Vorberatung nichtöffentlich Finanzausschuss Aufsichtsrat Städtische Vorberatung nichtöffentlich
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- Maria Bayer
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1 Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 244/2014 Az.: FB 1 Herr Habermann Datum: Sitzungsvorlage Gremium: Gemeinderat Am: Betreff: Konzept städtische Sozialwohnungen Anlage(n): Mitzeichnung Beschlussvorschlag: Der heutige Gebäudebestand in der Aldinger Straße 95, 97, 99, 101, Im Moldengraben 49, 51 und in der Maybachstraße 5,7 wird innerhalb der kommenden fünf Jahre sukzessive baulich ersetzt. Die künftige Unterbringung der heutigen Bewohner dieser Liegenschaften erfolgt über folgendes, stufenweise zu realisierendes Modell: 1. (SozA, AR WB): Dezentrale Unterbringung eines Teils der Bewohnerschaft in frei werdendem Wohnungsbestand der Städtischen Wohnbau GmbH und der Stadt Kornwestheim. 2. (AR WB): Neubau eines Wohnhauses durch die Städtische Wohnbau GmbH auf dem Grundstück Flst. Nr an der Hornbergstraße. 3. (VFA, AUT): Ersatz der bestehenden Liegenschaften Im Moldengraben 49,51 durch ein Neubauprojekt, voraussichtlich in Modulbauweise. Während der Bauzeit eine interimsweise Unterbringung der Bewohner aus dem Moldengraben in den Bestand der Aldinger Straße. 4. (VFA, AUT, AR WB): Abriss der Gebäude Aldinger Straße und Vermarktung des Areals. 5. (VFA, AUT): Abriss der Liegenschaft in der Maybachstraße 6,7 und Vermarktung. Beratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Gemeinderat Einbringung nichtöffentlich Ausschuss für Umwelt und Vorberatung nichtöffentlich Technik Verwaltungs- und Vorberatung nichtöffentlich Finanzausschuss Aufsichtsrat Städtische Vorberatung nichtöffentlich Wohnbau GmbH Sozialausschuss Vorberatung nichtöffentlich Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich Seite 1 von 7
2 Beteiligung extern Dieter Haug, Pfarrer ev. Kirchengemeinde Kornwestheim Martin Strecker, Geschäftsführer Kreisdiakonieverband Martin Gebler, Kreisdiakonieausschuss Heinrich Knodel, Geschäftsführer Wohnungslosenhilfe Ludwigsburg Renate Schwaderer, Kirchenpflegerin Frau Bührer-Gritz, Sozialdiakonische Gruppe Liane Liepold, Teamleiterin Sozialdiakonische Gruppe Jens Kitter, Städtische Wohnbau GmbH Haushaltsrechtliche Deckung Finanzielle Auswirkungen: Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen gemacht werden. Die finanziellen Auswirkungen müssen für die einzelnen Maßnahmen nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates eruiert werden Deckungsvorschlag: Entfällt Seite 2 von 7
3 Sachdarstellung und Begründung: Konzept städtische Sozialwohnungen Ausgangslage Aufgabe der Stadt Kornwestheim Die Stadt Kornwestheim ist als Ortspolizeibehörde nach dem Polizeigesetz von Baden- Württemberg verantwortlich für die Unterbringung von Obdachlosen. Dies dient der Abwehr der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da Grundrechte und grundrechtlich geschützte Lebensgüter durch die unfreiwillige Obdachlosigkeit bedroht sind. Es handelt sich dabei um eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe der Stadt Kornwestheim. Heutige Situation der Unterbringung Mit dem Stand sind 118 Personen in die städtischen Sozialwohnungen der Aldinger Straße 95/97/99/101, des Moldengrabens 49/51 und der Maybachstraße 5/7 eingewiesen. Aufgrund baulicher Mängel und der damit eingehenden angespannten Unterbringungssituation ist eine Neukonzeption und eine sukzessive bauliche Erneuerung dieser Liegenschaften notwendig. Sozialdiakonische Gruppe Die Sozialdiakonische Gruppe unterhält in der Aldinger Straße 99 ein Büro und Besprechungsräume. Die Arbeit zielt hier in erster Linie auf die Bereiche Kinder/Jugendliche/Junge Erwachsene und