DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV
|
|
- Julius Scholz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung-WAV)" erlassen. Sie wurde veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin 2012, S. 99 ff., und ist zum in Kraft getreten. Die Wohnaufwendungenverordnung mit den entsprechenden Tabellen ist zu finden im Internet unter: Zusammenstellung: Angela Prodan, Juni 2012, aprodan@arcor.de
2 2 Die neuen Richtwerte werden aus der Summe ZUR HERLEITUNG DER NEUEN RICHTWERTE des Produktes von abstrakt angemessener Wohnungsgröße (je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft) und der Nettokaltmiete/m² nach dem Berliner Mietspiegel 2011 (gewichteter Mittelwert aus einfacher Wohnlage in Abhängigkeit von der Größe der Bedarfsgemeinschaft), des Produktes von abstrakt angemessener Wohnungsgröße und dem Durchschnittswert der kalten Betriebskosten/m² nach dem Berliner Mietspiegel-Anhang 2011, des Produktes aus abstrakt angemessener Wohnungsgröße und dem Durchschnittswert der Heizkosten/m² nach dem letzten bundesweiten Heizspiegel in Abhängigkeit von der Art des Energieträgers (Heizöl, Erdgas oder Fernwärme / Sonstiges) und der Größe der Gebäudefläche sowie eines Zuschlags zum Richtwert bei zentraler Warmwasserversorgung gebildet.
3 3 Zur abstrakt angemessenen Wohnungsgröße DAS PRODUKT IST ENTSCHEIDEND Grundlage für die Bestimmung ist die anerkannte Wohnraumgröße für Wohnberechtigte im sozialen Wohnungsbau. Quellen hierfür sind 5 WoBindG und 27 WoFG Die abstrakt angemessene Wohnungsgröße beträgt bei 1 Person 50m², bei 2 Personen 60m², bei 3 Personen 75m², bei 4 Personen 85m², bei 5 Personen 97m² und für jede weitere Person + 12m² ABER: Die Angemessenheitsprüfung bezieht sich allein auf die Summe der Produkte, nicht jedoch auf die einzelnen Faktoren. AUSNAHME: Die Nettokaltmiete darf nicht einen Quadratmeterpreis bei 1- und 2- Personenhaushalten von 7,37 Euro bei 3- und 4-Personenhaushalten von 7,29 Euro und bei 5- und Mehrpersonenhaushalten von 7,40 Euro überschreiten. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass sehr schlechte und kleine Mietwohnungen zu Wucherpreisen angeboten werden. (Diese Regelung wird aber sehr kritisch gesehen und angeregt diskutiert.)
4 4 Tabelle 1: Im Folgenden die Richtwerte: DIE NEUEN RICHTWERTE Größe der BG nach Anzahl der Personen Gebäudefläche Heizöl Richtwert Bruttowarm Erdgas Richtwert Bruttowarm Fernwärme Richtwert Bruttowarm in m² mtl. in Euro mtl. in Euro mtl. in Euro ,00 394,00 390,00 387,00 389,00 385,00 382,00 380,00 408,00 403,00 399,00 396, ,00 473,00 468,00 465,00 467,00 462,00 458,00 456,00 489,00 484,00 479,00 475, ,00 587,00 581,00 577,00 579,00 573,00 569,00 566,00 608,00 601,00 594,00 590, ,00 665,00 658,00 654,00 657,00 650,00 645,00 641,00 689,00 681,00 674,00 669, ,00 766,00 758,00 753,00 756,00 748,00 743,00 739,00 793,00 784,00 776,00 770,00 für jede weitere Person ,00 95,00 94,00 94,00 94,00 93,00 92,00 92,00 99,00 97,00 96,00 96,00
5 5 Tabelle 2: Für Wohnungen mit zentraler Warmwasserversorgung erhöht sich der jeweilige Richtwert aus der vorhergehenden Tabelle: Größe der Bedarfsgemeinschaft Zuschlag in Euro pro Monat 1 Person 9,00 2 Personen 11,00 3 Personen 13,00 4 Personen 15,00 5 Personen 17,00 Für jede weitere Person 2,00 Die folgenden Zahlen zeigen die sich ergebenden Spannen der Höchstgrenzen: Anzahl der Personen in BG Angemessenheit in Abhängigkeit vom Energieträger, Größe der Gebäudefläche und Art der Warmwasserversorgung 1 zwischen 380 und 417 Euro 2 zwischen 456 und 500 Euro 3 zwischen 566 und 621 Euro 4 zwischen 641 und 704 Euro 5 zwischen 739 und 810 Euro für jede weitere Person + zwischen 92 und 101 Euro Die so genannte Nichtprüfungsgrenze Beträgt die Bruttowarmmiete entsprechend der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft jeweils maximal die gelb unterlegten Werte zum Beispiel für 2 Personen 456 Euro sind die Kosten der Unterkunft und Heizung angemessen. Diese Werte können als so genannte Nichtprüfungsgrenze (so auch nach Unterlagen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales) angesehen werden. Ausnahme: Die Nettokaltmiete überschreitet die weiter oben angegebenen Quadratmeterpreise.
