Fachhochschule Potsdam. Fachbereich Sozialwesen Studiengang: Bildung und Erziehung in der Kindheit. Bachelorarbeit

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1 Fachhochschule Potsdam Fachbereich Sozialwesen Studiengang: Bildung und Erziehung in der Kindheit Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts Adultismus - Wahrnehmungen und Erfahrungen von Kindern im Alter von 4-6 Jahren aus zwei ausgewählten Potsdamer Kindertagesstätten vorgelegt von Carolin Wolschke und Josefine Behrendt Erstgutachterin: Mag. Dr. Gudrun Perko Zweitgutachterin: Prof. Dr. Alexandra Schmidt-Wenzel Potsdam,

2 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG 4 2. GRUNDLAGEN Definitionen und Begrifflichkeiten Kinder/Kindheit Diskriminierung Adultismus Wahrnehmung und Erfahrung Adultismus im Kontext von Social Justice Die Theorie von Social Justice Die Betrachtung der Diskriminierungsformen in der Theorie von 17 Social Justice Adultismus als Diskriminierungsform Bewusstwerdung von Diskriminierung und pädagogisches Entgegenwirken am Beispiel von Jesper Juul und Janusz Korczak UN-Kinderrechte im Vergleich mit den Rechten des Kindes von Janusz Korczak Ausgewählte Ursachen für Adultismus Das negative Bild vom Kind Stereotypien/Vorurteile Fazit 47 2

3 3. EMPIRIE Methode Die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring Die Analysetechnik "Zusammenfassung" der qualitativen Inhaltsanalyse Besonderheiten bei der Befragung von Kindern Vorgehen Der Untersuchungsplan der Einzelfallanalyse Die Bestimmung des Ausgangsmaterials Die Fragestellung der Analyse Verlauf der Befragungen Analyse Kindertagesstätte A Kindertagesstätte B Darstellung der Ergebnisse CONCLUSIO BIBLIOGRAPHIE ANHANG 88 3

4 1. EINLEITUNG Kinder erfahren häufig Diskriminierungen aufgrund ihres Alters. Diese Diskriminierungen werden von Erwachsenen oder älteren Kindern, die adultistische Verhaltensmuster bereits verinnerlicht haben, ausgeübt. Leider ist dieses Thema bislang noch wenig erforscht und das Wissen um die Problematik noch nicht weit verbreitet. So fehlt noch immer ein generelles Bewusstsein für dieses Phänomen, sei es in der pädagogischen Praxis, oder im Alltag. Diese Arbeit soll einen Beitrag zur weiteren Erforschung des Begriffes Adultismus leisten und eventuell neue Sichtweisen aufzeigen. Hierzu wurde ein Expertinnengespräch mit der Adultismusforscherin ManuEla Ritz durchgeführt und als eine bedeutsame Quelle für diese Arbeit verwendet. Wie geht es den Kindern mit Adultismus? Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, wie Kinder aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, doch fühlen sie sich in den entscheidenden Momenten auch diskriminiert? Vielleicht nehmen Kinder im Alter von 4-6 Jahren Adultismus noch gar nicht wahr? Oder wenn doch, wie fühlen sie sich dabei und was wünschen sie sich? Um diesen Fragen nachzugehen, sollen im Rahmen dieser Arbeit Kinder im Alter von 4-6 Jahren zu Wort kommen und ihre Wahrnehmungen und Erfahrungen bzgl. Adultismus schildern können. So lautet die Forschungsfrage dieser Arbeit: Wie nehmen Kinder im Alter von 4-6 Jahren die Diskriminierung aufgrund ihres Alters wahr und welche Erfahrungen haben sie diesbezüglich bereits gemacht? Folgende Hypothese liegt dieser Arbeit zugrunde: Wenn Kinder im Alter von 4-6 Jahren aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, dann fühlen sie sich bezüglich ihrer Kompetenzen nicht wahrgenommen und erfahren ihre Machtlosigkeit gegenüber den Diskriminierenden. Es geht also darum, Adultismus aus der Perspektive von Kindern näher zu beleuchten, um für diese Problematik weiter zu sensibilisieren und ein Bewusstsein für seine Wirkung auf Kinder zu schaffen. Es soll aufgezeigt werden, wie adultistisches Verhalten auf die Kinder wirken kann und wie sie eventuell darunter leiden bzw. wie sie damit umgehen. Da es in dieser Arbeit um die Perspektive der Kinder in Bezug auf Adultismus geht, soll mithilfe von Leitfadeninterviews mit Kindern im Alter von 4-6 Jahren in zwei verschiedenen, anonymisierten Potsdamer Kindertagesstätten eine empirische Studie nach der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring vorgenommen werden. In 4

5 den Befragungen soll also explizit nach den Erfahrungen der Kinder mit Adultismus und nach ihrer Wahrnehmung diesbezüglich auf kindgerechte Art und Weise gefragt werden. Die Interviews werden im Anschluss transkribiert und anhand der Forschungsfrage und -hypothese ausgewertet. Die Arbeit teilt sich in zwei große Bereiche, in die Grundlagen der Theorie und in die Empirie. Im ersten Bereich werden einleitend in dieser Arbeit Haupt-Termini des Titels der Bachelorarbeit definiert, so dass vier Begriffe voneinander abgegrenzt werden. Anschließend wird die Theorie der Social Justice, auch in Bezug auf Adultismus, erarbeitet. Die Maßnahmen, die die Bewusstwerdung von Adultismus aufzeigen, werden im Folgenden durch die Beschreibung zweier Pädagogen, nämlich Jesper Juul und Janusz Korczak, sowie durch den Vergleich von Korczaks Kinderrechten mit den UN- Kinderrechten aufgezeigt. Die Grundlagen enden schließlich mit zwei ausgewählten, aufeinander aufbauenden Ursachen für Adultismus. Im zweiten Teil werden nach der Ausformulierung der vorzugehenden Methode nach Mayring das Vorgehen und schließlich die Analyse mit Auswertung beschrieben. Da es sich um eine Gemeinschaftsarbeit handelt, befindet sich am Ende jedes Kapitels der Name der jeweiligen Verfasserin. (Carolin Wolschke und Josefine Behrendt) 5

6 2. GRUNDLAGEN 2.1 Definitionen und Begrifflichkeiten Kinder/Kindheit Der Begriff Kinder wird in der Historie erst seit dem 17. und 18. Jahrhundert verwendet (vgl. Herrmann 1993) und bezeichnet Menschen einer bestimmten Altersgruppe, die, neben der Altersgruppe der Jugendlichen, Erwachsenen und Alten, in einer Stufenabfolge von Lebensphasen eingeordnet sind (vgl. Bock 2010). Kinder konstituieren sich durch ihre sozialen Beziehungen in der Umwelt und bilden daher ein eigenes Element in der Sozialstruktur (vgl. Nauck/ Joos 2001). Da alle der genannten Altersgruppen in Stufen durchlaufen werden, entsteht eine generationale Ordnung des Sozialen (vgl. Honig 1999). Seit dem Reformpädagogen Rousseau ( ) verfolgen wir, dass die Kindheit einen Eigenwert hat. Das Eigenrecht oder der Eigenwert des Kindes beziehen sich auf die eigene Art des Kindes nach seiner Natur zu leben und da sich nichts direkt über die Autonomie des Kindes aussagen lässt, führt dies zur Theorie, dass das Kind als abgeschlossene Einheit mit eigenem Status betrachtet wird (vgl. Scholz 1994). Vorher wurden Kinder nur als kleine Erwachsene wahrgenommen (vgl. Herrmann 1993),... das Kind wurde [...] übergangslos zu den Erwachsenen gezählt, es teilte ihre Arbeit und ihre Spiele. (Ariès 1996: 46). Jedoch sind Kinder nicht nur kleiner als Erwachsene, sie haben auch andere Verhaltensweisen und Eigenschaften (vgl. Dolderer 2010). Diese Eigenschaften sind zum Teil naturgegeben, dazu gehört, dass sie jung, in Entwicklung begriffen sind und aufwachsen, aber manche Eigenschaften sind auch das Resultat einer sozialen Konstruktion (vgl. Bock 2010), wie das sie laut, unruhig, nervig und auch zugleich süß sind. ManuEla Ritz, Adultismusforscherin und Antirassismustrainerin, beschreibt ebenfalls die soziale Konstruktion von anderen Menschen über Kinder: Manche sind halt ein bisschen kleiner und die anderen sind größer, aber was man mit diesen Begriffen ja tatsächlich macht, ist eine Festschreibung. Also wenn wir nur das Wort "Kind" 6

