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1 Nr 614 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Zehentner und Ing. Mag. Meisl an Landesrat Eisl (Nr 553 der Beilagen) betreffend die Stiftung Haus Fuschl Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Zehentner und Ing. Mag. Meisl betreffend die Stiftung Haus Fuschl vom 17. Mai 2011 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1.: Wie wurde den Rechnungshofempfehlungen Rechnung getragen? Das Kuratorium der Stiftung Haus Fuschl hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2009 die Vorgangsweise für Förderansuchen ab dem Jahr 2010 geändert und neu festgesetzt. Demnach sind jetzt Anträge bis Ende November für das jeweilige Folgejahr zu stellen. Ebenso sind die Verwendungsnachweise für das jeweils laufende Jahr bis Ende November vorzulegen. Zur Empfehlung des Rechnungshofes, in Zukunft die erforderlichen Bestellungen der Mitglieder des Kuratoriums pünktlich mit Ablauf der Funktionsperiode vorzunehmen, sei Folgendes dargestellt: Für die Funktionsperiode 2006 bis 2008 erging im Jänner 2006 von mir an die Landeshauptfrau ein konkreter Vorschlag, die Bestellung der Kuratoriumsmitglieder vorzunehmen. Dieser wurde seitens der Landeshauptfrau nicht akzeptiert, sodass sich die Bestellung bis in den November 2006 hinzog. Anstatt der bisher üblichen Bestellung von Vertretern der Landwirtschaftskammer, neben Mitarbeitern der Abteilung 4, musste auf Verlangen der Landeshauptfrau (in ihrer Funktion als Stiftungsbehörde) ein der Sozialdemokratie nahe stehender Vertreter entsandt werden. Insgesamt hatte dies zur Folge, dass über zehn Monate die Stiftung de facto handlungsunfähig war. Für die Bestellung 2009 bis 2011 ergab sich wieder folgendes Bild: Mein Bestellungsvorschlag, der die Wiederbestellung der selben Mitglieder und Ersatzmitglieder; wie in der Vorperiode vorsah, wurde wiederum von der Landeshauptfrau abgewiesen, diesmal mit der Begründung, das Prüfungsergebnis des Rechnungshofes abzuwarten, ehe die Wiederbestellung vorgenommen wird. Dies hatte jedoch zur Folge, dass zu Beginn des Prüfzeitraumes wiederum keine Organe bestellt waren. Seitens der Stiftungsbehörde, damals im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 2, erging an Landeshauptfrau Mag. Burgstaller das dringende Ersuchen, die 1

2 Kuratoriumsmitglieder umgehend zu bestellen, um die Stiftung Haus Fuschl handlungsfähig zu erhalten. In der Stellungnahme zum Rechnungshofbericht der Salzburger Landesregierung wurde hingewiesen, dass in Zukunft auf Grund der EDV-mäßigen Führung des Stiftungsregisters die Kontrolle der zeitgemäßen Bestellung der Mitglieder transparenter und einfacher werde. Tatsache ist jedoch, dass in beiden Funktionsperioden zeitgerecht und statutenkonform der Bestellungsvorschlag an die Landeshauptfrau ergangen ist, jedoch zehn bzw vier Monate ihrerseits keine Bestellung vorgenommen wurde. Zu Frage 2.: Welche Maßnahmen wurden konkret gesetzt, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen? Durch die Stiftungsbehörde wurde im März 2009 auf Anregung des Rechnungshofes an der Veröffentlichung des Salzburger Stiftungs- und Fondsregisters auf der Homepage der Abteilung 2 beim Amt der Salzburger Landesregierung gearbeitet. Seit der Änderung der Geschäftseinteilung mit 1. Juli 2010 werden die behördlichen Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens durch die Landesamtsdirektion wahr genommen. Auf der Homepage der "Landesamtsdirektion besondere Aufgaben" befindet sich ein Link zum Stiftungs- und Fondswesen. Unter der Rubrik "Bundes-Stiftungen" können ua Informationen über die Stiftung Haus Fuschl abgerufen werden. Eine eigene Homepage auf Seiten der Abteilung 4 ist in Arbeit. Zu Frage 3.: An wen und in welcher Höhe wurden seit 2008 Fördergelder ausbezahlt (es wird um genaue Jahresaufschlüsselung nach Förderempfänger und Fördersumme ersucht)? Salzburger Bildungswerk 6.000, , ,-- Katholisches Bildungswerk 4.000, , ,-- Landjugend 2.500, , ,-- Ökosoziales Forum 5.000, , ,-- ARGE Meister 3.500, Bäuerinnen 3.500, , ,-- SUMME , , ,-- 2

