Mitschrift zur Veranstaltung des MLU des Landes Sachsen-Anhalt am 1. Februar 2013
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- Tristan Hertz
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1 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) des Landes Sachsen-Anhalt VB-ELER Bearbeiter: Herr Schulze, Tel.: Bearbeiterin: Frau Weigelt, Tel.: Mitschrift zur Veranstaltung des MLU des Landes Sachsen-Anhalt am Stand: Anlagen: Anlage 1: Teilnehmerliste Anlage 2: Tagesordnung (aktualisiert) Anlage 3: Präsentationen Anlage 4: revidierte Fassung des Änderungsvorschlags der Rats-Präsidentschaft für die ELER- Verordnung Begrüßung Dr. Ekkehard Wallbaum (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen- Anhalt, Abteilungsleiter 5) Herr Dr. Wallbaum begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Partnerveranstaltung des MLU zur Programmierung der EU-Förderperiode (siehe Anlage 1). Er erläutert die gegenüber der Einladung präzisierte Tagesordnung (siehe Anlage 2) und stellt Frau Schwabe-Hagedorn als Moderatorin des ergänzend vorgesehenen Vortrags- und Diskussionsblockes zu Schwerpunktthemen des MLU zur Landesstrategie vor. In diesem Zusammenhang werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgerufen, auf die verteilten Statementbögen zurückzugreifen, sollte die Podiumsdiskussion ggf. nicht genug Möglichkeiten für eine individuelle Meinungsäußerung bieten. TOP 1 Grußwort Dr. Hermann Onko Aeikens (Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt) Herr Minister Dr. Aeikens begrüßt seinerseits die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere die Mitglieder des Landtages Sachsen-Anhalt und den Präsidenten des Landkreistages Sachsen-Anhalt. In seiner Rede verwies Dr. Aeikens zunächst auf das Auftakttreffen am im LHW im gleichen Rahmen, diese Veranstaltung knüpft nahtlos daran an. Schwerpunkt soll wieder darauf liegen, genügend Raum für die Diskussion der Positionen des MLU zu bieten. Dargestellt wurden zwischenzeitliche Veränderungen der Rahmenbedingungen und der aktuelle Sachstand der EU-Programmierung auf EU-Ebene und auf Landesebene. Insbesondere auf EU-Ebene seien ggw. keine nennenswerten Verhandlungsfortschritte zu verzeichnen. So stehen weder die Höhe der für die nächste Förderperiode verfügbaren (ELER)Mittel und deren Anteil für Deutschland bzw. Sachsen-Anhalt fest, noch gibt es verbindliche Rechtsgrundlagen (Verordnungstexte). Dennoch halten alle Länder, Bund, Mitgliedstaaten der EU und EU-Kommission selbst am ursprünglichen Zeitplan fest. Demnach gilt als Terminstellung für den Beginn der neuen Förderperiode nach wie vor der 1.Januar Unabhängig vom immer realer werdenden Szenario von Übergangsregelungen ( roll over ) wurde der Planungs- und Programmierungsprozess auf Landesebene unter der Federführung des MF weiter vorangetrieben. Ausgangspunkt bildete im Kern die Annahme, dass Sachsen-Anhalt in der neuen Förderperiode ca. zwei Drittel der in der Förderperiode verfügbaren (ELER)Mittel erhält. 1
2 Ausgehend von der SÖA / SWOT sind in Abstimmung zwischen den Ressorts sowie mit dem Landtag und den Partnern fondsübergreifende Prioritäten erarbeitet sowie mit Handlungsfeldern untersetzt worden. Ziel dabei war nicht, überall gleichmäßig Mittelkürzungen vorzunehmen, sondern vielmehr trotz künftig eingeschränkt zur Verfügung stehender finanzieller und personeller Ressourcen gezielt Stärken weiter auszubauen und Schwächen abzubauen. Das geht notwendigerweise damit einher, sich von einzelnen Handlungsfeldern zu trennen bzw. zu prüfen, wie Ziele ggf. auch ohne EU-Mittel erreicht werden können. Im Vorfeld der für den vorgesehenen Abstimmung auf Ebene der Staatssekretäre zur für den weiteren Programmierungsprozess verbindlichen Prioritätensetzung sollte hier noch einmal Raum gegeben werden, sich mit den Partnern speziell zu den betroffenen Belangen und der Problemsicht des MLU zu verständigen. Die Umsetzung der bisherigen Vorschläge des MF würde