7 sagen, haben wir ganz viele Bilder im Kopf. (Expertinnengespräch Ritz 2011:14). Ebenfalls erkennt Maya Dolderer, sie promoviert zu dem Erwachsenen-Kind- Verhältnis, dass Beauvoirs These Man wird nicht als Frau geboren, man wird zur Frau gemacht. sich auch auf Kinder anwenden lässt: Man wird nicht als Kind geboren, man wird zum Kind gemacht. (Dolderer 2010: 13). Beide Zitate beschreiben die Spaltung des Wortes Kind in nicht nur naturgegebene Eigenschaften, sondern auch in die soziale Konstruktion, die in Kinder gelegt wird. Diese Zuschreibung, wie ein Kind ist oder zu sein hat, verdeutlicht ebenfalls die Vorstellung unserer Gesellschaft über Erwachsene, denn der ideale Erwachsene ist autonom, daher steht er im Gegensatz und zugleich dennoch in einer ergänzenden Rolle zum Kind, denn in Bereichen wo diese abhängig und unfertig sind, ist der Erwachsene verantwortlich und mündig (vgl. Dolderer 2010). Vielleicht ist dies auch ein Grund, warum Kindheit oft für Kinder nicht als angenehme Phase empfunden wird, sondern sie schnell was lernen möchten und groß werden wollen (vgl. Holt 1971) so wie ManuEla Ritz dies beschreibt: Du wächst an das heran, wo du weißt, da ist mehr (..) Raum. (Expertinnengespräch Ritz 2011: 11). Die Kindheit, die Lebensphase in welcher sich die Kinder befinden, wird von der Kindheitsforschung ebenfalls als Konstrukt aufgefasst, dass sozial und kulturell variabel ist (vgl. Honig/ Leu/ Nissen 1996), denn Kindheit kann als Institution aufgefasst werden, welche durch gesellschaftliche Leitbilder, Normen und Regeln geprägt ist und in der sich Wertvorstellungen manifestiert haben (vgl. Bock 2010). Kindheit kann dennoch auch als anthropologische Tatsache angesehen werden, da Kinder nicht gleich als körperliche und geistige Erwachsene auf die Welt kommen, sondern diesen Status erst nach körperlichen und psychischen Veränderungsprozessen erreichen (vgl. Fuhs 2004). Der Kindheit wird damit eine gewisse Eigendynamik zugestanden, da sie sich nicht allein durch makrogesellschaftliche Strukturveränderungen erklären lässt (vgl. Fuhs 1999). Dies verdeutlicht, dass Kindheit sowohl eine eigenständige Sozialwelt als auch ein Element der Sozialstruktur darstellt (vgl. Qvortrup 1993). (Carolin Wolschke) 7

8 2.1.2 Diskriminierung Der Begriff Diskriminierung stammt vom lateinischen Wort discriminare, welches ursprünglich wertneutral als trennen, unterscheiden zwischen übersetzt wurde (vgl. Rothermund/ Mayer 2009). Heute beschreibt der Begriff im Deutschen herabsetzende oder benachteiligende Haltungen und Handlungen, die gegen Individuen bestimmter sozialer Gruppen gerichtet sind (vgl. Hormel/ Scherr 2010) und bezeichnet somit eine Ungleichbehandlung (vgl. Ritz 2008), die in direkter und indirekter sowie bewusster und unbewusster Form zum Ausdruck kommen (vgl. Rheims 2005). Personen, die diskriminieren, ordnen sich daher einer Eigengruppe zu und behandeln Menschen aus anderen Gruppen, sog. Fremdgruppenmitglieder, ungleich bzw. minderwertig (vgl. Markefka 1990). Dies macht deutlich, wie viel Diskriminierung einer anderen Gruppe mit dem eigenen Identitätssinn zu einer Gruppe zu tun hat (vgl. Young 1996). Mit der Zuordnung zu einer Gruppe und der Herabwürdigung einer anderen oder eines Individuums wollen sich Menschen nicht nur schützen oder wahren, sondern zum Teil auch selbst erhöhen (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). Die benachteiligende Ungleichbehandlung kann zu Herabwürdigung und Ausgrenzung führen (vgl. Rothermund/ Mayer 2009), jedoch würde es Die Beseitigung der Unterdrückung [ ] also die Beseitigung von Gruppen (Young 1996: 110) erfordern. Die Ausgrenzungskriterien, die die Diskriminierung kennzeichnen, sind vielfältig, so kann dies beispielsweise Sprache, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Alter, der sog. Ageismus, sowie auch die soziale Stellung, z.b. die Herabsetzung Obdachloser, die sexuelle Orientierung, beispielsweise die Ungleichbehandlung von Homosexuellen, oder ein Krankheitszustand, wie beim Ausgrenzen HIV-Infizierter, sein (vgl. Boshammer 2009). Die Ausgrenzungskriterien können sich auch überschneiden und zusammen wirken, was mit dem Begriff der Intersektionalität 1 bezeichnet wird. Dies kann sich zum Beispiel in einer Dreifachunterdrückung auf Grund der ethnischen, geschlechtlichen und klassenspezifischen Zugehörigkeit, sog. race-class-gender -Triade, äußern (vgl. Beceren 2008). Die Ausgrenzungskriterien begründen sich daher auf der Basis von 1 nähere Ausführungen hierzu unter

