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1 Richtlinie Bautechnik, Leit-, Signal- u. Seite 1 Vorbemerkungen: Im Folgenden wird eine Übersicht zum Aufwand und der Dauer sowie Hinweise zu den Pauschalpreisen für die Durchführung des Abstimmungsverfahrens zu Probefahrten gem. Ril Abschnitt 2 Abs. 4 gegeben. Die Probefahrten sind unterteilt in die Kategorien 1 - Prüffahrten - und 2 bis 4 - Versuchsfahrten - mit jeweils steigenden Anforderungen. Dabei ist die Kategorie 1 als Grundleistung üblicherweise immer in Ansatz zu bringen ist, während die Kategorien 2 bis 4 bei Bedarf anfallen. - Vgl. hierzu auch Ril A01 "Nichtöffentliche Einsatzarten - Überblick". In Ausnahmefällen (Beispiele: TGV POS und Pendolino Cisalpino II) können auch höhere Preise bzw. längere Bearbeitungszeiten anfallen. Ob ein derartiger Fall vorliegt wird bei der Angebotsabgabe mitgeteilt. 1 Prüffahrten - Kategorie 1 (1) Prüffahrten sind Fahrten mit besonderer Genehmigung gem. 6 Abs. 7 TEIV. (2) Prüffahrten finden unter Einhaltung der EBO und nach den Bestimmungen der Ril statt. 1 beträgt 4 Wochen, d. h. 4 mal 5 Arbeitstage. (4) Das Abstimmungsverfahren der Kategorie 1 umfasst folgende Leistungen der : 1. Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen, 2. Prüfung technischer Netzzugang - Bezug Regelwerk, 3. Identifizierung von ggf. vorliegenden Ausnahmetatbestände zur EBO (, Betrieb), 4. Identifizierung ggf. erforderlicher Abweichungen vom bahnbetrieblichen Regelwerk, 5. Bewertung der vorgelegten fahrzeugtechnischen Parameter aller beteiligten, 6. Bewertung der vorgelegten Einstufung von n in Streckenklassen der, 7. Feststellung vorhandener Zugsicherungssysteme, Fachautor: ; I.NMN 1; Dipl.-Ing. Monika Möller; Tel.: (069)

2 Seite 2 Zugfunk sowie auch systemfremder Komponenten, 8. Bewertung der streckenbezogenen Daten (Geschwindigkeit, Gleisgeometrie, Überhöhungsfehlbeträge), 9. Bewertung der betrieblichen Durchführungsbedingungen, 10. Abgleich der Nebenbestimmungen der vorgelegten Genehmigungen von Aufsichtsbehörden, 11. Bewertung der fahrtechnischen Randbedingungen, 12. Bewertung der bremstechnischen Randbedingungen, 13. Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit, 14. Bewertung der Energieübertragung, 15. Bewertung der aerodynamischen Randbedingungen (auch Seitenwind), 16. Abstimmung mit dem Eisenbahnbetriebsleiter der DB Netz AG (schriftliches Verfahren). 2 Versuchsfahrten - Kategorie 2 (1) Der Bedarf für Versuchsfahrten der Kategorie 2 entsteht, wenn Versuche mit konventionellen n mit Verbrennungsmotoren - V- - durchgeführt werden sollen. (2) Versuchsfahrten der Kategorie 2 erfolgen nach den Bestimmungen 2 beträgt 6 Wochen, d. h. 6 mal 5 Arbeitstage. (4) Das Abstimmungsverfahren der Kategorie 2 umfasst folgende Leistungen der : 1. Die Leistungen nach Abschnitt 1 Abs Bewertung der geführten Nachweise gleicher Sicherheit (EBO 2 Abs. 2) bei Abweichung von anerkannten Regeln der Technik,

3 Seite 3 3. Bei überschreitung zulässiger Streckengeschwindigkeiten: Prüfung vorgelegter Geschwindigkeitsstaffelungen auf Vollständigkeit, 4. Bewertung Überwachungsverfahren Fahrtechnik, 5. Bewertung Überwachungsverfahren Bremstechnik, 6. Bewertung Überwachungsverfahren elektomagnetische Verträglichkeit (Komponenten der V- ), 7. Bewertung aerodynamische Schutzmaßnahmen (Infrastruktur, Personen, Begegnungsrisiken, Windwarnverfahren), 8. Beteiligung Fachbereiche Oberbau der DB Systemtechnik im schriftlichen Verfahren, 9. Abstimmung mit den Ständigen Stellvertretern des Eisenbahnbetriebsleiters der Regionalbereiche der (bis zu sieben) im schriftlichen Verfahren. 3 Versuchsfahrten - Kategorie 3 (1) Der Bedarf für Versuchsfahrten der Kategorie 3 entsteht, wenn Versuche mit konventionellen n mit Energieversorgung über Stromabnehmer - E- - durchgeführt werden sollen. (2) Versuchsfahrten der Kategorie 3 erfolgen nach den Bestimmungen 3 beträgt 8 Wochen, d. h. 8 mal 5 Arbeitstage. (4) Das Abstimmungsverfahren der Kategorie 3 umfasst folgende Leistungen der : 1. Die Leistungen zu Kat. 1 nach Abschnitt 1 Abs die Leistungen zu Kat. 2 nach Abschnitt 2 Abs Bewertung Überwachungsverfahren elektromagnetische Verträglichkeit,

4 Seite 4 4. Bewerung Überwachungsverfahren Energieübertragung, 5. Beteiligung Fachbereich Oberleitungsanlagen der DB Systemtechnik im schriftlichen Verfahren. 4 Versuchsfahrten - Kategorie 4 (1) Der Bedarf für Versuchsfahrten der Kategorie 4 entsteht, wenn Versuche mit - außergewöhnlichen bzw. übergroßen n - bei Geschwindigkeiten über 200 km/h - im Neigetechnik durchgeführt werden sollen. (2) Versuchsfahrten der Kategorie 4 erfolgen nach den Bestimmungen 4 beträgt 10 Wochen, d. h. 10 mal 5 Arbeitstage. (4) Das Abstimmungsverfahren der Kategorie 4 umfasst nach Erfordernis folgende Leistungen der : 1. Die Leistungen zu Kat. 1 nach Abschnitt 1 Abs die Leistungen zu Kat. 2 nach Abschnitt 2 Abs. 4 und ggf. die Leistungen zu Kat. 3 nach Abschnitt 3 Abs Bewertung von Fahrten auf NeiTech-Strecken unter Berücksichtigung der besonderen Regularien für NeiTech-Verkehre, 4. Umfangreiche Vorabstimmungen hinsichtlich anzuwendender Betriebsverfahren (einschl. Schutzmaßnahmen bei NeiTech-Fahrten, 5. Umfangreiche Vorabstimmungen hinsichtlich vorhandener infrastruktur für außergewöhnliche bzw. übergroße,

5 Seite 5 6. Vorabbewertung nach Erstellung von Fahrplan- /Trassenstudien bei komplexen betrieblichen Maßnahmen, 7. Veranlassung und Bewertung besonders aufwändiger Infrastrukturuntersuchungen bei Fahrten des Hochgeschwindigkeitsverkehrs, 8. Erweiterte Bewertung aerodynamischer Randbedingungen (Infrastruktur, Seitenwind, Tunnelknallereignisse, Lärmschutzwände), 9. Erweiterte Bewertung aerodynamischer Schutzmaßnahmen (Personen, Begegnungsrestriktionen).

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