Finanzielle Hilfen nach Trennung und Scheidung

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1 Finanzielle Hilfen nach Trennung und Scheidung Inhaltsverzeichnis Wie regeln wir unsere Trennung und Scheidung? Wichtiges beim Antragstellen und im Kontakt mit den Ämtern Vorgehen zur finanziellen Sicherung nach der Trennung (für Alleinerziehende) Vorgehen zur finanziellen Sicherung nach der Trennung (für Alleinstehende) Unterhaltsansprüche aus der ehel. Gemeinschaft 4 Kindesunterhalt 5 Der Unterhaltsvorschuss 6 Elterngeld 7 Kindergeld 8 Kinderzuschlag 8 Betreuungszuschuss für Tagesmütter Elternbeitragsübernahme für Kindertageseinrichtungen Wohngeld/Wohnberechtigungschein 11 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 12 Sozialhilfe 14 Beratungshilfe 15 Prozesskostenhilfe 16 Sonstige Finanzielle Hilfen 16 Zur weiteren Information

2 Wie regeln wir unsere Trennung und Scheidung? Es ist oft schwierig in der akuten Phase der Trennung miteinander zu reden und gemeinsam zu guten Vereinbarungen zu gelangen. Gelingt es Ihnen eine tragfähige Lösung zu finden, profitieren Sie und vor allem ihre Kinder davon. Um das zu erreichen gibt es unterschiedliche unterstützende Angebote. 1. Die beste Möglichkeit ist immer, sich zusammen zu setzen und gemeinsam eine Regelung zu finden, die für beide Beteiligten, vor allem aber für die Kinder eine gerechte Lösung darstellt. Dazu bieten wir (pro familia) die Möglichkeit der Mediation an. Sie stellt ein Streitschlichtungsverfahren dar, um in allen Angelegenheiten einer Trennung/ Scheidung einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Mediation hat immer eine gütliche Einigung zum Ziel die beiden Parteien gerecht wird. Das Verfahren der Mediation stellt Ihnen einen unparteiischen Dritten zur Seite der zwischen Ihnen vermittelt. 2. Allgemeine Informationen zu Fragen der Trennung/Scheidung bieten Beratungsstellen (z.b. Pro Familia) an. Auch das Jugendamt berät, wenn Kinder betroffen sind. 3. In schwierigen Situationen können Sie sich in allen Angelegenheiten einer Trennung/ Scheidung auch durch Anwälte beraten und vor Gericht vertreten lassen. Auch pro familia bietet Mediation an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Frau E. Eitenbenz oder Herrn A. Honrath Diese Broschüre ist eine erste Orientierung über die finanziellen Möglichkeiten, die Sie zur Absicherung im Falle einer Trennung oder Scheidung beanspruchen können. Sie ersetzt damit keine ausführliche Beratung durch Beratungsstellen oder Rechtsanwälte. Die behandelten finanziellen Hilfen sind nur kurz aufgeführt, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Wichtiges beim Antragstellen und im Kontakt mit den Ämtern: Wenn Sie glauben, Anspruch auf eine Leistung zu haben, stellen Sie ihren Antrag so bald wie möglich, denn rückwirkend werden Leistungen in der Regel nur ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen. Falls Ihnen Unterlagen fehlen, ist es sinnvoll, den Antrag trotzdem einzureichen. Sie können die Unterlagen immer noch nachreichen, denn leistungsberechtigt sind Sie meist ab dem Tag oder Monat der Antragstellung. Es ist wichtig Ihre Anträge schriftlich einzureichen, machen Sie von Ihren Anträgen, die Sie einreichen, vorab Kopien. 2

3 Vorteilhaft kann es sein wenn Sie Ihre Anträge persönlich abgeben. So kann gleich geprüft werden, ob noch Unterlagen fehlen und sie können sich den Eingang ihrer Unterlagen bestätigen lassen. Meist erhalten Sie auf ihren Antrag einen schriftlichen Bescheid. Sie haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats rechtl. Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für alle anderen amtlichen Bescheide. Vorgehen zur finanziellen Sicherung nach der Trennung Für Alleinerziehende 1. für den Elternteil: 2. für jedes Kind: - eigenes Einkommen? - Unterhalt nach der - Unterhalt vom Ex Partner? (S. 6) Düsseldorfer Tabelle? (S. 7) - evtl. Elterngeld? (S.10) - Kindergeld (S 11) 3. Sollte es keinen oder geringen Unterhalt bekommen evtl. Unterhaltsvorschuss? (S.8) Wenn die Summe der aus 1-3 erlangten Beträge nicht ausreicht um den Bedarf der Familie zu decken kann entweder: 4. Kinderzuschlag (S. 12) oder 5. ALG II bzw. Sozialgeld (S.18) und Wohngeld (S. 16) beantragt werden. 3