9 Sozialbeziehungen und Sozialkategorien, weshalb unter diesem Gesichtspunkt auch oftmals von einer sozialen Diskriminierung gesprochen wird (vgl. Markefka 1990). Diskriminierung kann außerdem auf individueller, institutionell-struktureller und kulturell-struktureller Ebene ausgeführt werden: Die individuelle Ebene wird durch persönliche Haltungen und Verfahren, die Vorurteile gegen Gruppen von Menschen deutlich machen, gekennzeichnet 2. Dies können Witze, Beschimpfungen, Nicht-Wahrnehmungen und/oder Parolen sein und äußern sich somit in einer alltäglichen Diskriminierung (vgl. Rheims 2005). Die institutionell-strukturelle Ebene beinhaltet Gesetze, Politiken und Regeln, die von Organisationen sowie sozialen Institutionen wie beispielsweise Regierungen, Schulsysteme, und Kirche ausgeführt werden und soziale Gruppen benachteiligt bzw. andere wiederrum bevorzugt. In der kulturell-strukturellen Ebene wird durch Normen, soziale Rollen, Rituale, Sprache, Musik, Kunst und Literatur ausgedrückt, dass ein Machtgefälle zwischen sozialen Gruppen besteht 3. Die Ursachen für Diskriminierung liegen daher in allen drei Ebenen, sind aber nicht isoliert voneinander zu betrachten, da zwischen gesellschaftlich strukturierter, kulturell entwickelter und individueller, alltäglicher Ausgrenzung vielmehr ein Wechselverhältnis besteht (vgl. Rheims 2005). Des Weiteren kann zwischen mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung unterschieden werden. Unmittelbare Diskriminierung beschreibt direktere Formen, Menschen individuell aufgrund der genannten Ausgrenzungskriterien anders zu behandeln, so beispielsweise durch offene Beleidigungen. Mittelbare Diskriminierung beschreibt hingegen allgemein geltende Maßnahmen und Gewohnheiten, die zu einer Diskriminierung führen und setzt daher mehr bei der strukturell-institutionellen Ebene an. Ein Beispiel für mittelbare Diskriminierung wären hierbei die nicht behindertengerecht ausgestatteten Räumlichkeiten für Rollstuhlfahrer 4. 2 vgl. Perko, Gudrun (keine Jahresangabe): Ausgrenzung, Diskriminierung. URL: enzung_diskriminierung.pdf [Letzter Zugriff: , Uhr]. 3 vgl. Perko, Gudrun (keine Jahresangabe): Ausgrenzung, Diskriminierung. URL: enzung_diskriminierung.pdf [Letzter Zugriff: , Uhr].Folien_Inputs_Perko/Ausgrenzung_Diskriminierung.pdf, , Uhr. 4 vgl ,13.35 Uhr. 9

10 ManuEla Ritz vertritt die Ansicht, dass Diskriminierung nie positiv verlaufen kann: Was ist mit der Person, die in das Bild von "Ich bin ein süßes Kind" nicht reinpasst? Oder nicht reinpassen will? Dann dichte ich Dir zwar was Positives an, aber was ankommt bei der anderen Person ist "Ich bin es nicht. Was bin ich denn dann? Und was macht das mit meinem Wert, wenn ich die Erwartungen, die in solchen Bildern drin stecken, nicht erfüllen kann?" (Expertinnengespräch Ritz: 45), so kann daher Ganz allgemein [ ] [zu Diskriminierung] [ ] gesagt werden, dass alle unterdrückten Menschen darunter leiden, dass die Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und auszuüben, und ihre Bedürfnisse, Gedanken und Gefühle auszudrücken, eingeschränkt werden. (Young 1996: 100). (Carolin Wolschke) Adultismus Der Begriff Adultismus wird von dem lateinischen Wort adultus für erwachsen bzw. Erwachsener abgeleitet. Das Suffix -ismus kennzeichnet hier, dass es sich um ein gesellschaftlich verankertes Machtsystem handelt (vgl. Ritz 2008). Adultismus beschreibt die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters durch Erwachsene. Diese Diskriminierung basiert auf der Einstellung von Erwachsenen, Kinder bzw. Jugendliche seien aufgrund ihrer mangelnden Lebenserfahrung (noch) nicht so kompetent oder intelligent wie sie selbst (vgl. Ritz 2010). Das hierdurch bestehende Machtungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen wird durch Traditionen und Gesetze untermauert und vielen Menschen ist diese Form der Diskriminierung gar nicht bewusst. Adultismus ist als gesellschaftliche Diskriminierungsstruktur zu verstehen, die durch soziale Institutionen kultiviert wird. (Ritz 2009: 128). Im Verlauf dieser Arbeit wird Adultismus als Diskriminierungsform noch näher betrachtet und beschrieben. (Josefine Behrendt) 10

11 2.1.4 Wahrnehmung und Erfahrung Aus entwicklungspsychologischer Sicht meint der Begriff Wahrnehmung den Prozess, Reizinformationen zu organisieren und zu interpretieren. In Abgrenzung zum Begriff der Sinnesempfindungen, die laut Oerter und Montada elementare Prozesse der Reizaufnahme und -registrierung sind, ist die Wahrnehmung hier als höherer Prozess zu verstehen, zu dem bereits Neugeborene imstande sind (vgl. Oerter, Montada 2008). Wahrnehmung wird auch als Prozess definiert, bei dem Empfindungen in das Bewusstsein eines Individuums gelangen (vgl. Schmidbauer 2001). Dieser Verarbeitungsprozess führt im Organismus zu einem relativ stabilen und zuverlässigen Bild der Umwelt (Schmidbauer 2001: 321), das dem Überleben dieses Organismus dient. Die Wahrnehmung wird hierbei als ein Geschehen verstanden, das zum Einen von der Natur der Reize und von der Beschaffenheit der Sinnesorgane bestimmt wird und zum Anderen auch durch die Erfahrung, die gegenwärtigen Wünsche und die Aufmerksamkeit des Individuums (Schmidbauer 2001) beeinflusst wird. Die Sozialpsychologie geht davon aus, dass alles Lernen auf differenzierter Wahrnehmung beruht und dass die Wahrnehmungsfähigkeit eines Menschen im Laufe des Erziehungsprozesses eingeschränkt wird (vgl. Marmet 1999). So haben kleine Kinder noch eine sehr genaue und unbefangene Wahrnehmung von anderen Menschen, doch gut erzogene Kinder haben gelernt, vieles nicht zu sehen, nicht zu hören und nicht zu empfinden (Marmet 1999: 80), was einen wesentlichen Teil des Sozialisationsprozesses ausmacht. Dies wird auch als Anpassungsprozess an die Gesellschaft verstanden (vgl. Marmet 1999). Des Weiteren wird in der Sozialpsychologie von drei Zonen der Wahrnehmung gesprochen. So gibt es die Wahrnehmung der äußeren Welt, bei der die Sinne einem Menschen eine Vielzahl von Eindrücken vermitteln, die Wahrnehmung der inneren Welt, bei der es um Gefühle und Empfindungen im Menschen selbst geht und die Wahrnehmung aufgrund von Gedankentätigkeit, die einem Menschen die Vorstellungskraft, das Erinnern und das Planen von Dingen ermöglicht (vgl. ebd.). Für Guski ist Wahrnehmung die Aufnahme vorhandener Information in das Gehirn eines Lebewesens (Guski 2000: 9). Er unterscheidet dabei zwischen bewusster - 11