3 Zu Frage 4.: Welche von Hofrat Dr. Schwaiger im Finanzausschuss am 24. März 2010 erwähnten Familien und Einzelpersonen sind in welcher Höhe von der Stiftung unterstützt worden und warum wurden diese Zuwendungen vom Rechnungshof nicht erfasst? Im Jahr 2006 wurde eine bedürftige Familie aus Mitteln der Stiftung Haus Fuschl finanziell unterstützt, um den beiden Töchtern einen Schulbesuch an einer ländlichen Hauswirtschaftsschule im Schuljahr 2006/2007 zu ermöglichen. Der Familie wurde eine Förderung in der Höhe von 2.607,50 gewährt. Ein weiterer Fall musste abgelehnt werden, da sich der Schüler in der 9. Schulstufe also in der Schulpflicht befand und der Schulbesuch mit Abschluss der 9. Klasse beendet wurde. Weitere Fälle konnten durch Zuwendungen, wie zb aus dem Landwirtschaftlichen Schulverein, gelöst werden, ohne auf Mittel dieser Stiftung zurückgreifen zu müssen. Im Bericht des Rechnungshofes, Reihe SALZBURG 2010/2, GZ /260-S3-1/10, Seite 59, findet sich sehr wohl der entsprechende Hinweis auf diese gewährte Förderung. Zu Frage 5.: Hofrat Dr. Schwaiger ist sowohl Geschäftsführer der Stiftung Haus Fuschl als auch Mitglied des Kuratoriums sind diese zwei Funktionen miteinander vereinbar? Laut 4 Abs 3 der Stiftungssatzung betraut der Vorsitzende des Kuratoriums ein Kuratoriumsmitglied in der Regel das dem Stande der rechtskundigen Beamten des Amtes der Salzburger Landesregierung angehörende Mitglied mit der Besorgung der mit der Stiftungsverwaltung verbundenen laufenden Geschäfte (Geschäftsführer der Stiftung). Der Geschäftsführer wird im Auftrag des Vorsitzenden des Kuratoriums tätig. Die Vereinbarkeit geht demnach unmittelbar aus der Stiftungssatzung hervor. Zu Frage 6.: Erhalten die Mitglieder des Kuratoriums und der Geschäftsführer finanzielle Abgeltung für ihre Tätigkeit, wenn ja, wie viel? 6 der Stiftungssatzung lautet: "Entschädigungen an Stiftungsorgane (1) Die Tätigkeit der Kuratoriumsmitglieder ist ehrenamtlich; sie haben jedoch Anspruch auf Ersatz der ihnen aus der Tätigkeit erwachsenen Barauslagen sowie aller sonstiger im Interesse der Fondsverwaltung aufgewendeten Beträge. (2) Die Kuratoriumsmitglieder erhalten für jeden Sitzungstag eine Entschädigung, die aus dem Sitzungsgeld und dem etwaigen Barauslagenersatz im Sinne des Gesetzes über die Entschädigung von Mitgliedern von Kollegialbehörden, Kommissionen und Beiräten, Salzburger LGBl Nr 40/1975, besteht. 3