4 Für Alleinstehende - durch eigenes Einkommen? - evtl. Unterhalt vom Ex- Partner? (Entsprechend Einkommen und Lebensverhältnisse, siehe S. 6) Sind beide Teile nicht ausreichend um ihren Bedarf zum Lebensunterhalt zu decken, können sie entweder: Wohngeld oder AlgII bzw. Sozialgeld (S. 16) beantragen (S. 18) Bitte beachten sie: Wenn Sie keinen Anspruch auf ALG II haben, weil Sie nicht erwerbsfähig sind, dann haben Sie und Ihre Kinder möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe (S. 15) Unterhaltsanspruch aus der ehelichen Gemeinschaft Unterhalt fällt an wenn beispielsweise: Gemeinsame Kinder betroffen sind Einer der beiden Partner ein wesentlich geringeres Einkommen hat Eine Notlage vorliegt 4

5 Ob Sie Anspruch auf Unterhalt haben und wie hoch dieser ausfällt ist u. a. abhängig von Alter und Anzahl der Kinder, Ihres Einkommens und nicht zuletzt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Trennungsunterhalt Nach der räumlichen Trennung bis zur Scheidung besteht ein Anspruch auf Unterhalt für die einkommensschwächere Partnerin oder den Partner. Das Paar kann selbst über die Höhe bestimmen und sich beraten lassen (z.b. bei Pro Familia) oder eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt einholen. Im Falle der Nichtzahlung kann der Trennungsunterhalt beim Familiengericht geltend gemacht werden. Nachehelicher Unterhalt Grundsätzlich ist nach einer Scheidung jeder der Ehegatten für sich selbst verantwortlich. Allerdings können Sie nachehelichen Unterhalt vom Ex- Partner oder der Ex- Partnerin erhalten, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Ob, in welcher Höhe und wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt wird, ist von vielen Faktoren abhängig. Die Dauer der Ehe, Betreuung gemeinsamer Kinder, Erwerbsverhältnisse während und nach der Ehe, Alter und Krankheit sind nur einige Gründe von vielen, die sich auf den nachehelichen Unterhalt auswirken. Unterhaltsanspruch aus nicht- ehelicher Gemeinschaft Grundsätzlich besteht in diesem Fall kein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Partner bzw. der Partnerin, es sei denn es gibt gemeinsame Kinder. Ist Ihnen eine Berufstätigkeit aufgrund der Kindesbetreuung nicht, oder nicht in Vollzeit zuzumuten, muss der nicht betreuende Elternteil den betreuen-den Elternteil finanziell unterstützen, insofern er selbst dazu in der Lage ist. Der Kindesunterhalt Wer hat ein Recht auf Kindesunterhalt? Jedes Kind hat ein Recht auf Unterhalt durch seine Eltern, in der Regel bis zum Abschluss einer Berufsausbildung. Diesen Anspruch gegenüber beide Elternteile behält es auch, wenn die Eltern getrennt leben, oder nie zusammengelebt haben. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Unterhalt in Form von "Kost und Logis" (Naturalunterhalt), der andere Elternteil erbringt Unterhalt in Form von Geldleistungen (Barunterhalt). 5

