntlebens angenommen ( 1566 BGB). Achtung! Die Dauer der Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle. Auch bei sehr kurzen Ehen muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Der Umstand, dass man erst kurz verheiratet ist, wird in der Regel nicht berücksichtigt. Auch wenn Sie sich einig sind, dass Sie sich scheiden lassen wollen, müssen Sie das Trennungsjahr abwarten. Eine Blitzscheidung gibt es nur in Ausnahmefällen. Selbst wenn Sie sich nach einem heftigen Streit in der Hochzeitsnacht trennen, müssen Sie grundsätzlich das Trennungsjahr abwarten. Unzumutbare Härte Die gesetzliche Vermutung führt nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen. Das Trennungsjahr kann für Sie eine unzumutbare Härte darstellen ( 1565 Abs. 2 BGB). Besonders in Fällen, wenn Sie unter der Ehe psychisch oder körperlich sehr stark leiden, kann die Frist verkürzt werden. Da das Trennungsjahr die Regel ist, wird eine Verkürzung nur in ganz bestimmten Fällen vom Scheidungsrichter akzeptiert. Es muss ein besonderer Grund vorliegen, der das längere Abwarten unzumutbar macht und Ihr Partner muss diesen Grund verursacht haben. Solche Umstände liegen zum Beispiel vor: wenn der Ehegatte in der Ehe misshandelt wurde; wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist; wenn der Ehegatte Alkoholiker ist; bei sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten. Beispiel Ihr Partner schlägt Sie und die Kinder. Oder er beleidigt Sie schwer und bedroht Sie daneben ernsthaft oder greift Sie körperlich an. Dagegen reicht es nicht aus, dass Ihr Partner während der Ehe fremdgeht. Es müssen neben

7 T r e n n u n g 13 seiner Untreue weitere erschwerende Umstände hinzukommen, beispielsweise das Verlassen des Ehegatten wegen einer gleichgeschlechtlichen Beziehung zu einem anderen Partner oder Prostitution nach der Trennung. Achtung! Werden Sie schwer krank, kann auch das eine unzumutbare Härte darstellen. Zwar können Sie für Ihre Krankheit nichts es reicht aber aus, dass der Härtegrund in Ihrer Person liegt. Gerade ansteckende und schwer heilbare Krankheiten oder Suchtkrankheiten begründen eine Verkürzung des Trennungsjahres. Auswirkung der Trennung Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, schaffen Sie Fakten, die für den Scheidungsrichter später erheblich sein können. Denn Sie werden mit Ihrem Partner schon bei der Trennung wichtige Punkte klären müssen, die im späteren Verfahren nicht so leicht zu ändern sind. Besonders dann, wenn Kinder im Spiel sind, müssen schon bei der Trennung Regelungen vorliegen: Wer bleibt im gemeinsamen Haus und kümmert sich um den Nachwuchs? Wer zahlt wem Unterhalt? Alles, was Sie während des Trennungsjahres unternehmen, kann Folgen haben. Schließlich sind Sie noch nicht geschieden. Die Trennung hat für Sie Auswirkungen in folgenden entscheidenden Punkten, die in eigenen Kapiteln später ausführlich behandelt werden: Wohnung und Hausrat Ausübung der elterlichen Sorge Unterhalt Vermögensauseinandersetzung Steuern Versicherungen Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Trennung ist der Verlust der Schlüsselgewalt. Als»Schlüsselgewalt«wird die Befugnis bezeichnet, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie abzuschließen; dabei wird der Ehepartner auch ohne sein Wissen mit verpflichtet. Die Schlüsselgewalt erstreckt sich zum Beispiel auf Haushaltsgegenstände, Lebensmit-

8 14 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r tel, Verträge über den persönlichen Bedarf der Eheleute und der Kinder sowie Arztbehandlungen. Sobald Sie getrennt leben, entfällt diese Mithaftung ( 1357 Abs. 3 BGB), da Sie durch die Trennung Ihren gemeinsamen Haushalt aufgegeben haben. Achtung! Auch wenn Sie die häusliche Gemeinschaft aufgelöst haben, sind Sie noch nicht geschieden. Das heißt, Sie können noch gegen eheliche Pflichten verstoßen. Schließlich sind Sie bis zum Scheidungsbeschluss noch ein Ehepaar und aneinander gebunden ( 1353 BGB). Was heißt»getrennt leben«? Das Getrenntleben ist vom Gesetzgeber geregelt ( 1567 Abs. 1 BGB) und setzt voraus, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest einer der Ehegatten sie ablehnt und daher auch nicht mehr herstellen will. Erst wenn auf Dauer einer der Partner die Beziehung beenden will, beginnt das Getrenntleben. Der Partner muss aber zuvor seinen Trennungswillen klar und unmissverständlich nach außen kundgetan haben und deutlich machen, dass er nach der längeren räumlichen Trennung keine Beziehung mehr will. Stellt er beispielsweise lediglich den Briefverkehr ein, ist das nicht ausreichend. Beispiel Sie müssen die Sachen Ihres Partners in der gemeinsamen Wohnung von Ihren Sachen trennen. Sie räumen die Kleidung aus dem gemeinsamen Kleiderschrank aus und schaffen sie in ein anderes Zimmer. Auch die anderen privaten Dinge des Partners werden separiert. Ihr Partner muss aber von Ihrem Trennungswillen erfahren. Es liegt eindeutig ein Getrenntleben vor, wenn einer von Ihnen aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und der andere darin wohnen bleibt. Will aber keiner von beiden ausziehen, kann es problematisch werden, wenn ein