4 (3) Dem Geschäftsführer der Stiftung gebührt für seine Tätigkeit eine jeweils im Dezember eines Jahres zahlbare Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird vom Kuratorium jährlich festgesetzt. Sie darf die Höhe eines Monatsbruttobezuges gemäß dem Gehaltsgesetz der Verwendungsgruppe C, Dienstklasse III, 1. Gehaltsstufe, nicht übersteigen." Ein Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Haus Fuschl erhielt im Jahr 2010 ein Sitzungsgeld sowie Barauslagen in der Höhe von insgesamt 32,20. Der Geschäftsführer der Stiftung Haus Fuschl erhielt die ihm zustehende Aufwandsentschädigung für das Jahr 2010 in der Höhe von 500,00. Zu Frage 7.: Wurden dem Stiftungszweck entsprechend bereits einmal Bildungsveranstaltungen durch die Stiftung durchgeführt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Auf Grund des Umstandes, dass die Geschäfte der Stiftung Haus Fuschl von der Abteilung 4 mitbetreut werden, stehen für die Durchführung eigener Bildungsveranstaltungen durch die Stiftung keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Bildungsveranstaltungen werden deshalb lediglich von den bezuschussten Institutionen angeboten. Zu Frage 8.: Wie viele TeilnehmerInnen an Auslandsaufenthalten (Landeskorrespondenz vom 24. Februar 2011) erhalten eine finanzielle Unterstützung von der Stiftung Haus Fuschl und wie hoch ist diese? Wie aus der Fragestellung hervorgeht, ist diese Unterstützung derzeit in der Anlaufphase. Die jeweiligen Schulen wurden davon unterrichtet, dass bei Absolvierung des Pflichtpraktikums nicht im Inland; sondern im Ausland eine Unterstützung seitens der gegenständlichen Stiftung beabsichtigt ist. Genaueres hiezu, kann somit erst mit Schulbeginn des Schuljahres 2011/2012 berichtet werden. Zu Frage 9.: Wer erstellt den Rechnungsabschluss für die Stiftung Haus Fuschl? Der jährliche Rechnungsabschluss für die Stiftung Haus Fuschl wird durch einen Mitarbeiter der Abteilung 8 (Finanz- und Vermögensverwaltung) des Amtes der Salzburger Landesregierung erstellt. 4

5 Zu Frage 10.: Wie werden Sie in Anbetracht der Tatsache, dass die Herkunft der Gründungsmittel der Stiftung Haus Fuschl unklar scheint und es im Bereich des möglichen liegt, dass diese von Nationalsozialisten unrechtmäßig angeeignet wurden in dieser Sache weiter verfahren? Zur Geschichte der Stiftung Haus Fuschl darf auf Grund der vorliegenden Verwaltungsakte der Stiftung Folgendes berichtet werden: Es ist zutreffend, dass die Stiftung während des NS-Regimes mit Stiftungsurkunde vom 1. Dezember 1939 des ehemaligen Reichsaußenministers des Deutschen Reiches von Ribbentrop, errichtet wurde. Das Stiftungsvermögen umfasste das Schloss Fuschl samt Nebengebäuden und Besitzungen. In der Folge erwarb die Stiftung zur Schaffung einer Sicherheitszone durch Kauf- und Tauschverträge weitere Liegenschaften und Güter. Der Besitz der Stiftung, insbesondere das Schloss und Nebengebäude, wurde von Vertreten des NS-Regimes genutzt. Im Jahr 1945 wurden die Liegenschaften als deutsches Eigentum unter öffentliche Verwaltung gestellt. Ab 1955 wurde die Stiftung durch ein Kuratorium, dessen Vorsitzender der Landeshauptmann-Stellvertreter war, vertreten. Aus den Akten geht hervor, dass die früheren Eigentümer Rückstellungen begehrt haben. Die Rückstellungsverfahren dauerten bis in die 60er Jahre. In diesen Verfahren wurde der größte Teil des ursprünglichen Besitzes rückgestellt. Die Stiftung besaß somit 1963 nach Beendigung der Rückstellungsverfahren und in Abstimmung mit der Obersten Stiftungsbehörde, dem Bundesministerium für Inneres, neun Grundstücke (Wald/Wiesen) im Ausmaß von 10,4514 ha. Warum diese Grundstücke im Besitz der Stiftung verblieben, kann aus dem, den Kuratorium vorliegenden Unterlagen, nicht exakt nachvollzogen werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde die Rückgabe aller Grundstücke nicht zur Gänze begehrt (bei Rückgabe war auch der seinerzeitige Kaufpreis zurückzuzahlen) oder es lagen die Voraussetzungen für eine Rückgabe nicht vor. Aus den Unterlagen ist unter anderem ersichtlich, dass 1963 ein Verkauf von verbliebenen Grundstücken an frühere Eigentümer beabsichtigt war, jedoch von der Aufsichtsbehörde der Stiftung insbesondere wegen des zu geringen Kaufpreises nicht genehmigt wurde. In weiterer Folge verkaufte die Stiftung einige Grundstücke. Derzeit sind im Besitz der Stiftung noch folgende Parzellen der EZ 35 KG Egg: Gst 364/2 Wald, 364/1 Wald, 717/1 Wald, 718/3 LN, 731/2 LN mit einem Gesamtausmaß von m². 5

6 Das Kuratorium wird in der kommenden Sitzung darüber beraten, ob zusätzlich zur bisherigen juristischen Aufarbeitung ein historisch-wissenschaftliches Gutachten eingeholt wird. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 24. Juni 2011 Eisl eh 6

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