6 Wie hoch ist der Kindesunterhalt? Die Höhe des Kindesunterhaltes ist letztlich abhängig vom Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils (auch Schulden werden berücksichtigt), vom Alter des Kindes und wie viele Kinder Unterhalt beziehen. Dem Barunterhaltspflichtigen muss eine gewisse Summe nach Abzug der Unterhaltsleistungen zur Existenzsicherung bleiben. Für die Bemessung des Kindesunterhaltes wird in den alten Bundesländern die Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Hat das Kind seinen Aufenthalt bei beiden Elternteilen gleichermaßen, kann die Barunterhaltspflicht ganz oder teilweise entfallen. Der Unterhaltsvorschuss Allgemeines zum Unterhaltsvorschuss Wenn Sie als Alleinerziehende/r keinen, nur wenig oder unregelmäßig Kindesunterhalt vom anderen Elternteil für Ihr Kind bekommen, dann besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Unterhalt bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen. Unterhaltsvorschuss ist ein vom Staat vorausgeleisteter Unterhalt, den sich der Staat, je nach Umständen, wieder vom Unterhaltspflichtigen zurückholt. Unterhaltvorschuss-Leistungen werden längstens für insgesamt 72 Monate, höchstens jedoch bis zum Tag der Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gewährt. Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach den für die betreffende Altersstufe festgelegten Regelbeträgen in der Regelbetragsverordnung. Ab gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge: für Kinder bis 5 Jahre: 127 monatlich für Kinder von 6-12 Jahren: 170 monatlich Da der Unterhaltsvorschuss niedriger ist, als der gesetzliche Mindestunterhalt, ist es sinnvoll, sich diesbezüglich vom Jugendamt beraten zu lassen. Voraussetzungen zum Unterhaltsvorschuss Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen Sie schriftlich beantragen. Ein mündlicher Antrag (z. B. durch Telefonanruf) genügt nicht. Unterhaltsvorschuss erhält Ihr Kind, wenn es: in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und bei Ihnen als alleinerziehender Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung erhält. 6

7 Ausgeschlossen vom Unterhaltsvorschuss Sie bekommen keinen Unterhaltsvorschuss, wenn Sie ob verheiratet oder nicht als Eltern zusammenleben, Sie sich weigern, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu erteilen oder Sie sich weigern, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken. An dieser Stelle erhalten Sie weitere Informationen und können Unterhaltsvorschuss beantragen: Der Antrag ist von Ihnen beim Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Kind lebt, zu stellen. Das Antragsformular und das Unterhaltsvorschuss-Merkblatt erhalten Sie beim Stadtbzw. Kreisjugendamt. Stadt Freiburg: Stadt Emmendingen: Sozial- und Jugendamt Landratsamt Kaiser-Joseph-Straße 143 Bahnhofstr Freiburg Emmendingen Tel.: 07 61/ oder Tel.: 07641/451-0 Elterngeld Ab gelten die Regelungen des Elterngeldes. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, sowie auch Ehe- oder Lebenspartnerinnen und partner, die das Kind nach der Geburt betreuen auch wenn es nicht ihr eigenes ist. Wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit nach der Geburt des Kindes unterbricht oder reduziert, wird das Elterngeld für maximal 12 Monate gezahlt. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden pro Woche ist zusätzlich möglich. Wird die Erziehungszeit von Mutter und Vater geteilt, wird das Elterngeld für maximal 14 Monate gezahlt. Das heißt, auch der andere Elternteil muss mindestens zwei Monate beruflich aussetzen oder seine Berufstätigkeit reduzieren (die sogenannten Partnermonate). Alleinerziehende erhalten die Leistungen, wenn sie das alleinige Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestim-mungsrecht allein haben, über die vollen 14 Monate. Wie hoch ist das Elterngeld? Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des früheren Nettogehalts bzw. höchstens Euro pro Monat, des Elternteils, der sich der Betreuung des Kindes widmet. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlt. Für Eltern ohne Erwerbseinkommen ist wichtig: Während der Ihnen zustehenden Kernzeit von zwölf Monaten wird das Mindest-elterngeld in Höhe von 300 Euro nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie etwa Wohngeld, Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe oder dem Kinderzuschlag angerechnet. 7