12 also willkürlich durch uns gesteuerter - Wahrnehmung und unbewusster Wahrnehmung, bei der wir Dinge zwar wahrnehmen, aber unsere Aufmerksamkeit nicht bewusst darauf lenken (vgl. Guski 2000). Aus philosophischer Sicht wird Wahrnehmung als sinnliche Erfassung objektiver Gegebenheiten beschrieben, bei der Empfindungen mit Bewusstseinsinhalten verbunden werden (vgl. Hegenbart 1984). Weiterhin wird Wahrnehmung als das unmittelbare Gewahrwerden, Bemerken (Apel/Ludz 1976: 299) verstanden, wobei hier zwischen der äußeren und der inneren Wahrnehmung unterschieden wird. So bezieht sich die äußere Wahrnehmung auf die Gegebenheiten im Raum, also außerhalb des Organismus, und die innere Wahrnehmung auf das seelische Erleben des Organismus (vgl. Apel/Ludz 1976). Für Kant ist die Wahrnehmung insofern bedeutsam für die Erkenntnis der Wirklichkeit, als dass sie für ihn den einzigen Charakter der Wirklichkeit (zitiert nach Apel/Ludz 1976) darstellt. Somit hängt alle Erkenntnis vom Dasein der Dinge mit Wahrnehmungen zusammen (vgl. ebd.). Mit dem Begriff Erfahrung ist verknüpft, dass es sich dabei um Kenntnisse handelt, die ein Mensch in der Praxis erwirbt. Sie stellt eine entscheidende Grundlage aller - besonders der wissenschaftlichen - Erkenntnis dar (Göschel 1981: 254). In der Philosophie wird Erfahrung als das Auffassen von äußeren und inneren Vorgängen als wirklicher Geschehnisse (Apel/Ludz 1976: 82) verstanden. Laut Kant gibt es keinen Zweifel daran, dass all unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anfängt (vgl. Apel/Ludz 1976). Hierbei ist die Erfahrungserkenntnis ein Zusammenspiel von Wahrnehmungen, die ein Subjekt in Bezug auf ein Objekt in Beziehung zueinander stellt, d.h. Wahrnehmungen werden von einem Individuum objektiv vereinigt und daraus resultiert eine Erfahrungserkenntnis. Bei diesem Prozess bildet das Individuum Kategorien und Grundsätze, die als Bedingungen aller möglichen Erfahrung gelten. Somit wird der Verstand, der aus subjektiven Wahrnehmungen objektive Erkenntnis macht, als der Urheber der Erfahrung gesehen (vgl. Apel/Ludz 1976). Weiterhin wird Erfahrung aus philosophischer Sicht als sinnliche Erkenntnis verstanden (vgl. Hegenbart 1984). Sie ist eine Wahrnehmung, die dazu führt, eine Theorie zu bilden oder eine bereits bestehende zu verbessern. Dabei ist nicht jede 12

13 Wahrnehmung eine Erfahrung, aber (in Sicht des Materialismus und Empirismus) die Grundlage der Theorie, der rationalen Erkenntnis. (Hegenbart 1984: 72). Eine Unterscheidung zwischen Wahrnehmung und Erfahrung beschreiben Apel und Ludz (nach Kant) wie folgt: Wahrnehmungsurteile sind Aussagen über Wahrnehmungen, sie sind subjektiv gültig und beziehen sich auf einen Zustand des wahrnehmenden Subjektes; Erfahrungsurteile [ ] sind durch den Verstand objektivierte, zur gegenständlichen Erkenntnis verknüpfte Wahrnehmungen von objektiver, allgemeiner, notwendiger Gültigkeit, beziehen sich auf ein Bewusstsein überhaupt (Apel/Ludz 1976: 83 f.). In dieser Arbeit liegt der Fokus auf Wahrnehmungen im Sinne von Empfindungen bzw. Gefühlen der Kinder und Erfahrungen im Sinne von ihren Erlebnissen, also tatsächlichen Geschehnissen. (Josefine Behrendt) 2.2 Adultismus im Kontext von Social Justice Die Theorie von Social Justice Social Justice ist ein Projekt, das eine Alternative zu den bestehenden Gesellschaftsstrukturen begründet, verbreitet und realisiert. Der Begriff wird von all jenen verwendet, die in den verschiedensten gesellschaftlichen Kontexten jede Art von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Diskriminierung zum Thema machen, Kritik daran üben und an alternativen partizipativen, auch ökologisch gerechten Gesellschaftskonzepten arbeiten (Czollek/Weinbach 2008: 6). Somit verbindet die Social Justice Theorie ein breites Spektrum von verschiedenen, miteinander verbundenen AkteurInnen (aus Pädagogik, Ökonomie, Politik, Justiz, Frauenbewegungen u.v.a.) für ein umfassendes Gerechtigkeitsmodell. Zu Social Justice gehört also weit mehr als nur soziale Gerechtigkeit, wie die wortwörtliche Übersetzung vermuten lassen würde. Das englische Wort social bedeutet im Deutschen nicht nur sozial, sondern auch gesellschaftlich. Hierbei weist die Übersetzung sozial auf die menschliche Ebene von Gerechtigkeit, also die Beziehungen zwischen einzelnen Menschen, hin und die 13

14 Übersetzung gesellschaftlich auf die strukturelle Ebene von Gerechtigkeit (vgl. Weinbach 2006). Das Wort justice bedeutet sowohl Gerechtigkeit als auch Recht, was darauf verweist, dass es nicht nur um Gerechtigkeitsaspekte, sondern auch um die damit einhergehenden Rechtsansprüche geht, ohne dabei das Gleiche darzustellen oder zu meinen, wie herkömmliche Gerechtigkeitstheorien oder die Justiz (vgl. ebd.). Daher liegt es nahe, den Anglizismus Social Justice als Begriff ins Deutsche zu übernehmen und ihn somit in seiner Gänze auch sprachlich erfassen zu können. Es handelt sich also um ein spezifisches Gerechtigkeitsdenken, wobei Gerechtigkeit nie nur eine ethische Frage, die auf Soziales abzielt, ist, sondern es geht in Bezug auf Gerechtigkeit auch immer um politische Überlegungen (vgl. Manuskript Perko, erscheint 2012). Zentrale Begriffe in der Social Justice Theorie sind partizipative Anerkennungsgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit (vgl. Czollek et al. 2011). Hierbei meint die partizipative Anerkennungsgerechtigkeit, dass alle Menschen in ihren Diversitäten 5 in einer Gesellschaft als partizipierend anerkannt werden und dass niemand strukturell, kulturell und individuell diskriminiert wird (vgl. Czollek/Weinbach 2008). Die Verteilungsgerechtigkeit meint das Bestreben, in einer Gesellschaft die Ressourcen so zu verteilen, dass alle Menschen physisch und psychisch weitestgehend in Sicherheit und Wohlbefinden leben können. (Czollek/Weinbach 2008: 9). Dabei spielt jedoch ein Bewusstsein von der Selbstbestimmtheit jedes Menschen und gleichzeitig seiner Abhängigkeit von anderen Menschen eine wichtige Rolle in der Social Justice Theorie. Hier wird davon ausgegangen, dass es in einer Gesellschaft unabdingbar ist, soziale Verantwortung füreinander zu übernehmen und demokratisch miteinander zu handeln (Weinbach 2006: 40). Große Bedeutung für das neue Projekt des Social Justice hat die Philosophie von Iris Marion Young, mit der sie aufzeigt, dass der Begriff Justice auf zahlreiche alte Konzepte von Gerechtigkeit abzielt, wohingegen Social Justice eher die neuen sozialen Bewegungen meint (vgl. Czollek/Weinbach 2008). Dabei ergründet sie die Frage, welche Gemeinsamkeiten die traditionellen Konzepte und das neue 5 Diversität (engl. Diversity ) bedeutet Heterogenität, Vielfalt, Unterschiedlichkeit. Menschen sind aufgrund von Diversitykategorien bzw. dimensionen wie z.b. sexuelle Orientierung, Alter, Klasse, Geschlecht/Gender etc. dazu bestimmt, ausgegrenzt zu sein oder an gesellschaftlichen Ressourcen teilnehmen zu können (vgl. Manuskript Perko, erscheint 2012). 14