Sozialarbeit ab. Es wird für die Kinder und Jugendlichen ein aktives Freizeitangebot vorgehalten sowie eine Unterstützung bei der Erledigung von Hausaufgaben geleistet. Junge Erwachsene werden bei dem Übergang von der Schule in den Beruf bzw. in die Ausbildung begleitet und Erwachsene werden bei der Bewältigung von Problemen des Alltages begleitet. Bisher findet keine aufsuchende Sozialarbeit statt. Die Nutzerinnen und Nutzer der Angebote müssen diese selbstständig aufsuchen. Die Weiterentwicklung dieser Arbeit muss auch einen Teil der Neukonzeption darstellen. Das Ziel der Neukonzeption für die städtischen Sozialwohnungen ist eine möglichst optimale Unterbringungsform, die soziale und ordnungsrechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt, für alle Personen, die diese Unterstützung durch die Stadt Kornwestheim benötigen. 1. Beteiligte Organisationen/Institutionen Die Neukonzeption, für die bisher an den drei genannten Standorten untergebrachten Personen, kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle relevanten Akteure dieses Thema zusammen bearbeiten. Dazu zählen: Der sozialdiakonische Dienst Die Städtischen Wohnbau GmbH Die Abteilung Sicherheit und Ordnung Der Fachbereich Planen und Bauen Der Fachbereich Bürger und Soziales Externe Experten. Diese Gruppe kann bei Bedarf jederzeit erweitert werden und wird, soweit erforderlich, in einer weiteren Umsetzungsphase auch andere Fachbereiche der Stadt Kornwestheim mit einbinden. Seite 3 von 7
4 Aufgaben Das Gesamtkonzept zur Unterbringung von Personen, die unverschuldet in Wohnungsnot gekommen sind, setzt auf eine hohe Durchlässigkeit zwischen den städtischen Sozialwohnungen und dem Wohnungsbestand der Städtischen Wohnbau GmbH. Dies dient sowohl der persönlichen Motivation der betroffenen Wohnungslosen als auch deren Rückkehr in Wohn- und Lebensverhältnisse außerhalb der städtischen Sozialwohnungen. Eine erste Einschätzung, welche der Wohnungslosen in ein Mietverhältnis übernommen werden können, ist bereits durch die Abteilung Sicherheit und Ordnung und den sozialdiakonischen Dienst erfolgt. Hierbei wurde aufgrund der Aktenlage, persönlichen Erfahrungen und Zahlungsverhalten eine Einteilung in drei Kategorien vorgenommen. Kategorie 1 beinhaltet sechs Personen, die direkt in ein Mietverhältnis mit der Städtischen Wohnbau übernommen werden können. Bei den 16 Wohnungslosen, die der Kategorie 2 angehören, wird dies grundsätzlich auch befürwortet, ist aber nur im Zusammenhang mit einer fortlaufenden Betreuung möglich. Diese sieht eine feste Anlaufstelle als auch Hausbesuche vor, um die soziale und vor allem nachhaltige Wiedereingliederung in ein normales Wohnverhältnis zu ermöglichen. Der zeitliche Rahmen und die Frequenz der Betreuungstermine sind individuell festzulegen. Der Kategorie 3 sind Personen zugeordnet, die nach momentaner Einschätzung aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation nicht in ein Mietverhältnis übernommen werden können. Durch eine regelmäßige Beurteilung kann eine Durchlässigkeit erhalten bleiben. 2. Vorüberlegungen Zunächst wurde eruiert, welche Gebäude für welche Art der Unterbringung geeignet sind. Es ist darauf zu achten, dass nicht zu viele Personen in einer Unterkunft untergebracht werden und dass die Mischung nicht zu bunt ist. Damit der Verwaltungsaufwand sich im Rahmen hält und eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann, dürfen die Unterkünfte jedoch nicht zu kleinteilig konzipiert werden. Eine gewisse räumliche Konzentration ist daher nicht zu vermeiden. Die Durchlässigkeit der Stufen muss gegeben sein, d.h. dass Chancen bestehen in ein Mietverhältnis mit der Städtischen Wohnbau GmbH übernommen zu werden. 