8 Geringverdienende (unter Euro netto pro Monat) können bis zu 100% ihres bisherigen Einkommens als Elterngeld beziehen. Bei 800,- Nettoverdienst sind es z. B. 77 %, bei 400,- sind es 97 % Ihres Nettoeinkommens. Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus von 10 Prozent oder mindestens 75 Euro. Die Dauer der Zahlung richtet sich hierbei nach dem Alter der Geschwisterkinder (ein Geschwisterkind unter drei oder zwei unter sechs Jahre). Bei Mehrlingsgeburten steigt das Elterngeld um 300 Euro je weiterem Kind an. Antragstellung und Information: Stadt Freiburg Bürgeramt, Baslerstr. 2, Tel.: Stadt Emmendingen Standesamt, Landvogtei 10, Tel.: 07641/ Kindergeld Zuständig für Kindergeld sind die Familienkassen der jeweiligen Arbeitsagenturen an ihrem Wohnort. Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt und je nach Umständen, wenn die Kinder sich z. B. in Ausbildung befinden, auch darüber hinaus. An ausländische Familien wird Kindergeld abhängig vom Aufenthaltsstatus gezahlt. Im Moment wird pro Kind und Monat für das 1., 2. und 3. Kind 154 bezahlt und für das 4. und jedes weitere Kind 179 Die Antragstellung bei der Familienkasse kann ab dem Tag der Geburt erfolgen. Stadt Freiburg: Stadt Emmendingen Familienkasse Außenstelle der Familienkasse (Abteil. der Agentur für Arbeit) (Abteil. der Agentur für Arbeit) Lörracher Str. 16 a Dammweg 2/ Freiburg Emmendingen Telefon: / Telefon: 07641/ Der Kinderzuschlag Allgemeines zum Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird. Seit Januar 2005 erhalten Eltern mit geringem Einkommen einen Kinderzuschlag zur finanziellen Unterstützung Ihres minderjährigen Kindes bis zur einer Höhe von 140 monatlich. Für jedes in der Familie lebende Kind kann der Kinderzuschlag beantragt werden, er wird längstens für 36 Monate gezahlt. 8

9 Voraussetzungen um Kinderzuschlag zu erhalten Voraussetzung um Kinderzuschlag beantragen zu können ist, dass das Kind im Haushalt der Antragsteller/In lebt und diese/r für das Kind Kindergeld bezieht. Der Kinderzuschlag ist an eine Einkommens-grenze gebunden. TIPP: Unter finden Sie einen Rechner, der Ihnen Ihren Kindergeldzuschlag berechnet. Ausgeschlossen vom Kinderzuschlag Ausgeschlossen vom Kinderzuschlag sind Familien oder Alleinerziehende, die ALG II / Sozialgeld erhalten. (Auch erhalten Sie keinen Kinderzuschlag, wenn das Kind bereits volljährig ist.) Gemindert wird der Kinderzuschlag durch Einkommen des Kindes, z. B. Unterhalt durch die Unterhaltsvorschusskasse und Kindesunterhalt durch den anderen Elternteil, nicht zum Kindeseinkommen zählen Kindergeld und Wohngeld. An dieser Stelle erhalten Sie weitere Informationen und können Kinderzuschlag beantragen: Antragsunterlagen und Merkblatt gibt es bei den Familienkassen, diese sind der Arbeitsagentur zugehörige Einrichtungen, von denen Sie auch das Kindergeld erhalten. Stadt Freiburg : Stadt Emmendingen: Familenkasse Aussenstelle der Familienkasse (Abtl. der Agentur für Arbeit) (Abtl. der Agentur für Arbeit) Lörracher Straße 16a Dammweg2/ Freiburg Emmendingen Telefon: / Telefon: 07641/ Öffnungszeiten: Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 7:45 bis 12:30 Mo-Fr Do 7:45 bis 18:00 Do Außerhalb von Freiburg ist die jeweilige Familienkasse der Agenturen für Arbeit zuständig, von der Sie auch das Kindergeld erhalten. Im Internet erhalten sie Informationen: 9

10 Betreuungszuschuss für Tagesmütter Das Sozial- und Jugendamt bezuschusst die Betreuungskosten von einer Tagesmutter, wenn Ihr Kind stundenweise oder ganztags von dieser betreut wird. Die Übernahme der Tagespflegekosten sind zum einen einkommensabhängig und werden übernommen bei Alleinerziehenden, wenn Sie berufstätig sind (mind. 50% - Ausnahmen im Einzelfall) wenn Sie sich in Ausbildung (Schule Studium) befinden oder an einer Umschulung teilnehmen Paaren wenn Sie sich in Ausbildung befinden oder weil Sie zur Sicherung des Lebenunterhaltes der Familie, beide erwerbstätig sind. Weitere Bedingungen sind, dass Kinder nur bis 3 Jahre von einer Tagesmutter betreut werden (Ausnahmen möglich) und dass ein Betreuungsbedarf von mind. 7 Stunden pro Woche vorliegt u. die Betreuung längerfristig angelegt ist. Der Antrag für Betreuungszuschuss wird an das zuständige Sozial- und Jugendamt, bzw. Landratsamt gestellt: In Freiburg In Emmendingen Sozial- Jugendamt Landratsamt Auf den Zinnen 1 Bahnhofstr. 2-4 Tel.: , Tel.: 07641/ Mo, Mi, Fr: Uhr Mo, Di, Do, Fr: Uhr Do: Uhr Elternbeitragsübernahme für Kindergärten Die Elternbeiträge für ihr Kind können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden. Bei einer Betreuung im Regelkindergarten, hängt die Bezuschussung allein von der Höhe Ihres Einkommens ab. Bei der Betreuung in einer Krabbelgruppe, einem Ganztageskindergarten oder einem Hort ist die Übernahme der Elternbeiträge möglich, wenn die Eltern erwerbstätig sind. 10