15 Verständnis von Gerechtigkeit aufweisen, wie sie einander bedingen und wie die neuen sozialen Bewegungen die traditionellen Konzepte gegebenenfalls verändern können (vgl. Young 1990 zit. n. Czollek/Weinbach 2008). So kritisiert Young, dass sich marxistische Konzepte von Gerechtigkeit auf Ökonomie fixiert hätten, eine neue Theorie von Social Justice hingegen setze bei Unterdrückung und Herrschaft an, und zwar auf allen gesellschaftlichen Ebenen (Young 1990, zit. n. Czollek/Weinbach 2008: 10). Es geht also nicht nur darum, wie Güter in der Gesellschaft verteilt werden bzw. wer in welcher Form daran teilhat, sondern auch danach zu schauen, wer an welchen Stellen aus welchen Gründen über Entscheidungsvermögen und Anweisungsmacht verfügt, wie die Arbeit aufgeteilt ist und welche kulturellen Reproduktionsmechanismen dabei eine Rolle spielen (ebd.). Demnach stehen für Young die Macht, über die Individuen verfügen, und die Herrschaft, im Sinne von institutionalisierter Macht aufgrund von Gesetzen, Ordnungen, politischen Systemen etc., in direkter Abhängigkeit und greifen ineinander (vgl. Czollek/Weinbach 2008). So werden Macht und Herrschaft zu strukturellen Faktoren, die nur schwer zu verändern oder zu verschieben sind, obwohl die Möglichkeit dazu bestünde. Für Young müssen im Verständnis der Social Justice Theorie Macht- und Herrschaftsverhältnisse immer wieder neu hinterfragt werden und als prozesshaft gesehen werden (vgl. ebd.). Folglich ist der Gerechtigkeitsbegriff nicht von dem Begriff des Politischen 6 zu trennen. Obwohl Diskriminierung und Unterdrückung mit sozialen Gruppenzugehörigkeiten, wie beispielsweise Alter oder Klasse, verknüpft sind, treffen und verletzen sie doch immer den einzelnen Menschen. Daher ist es für Young unabdingbar, normative Gruppenidentitäten aufzulösen, um überhaupt Gerechtigkeit herstellen zu können. Damit also eine neue Politik jedem Menschen individuell gerecht werden kann, muss dieser auch als Individuum in deren Mittelpunkt stehen (vgl. ebd.). Young analysiert das Zusammenspiel von Herrschaft und Macht einerseits und Unterdrückung bzw. Diskriminierung andererseits mit folgenden fünf ineinander verwobenen Unterdrückungsformen: Ausbeutung, Marginalisierung, Machtlosigkeit, 6 In diesem Sinne meint Politik sowohl Staat und Regierungen als auch jede andere Form von Institutionen. 15

16 Kulturimperialismus und Gewalt 7 (vgl. Young 2007 zit. n. Czollek/Weinbach 2008) und strebt deren Beseitigung an. Für Young sind Ursachen von struktureller Unterdrückung bzw. Diskriminierung u.a. in nicht-hinterfragten Normen, Gewohnheiten und deren institutionellen Verankerungen, die gemeinschaftlich befolgt werden, zu sehen (vgl. Manuskript Perko, erscheint 2012). Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Social Justice Theorie ist es, ein Verständnis von gesellschaftlichen Diskriminierungsstrukturen zu haben und die daraus resultierende Erforderlichkeit des Entgegenwirkens zu begreifen, damit vollkommen neue, toleranz- und teilhabegeprägte Strukturen (Weinbach 2006: 39) entstehen und umgesetzt werden können. Es geht also darum, bestehende Systeme nicht nur zu kritisieren, sondern auch aktiv an Alternativen zu arbeiten und konkrete Veränderungen zu realisieren. Die Entstehung von Social Justice ist ungefähr am Ende der 1980er Jahre in den USA einzuordnen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass viele Menschen aus zahlreichen verschiedenen Ländern Europas emigrierten und deren Denkweisen oftmals der jüdischen Tradition entstammen (vgl. Manuskript Perko, erscheint 2012). Der Nationalsozialismus spielte dabei wohl eine zentrale Rolle, da viele europäische Emigranten durch Vertreibung und drohende Vernichtung ins Exil gezwungen (Manuskript Perko, erscheint 2012: 10) wurden und so dort ihre Methoden ausarbeiten und handhaben konnten. Die Ausgangspunkte können also nicht ganz eindeutig lokalisiert werden, da sich Social-Justice-Bezüge sowohl in den USA als auch in Großbritannien und vielen anderen englischsprachigen Ländern finden, doch das Zentrum des neuen Gerechtigkeitsdenkens ist tendenziell in den USA zu verorten. Daraus folgt, dass die Hintergründe von Social Justice inter- bzw. transkulturell sind (vgl. Czollek et al. 2011). Weiterhin ist zu beachten, dass es verschiedene Fokussierungen in den Social Justice Theorien gibt, worauf an dieser Stelle allerdings nicht genauer eingegangen werden soll. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass alle Theorien denselben 7 Die aufgeführten Formen der Unterdrückung werden von Young in ihrem Artikel Fünf Formen der Unterdrückung (genaue Quelle siehe Bibliographie) sehr ausführlich und lesenswert beschrieben. Eine Ausformulierung dessen würde im Rahmen dieser Arbeit zu weit führen, deshalb sollen sie hier der Vollständigkeit halber nur kurz genannt werden. 16

17 Ausgangspunkt haben: Ein umfassendes Partizipationsbestreben und eine grundsätzliche Analyse von Macht und Herrschaft (vgl. Manuskript Perko, erscheint 2012). Außerdem ist es die Intention von Social Justice, jede Form institutioneller und jeder anderen Herrschaft sowie jeder Form von Diskriminierung zugunsten der partizipativen Anerkennung und Verteilungsgerechtigkeit abzuschaffen (Young 1996 zit. n. Manuskript Perko, erscheint 2012: 3). Macht- und Herrschaftspraxen werden in der Social Justice Theorie kritisch analysiert und hinterfragt und es wird - wie bereits formuliert aktiv nach Alternativen gesucht. Eine Handlungsoption stellt in der Theorie von Social Justice das Konzept der Verbündeten (des Verbündet-Seins) dar (vgl. Manuskript Perko, erscheint 2012). Darin wird beschrieben, dass Menschen sich für Rechte und Gerechtigkeit einsetzen, ihre eigenen Privilegien reflektieren und bereit sind, Veränderungen in Kauf zu nehmen und sich für solche einzusetzen auch auf das Risiko hin, dass sich ihr eigener privilegierter Status verändert. (Manuskript Perko, erscheint 2012: 6). Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Social Justice darauf abzielt, sich aktiv in gesellschaftliche Verhältnisse, die sowohl von Diskriminierung, Exklusion und gesellschaftlicher Ausschließung bestimmter Menschen und Menschengruppen, als auch von Inklusions- und Partizipationsbestrebungen geprägt sind, einzumischen und einzugreifen und sich dabei auch jedes Mal selbst in der eigenen Verwobenheit in Bezug auf Macht- und Herrschaftsräume zu reflektieren (vgl. Manuskript Perko, erscheint 2012). Diese Betrachtungsweise stellt im deutschsprachigen Raum einen relativ neuen Ansatz dar und gewinnt zunehmend an Bedeutung (vgl. ebd.). (Josefine Behrendt) Die Betrachtung der Diskriminierungsformen in der Theorie von Social Justice Zentrales Merkmal bei der Betrachtung von verschiedenen Diskriminierungsformen in der Social Justice Theorie stellt der intersektionale Ansatz dar. Dieser beschreibt die Komplexität von Diskriminierung in deren strukturellen Bedingungen, das heißt, dass verschiedene Unterdrückungs- und Diskriminierungsformen als strukturelle Machtverhältnisse verstanden werden, die auf individueller, institutioneller und 17