3. Bedarfsprognose Eine Prognose und generelle Tendenz des künftigen Bedarfs und der gesellschaftlichen Entwicklung ist schwer zu treffen. Das Konzept muss sich hier auf der Basis eigener Erfahrungswerte aus der Vergangenheit stützen. Aufgrund des zu erwartenden Bedarfs werden beide Standorte, in der Hornbergstraße und im Moldengraben, als städtische Sozialwohnungen benötigt. Die Übernahme in Wohnobjekte der Städtischen Wohnbau GmbH ist eher langfristig möglich und hat ihre Grenzen in der dortigen Fluktuation und den damit einhergehend freiwerdenden Wohnungen. Nach heutigem Stand müssen ca der heutigen Bewohner in den neuen Unterkünften untergebracht werden und es ist davon auszugehen, dass diese Gesamtzahl stabil bleibt. Auf diesen Bedarfszahlen basieren die aktuellen Planungen. Seite 4 von 7
5 4. Standorte Die Planung sieht künftig zwei Standorte für städtische Sozialwohnungen vor. Einer davon wird sich im Moldengraben befinden, an dem ungefähr 40 bis 50 Personen untergebracht werden sollen. Diese Unterkunft wird als klassische Obdachlosenunterkunft dienen, insbesondere für Notaufnahmen und Langzeiteingewiesene. Hierbei ist ein Abriss der vorhandenen Wohnungen und die Erstellung eines Neubaus vorgesehen. Um die notwendige Anzahl von Personen in diesem Neubau unterzubringen und hierbei auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen, ist eine Erweiterung der bereits vorhandenen Fläche höchstwahrscheinlich notwendig. Hierzu sollen in den nächsten Wochen Gespräche mit dem Hundesportverein aufgenommen werden, um mögliche räumliche Veränderungen abzusprechen. Der zweite Standort ist für ca Personen in der Hornbergstraße geplant und umfasst in erster Linie Unterkünfte, die den Charakter von Sozialwohnungen aufweisen. Die bestehenden Standorte in der Aldinger Straße und der Maybachstraße sollen zukünftig wegfallen und die Freiflächen vermarktet werden. 5. Aufbau Konzept Das Gesamtkonzept für die neuen städtischen Sozialwohnungen ist in zwei Teilkonzepte zu untergliedern. 5.1 Bauliches Konzept Am Standort in der Hornbergstraße sollen Unterkünfte mit dem Charakter von Sozialwohnungen für ca Personen durch die Städtische Wohnbau GmbH gebaut werden. Hier ist darauf zu achten, dass bei der Planung entsprechende Räumlichkeiten für die Sozialarbeit mit eingeplant werden. Diese Standort muss als erstes realisiert werden. Erst nach dem Umzug der Personen aus der Aldinger Straße kann ein Umzug der Personen aus dem Moldengraben erfolgen. Dies ist die Vorraussetzung für den geplanten Neubau im Moldengraben. (Siehe Zeitleiste unten) Die Wohnungen / Zimmer im Moldengraben sollen vorzugsweise alleinstehenden Männern zur Verfügung gestellt werden. Die Hornbergstraße dient in erster Linie zur Unterbringung von Familien und Frauen. Es lässt sich allerdings nicht vermeiden, dass auch die letztgenannten beiden Personengruppen in der Unterkunft im Moldengraben untergebracht werden müssen. Da eine völlige Differenzierung beider Standorte somit nicht möglich ist, muss eine bauliche Lösung gefunden werden. Denkbar sind verschiedene Gebäudeteile mit jeweils separaten Eingängen. Eine Unterbringung von Kindern ist am Standort Moldengraben nach Möglichkeit zu vermeiden. Es ist durchaus möglich, Plätze pro Standort einzurichten. Zu beachten ist, dass eine Klassifizierung vorgenommen und für eine Binnendifferenzierung gesorgt werden muss. Dazu ist eine räumliche Trennung erforderlich. Die Wohnungslosen im Moldengraben sollen in Wohngemeinschaften à 6-8 Personen untergebracht werden. Es sollen sowohl Einzel- als auch Doppelzimmer bereitgehalten werden. Je nach Einzelfall ist zu entscheiden, ob eine Person in einem Einzel- oder Doppelzimmer untergebracht wird. Dabei muss situationsbedingt berücksichtigt werden, ob eine langfristige oder kurzfristige Unterbringung vorgesehen ist. Für eine Einzelperson orientiert man sich an einem Wert von m², bei zwei Personen an m². Jede Wohngemeinschaft sollte eine gemeinsame Küche sowie Sanitäranlagen enthalten. Es hat sich in Ludwigsburg als sinnvoll erwiesen, jedes Zimmer mit einem extra Kühlschrank auszustatten sowie eine gemeinsame Waschküche mit mehreren Waschmaschinen bereitzustellen. In den Küchen haben sich im Hinblick auf den Brandschutz automatisch abschaltende Geräte ebenso bewährt. Seite 5 von 7
