Eltern bleiben. auf Lebenszeit. Ein Wegbegleiter durch Trennung und Scheidung

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1 K I J A S A L Z B U R G Eltern bleiben auf Lebenszeit Ein Wegbegleiter durch Trennung und Scheidung

2 Inhalt 1. PRÄVENTION Selbstwert und Persönlichkeit von Kindern stärken Du bist einzigartig! Du bist wertvoll Kindern Mut machen Konstruktiver Umgang mit Konflikten Trennungen begleiten das Leben Rechte der Kinder Allgemeine Eltern-Kind-Rechte und Pflichten 8 2. KONFLIKT/KRISE/TRENNUNG Wenn alles aus dem Ruder läuft Als Paar getrennt, jedoch Eltern auf Lebenszeit Exkurs: Gemeinsame Obsorge Mediation Was passiert, wenn es nicht klappt, sich zu einigen Exkurs: Gewalt, Missbrauch, Kindesentführung Trennung/Scheidung Krise und Chance Wie geht es Kindern, wenn ihre Eltern sich trennen? NEUORIENTIERUNG Der Alltag kehrt langsam zurück Zusammenarbeit als Elternteam Der Alltag mit Ihrem Kind Die jeweilige Beziehung zwischen Mutter & Kind bzw. Vater & Kind Schlechter Expartner guter Elternteil Narben heilen lassen: was braucht unser Kind? Besuchskontakte Besuchsbegleitung Konsequenzen bei Behinderung und Nichteinhaltung des Besuchsrechts Mögliche Fallen auf dem Weg zu einem neuen Alltag Wieder wird alles anders oder: die Patchworkfamilie 29 Beratungsangebot 32 Literaturauswahl 40 Wir verweisen in diesem Heft auf ergänzende Informationen, die Sie in der Broschüre Gleiches Recht für beide erhalten (herausgegeben vom Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit sowie dem Familienreferat des Landes Salzburg). Bestell-Telefon 0662/ oder bff@salzburg.gv.at 2

3 V O R W O R T Trotz Trennung Eltern bleiben Die vorliegende Broschüre möchte Ihnen daher ein Wegbegleiter sein, mit Information über Wünsche, Probleme und Sorgen der betroffenen Kinder sowie praktische Beispiele und Tipps, wie Sie Ihr Kind in diesen stürmischen Zeiten entlasten können. Sie können selbst herausfinden, ob Sie auf dem richtigen Weg sind oder ob im Interesse Ihres Kindes eine Änderung notwendig ist. Über ein Viertel aller Kinder im Bundesland Salzburg sind in irgendeiner Form mit einer sich verändernden Familiensituation (Stief-, Alleinerzieherinnen-, Patchwork- Familie u.a.) konfrontiert. Für Kinder und Jugendliche bedeutet die Trennung der Eltern meist ein einschneidendes Erlebnis, auch wenn sie einvernehmlich erfolgt. Oft ist es mit dem Verlust eines Elternteils (oder der Angst davor) verbunden. Wichtig ist, zu wissen, dass Sie nicht alles alleine bewältigen müssen, sondern dass es Beratungsangebote gibt, die Ihnen und den Kindern Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung anbieten. Scheuen Sie sich nicht, rechtzeitig diese Hilfe in Anspruch zu nehmen! Ihre Andrea Holz-Dahrenstaedt Kinder- und Jugendanwältin Kinder und Jugendliche brauchen trotz Trennung ihrer Eltern eine Beziehung zu beiden Elternteilen! auch wenn gerade in Krisenzeiten die Bedürfnisse der Kinder von den Erwachsenen nicht immer leicht zu erkennen sind. 3

4 1. P R Ä V E N T I O N Selbstwert und Persönlichkeit von Kindern stärken 1.1. Du bist einzigartig! Du bist wertvoll! Kindern Mut machen 1 Du wirst geliebt! Du bist wichtig! Du hast Talente! Für jedes Kind ist es sehr wichtig, diese Botschaften zu erfahren, um ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln. Kinder, die mutig sind, die sich und ihr Handeln als wertvoll erleben, bereichern nicht nur jede Familie, sie bereichern auch jede Gesellschaft. Sie als Eltern können Kinder bei der Entwicklung eines gesunden Selbstwertgefühls unterstützen, indem Sie sie in fünf Bereichen unterstützen: Förderung von positiven Beziehungen Sehen und Fördern der Kompetenzen der Kinder Orientierung (Ziele und Werte) geben Vorbildwirkung ein guter Mensch zu sein Vermittlung von Lebensfreude und Lebenslust Diese Anregungen helfen Ihren Kindern auch, konstruktiv mit Frustration, Ablehnung, Kritik und Einsamkeit umgehen zu lernen. Diese Bewältigungsstrategien sind für Kinder vor allem in belastenden Situationen, wie sie zum Beispiel die Trennung bzw. Scheidung der Eltern darstellt, wichtig. Eine wertorientierte Erziehung fördert immer die Persönlichkeitsbildung und dadurch auch die Standfestigkeit eines Kindes Konstruktiver Umgang mit Konflikten Konflikte sind im Zusammenleben in Gruppen, in der Familie, zwischen Partnern und auch Liebenden normal und alltäglich. Sie begleiten uns ein Leben lang. Konflikte entstehen immer dann, wenn einer etwas will, was der andere nicht will, wenn man verschiedener Meinung ist, wenn den Beteiligten unterschiedliche Dinge wichtig sind Wie kann ich mit einem Konflikt umgehen? Pokerstrategie Bei dieser Konfliktlösungsstrategie gibt es Sieger und Verlierer. Einer setzt sich auf Kosten der anderen Partei durch. Einer gewinnt der andere gibt nach, geht dem Sieger aus dem Weg, vermeidet das Thema, fühlt sich traurig/ zornig, sinnt auf Rache, etc. diese Strategie kann zu tiefer Kränkung und Beziehungsabbruch führen! 4

5 1. P R Ä V E N T I O N Problemlösungsstrategie Jeder Konflikt stellt ein Problem dar, das grundsätzlich lösbar ist; eine gemeinsame Lösung bringt beiden Seiten Vorteile. Was ist hilfreich beim Lösen eines Konfliktes? Gegenseitige Achtung Suche nach einem gemeinsamen Nenner Bedürfnisse, Wünsche und Sorgen festhalten Das Problem oder die Streitfrage neu formulieren Ein annehmbares Ergebnis für alle finden Alternativen bereit halten und flexibel bleiben Positiv und offen für neue Ideen bleiben Zuhören und den andern ausreden lassen Sich in den anderen hineinversetzen Gemeinsam das Problem lösen wollen Das Wort aber aus dem Wortschatz streichen Wenn die geplante Vorgehensweise nicht funktioniert, dann etwas verändern Tief durchatmen Lernen am Modell die Vorbildwirkung der Eltern Wie kann man Kindern fair streiten und Fertigkeiten der positiven Konfliktlösung nahe bringen? Ohne Zweifel ist das gute Beispiel der Eltern maßgeblich. Kinder lernen durch zusehen und nachahmen (Modelllernen). Es sollte allerdings klar sein, dass Kinder nicht ständig dabei sein sollten, wenn sich andere streiten, zumal sie oft die Versöhnung nicht mitbekommen und so nur das Streiten lernen Trennungen begleiten das Leben Das Leben ist ein einziges Abschiednehmen, lautet ein altes Sprichwort. Von Geburt an kennzeichnen Trennungen und Abschiede die menschliche Entwicklung: Tod eines geliebten Haustiers, Schulwechsel, zerbrochene Jugendfreundschaft, Abschied vom Elternhaus Trennungen und Verluste, auch alltägliche, stellen für alle Menschen schmerzhafte Erfahrungen dar. Sie sind life events, die oft mit schweren seelischen Belastungen verbunden sein können. Deshalb ist es besonders wichtig, Kinder in ihrer Trennungs- und Trauerarbeit zu unterstützen Abschied als Lebensthema Wenn es um Verlust- und Trauererfahrungen geht, sind Kinder auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen. Doch dazu müssen die Erwachsenen selbst mit Verlust und Trauer umgehen können. 2 So hängt das Verhalten Erwachsener vor allem auch von den eigenen kindlichen Vorerfahrungen mit Trennungen und Verlusten ab. 5