18 kultureller Ebene ineinander greifen bzw. miteinander verwoben sind (vgl. Czollek/Weinbach 2008). Dabei meint die individuelle Ebene persönliche Haltungen, Aktionen, Handlungen, die Vorurteile gegen Gruppen von Menschen deutlich [zu] machen (Adams 1997; 2007 zit. n. Czollek/Weinbach 2008: 21). Die institutionelle Ebene bezieht sich auf die Durchsetzung und die Durchführung von Gesetzen, Sitten, Normen, Regeln und Politiken ausgehend von Organisationen und Institutionen wie Schulsysteme, Regierungen, Kirche etc., die damit ebenso eine Benachteiligung für bestimmte soziale Gruppen und eine Bevorteilung für andere bewirken. Bei der kulturellen Ebene von Ausgrenzung geht es um Literatur, Musik, Kunst, Sprache, Rituale und soziale Rollen, in denen artikuliert wird, dass eine soziale Gruppe unter einer anderen steht (vgl. Adams 1997; 2007 zit. n. Czollek/Weinbach 2008). In der Theorie von Social Justice meint Intersektionalität aber auch, dass die Diskriminierungsstrukturen der einzelnen Diskriminierungskategorien sich durch gemeinsame strukturelle Momente wechselseitig legitimieren (Czollek/Weinbach 2008: 21). Das heißt, es muss immer auch geschaut werden, ob die jeweils offensichtliche Form der Diskriminierung die einzige ist oder ob auch noch andere Diskriminierungsformen damit einhergehen. Dabei ist es häufig schwierig, die Diskriminierungen voneinander abzugrenzen, da sie meist tief ineinander verwoben sind (vgl ebd.). Strukturelle Diskriminierung wird in der Social Justice Theorie als besonders hartnäckig betrachtet, da es sich hierbei nicht nur um eine bestimmbare, geringe Menge von Menschen handelt, die bewusst diskriminieren (vgl. Manuskript Perko, erscheint 2012), sondern eben um ganz verwobene Strukturen, die nur schwer zu durchbrechen sind. So können Menschen, die strukturell diskriminiert werden, in diesem Verständnis von Diskriminierung (als komplexes Geflecht) selbst auch in bestimmten Situationen privilegierter gegenüber anderen Menschen sein und somit selbst - aktiv oder passiv - zu Unterdrückenden bzw. Diskriminierenden werden (vgl. Czollek/Weinbach 2008). Menschen neigen nach Ansicht der Social Justice Theorie unter anderem deswegen dazu, andere Menschen oder Menschengruppen auszugrenzen, weil sie ihre eigenen Positionen legitimieren, ihre eigene Identität festigen, eine gesellschaftliche Norm herstellen oder andere disziplinieren wollen. Hierfür werden unter anderem folgende 18

19 Ausgrenzungsmechanismen genannt: Identitätsfestschreibungen, Abwertung, Stigmatisierung, Beleidigung, Herabsetzung, Zwang, Gewalt etc. Als mögliche Folgen von Diskriminierung werden in der Theorie von Social Justice unter anderem die Unmöglichkeit zur Partizipation von unterdrückten Menschen oder Menschengruppen, die Entwicklung von gesellschaftlichen Weltanschauungen mit Wahrheits-, Einheits- und Totalitätskonzepten und eine stattfindende Normierung durch Messung an gesellschaftlich verankerten Strukturen gesehen (vgl. Czollek/Weinbach 2008: 20, Grafik). Zu den Ausgrenzungskriterien, die in der Social Justice Theorie behandelt werden, gehören u.a. die Hautfarbe, die Sprache, die Herkunft, die religiöse Überzeugung, die soziale Stellung, das Geschlecht und das Alter von Menschen oder Menschengruppen, aufgrund derer sie anders behandelt werden (vgl. ebd.). So findet also auch die Altersdiskriminierung als strukturelle Diskriminierungskategorie Beachtung in der Theorie von Social Justice. Hier wird Altersdiskriminierung als Oberbegriff für die Diskriminierung von drei verschiedenen Altersstufen verwendet. Demnach gehören zu Altersdiskriminierung Adultismus als strukturelle Diskriminierung von Kindern 8, Epiphanismus 9 als strukturelle Diskriminierung von Jugendlichen und Ageismus als strukturelle Diskriminerung von alten Menschen (vgl. Manuskript Czollek/Perko/Weinbach, erscheint 2012). Diese Unterteilung stellt einen interessanten Aspekt in Bezug auf die gängige Definition von Adultismus dar. Hier umfasst der Begriff Adultismus allgemein die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen, und daneben existiert der Begriff Ageismus. (Josefine Behrendt) 8 Adultismus als Diskriminierungsform im Kontext von Social Justice und Diversity Training wird noch genauer in der 2012 im Juventa Verlag erscheinenden Publikation Handbuch Social Justice und Diversity. Theorien, Training, Methoden, Übungen von Leah Carola Czollek, Gudrun Perko und Heike Weinbach behandelt werden. 9 vgl. bei Czollek und Weinbach 2008 auch Ephebiphobie (ephebos (griech.) = Heranwachsender, phobos (griech.) = Angst; hier also: Angst vor Heranwachsenden) 19

20 2.2.3 Adultismus als Diskriminierungsform Die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters ist bislang noch wenig erforscht. Es gibt nur wenige, die sich mit dieser Thematik eingehend auseinander setzen. Eine zentrale Rolle bei der Betrachtung von Adultismus im deutschsprachigen Raum nimmt ManuEla Ritz ein. Sie hat für sich ein eigenes Konzept von Adultismus entwickelt, wobei ihrer Ansicht nach alle Diskriminierungsformen ähnliche Strukturen aufweisen (vgl. Ritz 2009). So beschreibt Ritz als Grundlagen jeder Form von Ausgrenzung vier übergreifende und einander bedingende Dimensionen: Normierungsfestschreibungen, Zuschreibungsprozesse, die Manifestierung spezifischer Regeln und Gesetze und Verinnerlichungsmechanismen (vgl. Ritz 2009). Mit Normierungsfestschreibungen ist gemeint, dass eine bestimmte Norm gesellschaftlich anerkannt und festgeschrieben wird. Durch diese Festschreibung wird diejenige Personengruppe, die dieser Norm entspricht, in den Status der Dominanzgesellschaft (Ritz 2009: 120) erhoben, während alle anderen Menschen, die eben nicht dieser Norm entsprechen, von diesem Kreis der Privilegierten ausgeschlossen werden (vgl. ebd.). In Bezug auf Adultismus ist es eine in unserer Gesellschaft verankerte Norm, groß und erwachsen zu sein und Wichtiges zu leisten. So ist die Umgebung, in der wir leben, darauf ausgerichtet, dass Menschen eine bestimmte Größe haben müssen, um problemlos an alles heranzukommen bzw. nutzen zu können (vgl. Ritz 2010). Doch selbst wenn Kinder eine gewisse körperliche Größe erreicht haben, greift das Alter als weitere Normierung und zusätzliches Ausschlusskriterium (Ritz 2010: 129). Ritz zufolge scheint in unserer Gesellschaft somit folgender Grundsatz zu gelten: Je größer, je älter ein Mensch ist, desto wichtiger ist er. (Ritz 2010: 130) Normen dienen auch dazu, Menschen in Gruppen einzuteilen - in eine Gruppe derer, die der Norm entsprechen und in eine andere derer, die normabweichend sind (vgl. Ritz 2010). Diesen Gruppen werden anschließend bestimmte Eigenschaften zugeschrieben. Auf Adultismus übertragen bedeutet dies, dass die Gruppe der jungen Menschen, die nicht der Norm entspricht, mit Zuschreibungen bzw. Vorurteilen belegt wird, wie z.b. Kinder sind süß, Kinder sind trotzig, Kinder können nicht hören (vgl. Ritz 2009). Dies sind meist Zuschreibungen, die aus Erfahrungen mit einzelnen Kindern auf die ganze Gruppe projiziert werden, d.h., es wird nicht mehr jedes Kind einzeln betrachtet, sondern es wird ein allgemein gültiges 20

