Sicherstellung der Einhaltung unserer Fischeinkaufspolitik

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1 ak / gö März 2015 Sicherstellung der Einhaltung unserer Fischeinkaufspolitik 1. Fischeinkaufspolitik 2015/2016 Erklärung der Unternehmen der Bünting Unternehmensgruppe zur zukünftigen Strategie eines nachhaltigen Bezuges von Fisch und Meeresfrüchten Die Unternehmen der Bünting Unternehmensgruppe erkennen an, dass Lebensmittelmärkte beim Einkauf und Verkauf von nachhaltigem Fisch und Meeresfrüchten eine gewichtige Rolle spielen. Wir stellen uns der Verpflichtung, die Fischbestände zu erhalten. Nachhaltiger Fischfang bedeutet für uns, dass die Fischerei den Bestand auf einem gesunden Niveau hält und das gesamte Ökosystem nicht nachhaltig schädigt. Dazu gehört z.b. auch, dass der Beifang auf ein Minimum reduziert ist. Grundsätzlich sieht unsere Verfahrensweise den Einkauf aus den nachhaltigsten Quellen vor wie - Wildfang - Aquakultur und Aquakultur Bio, & ASC wo immer ein gesunder Bestand mit einem nachhaltigen Management - entsprechend der obigen Definition - zu finden ist. Nach unserem Verständnis in Anlehnung an den von der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) erstellten Leitfaden für verantwortungsbewusste Fischerei (Code of Conduct for Responsible Fisheries) fallen nachhaltiger Fisch und Meeresfrüchte unter KEINE der folgenden Kategorien: I. Wildfang Fisch und Meeresfrüchte aus überfischten Beständen Fisch und Meeresfrüchte aus Beständen, die von der World Conservation Union (IUCN) als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht eingestuft werden Arten, die anfällig für Übernutzung sind Fisch und Meeresfrüchte aus illegaler, unregulierter und undokumentierter (IUU) Fischereien Fisch und Meeresfrüchte, deren Fangmethoden andere Arten und/oder Lebensräume schaden. Besonders umweltschädliche Fangmethoden sind z.b. Grundschleppnetze, Baumkurren, Dredgen, Ringwaden mit FADs, Dynamit oder Gifte.

2 Fischarten, die auf Fishbase mit niedriger Widerstandsfähigkeit (very low resilience) und/oder hoher Verletzbarkeit (high vulnerability) eingeordnet werden. Fisch, der in sensiblen Tiefseehabitaten (Kaltwasserkorallenriffe, Seeberge, Canyons, hydrothermale Schlote, Schwarze Raucher) gefangen wurde. (siehe auch A Sortimentsgestaltung: Wildfang und B Sortimentsgestaltung Thunfisch) II. Aquakulturen In Bezug auf Aquakulturen bedeutet dies, dass nachhaltiger Fisch und Meeresfrüchte aus KEINEN der folgenden Kategorien entstammen: Aquakulturen, die genetisch veränderten Fisch oder genetisch veränderten Meeresfrüchte einsetzen deren Ausbruch von heimischen oder von nichtheimischen Arten einen negativen Einfluss auf die Wildpopulation haben die zu großräumigen Land- oder Meeresbodenveränderungen bedürfen deren Fäkalien, Abfall und Abwasser zu Belastungen der Gewässer, des Bodens oder der Umwelt führen die unzulässige Antibiotika einsetzen die Chemikalien einsetzen die keine artengerechte maximale Besatzungsbegrenzung (stocking density limits) einhalten deren Besatz mit Eiern oder Juvenilen aus Wildfang stammt deren Futterfisch aus nicht nachhaltigen Wildfischereien stammt. Der Futteranteil aus Industriefischereien (gezielte Fischerei zur Produktion von Fischmehl bzw. -öl) sollte sich auf ein Minimum reduzieren, die Futter- Konversationsrate darf das Verhältnis 3:1 nicht überschreiten. Die Fütterung mit Restmaterialien aus der Fischverarbeitung und mit pflanzlichem Futtermittel wird befürwortet. Pflanzliches Futtermittel, dass gentechnisch verändert wurde oder durch deren Anbau Urwälder zerstört werden, wird nicht eingesetzt. Dies ist von den Lieferanten durch entsprechende Zertifikate oder Erklärungen nachzuweisen. die häufige Krankheiten oder Parasitenbefälle begünstigen (siehe auch A Sortimentsgestaltung: Aquakulturen) Zur Bewertung der Bestandssituation dienen uns in erster Linie national wie international anerkannte wissenschaftliche