bei auch künftig sehr gewichtigen Aufgabenbereichen des MLU merkliche Einschnitte bewirken, bspw. beim Hochwasserschutz und der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes. Des weiteren wären zur Absicherung der selbst vom MF als prioritär bewerteten Handlungsfelder Haushaltsmittel des Landes zur Kofinanzierung der EU-Mittel erforderlich, die dem MLU nach den derzeit geltenden Haushaltseckwerten in diesem Umfang aber (noch) nicht zugebilligt worden sind. Das MLU hat im Vergleich zu den anderen Ressorts die vergleichsweise umfangreichste Reduzierung der Eckwerte erfahren müssen, jetzt wäre eine bedarfsgerechtere Nachjustierung notwendig. Minister Dr. Aeikens sprach sich gegen eine Verlagerung der LEADER-Förderung aus dem MLU aus. TOP 2 Beiträge des MLU zur Planung einer Landesstrategie Dr. Ekkehard Wallbaum (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilungsleiter 5) Herr Dr. Wallbaum wies eingangs auf die Rahmenbedingungen und Vorgaben für den Programmierungsprozess auf Landesebene hin. Er benannte die Maßnahmen / Vorhaben aus Belangen des MLU mit Bezug zur Förderperiode Anschließend erläuterte er das Vorgehen der AG Programmierung im MLU sowie die bisher erreichten Arbeitsergebnisse. TOP 3 Aktueller Stand der Programmierung der Förderperiode 2014 bis 2020 Gerald Wagner (isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung Halle), Ralf Müller (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Referatsleiter Ref. 55) Herr Wagner informierte einleitend über den aktuellen Stand der Verhandlungen auf EU-Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen. Die für das Scheitern maßgeblichen Gründen lassen keine sichere Prognose zu, ob (doch noch) eine schnelle Einigung erzielt werden kann. Für die Programmerstellung sind zudem folgende Bereiche maßgebend: 1. Rechtsrahmen der EU (Verordnungen, Durchführungsverordnungen) 2. übrige Vorgaben der EU (Leitlinien, Arbeitspapiere) 3. Rahmenvorgaben auf Bundesebene 4. Rahmenvorgaben auf Landesebene Zu den unter 1. und 2. aufgeführten Programmierungsgrundlagen auf EU-Ebene bleibt festzuhalten, dass es trotz der seit 2011 fortgeschrittenen Verhandlungen zu den ersten Verordnungsentwürfen noch keinen fest stehenden Rechtsrahmen gibt. Die mittlerweile vorliegenden, ergänzenden Dokumenten der EU-KOM zur Programmierung (Arbeitspapiere, Leitlinien etc.) können diesen Mangel nur teilweise beheben. Wesentliche Rahmenvorgabe auf Bundesebene wird die Partnerschaftsvereinbarung sein, die Deutschland mit der EU-KOM schließt. Sie bildet den Überbau für alle Länderprogramme. Die Bundesländer sollen den Bund bis März 2013 insoweit zu ersten konkreteren Inhalten aus ihren Programmen informieren. 2
3 Auf Landesebene bilden die auf politischer Ebene zur Entscheidung anstehenden strategischen Eckpunkte für den Einsatz der EU-Fonds den entscheidenden Ausgangspunkt für die eigentliche Programmierungsarbeit wie Maßnahmeentwicklung und beschreibung. Insofern kommen die Diskussion bzw. die Statements der Partner (noch) zum genau richtigen Zeitpunkt. Herr Müller geht näher auf die aktuelle Situation bei der Partnerschaftsvereinbarung ein. Hier sind weiterhin enge Abstimmungen auf Bundesebene, aber auch zwischen Bund und den Ländern nötig, um den von der EU-KOM benannten Zeitplan einhalten zu können. Dieser sieht eine Einreichung der Partnerschaftsvereinbarung zum , deren Genehmigung bis Ende 2013 vor. Daran knüpft sich die Perspektive für die Länder, ihre Operationenellen Programme (EFRE, ESF) sowie Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (ELER) bis Ende 2013 vorzulegen, deren Genehmigung wäre dann bis Mitte 2014 zu erwarten. Damit ist klar, dass es Übergangsregelungen geben werden muss. Der aktuelle Verhandlungsstand zur ELER-VO wird dem Protokoll beigefügt (siehe Anlage 4). Die Schwerpunkte der sich anschließenden Diskussion können wie folgt zusammengefasst werden: Aus Sicht der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sind