6 In der Planung ist ein Notzimmer für den Polizeivollzugsdienst mit einzubeziehen. Außerdem müssen bei der Planung entsprechende Räumlichkeiten für die Sozialarbeit vorgesehen werden. Erforderlich sind insbesondere ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen sowie ein Gruppenraum. Dabei ist es gut vorstellbar, beides in einem Raum unterzubringen. Bei der Festlegung der Häuser als Obdachlosenunterkunft und Sozialwohnungen ist zu bedenken, dass das Mietrecht weitaus höhere Hürden aufweist als eine öffentlich-rechtliche Unterbringung. Auch sind die Anforderungen der Bewohner an Sozialwohnungen höher zu bewerten. 5.2 Sozialarbeiterisches Begleitkonzept / Betreuungskonzept Sinnvoll wäre es, eine Anlaufstelle zu schaffen, um vorzubeugen, dass eine Person überhaupt erst obdachlos wird. Dadurch würden die städtischen Sozialwohnungen wiederum entlastet werden. Die Aufgabe hierfür liegt jedoch beim Landkreis. Über die Liga der freien Wohlfahrtspflege soll dies im Kreistag eingebracht werden. Der Landkreis Esslingen verfügt bereits über eine Anlaufstelle für ALG II -Empfänger, welche den größten Teil der Wohnungslosen ausmachen. Im Rahmen der sozialarbeiterischen Betreuung ist es notwendig, dass Ansprechpartner vor Ort sind, welche die bisherige Betreuung der Familien als auch den nun stärkeren Aspekt der Sozialberatung wahrnimmt. Ebenso ist eine reglementierende Verwaltung erforderlich, d.h. es bedarf einer Stelle, die sich mit Themen wie Hausordnung oder Konfliktregelung auseinandersetzt. An dieser Stelle ist zu entscheiden, ob beide Aufgabenfelder weiterhin separat bearbeitet werden oder fusionieren. Argumente können für beide Formen gefunden werden. Alternativ kommt auch eine Art Mischform in Betracht. Seite 6 von 7
7 6. Zeitlicher Ablauf August 2014 Beginn der Umsetzung bzw. Wiedereingliederung in der Städtischen Wohnbau GmbH Dezember 2014 Auftrag des Gemeinderates zur Umsetzung und Ausarbeitung des Konzeptes für die Wohnungslosenunterbringung Dezember 2014 Beginn der Planung der Einfachstwohnungen in der Hornbergstraße durch die Städtische Wohnbau GmbH 1. Quartal 2015 Besichtigung von anderen städtischen Sozialwohnungen in Ludwigsburg durch Mitglieder des Entwicklungsgremiums o Erarbeitung des neuen Betreuungskonzeptes 1. Quartal 2015 Absprache mit dem Hundesportverein am Moldengraben bezüglich einer Verkleinerung ihrer Freiflächen bzw. der Absprache nach Nutzung von einer Ausweichfläche 2. Quartal 2015 Beginn Planung des Neubaus für die Wohnungen im Moldengraben 3. Quartal 2015 Baubeginn der Wohnungen in der Hornbergstraße 4. Quartal 2016 Bezug der Einfachstwohnungen in der Hornbergstraße o Beginn der Umsetzung des neuen Betreuungskonzeptes am ersten Standort 1. Quartal 2017 Umzug der Bewohner aus dem Moldengraben in die Wohnungen in der Aldinger Straße 1. Quartal 2017 Abriss der Wohnungen im Moldengraben Baubeginn für die neuen Unterkünfte in Modulbauweise 4. Quartal 2017 Bezug der Wohnungen im Moldengraben o Beginn der Umsetzung des neuen Betreuungskonzeptes am zweiten Standort 2018 Abriss der Wohnungen in der Aldinger Straße und Vermarktung der Liegenschaft 2018 Abriss der Gebäude in der Maybachstraße. Seite 7 von 7
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