Institute (z.b. International Council for the Exploration of the Sea [ICES], Institut der Ostseefischerei, u.a.). Die Angaben der Bestandssituation dienen uns als Teilinformation zur Bewertung der Nachhaltigkeit. Unsere zukünftigen Strategien zum nachhaltigen Bezug von Fisch und Meeresfrüchten decken folgende Ziele ab: 1. Entfernen der Schlechtesten Unser festes Ziel ist das Auslisten aller Arten bzw. Fischbestände, die als überfischt bewertet sind und mit zerstörerischen Methoden, wie Grundschleppnetze, Baumkurren, Dredgen, Ringwaden mit FADs, Dynamit oder Gifte, gefangen werden. Es gibt derzeit noch nicht in allen Bereichen Produktalternativen. 2. Förderung der Besten Wir wollen unser Angebot an nachhaltigem Fisch und Meeresfrüchten schrittweise erhöhen. Ziel ist die Erhöhung der Produktanzahl aus ökologisch, nachhaltiger Fischerei/Aquakultur. 3. Verbesserung des Restes Bezug von Fisch aus gesünderen Beständen, die mit schonenden Methoden gefangen wurden

3 Umstellung auf den Verkauf von Fisch derjenigen Zulieferer, die offen für Veränderungen sind und aktiv ökologisch nachhaltige Fischereien fördern. Aktive Aufforderung der Zulieferer, ihre Artikel bzw. Sortimente kritisch zu überprüfen und verbessern. Voranbringen von nachhaltiger Fischerei sowohl beim Wildfang als auch bei Aquakulturen. bis zum Kunden kann dadurch überprüft und sichergestellt werden. Von unseren Lieferanten und Einkaufspartnern erwarten wir die Einhaltung und Sicherstellung von sozialen Mindeststandards in allen betroffenen Produktions- und Logistikprozessen gemäß des ILO-Kernabkommens, insbesondere das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor (Übereinkommen 188) und die Empfehlung betreffend der Arbeit im Fischereisektor (Empfehlung 199) der ILO. 4. Darstellen und Voranbringen von nachhaltigen Methoden Wir fühlen uns dem Artenschutz verpflichtet und achten auf die Nachhaltigkeit der Produkte unserer Lieferanten Anbieten einer klaren Strategie zur Nachhaltigkeit von Fisch und Meeresfrüchten für den Verbraucher Regelmäßige Berichterstattung über die gemachten Fortschritte an Lieferanten, Fachpublikum sowie interne Strukturen. Begleitung von Initiativen für Nachhaltigkeit wie der Marine Conservation Society, Invest in Fish und dem Marine Stewardship Council im Rahmen unserer Möglichkeiten Informationsfluss in Richtung des Personals für die nötige Kundeninformation z.b. durch Mitarbeiterschulungen aktive Bewerbung von nachhaltigem Fisch und Meeresfrüchten bei den Verbrauchern 5. Zusammenarbeit mit Lieferanten Wichtig ist uns eine Auditierung der jeweiligen Lieferanten durch unsere Einkaufspartner und durch unser Eigenmarken- Qualitätsmanagement. Regelmäßige Audits sollen der Einhaltung der gesetzlichen und technischen, hygienischen sozialen sowie nachhaltigen Produktionsbedingungen der Lieferanten dienen. Die Einhaltung der in dieser Erklärung definierten Anforderungen sowie die vollständige Kontrolle der Ware vom Ursprung Ziel der Einkaufpolitik ist, den Kunden der Vertriebsgesellschaften der Bünting Unternehmensgruppe ein attraktives Angebot bereit zu stellen, das die Ziele der Nachhaltigkeit im o.g. Sinne erfüllt. Unsere Einkaufspolitik und der Wille o.g. Maßnahmen gelten für alle Unternehmen der Bünting Unternehmensgruppe, insbesondere der Vertriebsgesellschaften, die Fischsortimente und Einzelartikel als Handelsunternehmen anbieten. Der nachhaltige Anspruch der Fischsortimente im Sinne unserer Einkaufspolitik umfasst sowohl Marken der Lieferanten als auch die unter eigenem Namen vertriebenen Fischartikel unserer Eigenmarken Küstengold, Jeden Tag, San Louis, Goldmarie und NaturWert. A. Sortimentsgestaltung Frischfisch, Tiefkühlfisch, Konserven und Marinaden Wir fokussieren eine enge Zusammenarbeit mit den Produzenten und Lieferanten, um Fisch aus nachhaltigem Fischfang und nachhaltigen Aquakulturen voranzubringen und Lösungen für Produktalternativen in allen Sortimenten zu erreichen.