9 T r e n n u n g 15 Zusammenleben unzumutbar für Sie ist, zum Beispiel, weil Sie von Ihrem Partner bedroht oder geschlagen werden. Hier können Sie eine gerichtliche Regelung einfordern ( 1361 b BGB). Achtung! Sie dürfen auf keinen Fall eigenmächtig handeln und Ihrem Partner den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehren. Sie dürfen ihn weder aus der Wohnung rauswerfen noch ihm die Koffer vor die Tür stellen. Auch der Austausch der Schlösser ist verboten. Das gilt auch dann, wenn Sie Alleineigentümer der ehelichen Wohnung beziehungsweise des Hauses sind. Es gilt: Haben Sie Ihren Partner mit in Ihre Immobilie aufgenommen, können Sie ihn nicht selbstständig der gemeinsamen Ehewohnung verweisen. Getrenntleben nach Auszug Ziehen Sie aus der ehelichen Wohnung aus, liegt ein Getrenntleben im scheidungsrechtlichen Sinne vor. Neben der zusätzlichen finanziellen Belastung stellt sich bereits jetzt die Frage, wie oft Sie Ihre Kinder sehen können beziehungsweise sehen dürfen. Wie sieht das Umgangs- und Sorgerecht in der Trennungsphase aus? Ihr Sorgerecht verlieren Sie nicht durch den Auszug. Sie sind beide gemeinsam für die Erziehung und das körperliche und seelische Wohl Ihrer Kinder verantwortlich. Solange das Sorgerecht nicht einem Elternteil übertragen wird, müssen Sie an den wesentlichen Entscheidungen, die die Kinder betreffen, beteiligt werden. Daneben dürfen Sie Ihre Kinder auch regelmäßig sehen, Sie haben ein Recht auf Kontakt. Es sei denn, dieser schadet dem Kindeswohl. Wie oft Sie Ihre Kinder sehen dürfen, hängt von den Gesamtumständen ab: Wie alt ist das Kind, welches Verhältnis haben Sie zu ihm, wo treffen Sie sich, und sind neue Partner im Spiel?

10 Register A Adoption 192, 205 f. Adoptivkinder 110 Alkoholiker 12 Alleineigentümer 15, 33 f. Alleineigentum 34 f., 38 f. Alltagsangelegenheiten 141 f., 144, 204 Altersphasenmodell 112, 114 Altersunterhalt 109, 115 f. Altersversorgung, betriebliche 63, 65 f., 207 Altersvorsorge 51, 53, 61, 63 f., 98, 101, 104, 177 Anfangsvermögen, negatives 48 Angelegenheiten, bedeutende 142, 145, 204 Angriffe, tätliche 79 Anordnung, einstweilige 194 Antragswege 169 f. Anwalt, Erstberatung 172, Haftung des 175, 182, Interessenschwerpunkt 185, Tätigkeitsschwerpunkt 185, Zertifizierung 186 Anwaltsbesuch, erster 179 Anwaltskosten 131, Anwaltszwang 24, 167 Anwaltvereine 188 Arbeitsaufnahme, Pflicht zur 125 Arbeitslosigkeit 109, 116, 118, 123 Arbeitsrecht 206 Aufenthaltsbestimmungsrecht 205 Aufenthaltsrecht 143 Aufstockungsunterhalt 109, Aufwendungen, berufsbedingte 81, 88, 101, 104 Ausbildungsunterhalt 76, 117, 119 Ausgleichzahlung 36, 58, 66, 210 Auskunftspflicht 50, 59, 67, 73, 193, 196 Auskunftsrecht 50 Auslandsadoption 205 Auszubildende 74 Auto 9, 30, 50 f., 54 f., 91, 168, 210 B Barunterhalt 71 73, Bedarfsgemeinschaft 95 Bedarfskontrollbetrag 80, 82 Bedrohung 17 Bedürftigkeit 97, 108, 122 f., 125, 176 Belastung, außergewöhnliche , Beleidigungen 23, 79 Beratungshilfe 176 Berliner Testament 203 Besitzverlust 40 Besuchsrecht 147 f., 174 Betreuungsgericht 192 Betreuungsunterhalt 71, 89, 92, 106, , 117, 121 Beziehung, gleichgeschlechtliche 13