die bislang getroffenen Aussagen noch zu unkonkret hinsichtlich der künftigen inhaltlichen Ausrichtung der Förderung im ländlichen Raum sowie zu den Finanzierungsmodalitäten. Insbesondere die Ausgestaltung von STARK IV lässt befürchten, dass vielen Kommunen nur noch wenig Entscheidungs- bzw. Gestaltungsspielraum bleibt. Neben der Frage der Aufbringung bzw. Darstellung der Eigenmittel sehen die kommunalen Gebietskörperschaften besonderen Bedarf bei der Unterstützung zur Anpassung an demografisch bedingte Veränderungen. Hier sieht auch das MLU den inhaltlichen Schwerpunkt und beabsichtigt die entsprechende Ausrichtung der Förderangebote. Die Finanzierungsfragen werden hingegen fast ausschließlich auf EU-Ebene (Frage des Kofinanzierungssatzes) bzw. in Verantwortung des MF (STARK IV, LHO) entschieden. Das MLU verfolgt flankierend die größtmögliche Erschließung von Finanzmitteln des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Für die Landwirtschaft stellt sich die zentrale Frage nach der Zukunft der Agrarinvestitionsförderung. Das MLU hat den (politischen) Willen, diese grundsätzlich fortzusetzen. Was künftig gefördert werden kann, hängt aber von Rahmenvorgaben der GAK, wie viel, von den verfügbaren Landesmitteln ab. Hervorgehoben wurde die Notwendigkeit, bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (u. a. LEADER) auch künftig die dezentrale Umsetzungsstruktur über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) zu nutzen. Erforderlich sind aus Sicht der Akteure zudem Kontinuität und Verlässlichkeit hinsichtlich der Förderinhalte des EPLR sowie ausreichende Kofinanzierungsmittel des Landes. TOP 4 Vortrags- und Diskussionsblock zu Schwerpunktthemen des MLU Moderation: Brigitte Schwabe-Hagedorn (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Referatsleiterin Ref. 37) Es folgen kurze Vorträge aus den Fachbereichen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt. (Themen und Vortragende des MLU im Einzelnen siehe Anlage 3.1) Aus den Vorträgen und der von Frau Schwabe-Hagedorn moderierten Diskussion können folgende wesentliche Punkte herausgehoben werden: 1. RIS / EIP (siehe Anlage 3.2) MLU hat 10 Innovationsfelder in die RIS eingebracht, die fast vollständig Berücksichtigung finden werden. MLU sieht für EIP im Land große Chancen und Potentiale, wird weiter vorangetrieben. Die Einbindung / Beteiligung der Forschungseinrichtungen des Landes ist von Anfang an erfolgt. Partner für die Operationellen Gruppen können aus vielen Bereichen kommen (s. a. Nachfrage Fleischerverband), auch Partner außerhalb von Sachsen-Anhalt können es sein. Vom MLU veranschlagtes Budget (7 Mio. ELER-Mittel) ist erste Annahme für Planung und Umsetzung. Tatsächliche Akzeptanz und Erfolg der Maßnahme sind schwer vorherzusehen. 3
4 2. Wasserwirtschaftliche Belange, Hochwasserschutz / Forstfachliche Belange (siehe Anlage 3.3) AUKM und WRRL sind Pflichtbereiche aus EU-Vorgaben. Hochwasserschutzkonzeption des Landes ist erst zu 50 % umgesetzt, hoher Bedarf weiterhin auch in städtischen Gebieten und für Hochwasserschutzbecken. Bei Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind qualitativ neue Herausforderungen maßgebend. Für die anderen Bereiche (Vernässung, Erosion, Brach- und Konversionsflächen) verbleiben trotz bisheriger Förderung große Bedarfe, die insbesondere von Kommunen bzw. deren Aufgabenträgern allein nicht finanziert werden können. Für eine ausreichende Erschließung hauptsächlich des Kleinprivatwaldes ist weiterhin forstwirtschaftlicher Wegebau notwendig. Angestrebt wird aber eine Kombination mit dem landwirtschaftlichen Wegebau (Synergien, Vernetzung). Weiterer Schwerpunkt muss angesichts der aktuellen klima- und schädlingsbedingten Kalamitäten das Risikomanagement werden (Vorsorgefonds für Waldbesitzer). 