6 1. P R Ä V E N T I O N Manche Kinder wachsen mit der Botschaft auf, dass die Welt ein gefährlicher Ort sei. Sie werden darin geübt, ständig aufzupassen und auf der Hut zu sein, sich und andere zu kontrollieren, bestimmte Dinge zu vermeiden oder andere auszuführen. Andere Kinder wachsen mit der Botschaft auf, dass die Welt ausschließlich ein freundlicher, schöner Ort sei. Beide Botschaften sind nur ein Teil des Ganzen: Richtig ist vielmehr, dass Frustration, Misserfolge, und eben auch Einsamkeit, Kummer oder Abschiedsschmerz als Herausforderungen zum Leben dazugehören, in denen persönliche Wachstumschancen liegen. Kinder, die neben einem Grundvertrauen in sich und die Welt dies nicht (auch) gelernt haben, werden auf Niederlagen oder schmerzhafte Ereignisse, wie beispielsweise den Tod von Verwandten, die Trennung der Eltern, den Wegzug eines Freundes u.ä. mit größerem Unverständnis, Rückzug, Vermeidung und Verdrängung reagieren als andere Kinder, da sie keine geeigneten Verarbeitungsmuster gelernt haben. Diesen Kindern wurde von den Erwachsenen (unbewusst) mitgegeben, dass man darüber nicht spricht und keine Fragen stellen darf. Erwachsene tragen durch ihre Haltung also maßgeblich dazu bei, ob ein Kind eine realistische Vorstellung von Abschied, Tod und Trauer entwickeln und lernen kann, damit umzugehen Wie kann ich mein Kind im Umgang mit Trauer & Verlust unterstützen? Kinder brauchen Klarheit auch, wenn es weh tut. Kinder wollen wissen, woran sie sind und was sie zu verarbeiten haben. Daher ist es für Kinder wichtig, ihrem Alter entsprechend ehrliche Informationen zu bekommen. Für betroffene Kinder ist das sehr befreiend und kann eventuell der Entwicklung von Schuldgefühlen vorbeugen. Kein Kind ist schuld an der Trennung seiner Eltern. Die Verantwortung für die Trennung liegt NIEMALS bei den Kindern. Zu erfahren, nicht für alles verantwortlich zu sein und daher auch nicht die Schuld zu tragen, ist für die Kinder eine enorme Erleichterung und kann dazu beitragen, sich von den Schuldgefühlen zu verabschieden und so die schwierige Lebenssituation besser zu meistern. 4 Verständnis für die Reaktion der Kinder auf Trennung und Verlust ist wichtig. Kinder sollen ihre Gefühle nicht verstekken: Schmerz, Wut, Traurigkeit, Angst, Hoffnung etc., alle diese Gefühle sind in Ordnung! Für Erwachsene ist es oft schwer, auf diese Verhaltensweisen angemessen zu reagieren. Ein Kind braucht in dieser Situation den Halt und die Sicherheit von erwachsenen Bezugspersonen. Reden ist Gold. Eltern und Kinder reden am Tag weniger als eine halbe Stunde über Dinge, die über das Alltägliche hinausgehen. Hinhören und Miteinander 6

7 1. P R Ä V E N T I O N Reden ist jedoch von großer Bedeutung. Eltern sollen ihre Kinder ermutigen, auch über ihre schlechten Erinnerungen zu sprechen. Auf diese Weise werden sie allmählich weniger belastend. Die Stärken der Kinder nicht außer Acht lassen. Erkennen und Fördern von Kompetenz, Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein. Kinder brauchen die Gewissheit, dass sie sich nicht von einem Elternteil trennen müssen, sondern dass ihnen beide trotz Trennung erhalten bleiben. TIPP: Eltern sind mit diesen Anforderungen, gerade wenn sie selbst in einer schwierigen Trennungssituation stecken, oft überfordert. Um zu verhindern, dass diese Überforderung zu Lasten des Kindes ausschlägt, sollten sich Eltern nicht scheuen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. [siehe Beratungsangebot am Ende der Broschüre] 1.4. Rechte der Kinder Eure Kinder sind nicht eure Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. Sie kommen durch euch, aber nicht von euch. Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht. Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken. Denn sie haben ihre eigenen Gedanken. Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben, aber nicht ihren Seelen. Denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen, das ihr nicht besuchen könnt, nicht einmal in euren Träumen. (aus: Khalil Gibran, Der Prophet) Kinder als eigenständige (Rechts-)Persönlichkeiten mit spezifischen Bedürfnissen und Rechten wahrzunehmen wie in diesen Zeilen des libanesischen Dichters Khalil Gibran ( ) so wunderbar ausgedrückt ist auch das Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahr Diese UN- Konvention gehört zu den zentralen Dokumenten des internationalen Menschenrechtschutzes 5. Sie beschreibt die elementaren Notwendigkeiten für eine menschenwürdige Kindheit in Form von Rechten. Ein Teil davon ist seit 15. Februar 2011 verfassungsrechtlich verankert 6. Das vorrangige Wohl des Kindes, regelmäßige persönliche Kontakte sowie die gemeinsame Verantwortung beider Elternteile für Erziehung und Entwicklung des Kindes sind dort klar formuliert: 7