21 Bild dafür erstellt, wie Kinder sind (vgl. Ritz 2008). An dieser Stelle beginnt ein Teufelskreis: Durch das bestehende Machtgefälle zwischen Kindern und Erwachsenen versuchen die Kinder als Unterlegene nun diesem Bild zu entsprechen und die Erwartungen der Erwachsenen so gut wie möglich zu erfüllen, unabhängig davon wie hoch oder niedrig diese sein mögen (vgl. Ritz 2010). Die machtvolleren Erwachsenen nehmen daraufhin nur ein Verhalten von Seiten der Kinder wahr, das darauf ausgerichtet ist, den auferlegten Erwartungen zu entsprechen. (Ritz 2010: 131). Infolgedessen sehen sich die Erwachsenen in ihren Zuschreibungen bestätigt, was dazu führt, dass aus Vorurteilen Urteile werden (ebd.). Durch die daraus resultierende Überzeugung, Kinder richtig eingeschätzt zu haben, kommt es dazu, dass für diese Personengruppe spezielle Regeln und Gesetze aufgestellt werden. Diese dienen dem Zweck, die aus der Norm Verbannten zu kontrollieren und zu reglementieren, damit sie nicht nur die Norm, sondern auch Ruhe und Ordnung nicht stören (Ritz 2009: 122). Beispiele für solche Regeln und Gesetze sind: zu einer bestimmten Zeit schlafen zu müssen, nicht herum zu toben, nicht beim Essen zu spielen, die Schulpflicht u.a. Diese Regeln und Gesetze führen zu einer Verinnerlichung bei allen Beteiligten: Adultistische Verinnerlichung findet in erster Linie dann statt, wenn Kinder die Attribute, die Erwachsene für sie finden, in ihr Selbstbild integrieren (Ritz 2010: 134). So übernehmen sie selbst die Ansicht, dass Erwachsene alles besser wissen und bestimmen sollen und gewöhnen sich daran, sich als wenig wertvoll, nutzlos und wenig vertrauenswürdig zu betrachten (vgl. NCBI ). Von verinnerlichtem Adultismus kann ebenso gesprochen werden, wenn Erwachsene ihren selbst ausgeübten Adultismus in Bezug auf Kinder nicht als Diskriminierung wahrnehmen, weil sie selbst als junge Menschen so behandelt wurden und diese Art von Umgang normal für sie ist (vgl. Checkoway 1991). Die Internalisierung von Adultismus bedeutet, ihn zu akzeptieren und heißt auch, dass junge Menschen ihren Gerechtigkeitssinn verleugnen (vgl. NCBI 2004). Das NCBI führt dazu an, dass Kinder bereits in jungen Jahren mühelos durchschauen können, ob etwas fair oder unfair ist, also Recht und Unrecht zu unterscheiden. So spüren Kinder einerseits ihre Abhängigkeit von den Erwachsenen, und nehmen andererseits die Unterdrückung durch die Erziehung wahr (vgl. NCBI 2004). Wenn Erwachsene den Sinn der Kinder für Gut und Böse nicht zulassen bzw. 10 NCBI ist die Abkürzung für das Schweizer National Coalition Building Institute, das seit 2004 zu Adultismus mit älteren Kindern und Jugendlichen arbeitet. 21

22 akzeptieren, weicht das Selbstvertrauen [der Kinder] der Angst vor der Macht der Erwachsenen. (NCBI 2004: 12). ManuEla Ritz ist der Auffassung, dass Kinder bereits im Säuglingsalter Unterdrückung aufgrund ihres Alters wahrnehmen können. Die Fähigkeit dazu besitzen Kinder also nicht erst, wenn sie dies artikulieren können und vor allem dürfen (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). Um für sich selbst ein Bewusstsein dafür zu erlangen, ob sich ein Mensch adultistisch einem Kind gegenüber verhält, sollten folgende Fragen eine Rolle spielen: Würde ich einen Erwachsenen so behandeln? Würde ich mit einem Erwachsenen auf diese Weise und mit diesem Tonfall sprechen? (vgl. Checkoway 1991). Barry Checkoway beschreibt das Verhältnis von Erwachsenen und Kindern in Bezug auf Adultismus wie folgt: Except for prisoners and a few other institutionalized groups, young people s lives are more controlled than those of any other group in society. In addition, adults reserve the right to punish, threaten, hit, take away privileges, and ostracize 11 young people when they consider it beneficial 12 in controlling them or disciplining them. (Checkoway 1991: 13). So spekuliert er, dass es in der Gesellschaft schnell als eine Form der Unterdrückung bezeichnet werden würde, würde eine Gruppe von Erwachsenen auf diese Weise behandelt werden. (vgl. Checkoway 1991). Für ManuEla Ritz geht es bei einem Zusammenleben von Kindern und Erwachsenen um Respekt und gleiche Augenhöhe im Sinne einer Gleichwürdigkeit in Anlehnung an Juuls Auffassungen, jedoch sollte dies nicht als Gleichberechtigung verkannt werden (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). Aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschaft so strukturiert und gestaltet ist, dass für Kinder viele Gefahren bestehen, ist eine Gleichberechtigung von Kindern und Erwachsenen nicht möglich und man müsste wirklich dieses ganze System aus den Angeln heben (Expertinnengespräch Ritz 2011: 18), um noch einmal von vorn beginnen und Kindern auch mehr Partizipationsmöglichkeiten bieten zu können (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). Diskriminierung bedeutet für ManuEla Ritz im Kern des Wortes, jemanden anders zu behandeln. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, ist es unabdingbar, mit Kindern 11 to ostracize (engl.): jmdn. ausschließen, verbannen 12 beneficial (engl.): förderlich, nützlich, dienlich 22

