IT-LawCamp 2010, Track: Public Sector. Peter Hense Frankfurt, 20. März 2010

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1 IT-LawCamp 2010, Track: Public Sector Peter Hense Frankfurt, 20. März 2010

2 Übersicht Die wichtigsten Punkte E-Government Thematische Eingrenzung Konturen Vorteile elektronischer Verwaltungsprozesse Neue Impulse Die EG-Dienstleistungsrichtlinie Einheitliche Ansprechpartner Telematik im Gesundheitswesen Die Elektronische Gesundheitskarte Digitale Infrastruktur Der Elektronische Personalausweis Bürgerportalgesetz und D Ausblick 1

3 E-Government Justiz, Verwaltung und Regierung E-Administration E-Government ist die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik zur Einbeziehung des Kunden in das Handeln von Regierung und öffentlicher Verwaltung. E- Government Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2006 E- Justice E- Democracy 2

4 E-Government Wer kommuniziert mit wem? E-Administration - Einbindung neuer Technologien zur Unterstützung öffentlicher Dienste in Bezug auf interne Abläufe Wirtschaftlichkeit Kundenfreundlichkeit Nutzer des E-Government Bürger (G2C) Unternehmen (G2B) Verwaltung (G2G) Dynamisches E in E-Government Strukturen werden neu geschaffen und aus Zivilgesellschaft übernommen, Web 2.0 Anwendungen der IT führen zu umfassendem Reformbedarf der klassischen Verwaltungsstrukturen Vermeidung von Parallelstrukturen 3

5 E-Government Vorteile elektronischer Verwaltungsprozesse E-Government soll auf Kommunal-, Landesund Bundesebene Durchgängige Arbeitsvorgänge ermöglichen (Konsistenz) Die Effizienz der Arbeit steigern Bearbeitung von Vorgängen nachvollziehbar und anpassungsfähig gestalten (Transparenz) Angebote besser zugänglich machen (Bürgernähe) Überflüssige Arbeit vermeiden, Kosten sparen Wer profitiert schon jetzt? Öffentliches Beschaffungswesen (E-Procurement) Unternehmen bei Genehmigungsverfahren (Zollund Steuerrecht) Bürger bei KfZ-Wunschkennzeichen, Steuern online erklären und Abwrackprämie kassieren Grenzüberschreitende Dienstleister über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) 4

6 Die EG-Dienstleistungsrichtlinie Wachstumsmotor für E-Government? Ziele der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) Förderung wirtschaftlicher Integration Europas Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abbauen Verwirklichung einheitlicher Binnenmarkt Einheitliche Ansprechpartner (Points of Single Contact), Artikel 6 ff. der Richtlinie EAP wickeln alle Verfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit ab (71b VwVfG Bund) EAP müssen die notwendigen Informationen für Dienstleister bereitstellen Nach Richtlinie nur grenzüberschreitende Sachverhalte, in DE aber Umsetzung für alle Dienstleister 5

7 Die EG-Dienstleistungsrichtlinie Wachstumsmotor für das E-Government? EAP in Deutschland Verfahrenslotsen Inanspruchnahme der EAP ersetzt Behördengänge Keine eigene Entscheidungskompetenz Einrichtung ist Aufgabe der Bundesländer (in Sachsen LD Leipzig) 42a Abs. 1 VwVfG Bund macht Druck: Eine beantragte Genehmigung gilt nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion) Drei-Monats-Regelfrist, 42a Abs.2 VwVfG Bund EAP und Behörden bedürfen einer passenden IT-Infrastruktur Deutschland-Online-Vorhaben definiert Mindeststandards, z.b. XÖV Die EAP und zuständigen Behörden müssen alle Verfahren für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie problemlos aus der Ferne und elektronisch abwickeln können. Nach RL 2006/123/EG

8 Die EG-Dienstleistungsrichtlinie Doch nur ein Sturm im Wasserglas? Deutliche Kritik an DLR: Verwirrende Vielfalt von Interpretationszielen Keine Deregulierung, sondern Verwirrung (Wirtschaftskammer, Behörden, Anstaltsoder Kommunalmodell) Miniaturprogramm gemessen an den Zielen Chancen für E-Government-Programme Klärung von Kompetenzfragen (Bund/Land) Bündelung und Leistungssteigerung für bestehende E-Government-Projekte Offene Rechtsfragen zu klären: Elektronische Aktenführung, Signaturen, Archivierung 7

9 Die elektronische Gesundheitskarte Telematik im Gesundheitswesen Ersatz der Krankenversichertenkarte (KVK) durch elektronische Gesundheitskarte (egk), vgl. 291a SGB V Gründung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, gematik ggmbh Ziel: Infrastruktur schaffen und umsetzen KVK ist "nur" Speicher-Chipkarte egk ist Prozessor-Chipkarte mit erweiterten Möglichkeiten: Nachweis der (digitalen) Identität (Einschränkung des Missbrauchs der KVK) Ausgabe auch durch private Krankenversicherungen Speicherung weiterer Daten, z.b. elektronisches Rezept, elektronische Patientenkarte und Patientenakte, Versichertendatendienst Quelle: BMG 8