3. Integrierte Ländliche Entwicklung Ausgangspunkt sind die positiven Erfahrungen der Zusammenarbeit in / mit den bestehenden Arbeitsgemeinschaften ländlicher Raum. Landtag hat klaren Auftrag zur Stärkung der regionalen Kompetenz bei Entscheidungen zu Fördermitteleinsatz erteilt. MLU befürwortet dies und sieht trotz wieder zu erwartender EU-Rahmenvorgaben (bspw. Anwendung zentraler Auswahlkriterien bei der Vorhabenauswahl) dafür Gestaltungsraum, auch außerhalb des ELER. Zum immer zentralerem Erfolgsparameter wird angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen seitens der EU sowie des Landes, aber auch der privaten und kommunalen Akteure, die Einwerbung von Drittmitteln bzw. deren Nutzungsmöglichkeiten. Herr Minister betont abschließend noch einmal die Bedeutung der ausreichenden Mittelausstattung des Ressorts MLU für eine adäquate Aufgabenerledigung in der kommenden Förderperiode. Dieser Punkt wird in den anstehenden Sitzungen (bspw. Haushaltsklausur) bzw. Entscheidungen eine zentrale Rolle einnehmen. Auf Nachfrage bestätigt Herr Minister, dass sich das MLU auf mögliche Übergangsregelungen ( roll over ) vorbereitet. Insbesondere im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen wird Vorsorge getroffen. TOP 5 Ergebnisse der Diskussion / Zusammenfassung Dr. Ekkehard Wallbaum (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilungsleiter 5) Herr Dr. Wallbaum fasst die Ergebnisse der Diskussion wie folgt zusammen: 1) Nachhaltige Entwicklung im Land braucht zuverlässige rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Die Arbeit der kommunalen und Landesstellen, aber auch der Träger wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Vorhaben erfordert zuverlässige, berechenbare Rechts- und Finanzierungsgrundlagen. Diese Feststellung betrifft EU, Bund, Land und Kommunen. Förderangebote des Landes können nur durch finanziell ausreichend handlungsfähige Antragsteller in Anspruch genommen werden. 2) Rechtspflichten aus EU-, Bundes- und Landesrecht und Selbstverpflichtungen des Landes haben Priorität. Von den Belangen des MLU sind u. a. relevant: - Maßnahmen Natura 2000 einschl. Ausgleichsleistungen - Maßnahmen zur Wasserrahmenrichtlinie (einschl. Maßnahmen an Punktquellen) - Maßnahmen zum Hochwasserschutz (einschl. Hochwasserrisikomanagement RILI und Hochwasserschutzstrategie des Landes Selbstverpflichtung) - Breitbandversorgung (Selbstverpflichtung) - Integrierte Ländliche Entwicklung / Eigenständige Regionalentwicklung (Landtagsbeschluss / Selbstverpflichtung) 4
5 3) Die Ausrichtung der EU Fonds (insbes. des ELER) muss eine starke regionale Komponente berücksichtigen bei Umsetzung von Maßnahmen durch Kommunen, Vergabe von Fördermitteln und Begleitung von Maßnahmen durch Landes- und Kommunalbehörden, bei der Erstellung von Planungen / Konzepten, bei Innovationen (Öko Landw./ Vernässung + Wasser Abwasser / Klimaschutz / Naturschutz). Die Zusammenarbeit mit den ÄLFF, die Zusammenarbeit mit kommunalen Strukturen (Arbeitsgemeinschaften Ländlicher Raum, neue politische Gemeinden, LEADER AG, Zweckverbände etc.) kann einen effizienten Mitteleinsatz fördern. 4) Land und Forstwirtschaft des Landes stehen der Ausrichtung der neuen Förderperiode auf den Schwerpunkt Innovation aufgeschlossen gegenüber. Schwerpunkte der EIP werden in regionalen Ansätzen, in der Zusammenarbeit mit dem regionalen Handwerk, der Nahrungsgüterwirtschaft, im ökologischen Landbau und im Umgang mit besonderen Standortbedingungen gesehen. Sachsen-Anhalt hat besonders gute Voraussetzungen für Innovationen im Bereich Landwirtschaft / Forst / Nahrungsgüter. 5) Der demografische Wandel erfordert kommunal angepasste Förderszenarien, dazu sind Planungsleistungen zu ergänzen oder aufzustellen (ILEK / IGEK). Wegebau, Ver- und Entsorgung, Verkehrsverbindungen etc. haben sich mit demografischen Gegebenheiten vor Ort (und sehr differenziert) auseinanderzusetzen. Planungsinstrumente sollten dazu gefördert werden. Dr. Ekkehard Wallbaum Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (Abteilungsleiter 5) 5
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