11 214 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r Beziehungen, außereheliche 58 Billigkeit 32, 35, 88 f., 110, 113 f., 121, 210 Billigkeitsunterhalt 109, 119 Blitzscheidung 12 D Doppelbelastung, überobligatorische 113, 115 Doppelnamen , 157, 201 Drogensucht 79 Düsseldorfer Tabelle 79 81, 83, 87, 89 91, 96 98, 112, 137 E Ehe, Ausbruch aus intakter 126, Dauer der 12, 85, Scheitern der 11 f., 20 23, 163, 178, wilde 50 Ehebruch 23 Ehegatte, Verlassen des 13, 126 Ehegattenerbrecht 164 Ehegattenquote 98 Ehegattensplitting 127 f., 133, 207 f. Ehegattenunterhalt 96 f., 106, 115, 120, 124, 130, 132 f., 136, 166, 168, 193, 211 Ehekrise 9, 21, 178 Ehename Ehepartner, ausländische 26 f., Tod des 59 f., 67 Ehevertrag 44, 47, 57, 68, 107, 125, 180 Eigenbedarf, notwendiger 81 f., 86, 123 Eigentums- und Vermögensgemeinschaft 44, 46 Eigenverantwortlichkeit, wirtschaftliche 107, 109, 115, 117 f., 122 Einkommensverhältnisse 32, 35, 73, 93, 193, 196 Eltern, nicht miteinander verheiratete 121, umgangsunwillige 149 Entscheidungen, alltägliche 141, 144 Erbansprüche 47 Erbrecht 59 f., 163 f., 202 f. Erbschaft 34, 52, 54, 59, 103, , , 208 Erniedrigung, sexuelle 12 Ersatzanschaffung 33 Erwerbslosigkeit, Unterhalt wegen 115 f., 118 Erwerbsobliegenheit 107, 110 f., 113, 125 Erwerbstätigenbonus 98 f., 105, 120 Erwerbstätigkeit, Pflicht zur Aufnahme 108, 125 Existenzminimum 87, 122 F Fachanwalt 169, 178, 185, 187 Familiengerichte, große 191 f. Frauenhaus 38 Fremdgehen 12, 18, 21, 53, 126 G Geburtsname Gefahr im Verzug 143, 147, 204 Gegenstände, höchstpersönliche 31 Geldgeschenke 163 Gemeinschaft, häusliche 14, 18 20, 22, 150, 157, 210 Gemeinschaftskonto 162 Gemeinschaftsräume 17 Gericht, Überprüfungspflicht des 193 Gerichtskosten 131, 171, 174, 176 Gerichtsort 26 Geschlechtsverkehr 18 f. Getrenntleben 12, 14 19, 22, 28, 39, 59, 63, 83, 97 f., 120, 128, 133, 140, 209