10 Die elektronische Gesundheitskarte Auf dem Weg zum gläsernen Patienten? Heißes Eisen Elektronische Patientenakte (EPA) Anamnesedaten & Diagnosen Behandlungspläne & Therapien Welche Anforderungen bestehen an Datensicherheit? Revisions- und rechtssichere Archivierung (Legal Hold) Benutzerrechte & Verschlüsselung Welche Risiken birgt die zentrale Speicherung? Wer führt die EPA (Patient/Arzt) - 6 BDSG Zugriff von Strafverfolgungsorganen / Diensten Einspareffekte (Doppeluntersuchungen) unrealistisch, da keine Bindungswirkung der Erstuntersuchung Wer darf auf die egk zugreifen? Inhaber des Elektronischen Heilberufsausweises (HPC) zzgl. Authentifizierung, Signatur Notfalldaten über HPC abrufbar 9

11 Die elektronische Gesundheitskarte Stolpersteine Streitfall Datenschutz & Identifikation Speicherung hochsensibler Daten (zentral/dezentral) Identifikation/Einwilligung durch sechsstellige PIN Passfoto auf egk (Prüfpflichten Erstausgabe) PIN-Eingabe durch Dritte (Ärzte, Schwestern etc.) E-Kioske (Terminals) zur Datenbearbeitung Streitfall Einsparungen Keine Einsparungen bei unvollständigen Akten Hohe Betriebskosten, da kein Wettbewerb der Betreiber (Infrastruktur-Monopol ) Weiterhin Missbrauchsrisiko intern/extern Experten und Gremien: Ein Exportschlager (BITKOM) Einführung aus primär politischen Gründen, ökonomisch ein Minusgeschäft, das die Versicherten zahlen (Prof. Dr. Jürgen Wasem) Wie viel Geld sollen wir für die elektronische Gesundheitskarte ausgeben? Inzwischen diskutiert man über Summen bis zu 7 Milliarden Euro. Das ist doch eine einzige Katastrophe. Und wir müssen um jede Pille diskutieren! Das kann es nicht sein. Präsidentin der hessischen Landesärztekammer, 111. Deutscher Ärztetag

12 Der elektronische (neue) Personalausweis Leuchtturmprojekt für E-Business und E-Government Ausgabestart: 1. November 2010 Der epa bietet drei getrennte Funktionen: Biometriegestütztes, elektronisches Reisedokument (hoheitlich) Träger eines elektronischen Identitätsnachweises (eid) Optionale qualifizierte elektronischen Signatur (QES) Unkompliziert und sofort einsetzbar? Installation des Bürger-Client als Middleware zwischen epa, Reader & Server Zugang zu ebusiness und egovernment-diensten Eindeutiges Ausweisen in Online-Banking und im elektronischen Handel ( Echtheitszertifikat ) Umfassendes digitales Identitätsmanagement Quelle: BMI 11

13 Der elektronische (neue) Personalausweis Rechtliche und soziale Risken Datenschutz & RFID Datenschutzverletzung immanent? Kritiker: Keine Kontrolle darüber, Wer, was, wann über mich weiß, Verletzung der Privacy 4 BDSG nicht auf Erlaubnisvorbehalte überprüfbar, wenn unbemerkte Kontrolle Art. 19 Abs. 4 GG läuft leer, wenn keine Kenntnis von Rechtsverletzung Prüfen und Auslesen von digitalen Stammdaten remote möglich Rechtlich nicht lediglich vorteilhaft Haftungsrisiken bei Abhandenkommen des epa durch Verlust der eid-pin Parallelen zu GAA-Systemen und ec-karten Typizität des Vorgangs Abheben/PIN-Eingabe (Anscheinsbeweis) passt nicht auf Nutzung im Internet Kommende AGB-rechtliche Verpflichtung zum Einsatz des epa bei im Massengeschäft? Vermutung der Identität im Geschäftsverkehr birgt erhöhtes Phishing-Risiko Spiderman-Prinzip Verkehrssicherungspflichten, Störerhaftung? Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit. Dr. Wolfgang Schäuble

14 Der elektronische (neue) Personalausweis Soziale Risiken & Digital Divide Erforderliches Know-how? Erhebliches Know-how für epa, eid, QES Installation und Pflege von Hardware und Software erforderlich Anschaffungs- und Folgekosten Höhe der Kosten unklar Erhöhter Grundbedarf bei Bezug staatlicher Transferleistungen wg. Art. 20 Abs. 1 GG zahlen Kommunen die Mehrkosten? Digital Divide Altersabhängige Akzeptanzschwelle - Vorschlag Bitkom: Ausgabe zunächst an technikaffine MinderjährigeBegrenzte Teilhabe am öffentlichen Leben, wenn kein epa vorhanden (zb Fußball- Tickets, Bibliotheken etc.) Begrenzte Teilhabe am öffentlichen Leben, wenn kein epa vorhanden (zb Fußball-Tickets, Bibliotheken etc.) Produkt nur für die digitale Elite des Landes? Produkt ohne Kaufverpflichtung Erfolgreich, wenn Vertrauen in Transaktionssicherheit nicht enttäuscht wird Problem: Staatliche Kontrolle der Transaktionen bzw. Hoheit über E-Transaktionsfähigkeit ihrer Bürger bei angestrebter exklusiver Nutzung als das Indentifikationsinstrument Quelle: BMI 13