4 Wildfang Ziel ist bei Produkten aus Wildfang, solche aus ökologisch nachhaltigen Beständen bevorzugt zu listen und nachstehende Punkte zu vermeiden: Fisch und Meeresfrüchte aus überfischten Beständen Fisch und Meeresfrüchte aus Beständen, die von der World Conservation Union (IUCN) als gefährdet, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht eingestuft werden Keinen Fisch aus Beständen, die auf nationalen oder internationalen Artenschutzlisten bereits aktuell oder kurz- bis mittelfristig als bedroht, gefährdet, stark gefährdet oder geschützt gelten. Hierzu zählen auch Fischarten, die durch fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse als solche eingestuft werden. Zu stark gefährdeten oder überfischten Arten/Beständen sind Alternativen zu listen. Nachhaltige Fangmethoden sind zu bevorzugen. Als schonende Fangmethoden gelten Ringwaden ohne Fischsammler (FADs, fish aggregation devices), Stellnetze, Handleinen und Langleinen mit speziellen (Rund-Haken, Netze mit größeren Maschenweiten bzw. Fluchtöffnungen oder der Einsatz von Magnetsystemen, um Haie zu vertreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch diese selektiveren Fangmethoden in einigen Regionen problematisch sein können, z.b. Stellnetzfischerei in der östlichen Ostsee aufgrund des Beifangs von Schweinswalen. Fischarten, die auf Fishbase mit niedriger Widerstandsfähigkeit (very low resilience) und/oder hoher Verletzbarkeit (high vulnerability) eingeordnet werden. Fisch und Meeresfrüchte aus illegaler, unregulierter und undokumentierter (IUU) Fischereien Keinen Fisch, der die Mindestgröße unterschreitet Keinen Fisch, der in sensiblen Tiefseehabitaten wie Kaltwasserkorallenriffe, Seeberge, Canyons, hydrothermale Schlote oder schwarzer Raucher gefangen wurde Fisch und Meeresfrüchte, deren Fangmethoden andere Arten und/oder Lebensräume schaden. Besonders umweltschädliche Fangmethoden sind z.b. Grundschleppnetze, Baumkurren, Dredgen, Ringwaden mit FADs, Dynamit oder Gifte. Hierzu zählen ebenfalls Fangmethoden, die im Verhältnis zum Gesamtfang einen Beifang und/oder Discard von mehr als 20 % haben. Wir schließen den Verkauf von Arten/Beständen aus, die aus IUU Quellen kommen können. Listung von Alternativen zu Fischarten, die aufgrund Ihrer Lebensweise anfällig für Übernutzung sind wie Tiefseearten Ziel ist, mehr Produkte einzulisten, die mit einer dieser Erklärung übereinstimmenden Zertifizierung versehen sind (z.b. MSC, ASC u.a.) Aquakulturen Ziel ist bei Produkten aus Aquakultur, solche aus ökologisch nachhaltigen Aquakulturen bevorzugt zu listen und als Minimum solche, die folgende Punkte berücksichtigen: a) Arten aus Aquakulturen ausschließen, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden b) kein Fischmehl aus sog. Trash-Fish, c) dokumentierter und gezielter Medikamenteneinsatz, sowie Einsatz alternativer Medikamente oder Verfahren bei Krankheiten oder Parasitenbefall. d) keine negativen Auswirkungen auf Lebensräume anderer Arten e) keine Verwendung von Eier/Juvenilen aus Wildfang als Besatz f) Maßnahmen gegen Ausbrüche g) Ausschluss von Auswirkungen auf Flora und Fauna der Umgebung von Aquakulturen sowie großräumigen Veränderungen an Land (z. B. Abholzung) bzw. Meeresboden h) Ausschluss des präventiven Einsatzes von Chemikalien oder Antibiotika