8 1. P R Ä V E N T I O N Art. 3 KRK normiert, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Gemäß Art. 9 KRK haben die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird. Ist das Kind von einem oder beiden Elternteilen getrennt, muss das Recht des Kindes geachtet werden, regelmäßige persönliche Kontakte oder persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen pflegen zu können. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie beide Elternteile gemeinsam verantwortlich. Diese Prinzipien liegen auch dem österreichischen Recht zugrunde. In Art 2 (1) BVG über die Rechte von Kindern heißt es: Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen Allgemeine Eltern-Kind-Rechte und Pflichten Grundsätzlich haben die Eltern für das Wohlergehen ihres minderjährigen Kindes bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit gemeinsam und einvernehmlich zu sorgen. Die Obsorge umfasst Pflege und Erziehung, gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung Pflege und Erziehung umfassen das körperliche Wohl und die Gesundheit, die unmittelbare Aufsicht, die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte des Kindes, die Förderung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen, Entwicklungsmöglichkeiten sowie seine Ausbildung in Schule und Beruf. Das Ausmaß der Pflege und Erziehung richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Eltern. Die Obsorge darf nicht willkürlich, sondern muss verantwortungsbewusst ausgeübt werden. Das minderjährige Kind hat zwar die Anordnungen der Eltern zu befolgen, jedoch haben diese bei deren Durchsetzung auf das Alter, die Entwicklung und die Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen. Die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind verboten. Gefährden die Eltern durch ihr Verhalten das Kindeswohl, haben das Jugendamt und das Gericht die zur Sicherung des Kindeswohls notwendigen Verfügungen zu treffen. E R L Ä U T E R U N G E N K A P. 1 1 Auszug des Buches von B. Hadinger, Mut zum Leben machen. Selbstwertgefühl und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen stärken. 2 Hammerschmied, Peter: Kindergarten heute 11-12/99 S.7 3 Hammerschmied, Peter: Kindergarten heute 11-12/99 S.12 4 Methodenkompendium Rainbows Österreich/Teil 1, S Die KRK ist ein internationaler Vertrag, den die meisten Staaten der Welt ratifiziert haben. Nur die USA und Somalia haben das bisher nicht getan. Damit gehört die KRK zu den am weitesten anerkannten internationalen Verträgen. In Österreich ist die KRK 1992 in Kraft getreten. 6 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, BGBl. 4/2011

9 c o m i s c h? Würde es helfen mit jemandem zu reden, sich jemandem anzuvertrauen? 9

10 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Wenn alles aus dem Ruder läuft 2.1. Als Paar getrennt, jedoch Eltern auf Lebenszeit Ihr Anliegen als Eltern(teil) wird es sein, dass Ihr Kind so wenig wie möglich unter der Trennung leidet. Sie können ihm dabei helfen, indem Sie als Mutter und Vater beide weiterhin verfügbar bleiben. Ihr Kind hat ein Recht auf beide Eltern für das psychische Wohl, das eigene Selbstwertgefühl und eine gelungene Entwicklung. Wenn es Ihnen nicht gelingt, eine gemeinsame Gesprächsbasis zu finden und dies ist oft besonders in der Anfangszeit schwierig sollten Sie rechtzeitig Hilfe von außen beiziehen EXKURS: Gemeinsame Obsorge Diesem Grundbedürfnis des Kindes nach Kontakt zu beiden Eltern entsprechend wurde 2001 das neue Gesetz zur gemeinsamen Obsorge in Kraft gesetzt. In diesem Zusammenhang können viele Fragen auftreten, die wir hier beantworten wollen. Natürlich kann diese Fragensammlung eine spezielle Information zu Ihrer Situation nicht ersetzen! Gemeinsame Obsorge bedeutet, dass nach einer Scheidung die Obsorge beider Elternteile bestehen bleibt. D.h. grundsätzlich hat jeder Elternteil die gesamte Obsorge wie bei aufrechter Ehe. Jeder für sich ist für alle Teilbereiche der Obsorge (Maßnahmen der Pflege und Erziehung, gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung) zuständig. Es kann also jeder Elternteil allein für das Kind handeln und dieses, etwa in Reisepass- oder Schulangelegenheiten, auch allein wirksam vertreten. Für bestimmte Angelegenheiten, wie z.b. für die vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages, ist jedoch immer (auch bei aufrechter Ehe) die Zustimmung beider obsorgeberechtigter Elternteile notwendig Was bedeutet die gemeinsame Obsorge im Zusammenhang mit einer Einvernehmlichen Scheidung? Wollen die Eltern eine gemeinsame Obsorge im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung, so müssen sie dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen. Dazu müssen sie sich einigen, bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft hauptsächlich leben soll (sog. Heim erster Ordnung ). 10

11 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Den anderen Elternteil trifft die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt. Können sich die Eltern nicht einigen, wird die einvernehmliche Scheidung abgelehnt. Es ist jedoch auch möglich, dem Gericht eine Vereinbarung vorzulegen, wonach einem Elternteil die Obsorge nur in bestimmten Angelegenheiten (eingeschränkt z.b. auf Vermögensverwaltung) zukommen soll. Der Elternteil, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll, muss aber immer mit der gesamten Obsorge betraut sein! Das Pflegschaftsgericht wird eine Vereinbarung nur dann genehmigen, wenn sie dem Wohl des Kindes entspricht. Unterhalt: Beide Elternteile sind, bis sich ihr Kind selbst erhalten kann, unterhaltspflichtig. Dies ist völlig unabhängig davon, ob die Eltern die Obsorge innehaben oder nicht. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt dadurch, dass er/sie den Haushalt führt und das Kind betreut. Lebt das Kind bei keinem der beiden Elternteile, so sind sowohl Vater als auch Mutter unterhaltspflichtig. Besuchskontakte stehen mit der Unterhaltspflicht in keinerlei Zusammenhang. Die Höhe der Unterhaltspflicht richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und beispielsweise bei eigenem Einkommen während der Lehre des Kindes. Genaue Details dazu erfahren Sie bei den Pflegschaftsgerichten oder bei der Jugendwohlfahrt der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde. siehe Broschüre Gleiches Recht für beide, Kapitel 7.1 Unterhalt nach Scheidung Gibt es auch bei Lebensgefährten oder bei Trennung ohne Scheidung eine gemeinsame Obsorge? Auch bei Lebensgefährten, die die gemeinsame Obsorge gerichtlich vereinbart hatten (ansonsten ist für ein uneheliches Kind die Mutter mit der alleinigen Obsorge betraut), bleibt diese nach einer Trennung aufrecht. Bei Ehepaaren, die sich auf Dauer trennen, ohne sich scheiden zu lassen, bleibt ebenfalls die gemeinsame Obsorge aufrecht Ist die alleinige Obsorge eines Elternteiles trotzdem noch möglich? Sind sich die Eltern einig, dass die Obsorge nach der Scheidung dem Vater oder der Mutter allein zustehen soll, können sie dem Gericht ebenfalls eine derartige Vereinbarung vorlegen Kann die gemeinsame Obsorge auch wieder aufgehoben werden? Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die gemeinsame Obsorge nicht funktioniert, kann ein Elternteil die Aufhebung dieser Obsorgeregelung beantragen. Das Gericht muss zunächst versuchen, eine gütliche Einigung der Eltern herbeizuführen (Stichwort: Mediation), ansonsten wird nach Maßgabe des Kindeswohls ein Elternteil allein mit der Obsorge betraut. 11