6 6 BEISPIEL ZUR PRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT Beispiel: Familie B. hat bisher mit ihrer 4-jährigen Tochter in einer kleinen 3-Zimmerwohnung gewohnt. Nun hat die Tochter einen kleinen Bruder bekommen. Darum sucht die Familie eine größere Wohnung. In Lichtenberg finden sie ein Angebot für eine 4- Zimmerwohnung: Die Wohnfläche beträgt 88,89 m². Es handelt sich um einen Plattenbaukomplex, darum ist klar, dass die Gebäudefläche m² beträgt. Als Bruttowarmmiete sind 679,67 Euro zu zahlen, die einzelnen Komponenten sind: Nettokaltmiete 472,67 Euro, Betriebskosten 98,00 Euro, Heizung/Warm-/Kaltwasser 109,00 Euro. Ist die Wohnung nach den Kriterien des Jobcenters angemessen?
7 7 1. Wie viel Personen gehören zur Bedarfsgemeinschaft? 4 Personen 2. Liegt die Bruttowarmmiete unter der so genannten Nichtprüfungsgrenze? Für 4 Personen liegt die Nichtprüfungsgrenze bei 641 Euro. Diese Grenze wird mit den 679,67 Euro überschritten. Darum muss eine weitere Prüfung erfolgen. 3. Bestimmung des konkreten Richtwertes: In der Bedarfsgemeinschaft befinden sich 4 Personen, die Gebäudefläche beträgt über 1000 m², die Wohnung wird durch Fernwärme beheizt. Nach Tabelle 1 beträgt somit der Richtwert bruttowarm 669,00 Euro, damit übersteigt die tatsächliche Bruttowarmmiete diesen Richtwert um 10,67 Euro. Aber: Da die Wohnung über eine zentrale Warmwasserversorgung verfügt, kommt nach Tabelle 2 für den Richtwert noch der Zuschlag für 4 Personen in Höhe von 15 Euro hinzu, beträgt damit also 684,00 Euro, die Bruttowarmmiete von 679,67 Euro liegt also unter diesem Richtwert. 4. Prüfung, ob die Nettokaltmiete nicht den weiter oben angegebenen Höchstwert überschreitet: Für einen 4-Personenhaushalt darf die Nettokaltmiete nicht mehr als 7,29 Euro/m² betragen, hier: 472,67 Euro für 88,89m² das sind gerundet 5,32 Euro/m², der Höchstwert wird nicht erreicht. Familie B. hat eine passende Wohnung gefunden, deren Anmietung das Jobcenter zustimmen müsste.
8 8 BESONDERE BEDARFE ZUR BESTIMMUNG DER INDIVIDUELLEN ANGEMESSENHEIT Die Richtwerte können in besonders begründeten Einzelfällen aus sozialen Gründen und in Härtefällen um 10% überschritten werden, insbesondere bei Alleinerziehenden, längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre), wesentlichen sozialen Bezügen (z.b. Schulweg von Kindern; Betreuungseinrichtungen, Kitas), über 60-jährigen Hilfeempfangenden, Schwangeren, Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte haben, Personen in ambulanten Wohnformen (z. B. BEW, therapeutische WG) Neuanmietung durch Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen oder Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Sonderregelungen gelten auch für Personen mit einem individuell höheren Heizkostenbedarf, behindertengerechte Wohnungen chronisch Kranke (z.b. AIDS-Kranke); i.d.r. Berücksichtigung des Richtwertes für eine um eine Person vergrößerte BG die Unterbringung von Wohnungslosen; angemessen sind die tatsächlichen Aufwendungen (Tagessätze) Leistungsempfänger, die regelmäßig ihr Umgangsrecht mit Kindern, die sich bei dem getrennt lebenden anderen Elternteil aufhalten, ausüben.