23 anders umzugehen als mit Erwachsenen (vgl. Expertinnengespräch Ritz). Sie beschreibt hier das Bestehen einer Grauzone im Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern (Expertinnengespräch Ritz 2011: 15). So vertritt Ritz die Auffassung, dass es im Kontext von Adultismus schützende Macht und unterdrückende Macht gibt (vgl. Ritz 2009). Bei der schützenden Macht handelt es sich um jene machtvollen Verhaltensweisen Erwachsener Kindern gegenüber, die erforderlich sind, um das Kind zu schützen, weil das Kind den Überblick nicht hat, weil die Feinmotorik noch nicht so entwickelt ist, und deshalb Verletzungsgefahr besteht. (Expertinnengespräch Ritz 2011: 15). Als Beispiel ist hier der selbst für Erwachsene oftmals schwer zu überschauende Straßenverkehr anzuführen. An dieser Stelle ist es nicht zu vermeiden, ein Kind in seinem Bewegungsdrang einzuschränken, indem ein(e) Erwachsene(r) es an die Hand nimmt. Dies geschieht aus einem Schutzgedanken heraus, der einem Kind jedoch auch verständlich erklärt werden kann. Unterdrückende Macht spiegelt sich in Verhaltensweisen Erwachsener wieder, wenn sie ihre machtvollere Position dazu missbrauchen, sich das Leben zu erleichtern bzw. aufgrund ihrer Bequemlichkeit Kindern Anweisungen geben und sie unterdrücken (vgl. Expertinnengespräch 2011). Bei unterdrückender Macht geht es folglich um eine Ungleichbehandlung ohne triftigen Grund, also nur um Zeit, Geduld und Nerven zu sparen und die eigene Autorität zu wahren (vgl. Ritz 2008). Beispielweise ist dies der Fall, wenn für ein Kind bestimmt wird, was es anzuziehen hat, und es in diese Entscheidung nicht einbezogen wird. Sei es, weil die Zeit morgens für das Ausdiskutieren fehlt, oder aus dem simplen Grund heraus, dass Erwachsene bestimmte Kleidungsstücke an dem jeweiligen Kind niedlich finden. Vor dem Hintergrund dieser Grauzone wird es diesen wirklich adultismusfreien Raum nicht geben (Ritz Expertinnengespräch 2011: 19). ManuEla Ritz betont, dass jeder Mensch, der ein Bewusstsein für Adultismus entwickelt hat, trotzdem nach Möglichkeiten suchen sollte, adultistisches Verhalten zu reduzieren, indem er sich selbst in dem Verhältnis Erwachsene(r) - Kind immer wieder neu reflektiert und kritisch hinterfragt, auch wenn es einem die Gegebenheiten - wie beispielsweise größere Gruppen in Institutionen wie einem Kindergarten, in dem Strukturen im Tagesablauf vorgegeben sind verwehren, einen völlig adultismusfreien Raum zu schaffen (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). Dies beginnt bei der Einstellung, dass sämtliche Regeln und Grenzen für alle sowohl für Kinder als auch für 23

24 Erwachsene nachvollziehbar und erklärbar sein (Ritz 2010: 134) sollten. Um Adultismus durchbrechen zu können, müssen der Ursprung und das Ziel jeder einzelnen Regel hinterfragt werden (vgl. Ritz 2010). Ritz ist hier der Ansicht, dass es grundsätzlich vorzuziehen ist, Regeln auszuhandeln, als sie einfach zu setzen (vgl. ebd.). Hierzu führt sie das Oasen-Prinzip an, bei dem Erwachsene im Alltag, der geprägt ist von vorgegebenen Strukturen - wie Schul- bzw. Dienstbeginn, Essenszeit etc. -, Räume schafft, die frei von Adultismus sind (vgl. Ritz 2010). In diesen Oasen- Zeiten gilt gleiches Recht für Alle und jede(r) also Kinder und Erwachsene - partizipiert an Entscheidungsprozessen und so kann ein Konsens über Aktivitäten gefunden werden, an denen aber auch nicht zwingend jede(r) teilnehmen muss. Dementsprechend kann jeder Mensch nach seinen individuellen Bedürfnissen in dieser Oasen-Zeit frei entscheiden und handeln, ohne damit eine(n) andere(n) zu unterdrücken (vgl. Ritz 2010). Das Wesentliche in Bezug auf Adultismus ist folglich, dass junge Menschen nicht respektiert werden. Stattdessen sind sie eben weniger wichtig als Erwachsene und werden als Unterlegene angesehen (vgl. Checkoway 1991). Ausgehend von dieser Einstellung vertreten viele erwachsene Menschen die Ansicht, dass junge Menschen belehrt, erzogen, bestraft, diszipliniert und angeleitet werden müssen, um gute Erwachsene zu werden (vgl. ebd.). An diesem Punkt setzt auch ManuEla Ritz an, die die Auffassung vertritt, dass die meisten Erwachsenen von ihrer Kindheit abgespalten sind. Also es ist irgendwie so ein abgeschlossenes Ding, was immer da passiert ist: Jetzt bin ich erwachsen und aus mir ist was geworden. Interessant, was in so einem Statement drin steckt: Man muss erst was werden. (Expertinnengespräch Ritz: 2011). Um also ein Bewusstsein für das Phänomen Adultismus zu bekommen, müssen Menschen bei sich selbst beginnen, indem sie sich Erlebnisse aus ihrer eigenen Kindheit bewusst machen und dabei auch negative Gefühle, die Erwachsene früher bei ihnen selbst durch ihr Verhalten hervorgerufen haben, erinnern und reflektieren (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2001). Diese Abkoppelung Erwachsener von ihrer eigenen Kindheit ist für Ritz auch eine Folge der Entdeckung der Kindheit. Kindheit wird als Übergangsstadium gesehen, das ein Mensch überwinden muss, bevor er ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft wird (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). 24

25 Einen weiteren Grund für diesen Abspaltungsprozess von der eigenen Kindheit sieht ManuEla Ritz darin, dass viele Erwachsene aufgrund von negativen Erfahrungen oder sogar traumatischen Erlebnissen ihre Kindheit verdrängen bzw. damit abgeschlossen haben (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). Hierbei wird häufig der Aspekt der Prägung vergessen. Ritz zufolge sind Kindheiten im Raum, auch wenn Erwachsene zusammen sind (Expertinnengespräch Ritz 2011: 27). Demnach haben Erfahrungen, die Menschen als Kind gemacht haben, natürlich immer Auswirkungen auf das Leben eines Menschen als Erwachsene(r), denn es bleibt ja ein und derselbe Mensch. Doch was häufig geschieht, ist, dass Menschen diese privilegiertere Position, die sie als Erwachsene(r) erreicht haben, natürlich auch halten möchten. Daher kommen für viele Grundsatzdiskussionen in Bezug auf den Umgang mit Kindern gar nicht erst in Frage (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). Hierzu Ritz: Ich habe manchmal den Verdacht, wir würden ja, wenn wir das Thema groß machen, wenn wir das Thema in alle Köpfe bringen, dann fangen wir an, an unseren eigenen Stühlen zu sägen. (Expertinnengespräch Ritz 2011: 6). Folglich ist niemand, der sich in einer machtvollen Position befindet, interessiert daran, diese aufzugeben. Das Risiko ist einfach zu groß, sie zu verlieren, und der Tag geht auch schneller zu organisieren, wenn ich Dir sage, mach mal das, das, das, das und nicht jedes Mal mit Dir ausdiskutiere, wie wir das jetzt vielleicht so handhaben können, dass es uns beiden gut tut und dass es uns beiden gefällt. (Expertinnengespräch Ritz 2011: 7). Adultismus ist die einzige gesellschaftliche Machstruktur, die alle Menschen miteinander teilen und zwar auf beiden Seiten (Ritz 2009: 141). Als Kind ist ein Mensch eher unterprivilegiert, wird dann jedoch als Erwachsene(r) mächtiger und privilegierter, das heißt, ein junger Mensch muss im Grunde nur wachsen, sich entwickeln, Erfahrungen sammeln etc., bis er letztendlich ebenfalls diese machtvollere Position erreicht (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). Dieses Merkmal, dass Menschen also im Laufe ihres Lebens beide Positionen erleben können, ist bei dieser Diskriminierungsform einmalig. Bei jeder anderen Form von Diskriminierung ist dies nicht so ohne Weiteres möglich (vgl. Expertinnengespräch Ritz 2011). ManuEla Ritz sieht Adultismus als die Wurzel von allen anderen -Ismen (Expertinnengespräch Ritz 2011: 1). So haben Menschen aufgrund ihrer Adultismuserfahrungen die Tendenz, Diskriminierungen überhaupt zuzulassen, sie 25

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