12 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Welche Rechte hat der nicht mit der Obsorge betraute Elternteil? Jener Elternteil, der nicht mit der Obsorge betraut ist, hat neben dem Besuchsrecht (siehe dazu ausführlich Kapitel 3.6) auch das Recht, von wichtigen Angelegenheiten (wie Schulwechsel, Krankenhausaufenthalte etc.) rechtzeitig verständigt zu werden und sich dazu zu äußern. Kommentar: Eine gemeinsame Obsorge ist natürlich kein Ruhepolster. Es erfordert oft sehr viel Kraft, sich ständig in gütlicher Form mit dem/der Ex-PartnerIn auseinanderzusetzen, gemeinsam zu planen und zu beschließen. Unabhängig von der rechtlichen Konstruktion ist es für das Kind enorm wichtig, Sie beide als Eltern zu behalten. Es soll spüren, dass Sie beide es lieben. Dies ist wichtig, um Vertrauen zu sich selbst und anderen zu entwickeln. Wenn Sie in der Betreuung und Erziehung als Eltern nicht gegeneinander, sondern miteinander handeln, ersparen Sie ihrem Kind den Konflikt, für einen Elternteil Partei ergreifen bzw. einen Elternteil ablehnen zu müssen. Es darf beide lieben! ΩSiehe auch Broschüre Gleiches Recht für beide, Punkt 6.4 Einvernehmliche Scheidung 55a Ehegesetz sowie Punkt 7.5 Scheidungsfolgen für Kinder Mediation In der Mediation geht es nicht darum, ob es einen Streit oder Konflikt geben darf, auch nicht um deren Vermeidung oder wer Recht hat, sondern darum, wie verhandelt wird. Mediation ist gerade im Hinblick auf gemeinsame Kinder eine anzuratende Alternative zum strittigen Gerichtsverfahren. Dadurch können Belastungen für die Kinder, wie sie durch lange Verfahrensdauer, psychologische Begutachtung und einen möglichen Beziehungsabbruch zum anderen Elternteil entstehen können, vermieden werden Was ist Mediation? Mediation bedeutet Streitschlichtung mithilfe von allparteilichen neutralen Dritten, die von beiden Konfliktparteien akzeptiert werden. Die Konfliktparteien sollen befähigt werden, die eigenen Gefühle und Bedürfnisse zu erkennen und auszudrükken und die der anderen Seite zu verstehen. Ziel ist, gemeinsam eine einvernehmliche und faire Lösung zu finden, ohne Sieger und Verlierer. Die Teilnahme an der Mediation ist grundsätzlich für alle Beteiligten freiwillig. 12

13 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Wer führt Mediationen durch? Mediation wird grundsätzlich in interdisziplinären Zweierteams durchgeführt (Co- Mediation). Diese bestehen aus zwei qualifizierten Fachleuten mit juristischer bzw. psychosozial-therapeutischer Grundausbildung. Darüberhinaus verfügen sie über eine fundierte Mediationsausbildung und unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Die aktuellen Tarifsätze sowie eingetragene FamilienmediatorInnnen finden Sie unter Familie Trennung und Scheidung Mediation [Weitere Kontakte siehe Beratungsangebot] Weitere Infos siehe auch Broschüre Gleiches Recht für beide, Punkt 5 Mediation Was kostet Mediation? Eine Mediationsstunde kostet derzeit 182, pro Mediatorenteam. Je nach Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Ministerium einen Zuschuss bzw. muss ein Selbstbehalt geleistet werden. Nach Vorlage von Lohnbestätigung etc. wickeln die MediatorInnen den Zuschuss direkt mit dem Ministerium ab. Eine Förderung kann nur für in der Liste des Ministeriums eingetragene MediatorInnen in Anspruch genommen werden. Jede positive Regelung mit dem anderen Elternteil hilft letztendlich Ihrem Kind. Auch wenn es oft für Sie schwer sein wird, mit den eigenen Verlusterfahrungen oder Kränkungen, die Sie durch Ihre(n) PartnerIn erfahren haben, umzugehen, sollten Sie sich im Interesse Ihres Kindes um diese Einigung bemühen Was passiert, wenn es nicht klappt, sich zu einigen Mögliche Nachteile einer Nichteinigung sind neben einer erheblich längeren Verfahrensdauer und höheren Kosten auch eine größere Belastung der Kinder. Durch eine mehrmalige Befragung während des Verfahrens und eventuell eine psychologische Begutachtung geraten Kinder immer mehr in den oben näher beschriebenen Loyalitätskonflikt. 13

14 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Können Sie sich als Eltern nicht über die gemeinsame oder die alleinige Obsorge eines Elternteils einigen: Hat das örtlich zuständige Pflegschaftsgericht von Amts wegen oder auf Antrag zu entscheiden. Vor der Entscheidung muss das Gericht jedoch versuchen, eine gütliche Einigung z.b. durch Mediation herbeizuführen. Scheitert auch diese, hat das Gericht einen der Elternteile mit der alleinigen Obsorge zu betrauen. Das Gericht kann bis zur endgültigen Entscheidung (um noch Gutachten abzuwarten oder ähnliches) die Obsorge auch vorläufig einräumen. Die Entscheidung des Gerichts über die Obsorge kann auf Antrag oder von Amts wegen abgeändert werden, wenn sich die Umstände ändern. Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung am Kindeswohl zu orientieren. In der Regel führt das Pflegschaftsgericht durch das Jugendamt Erhebungen über die familiären Verhältnisse durch. Reichen diese Berichte nicht aus, wird das Gericht zusätzlich ein Gutachten eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen in Auftrag geben. Bei der Entscheidung hat das Gericht in einer Gesamtschau die Situation zu beurteilen. Rechte der Kinder im Obsorgeverfahren Grundsätzlich sind Minderjährige im Verfahren persönlich zu hören Kinder unter 10 Jahren können auch von anderen geeigneten Personen (z.b. durch das Jugendamt) befragt werden Kinder über 10 Jahren sind grundsätzlich vom Gericht anzuhören Jugendliche über 14 können selbständig vor Gericht handeln, haben also Parteistellung und können selbst Anträge stellen Verfahrenshilfe Grundsätzlich können mündige Minderjährige einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Sofern die Beigebung eines Rechtsanwalts (wie beispielsweise im Rechtsmittelverfahren) oder ein Sachverständigengutachten notwendig ist, werden die Kosten von öffentlicher Hand übernommen. Siehe Broschüre Gleiches Recht für beide, Punkt 6.6 Kosten einer Scheidung Kinderbeistand Kinder bis 14 Jahren (in Ausnahmefällen Kinder bis 16 Jahren), die von einer strittigen Scheidung der Eltern betroffen sind, können seit eine Unterstützung durch einen sogenannten Kinderbeistand erhalten. Diese psycho-sozial geschulten BegleiterInnen vertreten die Interessen und Wünsche der Kinder. Sie sind Sprachrohr, ÜbersetzerInnen und Vertraute für das Kind. Eine Bestellung erfolgt durch das Gericht. Die Aufgaben eines 14