15 Projekt Bürgerportale und D Wie sicher ist die elektronische Kommunikation? Risiken im -Verkehr s können mitgelesen werden wie Postkarten s sind manipulierbar s können Schadprogramme transportieren s kommen nicht sicher an s können nicht verlässlich einer Person zugeordnet werden Spam macht s sind nicht rechtssicher Sichere Elektronische Kommunikation braucht eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur Standard- -Kommunikation kann dies nicht sicherstellen 14

16 Projekt Bürgerportale und D Gescheiterter Gesetzentwurf 2008 und neuer Anlauf 2008 Gesetzentwurf Bürgerportale in Federführung des BMI Ziele des Entwurfs: Sicherer elektronischen Geschäftsverkehr für jedermann Internet als Mittel für rechtsverbindliches und vertrauliches Handeln Bundesrat verwarf im April 2009 den Entwurf wegen schwerer Mängel Gesamtkonzeption unzureichend Aktuell: Ausarbeitung eines neuen Gesetzentwurfes Koalitionsvertrag CDU/CSU/FDP spricht sich für D aus Nunmehr Berücksichtigung der Kritik, insb. von Datenschützern 15

17 Der elektronischer Personalausweis Leistungsumfang von Bürgerportalen Folgende Features soll D bieten: Postfachdienst Versanddienst Dokumentensafe Authentisierungsdienst Laut BMI eine typische D -Adresse : familie_meier@t-online.d .de Leistungsumfang des Versanddienstes Standard-Brief Einschreiben mit Rückschein Postzustellungsauftrag So einfach wie , so sicher wie Papierpost. Dr. Heike Stach, BMI

18 Projekt Bürgerportale und D Wer betreibt D ? Wer treibt das Projekt voran? Konzeption aus dem BMI Aufbau Infrastruktur durch TK-Unternehmen Angebot der Adressen durch akkreditierte Provider Förderer und Nutznießer des Projektes Banken, Versicherungen, TK-Unternehmen Sekundär: Öffentliche Hand Angebliche Vorteile von D Vertrauliche Dokumente endlich sicher elektronisch versenden Einsparpotenzial bei Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung angeblich bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich Abwicklung von Geschäften würde einfacher, schneller und komfortabler Quelle: BMI 17

19 Projekt Bürgerportale und D Hintergründe eines ambitionierten Projektes Was ist der ordnungspolitische Rahmen? Bürgerportalgesetz ist Rechtsrahmen für eine privatwirtschaftlich umzusentzende und von Nutzern zu bezahlende Infrastruktur durch private Diensteanbieter D soll die Bürger Geld kosten etwas weniger als die Briefpost Ist D ein gutes Produkt? Akzeptanz bei Bürgern entscheidend Ein Produkt unter vielen neben innovativen Angeboten wie Twitter & Google Wave Kosten für D sind Produktkiller Wie steht es um Datenschutz & Sicherheit? Akkreditierung ist nicht gleich laufende Überwachung Wer vertraut den Providern? Lesen BSI/BMI die s mit? 18

20 D oder Projekt Bürgerportale Offene Rechtsfragen Wer braucht den DE-Safe? Gesamte digitale Persönlichkeit liegt beim Provider Sicherheit öffentlicher Infrastruktur vor Datenschutzskandalen? Freiwillige Vorratsdatenspeicherung / Auskunftsansprüche? Ist D ein Spam-&Phishing-Killer? Hacker, Spammer, Phisher werden Accounts knacken oder übernehmen Rechtsverbindlichkeit birgt erhebliche Risiken Leverage durch Einsatz von epa, D und Kreditkarte Sicher, Sicherer, Sicherheitslücke? Keine Technik ist sicher E-Payment oder E-Ads (Java, HTML) als Angriffsflächen 19

21 D oder Projekt Bürgerportale Offene Rechtsfragen Wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Verbraucher, Unternehmer, Provider? Wer möchte die Zustellungsfiktion? Einseitig belastendes feature Kalte Verschiebung der prozessualen Beweislast Zustellung bewirkt auf Servern im Ausland: Kein rechtmäßiges hoheitliches Handeln Weshalb eine Insellösung? Keine Interoperabilität mit EGVP/OSCI-Standards Keine Abstimmung mit SAFE und EU-DLR Keine Akkreditierung von Behörden und Gerichten als Dienstleister Barrierefreiheit und Sozialstaatliche Verantwortung Anpassung staatlicher Transferleistungen für D -Nutzer? Teilhabe am öffentlichen Leben ohne D ? Die Zustellfiktion tritt wie bei der Papierpost drei Tage nach Versand ein. Man muss also nicht minütlich in sein D -Postfach schauen, genau wie beim Briefkasten. Dr. Heike Stach, BMI Chat Transkript

22 Vielen Dank. Für weitere Informationen Peter Hense +49 (0)

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