5 i) Einhaltung sozialer Mindeststandards laut Punkt 5 dieser Erklärung j) die keine artengerechte maximale Besatzungsbegrenzung (stocking density limits) einhalten k) deren Futterfisch aus nicht nachhaltigen Wildfischereien stammt. Der Futteranteil aus Industriefischereien (gezielte Fischerei zur Produktion von Fischmehl bzw. -öl) sollte sich auf ein Minimum reduzieren, die Futter- Konversationsrate darf das Verhältnis 3:1 nicht überschreiten. Die Fütterung mit Restmaterialien aus der Fischverarbeitung und mit pflanzlichem Futtermittel wird befürwortet. Pflanzliches Futtermittel, dass gentechnisch verändert wurde oder durch deren Anbau Urwälder zerstört werden, wird nicht eingesetzt. Dies ist von den Lieferanten durch entsprechende Zertifikate oder Erklärungen nachzuweisen. l) deren Fäkalien, Abfall und Abwasser zu Belastungen der Gewässer, des Bodens oder der Umwelt führen Artikel der Eigenmarken und Herstellermarken entsprechen den Gedanken dieser Erklärung und werden entsprechend der Erklärung der Lieferanten gekennzeichnet. B. Sortimentsgestaltung Thunfisch Wir forcieren eine nachhaltige Thunfisch-Fischerei. Das heißt eine Fischerei, die die Bestände der verschiedenen Thunfischarten auf einem gesunden Niveau hält und gleichzeitig auch das Ökosystem nicht schädigt, z.b. durch den Verzicht von sogenannten fish aggregation devices (FADs, deutsch: Fischsammler). Ziel ist eine umfassende Verpflichtung für nachhaltige Thunfisch-Produkte, die u.a. folgendes enthält: Thunfisch aus Fischerei und Fängen, die als Fangmethoden Angelruten (pole and line) einsetzen die keine FADs verwenden bei denen die Bestände auf einem gesunden Niveau sind. Das bedeutet, dass die Biomasse des Bestands auf oder über BMSY oder eines durch die Wissenschaft festgelegten äquivalenten Limit-Referenzwertes bei denen der Fischereidruck (Fangmenge) so gering ist, dass der Bestand nicht gefährdet wird. die nicht in den vorgeschlagenen Schutzgebieten im Pazifik fischen die auf staatliche Fang- und Weiterverarbeitungsstrukturen der Küstenregionen zurückgreifen oder falls dies nicht möglich ist zumindest garantieren, dass die betroffene Regionen einen fairen und angemessenen Preis für die Nutzung ihrer Ressourcen erhalten haben. bei denen ein transshipment ausgeschlossen wurde die im Falle größerer Schiffe zu hundert Prozent unter dem Beisein unabhängiger Beobachter an Bord erfolgten. die Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprogramme für eine nachhaltige Thunfisch-Fischerei die vollständige Kennzeichnung und transparente Rückverfolgbarkeit C. Kennzeichnung & Kommunikation Zertifizierte Produkte wie BIO, MSC, Global GAP, Green-Aqua, ASC-Produkte sind als solche zu kennzeichnen. Produkte der Eigenmarken sind mit einem eigenen Siegel zu versehen. Dieses Siegel ist aktiv den Kunden zu kommunizieren. Die von der Bünting Unternehmensgruppe vertriebenen Fischprodukte, Meeresfrüchte und sonstigen Produkte mit einem Anteil an Fischen oder Meeresfrüchten sind über die staatlichen Vorgaben hinaus zu kennzeichnen. Die Produktkennzeichnung umfasst: a) Fischart (allgemeiner und wissenschaftlicher/lateinischer Name) b) Fanggebiet (FAO) bzw. Herkunftsland der Aquakultur c) Subfanggebiet bzw. Name/Ort der Aquakultur