15 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Kinderbeistands erlöschen grundsätzlich mit der rechtskräftigen Erledigung der Sache. Die Begleitung durch einen Kinderbeistand kostet 400, je Elternteil für die ersten 6 Monate, 250, je Elternteil für weitere 6 Monate. Für die Parteien besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu beantragen. Weitere Infos finden Sie unter EXKURS: Gewalt, Missbrauch, Kindesentführung Besteht berechtigte Sorge, dass dem Kind während des persönlichen Kontakts mit einem Elternteil Gefahr droht, wie beispielsweise körperliche oder psychische Gewalt, Missbrauch oder Entführung, dann müssen natürlich Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Kindes getroffen werden Entziehung oder Einschränkung des Besuchsrechts/Obsorge Eine Möglichkeit ist die (vorläufige) Entziehung des Besuchsrechts/Obsorge. Eine gerichtliche Entziehung kommt jedoch nur dann in Frage, wenn das Kindeswohl durch den (Besuchs-)Kontakt gefährdet würde. Beispiele dafür sind grob mangelhafte Betreuung, erhebliche seelische Irritation oder körperlicher Schaden. Nicht ausreichend für eine Entziehung wäre beispielsweise, wenn das Kind dem Besuchsberechtigten gegenüber eine ängstliche Reaktion zeigt oder diesen ablehnt. Das Gericht geht davon aus, dass das Kind ausreichenden Kontakt zu beiden Elternteilen benötigt und der erziehende Elternteil auf eine störungsfreie Ausübung des Besuchsrechts hinzuwirken hat. Konkret heißt dies, dass es Aufgabe des erziehenden Elternteils ist, dem Kind die Angst zu nehmen und auf den Kontakt positiv vorzubereiten. Ein Entziehungsantrag sollte nur dann gestellt werden, wenn wirklich massive Bedenken gegen einen (Besuchs-)Kontakt bestehen. Vor einer solchen weitreichenden Entscheidung werden oftmals Sachverständigengutachten eingeholt, die ebenfalls eine Belastung für das Kind darstellen. Sollte eine strafbare Handlung gegen das Kind vorliegen, ist natürlich auch die Einleitung eines Strafverfahrens in Erwägung zu ziehen. TIPP: Anzuraten ist eine umfassende Beratung, um die jeweils beste Lösung für ihr Kind zu finden Geschützte Besuchskontakte Die andere Möglichkeit ist die Sicherstellung, dass das Kind während des Besuchskontakts ausreichend geschützt ist. 15

16 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Dazu gibt es sogenannte geschützte Besuchskontakte. In einer entsprechenden Institution wird der Besuchskontakt mithilfe von ausgebildetem Fachpersonal vorbereitet, angeleitet und begleitet. Die Intensität der begleitenden Betreuung richtet sich nach der jeweiligen Gefährdungssituation und Beziehungskonstellation. Der Vorteil von solchen geschützten Besuchskontakten besteht darin, dass es zu keinem Kontaktabbruch kommen muss, sondern möglicherweise ein sinnvoller Übergang bis sich die kritische Situation beruhigt hat geschaffen werden kann. TIPP: siehe dazu Angebote im Adressteil Für Kinder : Kinderbrücke, Kinderschutz- Zentrum, KOKO und Rainbows Kindesentführung Wenn eine solche droht, ist es unter Umständen sinnvoll zu verlangen, dass der Reisepass, in dem das Kind eingetragen ist, beim zuständigen Bezirksgericht hinterlegt werden muss. Im Falle des Falles kommt das Haager Minderjährigenschutzabkommen zur Anwendung. Eine Kindesentführung liegt nach diesem Abkommen vor, wenn ein (wenn auch obsorgeberechtigter) Elternteil das Kind ohne Zustimmung des anderen obsorgeberechtigten Elternteiles aus dem gewöhnlichen Lebensumfeld (= der letzte gemeinsame Aufenthaltsort) in ein anderes Land verbringt. TIPP: In diesem Fall wenden Sie sich umgehend an das zuständige Familiengericht und Jugendamt (siehe Adressteil) Weitere Infos dazu auch in der Broschüre Gleiches Recht für beide, Kapitel Trennung/Scheidung Krise und Chance Im Laufe Ihrer Trennung/Scheidung sind Sie wahrscheinlich einer Flut von Emotionen (Wut, Verzweiflung, Schuldgefühle, Einsamkeit ) ausgesetzt. Diese Gefühle sind Teil eines natürlichen Verarbeitungsprozesses, in dem es darum geht, den Verlust eines früher und möglicherweise noch immer geliebten Partners zu bewältigen. Jede/r erlebt die einzelnen Phasen in ihrer Intensität und Dauer verschieden. Dennoch lassen sich im Prozessverlauf einige typische Verhaltensweisen und Muster erkennen: 1. In der ersten Phase findet oft ein Nicht-wahrhaben-wollen bzw. eine Verleugnung statt, man ist schockiert, fassungslos, wie betäubt. 2. Mit dem Anerkennen der Trennungsrealität in der zweiten Phase werden Aggressionen freigesetzt, diese Zeit ist voller Orientierungslosigkeit und Stimmungsschwankungen. Gefühle der Verzweiflung, Wut, Angst, Schuld und Selbstzweifel wechseln einander ab. 3. In einem weiteren Schritt kommt es zu einer Akzeptanz des Verlustes, erst dann eröffnet sich die Möglichkeit für einen konstruktiven Neubeginn. 16

17 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G 4. Es findet eine Neuorientierung statt und schließlich die Erarbeitung eines neuen Lebenskonzeptes. Mangelnde Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen und fehlende Beziehungsklärung belasten nicht nur die seelische und körperliche Gesundheit beider Partner, sondern auch das weitere Trennungsgeschehen. Im Verlauf der Trennung kann es zu gegenseitigen Schuldzuweisungen, Rachehandlungen ( er/sie soll büßen, was er/sie mir angetan hat! ) und zum Kampf ums Kind kommen. Dazu können unterschiedliche typisch weibliche oder männliche Reaktions- oder Familienmuster (z.b. schnelle Tröstung in einer neuen Beziehung, Opferrolle, selbst- oder fremdzerstörerisches Verhalten) sowie die Einbeziehung des gesamten Familien- und Freundessystems als Verbündete gegen den/die schuldige/n Ex erschwerend wirken. Die Konflikte werden dann häufig auf der Ebene von Rechtsansprüchen vor Gericht ausgetragen. Partner, die diese zum Teil unbewusst ablaufenden Prozesse inklusive der eigenen Anteile nicht wahrnehmen wollen, laufen Gefahr, in ihren Aggressionen gegen sich und die andere Person stecken zu bleiben. Diese Form der Auseinandersetzung wirkt sich jedoch auf die Seele der Kinder besonders belastend aus. Deshalb ist es für alle Beteiligten wichtig, sich mit der Trennungssituation auseinanderzusetzen und ein Klima zu schaffen, in dem sinnvolle, gemeinsame Lösungen möglich werden. So kann Trennung und Scheidung für Sie zu einer Chance für Wachstum und Entwicklung werden Wie geht es Kindern, wenn ihre Eltern sich trennen? Vielleicht denken Sie, dass Ihr Kind (noch) nicht Bescheid weiß, weil Sie über Ihre Entscheidung nicht gesprochen haben. Aber Kinder haben eine sehr feine Wahrnehmung, was die Stimmung in der Familie betrifft. Sie spüren, dass etwas Entscheidendes in der Luft liegt. Daher ist es für Kinder wichtig, ihrem Alter entsprechend Informationen zu bekommen. Sie haben ein Recht darauf. Wenn Kinder nicht informiert werden, sind sie auf ihre Phantasien angewiesen und diese machen ihnen vielleicht mehr Angst als die Wirklichkeit. Beim Gespräch mit Ihren Kindern kommt es nicht darauf an, dass Kinder Einzelheiten Ihrer Version der Trennung erfahren. Sie sollen wissen, dass sich zwar die Eltern trennen, aber dass sie auch künftig die Möglichkeit haben, mit beiden Eltern in Kontakt zu sein und Fragen stellen zu können. Stellen Sie klar, dass dieser Schritt alleine in Ihrer Verantwortung liegt und nicht Sache der Kinder ist, sowie keinesfalls vom Verhalten der Kinder abhängig ist. 17