11 die Eltern sich in Ausbildung oder Studium befinden. die Eltern an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen Die Kostenübernahme ist auch hier einkommensabhängig. Mit eingeschlossen in die Übernahme der Betreuungskosten sind sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen, die vom Sozial- und Jugendamt anerkannt sind. Das Essensgeld für ihre Kinder müssen sie jedoch in jedem Fall selbst bezahlen. Der Antrag für Übernahme der Elternbeiträge für Kindertages-einrichtungen wird bei dem zuständigen Sozial- und Jugendamt, bzw. Landratsamt gestellt: In Freiburg In Emmendingen Sozial-Jugendamt Landratsamt Auf den Zinnen 1 Bahnhofstr. 2-4 Tel.: (A+B) Tel.: 07641/ (C-H), (I-P) Mo, Di, Do, Fr: (Q-Z) Uhr Mo, Mi, Fr: Uhr Do: Uhr Wohngeld Allgemeines zum Wohngeld Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sowie als Zuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Dabei darf der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegen oder öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden sein. Antragsberechtigt sind auch Bewohner von Heimen wie Altenheimen, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen, die alte Menschen, Pflegebedürftige oder behinderte Volljährige auf Dauer aufnehmen und betreuen. Voraussetzungen zum Wohngeld Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt werden kann, hängt von drei Faktoren ab: 1. der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder 2. der Höhe des Familieneinkommens 3. der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (abhängig u.a. vom Alter des Wohnraums und Wohnort) Ausgeschlossen von Wohngeld Ab dem sind bestimmte Personengruppen vom Wohngeld generell ausgeschlossen. Dies sind u. a. Empfänger von: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 11

12 Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein? Der Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung, um in die städtische Wohnungssucherdatei aufgenommen zu werden. Um in eine Mietwohnung (Sozialwohnung) einziehen zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist einkommensabhängig. Ebenso müssen Sie schon zwei Jahre in Freiburg wohnen und es muss eine nicht selbst verursachte Wohnungsnot vorliegen. Die Zuteilung der städtischen Sozialwohnungen richtet sich dann nach bestimmten Dringlichkeitsstufen, bei denen auch ihre familiären Verhältnisse berücksichtigt werden. Wo beantrage ich Wohngeld und den Wohnberechtigungsschein? In Freiburg: In Emmendingen Amt für Liegenschaften Rathaus Abt. Wohngeldstelle und Wohnungswesen, Fahnenbergplatz 4, Landvogtei Freiburg Emmendingen Sprechzeiten: Sprechzeiten: Mo 10:30 bis 15:00 Mo Fr Mi 7:30 bis 11:30 Do Donnerstag 08:00 bis 11:30 Telefonische Sprechz.: Telefonische Sprechz: Mo Fr Mo Do Mo Fr Fr Tel. Wohngeld: Tel.:0761/ o.80 Tel. WBS: 07641/ Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Leistungen im Überblick Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus der Regelleistung sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Wichtig ist auch, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzbeträge. In Einzelfällen werden Mehrbedarfe übernommen. Ehemaligen Beziehern von Arbeitslosengeld wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag gezahlt. In der Regel 12