6 d) Fangmethode bzw. Produktionsmethode der Aquakultur e) Verarbeitungsbetrieb f) Code/Los-Nr. zur vollständigen Rückverfolgbarkeit Wir bevorzugen die Bewerbung von zertifizierten Fischarten. Grüne Arten werden nach Möglichkeit als solche gekennzeichnet und inhaltlich erklärt. In Werbemagazinen und im Internet wird die Problematik rund um das Thema Fisch dauerhaft erläutert. Es gibt einen ständigen Report ans Management. Diese Einkaufspolitik und eine jährlich zu erstellende Dokumentation werden veröffentlicht Die Rückverfolgbarkeit wird stichprobenartig mit Probe-Etikett (Einkauf Filiale) und anschließendem Dokumentationsnachweis (4x jährlich) kontrolliert. D. Lieferanten Wir arbeiten nur mit Lieferanten zusammen, die die Kriterien erfüllen und o.g. Philosophie vertreten Zur Umsetzung unserer Richtlinien ist eine volle Transparenz und Rückverfolgbarkeit vom Fangschiff bzw. Zuchtbetrieb bis zum fertigen Produkt unabdingbar und wird daher von den Lieferanten zusammen mit dem entsprechenden Nachweis eingefordert. Bei Fisch aus Wildfang ist belegt, dass der Fang innerhalb der vergebenen Quoten erfolgte. IFS, ISO Zertifizierung und vergleichbare Zertifizierungen werden angestrebt Die Lieferanten stellen sicher, dass Fisch und Meeresfrüchte - nicht aus einem gesetzlich verbotenen transshipment entstammen. - nicht von Fischereien angeliefert werden, die sich auf einer sog. Schwarzen Liste befinden (Bsp. Lieferanten, die eine dieser Erklärung entsprechenden Zertifizierung nachweisen können sind zu forcieren (z.b. Bio, MSC, ASC, Green-Aqua, Global GAP, eigenes Siegel) Das Einhalten nationaler und internationaler Gesetze und EU-Normen ist Grundvoraussetzung Lieferanten sind verpflichtend aufgefordert auf dem Lieferschein und auf dem Produkt folgende Punkte zu benennen: a) Fischart (allgemeiner und wissenschaftlicher/lateinischer Name) b) Fanggebiet (FAO) bzw. Herkunftsland der Aquakultur c) Subfanggebiet bzw. Name/Ort der Aquakultur d) Fangmethode bzw. Produktionsmethode der Aquakultur e) Verarbeitungsbetrieb f) Code/Los-Nr. zur vollständigen Rückverfolgbarkeit Umdeklaration wird nicht geduldet Lieferanten werden hinsichtlich der gelieferten Qualitäten überprüft. Dies schließt Fisch aus illegaler, unregulierter und undokumentierter Fischerei grundsätzlich und vollständig aus. E. Schulungen Die betroffenen Mitarbeiter aus Einkauf, Sortimentsmanagement und Vertrieb werden regelmäßig über die neuste Erkenntnis bzgl. Artensituation informiert. Marktmitarbeiter erhalten im Rahmen der Schulungen zur Ernährungsberatung spezielle auf Nachhaltigkeit abgestimmte Informationen und Schulungseinheiten. Verantwortlich für die Schulung der Mitarbeiter und den Informationsfluss innerhalb der Unternehmensgruppe ist das Nachhaltigkeitsmanagement. Der aktuelle Schulungstand wird in einer jährlichen Dokumentation dargestellt.