18 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Erklären Sie Ihrem Kind, was in Zukunft anders sein wird (z.b. dass der Papa oder die Mama nicht mehr zu Hause wohnen wird; die Art und das Ausmaß des Kontaktes mit dem Elternteil, der nicht mehr zuhause wohnen wird) und sprechen Sie auch über das, was sich nicht verändern wird (z.b. Kindergarten, Schule, Freunde usw.). Fragen Sie Ihre Kinder auch nach den momentanen Gefühlen, ihren Wünschen der Mutter und dem Vater gegenüber und nach ihren größten Befürchtungen. Wenn es Ihnen möglich ist, führen Sie das Gespräch als Eltern gemeinsam. So können Kinder erleben, dass die Eltern gemeinsam Sorge tragen Mögliche Reaktionen und Verhaltensweisen der Kinder Reaktionen auf elterliche Scheidung liegen jedoch im Bereich des Normalen und sind daher Ausdruck dafür, dass sich Kinder bemühen, mit der veränderten Familiensituation fertig zu werden und das Verlusterlebnis zu überwinden. Jedes Kind ist einmalig und jede Familie, die Scheidung bzw. Trennung bewältigen muss, hat ihre Geschichte mit schönen, aber auch unerfreulichen Kapiteln. Ihr Kind wird also in seiner Umwelt auf seine persönliche Weise reagieren. Trotz der individuellen Unterschiede gibt es alterstypische Reaktionen, die bei vielen Kindern zu bemerken sind: Sehr kleine Kinder sind irritiert und reagieren häufig mit Angstzuständen, besonderer Anhänglichkeit, Trotz und Schlafstörungen. Auch Rückschritte in der Entwicklung sind möglich (z.b. Einnässen, auch wenn das schon längere Zeit nicht mehr vorgekommen ist). Der erste Schritt ist getan: Eine kindgerechte Erklärung der Situation. Nun beginnt die Auseinandersetzung der Kinder mit der Situation. Immerhin bricht für die meisten Kinder eine Welt ihre bisherige Familienwelt zusammen. Darauf reagieren Kinder, je nach Alter und ihrem Wesen entsprechend, ganz unterschiedlich. Da Reaktionen und Auffälligkeiten der Kinder oft erst in größerem Abstand nach der tatsächlichen Scheidung auftauchen oder sich verstärken, werden sie oft als Versagen des allein erziehenden Elternteils gedeutet oder auf den Kontakt des Kindes mit dem außer Haus lebenden Elternteil zurückgeführt. Die meisten kindlichen Kinder im Alter zwischen 3 1/2 und 5 Jahren zeigen vor allem Symptome wie Aggression oder Angst vor Aggression. Ihr Vertrauen in die Zuverlässigkeit menschlicher Beziehungen scheint zutiefst 18

19 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G erschüttert. Empfindungen des Verlassenseins und der Trauer sind deutlich wahrnehmbar. Sie bemühen sich, die Veränderung der Beziehung ihrer Eltern zu erfassen und bringen ihr Verlangen nach dem abwesenden Elternteil deutlich zum Ausdruck. Da sich die Kinder in diesem Alter noch als Mittelpunkt der Welt erleben, kommt es häufig vor, dass sie die Schuld für das Weggehen eines Elternteils bei sich selbst suchen. Mit Beginn des Schulalters können Kinder die Trennung der Eltern besser verstehen und einordnen. Ihre Gefühle der Trauer und der Wunsch, dass der weggezogene Elternteil wieder zurückkommt, werden ausgedrückt. Die Kinder erleben Familie noch sehr konkret als Zusammenleben unter einem Dach und können sich Familienbeziehungen in geänderter Form noch nicht vorstellen. Manche Kinder schämen sich auch vor ihren FreundInnen und MitschülerInnen wegen ihrer anderen Familiensituation. Dass es unter diesen Umständen zu einem Leistungsabfall in der Schule kommen kann, ist naheliegend. Bei Kindern zwischen 7 und 8 Jahren zeigt sich häufig als erste Reaktion auf die Scheidung lang anhaltende Traurigkeit. Die Kinder erleben die Auflösung der Familie als Bedrohung ihrer eigenen Existenz. Kinder in diesem Alter sind noch nicht in der Lage zu verstehen, dass sich Erwachsene auch übereinstimmend trennen können. Sie geben daher einem Elternteil die Schuld und glauben beispielsweise, dass ein Elternteil die Familie verlässt, weil er auf den anderen böse ist oder weggeschickt worden ist. Kinder haben Angst, auch weggeschickt zu werden, und entwickeln Aggressionen entweder gegen den anwesenden oder den abwesenden Elternteil. Ihre Liebe gilt grundsätzlich beiden Eltern, sie können die sich widersprechenden Gefühle den Eltern gegenüber nicht in Einklang bringen. Bei Kindern im Alter von 9 bis 12 Jahren ist zu beobachten, dass sie die Konflikte in der Familie erkennen und damit umgehen lernen. Sie beschreiben die Familiensituation oft mit erstaunlicher Nüchternheit. Neben Ängsten vor einer ungewissen Zukunft kommt es auch vor, dass sie sich für das Verhalten der Eltern schämen. Sie machen sich Sorgen um die Eltern und sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, die für Kinder in diesem Alter eigentlich zu groß ist. So besteht die Gefahr, dass dadurch die Kontakte zu Gleichaltrigen und die kindlichen Bedürfnisse zu kurz kommen. Es fing alles ganz harmlos an. Als ich in der Früh aufwachte und zu meiner Mama in das Nebenzimmer ging, war meine Mama schon wach. Das war nicht weiter schlimm, doch irgendwie spürte ich, dass da etwas in der Luft war. Nun ja, ich legte mich neben sie ins Bett und wartete. Ich brauchte nicht lange zu warten, denn meine Mutter sagte gleich, dass sie und Papa sich scheiden lassen. Heute finde ich mich damit ab. Meinen Papa sehe ich nun am Montag und am Dienstag. (Anna, 8 Jahre) 19