9 9 ACHTUNG! BEI UNANGEMESSENHEIT MUSS AUßERDEM GEPRÜFT WERDEN; OB ES SICH UM EINEN GESCHÜTZTEN PERSONENKREIS NACH Nr: 4 ABS. 2 DER (NOCH) GÜLTIGEN AV WOHNEN HANDELT: (2) Maßnahmen zur Senkung der Wohnungskosten werden ggf. nicht verlangt werden können bei a. Einschränkungen aufgrund schwerer Krankheit oder Behinderung, sofern der Schweregrad insbesondere einen Umzug unmöglich macht; b. über 60 Jahre alten Hilfeempfangenden nach längerer Wohndauer, wenn zukünftige vorrangige Ansprüche (z.b. Rentenansprüche) eine weitere Hilfebedürftigkeit unwahrscheinlich sein lassen, c. einmaligen oder kurzfristigen Hilfen, d. Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern, sofern die Miete den Richtwert nicht so erheblich überschreitet, dass ein Verzicht auf kostensenkende Maßnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Betroffenen ungerechtfertigt wäre. Gegebenenfalls sind die bezirklichen Sozialdienste einzuschalten.
DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV
1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am 03.04.2012 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten
MehrDIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV
1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am 03.04.2012 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten
MehrDIE AV-WOHNEN. Sie wurde veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin 2015, S.., und ist zum in Kraft getreten.
1 DIE AV-WOHNEN Am 16.06.2015 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II und 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)" erlassen. Sie wurde veröffentlicht
MehrDIE AV-WOHNEN. Januar 2018
1 DIE AV-WOHNEN Zum 1.1.2018 ist eine Neufassung der "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
MehrDIE AV-WOHNEN. November 2016
1 DIE AV-WOHNEN Am 16.06.2015 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II und 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)" erlassen. Sie wurde veröffentlicht
MehrErste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung
Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2013) vom 16. Juli 2013 (GVBl. S. 348), in Kraft getreten am 01. August 2013 -- Hinweis zum Urteil des
MehrDie Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018
Die Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018 Foto: R. Weber Austausch Wohnungssuche für Geflüchtete Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt
Mehr-- Hinweis zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom Durch das BSG-Urteil vom wurde die WAV für unwirksam erklärt.
Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Wohnaufwendungenverordnung WAV) vom 03. April 2012 (GVBl.
MehrDie Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018
Die Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018 Foto: R. Weber Forum Grundsicherung Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.v. Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und
MehrFAQ zur Änderung der AV-Wohnen
FAQ zur Änderung der AV-Wohnen Link zur Neufassung AV-Wohnen Ab wann wird die neue AV-Wohnen gelten? Die neue AV-Wohnen tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Was regelt die AV-Wohnen? Die AV-Wohnen bestimmt,
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491208 Gesetz- Verordnungsblatt 93 Gesetz- Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz Verbraucherschutz 68. Jahrgang Nr. 8 Berlin, den 13. April 2012 03227 Inhalt 30.3.2012
MehrWohnen im Alter in Berlin
Wolf Schulgen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin IV Wohnungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt Wohnen im Alter in Berlin Beitrag auf der 3. Berliner Seniorenkonferenz 7. November
MehrEin Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz. Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung
Ein Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung 07.07.2016 1 Kerndaten zu Alg II und KDU in Berlin (Dezember 2015): - Bedarfsgemeinschaften (BG) 300.000 - Personen in BG 550.000 - Mieter
MehrGesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 68. Jahrgang Nr April Verordnung
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 68. Jahrgang Nr. 8 13. April 2012 99 Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch
MehrDienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg
Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf
MehrDer Senat von Berlin GesSoz II A 25 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin
MehrDer Senat von Berlin GesSoz II A 25 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491405 Gesetz- Verordnungsblatt 61 Gesetz- Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz Verbraucherschutz 70. Jahrgang Nr. 5 Berlin, den 27. Februar 2014 03227 Inhalt
MehrDienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg
Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf
MehrPressegespräch Auswirkungen der neuen AV-Wohnen Bilanz Mai 2019
Pressegespräch Auswirkungen der neuen AV-Wohnen Bilanz 2018 2. Mai 2019 Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt für Empfänger*innen von Leistungen
MehrPerspektiven der energetischen Sanierung und. des sozialen Wohnens bei der Wohnbau Gießen GmbH
Perspektiven der energetischen Sanierung und bei der Wohnbau Gießen GmbH Fachsymposium der Wohnbau Gießen 17.03.2015 9:30 bis16:00 Uhr Kunsthalle, Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2 Seite 1 Gesetzesgrundlagen:
MehrRichtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012)
- 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012) 1. Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung 1.1.