7 F. Monitoring Die Umsetzung der Einkaufspolitik wird regelmäßig durch die Geschäftseinheiten Einkauf und Marketing überprüft. Die Umsetzung und Einhaltung o.g. Einkaufsund Verkaufspolitik wollen wir regelmäßig mit neutralen Organisationen und Lieferanten diskutieren um im Sinne dieser Einkaufspolitik Fortschrittspunkte zu erkennen und Umsetzungsmängel zu beseitigen. G. Geltungsbereich und Zeitraum Die im Sinne dieser Einkaufspolitik getroffenen Aussagen und Voraussetzungen gelten ab Datum der Unterzeichnung bis zu einem Zeitpunkt, an dem eine aktualisierte Fassung unserer Einkaufspolitik vorliegt. Verantwortlich für die Umsetzung unserer Ansprüche innerhalb der Bünting Unternehmensgruppe sind die Vertriebsgesellschaften famila, Combi, Minipreis, Jibi, Markant Nordwest und Bünting E-Commerce GmbH & Co. KG für mytime.de sowie die strategischen Geschäftseinheiten Marketing und Einkauf.

8 2. Qualitätssicherung der Einkaufspolitik - Festlegung der Verantwortungsbereiche EINKAUF Verantwortungsbereich: Qualitätssicherung: Verantwortlich: Umsetzung einer nachhaltigen Fischeinkaufspolitik. Verfolgung der Entwicklung durch eine jährliche Sortimentsauswertung des vergangenen Jahres mit Darstellung der Artikel, sowie zugehöriger Zertifizierungen, Fanggebiete und Fangmethoden. Diese Daten sind bis Ende Februar des Folgejahres an Bünting Energie und Umwelt GmbH zu übermitteln. 4 mal jährlich ein Eigenmarkenprodukt auswählen und die korrekte Beschriftung durch Dokumentennachweise der Lieferanten sicherstellen. Einkauf MARKETING Verantwortungsbereich: Qualitätssicherung: Verantwortlich: Kommunikationsmaterial zur Auslobung und Erläuterung nachhaltiger Fischereiprodukte. Sicherstellung korrekter Beschriftung der Produkte. Artikel in der Kundenzeitschrift, sowie Maßnahmen am POS dokumentieren und direkt an Bünting Energie und Umwelt zur Ablage weiterleiten. Zur Sicherstellung korrekter Produktkennzeichnung, prüfen, dass vom Einkauf Dokumentennachweise eingefordert werden. Marketing SORTIMENTSMANAGEMENT Verantwortungsbereich: Qualitätssicherung: Verantwortlich: Umsetzung einer nachhaltigen Sortimentspolitik. Sicherstellung der Kommunikationsmaßnahmen am POS sowie Aufzeigen von Gelegenheiten zu Schulungsmöglichkeiten. Überprüfung der korrekten Umsetzung der POS Kommunikation. Einhaltung der schwarzen Liste. Sortimentsmanagement NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT Verantwortungsbereich: Qualitätssicherung: Verantwortlich: Aktualisierung der schwarzen Liste, Verfolgung & Sicherstellung des Fortschritts, Unterstützung von Vertrieb & Marketing in Punkto Inhalte für Kommunikationsmaterialien und Durchführung von Schulungen. Austausch mit externen Experten Nachhaltigkeitsmanagement

9 3. Schwarze Liste Fischart Rotbarsch (Sebastes fasciatus, - mentella, - norvegicus) aus Wildfang Haie (alle Arten) (IUCN: Dornhai, Heringshai, mehrere Engelhaiarten gelten als vom Aussterben bedroht, Riesenhai als stark gefährdet, Makrelenhai, Blauhai, Hammerhai als gefährdet ) aus Wildfang Wittling (Merlangius merlangus) aus Wildfang Roter Thun (Thunnus thynnus)aus Wildfang und Zucht (IUCN Status: stark gefährdet) Blauflossenthun (Thunnus maccoyii) aus Wildfang und Zucht (IUCN Status: vom Aussterben bedroht) Granatbarsch (Hoplostethus atlanticus) aus Wildfang Schnapper (Lutjanus spp.)aus Wildfang und Zucht Steinbeißer, Katfisch, Seewolf (Anarhichas lupus) aus Wildfang Marlin (Istiompax indica, Kajikia albida, - audax, Makaira nigricans) aus Wildfang Kabeljau/ Dorsch (Gadus spp./ Coryphaenoides rupestris, Macrourus berglax) (IUCN: gefährdet) aus Wildfang Akzeptierte Ausnahmen* Goldbarsch (Sebastes norvegicus): Nordost-Atlantik (Island) FAO 27 Va Wildfang Ausnahme: Dornhai auf dem US- Kontinentalschelf, Squalus acanthias, USA FAO 21 z.b. Skipjack/ Echter Bonito (Katsuwonus pelamis) Zucht Nordeuropa Island-Kabeljau: Gadus morhua, Island (Va) FAO 27; & Nordost-Arktischer Kabeljau: Nordost-Arktis und Norw. See (I, IIab) FAO 27 Rochen (Raja spp.) aus Wildfang Petersfisch (Zeus faber) aus Wildfang Papageifisch(Scarus spp.) aus Wildfang Stör (Acipenser