20 2. K O N F L I K T / K R I S E / T R E N N U N G Eines Tages, als ich in der Küche saß, kam mein Vater. Er setzte sich neben mich und sagte: Ich werde umziehen. Einen Moment lang starrte ich ihn an, bis ich fragte: Warum denn das? Er atmete einmal ein und dann aus. Dann sagte er: Weil ich mit deiner Mutter dauernd streite! Ich fing an zu weinen. Dann stand ich mit meinem Vater auf und ging ins Wohnzimmer. Dort saß meine Schwester. Er sagte zu ihr das Gleiche, aber sie fand es nicht zum Weinen. Genauso wie meine anderen zwei Schwestern. Kurz darauf zog mein Vater nach Wien. Ich konnte und kann ihn dort besuchen. (Michi, 6 Jahre) Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren reagieren auf die Scheidung oft mit überraschender Heftigkeit (Zorn, Schmerz, Enttäuschung, Vorwürfe an die Eltern). Sie verunsichern die Erwachsenen häufig mit widersprüchlichen Aussagen und Handlungen. In diese Zeit fällt auch die Loslösung von der Familie. Das Erleben der Scheidung kann dazu führen, dass die Ablösung schwer gelingt, weil die Kinder zu sehr in die Familienproblematik verwikkelt sind, oder es passiert auch, dass sich Jugendliche überstürzt und konfliktreich von der Familie zu lösen versuchen. Sie beschäftigen sich viel mit der Vorstellung über die Gestaltung der eigenen Beziehungen und versuchen, es besser zu machen. Neben den altersspezifischen Reaktionen gibt es noch geschlechtsspezifische Reaktionen. Buben drücken ihre Gefühle der Angst und Hilflosigkeit eher aggressiv oder durch Verhaltensauffälligkeiten aus; Mädchen hingegen reagieren oft mit Rückzug und großer Angepasstheit. Da angepasste Verhaltensweisen nicht als störend empfunden werden, werden sie auch leichter übersehen. Mädchen werden häufig auch die Vertrauten ihrer Mütter, und Buben übernehmen manchmal die Rolle des Vaters. Damit verhalten sie sich dementsprechend vernünftig und sind vielfach überfordert. Kommentar: Wir haben Ihnen als Eltern die möglichen Reaktionen und Verhaltensweisen Ihrer Kinder aufgezeigt. Wir haben das so ausführlich getan, nicht um Ihnen weitere Sorgen zu machen, sondern um Sie zu entlasten! Wenn Sie auf mögliche Verhaltensweisen Ihrer Kinder vorbereitet sind, ist es leichter, sie als Ausdruck der Bewältigung zu verstehen und Ihren Kindern Stütze zu sein. 20

21 c o m i s c h? 21

22 3. N E U O R I E N T I E R U N G Der Alltag kehrt langsam zurück 3.1. Zusammenarbeit als Elternteam Alte Strukturen und Gewohnheiten, die Sicherheit vermittelt haben, gibt es nicht mehr. Das eingespielte Miteinander innerhalb und außerhalb der Familie ist in Unordnung geraten. Alle Familienmitglieder sind dazu gezwungen, sich umzuorientieren. Damit Neues entstehen kann, muss allerdings erst Altes aufgearbeitet werden Der Alltag mit Ihrem Kind Nicht als Expartner, sondern als Mutter und Vater sprich als Elternteam tragen Sie weiterhin die Verantwortung für das Wohlergehen Ihres Kindes. Da Sie nun nicht mehr gemeinsam in einem Haushalt leben, müssen neue Formen der Aufgabenteilung gefunden werden. Besprechen Sie als Eltern, welche Versorgungsleistung Ihres Kindes der Elternteil, der nicht mehr zu Hause wohnt, weiterhin übernehmen kann. Sondieren Sie innerhalb der Familie sowie bei professionellen Einrichtungen in Ihrer Umgebung, wer ebenfalls noch die Betreuung Ihres Kindes mit übernehmen kann, betrachten Sie jedoch stets den anderen Elternteil als erste Option. Dieser Prozess der klaren Neugestaltung der Beziehungen innerhalb und außerhalb der Familie kann länger dauern. Wichtig ist aber, dass Sie sich die Zeit nehmen, damit Sie, Ihr/e ExpartnerIn und Ihr Kind in die neue Situation hinein wachsen können. Diese Zeit soll auch unbedingt dazu genutzt werden, die Basis dafür zu erarbeiten, wie das getrennte Leben im Alltag funktionieren soll Die jeweilige Beziehung zwischen Mutter & Kind bzw. Vater & Kind Halten Sie sich immer gegenwärtig, dass eine Frau und ein Mann sich getrennt haben. Ein Kind trennt sich niemals freiwillig auch nur von einem Elternteil, wenn es sich von ihm geliebt fühlt. Sie als Elternteam tragen keinesfalls nur die Verantwortung darüber, wie Ihre Beziehung zu ihrem Kind verläuft, sondern Sie 22

23 3. N E U O R I E N T I E R U N G haben als Elternteil stets auch aktiv dafür zu sorgen, dass Ihr Kind die Möglichkeit hat, eine gute und tragfähige Beziehung zum anderen Elternteil zu pflegen. Jede Form von Nichtgelingen der Bindung Ihres Kindes zu Ihnen und Ihrem/r Expartner/in hat direkte Folgen: Die Entwicklung Ihres Kindes erleidet nachhaltig Schaden, wenn ihm ein Elternteil vorenthalten wird! Wohlverhaltensgebot: Für beide Elternteile gilt das sogenannte Wohlverhaltensgebot, d. h. jeder muss bei der Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von dessen Aufgaben erschwert. Einem besuchsberechtigten Elternteil wird dadurch z. B. das Ausfragen des Kindes über die privaten Lebensverhältnisse des anderen Elternteiles ausdrücklich verboten. Umgekehrt darf der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich lebt, das Kind nicht negativ gegenüber dem besuchsberechtigten Elternteil beeinflussen Schlechter Expartner guter Elternteil Ihr/e ehemaliger Partner/in hat Ihnen möglicherweise Kränkungen in einem Ausmaß zugefügt, die eine Fortführung der gemeinsamen Beziehung unmöglich gemacht haben. Sie werden jedoch überrascht sein, welch engagierter Elternteil sich nach einer Trennung im Expartner verbergen kann. Suchen Sie diesen Teil der Persönlichkeit und betrachten Sie genau diesen Elternteil als Partner bei dem gemeinsamen Projekt Kindgroßziehen. Ihr Kind wird es Ihnen danken, wenn es keinem Loyalitätskonflikt ausgesetzt ist und sich nicht für oder gegen einen seiner Eltern entscheiden muss Narben heilen lassen: was braucht unser Kind? Wichtige Schritte der Eltern sind nun getan: Die Trennung wurde kindgerecht erklärt, die Wohnsituation ist geklärt, die regelmäßigen Kontakte zum nicht im Haushalt lebenden Elternteil beginnen allmählich zu funktionieren. Oftmals war die Scheidung mit dem Wechsel in eine völlig neue Umgebung und dem damit verbundenen Verlust etwaiger vormaliger Bezugspersonen verbunden. Ihr Kind hat jedem Sturm standgehalten und nun, nachdem wieder ein wenig Ruhe in den Alltag einkehrt, beginnt Ihr Kind plötzlich und unerwartet massiv zu reagieren. Diese Signale sind keinesfalls ein Versagen eines Elternteils, sondern vielmehr eine gesunde Reaktion auf eine außergewöhnliche und schwierige Umstellung der bisher so vertrauten Lebenssituation. Halten Sie sich vor Augen, dass jedes beteiligte Familienmitglied nach wie vor sein Bestes gibt. So bemüht sich auch Ihr Kind mittels seines Verhaltens, mit der veränderten Situation fertig zu werden und die Verlusterlebnisse zu überwinden. 23