MehrJobCenterverfügung 1 / 2009 vom
JobCenterverfügung 1 / 2009 vom 26.03.2009 JobCenter Pankow Geschäftszeichen 78 II 5003 / II 1304 / II 1304.1 Gültig ab: 1.4.2009 Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 22 SGB II 1. Allgemeines
Mehr- 1 - Das für den Kreis Düren erstellte "Schlüssige Konzept" hat ergeben, dass das gesamte Kreisgebiet Düren einen Vergleichsraum darstellt.
- 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)- (Stand November 2017) 1. Angemessene
Mehr4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie
4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie Richtlinie des Landkreises Eichsfeld zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei
MehrInformationen zum Arbeitslosengeld II. Wohnen, Heizung, Unterkunft
Informationen zum Arbeitslosengeld II Wohnen, Heizung, Unterkunft Unterkunft Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen die Kosten für
MehrInformationen zum Thema Wohnen und Umzug
C C A Informationen zum Thema Wohnen und Umzug Welche Kosten werden fürs Wohnen übernommen? Unterkunftskosten Zu den Unterkunftskosten zählen die monatliche Kalt-/ Grundmiete sowie die monatlichen Abschläge
MehrEingangsstempel. Ich beantrage, die Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung zuzusichern.
Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II - Umzug in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Burgenlandkreis Dienststelle Tag der
MehrLandkreis Spree-Neiße
E 55 22 SGB II Kosten der Unterkunft 25.03.2009 Landkreis Spree-Neiße Verwaltungsvorschrift Angemessenheitskriterien der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß 22 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon):
Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 12.11.2013 und Soziales (Telefon): 9028 2936 II A 24 frank.bielicke@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrKosten der Unterkunft und Heizung
Page 1 of 5 Kosten der Unterkunft und Heizung Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) werden bei der Gewährung von Leistungen die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe der
MehrBeschlussvorlage. Öffentlich zu TOP 13.7
Dezernat IV Amt für Soziale Dienste Öffentlich zu TOP 13.7 Zu Punkt der Tagesordnung Beschlussvorlage Drucksache 1223/2017 Einbringung Datum Gremium Federführung Ö 18.01.2018 Ratsversammlung Amt für Soziale
MehrAntwort auf die Anfrage
Höchstgrenzen-Tabelle hier klicken Steuerungsbereich - Politikservice - Klubgartenstr. 6-38640 Goslar Datum Az.: 5.2 09.03.2009 Antwort auf die Anfrage Bei schriftlichen Anfragen: Anfrage Nr. X/349 Bei
Mehr4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie
4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie Richtlinie des Landkreises Eichsfeld zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei
MehrKosten der Unterkunft - Anpassung der Leistungen an die tatsächlichen Aufwendungen
Alternativer Wohngipfel Wohnen für alle Individualhilfen anpassen Kosten der Unterkunft - Anpassung der Leistungen an die tatsächlichen Aufwendungen Sigmar Gude 20.09.2018 1 Kerndaten zu Alg II und KDU
MehrAnlage 4a gültig ab 1. November 2015
Seite 1 von 7 Anlage 4a gültig ab 1. November 2015 Richtwerte für die Angemessenheit der Heizkosten für Heizungen ohne zentrale Warmwasserversorgung A) Heizöl Der Richtwert für die Angemessenheit der Heizkosten
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491208 Gesetz- Verordnungsblatt 93 Gesetz- Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz Verbraucherschutz 68. Jahrgang Nr. 8 Berlin, den 13. April 2012 03227 Inhalt 30.3.2012
MehrHandlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II, SGB XII und AsylbLG
Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II, SGB XII und AsylbLG vom 05.11.2018 Inhalt Seite 1. Grundlegendes... 2 2. Grundsätze der Leistungsgewährung
Mehr1. Allgemeines und Rechtsgrundlagen
1. Allgemeines und Rechtsgrundlagen Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist gemäß 6 Abs. 1 Ziffer 2 Zweites Buch (SGB II) i.v.m. 9 Abs. 1 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des es (SächsAGSGB)
Mehrder abstrakt angemessenen Wohnfläche nach Nr. 2.1 dieser Vorschrift und der Summe der Werte für einen Quadratmeter Wohnfläche
Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau über die Festsetzung der Höhe angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch I. Anwendungsbereich...