spp., Huso spp.) aus Wildfang [IUCN vom Zucht / Aquakultur Aussterben bedroht ; und stark bedroht ] Patagon. Seehecht (M. hubbsi) FAO 41 aus Wildfang Seehecht aus FAO 67/ FAO 47/ FAO 27 i.o. Blauer Seehecht/ Hoki (M. magellanicus) aus dem FAO 87 Humboldstrom (oft auch Seehecht genannt) Seezunge (Solea solea) nur aus FAO 27 Skagerrak/Kattegat (IIIa, 22-24) Europäischer Aal (Anguilla anguilla) (IUCN Status: Vom Aussterben bedroht) aus Wildfang FAO 27/FAO37 & Zucht Neusseländischer Seehecht ist i.o. Hoki (M. novaezelandiae) FAO 81, östliches & westliches Neuseelandschelf Zucht / Aquakultur *Fische mit MSC und ASC dürfen grundsätzlich geführt werden. Leer, den 02. März 2015 Alois Kruth, Geschäftsführer Bünting Einkauf und Logistik Dienstleistungs GmbH & Co. KG Nicole Strasser, Einkauf Bünting Einkauf und Logistik Dienstleistungs GmbH & Co. KG

10 Empfangsbestätigung zum Erhalt der Erklärung der Unternehmen der Bünting Unternehmensgruppe zur zukünftigen Strategie eines nachhaltigen Bezuges von Fisch und Meeresfrüchten vom 02. März 2015 Hiermit bestätigen wir den Empfang oben genannter Erklärung. Wir werden der J. Bünting Beteiligungs AG, vertreten durch die Bünting Einkauf und Logistik Dienstleistungs GmbH & Co. KG über Maßnahmen und Aktivitäten in Kenntnis setzen, die den Anforderungen der Erklärung gerecht werden. Vor allem in Dingen der Transparenz und Nachhaltigkeit werden wir Bünting über den Stand der Umsetzung in unserem Hause informieren. Ort, Datum Stempel, Unterschrift

11 Ethische und soziale Maßstäbe Verhaltenskodex für Lieferanten der Bünting Unternehmensgruppe Der Bünting Verhaltenskodex basiert auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Business Social Compliance Initiative (BSCI) Keine Zwangsarbeit Es wird keine Zwangsarbeit geduldet. Dies schließt auch Schuldarbeit und Arbeit von Strafgefangenen ein (ILO* Überkommen 29 und 105, BSCI** Anforderung). Die Arbeiter dürfen auch nicht gezwungen werden, Depotzahlungen zu leisten und ihren Personalausweis dem Arbeitgeber zu übergeben. Eine Arbeitsstelle muss freiwillig angetreten werden. (*Internation Labour Organisation)/(**Business Social Compliance Initiative) Keine Diskriminierung Angestellte von Bünting-Lieferanten dürfen keiner Diskriminierung auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ethnischer Herkunft, religiösen und politischen Überzeugungen oder irgendwelcher anderer persönlicher Merkmale ausgesetzt werden (ILO 100 und 111, BSCI Anforderung 3). Keine Kinderarbeit Bünting akzeptiert keine Kinderarbeit. Das Mindestalter für Angestellte muss in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzgebungen sein, darf aber auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen (ILO 138). Die Zahlung angemessener Löhne Die Löhne müssen regelmäßig und pünktlich ausbezahlt werden und müssen in ihrer Höhe der geleisteten Arbeit angemessen sein. Der Lohn und die Zusatzleistungen für eine normale Arbeitswoche müssen mindestens den gesetzlichen geforderten und branchenüblichen Minima entsprechen und nicht nur die Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familie decken, sondern auch etwas frei verfügbares Einkommen gewähren. Vor Arbeitsantritt muss in leicht verständlicher Form über die Lohnhöhe und Einzelheiten der Lohnzahlungen pro Zahlungsperiode informiert werden. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind nicht zulässig (BSCI Anforderung 4). Keine außergewöhnlich langen Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten müssen sich an die gesetzlichen Normen halten und branchenüblich sein. Pro Woche (7 Tage) muss mindestens ein freier Tag gewährt werden. Überzeit soll auf freiwilliger Basis beruhen, nicht regelmäßig verlangt werden und mit einem erhöhten Ansatz vergütet werden (BSCI Anforderung 5). Menschenwürdige Arbeitsbedingungen Am Arbeitsplatz sollen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen herrschen. Best Practice bezüglich Berufsausübung, Sicherheit und Gesundheit soll gefördert werden. Bünting toleriert keinerlei Formen von psychischer, geistiger, sexueller oder anderer Belästigung.

