Streikrecht, Gewerkschaft und Betriebsgruppe. Eine kurze Einführung
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- Werner Busch
- vor 7 Jahren
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1 Streikrecht, Gewerkschaft und Betriebsgruppe Eine kurze Einführung
2 Themenübersicht (1) Streikrecht (2) Gewerkschaft (3) Betriebsgruppe
3 (1) Streikrecht
4 Was für Streiks gibt es? Politischer Streik Generalstreik Vollstreik / Teilstreik Punktestreik Schwerpunktstreik Betriebsstreik Warnstreik Proteststreik Bummelstreik Solidaritätsstreik Wilder Streik Sitzstreik / Betriebsbesetzung Rollierende/Wellen-Streiks
5 Juristisches zum Streik Träger von Streiks können nur Gewerkschaften sein -> wilde Streiks sind verboten Während des Streiks gibt es kein Lohn ( 323 BGB) -> Arbeiter bekommen Geld von ihrer Gewerkschaft (ca. 1/3 vom Brutto) Streik muss sich gegen andere Tarifpartei richten Friedenspflicht muss erloschen sein Forderungen sind tarifrechtlich regelbar Muss fair und nur in notwendigen Maße durchgeführt werden
6 Streik = Verfassungsrecht? Im GG wird kein Streikrecht erwähnt -> Streikrecht wird aus Artikel 9 Absatz 3 GG hergeleitet -> kein Bundesgesetz regelt das Streikrecht Nach Artikel 28 EU-Charta für Menschenrechte gibt es bei Interessenkonflikt das Recht auf kollektive Maßnahmen (einschließlich Streiks) Aktuelles: Nach dem Lufthansa-Streik wollen SPD- Wirtschaftsexperte Rainer Wend und der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz Einschränkungen der Tarifautonomie und des Streikrechts -> Änderung des Artikel 9 Absatz 3 GG
7 (2) Gewerkschaft
8 Gewerkschaft? Ja klar, der DGB Quelle: Schüler-Duden für Wirtschaft; S. 100
9 Gewerkschaft = DGB Dem ist nicht so!
10 Wat is denn dann eine Gewerkschaft? Definition nach Mayer-Lexikon: Gewerkschaften, Organisationen lohn- oder gehaltsabhängiger Arbeitnehmer, die das Ziel einer bestmöglichen Interessenvertretung ihrer Mitglieder, in allen Bereichen der Gesellschaft, vor allem auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, verfolgen. (...)
11 Juristische Definition vom Gewerkschaftsbegriff Eine Gewerkschaft ist nach herrschender Meinung: Satzung muss die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer erwähnen und der Wille Tarifverträge abzuschließen Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein. braucht soziale Mächtigkeit nach Minderheiten-Meinung: zuallererst gilt das GG Genaue Regelung zu Gewerkschaft und Streiks ist dort nicht zu finden
12 Gewerkschaft im GG Art. 9 Absatz 3 GG (Koalitionsfreiheit): Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
13 Kurze Zusammenfassung Eine Gewerkschaft ist nicht gleich DGB (s. Tabelle)... ist eine Interessenvertretung (s. Definition Meyer-Lexikon)... ist eine Arbeitervereinigung, deren Rechte geschützt sind (s. GG)... deren Status nicht genau geklärt: (jur. Definition) -> nach herrschender Meinung benötigt eine G. den Willen TVe abzuschließen sowie die soziale Mächtigkeit -> nach Minderheiten-Meinung gilt vor allem das GG
14 Rechte von Gewerkschaften Gewerkschaften genießen Autonomie vor dem Staat (GG) Recht zur Werbung und Betreuung der Mitglieder (Zutrittsrecht: 2 Absatz 2 BetrVG) Können selber feststellen, ob sie tariffähig sind ( 2 TVG) Dürfen an Betriebsversammlungen teilnehmen ( 46 Absatz 1 BetrVG) Können solche Versammlungen auch erzwingen ( 43 Absatz 4 BetrVG) Bei groben Verstößen von Geschäftsleitung/Betriebsrat Klage beim Arbeitsgericht erheben ( 23 Absatz 3 BetrVG)
15 (3) Betriebsgruppe
16 Vor- und Nachteile einer Betriebsgruppe Vorteile: Jeder Beschäftigte kann Mitglied sein Kann sich an bestehenden Problemen orientieren oder aus Unzufriedenheit mit dem Betriebsrat Betriebsgruppen sind an keine Gesetze gebunden Nicht an das Neutralitätsgebot gebunden Nachteile: Kein gesetzlicher Schutz Keine Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit Begrenzung nur auf dem jeweiligen Betrieb
17 Möglicher Weg zur BG-Gründung Vom Einzelkämpfer zur Gruppe 1. Du bist allein 2. Bestehende Konflikte aufgreifen und Mut machen gemeinsam zu kämpfen 3. Gezielt Leute ansprechen und dann halt die Betriebsgruppe gründen
18 Möglicher Weg zur BG-Gründung Struktur und Arbeitsstil der Gruppe Absolute Geheimhaltung der Mitgliedschaft Kleine Gruppen ( 5) Keine großen Versammlungen Treffen in privaten Räumen (auch mit Partnern, die nicht im Betrieb arbeiten) Kämpfe organisieren
19 Möglicher Weg zur BG-Gründung Forderungen durchsetzen Zuerst Forderungen, die auch erfüllbar sind Zu hohe Forderungen führen zum Misserfolg und Angst Stufenweise Erhöhung der Forderung nur sinnvoll, wenn immer mehr mitmachen
20 ENDE
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