13 werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernommen. Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen erhalten für: Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Zur Einschätzung ihrer persönlichen Situation wenden sie sich bitte an die auf Seite 21 angegebenen Adressen. Grundsicherung für Arbeitsuchende Ihr notwendiger Lebensunterhalt mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung wird in Regelsätzen gewährt. Das bedeutet, dass die Regelleistung die Kosten des täglichen Lebens pauschal abdeckt. Einen Anspruch auf die Regelleistung haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, vorausgesetzt die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind entsprechen Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG II und Sozialgeld) beantragen Sie: In Freiburg: In Emmendingen: Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Lehenerstr. 77 Freiburgerstr. 20 Tel.: 0761/ Tel.: Mo-Mi: Uhr Do: Uhr Fr: Uhr Außerdem erhalten Sie Informationen und Beratung zu Arbeitslosen-geld, Sozialgeld und Sozialhilfe in Freiburg: Arbeitslosentreff Goethe2, Goethestr. 2, Tel.:0761/ Mo, Mi, Do, Fr: Uhr und nach Vereinbarung Friga-Freiburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit, Habsburgerstr. 9, Tel.: (1 Min. 15 Cent, ab 2 Min. 60Cent/Min aus dem Festnetz, Di-Do: Uhr, Termine nach Vereinbarung Bürgertelefon bei Fragen zum Alg II des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Tarif 12 Cent/Min. aus dem Festnetz) Tel.:

14 Die Sozialhilfe Anspruch auf Sozialhilfe hat jeder Mensch, der sich nicht selbst helfen kann, also kein oder nur ein geringes Einkommen hat, und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält. Wenn Sie bedürftig und nicht erwerbsfähig sind, genauer: nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert, dann erhalten Sie Sozialhilfe. Das heißt, wenn Sie im Moment nicht in der Lage sind mind. 3 Stunden täglich auf dem Arbeitsmarkt zu arbeiten (z.b. aufgrund einer längeren Erkrankung oder Behinderung), erhalten Sie Sozialhilfe. Achtung: Alleinerziehende gelten als erwerbsfähig, wenn sie nur aufgrund der Kindesbetreuung nicht arbeiten können. Haben Sie z.b. ein Kind unter drei Jahren in Ihrer Obhut, dann sind Sie vielleicht grundsätzlich erwerbsfähig, stehen dem Arbeitsmarkt jedoch wegen der Erziehung und Pflege Ihres Kindes nicht zur Verfügung. Sie erhalten dann ALG I oder II. Bereiche der Sozialhilfe Die Sozialhilfe ist in sieben Bereiche gegliedert. Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfen in anderen Lebenslagen Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt kann Ihnen z. B. zustehen, wenn Sie kein Erwerbseinkommen haben, keine ausreichenden Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder zu gering sind. Wie auch beim ALG II gibt es Mehrbedarfszuschläge für einige Gruppen von Sozialhilfeempfängern. Z.B. für werdende Mütter, für Personen mit einem Kind unter 7 Jahren, oder mehreren Kindern unter 17 Jahren usw. Ausgenommen von der Sozialhilfe Ausgenommen von der Sozialhilfe sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren die einen Anspruch auf ALG II haben. Ausgeschlossen sind auch Asylbewerber und Ausländer ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung. Auszubildende, die dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind oder deren Ausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden könnten, haben nur bedingt einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (ist allerdings der Unterhalt der Kinder von Studierenden und Auszubildenden nicht sichergestellt können für diese Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden). 14

15 Weitere und einmalige Unterstützungen der Sozialhilfe erhalten Sie z.b. für Erstausstattung für die Wohnung Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, wenn sie vorher beantragt wurden und Ihnen die Leistungen zustehen. Diese Leistungen können Sie auch beantragen, wenn Sie keine monatliche Sozialhilfe erhalten. Informationen und Anträge bekommen Sie: In Freiburg In Emmendingen Sozialamt Landratsamt Kaiser- Joseph- Straße 143 Bahnhofstr. 2-4 Tel.: 0761/ Tel.: 07641/4510 Beratungshilfe Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Diese Möglichkeit der Rechtsberatung besteht unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und umfasst neben der Beratung auch die Hilfe zur Vertretung gegenüber Behörden. Beratungshilfe können Sie in Angelegenheiten des Zivil-,Verwaltungs-, Arbeits-, Sozialund Verfassungsrechts beanspruchen. Wer erhält Beratungshilfe? Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat (hierbei wird auch geprüft ob Sie über einsetzbares Vermögen verfügen. Bei BezieherInnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe genügt die Vorlage des entsprechenden Bescheids, da Sie in der Regel Anspruch auf Beratungshilfe haben, ansonsten orientiert sich die Unterstützung an festgelegte Einkommensgrenzen. Wo bekommen Sie Beratungshilfe? Wenden Sie sich beim örtlichen Amtsgericht an eine RechtspflegerIn. (Berechtigungsschein erhalten Sie hier) Sie gehen zur kostenlosen Rechtsberatung des Anwaltvereins (nur Beratung, keine Vertretung) Sie suchen eine Anwaltskanzlei ihrer Wahl auf und legen Ihren Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe-Bescheid vor. Hiermit kann ein nachträglicher Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe beim Amtsgericht gestellt werden. Die AnwältInnen erheben eine Gebühr von 10 Euro für die Beratungshilfe. AnwältInnen sind grundsätzlich zur Beratungshilfe verpflichtet und können diese nur in begründeten Einzelfällen ablehnen. 15