12 Bünting Lieferanten und deren Zulieferer müssen die gesetzlichen Vorschriften des Landes in dem sie tätig sind einhalten. Falls es Diskrepanzen zwischen der örtlichen Gesetzgebung und diesem Verhaltenskodex gibt, sollen diejenigen Vorschriften gelten, welche den Arbeitern das höchste Maß an Schutz und Sicherheit gewähren. Es müssen reguläre Anstellungsverhältnisse geschaffen werden. Es dürfen keine spezifischen Arbeitsverträge erstellt werden in der Absicht, Verpflichtungen gegenüber Arbeitern gemäß Arbeits- oder Sozialversicherungsgesetzen sowie Vorschriften aus regulären Arbeitsverhältnissen zu vermeiden bzw. zu umgehen (BSCI Anforderung 6). Umwelt- und Sicherheitsfragen Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für die Emissionen und für die Abwasser-behandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder diese übertreffen. Themenbereich Fisch In den Fischerei- und Fischverarbeitungsbereichen, in denen mit Chemikalien umgegangen wird, sind die das Übereinkommen chemischer Stoffe (Übereinkommen 170) und die Empfehlung betreffend chemischer Stoffe (Empfehlung 177) einzuhalten. Von allen Lieferanten erwarten wir die Einhaltung und Sicherstellung sozialer Mindeststandards in allen betroffenen Produktions- und Logistikzentren, sowie deren regelmäßige Kontrolle durch unabhängige Dritte entlang der Lieferkette. Als Referenz für soziale Mindeststandards gelten neben der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der ILO und den darin aufgeführten ILO Kernarbeitsnormen, den zuvor genannten BSCI-Anforderungen auch das Seerechtsübereinkommen (MLC) der ILO sowie das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor (Übereinkommen 188) und die Empfehlung betreffend der Arbeit im Fischereisektor (Empfehlung 199) der ILO. Bünting behält sich das Recht vor, jederzeit unangekündigte Inspektionen durchzuführen. Solche Inspektionen können auch von unabhängigen Dritten durchgeführt werden. Wird der Verhaltenskodex nicht eingehalten, kommt dies zum Abbruch der entsprechenden Geschäftsbeziehung.

13 Bestätigung des Verhaltenskodex für Lieferanten der Bünting Unternehmensgruppe Einverständniserklärung Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir als Lieferant und unsere Zulieferer nach dem von Ihnen aufgeführten Verhaltenskodex ( Ethische und soziale Maßstäbe Verhaltenskodex für Lieferanten der Bünting Unternehmesgruppe ) handeln. Den von Ihnen mitgeteilten ethischen und sozialen Maßstäben werden wir gerecht. Weiterhin geben wir unser Einverständnis, dass Bünting sich vorbehält jederzeit unangekündigte Inspektionen (auch durch unabhängige Dritte) durchzuführen. Firma / Name / Datum Bitte senden Sie uns diese Einverständniserklärung bis spätestens zum per Fax oder zurück an: Bünting Einkauf und Logistik Dienstleistungs GmbH & Co. KG Frau Nicole Strasser Nicole.strasser@buenting.de

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