MehrDie Hamburger Mietobergrenzen ab
Die Hamburger Mietobergrenzen ab 01.04.2012 Die längst überfälligen neuen Höchstwerte der Kosten der Unterkunft gem. 22 SGB II und 35 SGB XII bieten keine Verbesserung für wohnungssuchende Menschen, die
MehrRechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU. von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf
Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf 22 Abs. 1 SGB II "Leistungen für Unterkunft und Heizung
MehrII-1304 Leistungen der Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) - Richtlinie -
II-1304 Leistungen der Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) - Richtlinie - 1. Allgemeines Der Begriff der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen
MehrKosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII - neue Mietobergrenzen in Lübeck - Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck
Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII - neue Mietobergrenzen in Lübeck - Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck Lübeck hat zum 1.1.2019 die Mietobergrenzen (MOG) für Unterkunftskosten aktualisiert,
MehrMerkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017)
J o b C e n t e r Landkreis Schaumburg Der Landrat Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017) Im Rahmen der Gewährung
MehrDienstanweisung zur Gewährung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach 35 SGB XII und 22 SGB II
Landratsamt Heidenheim Dezernat 2 Fachbereich Soziale Sicherung und Integration Dienstanweisung zur Gewährung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach 35 SGB XII und 22 SGB II Stand Januar 2017 Einführung
MehrGremium Sitzung am Beratung. Konzept zu den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII
Amt, Datum, Telefon 500 Amt für soziale Leistungen - Sozialamt, 07.12.2018, 51-58 00 Drucksachen-Nr. 7759/2014-2020 Beschlussvorlage der Verwaltung Gremium Sitzung am Beratung Sozial- und Gesundheitsausschuss
MehrSenIntArbSoz Allgemeine Rückfragen unter 030/ Rechtliche Fragestellungen unter 030/
Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV-Wohnen) Vom (Amtsblatt Seite ) SenIntArbSoz Allgemeine
MehrÄnderungen in rot. 1
2016 2017 Begründung Änderungen in rot. 1 Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II und 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) Vom 24. November 2015 in der geänderten Fassung vom.november
Mehrdirekt drüber! oberhavel Landkreis Oberhavel Zugelassener kommunaler Träger Jobcenter Oberhavel Handlungsrichtlinie
direkt drüber! oberhavel Landkreis Oberhavel Zugelassener kommunaler Träger Jobcenter Oberhavel Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB
MehrRichtlinie Produkt 3111/3116/3120-/
Titel Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Kurzbeschreibung Richtlinie der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen
MehrWerra-Meißner-Kreis. Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum
Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum Inhaltsverzeichnis Allgemeines 3 Was sind tatsächliche Aufwendungen? 3 Welche Bedarfe der Unterkunft gelten als angemessen? 4 Was passiert, wenn die Wohnung zu
MehrDie in der BV aufgeführte Anlage der Höchstbeträge für Kosten der Unterkunft und Heizung entfällt.
HANSESTADT ROSTOCK 1. Erg. zur Beschlussvorlage 0578/07-BV Absender Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD) Neuer Markt 1 18055 Rostock Gegenstand Richtlinie zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten
MehrAmtsblatt. Amtsblatt für Berlin Herausgeber: Landesverwaltungsamt Berlin. 67. Jahrgang Nr. 56 Ausgegeben zu Berlin am 29. Dezember 2017 ISSN X
Amtsblatt Amtsblatt für Berlin Herausgeber: Landesverwaltungsamt Berlin 67. Jahrgang Nr. 56 Ausgegeben zu Berlin am 29. Dezember 2017 ISSN 2510-358X Inhalt Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Goslarer LINKE Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 349 öffentlich nichtöffentlich X Datum 18.01.2009 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag Für persönliche Notizen
MehrMerkblatt. Zu den. Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II
Merkblatt Zu den Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II Stand 01.01.2018 Vorwort Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Information über die Kosten der Unterkunft und Heizung
MehrAusführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II und 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) Vom (ABl. S. )
Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II und 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) Vom (ABl. S. ) SenIntArbSoz Allgemeine Rückfragen unter 030/9028-2006 Rechtliche Fragestellungen unter
MehrKosten der Unterkunft müssen angehoben werden
Kathi Seefeld Pressesprecherin Nr. 044 13.01.2012 Thema: Kosten der Unterkunft/ Hartz IV/ Mieten Kosten der Unterkunft müssen angehoben werden Die Pressesprecherin Kathi Seefeld informiert: Die Fraktion
MehrRichtlinie KdU. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII. 3. Auflage. A.
Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales Richtlinie KdU Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII 3. Auflage A. Einleitung Mit dieser Richtlinie benennt
MehrWann ist eine Wohnung angemessen?
Bei Ihnen steht ein Umzug an und Sie erhalten ALG II bzw. möchten diese Leistung beantragen? Dann bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen! Achtung:
MehrFreie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
An der Verwaltungsanweisung zu 35 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Kosten für Unterkunft und Heizung - wird derzeit gearbeitet. Als Richtwerte für die Kosten der Unterkunft gelten die in
MehrLandkreis Gifhorn Fachbereich Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Gifhorn ab
Landkreis Gifhorn Fachbereich Soziales Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Gifhorn ab 01.11.2014 Abschließende Fassung vom 23.10.2014 1 A. EINLEITUNG Die vorliegende
MehrAntrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen
Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten
MehrGrundsätzlich wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte ermittelt.
Bearbeitungshinweise zur Ermittlung der angemessenen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im Sinne von 22 SGB II und 35 SGB XII im Landkreis Bad Kreuznach I. Einleitung: Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise
MehrArbeitsgemeinschaft. Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen. (AV-Wohnen) Vom 06. August 2013
Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Neukölln Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II und 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) Vom 06. August 2013 AG Wohnungslosenhilfe Neukölln
MehrRichtlinie. Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung
Titel Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Kurzbeschreibung der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt über die Angemessenheit der Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung
MehrHandlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II. I. Kosten der Unterkunft
Landratsamt Heidenheim Dezernat 2 Fachbereich Soziale Sicherung und Integration Handlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II
MehrVon wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen
Von wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen Foto: imago13 - Fotolia.com Viel zu klein!, erklärt Ihnen ein Mieter nach der Besichtigung Ihrer Wohnung. Mag ja sein, dass Ihr Mieter
MehrVerwaltungsrichtlinie
Verwaltungsrichtlinie zur Feststellung angemessenen Wohnraums und angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung gem. 22 S II sowie zur abweichenden Erbringung von Leistungen gem. 23 (3) S II im Burgenlandkreis
MehrSozialamt/ Jobcenter Warendorf, Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826
Sozialamt/ Jobcenter Warendorf, 26.11.2013 Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826 Vermerk Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten zur Erstellung eine schlüssigen Konzeptes für die
Mehr22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung
22 Abs. 1 Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Miete Grundmiete (Kaltmiete ohne Neben- oder Betriebskosten) Nebenkosten
MehrMietobergrenzen 2019/ angemessene Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales und gesellschaftliche Integration GZ: GRDrs 8/2019 Stuttgart, 14.01.2019 Mietobergrenzen 2019/2020 - angemessene Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung
MehrRichtlinie KdU. Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung
Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales Richtlinie KdU Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII 1. Auflage, April 2013 Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales
Mehr22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Auszug):
22 SGB II Angemessenheitswerte gültig ab 01.07.2017 PRO Arbeit kommunales Jobcenter Oder-Spree übernimmt für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die Aufwendungen für Unterkunft
MehrArbeitshilfe zu 22 SGB II, 35 SGB XII und 42a SGB XII
Arbeitshilfe zu 22 SGB II, 35 SGB XII und 42a SGB XII Kosten der Unterkunft und Heizung (Gz. SI 211/113.20-3-1-3; 112.22-1-1-10) Stand 01.07.2017 Inhalt A. Ziele... 2 B. Vorgaben... 2 1. Neufestsetzung
MehrInkrafttreten. Bekanntmachung. (Nr., Datum) (Datum) nach Beschlussfassung
Bezeichnung, Rechtsgrundlage Beschluss Ausschuss vom (Nr., Datum) Ausfertigung (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen SGB II; SGB XII 37/2012 vom 24.05.2012 24.05.2012
MehrSenatsverwaltung für Integration, Arbeit Berlin, den 23. Mai 2017 und Soziales 9(0) III A 24
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit Berlin, den 23. Mai 2017 und Soziales 9(0)28-2006 III A 24 E-Mail: frank.bielicke@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten
MehrZur Überprüfung der Angemessenheit sind die Kosten einer bestimmten Unterkunft einem konkret-individuellen 3 Richtwert gegenüberzustellen.