24 3. N E U O R I E N T I E R U N G Auffällige Verhaltensmuster (wie im Kapitel ausführlich beschrieben) können sein: Angstzustände und Schlafstörungen Existenzängste Besondere Anhänglichkeit Rückschritte in der Entwicklung Aggression, Trotz und Vorwürfe an die Eltern Bettnässen Anhaltende Traurigkeit Trauer um den nicht anwesenden Elternteil Suchen der Schuld an der Trennung der Eltern Leistungsabfall in der Schule Scham Eingehen einer Koalition mit einem Elternteil Machen Sie sich bewusst, dass Ihr Kind das Recht darauf hat, auf die Trennung zu reagieren und seien Sie durchaus besorgt, wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind offensichtlich keine Reaktion auf die Trennung zu zeigen scheint. TIPP: spielpädagogische und therapeutische Kinder-Gruppen zu Trennung und Scheidung siehe dazu Adressteil Für Kinder 3.6. Besuchskontakte Auch wenn Sie jetzt der besuchende Elternteil sind, ist es wichtig, den Kontakt zu Ihrem Kind zu pflegen. Vielleicht hatten Sie früher mehr Zeit füreinander, oder Sie haben sich weniger um Ihr Kind gekümmert es ist immer möglich und nie zu spät für Ihr Kind da zu sein. Der betreuende Elternteil kann nun überrascht und verbittert darüber sein, wenn sich der besuchende Elternteil im Vorfeld nicht oder kaum um das Kind gekümmert hat. So verständlich dieses Gefühl auch ist, so wichtig ist es aber dennoch, dass ein neuer Anfang des Besuchselternteils in der Beziehung zum Kind gefördert wird. Nicht selten zeigt sich in einer Trennung die erstmalige Chance, diese Beziehung erst aufzubauen. Sie haben selbstverständlich auch ein wesentliches Recht, nämlich in dieser Situation nicht alles allein lösen zu müssen. Daher scheuen Sie sich nicht, sich von Einrichtungen ein Stück durch die Trennung begleiten zu lassen und Ihren Kindern ebenfalls Unterstützung durch professionelle Hilfestellungen angedeihen zu lassen. So können sich beispielsweise Kinder in speziellen Gruppen in einem Rahmen abseits vom Alltag austauschen, die Trennung spielerisch und altersadäquat verarbeiten und für den Alltag wieder neue Kraft schöpfen. 24

25 3. N E U O R I E N T I E R U N G Häufigkeit der Besuchskontakte: Bei kleineren und Kleinstkindern ist es wichtig, dass die persönlichen Kontakte in engen Intervallen, jedoch von kürzerer Dauer sind, z.b. zwei Mal pro Woche für zwei Stunden. Um Verlustängste und Traumata zu vermeiden, sollen die Kontakte in der Phase der Anbahnung möglichst in einer vertrauten Umgebung Ihres Kindes stattfinden. BESUCHSRECHT Wenn ein Elternteil und das (minderjährige) Kind nicht im gemeinsamen Haushalt leben, so haben das Kind und dieser Elternteil das Recht auf persönlichen Kontakt. Seit 15. Februar 2011 ist das Besuchsrecht als ausdrückliches Kinderrecht in der österreichischen Bundesverfassung verankert 1. Seit einer Gesetzesänderung 2001 ist das Besuchsrecht nicht primär als Recht des Elternteils, sondern als Recht des Kindes zu verstehen. Wie diese Kontakte organisiert werden, sollen die Eltern einvernehmlich regeln. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, muss das Gericht eine Entscheidung treffen. Nur wenn das Wohl des Kindes bei der Ausübung gefährdet ist, wird das Gericht das Besuchsrecht einschränken. Kinder haben auch das gegenüber den Eltern allerdings eingeschränkte Recht auf persönlichen Kontakt zu ihren Großeltern und anderen für sie wichtige nahe stehenden Personen. 1 Art. 2 d. BVG, BGBl. 4/2011 Ab dem Kindergartenalter kann durchaus auch eine Übernachtung beim besuchenden Elternteil stattfinden. Voraussetzung dafür ist jedoch bereits ein gelungener Beziehungsaufbau zwischen besuchendem Elternteil und seinem Kind sowie ein inzwischen für das Kind vertrautes Wohnumfeld des besuchenden Elternteils. Wenn von Anfang an eine sehr enge Bindung zu beiden Eltern besteht, ist eine Übernachtung auch schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Ab dem Schulalter finden Kontakte zwischen Kind und besuchendem Elternteil in vielen Fällen jedes zweite Wochenende statt. Die Kinder bewegen sich wochentags oft in einem stark strukturierten Umfeld (Schule, Hobbies), sodass jedem Elterteil die Möglichkeit geboten werden soll, ein freies Wochenende mit dem gemeinsamen Kind zu verbringen. Zwischen den beiden Besuchswochenenden sollte idealerweise zusätzlich ein regelmäßiger Halbtag eingeplant werden, damit Ihr Kind die Möglichkeit hat, auch Alltag wie Hausaufgaben etc. 25

26 3. N E U O R I E N T I E R U N G mit dem besuchenden Elternteil zu erleben. Spätestens ab Beginn der Pubertät ist beim Vereinbaren der Kontakte Ihr Kind mit einzubeziehen. Vorher ist es primär Aufgabe der Eltern, diese im Einvernehmen festzulegen. Kommentar: Die Häufigkeit der Besuchskontakte richtet sich selbstverständlich nach den jeweiligen Umständen. Sollte Ihnen aus privaten und/oder beruflichen Gründen oben geschilderte Häufigkeit nicht möglich sein, gibt es auch andere (kreative) Möglichkeiten, den Kontakt zu Ihrem Kind zu pflegen: sei es per Telefon, per Brief oder mail. Wichtig für das Kind ist, zu wissen, dass es sich auf Sie verlassen kann. Machen Sie daher keine Versprechungen, die Sie nicht halten können! Kosten Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Besuchskontakt anfallen, wie Fahrtkosten für Abholung und Zurückbringen etc., sind vom besuchenden Elternteil zu bezahlen, auch bei Wohnort des Kindes oder des besuchenden Elternteils im Ausland. Natürlich kann auch anderes vereinbart werden Besuchsbegleitung In den Zeiten nach der Scheidung ist die Vereinbarung über die Besuchsregelung sehr oft spannungsgeladen für Eltern und Kinder. Daher gibt es die gesetzlich verankerte Möglichkeit der Besuchsbegleitung. Eine Besuchsbegleitung kann auf Antrag durch Gerichtsbeschluss angeordnet werden, wobei der/die Antragsteller/in eine geeignete und dazu bereite Person nennen muss. Die Aufgaben und Befugnisse der Besuchsbegleiterin bzw. des Besuchsbegleiters müssen im Beschluss zumindest in den Grundzügen festgelegt werden Wann ist Besuchsbegleitung sinnvoll? Besuchsbegleitung soll den Eltern die Möglichkeit geben, das Recht ihres Kindes auf Kontakt zu beiden Eltern zu gewährleisten, ohne Angst um das Kind selbst oder vor Auseinandersetzungen mit dem/der ehemaligen Partner/in zu haben. Besuchsbegleitung ist sinnvoll: bei Sorge um das Kind während des Besuchskontaktes bei Erstkontakt nach längerem Kontaktabbruch auf Wunsch des Kindes bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen zur Erleichterung der Übergabe - Situation und Begleitung des Kindes vom Obsorge- zum Besuchselternteil und umgekehrt 26

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