12 R e g i s t e r 215 Gewaltanwendung 17, 37 f., 123, 209 Großeltern 95, 146, 149, 163, 202 f. Gütergemeinschaft Güterrecht 25, 47, 50, 201 f. Güterstand 44 46, 49, 59, 164, 201 Gütertrennung 44 f., 56 H Haftplicht, private 157 f. Handlungen, strafbare 23 Härte, unbillige 37 39, unzumutbare 12 f., 209 Härtefälle 11, 24, 28, 119, 170 Härteklausel 28 Hausrat 9, 13, 25, 30 36, 39, 53 f., 131, 167 f., 174, 193, 210 Hausratsteilung 31 f., 131 Hausratsverordnung 35 f., 39 42, 192 Hausratversicherung 159 Haustiere 36 Hochzeitsnacht 12 Homo-Ehe 150, 199 I Immobilie 9, 15, 18, 38, 40, 43, 51 53, 55 f., 58, 69, 100, 102, 107, 130, 172, 177, 180 Indexierung 55 J Jugendamt 25, 95, 147 f., 150, 194, 196, 205 K Kapitalabfindung 124 Kapitallebensversicherung, private 63 Kinder, außereheliche 110, eheliche 72, 85, 106, 108 f., 113, 121, eigene Einkünfte 71, 78, 85, 88, leibliche 70, 85, 97, 105, 110, 141, 163 f., 206, minderjährige 28, 32, 35, 58, 71, 74, 78, 81 83, 85 90, 109 f., 122, 139, 156, 165, 197, nichteheliche 72, 85, 106, 108 f., 113, 121 f., 140, Sonderbedarf 71, 92 94, volljährige 72 74, 76 78, 81 83, 88, 90 f., 93, 110, 122, 136, Wohl der 15, 18, 35, 39, 41, 56, 110, 138 f., 143, , 194, 204 f., 210 Kinderbetreuung 38, 68, 110, 113, 118, 211 Kindererziehung 44, 62, 64, 68, 106, 113, 115, 139, 144 Kinderfreibetrag 71, 83, 87, 132, 136 Kindergartenkosten 94 Kindergeld 71, 82 f., 86 88, 90 92, 94, 132, 136 Kinderzulagen 82 Kindesunterhalt 70, 74, 78 f., 81 f., 86, 89 92, 95 97, , 112, 130, 132, 136 f., 166, 168, 211 Kindeswohl 15, 145, 147, 149, , 197 Kindeswohlgefährdung 194, 196 Kitakosten 94 Kleinkrieg, täglicher 38 Konfliktlösung, friedliche 189 Konten, gemeinsame 162 Krankenversicherung, gesetzliche 95, 122, 157, , 206 Krankenversicherung, private 96, 157, 160 f. Krankheit, Unterhalt wegen 109, L Lebensgemeinschaft, eingetragene gleichgeschlechtliche 50, 199, nichteheliche 50, 112

13 216 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r, verfestigte 123 Lebenspartner, ausländische 203 Lebenspartnerschaft, Aufhebung 202, , Auflösung 62, 203, eingetragene 112, , Lebenspartnerschaftsvertrag 202 Lebensstandard während der Ehe 97, 101, 109, 117 f., 128 Lebensumstände, eheliche 119 Lebensversicherung 51, 157, 161 f., 203 Lehre 71, 74 f., 88, 90 Lieblosigkeit, sehr grobe 79 Luxusgegenstände 31, 34 M Mandat, Entzug des 184 Mangelfall 70, 85 f., 102, 105, 107, 123 Mediation 150, 178, 189 f. Mietaufhebungsvertrag 43 Mietschulden 41 Mietverhältnis 39 41, 43, 206 Mietvertrag 37, 41 43, 180, 209 Mietwohnung 39 42, 73, 90, 104 f., 174 Mindestunterhalt 87, 94, 106 f. Misshandlung 12, 23 Miteigentum, gemeinsames 33, 40, 56, 130 N Namenszusatz Naturalunterhalt 72 f., 90 f. Nebenjob 81 Nettoeinkommen, bereinigtes 79, 86, 89 91, 98 f., 104 f., 120 Neuanschaffung 33 Notfallsituationen 17 Nutzungsvergütung 32, 40, 210 O Online-Anwalt 187 Ordnungsgeld 197 P Papa-Wochenende 138 f., 148 Partnerschaft, ohne Trauschein 70 Personensorge 138 f. Pflegeeltern 110, 147, 195 Pflegekinder 110 Pflegepersonen 195 Pflichten, eheliche 14, 57, 59 Prädikatsanwalt 178, 186 f. Privatrecht, internationales 26 Prostitution 13 Prozesskostenhilfe 176 f. R Realsplitting Rechtsanwaltskammer 182 f., 185, 188 f. Rechtsschutzversicherung Rechtsmittel 29, 183, 198 Rechtsschutzverfahren, vorläufiges 50 Regenbogenfamilie 205, 210 Rentenansprüche 61 f., 64 66, 212 Rentenkonto, eigenes 65, 170 Rentenversicherung, gesetzliche 63 65, 67, 170, 206 Rentnerprivileg 66 Risikolebensversicherung 161 Rückkehrabsicht 17 S Schäden, wirtschaftliche 58 Schadenersatz 51, 128, 149, 182 f. Scheidung, einvernehmliche 27, 167 f., 170 f., 173 f., einverständliche 21, streitige 21