22.3.1 Allgemeines Nach 22 Abs. 1 S. 1 und 3 SGB II sind auch unangemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, jedoch nur wenn und nur solange es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, diese durch einen
MehrAngemessene Kosten der Unterkunft Stand 01/2010
Drittes Kapitel SGB II: Leistungen Drittes Kapitel SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt Unterkunft und Heizung 22 SGB II und 29 SGB XII Angemessene Kosten der Unterkunft Stand 01/2010 1. Grundsätzliches:
MehrRichtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten gem. 22 I SGB II und 29 SGB XII
Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten gem. 22 I SGB II und 29 SGB XII 1. Ziel Diese Richtlinie dient der Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten
MehrFortschreibung des Schlüssigen Konzepts 2013 Angemessene Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII in Dresden
Fortschreibung des Schlüssigen Konzepts 2013 Angemessene Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII in Dresden Ein Schlüssiges Konzept ist notwendig Die ist zuständig für die
MehrWORKSHOP ZUR WOHNUNGSSUCHE
WORKSHOP ZUR WOHNUNGSSUCHE Welche Unterlagen braucht Deine Vermietung und welche Dokumente brauchst Du für eine Kostenübernahme? Gefördert durch: Die Senatsverwaltung für Integra3on, Arbeit und Soziales
MehrRichtlinie. Landeshauptstadt Erfurt. Az: OF-3111/3116/3120. Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung
Titel Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Kurzbeschreibung der der Landeshauptstadt Erfurt über die Angemessenheit der Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und
MehrRichtlinie des Landkreises Barnim zur Bestimmung der Angemessenheit für Kosten der Unterkunft
Richtlinie des Landkreises Barnim zur Bestimmung der Angemessenheit für Kosten der 1. Grundsatz 2. Mietverhältnisse 2.1. Angemessenheit der Größe der 2.1.1. Wohnungsvermietung 2.1.2. Zimmervermietung 2.2.
Mehr35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII; 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II
Richtlinie des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie) Rechtsgrundlagen:
MehrBedarfe für Unterkunft und Heizung
Page 1 of 5 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessene Beträge nicht übersteigen, können die tatsächlichen Kosten als Bedarf anerkannt und übernommen werden.
MehrSoziale Absicherung des Wohnens in Berlin
Soziale Absicherung des Wohnens in Berlin Eckpunkte einer landesrechtlichen Regelung für die Kosten der Unterkunft und Heizung Berliner Umsetzung der Satzungslösung aus!22!a-c!sgb!ii Was erwartet Sie/Euch...
MehrBurgenlandkreis Der Landrat
Burgenlandkreis Der Landrat Burgenlandkreis Postfach 1151 06601 Naumburg Verwaltungsrichtlinie zur Feststellung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gem. 22 S II sowie der Leistungen für Auszubildende
MehrRatsversammlung. Informationsvorlage Nr. VI-DS Status: öffentlich. Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02986 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und
MehrKölner Statistische Nachrichten 1/2018 Statistisches Jahrbuch Köln 2017, 94. Jahrgang Seite 127
Statistisches Jahrbuch Köln 2017, 94. Jahrgang Seite 127 Kapitel 3: Bauen und Wohnen Statistisches Jahrbuch Köln 2017, 94. Jahrgang Seite 128 Nr. Titel Seite Verzeichnis der Tabellen Überblick... 129 301
MehrInformationsvorlagen
Informationsvorlagen Kreisverwaltung Cochem-Zell Bereich: Fachbereich 4 - Soziale Hilfen Aktenzeichen: ASM/006/2016 Dezernent: Toenneßen, Anja Gremium Datum Sitzungsteil/TOP Ausschuss für Soziales Miteinander
Mehr