16 Prozesskostenhilfe Über die Prozesskostenhilfe kann finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren für einkommensschwache Personen gewährt werden. Wann erhält man Prozesskostenhilfe? Wenn die außergerichtliche Klärung eines Streits nicht möglich war und eine Prozessführung hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und Wenn Sie die Kosten für eine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln oder nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können. Prozesskostenhilfe ist einkommensabhängig und es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bei der Beratungshilfe. Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen über der Einkommensgrenze, müssen Sie einen Eigenanteil leisten. Im Falle, dass Sie den Prozess verlieren, müssen Sie in der Regel für die Kosten der gegnerischen Partei aufkommen, auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wurde. Informationen und Antrag für Beratungshilfe bekommen Sie: In Freiburg In Emmendingen Amtsgericht Amtsgericht Holzmarkt 2 Karl-Friedrichstr. 25 Tel.: Tel.: 07641/ Mo-Fr: Uhr Mo-Do: Mo-Do: Uhr Uhr Fr: Uhr Informationen und Antrag für Prozesskostenhilfe stellen Sie beim zuständigen Gericht, an dem der Prozess stattfinden wird. Ebenso erhalten Sie Informationen zur Prozesskostenhilfe im Rahmen der Beratungshilfe (siehe S.22). Sonstige finanzielle Hilfen 1. Als Empfänger von Sozialleistungen sollten Sie wissen, dass Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind, Bezieher/innen von Sozialleistungen innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift auf dem Girokonto den vollen Betrag auszuzahlen; auch dann, wenn Sie Ihr Konto über einen längeren Zeitraum überzogen haben oder sogar ein Pfändungsbescheid vorliegt. Zu den Sozialleistungen gehören Arbeitslosengeld oder Rente (jeweils unterhalb der Pfändungsfreigrenzen), Sozialhilfe, Wohngeld, Elterngeld und BAFöG. 2. Die deutsche Telekom gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung für Ihren Telefonanschluss. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Sozialtarif. Informationen dazu erhalten Sie beim Sozialamt. 3. Rundfunk- und Fernsehgebühren können Ihnen auf Antrag erlassen werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Sozialamt. 4. Auch an dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, dass Sie, auch wenn Sie nicht monatlich Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, möglicherweise einen Anspruch auf einmalige 16

17 Unterstützungen haben. Z.B. Zuschuss für Klassenfahrten, Anschaffung von Hausrat, Beihilfen zu besonderen Familienereignissen, Weihnachtsbeihilfe, Übernahme von Mietschulden und vieles mehr. 5. Ansonsten sei an dieser Stelle noch die Stiftung Mutter Kind angesprochen und die Stiftung Familie in Not. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei pro familia. Zur weiteren Information: Allein Erziehend, Tipps und Informationen Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.v. Im Internet unter: Kontaktstelle Frau und Beruf Scheidungsfamilie - Das Portal zum Thema Ehescheidung und Familie Scheidung.de - Das Portal zu Trennung, Scheidung, Unterhalt und Neubeginn Eltern im Netz: Familie in der Krise Trennungskind.de Studieren mit Kind in Freiburg Ein Ratgeber für Studierende Mütter und Väter und solche die es werden wollen Büro der Frauenbeauftragten der Universität Freiburg Im Internet unter: Sozialhilfe und Grundsicherung Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Merkblätter der Arbeitsagentur zu: Kinderzuschlag und ALG II Finanzielle Hilfen während der Schwangerschaft und nach der Geburt pro familia Freiburg Wie helfe ich unserem Kind durch die Scheidung? Hinweise für Eltern zum Umgang mit ihrem Kind bei Trennung und Scheidung pro familia Freiburg 17

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