14 R e g i s t e r 217 Scheidungsantrag 11 f., 20 26, 28, 48 50, 62, 68, , 173, 192 Scheidungsbeschluss 14, 20, 29, 49, 58 f., 97, 141, 158, 160, 166, 170 f., 183, 192 Scheidungsfolgenvereinbarung 28, Scheidungskosten 131, 166, 171 Scheidungsprozess 20, 131, 170, 173, 186 Scheidungstermin 24, 108, 167 Scheidungsverfahren 11, 24 f., 27, 29, 45, 47, 56, 67 69, 131, 141, 145, 166 f., , 176, 178, 182, 184 f., 196 Schenkungen 52 f., 103, 163, 203 f., 208 Schlösser, Austausch der 15 Schlüsselgewalt 13, 200, 202 Schulden 41, 46, 48 51, 54, 56, 58, 81, 167, 176 Schuldentilgung 48 f. Schuldfrage 28 Schwangerschaft 12, 24, 76, 121 Schweigepflicht 179 Sechs-Monats-Regel 16 Selbstbehalt 81, 86, 92, 95, 99, 102, 106 f., 122 Sittenwidrigkeit von Verträgen 47, 57, 68 f., 125, 210 Sonderausgabe 130, 134 Sondergüter 46 Sorge, elterliche 13, 25, 131, 139, 141 f., 168, , 204 Sorgerecht 15, , , 156, 158, 174, 194, 197, 204 f., alleiniges 139, 145 f., 156, kleines 146 f., 204 Sorgerechtserklärung 139 f., 193 Steuerfreibeträge 127, 129 Steuerhinterziehung 133 Steuerklasse 127, 129 f., 133, 137, 203 f., 208 Stiefeltern 95, 144, 146, 149 f., 204 Stiefkindadoption 206 Stiefkinder 95, 110, 144, 210 Straftat, gravierende 123, 125 Streitwert 171, , 181 Studenten 74, 76, 85, 89, 91 f., 100, 176 Stundung 58 Suchtkrankheiten 13 T Taschengeld 81, 88 Tätigkeit, angemessene 117, 125 Todesfall des Partners 59 f., 67, 202, 205 f. Trennungsjahr 9, 11 13, 18 f., 24, 26, 63, 108, 128, 133, 176, 178, 180 Trennungsunterhalt 9, 97, , 107 f., 119, 124, 126, 133, 209, 211 Trennungswille 14 Trennungszeit 20, 97, 123, 140, 173, 209 f. Trunksucht 23 U Überschuldung 87 Umgangspfleger 195 Umgangsrecht 16, 36, 123, 131 f., , 145, , 168, , 197, 210 f. Unbilligkeit, grobe 122 Unfallrente 63 Unterbringung, geschlossene 197 Unterhalt, nachehelicher 9, 97, , , , , 133, nichtehelicher Kinder 72, 85, 106, 109, 121, wegen Erwerbslosigkeit 115 f., 118

15 218 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r, wegen Krankheit 109, , 122, 211 Unterhaltsberechtigte, Rangklassen 85 Unterhaltsbetrag 73, 83, 85 f., 88, 94 Unterhaltsrecht 9, 70, 96, 105 f., 111 f., 114, 118, 121 f. Unterhaltsvorschuss 94 f., 206 Unterhaltszahlungen 93, 97, 99, 104 f., 125, , 196 Urlaub, gemeinsamer 19, 150 V Verbraucherinsolvenz 87, 120 Verbundverfahren 167, 170 Verfahren, Beschleunigen von 196 Verfahrensbeistand 195 Verfahrensdauer 170 Verfahrenskosten 171 Vergütungsvereinbarung 175 Verhandlung, mündliche 166 Verjährung 59, 181 Vermieter, Zustimmung des 41, 43 Vermögensaufteilung 44 Vermögensinteressen, Verletzung der 123 Vermögensminderung 49 Vermögensschwund 50 Vermögenssorge 138 f. Vermutung, unwiderlegbare 22 f. Vernachlässigung 23, 123, 194 Versöhnungsbereitschaft 21 Versöhnungsversuch 9, 19, 133 Versorgungsausgleich 9, 25, 27, 29, 45, 47, 53, 56, 61 69, 131, 166, 169 f., 173 f., 212 Versorgungsfreibetrag 203 f. Verteilungsmasse 86 Vollzeitbeschäftigung 113 Vorbehaltsgut 46 Vormundschaft 48, 147, 192 W Wehrpflichtige 77 Wert, ideeller 30 Wiederheirat 85, 123 f., 137 Wohnen, mietfreies 91, 104 f., 130 Wohnungszuweisung 38 Z Zerrüttungsprinzip 21 Zugewinn, Berechnung des 48, 50, 52 f., 55 f., Vermögensausgleich des 55 Zugewinnausgleich 9, 44, 47 61, 103, 120, 130 f., 166, 202 f. Zugewinngemeinschaft 44, 46 48, 57, 164, 201 f., 210 Zustimmungspflicht 142 Zwangsmaßnahmen 196 f. Zwangsversteigerung 56 Zweckgemeinschaft 22 Zweitausbildung 75

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